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Geschwindigkeitsüberschreitung Familienmitglied


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Hallo,

 

folgendes ist passiert: Mein Bruder wurde außerhalb einer Ortschaft mit 5x km/h zuviel belichtet. Da der Gute noch innerhalb der Probezeit ist, droht ihm zusätzlich zu den drakonischen Strafen noch ein Aufbauseminar zusätzlich.

 

Das Fahrzeug ist auf meinen Vater gemeldet, der jetzt auch gestern nen Wisch von der Behörde bekommen hat. So wie ich das verstanden habe ging es lediglich um die Feststellung der Personalien. Bild war auch keins dabei.

 

Mein Vater will jetzt erstmal gar keine Angaben zu gar nichts machen um da nichts zu beschleunigen. Aussagen muß innerhalb der Familie ohnehin niemand.

 

Meßgerät war ein ES 3.0 mit dem ein Bekannter schonmal abgelichtet wurde. Die Bildqualität dessen Bildes läßt uns hoffen, daß unseres ähnlich misserabel ist. Außerdem trug er eine Schildmütze.

 

Ich sehe meinem Bruder relativ ähnlich (Geschwister halt), habe allerdings ein recht sicheres Alibi für den entsprechenden Tag. Können wir daraus eventuell Profit schlagen?

 

Welche Chancen seht ihr die Sache im Sande verlaufen zu lassen?

 

Grüße,

 

emulbetsup

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Guest Der Friese
Das Fahrzeug ist auf meinen Vater gemeldet, der jetzt auch gestern nen Wisch von der Behörde bekommen hat. So wie ich das verstanden habe ging es lediglich um die Feststellung der Personalien. Bild war auch keins dabei.

 

das könnte der leidenschafliche beginn einer verjährungsgeschichte werden....

dein vater sollte nicht ankreuzen, dass das ein familienmitglied ist, zumindest jetzt noch nicht - erstmal könnte unter ausnutzung der fristen ein foto anfordern, damit er einen eventuellen fahrer indentifizieren kann...

bringt ein wenig zeit....

sollte dann das foto kommen, könnte es ja passieren, dass du denkst, du wärst es gewesen und antowrtest ebenfalls unter ausnutzung der fristen auf den bogen....und merkst, wenn der bgb kommt, dass du es gar nicht gewesen sein kannst, weil du exakt an diesem tag um diese uhrzeit ja ganz woanders warst....und legst widerspruch ein...

 

im übrigen

Mein Bruder wurde außerhalb einer Ortschaft mit 5x km/h zuviel belichtet.

sollte das ganze ein geschwindigkeitsverstoß jenseits der 50 km/h sein, würde ich deinem vater zusätzlich empfehlen, schon mal den gürtel lockerer zu schnallen, um ihn mal deinem bruder zu zeigen...bei derart hohen verstössen wird der sachbearbeiter schon sehr hinter der sache her sein...

und unter uns - ich kenne die umstände nicht, aber 50 plus drüber ist schon ´ne hausnummer... :sneaky:

 

gruß

der friese

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Guest Simineon
im übrigen
Mein Bruder wurde außerhalb einer Ortschaft mit 5x km/h zuviel belichtet.

sollte das ganze ein geschwindigkeitsverstoß jenseits der 50 km/h sein, würde ich deinem vater zusätzlich empfehlen, schon mal den gürtel lockerer zu schnallen, um ihn mal deinem bruder zu zeigen...bei derart hohen verstössen wird der sachbearbeiter schon sehr hinter der sache her sein...

und unter uns - ich kenne die umstände nicht, aber 50 plus drüber ist schon ´ne hausnummer... :sneaky:

 

vollkommener Quark

 

+50 km/h agO ist vollkommen easy und einfach zu fahren, man wird halt bestraft, wenn man es macht und sich erwischen lässt.

 

Nimm an, es sei ne normale Landstrasse :blink:, man fährt einigermassen brav mit max. +20 km/h (plus Tachoabweichung, also lt. Tacho etwa 124-125 km/h) und dann kommt ne ;) für 150 m wegen ner herumstehenden Milchkanne, die alle drei Monate eingesammelt wird.

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Das Fahrzeug ist auf meinen Vater gemeldet, der jetzt auch gestern nen Wisch von der Behörde bekommen hat. So wie ich das verstanden habe ging es lediglich um die Feststellung der Personalien. Bild war auch keins dabei.

 

das könnte der leidenschafliche beginn einer verjährungsgeschichte werden....

dein vater sollte nicht ankreuzen, dass das ein familienmitglied ist, zumindest jetzt noch nicht - erstmal könnte unter ausnutzung der fristen ein foto anfordern, damit er einen eventuellen fahrer indentifizieren kann...

bringt ein wenig zeit....

sollte dann das foto kommen, könnte es ja passieren, dass du denkst, du wärst es gewesen und antowrtest ebenfalls unter ausnutzung der fristen auf den bogen....und merkst, wenn der bgb kommt, dass du es gar nicht gewesen sein kannst, weil du exakt an diesem tag um diese uhrzeit ja ganz woanders warst....und legst widerspruch ein...

 

Danke für eure Antworten. Über die Qualität des Verstoßes, brauchen wir nicht zu streiten. :blink: Kenne aber die Stelle ( 2 spurig in seine Fahrtrichtung - einzige Möglichkeit um vernünftig zu überholen für ne ganze Weile - 80 km/h :sneaky: ) und kann zumindest nachvollziehen wie es dazu kommen konnte. Außerderm kenne ich auch meinen Bruder und weiß, daß er schon jetzt einiges daraus gelernt hat, selbst wenn er die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen müßte.

 

So wie ich das insgesamt verstanden habe kann mein Bruder nicht mehr belangt werden, wenn innerhalb von 3 Monaten selbst nicht angeschrieben wird und dadurch zwingend Kenntnis von dem Verstoß erlangen musste.

 

Wäre es theoretisch möglich, daß ich den Verstoß zugebe, das Ganze Verfahren gegen mich läuft und ich dann nach 3 Monaten sage: Ätsch, ich kann´s nicht gewesen sein? Also unter Umständen sogar das Bußgeld zahle nur damit die 3 Monate die Flossen still halten? Oder muß ich zwingend dem Bußgeldbescheid widersprechen um die Konsequenzen nicht tragen zu müßen?

 

Falls das insgesamt so funktionieren könnte gäbe es noch 2 Knackpunkte. Ich bin auch noch innerhalb der Probezeit und ich muß im Gegensatz zu meinem Bruder eine Brille beim Fahren tragen (im Führerschein vermerkt), die er natürlich nicht anhatte. Welche Ermittlungen würden wegen der Brille angestellt werden?

 

Das die Motivation der ermittelnden Behörden riesig sein muß, dafür irgendjemand ranzukriegen is mir klar.

 

Falls ich den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren darf, wie lange ließe sich das nur über diese Fristen ausdehnen. Also Widerspruch Vater nach Frist Bußgeldbescheid - Widerspruch von mir nach Frist Bußgeldbescheid? Zählt zur Fristwarung der Eingang in die Behörde, oder das Datum des Poststempels?

 

Grüße,

 

emulbetsup

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Guest Der Friese
Wäre es theoretisch möglich, daß ich den Verstoß zugebe, das Ganze Verfahren gegen mich läuft und ich dann nach 3 Monaten sage: Ätsch, ich kann´s nicht gewesen sein? Also unter Umständen sogar das Bußgeld zahle nur damit die 3 Monate die Flossen still halten? Oder muß ich zwingend dem Bußgeldbescheid widersprechen um die Konsequenzen nicht tragen zu müßen?

 

ja, da musst unbedingt dem bgb widersprechen, ansonsten ist das verfahren durch und nur schwer wieder in den alten zustand zurückzusetzen....

zeit gewinne könnt ihr, in dem ihr die fristen ausnutzt fürs foto anfordern, zbb ausfüllen und abschicken, bgb abwarten und widersprechen - spät, aber immer fristgerecht

 

Falls das insgesamt so funktionieren könnte gäbe es noch 2 Knackpunkte. Ich bin auch noch innerhalb der Probezeit und ich muß im Gegensatz zu meinem Bruder eine Brille beim Fahren tragen (im Führerschein vermerkt), die er natürlich nicht anhatte. Welche Ermittlungen würden wegen der Brille angestellt werden?

 

ob die behörde gleich automatisch ausschliesst, dass du es wegen der brille nicht gewesen sein kannst, weiß ich leider nicht...

 

was die fristen angeht, keine ahnung, ich würde mich eher auf einen fristgerechten eingang bei der behörde einstellen - vielleicht kann der ein oder andere user noch was dazu sagen... :sneaky:

 

gruß

der friese

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Guest Simineon
So wie ich das insgesamt verstanden habe kann mein Bruder nicht mehr belangt werden, wenn innerhalb von 3 Monaten selbst nicht angeschrieben wird und dadurch zwingend Kenntnis von dem Verstoß erlangen musste.

 

Wäre es theoretisch möglich, daß ich den Verstoß zugebe, das Ganze Verfahren gegen mich läuft und ich dann nach 3 Monaten sage: Ätsch, ich kann´s nicht gewesen sein? Also unter Umständen sogar das Bußgeld zahle nur damit die 3 Monate die Flossen still halten? Oder muß ich zwingend dem Bußgeldbescheid widersprechen um die Konsequenzen nicht tragen zu müßen?

 

Falls das insgesamt so funktionieren könnte gäbe es noch 2 Knackpunkte. Ich bin auch noch innerhalb der Probezeit und ich muß im Gegensatz zu meinem Bruder eine Brille beim Fahren tragen (im Führerschein vermerkt), die er natürlich nicht anhatte. Welche Ermittlungen würden wegen der Brille angestellt werden?

 

Falls ich den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren darf, wie lange ließe sich das nur über diese Fristen ausdehnen. Also Widerspruch Vater nach Frist Bußgeldbescheid - Widerspruch von mir nach Frist Bußgeldbescheid? Zählt zur Fristwarung der Eingang in die Behörde, oder das Datum des Poststempels?

 

Ja, stimmt

 

Sobald Du den BGB bezahlst wird der rechtskräftig und Du trägst die Folgen (evtl. unberechtigterweise) Also auf jeden Fall die Rechtsmittel (stehen hinten auf dem Brief drauf) fristgerecht einlegen (am besten per Einschreiben)

 

Meine Kristallkugel ist leider eingetrübt, aber Du könntest ja Kontaktlinsen tragen

 

Die Fristen werden zum Eingang bei der Behörde berechnet

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Soweit ich weiß bekommen Kontaktlinsenträger einen anderen Eintrag als Brillenträger. Alternativ reicht auch ein Augenärztliches Zeugnis darüber, daß ich mit Linsen die Anforderungen erfülle, habe aber natürlich weder das Eine noch das Andere.

 

Was passiert wenn ich auf den Bußgeldbescheid gar nicht reagiere? Wird der dann auch rechtskräftig?

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Servus,

 

das Brillenproblem ist kein echtes Problem. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Sachbearbeiter dadurch irritieren lässt. Und wenn doch, bist du eben ohne gefahren. Du warst es ja eh nicht, also wie sollst du bestraft werden. Da müsste er vorher einen EMA-Abgleich machen. Und dafür gibts keinen Grund, wenn er einen freiwilligen Verdächtigen hat.

 

Man muss die immer beschäftigen und mitspielen. Keine schlafenden Hunde wecken und vermeiden, dass von der Behörde aus ermittelt wird.

 

Nimm die Sache auf deine Kappe und leg rechtzeitig Einspruch ein. Wenn es um Brüder geht ist die Erfolgsquote imho sehr hoch.

 

Man sollte nicht verschwiegen, dass ihr im Zweifel vor Gericht müsst. Aber da kann keinem von euch was passieren. Es war einfach ein Irrtum.

 

MfG

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Guest Pferdestehler

Man sollte auch nicht verschweigen, dass die Behörde für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch verhängen kann, sofern ihr die Sache zu bunt und durchsichtig erscheint, auch im Nachhinein. Verantwortlich wäre dafür dann der Papa. D.h. wenn einer nicht schreibt, kriegt Papa einen Punkt.

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Guest Simineon
Man sollte auch nicht verschweigen, dass die Behörde für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch verhängen kann, sofern ihr die Sache zu bunt und durchsichtig erscheint, auch im Nachhinein. Verantwortlich wäre dafür dann der Papa. D.h. wenn einer nicht schreibt, kriegt Papa einen Punkt.

 

Fahrtenbuch nach StVZO

 

Einzutragen ist für jede Fahrt

 

1. vor deren Beginn

- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

 

Fehlende oder falsche Angaben werden mit einem Bussgeld von 50 EUR sowie 1 Punkt geahndet.

 

Mein Fragen dazu:

- Gibt es für jede falsche Eintragung eine OWi ?

- Wie wird das gehandhabt, wenn bei einer Kontrolle auffällt, das beispielsweise 10 Eintragungen falsch sind ?

- Wie wird das gehandhabt, wenn bei zwei unterschiedlichen Kontrollen jeweils 5 Eintragungen falsch sind ?

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Guest Pferdestehler

Für jede Feststellung unabhängig von der Größenordnung oder Anzahl der festgestellten Fehler.

 

Beispiele:

- Polizei kommt unangemeldet nach Hause, Fahrtenbuchkontrolle zeigt offensichtliche Mängel -> 50 Euro, 1 Punkt für den Halter

- Allgemeine Fahrzeugkontrolle (Mausefalle), aktuelle Fahrt nicht eingetragen (Fahrtbeginn fehlt oder unvollständig) -> 50 Euro, 1 Punkt für den Halter

- Behörde fordert Fahrtenbuch zur Ansicht an, keinerlei Fahrtenbuch vorhanden -> 50 Euro, 1 Punkt für den Halter

 

Das alles kann natürlich mehrfach passieren, heute, nächste Woche, in einem Monat wieder... Gibt dann jedesmal 50 Euro, 1 Punkt für den Halter.

 

Man sollte aber auch nicht verschweigen, dass gerade in Ballungsräumen die Gefahr des Bemerkens der Fahrtenbuchpflicht bei einer Allgemeinen Fahrzeugkontrolle mehr als unwahrscheinlich ist. Selbst bei einer Halterabfrage über Funk kommt das nicht raus. Und zu Hause kann einem nur schwerlich jemand nachweisen, welche Fahrten denn nun fehlen oder nicht. Und wenn das Amt was sehen will, kann man ja was zusammenschreiben. Dann sind sie beruhigt.

Alles in allem ist das Fahrtenbuch ein zahnloser Kampfhund. Aufregend, aber tut nicht wirklich weh, wenn man etwas geschickt ist.

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Servus,

 

das Brillenproblem ist kein echtes Problem. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Sachbearbeiter dadurch irritieren lässt. Und wenn doch, bist du eben ohne gefahren. Du warst es ja eh nicht, also wie sollst du bestraft werden. Da müsste er vorher einen EMA-Abgleich machen. Und dafür gibts keinen Grund, wenn er einen freiwilligen Verdächtigen hat.

 

Wäre das dann aber nicht fahren ohne Führerschein?

 

Man sollte auch nicht verschweigen, dass die Behörde für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch verhängen kann, sofern ihr die Sache zu bunt und durchsichtig erscheint, auch im Nachhinein. Verantwortlich wäre dafür dann der Papa. D.h. wenn einer nicht schreibt, kriegt Papa einen Punkt.

 

Das Fahrtenbuch wäre wohl das kleinere Übel...

 

Schritte würden dann wie folgt aussehen:

 

- Anhörungsbogen an Vater - keine Reaktion - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

- Bußgeldbescheid an Vater - Widerspruch mit Verweis auf mich (bzw. ich gebe an, daß ich möglicherweise der Fahrer war) kurz vor Ablauf der Frist - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

- Anhörungsbogen an mich - keine Reaktion - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

- Bußgeldbescheid an mich - Widerspruch mit Verweis, daß die auf dem Bild abgebildete Person nicht ich bin. -14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

- Möglicherweise Vorladung zur Polizei - Natürlich nicht folgen - 7 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

- Abgleich mit dem Paßphoto - Je nach Qualität der Belichtung werde ich als Täter festgelegt -> Verweis auf meinen Bruder (damit wäre dann wohl klar, daß die Aufnahme nicht zur Identifizierung taugt) -3 Tage BZ

 

- Falls ich als Fahrer durch das Bild auszuschließen bin Still halten und hoffen (mit den Tagen zwischen Tat und Anhörung im Bußgeldverfahren sollten das dann etwa 92 Tage :sneaky: sein, oder hab ich die Fristen etc. falsch angenommen?)

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Wäre das dann aber nicht fahren ohne Führerschein?

Nein, denn du bist ja nicht gefahren.

 

- Anhörungsbogen an Vater - keine Reaktion - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Würde nach ca. 2 Wochen auf den ZBB antworten und Bild zur Fahrer-ID anfordern.

 

- Bußgeldbescheid an Vater - Widerspruch mit Verweis auf mich (bzw. ich gebe an, daß ich möglicherweise der Fahrer war) kurz vor Ablauf der Frist - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Unwahrscheinlich. Wenn das Bild nicht ganz schlecht ist, fällt der Altersunterschied auf. Wenn dein Vater einen ZBB bekommen hat, ist er als Fahrer schon ausgeschlossen worden.

 

- Anhörungsbogen an mich - keine Reaktion - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Du kannst den Verstoss auch erstmal zugeben, nach ca. 14 Tagen.

 

- Bußgeldbescheid an mich - Widerspruch mit Verweis, daß die auf dem Bild abgebildete Person nicht ich bin. -14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Widerspruch mit Verweis, dass ein Anwalt konsultiert wird. Das bringt Zeit. Es ist nämlich unwahrscheinlich, das die Verjährung schon eingetreten ist wenn der BuGeBe ergeht. Es wäre dann noch Zeit für Ermittlungen gegen jemand anderes.

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Wäre das dann aber nicht fahren ohne Führerschein?

Nein, denn du bist ja nicht gefahren.

 

Klar, das ich unterm Strich raus bin, aber wenn sie gleichzeitig ein BuGeVe gegen mich einleiten werden sie wohl auch deswegen ermitteln, oder? Frage mich nur ob sie diesbezüglich erst mit der Wirksamkeit des BGV ermitteln, oder schon bei der Ausstellung...

 

- Bußgeldbescheid an Vater - Widerspruch mit Verweis auf mich (bzw. ich gebe an, daß ich möglicherweise der Fahrer war) kurz vor Ablauf der Frist - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Unwahrscheinlich. Wenn das Bild nicht ganz schlecht ist, fällt der Altersunterschied auf. Wenn dein Vater einen ZBB bekommen hat, ist er als Fahrer schon ausgeschlossen worden.

 

Soweit ich das verstanden habe wird momentan gegen meinen Vater ermittlelt. Das läßt ja bezüglich der Qualität des Fotos hoffen.

 

- Anhörungsbogen an mich - keine Reaktion - 14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Du kannst den Verstoss auch erstmal zugeben, nach ca. 14 Tagen.

 

Sicher? Wäre der Bußgeldbescheid gegen mich dann nicht rechtskräftig? Ablauf der Frist usw.

 

- Bußgeldbescheid an mich - Widerspruch mit Verweis, daß die auf dem Bild abgebildete Person nicht ich bin. -14 Tage + 3 Tage BZ der Behörde

Widerspruch mit Verweis, dass ein Anwalt konsultiert wird. Das bringt Zeit. Es ist nämlich unwahrscheinlich, das die Verjährung schon eingetreten ist wenn der BuGeBe ergeht. Es wäre dann noch Zeit für Ermittlungen gegen jemand anderes.

 

Ahh, ok das ist tricky - Wie lange kann ich´s daurch schieben?

 

Falls der Wisch an meinen Vater ein ZBB wäre, würden die nicht automatisch ein Foto mitschicken?

 

Ist auf dem BuGeBe automatisch ein Foto?

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Guest Der Friese
Falls der Wisch an meinen Vater ein ZBB wäre, würden die nicht automatisch ein Foto mitschicken?

 

anscheinend nicht, denn du schriebst ja im ersten posting, dass ihr schon post bekommen habt....

jetzt fordert dein vater unter ausnutzung der fristen erstnal ein foto an, da er helfen möchte, den fahrer zu identifizieren, da mehrere leute das fzg benutzen....

dann kommt ein zbb mit foto, auf dem du dich einträgst...

 

gruß

der friese

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Nur mal am Rande zur Brille:

 

Bei mir ist das auch im FS eingetragen.

Heißt ja aber nicht, dass ich keine Kontaktlinsen tragen darf.

 

Man muss aber eine Brille (z.B.im Handschuhfach) mitführen.

Für den Fall der Fälle.

 

Auf einem Bild vom Ordnungsamt/Bußgeldstelle ist das für Euch aber völlig unrelevant.

Das bist eben du mit Kontaktlinsen :whistle:

 

Viel Glück bei der Aktion.

Könnte klappen.

Finde es klasse, dass du dich für deinen Bruder so einsetzt

 

Gruß Karo

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Klar, das ich unterm Strich raus bin, aber wenn sie gleichzeitig ein BuGeVe gegen mich einleiten werden sie wohl auch deswegen ermitteln, oder? Frage mich nur ob sie diesbezüglich erst mit der Wirksamkeit des BGV ermitteln, oder schon bei der Ausstellung...

Ermitteln kann man was man will. Solange du nicht gefahren bist, bist du auch nicht ohne Brille gefahren.

 

Soweit ich das verstanden habe wird momentan gegen meinen Vater ermittlelt. Das läßt ja bezüglich der Qualität des Fotos hoffen.

Dann seid ihr in einer sehr guten Position. Sollte jetzt als nächstes ein BuGeBe gegen deinen Vater ergehen, ist es schon fast vollbracht.

 

Sicher? Wäre der Bußgeldbescheid gegen mich dann nicht rechtskräftig? Ablauf der Frist usw..

Es kommt erstmal ein AHB. Dort kannst du den Verstoss zugeben. Danach ergeht ein BuGeBe. Gegen den musst du natürlich Einspruch einlegen, sonst wird er nach 14 Tagen rechtskräftig.

 

Ahh, ok das ist tricky - Wie lange kann ich´s daurch schieben?

Ich denke mit dem Anwalt sind alleine schon 3 Monate drin. Kann ja ein vielbeschäftigter Mann sein, der nicht so leicht einen Termin freimachen kann. Wenn du dann tatsächlich einen Anwalt einschaltest, kann sich das locker über 1/2 Jahr hinziehen, ohne das es zur Verhandlung käme.

 

Falls der Wisch an meinen Vater ein ZBB wäre, würden die nicht automatisch ein Foto mitschicken?

Nein, Foto ist weder beim ZBB noch beim AHB Pflicht.

 

Ist auf dem BuGeBe automatisch ein Foto?

Dort sowieso nicht, denn dann ist der Fahrer ja schon (vermeintlich) identifiziert.

 

In meinem Führerschein steht übrigens "nur mit Sehhilfe".

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Nur mal am Rande zur Brille:

 

Bei mir ist das auch im FS eingetragen.

Heißt ja aber nicht, dass ich keine Kontaktlinsen tragen darf.

 

Man muss aber eine Brille (z.B.im Handschuhfach) mitführen.

Für den Fall der Fälle.

 

Auf einem Bild vom Ordnungsamt/Bußgeldstelle ist das für Euch aber völlig unrelevant.

Das bist eben du mit Kontaktlinsen :whistle:

 

Viel Glück bei der Aktion.

Könnte klappen.

Finde es klasse, dass du dich für deinen Bruder so einsetzt

 

Gruß Karo

 

Hatte nur Bedenken, daß die Ermittlungen dann beschleunigt werden, hab aber als Ziffer nur 01 drin stehen und dürfte damit wohl auch mit Kontaktlinsen fahren :dribble: Bei 01.01 ist ne Brille explizit vorgeschrieben.

 

Schlüsselzahlen

 

Das man sich innerhalb der Familie gegenseitig nach Kräften aus der Patsche hilft finde ich selbstverständlich. Stehe meiner Familie näher als meinem Staat :blink:

 

 

Dann seid ihr in einer sehr guten Position. Sollte jetzt als nächstes ein BuGeBe gegen deinen Vater ergehen, ist es schon fast vollbracht.

 

Wann sollten wir das Foto anfordern? Hat das ne aufschiebende Wirkung gegenüber dem BuGeBe bis das Foto da ist? Theoretisch hätten wir ja 5 mehr oder weniger sinnvolle Möglichkeiten:

 

1. Jetzt zum Fristende des Anhörungsbogens an meinen Vater

 

2. Zum Fristende des BuGeBe an meinen Vater (Wäre nur sinnvoll wenn das Foto ne aufschiebende Frist hätte)

 

3. Nach Verweis auf mich und meinem Anhörungsbogen (je nach Qualität des Fotos wäre es wohl klug das Bild nicht allzu früh gesehen zu haben)

 

4. Nach Eingang des BuGeBe an mich.

 

5. Falls der Widerspruch mit Verweis auf Anwalt tatsächlich schiebt könnte ich ja das Bild von ihm anfordern lassen und dann erleichtert feststellen, daß es ich ja gar nicht war *sfg* "Leider" wären die drei Monate dann natürlich schon vorüber.

 

Wie lenke ich eigentlich den Verdacht auf mich? Soweit ich weiß darf mein Vater mich nicht selbst nennen, da unberechtigte Einleitung von Behördenverfahren gegen andere Person strafbar gemäß blabla ist. Würde ja heißen, daß ich mich selbst belasten muß. Wie stellt man sowas am unauffälligsten an? Kann ich/mein Vater in dem Zusammenhang sagen, daß ich gefahren bin, oder darf ich lediglich einen Verdacht äußern (Es wäre möglich, daß ich gefahren bin)?

 

Um die Anwaltsfrist nutzen zu können reicht wohl auch ein Beratungsgespräch, oder? Bin afaik übers Studentenwerk ohnehin Rechtschutzversichert...

 

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!

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Wann sollten wir das Foto anfordern? Hat das ne aufschiebende Wirkung gegenüber dem BuGeBe bis das Foto da ist? Theoretisch hätten wir ja 5 mehr oder weniger sinnvolle Möglichkeiten:

 

1. Jetzt zum Fristende des Anhörungsbogens an meinen Vater

 

2. Zum Fristende des BuGeBe an meinen Vater (Wäre nur sinnvoll wenn das Foto ne aufschiebende Frist hätte)

 

3. Nach Verweis auf mich und meinem Anhörungsbogen (je nach Qualität des Fotos wäre es wohl klug das Bild nicht allzu früh gesehen zu haben)

 

4. Nach Eingang des BuGeBe an mich.

 

5. Falls der Widerspruch mit Verweis auf Anwalt tatsächlich schiebt könnte ich ja das Bild von ihm anfordern lassen und dann erleichtert feststellen, daß es ich ja gar nicht war *sfg* "Leider" wären die drei Monate dann natürlich schon vorüber.

Sofern gegen deinen Vater ermittelt wir wäre es unklug, dich jetzt schon ohne Not ins Spiel zubringen (vorausgesetzt dein Vater spielt mit). Mit dem Anfordern eines Fotos signalisiert er die Bereitschaft, an der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers mitwirken zu wollen. Er ist sich z.B. ziemlich sicher gefahren zu sein, aber halt nicht 100% (er sollte also nicht antworten, er ist nicht gefahren). Die Behörde muss kein Bild schicken. Ist sich der SB z.B. sicher den Fahrer ermittelt zu haben, kann er direkt den Bescheid eintüten. Also wäre Option 1 (mit paar Tagen Aufschlag) naheliegend.

 

Die Gefahr dabei ist allerdings, das der SB wieder von sich aus aktiv wird, z.B. einen Passbildabgleich der Familienmitglieder anleiert und, bei entsprechender Bildqualität, so auf den wahren Fahrer kommt. Würde dein Vater den Verstoss jetzt "irrtümlich" zugeben, ergeht sofort der Bescheid und es ist unwahrscheinlich, dass dann noch gegen jemand anderes ermittelt wird. Schliesslich ist der vermeintliche Sünder ja am Haken.

 

Gibst du dich jetzt als Fahrer an besteht auch die Gefahr, dass der SB das nicht glaubt und weiterermittelt (siehe oben).

 

Wie lenke ich eigentlich den Verdacht auf mich? Soweit ich weiß darf mein Vater mich nicht selbst nennen, da unberechtigte Einleitung von Behördenverfahren gegen andere Person strafbar gemäß blabla ist. Würde ja heißen, daß ich mich selbst belasten muß. Wie stellt man sowas am unauffälligsten an? Kann ich/mein Vater in dem Zusammenhang sagen, daß ich gefahren bin, oder darf ich lediglich einen Verdacht äußern (Es wäre möglich, daß ich gefahren bin)?

Falsche Verdächtigung ist strafbar. Allerdings muss sowas auch erstmal bewiesen werden. Im Gesetztestext steht "wissentlich", das ist nicht ohne weiteres nachweisbar. Auf der sicheren Seite bist du aber, wenn du dich selber einträgst.

 

Um die Anwaltsfrist nutzen zu können reicht wohl auch ein Beratungsgespräch, oder? Bin afaik übers Studentenwerk ohnehin Rechtschutzversichert...

Soweit ich weiss gibt es da keine feste Frist, die dir eingeräumt werden muss. Allerdings wird der SB wohl von sich aus etwas warten und dann ggf. nochmal nachfragen, ob der Einspruch zurückgenommen wird. Dann kannst du immer noch tatsächlich einen Anwalt einschalten, der dann Akteneinsicht beantragt, etc. pp.. Sollte der SB die Nerven verlieren, wird das Verfahren halt ans Gericht verwiesen. Sobald der Beschuldigte aber Beweise beibringt, dass er nicht gefahren ist, muss das Verfahren eingestellt werden. Und wenn Verjährung eingetreten ist, kann der wahre Fahrer ja genannt werden. Dein Vater hat sich dann halt geirrt, als er den Verstoss zugegeben hat. Irtum ist in dem Fall nicht strafbar.

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  • 1 month later...

So, wollte mich mal wieder melden und euch über den Stand der Dinge informieren...

 

...wenn es denn was zu informieren gäbe. Die zuständige Behörde scheint etwas unter Frühjahresmüdigkeit zu leiden, denn nach dem Anhörungsbogen im (Ende März) BuGeVe (auf den wir nicht reagiert haben) kam nichts mehr nach.

 

Wenn wir davon ausgehen, daß mein Vater alleine nochmals 14 Tage Frist im BuGeBe bekommt und ich dann das gleiche in Grün durchziehe (7 Anhörung + 14 Tage BuGeBe) sind wir HEUTE genau über der Verjährung (5. Juni) - und das Ganze ohne Aufwand.

 

Sofern die Verjährungsfrist tatsächlich bei 12 Wochen liegt! Kommt da nichts mehr drauf wie Postfristen etc.? Meine mal nochwas von 14 Tagen zusätzlich gelesen zu haben.

 

Ist es möglich das die ermittlende Behörde das Verfahren selbstständig schon bei der Anhörung unterbrochen hat und schon jetzt selbst ermittelt? Wenn es so wäre, wieso wird mein Vater dann angehört?

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Die Frist beträgt genau 3 Monate, und es gilt das Datum der Anordnung der Anhörung. Sollte der Anhörungsbogen den Angehörten nicht erreicht haben, wäre die Verjährung dennoch unterbrochen. Für jeden anderen wäre der Vorgang allerdings verjährt. Sie müßten also zwischenzeitlich bereits selber den richtigen Fahrer ermittelt haben, um diesen noch bestrafen zu können.

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Die Frist beträgt genau 3 Monate, und es gilt das Datum der Anordnung der Anhörung.

 

Gilt als Datum nicht der Tag des Verstoßes? Also in unserem Fall der 13. März? Der tatsächliche Fahrzeugführer hat bis jetzt ja noch keinerlei Kenntnis von dem Verstoß erlangen.

 

Beträgt die Frist 3 Monate oder 12 Wochen? :D

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Die Verjährungsfrist läuft natürlich gegen den wahren Fahrer. Wenn dieser der Behörde noch nicht bekannt ist, ist die Verjährung gegen ihn nicht unterbrochen.

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Mal was ganz anderes, was mir gestern noch durch den Kopf ging.

 

Ist es möglich, daß die Behörde bereits jetzt selbstständig ermittelt? Also sie verschickten den Anhörung im BuGeBe an meinen Vater und sind in der Zwischenzeit irgendwie auf den Trichter gekommen, daß mein Vater nicht der Fahrer ist und sind jetzt schon aktiv?

 

Irgendwie ist mir dieses 4-wöchige Stillhalten suspekt :kopfschuettel:

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Guest Simineon
Ist es möglich, daß die Behörde bereits jetzt selbstständig ermittelt?

 

Klar ... es ist nirgendwo geschrieben das sie in bewegungsloser Stille verharren muss.

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  • 5 years later...

Also, reichlich spät aber für die aktuell googelnden doch noch interessant:

 

Die Sache ist in die Verjährung gelaufen, allerdings erst nachdem Sie meinen Bruder vergeblich anzutreffen versucht haben und auch via Paßbilder keine eindeutige Identifizierung möglich war...

 

Kurz vor Fristende wurde ich in einer Verzweiflungstat noch von der BuGeStelle angeschrieben, nachdem mein Vater mich ins Spiel gebracht hatte. Kurz darauf wurde das Verfahren eingestellt, ohne dass ein BuGeBe erlassen wurde.

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