AnReiner 0 Posted March 9, 2009 Report Share Posted March 9, 2009 Servus! Situation: Jemand fährt 7 Tage/Woche in einen Bereich mit Bewohnerparken und wohnt schon fast dort. Beschilderung: "P auf Gehweg, Parkscheibe 2h, Bewohner Parkausweis Bezirk A frei" Der Fahrende möchte einen Ausweis bekommen. Eine Nachbarin dort (Führerschein, aber kein KFZ, will auch keines anschaffen) ist hilfsbereit. Angabe gegenüber dem Amt: Anwohnerin beantragt den Parkausweis (ihr steht einer zu) für das Kennzeichen des Fahrenden. Begründung: Betreibe mit dieser Person priv. Carsharing, bin Hauptnutzerin. Amt: Lehnt den Antrag ab! Begründung: KFZ muß auf jemanden angemeldet sein, der im Parkbezirk wohnt! Ist das zulässig? Gibt doch immerhin den Grundsatz d. Gleichbehandlung. Wie kann jemand, der umweltfreundlich ein Auto teilt, davon ausgeschlossen werden? Ummeldung würde schließlich Geld kosten und (stimmt tatsächlich) die Versicherungsprämie deutlich erhöhen. Was meint ihr? Anmerkung: Es geht hier nicht um die Situation vor meiner Haustüre. Hier gibt es kein Bewohner-Park-Gedöns. Und wenns kommt, kenne ich die richtigen Leute Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted March 9, 2009 Report Share Posted March 9, 2009 Amt: Lehnt den Antrag ab! Begründung: KFZ muß auf jemanden angemeldet sein, der im Parkbezirk wohnt! Das finde ich schon etwas seltsam. Das würde bedeuten, dass man als Dienstwagennutzer auch keinen Ausweis bekommen könnte. Quote Link to post Share on other sites
AnReiner 0 Posted March 9, 2009 Author Report Share Posted March 9, 2009 Das finde ich schon etwas seltsam. Das würde bedeuten, dass man als Dienstwagennutzer auch keinen Ausweis bekommen könnte. Eben eben! Aus der Begründung (Textbaustein): Bewohner im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind diejenigen Personen die in einem Bezirk tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und einen zugelassenen PKW besitzen. Jeder Bewohner erhält den Parkausweis jeweils nur für ein Fahrzeug. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Daraus wird abgeleitet, daß das FZ auf den angemeldet sein muß, der dort wohnt. Off Topic: Wohnort: Südfrankreich Will auch! Quote Link to post Share on other sites
ErnestoG 0 Posted March 9, 2009 Report Share Posted March 9, 2009 In Flensburg ist es kein Problem einen Parkausweis zu bekommen...auch mit in anderen Kreisen zugelassenen KFZ. wäre anders auch Sinnfrei, z.B. Pendler, FirmenKfz ü.Ä. MFG, EG Quote Link to post Share on other sites
schweiniplus 0 Posted March 9, 2009 Report Share Posted March 9, 2009 Ich finde die Reaktion der Behörde in Ordnung, der Fahrende wohnt dort schließlich nicht, und wollte sich hier nur einen Anwohnerparkausweis erschleichen. Hat dort eben nicht geklappt. Vielleicht war es zu leicht zu durchschauen. Das Fahrzeug einer juristischen Person (Firmenwagen) ist möglicherweise eher genehmigungsfähig. Quote Link to post Share on other sites
AnReiner 0 Posted March 9, 2009 Author Report Share Posted March 9, 2009 Erschleichen ist Unsinn. War selbst vor Ort. Es besteht eigtl kein Platzdruck. Da parken Leute mit Ausweis schlecht ihren Rentnerbenz, weil die Garage voller Gerümpel ist. Legale Parkplatzverschwendung. Die zone hat zwar die max. 1 qkm ausdehnung, dafür schließt sich dann einfach die nächste an. Da erschleicht sich die Stadt lukrative Parkzonen? Soviel zur Moral von der geschicht.. Die Behörde hat davon so oder so keine Kenntnisse. Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted March 9, 2009 Report Share Posted March 9, 2009 war in DO auch kein Problem, wohnhaft: ich, Halter: Vater, Satz (per Email) das das Fzg zur Nutzung mir überlassen ist reichte(email reichte sogar nach der Ausstelung der Parkberechtigung) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 10, 2009 Report Share Posted March 10, 2009 Satz (per Email) das das Fzg zur Nutzung mir überlassen ist reichtedas reicht wirklich: damit bis du Halter, unabhängig davon, was im Schein eingetragen ist. Quote Link to post Share on other sites
AnReiner 0 Posted March 10, 2009 Author Report Share Posted March 10, 2009 Ihr meint: Man sollte es mit diesem "wurde dem Bewohner zur nutzung überlassen" nochmal testen? Dann werde ich das - ganz der Experte - mal empfehlen Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 11, 2009 Report Share Posted March 11, 2009 War selbst vor Ort. Es besteht eigtl. kein Platzdruck. Da parken Leute mit Ausweis schlecht ihren Rentnerbenz, weil die Garage voller Gerümpel ist. Legale Parkplatzverschwendung. Stimmt legal, sollte es auch bleiben! Entweder gibt es öffentliche Dauerparkplätze, in der Zone für alle die dort wohnen, oder eben nicht. Ob du KEINE Garage hast und Parkzonenstellfläche nutzen willst oder DEINE Garage ist voll Gerümpel, das hat rechtlich unerheblich zu sein. Auch wer eine DVD-Plalyer hat ( Opern privat im Wohnzimmer anschauen ) darf Karten für das Stadttheater kaufen, warum solllte das für Anwohnerparken anders sein?) Die Alternative wäre Parkzone vorrübergehend für so 2 - 3 Jahre und danach ALLE Dauerparkmöglichekiten entfernen, AUCH für Anwohner ( für Behinderte liesse sich einen Sonderregelung finden ), entwder dann Umziehen, PKW abschaffen oder eigene private Tiefgarage als Genossenschft oder Wirtschaftsunternehmen bauen. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted March 11, 2009 Report Share Posted March 11, 2009 Die Alternative wäre Parkzone vorrübergehend für so 2 - 3 Jahre und danach ALLE Dauerparkmöglichekiten entfernen, AUCH für Anwohner ( für Behinderte liesse sich einen Sonderregelung finden ), entwder dann Umziehen, PKW abschaffen oder eigene private Tiefgarage als Genossenschft oder Wirtschaftsunternehmen bauen.Oder gegen die Stadt klagen mit dem Ziel der Aufhebung der Zone. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 11, 2009 Report Share Posted March 11, 2009 Das würde auch nicht die Garagenvollsteller zum Ausräumen veranlassen. Quote Link to post Share on other sites
AnReiner 0 Posted March 11, 2009 Author Report Share Posted March 11, 2009 War selbst vor Ort. Es besteht eigtl. kein Platzdruck. Da parken Leute mit Ausweis schlecht ihren Rentnerbenz, weil die Garage voller Gerümpel ist. Legale Parkplatzverschwendung. Stimmt legal, sollte es auch bleiben! Naja.Diese Parkzonen dürfen nur eingerichtet werden wenn kein priv. Parkraum zur Verfügung steht. Antrag ist nur legal, wenn keine Garage oä vorhanden. ... also wird diese mall fix zum Anbau, Lagerraum e.t.c. umdeklariert Die meisten Rümpelgaragen könnte man frei nach Nuhr einfach zubetonieren. Ist dann wie immer: Alles in der Theorie noch da, man kommt nur grade nicht dran Auch wer eine DVD-Plalyer hat ( Opern privat im Wohnzimmer anschauen ) darf Karten für das Stadttheater kaufen, warum solllte das für Anwohnerparken anders sein?) Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich Quote Link to post Share on other sites
schweiniplus 0 Posted March 22, 2009 Report Share Posted March 22, 2009 Erschleichen ist Unsinn. Wenn jemand dort in der Straße nicht wohnt, aber einen Anwohnerausweis für sein ausschließlich von ihm selbst genutzes Fahrzeug beantragen will, nennt man das genau so, das ist kein Unsinn... Quote Link to post Share on other sites
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