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Zeugenfragenbogen?


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Guest escape

Hallo, ich bin am 12.07.03 auf der Autobahn auf der linken Spur von einem festen Blitzer erwischt worden.

100 km/h waren erlaubt und 137 km/h hatte ich drauf. Da das Auto auf meine Mutter zugelassen ist, hat sie am 14.08.03 einen Zeugenfragebogen geschickt bekommen. Jetzt soll sie angeben wer das Auto gefahren ist, da der Halter, also sie laut Polizei nicht in Betracht kommt. Auf dem Brief ist ein Bild, welches man aber schlecht erkennen kann, da ich eine Sonnebrille auf habe und der Kopf (über der Brille) nicht zu sehen ist. Ich habe mich mal schlau gemacht was mich der Spass kosten würde: 75 € + 18 € Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte (Probezeit ist um). Was schreibe ich auf den Bogen? Wenn meine Mutter vom Zeugnisverweigerungsrecht macht wissen sie das es jemand Verwandtes gewesen sein muss. Ich habe noch zwei Brüder wovon einer mir ziemlich ähnlich sieht, der aber für zwei Wochen im Urlaub ist. Der andere ist mein Stiefbruder, der sieht aber ganz anders aus. Falls die Polizei vorbei kommen würde, würde sie mich nicht antreffen, da ich nicht mehr da wohne aber noch da gemeldet bin.

Kann man so etwas schreiben:

Ich sage wie folgt aus: Da ich zu dem Zeitpunkt auf der Arbeit war, kann ich nicht sagen wer das Fahrzeug geführt hat. Da man auf dem Bild nicht viel erkennen kann.

Was würde passieren?

Kann man den ZFB ignorieren?

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ZFB = Zeugin ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

 

Die Mutter kann, das hast Du bereits dargelegt, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Damit wäre dann aber der Fingerzeig in Richtung "familiäres Umfeld" erfolgt.

 

Entscheidend ist, dass die Zeugin nicht falsch aussagt.

 

So könnte Sie z.B. aussagen, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes im BESITZ von Sohn "X" befand.

 

Vorteil: Der Namen des tatsächlichen Fahrzeugführers wurde - weil unbekannt - nicht preisgegeben.

 

Die Verfolgungsbehörde ist damit keinen entscheidenden Schritt weitergekommen.

 

Sie müsste nun den Sohn "X" als Zeugen befragen (Zeitgewinn). Dies ist nämlich der springende Punkt. Es muß vermieden werden, dass "der Richtige" den Status des Betroffenen erhält, ihm also der Verstoß zur Last gelegt wird.

 

Die Verfolgungsbehörde könnte aber auch anstelle einer neuen Zeugenbefragung die Mithilfe der Polizei oder sogar EMA-Passfotos zu einem Fotovergleich heranziehen. Das hängt nun ganz vom Sachbearbeiter ab.

 

Einen anderen Weg als den von mir beschriebenen sehe ich momentan nicht. Die ZFB haben echt ihre rechtlichen/taktischen Tücken.

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Guest escape

Vielen Dank schon mal.

Das würde also heissen, das meine Mutter den Bogen ausfüllen muss, aber meinen Bruder als Fahrer angeben soll?

Dann werden sie erst mal auf eine falsche Fährte gelockt.

Dann bekommt mein Bruder einen AB und erhebt Einspruch?

Was kann meinem Bruder dann passieren? Nicht das er dann die Punkte kassieren muss.

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Guest Dauer-Guest
Das würde also heissen, das meine Mutter den Bogen ausfüllen muss, aber meinen Bruder als Fahrer angeben soll?

 

Nicht als Fahrer!!! Ihm wurde das Auto überlassen! Damit ist er nicht als Fahrer beschuldigt worden. Er kann es (das Auto) ja Dir weitergegeben haben.

 

Alternative ist: Deine Mutter verweigert die Aussage und Dein Bruder (Verwandter 1. Grades) legt einen Brief bei, in dem er (recht allgemein gehalten) über den Blitzer herzieht. Zum Beispiel warum er so nah am Auflösungschild stand oder so. Irgendwas findet sich immer an so einem Blitzer an dem man meckern kann. Er soll aber nicht schreiben, daß er gefahren ist. Er könnte noch bemängeln, daß es seiner Mutter nicht zuzumuten wäre gegen nahe Verwandte auszusagen. Dann noch eine schöne Zeichnung der Situation beiligen und fertig ist die flügel-lahme Ente...mit etwas Glück fällt der Fuchs drauf rein und holt sich ein nasses Fell.

 

Wichtig: NICHT LÜGEN! Einfach nur über den Blitzer herziehen und zwar so formuliert, daß man niemanden damit festnageln kann. Auf die Zeichnung nicht schreiben:"mein Fahrzeug", sondern nur das Kennzeichen benutzen um das eigene Fahrzeug zu markieren...sollche Details unbedingt beachten. AUF KEINEN FALL EINEN UNSCHULDIGEN BESCHULDIGEN!

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@ escape

 

hat sie am 14.08.03 einen Zeugenfragebogen geschickt bekommen.

 

Keine Panik! Es reicht auch, den Bogen nach 10 Tagen zurückzuschicken. Das ist völltig ausreichend, denn in der Zeit wird die Behörde noch nicht nervös. Sie unternimmt also noch keine weiteren Schritte, um den Fahrer zu ermitteln. Die 10 Tage werden im Forum immer empfohlen, um auch Zeit für eine Verjährung zu schinden.

 

Ich melde mich gleich wieder.

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Das Strafmaß

 

75 € + 18 € Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte (Probezeit ist um)

sehe ich als nicht sonderlich erdrückend an.

 

Darum würde ich nicht allzu viel Mühe in die Sache investieren. Der Wisch gehört in den Müll.

 

Ihr wartet ab, was nun passiert. Sollte die Polizei kommen, wäre es gut, nicht die Tür aufzumachen. Noch besser wäre es, wenn sie den Eindruck habe könnte, dass niemand da ist. So kann deiner Mutter nicht unterstellt werden, dass sie bei der Aufklärung des Falles nicht mitarbeiten wollte. Das ist wichtig, um kein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen.

 

Wenn die Polizei zum Nachbarn geht, kann kein Nachbar die beiden sich ähnlich aussehenden Brüder auseinander halten. Ebenso ist ein Abgleich beim EMA schwierig. Wem wird die Behörde den AB schicken, dir oder deinem Bruder, der dir ähnlich sieht?

 

Darauf würde ich es einfach ankommen lassen. Erhält dein Bruder den AB, schmeißt er den Wisch ebenfalls in den Müll. Das gleiche tust du, wenn du ihn erhältst. Im Endeffekt bekommt irgend einer den BuGeBe. Wenn dein Bruder ihn erhält, legt er Einspruch ein, erhältst du ihn zahlst du einfach und steckst die 3 Punkte weg.

 

Vielleicht bekommt auch niemand einen BuGeBe, weil die Behörde nicht in der Lage ist, die beiden Brüder auseinander zu halten.

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Guest escape

Danke!

Also schmeiss ich den kram in die Tonne.

Ich wohn eigentlich nicht mehr zu Hause bin aber noch da gemeldet. Von da her können sie mich auf keinen Fall antreffen.

Was soll meine Mutter sagen wenn die grünen vor der Tür stehen warum sie nicht geantwortet hat?

Oder zählt das zum Zeugnisverweigerungsrecht?

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@ escape

 

Was soll meine Mutter sagen wenn die grünen vor der Tür stehen warum sie nicht geantwortet hat?
Da stellen wir uns ganz dumm! Deine Mutter kann z. B sagen: Worauf sollte ich antworten? Welchen Brief meinen Sie? Was, von welcher Behörde? Geschwindigkeitsüberschreitung? Davon weiß ich nichts. Vielleicht hat mein Sohn den Brief an sich genommen und mir nicht gezeigt, ich werde ihn fragen. (Wenn sie allein lebt, kann ja auch die Post versagt haben).

 

Oder zählt das zum Zeugnisverweigerungsrecht?

Besser wäre aber, deine Mutter vermeidet ein Gespräch. Wenn sie aus dem Fenster sieht und einen Streifenwagen stehen sieht, sollte sie so tun, als wäre niemand zu Hause. Denn jedes Gespräch mit der Polizei ist ein Gespräch zu viel. Wie heißt das schöne Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

 

Natürlich kann deine Mutter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und darauf verweisen, dass sie zwar den Fahrer kennt, aber nicht nennen wird. Das schützt sie aber nicht davor, evtl. ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen. Darauf kommt es doch auch an.

 

Sie könnte auch sagen: Ich weiß nicht mehr, wer mein Auto an dem Tag gefahren hat. Das ist ja schon über 6 Wochen her. Niemand würde ihr daraus einen Strick drehen. Denn sie darf es nach 14 Tagen vergessen haben.

 

Jetzt legt man ihr aber das Blitzbild vor und erwartet vor ihr, dass sie Ihre Söhne wieder erkennt. In deinem Fall dürfte sie dich allerdings mit deinem Bruder verwechseln, weil ihr euch ähnlich ausseht. Nur darf nicht herauskommen, dass dein Bruder ausgerechnet in der Tatzeit für zwei Wochen im Urlaub war. Wie gesagt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

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@ escape

 

Übrigens, wenn es der glückliche Zufall so will und dein Bruder den BuGeBe erhalten sollte, sollte er unbedingt beachten, die Einspruchsfrist (14 Tage) zu wahren. Also den Einspruch nach 10 Tagen mit der Post (Einschreiben mit Rückschein) ohne Begründung abschicken. Er könnte noch eine Bemerkung machen: "Ich möchte mich mit einem Anwalt beraten." Ob dein Bruder es dann wirklich tut, muss er prüfen, je nach der Zeit, die vergangen ist.

 

Die Begründung, dass er nicht der Fahrer ist, sollte er erst nach 3 Monaten und 14 Tagen abgeben. So ist die Sache nämlich für dich verjährt. Viel früher wird auch gar nicht nach einer Begründung gefragt werden, weil es normalerweise nach dem Einspruch ziemlich lange dauert, ehe sich das Gericht mit dem Fall befasst.

 

Es ist auch günstig, dass dein Bruder ein einwandfreies Alibi für die Tatzeit hat (Urlaubsreise). Denn bei der Ähnlichkeit könnte der Richter auf die Idee kommen, deinen Bruder trotz Einspruch zu verurteilen.

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Guest Dauer-Guest

"In den Müll schmeissen" hat einen Haken: sie können jederzeit Bilder der Söhne auf dem EMA anfordern und Dich identifizieren. Ich schätze bei der "Einfach in den Müll schmeissen"-Methode sind die Chancen ermitteln zu werden sehr hoch, da das Amt nun weiß, da ist jemand der nicht kooperiert und eben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ermittelt. Wer die Chancen steigern möchte zu entwischen, muß aktiv werden - geschickt, geziehlt aber maßvoll und vor allem ohne weitere Straftaten zu begehen. Viele Alberto-User haben im Forum hier geschrieben, daß die Alberto-Methode (oder sonstige angewandte Tricks) so Nervenaufreibend waren, daß daraus sogar ein positiveres Fahrverhalten resultierte. Ist auch ganz logisch: wer Angst hat wird anfangen über das Thema zu grübeln, vielleicht sogar hier im Forum hängenbleiben und generell überlegter Fahren.

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@ Dauer-Guest

 

"In den Müll schmeissen" hat einen Haken: sie können jederzeit Bilder der Söhne auf dem EMA anfordern und Dich identifizieren. Ich schätze bei der "Einfach in den Müll schmeissen"-Methode sind die Chancen ermitteln zu werden sehr hoch, da das Amt nun weiß, da ist jemand der nicht kooperiert und eben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ermittelt.

 

Es ist völlig klar: sie können jederzeit Bilder der Söhne auf dem EMA anfordern und sie werden es auch tun, wenn jemand (hier die Mutter) nicht kooperiert. Bloß der Sonderfall ist hier der, dass zwei Brüder auf dem EMA zu sehen sind, die sich ähnlich aussehen. Unser Freund hat also eine 50%ige Chance nicht für den Fahrer gehalten zu werden. Es könnte sogar zu sein, dass das Passbild seines Bruders vielleicht zufällig noch besser zum Blitzbild passt, als sein eigenes. Umgekehrt ist es natürlich auch denkbar. Die Chance läuft also, sagen wir mal, von 25 bis 75 %.

 

Es bleibt natürlich unserem Freund unbenommen, sich auch für andere Methoden zu interessieren. Wobei ich deine, wie du weist, anderen auch schon empfohlen habe, weil ich sie gut finde.

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