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Halten Im Verkehrsberuhigten Bereich Zum Be- Und Entladen


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Hallo!

 

Haben hier in unserer Straße (verkehrsberuhigter Bereich) ein Problem mit einem "freundlichen Nachbarn" :rolleyes:

 

Das Problem stellt sich wie folgt dar:

 

In unserer Straße leben insgesamt 4 Parteien. Die Straße befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich. Die Straßenlänge beträgt ca. 55 Meter. Es handelt sich um eine Sackgasse. An der engsten Stelle ist eine Breite von ca. 3 Metern vorhanden. Ja, ist eng bei uns.

3 der in der Straße lebenden Parteien, kostet es mittlerweile jedesmal 10,- Euro, wenn wir zum Be-und Entladen (wirklichg nichts anderes!)in die Straße einfahren um an unsere Häuser zu gelangen. Verursacher der 10,- Euro Strafe ist die 4. Partei (pensionierter Gymnasiallehrer) mit dem wir uns hier mittlerweile garnicht mehr verstehen.

Jedesmal zeigt er uns beim Ordnungsamt an wegen "Haltens an einer engen Straßenstelle". Er hat an seinem Haus (das letzte Haus in der Straße) einen Parkplatz und regelt somit den Verkehr in der Straße. Selbstverständlich darf er problemlos zu seinem Parkplatz fahren und darf natürlich auch wieder heraus.

Natürlich stinkt uns das gewaltig, weil es ja wohl nicht angehen kann, dass die eine Person hier den Verkehr in unserer Gasse regelt!?!

Nun habe ich gelesen, dass die Regelung mit dem "Halten an engen Straßenstellen" wohl nicht anwendbar ist in verkehrsberuhigten Bereichen.

Da es ein verkehrsberuhigter Bereich ist, ist ja keine Fahrbahn vorhanden, auf die das Gesetz anwendbar wäre. Oder sehe ich das falsch?

Wenn dem so wäre, hätten wir künftig ja ein schlagendes Argument gegenüber dem Ordnungsamt.

Wir bitten um eure Hilfe.

 

Grüße

nova

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Nun habe ich gelesen, dass die Regelung mit dem "Halten an engen Straßenstellen" wohl nicht anwendbar ist in verkehrsberuhigten Bereichen.

Da es ein verkehrsberuhigter Bereich ist, ist ja keine Fahrbahn vorhanden, auf die das Gesetz anwendbar wäre. Oder sehe ich das falsch?

Wenn dem so wäre, hätten wir künftig ja ein schlagendes Argument gegenüber dem Ordnungsamt.

 

Doch anwendbar!!!!!!!!!!!!

 

TBNR: 142103 Betrag: 10,00

 

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.

§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159 BKat

 

FaP: B Pkt: 0 (1) FV:

 

TBNR: 142104 Betrag: 15,00

 

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten +) dadurch andere.

§ 42 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.1 BKat; § 19 OWiG

 

FaP: B Pkt: 0 (1) FV:

 

TBNR: 142106 Betrag: 20,00

 

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden.

§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.2 BKat

 

FaP: B Pkt: 0 (1) FV:

 

TBNR: 142107 Betrag: 30,00

 

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden und behinderten +) dadurch andere.

§ 42 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.2.1 BKat; § 19 OWiG

 

FaP: B Pkt: 0 (1) FV:

 

[mod]

Quotes repariert-bitte einmal darauf achten, dass die Tags richtig gesetzt sind, denn es war nicht das erste Mal.

 

Ich habe das Zitat bis auf die gesetzlichen Formulierungen gelöscht, da es vermitlich aus fremder Quelle stammt.

Bitte nur Kurzzitate und einen Link zur Quelle (Urheberrechtsschutz).

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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Es wäre noch begrüßenswert, wenn du die Quelle der Aussagen dazu nennen könntest.

 

Übrigens erachte ich deinen Beitrag schon als Urheberrechtsverstoß, weil nicht nur kleine, unbedeutende Textstellen abgeschrieben, sondern bereits ganze Werkteile kopiert wurde (vorausgesetzt, die zitierten Textteile stammen aus einem Werk). Möge das Moderatorenteam mit diesem Hinweis umgehen, wie es möchte. [Man kann z.B. nur die fettgedruckte Passage lassen und den Rest entfernen o.ä.]

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Ich hoffe doch, man kann den 'netten Oberlehrer' dahin bekommen (bzw. das O-Amt), daß er hier keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen kann. 1 oder 2x kann das evtl. durchgehen, aber imho haben sich um solche Angelegenheiten Politessen zu kümmern.

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Nee, der lässt sich nicht!

Haben das im vergangenen Jahr jetzt bestimmt insgesamt 50x mitgemacht!!!

Es geht lediglich darum, dass er das Halten an einer engen Straßenstelle anzeigt. Keiner von uns parkt dort, sondern wir fahren lediglich an unsere Häuser, zum Be- und Entladen. Er zeigt ja auch keine Behinderung an.

Eine enge Straßenstelle kann es doch aber nur auf einer Straße geben oder? Diese ist aber im verkehrsberuhigten Bereich garnicht vorhanden.

 

Grüße

nova

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Es geht lediglich darum, dass er das Halten an einer engen Straßenstelle anzeigt. Keiner von uns parkt dort, sondern wir fahren lediglich an unsere Häuser, zum Be- und Entladen. Er zeigt ja auch keine Behinderung an.

Eine enge Straßenstelle kann es doch aber nur auf einer Straße geben oder? Diese ist aber im verkehrsberuhigten Bereich garnicht vorhanden.

 

Man kann den § 12 Abs 1 Nr. 1 StVO in einem verkehrsberuhigten Bereich anwenden.

Und zwar wenn das Fahrzeug außerhalb der Parkflächenmarkierung an einer Engstelle parkt.

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[mod]

Quotes repariert-bitte einmal darauf achten, dass die Tags richtig gesetzt sind, denn es war nicht das erste Mal.

Gast225

[/mod]

 

Danke Gast225 !!!

 

Tut mir leid, ich kann es noch nicht so gut als fast noch Neuling.

Sollte man doch ein bischen Berücksichtigen.

Ich werde mir aber Mühe geben, versprochen. :rolleyes:

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Es geht lediglich darum, dass er das Halten an einer engen Straßenstelle anzeigt. Keiner von uns parkt dort, sondern wir fahren lediglich an unsere Häuser, zum Be- und Entladen. Er zeigt ja auch keine Behinderung an.

Eine enge Straßenstelle kann es doch aber nur auf einer Straße geben oder? Diese ist aber im verkehrsberuhigten Bereich garnicht vorhanden.

 

Man kann den § 12 Abs 1 Nr. 1 StVO in einem verkehrsberuhigten Bereich anwenden.

Und zwar wenn das Fahrzeug außerhalb der Parkflächenmarkierung an einer Engstelle parkt.

 

 

Wir PARKEN nicht!

 

Grüße

nova

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Wir PARKEN nicht!

 

Deswegen schreibt der Nachbar seine Anzeigen ja auch nicht mit parken sondern nur mit halten.

Parken kostet 15 EUR, halten 10 EUR.

Aber das was zählt ist doch, dass man auch im VZ 325/326 Bereich den § 12 Abs. 1 Nr. 1 anwenden kann.

Wenn es natürlich, wie in deinem Fall, dort eine Engstelle gibt.

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hmm!

 

Und welche Möglichkeiten haben wir, diesem "Miesepeter" entgegenzuwirken?

Es wird niemand behindert oder so.

Es handelt sich hier (das weiß das OA auch) ausschließlich um Schikane und Böswilligkeit.

Die Frage ist dann eben noch, wie eine Engstelle definiert ist?

Wie gesagt, handelt es sich um eine Sackgasse, gerader Verlauf, ca. 45-50m lang. Von vorne bis hinten klar überschaubar.

 

Grüße

nova

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Und welche Möglichkeiten haben wir, diesem "Miesepeter" entgegenzuwirken?

Es handelt sich folglich nicht um ein Rechtsproblem, sondern um ein menschliches Problem.

 

Da wird es schon etwas schwieriger.

 

Wie eure Lokalpresse drauf ist kann ich nicht sagen, oft genug sind solche selbsternannten Hilfs :rolleyes: ein gefundenes Fressen. ;)

 

MfG.

 

hartmut

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hmm!

 

Und welche Möglichkeiten haben wir, diesem "Miesepeter" entgegenzuwirken?

Es wird niemand behindert oder so.

Es handelt sich hier (das weiß das OA auch) ausschließlich um Schikane und Böswilligkeit.

Die Frage ist dann eben noch, wie eine Engstelle definiert ist?

Wie gesagt, handelt es sich um eine Sackgasse, gerader Verlauf, ca. 45-50m lang. Von vorne bis hinten klar übersehbar.

 

Grüße

nova

 

Wie du den Miesepeter entgegenwirken kannst, die Frage stellst du am besten dem OA deiner Stadt.

 

Wenn jemand behindert würde wäre der Tatbestand:

Sie hielten an einer enge Straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.

§ 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1.1 BKat; § 19 OWiG

TBNR: 112101 und der Betrag wäre 15,00 EUR

 

Eine enge Strassenstelle ist i.d.R. dann, wenn der zur Durchfahrt freibleibende Raum für ein Kfz höchstzulässiger Breite von max. 2,55 m zzg. 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.

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Guest Simineon
Er hat an seinem Haus (das letzte Haus in der Straße) einen Parkplatz und regelt somit den Verkehr in der Straße. Selbstverständlich darf er problemlos zu seinem Parkplatz fahren und darf natürlich auch wieder heraus.

 

Ist der Parkplatz auf seinem Grundstück oder ist der öffentlich und lediglich für ihn "reserviert".

 

Ansonsten könnte man sich doch sicher auf diesen Parkplatz stellen und dort ne Weile stehenbleiben. Jedesmal, wenn der Nachbar dann reinfährt und woanders hält, dann kriegt er sein Knöllchen :rolleyes:

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Ansonsten könnte man sich doch sicher auf diesen Parkplatz stellen und dort ne Weile stehenbleiben. Jedesmal, wenn der Nachbar dann reinfährt und woanders hält, dann kriegt er sein Knöllchen ;)

Wärst Du wirklich so gemein? :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe den Threat nur mal überflogen. Vielleicht hats ja schon jemand gepostet...

 

Ein kurzer Blick in die VwV: Die sieht nur das Parken im markierten Bereich vor. Be/entladen darf man wohl:

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/F...alog/Kat325.htm

Urteile/Meinungen zu Zeichen 325 und 326

[...][...]Im Bereich ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, es darf aber be- oder entladen, ein- oder ausgestiegen werden. Das Halten oder Parken ist dann auf der rechten oder linken Seite möglich (OLG Köln DAR 97, 411) da ja keine Fahrbahn vorhanden ist und durch Schrittgeschwindigkeit Gefahren fast ausgeschlossen erscheinen.[...][...]

 

Die anderen §§ der StVO müssen natürlich beachtet werden...(zB Restdurchfahrtsbreite).

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Das OA freut sich doch über solche Leute.

Ein Tipp, wie wir gegen den netten Herrn vorgehen könnten,

dürfen wir wohl vom OA nicht erwarten.

 

Grüße

nova

 

Das stimmt nicht so ganz. Die müssen jede Anzeige überprüfen, die Anzeige eingeben und es ist extra Arbeit für das OA.

Ich weiss das auch bei uns in der Nachbarschaft so ein "toller Hecht" wohnt, und das der immer die Nachbarn parat macht.

Da ich den Mann von OA kenne, hat er mir schon mitgeteilt, dass die vom OA manche Anzeigen wegen der geringsten Mängel nicht bearbeiten.

Also das OA entscheidet selber über jeden einzelnen Fall.

Und man kann zusammen mit den anderen Nachbarn sich in einem Schreiben an den Bürgermeister wenden, und den über die ganze Situation in der Strasse und den netten Nachbarn der immer Anzeigen schreibt aufmerksam machen und um Lösungen suchen. Dieses Jahr sind wahlen, der will doch die Stimmen haben. :sneaky:

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Also meine Ansage ist, daß der Nachbar dort überhaupt nichts (mehr) zu bestellen hat. Das sind und bleiben hoheitliche Tätigkeiten - fertig. Der kann sich sein Hippo-Gehabe 4x falten, und sonstwohin ... :sneaky: Wenn er was will, soll er Politessen anrücken lassen. Bis dahin seit ihr längst weg.

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Also meine Ansage ist, daß der Nachbar dort überhaupt nichts (mehr) zu bestellen hat. Das sind und bleiben hoheitliche Tätigkeiten - fertig. Der kann sich sein Hippo-Gehabe 4x falten, und sonstwohin ... :sneaky: Wenn er was will, soll er Politessen anrücken lassen. Bis dahin seit ihr längst weg.

Leider so nicht richtig. Anzeige erstatten kann jeder.

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Richtig, da wurde doch ein Rentner in die Schranken gewiesen, weil er das ständig machte. Da kann man sich durchaus drauf berufen.

 

Anzeigen darf jeder, aber nicht regelmäßig und auch nur, wovon man selbst betroffen ist. Darf auch keiner rumlaufen und Politesse spielen, das sind hoheitliche Aufgaben.

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Ja schon, aber nicht bei täglicher Freizeitbeschäftigung damit.

 

Schau doch mal TV dort gibt es so einen Heini der keine anderen Hobbys hat.

Und bei dem ist das wirklich Freizeitbeschäftigung. :sneaky:

 

 

Richtig, da wurde doch ein Rentner in die Schranken gewiesen, weil er das ständig machte. Da kann man sich durchaus drauf berufen.

 

Anzeigen darf jeder, aber nicht regelmäßig und auch nur, wovon man selbst betroffen ist. Darf auch keiner rumlaufen und Politesse spielen, das sind hoheitliche Aufgaben.

 

So ganz richtig ist das nicht.

Der Rentner wurde in seine Schranken gewiesen weil er auch einen Hubschrauber auf den Gehweg verwarnt hat.

Trotzdem schreibt er weiter Knöllchen.

Und andere Rentner machen es ihm nach.

Schau mal öffters TV.

Dort sind die Heinis zu sehen. :100:

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Anzeigen darf jeder, aber nicht regelmäßig und auch nur, wovon man selbst betroffen ist. Darf auch keiner rumlaufen und Politesse spielen, das sind hoheitliche Aufgaben.

Das ist - fürchte ich - eine Frage des Schneides der Bußgeldstelle.

Wenn sie den Schneid hat, solche Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip einzustellen, hat der Rentner bald keine Beschäftigung mehr.

 

Es ist aber auch eine Frage des Schneides der Bürger... :sneaky:

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So ganz richtig ist das nicht.

Der Rentner wurde in seine Schranken gewiesen weil er auch einen Hubschrauber auf den Gehweg verwarnt hat.

Trotzdem schreibt er weiter Knöllchen.

Und andere Rentner machen es ihm nach.

Schau mal öffters TV.

Dort sind die Heinis zu sehen. <_<

 

Dieser Heini heisst Horst-XXX und wohnt in Osterode, Ortsteil XXX

Es gibt das Gerücht, dass er sich nachts nicht mehr auf die Straße wagt.

Dafür ist er tagsüber in der Stadt Osterode unterwegs und schreibt alles auf, was ihm vor die Flinte äh den Kugelschreiber kommt.

 

Siehe auch

oder die
.

Und aller schlechten Dinge sind Drei.

 

Gruss

Seatfahrer

 

[mod]

Bitte nicht zuviele private Details veröffentlichen=>siehe Bordregeln.

 

Der Rest ist ja bekannt, so dass ich nur den Nachnamen und den genauen Ort entfernt habe.

 

Gast225

[/mod]

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