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Rotlichtverstoß Angezeigt Durch Privatperson?


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Hallo liebe Forenteilnehmer,

 

ich habe ein Problem und dazu leider gleich mehrere Fragen:

 

Bei meiner Mutter (Halterin des Fahrzeuges) ist gestern ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert mit der Anschuldigung über eine Sekunde nach rot über eine rote Ampel mit Gefährdung gefahren zu sein. (--> 4 Punkte, Bußgeld und einen monat Fahrverbot)

 

Als Zeugen wird nur eine Frau ohne Dienstgrad angegeben und als Beweis auch nur eine Zeugenaussage, kein Lichtbild ect.

 

Und jetzt zu unserem Problem: meine Mutter ist das Auto definitiv an diesem Tag nicht gefahren, wenn jemand aus der Familie gefahren sein sollte, dann können wir das leider 12 Tage später nicht mehr nachvollziehen, weil das Auto im Haus zur freien Verfügung für alle Familienmitgleieder und auch deren Freunde steht.

 

Und hier die Frage:

1. Darf jeder XY ohne Dienstgrad einfach Anzeigen in so einem Ausmaß veranlassen und wie kann derjenige oder diejenige einschätzen wie viel es nach rot war?

 

2. Wie verhält es sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht innerhalb der Familie?

 

3. Was soll man auf den Anhörungsbogen schreiben? "Bin nicht gefahren und weiß auch nicht wer es gewesen sein könnte" oder lieber garnichts --> "Ich wars nicht"?

 

4. Darf die Polizei innerhalb der Familie nachforschungen betreiben?

 

5, Wie stehen die Chancen, dass das Verfahren mangels Beweisen (nur eine Zeugin) eingestellt wird?

 

 

Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Hilfe und würde mich auch freun, wenn jemand der schon mal in einer ähnlichen Situation war seinen Verlauf schildern würde!!!!

 

Tausend Dank und GUTE FAHRT;

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Eine Anzeige darf jeder erstatten.

 

Von eurem Zeugnisverweigerungsrecht könnt ihr natürlich gebrauch machen

 

Natürlich darf die Polizei Ermittlungen betreiben.

 

Die Chancen stehen nicht schlecht, daß das Verfahren eingestellt wird, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Allerdings stehen dann die Chancen auch sehr gut, daß es zu einer Fahrtenbuchauflage kommt, um euch in Zukunft zu helfen, daß ihr euch besser erinnern könnt.

 

Gruß

Goose

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Danke für die schnelle Antwort, ein fahrtenbuch wäre nicht das Problem, schlimmer wäre der Verlust des Führerscheins und das Problem, dass meine Mutter für etwas gerade stehen müsste, was sie nicht verursacht hat.

 

Kann mir jemand denn konkret sagen, wie wir nun am besten vorgehen sollen? Ist es sinnvoll so früh schon einen Anwalt einzuschalten oder haltet ihr das für voreilig??

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Zur Vermeidung der Fahrtenbuchauflage sollte man der Polizei anbieten, bei der Ermittlung des Delinquenten nach Kräften behilflich zu sein.

 

Dazu meldet sich ein Familienmitglied schriftlich bei der Polizei, gibt sich empört und bittet zur Ermittlung des Delinquenten um ein Foto des Fahrers, denn leider bestreite jedes Familienmitglied zum fraglichen Zeitpunkt gefahren zu sein.

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Da die erste Anhörung hier bereits nach 12 Tagen erfolgte ist vom Halter zu erwarten, daß er sich auch ohne Bild erinnert, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug führte. Kann er das nicht, ist auch ohne Bild eine Fahrtenbuchauflage möglich.

 

Gruß

Goose

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Hier gibt es eine Zeugenaussage.

 

Wenn der Zeuge beispielsweise angibt, daß seine Fußgängerampel bereits grün war, als das betreffende Auto in den Kreuzungsbereich einfuhr und er daher zurückspringen musste, haben wir einen Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde mit Gefährdung.

 

Dem Betroffenen steht der Rechtsweg offen. Sollte der Fahrer ermittelt werden, kann er im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Glaubwürdigkeit des Zeugen vom Richter beurteilen lassen.

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
ich habe ein Problem und dazu leider gleich mehrere Fragen:

 

Bei meiner Mutter (Halterin des Fahrzeuges) ist gestern ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert mit der Anschuldigung über eine Sekunde nach rot über eine rote Ampel mit Gefährdung gefahren zu sein. (--> 4 Punkte, Bußgeld und einen monat Fahrverbot)

 

Als Zeugen wird nur eine Frau ohne Dienstgrad angegeben und als Beweis auch nur eine Zeugenaussage, kein Lichtbild ect.

 

Und jetzt zu unserem Problem: meine Mutter ist das Auto definitiv an diesem Tag nicht gefahren, wenn jemand aus der Familie gefahren sein sollte, dann können wir das leider 12 Tage später nicht mehr nachvollziehen, weil das Auto im Haus zur freien Verfügung für alle Familienmitgleieder und auch deren Freunde steht.

 

Und hier die Frage:

1. Darf jeder XY ohne Dienstgrad einfach Anzeigen in so einem Ausmaß veranlassen und wie kann derjenige oder diejenige einschätzen wie viel es nach rot war?

 

Naja, es war mit Gefährdung, also wird da der Fahrer schon jemandem fast über den Fuss gefahren sein. Wenn z.B. die Fussgängerampel schon länger grün zeigt, dann ist auch die Zeitspanne ( >1 sec ) gut einzuschätzen.

 

Die Polizei wird natürlich ermitteln und wird evtl. Fotos zur Identifizierung dem Anzeigenerstatter vorlegen.

 

Abgesehen davon: Jeder darf jedes anzeigen und es ist nicht notwendig, dass ein Bild von der Tat vorliegt. Wie wolltest Du sonst ne Sachbeschädigung an Deinem Auto anzeigen wollen oder ein gefährliches Drängeln auf der vollbesetzten Autobahn ?

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ich finde das unglaublich, das heisst es kann sich jeder an eine Ampel stellen und behaupten er wäre von XY fast zusammengefahren worden und der sei anschließend noch über eine rote ampel gefahren.

 

Da reicht es bei so manchem schon einem den Parkplatz wegzuschnappen, dass der zu so etwas in der Lage ist... :kopfschuettel:

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Nun, wenn man einen anderen bewusst unberechtigt beschuldigt, so begeht man eine Straftat.

 

Schutzmechanismen sind vorhanden, ohne die Möglichkeit, daß jedermann eine Anzeige erstatten kann, bliebe so manche Straftat / OWi unverfolgt.

 

Gruß

Goose

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Hab die ganze Sache jetzt an einen Anwalt übergeben...

 

Da sich keiner aus unserem Haus an solch einen Zwischenfall erinnern kann und ich mich auch gegen jegliche Form von (bisher) unqualifizierten nicht belegbaren Anschuldigungen wehre.

 

Leider werde ich den Verdacht nicht los, dass da jemandem einfach langweilig war :kopfschuettel:

 

Ich bin auf jeden Fall gespannt, welchen Weg das ganze nehmen wird...

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Hier gibt es eine Zeugenaussage.

 

Wenn der Zeuge beispielsweise angibt, daß seine Fußgängerampel bereits grün war, als das betreffende Auto in den Kreuzungsbereich einfuhr und er daher zurückspringen musste, haben wir einen Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde mit Gefährdung.

Den Rückschluss musst du dir mir jetzt mal erklären. Die Fußgängerampel wird grün heisst die Autofahrerampel war bereits seit über einer Sekunde rot. ;):rolleyes::sneaky:

Bei uns ist dies nicht so, sobald rot wird bekommen die Fußgänger grün.

 

Hab die ganze Sache jetzt an einen Anwalt übergeben...

Ich hoffe einmal das eine Rechtsschutzsversicherung besteht, denn ansonsten bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Das hätte sich dann ja richtig gelohnt. :kopfschuettel:

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Den Rückschluss musst du dir mir jetzt mal erklären. Die Fußgängerampel wird grün heisst die Autofahrerampel war bereits seit über einer Sekunde rot.

Bei uns ist dies nicht so, sobald rot wird bekommen die Fußgänger grün.

Üblicherweise haben die Ampelschaltungen Räumphasen. Ich habe es noch nie gesehen, daß zeitgleich mit dem Rot des Fahrzeugverkehrs die Kreuzung für den Fußgängerverkehr freigegeben wird. Aber das lässt sich ja an der entsprechenden Örtlichkeit nachvollziehen.

 

Gruß

Goose

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In der Regel gibt es Räumzeiten. Gibt aber Ausnahmen. Ich kenne einige Ampeln, sogar eine in FL, die erst vor knapp 2 Jahren neu gebaut wurde. Wird die Hauptfahrtrichtung rot, wird im selben Augenblick an der Seitenstraße rot-gelb. Kann man im Dunkeln gut sehen.

 

Ich kenne auch noch eine Ampel im Ruhrgebiet, die wohl in den 60er Jahren mal programmiert wurde, welche überlappend gelb und rot-gelb anzeigte. Zuletzt war ich da allerdings vor 5 Jahren, werden sie sicher mittlerweile mal überarbeitet haben.

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Wir haben hier in den letzten Tagen intensiv eine größere Kreuzung an einer Bundesstraße überwacht (äußerst erfolgreich btw :kopfschuettel: ). Der Phasenwechsel geschieht dort innerhalb ca. einer knappen Sekunde. Das ist IMHO nicht gerade lange. Bei den anderen Kreuzungen hier sieht's nicht viel anders aus. Wenn die eine Richtung Rot bekommt, erhält unmittelbar darauf die andere Rot/Gelb.

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Nachdem ich die Sache gestern an einen Anwalt übergeben habe, sehe ich das jetzt etwas gelassener. (Verkehrsrechtsschutz ist im übrigen vorhanden)

 

Zitat des RA: "Es ist mir schleierhaft, wie Privatpersonen immer wieder zu derartigen Zeiteinschätzungen kommen"

 

Er meint zudem, dass eine Behauptung einer Privatperson ohne Zeugen und ohne rechtskräftigen Beweis in aller Regel nicht ausreicht.

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Guest Simineon
Er meint zudem, dass eine Behauptung einer Privatperson ohne Zeugen und ohne rechtskräftigen Beweis in aller Regel nicht ausreicht.

 

Ergänzung:

 

... und ohne rechtskräftigen Beweis in aller Regel nicht ausreicht, um auf über 1sec zu entscheiden. Der einfache Rotlichtverstoss wird jedoch übrigbleiben.

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Es kommt auf die Gesamtsituation an. In meinem oben genannten Beispiel muss man sich nur den Ampelschaltplan kommen lassen und schon hat man die Zeiten zwischen den Phasenwechseln.

 

Das sollte normalerweise auch ein Anwalt wissen.

 

Er meint zudem, dass eine Behauptung einer Privatperson ohne Zeugen und ohne rechtskräftigen Beweis in aller Regel nicht ausreicht.
Ah ja... :mecker:

 

 

Gruß

Goose

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