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Angehalten, Angeblich Rote Ampel überfahren


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Guten Mittag,

 

ich bin heute morgen auf dem Weg zur Bahn angehalten worden. Mir wurde ein Rotlicht-Vergehen < 1sek vorgeworfen. Auf die Frage ob ich mich dazu äußern möchte, habe ich mit "nein" geantwortet. Darauf kam die Frage ob ich gesehen hab, das ich bei Rot gefahren bin. Antwort: ebenfalls "nein".

Die Polizisten waren mit Streifenwagen unterwegs und sind mir gefolgt. Anscheinend gibt es kein Bild.

 

Da es mein erster Kontakt mit der Polizei ist, ich fahre seit 10 Jahren, weiß ich nicht wie ich mich Verhalten soll. Vom Prinzip bin ich mir keiner Schuld bewusst, als die Ampel auf gelb umsprang war der Bremsweg zu lang um noch zum stehen zu kommen" und ich würde wieder so handeln wie heute morgen.

 

Ich würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet wie ich mich verhalten soll.

Wie groß sind die Erfolgsaussichten bei Widerspruch?

Was schreibe ich in den Anhörungsbogen?

 

Danke schon mal für die Hilfe.

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Die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch stehen eher schlecht. Eventuell hilft es, wenn man darlegen kann, daß die Zeugen von ihrem Standort aus das für einen Verstoß entscheidende Überfahren der Halteline (nicht das Passieren des Lichtmastes; das ist egal) bei Rot gar nicht gesehen haben können. Dazu wäre ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt aber nicht verkehrt.

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Da kann man nicht mehr viel machen. Die Polizisten haben es gesehen, du stehst als Fahrer fest.

Du kannst höchstens noch vor Gericht die Aussagen der Polizisten als Zeugen durchkauen und dann den Richter entscheiden lassen. Chancen für dich gehen aber gegen Null.

 

als die Ampel auf gelb umsprang war der Bremsweg zu lang um noch zum stehen zu kommen" und ich würde wieder so handeln wie heute morgen.

Entweder warst du zu schnell oder du schätzt Entfernungen falsch.

Bei 50 sind 3 Sekunden gelb, in denen legst du 42 Meter zurück

Bremsweg bei 50 km/h ist 10 Meter bei trockener Fahrbahn, Anhalteweg vielleicht 25 Meter.

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Eventuell hilft es, wenn man darlegen kann, daß die Zeugen von ihrem Standort aus das für einen Verstoß entscheidende Überfahren der Halteline (nicht das Passieren des Lichtmastes; das ist egal) bei Rot gar nicht gesehen haben können. Dazu wäre ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt aber nicht verkehrt.

 

Da keine Rechtschutzversicherung vorhanden, eher eine schlechte Idee. Außerdem weiß ich nicht wo sie gestanden haben.

 

Da kann man nicht mehr viel machen. Die Polizisten haben es gesehen, du stehst als Fahrer fest.

Du kannst höchstens noch vor Gericht die Aussagen der Polizisten als Zeugen durchkauen und dann den Richter entscheiden lassen. Chancen für dich gehen aber gegen Null.

 

Das hab ich mir auch gedacht, wobei mir der Gedanke der Willkür nicht gefällt und alles Aufgrund von Aussagen verfügt werden kann. Zum anderen finde ich es traurig, dass unseren Ordnungshütern anscheinend mehr Glauben geschenkt wird als "normalen" Personen. Das hab ich mir aber schon gedacht, beim studieren einiger anderer Threads.

 

Entweder warst du zu schnell oder du schätzt Entfernungen falsch.

Bei 50 sind 3 Sekunden gelb, in denen legst du 42 Meter zurück

Bremsweg bei 50 km/h ist 10 Meter bei trockener Fahrbahn, Anhalteweg vielleicht 25 Meter.

 

Geschwindigkeit lag ca. bei 50 +- 3 km/h.

Kann sein, dass ich es falsch eingeschätzt habe. Das ändert aber an der Tatsache nichts, wonach es meiner Meinung nach noch gelb war (was ich im ersten Post etwas missverständlich ausgedrückt habe, hierfür sry).

 

Trotzdem danke für eure schnellen antworten.

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Heisst das jetzt grösser 1 Sekunde oder kleiner 1 Sekunde? Ich glaube nicht, das ein Polizeibeamter gerichtsfest < 1 Sekunde schätzen kann.

Ist natürlich eine Frage der Glaubwürdigkeit. Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt vor Gericht. Ich habe das bei einem ehemaligen

Arbeitskollegen in einem ganz ähnlichen Fall (in München) jedenfalls erlebt: das Verfahren wurde nach Verhandlung eingestellt, obwohl er

sich quasi selber verteidigt hat. Wenn du verlierst, trägst du aber die Verfahrenskosten.

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Heisst das jetzt grösser 1 Sekunde oder kleiner 1 Sekunde? Ich glaube nicht, das ein Polizeibeamter gerichtsfest < 1 Sekunde schätzen kann.

Ist natürlich eine Frage der Glaubwürdigkeit. Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt vor Gericht.

1. ich denke, hier ging es um "unter einer Sekunde Rotlicht"

2. och, ich hatte auch schon Verfahren, wo die Zeit eher geschätzt war. Also keine genau Zeitangabe, aber eben (deutlich) über 1 Sekunde Rotlicht. Das konnte ich auch anhand der Gesamtumstände gut und glaubhaft begründen (Ca.-Geschwindigkeit der anderen Vts und des Betroffenen beim Passieren der Ampel und die Entfernung zur Ampel, welche sich im Regelfall sehr gut nachhalten läßt).

3. naja, ohne Anwalt würde ich dieses Wagnis nicht eingehen. Bislang haben ausnahmslos alle, die ich bei Gericht erlebt habe und die meinten sich selbst verteidigen zu müssen, verloren.

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2. och, ich hatte auch schon Verfahren, wo die Zeit eher geschätzt war. Also keine genau Zeitangabe, aber eben (deutlich) über 1 Sekunde Rotlicht. Das konnte ich auch anhand der Gesamtumstände gut und glaubhaft begründen (Ca.-Geschwindigkeit der anderen Vts und des Betroffenen beim Passieren der Ampel und die Entfernung zur Ampel, welche sich im Regelfall sehr gut nachhalten läßt).

3. naja, ohne Anwalt würde ich dieses Wagnis nicht eingehen. Bislang haben ausnahmslos alle, die ich bei Gericht erlebt habe und die meinten sich selbst verteidigen zu müssen, verloren.

Über eine Sekunde schätzen ist schon ziemlich glaubhaft, aber unter einer Sekunde? Und in dem Fall geht es nur um Glaubwürdigkeit. Ich sehe auch nicht, was ein Anwalt da helfen sollte.

Wenn der TE felsenfest der Überzeugung ist, es war gelb, warum sollte er das nicht vor einem Richter sagen? Die Polizeibeamten werden schliesslich in Ermangelung handfester Beweise

auch nur ihre Überzeugung kundtun. Dann steht Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten, oder. Ist natürlich nichts für "zittrige" Menschen.

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@Tiano: Es geht hier nicht unbedingt darum, um genau eine Sekunde abschätzen zu können, sondern darum, ob ein qualizifierter oder ein nicht-qualifizierter Verstoß vorliegt. Letzteres ist natürlich ohne Stoppuhr wesentlich einfacher durchzuführen als ersteres, was daher hier vermutlich auch gemacht wurde.

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Aber bei einem nicht qualifizierten Verstoss ist die Lage evtl. unklarer als wenn, sagen wir mal, jemand an der Kreuzung steht und bei Rot plötzlich los fährt.

Unter 1 sekunde kommt es auch auf den Standort des Beamten an und ob er den Verstoss evtl. nur zufällig, sozusagen aus dem Augenwinkel, mitbekommen

hat. Ob der Streifenwagen den TE schon längere Zeit beobachtet hat, oder der Beamte quasi auf der "Ziellinie" stand müsste der TE mal ansagen.

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Über eine Sekunde schätzen ist schon ziemlich glaubhaft, aber unter einer Sekunde? Und in dem Fall geht es nur um Glaubwürdigkeit. Ich sehe auch nicht, was ein Anwalt da helfen sollte.

Naja, unter einer Sekunde bzw. gar keine Zeitangabe, dafür aber eher eine Entfernungsangabe sollte wohl glaubhafter sein bzw. ist es eigentlich auch.

Ein Anwalt weiß, wo er ansetzen kann. Und er erkennt (idR) auch Schwachstellen.

 

Wenn der TE felsenfest der Überzeugung ist, es war gelb, warum sollte er das nicht vor einem Richter sagen? Die Polizeibeamten werden schliesslich in Ermangelung handfester Beweise

auch nur ihre Überzeugung kundtun. Dann steht Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten, oder. Ist natürlich nichts für "zittrige" Menschen.

Jap. Soll er. Ist sein gutes Recht!! NUR: "Aussage gegen Aussage" gibt es so nicht. Sollten die oder sollte der Kollege aussagen: "Der VT ist bei Rot gefahren." und der VT entgegnet: "Nein, es war noch Gelb.", so wird im Regelfall, so denn keine anderen Punkte vorliegen, die die Glaubwürdigkeit des Kollegen untergraben könnten, der Aussage des Kollegen geglaubt mit dem Ergebnis, daß der VT verdonnert wird.

 

Die Kollegen berichten über ihre Beobachtungen, nicht über ihre Überzeugung. Man ist vor Gericht, nicht in der Kirche. :rolleyes:

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Die Kollegen berichten über ihre Beobachtungen, nicht über ihre Überzeugung.

 

Auf die Gefahr hin, arrogant zu klingen, aber liegt nicht genau hier ein Fehler im System: Warum sind die denn lediglich Verkehrspolizisten geworden? Weil offenbar Wahrnehmungsvermögen und Merkfähigkeit bereits in der Schule nicht besonders hoch ausgeprägt waren. Bei der Würdigung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen sollte die qua Lebenslauf nachgewiesene intellektuelle Leistungsfähigkeit der Person eine höhere Gewichtung erfahren. Das ist nicht polemisch gemeint.

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Auf die Gefahr hin, arrogant zu klingen, aber liegt nicht genau hier ein Fehler im System: Warum sind die denn lediglich Verkehrspolizisten geworden?

Ich möchte ja nun auch nicht arrogant klingen und Dir auch nicht zu nahe treten, aber der Umstand, daß Du hier den Verkehrspolizisten arg herabqualifizierst, zeigt doch deutlich, daß Du überhaupt keine Ahnung von seinem Tätigkeitsfeld und dem dafür notwendigen Wissen und Können hast. Deshalb erübrigt sich auch jedweder weitere Kommentar, insbesondere zu Deinen weiteren (und leider auch wirklich dummen) Bemerkungen.

 

Ferner möchte ich Dein Weltbild ja nicht ins Wanken bringen, aber auch ich bin quasi "lediglich Verkehrspolizist", vllt. noch etwas spezialisierter als der "normale" Verkehrspolizist, aber eben ein solcher. Ich war weder in der Schule schlecht, habe ebenso mein Abi gemacht und verfüge auch über eine gute Merkfähigkeit und vor allem Beobachtungsgabe. Rotlichtüberwachungen sind Teil meines Aufgabengebietes. :rolleyes:

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Auf die Gefahr hin, arrogant zu klingen, aber liegt nicht genau hier ein Fehler im System: Warum sind die denn lediglich Verkehrspolizisten geworden? Weil offenbar Wahrnehmungsvermögen und Merkfähigkeit bereits in der Schule nicht besonders hoch ausgeprägt waren. Bei der Würdigung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen sollte die qua Lebenslauf nachgewiesene intellektuelle Leistungsfähigkeit der Person eine höhere Gewichtung erfahren. Das ist nicht polemisch gemeint.

Mag ja nicht polemisch gemeint sein, aber eines ist es mit absoluter Sicherheit: Voellig daemlich!

Du gehst in deiner Arroganz schon erst einmal davon aus, dass der VT intelligenter ist, als der Polizist, was gibt Dir diese "Erkenntnis"? Man muss sich hier doch mal folgendes vorstellen: Da faehrt einer auf den letzten Druecker ueber eine ampelgeregelte Kreuzung und "ist der Meinung", dass es noch nicht Rot war. Zwei Polizeibeamte aber, von denen er noch nicht einmal weiss, aus welcher Position sie das beobachtet haben, halten ihn an und werfen ihm einen Rotlichtverstoss vor. Warum sollten sie das tun, wenn sie nicht davon ueberzeugt sind, es sei wirklich ein solcher Verstoss gewesen?

In diesem Forum ist es Usus, gar nicht erst davon auszugehen, dass der VT sich irren koennte, sondern es wird sofort auf die angeblich mangelnde Intelligenz der Polizisten abgestellt, die ja ohnehin vor Gericht Recht bekommen wuerden... Ich finde das recht armselig!

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Warum sind die denn lediglich Verkehrspolizisten geworden? Weil offenbar Wahrnehmungsvermögen und Merkfähigkeit bereits in der Schule nicht besonders hoch ausgeprägt waren.

Selten so einen Stuss gelesen. Du hast somit vom Thema Polizei überhaupt keine Ahnung. :rolleyes:

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Unter eine Sekunde ist doch im Zweifel für den Betroffenen. Wenn der Polizist eben sicher sagen kann, es war bereits rot, aber nicht exakt sagen kann wie lange :rolleyes:

 

Wenn es tatsächlich über eine Sekunde war, wäre der Vorwurf <1s wirklich von Vorteil für den Betroffenen. Aber wenn es tatsächlich knapp war, wieviel unter 1 sek war es dann:

0.9, 0.8, 0,2s? Das kann kein Mensch schätzen und wenn es z.B. (gesehene) 0.2s waren, aus welchem Blickwinkel? Die Zeit läuft ab Überfahren der Haltelinie. Um das einigermassen

sicher sagen zu könne, müsste der Beamte neben der Linie stehen. Ich sehe deshalb bessere Chancen vor Gericht als bei >1s.

Bei einem reinen Konto könnte man kann natürlich auch die 3 Punkte kassieren. Aber warum sollte man das kampflos tun wenn man sich wirklich sicher ist, nicht bei Rot gefahren zu sein?

Das kann allerdings nur der TE entscheiden.

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Naja, das sehe ich anders. Stelle dich mal irgendwo an eine Kreuzung. Man kann ziemlich genau sagen, ob jemand bei rot gefahren ist. Man kann nur nicht genau sagen, wie lange rot war, da der Mensch keine innere Stoppuhr hat. Bei einer nicht gezielten Rotlichtüberwachung wird daher regelmäßig nur der einfache Rotlichtverstoß vorgeworfen.

Wenn der Polizist sich nicht sicher ist, ob es nun schon rot war oder nicht, wird er sicher nichts unternehmen.

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Aber wenn es tatsächlich knapp war, wieviel unter 1 sek war es dann:

Der Bußgeldkatalog definiert aber aber eine gemessenen Zeit von 1 Sek. als Grenze.

Und nur dass ist für die Beurteilung wichtig.

(Zumindest wenn man davon ausgeht, dass der :whistling: nicht lügt und es eben tatsächlich schon ROT war)

Dazu braucht es nur die Sicht auf die Ampel, die Halteline und die Vorderachse des Fahrzeuges.

Wenn es bereits ROT ist, wenn die Vorderräder die Haltelinie verlassen, liegt ein Rotlichtverstoß vor.

Das würde sogar gehen, wenn der :lol2: - nur leicht versetzt - direkt dahinter steht.

Wenn man den :rolleyes: außerdem nicht als Supermann sieht, wird es bei einer zufälligen Überwachung vermutlich

so Laufen, dass der :unsure:erst auf die Ampel und dann einige 10.tel Sekunden später auf die

Haltelinie sieht. Da dürfte dann ausreichend Luft sein.

 

Ein :D wird bei zufälliger Erkennung eines Rotlichtverstoßes wahrscheinlich selbst bei 2 oder 3 Sekunden

wohl noch vom einfachen Rotlichverstoß ausgehen, weil ihm die Zeitmessung eben fehlt.

Das hat nichts mit Gutwilligkeit zu tun.

Anders dürfte es bei einer gezielten Überwachung aussehen.

Vor Gericht wird der :D definitiv gefragt, wie er die Zeit hat abschätzen hat können.

Als 'Hilfsmittel' für den qualifizierten Rotlichverstoß könnte aber beispielsweise die Fußgängerampel

dienen.

Aber selbst mit Stoppuhr bei einer gezielten Überwachung wird die Reaktionszeit des :rofl: ( ROT -> Stoppuhr START)

immer eine Toleranz zugute des VT ergeben.

 

Gruß,

AnReRa

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Die Zeit läuft ab Überfahren der Haltelinie. Um das einigermassen sicher sagen zu könne, müsste der Beamte neben der Linie stehen. Ich sehe deshalb bessere Chancen vor Gericht als bei >1s.

Falsch. Bei "manueller" Rotlichtüberwachung, also nicht durch Technik, gilt die Zeit BIS zum Erreichen der Haltlinie.

 

Aber warum sollte man das kampflos tun wenn man sich wirklich sicher ist, nicht bei Rot gefahren zu sein?

Die meisten sind sich sicher bzw. behaupten, sie seien noch bei Gelb gefahren. Heute morgen hatte ich so einen VT bei mir auf der Wache, der auch dieser Meinung war. Allerdings hatte ich ein Video und konnte ihm das Gegenteil beweisen.

 

Wenn ich mir überlege, daß das Rotlicht deutlich war, also nicht mal eben einen 1/2 Meter vor der Haltlinie..... :whistling: .... naja, versuchen kann man es ja. Aber die Erfolgsaussichten sind im Regelfall recht gering.

 

 

 

BTW: idR steht man nicht unmittelbar neben der Haltlinie, sondern in relativ spitzem Winkel zur Ampelanlage, so daß man sowohl die Anlage selbst bzw. die Phasen als auch die Haltlinie sehen kann.

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Wie muss ich das jetzt verstehen, <1s bis zum Erreichen der Haltelinie???

Der Weg zum Zeitpunkt des Umschaltens von Gelb auf Rot BIS zur Haltlinie. Und der ist entweder kleiner 1 Sec. oder größer.

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Also nochmal günstiger für den Beschuldigten.

Wieso ?

 

Also ich mag mich ja irren, aber wo ist jetzt der wesentliche Unterschied zwischen 'manueller' und automatischer Rotlichtüberwachung.

Bei manueller Rotlichtüberwachung drückt der :whistle: im Moment des GELB->ROT Überganges die Stopuhr (START) und wenn ein VT die Haltelinie

überfährt wieder (STOP) -> Rotlichtzeit x Sek.

Bei der automatischen Überwachung läuft in der Ampel ab GELB->ROT ein Timer und wird beim überfahren der ersten Schleife gestoppt -> Blitz.

Der Unterschied ist doch nur, dass der :blink: vermutlich auf die Haltelinie schaut während die Schleife u.U. erst ein paar cm hinter

der Haltelinie liegt (Wobei der 'Fehler' damit wohl unterhalb der Meßgenauigkeit liegt).

 

@Bluey

Wie sieht es eigentlich mit der Überprüfung der GELB-Zeit der Ampel aus.

Prüft ihr die auch vor jeder Messung wie es bei der automatischen Überwachung der Fall ist ?

(Also jetzt nicht bei Videoüberwachung, weil man es da ja nachträglich noch ermitteln kann)

 

Gruß,

AnReRa

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Also nochmal günstiger für den Beschuldigten.

Wieso ?

 

Also ich mag mich ja irren, aber wo ist jetzt der wesentliche Unterschied zwischen 'manueller' und automatischer Rotlichtüberwachung.

Bei manueller Rotlichtüberwachung drückt der :whistle: im Moment des GELB->ROT Überganges die Stopuhr (START) und wenn ein VT die Haltelinie

überfährt wieder (STOP) -> Rotlichtzeit x Sek.

Bei der automatischen Überwachung läuft in der Ampel ab GELB->ROT ein Timer und wird beim überfahren der ersten Schleife gestoppt -> Blitz.

Der Unterschied ist doch nur, dass der :blink: vermutlich auf die Haltelinie schaut während die Schleife u.U. erst ein paar cm hinter

der Haltelinie liegt (Wobei der 'Fehler' damit wohl unterhalb der Meßgenauigkeit liegt).

 

Da hast du natürlich Recht. Aber morgens um 8.00 ist normalerweise auch nicht meine Zeit.:-)

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Habe ich auch noch nicht verstanden. Wenn eine Sekunde rum ist und der Fahrer ist bei rot an der Haltelinie? :whistle:

Wie HarryB schon schrieb: solange er vor der Haltlinie bleibt, ist alles im grünen Bereich. Überfährt er sie, dann zählt besagte Zeit als Dauer der Rotlichtmißachtung.

 

Wie sieht es eigentlich mit der Überprüfung der GELB-Zeit der Ampel aus.

Prüft ihr die auch vor jeder Messung wie es bei der automatischen Überwachung der Fall ist ? (Also jetzt nicht bei Videoüberwachung, weil man es da ja nachträglich noch ermitteln kann)

Wird grob überprüft, also durch eigenes Zählen abgeschätzt, nicht genau gemessen. Ist IMHO auch mittlerweile irrelevant. Wird vor Gericht nicht mehr erwähnt, in der Anzeige nicht mehr notiert.

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