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Führerschein Vergessen- Weiterfahrt Untersagt, Nötigung Beifahrer


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Hallo,

 

also ich war auch schonmal in der Rolle des Beifahrers.

Damals hatte mein Kumpel seinen Führerschein vergessen und ich sollte weiterfahren. Der Polizist hat nicht mal gefragt, ob ich einen Führerschein habe ;-) Und mein Kumpel hat noch drauf hingewiesen, dass ich sonst nur Automatikwagen fahre und deswegen die Losfahrt mit seinem altersschwachen Auto mit leicht gewöhnungsbedürftiger Kupplung/Schaltung merkwürdig aussehen könnte. Ging dann aber problemlos!

 

Wir fanden es damals ok, dass der Polizist einen alternativen Fahrer gesucht hat. Allerdings haben wir uns sehr gewundert, dass ich meinen Führerschein nicht vorzeigen musste.

Ob mein Kumpel was bezahlen musste weiß ich nicht mehr.

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Na und? Der Anweisung des Polizeibeamten ist im Straßenverkehr Folge zu leisten, wenn es heißt, du sollst weiter fahren, kannst du das tun.

 

Ich würd einen auslachen, wenn der mich wegen vergessener Plastikkarte net weiterfahren lassen würde.

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So schnell kann's gehen!

 

Heute abend führten wir mal wieder eine Geschwindigkeitsüberwachung durch. Und prompt kam uns jemand in die Kontrolle, der sich weder ausweisen konnte noch eben den Führerschein mitführte. Aber natürlich hatte er einen (laut eigener Aussage). Also haben wir versucht, selbiges über unsere Leitstelle zu ermitteln. Leider aber (für ihn insbes.) ohne Erfolg. Da er aber nunmal einen Kartenführerschein hatte bzw. vorgab zu haben, hätte das System ihn normalerweise positiv ausspucken müssen. Tat es aber nicht. Also lag der Verdacht nahe, daß er über keine Fahrerlaubnis verfügte. Die Folgen waren mit denen des vorliegenden Ausgangsfalles identisch/vergleichbar:

 

- zunächst Untersagung der Weiterfahrt.

- der Beifahrer fuhr für den Betr. zu dessen Wohnanschrift und brachte den Führerschein zur Meßstelle. Hin- und Rückfahrt jeweils ca. knapp 30 km und ca. eine gute halbe Stunde Autofahrt.

- der Betroffene blieb derweil bei uns.

 

Man sieht: sooo selten kommt das gar nicht mal vor.

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Nun, zunächst einmal hättest Du wohl uns "gekonnt". Denn ohne Führerschein und sonstigen Ausweisen wärest Du gar nirgendwo hingefahren. Und dieses "schei...ß" System ist nicht unser System, sondern genau das, welches uns lediglich zur Verfügung gestellt wird. Ich denke mal, dem Datenschutz sei Dank, daß es nicht besser funktioniert.

Ja, er hatte einen Führerschein. Aber das konnten wir eben nicht nachprüfen. Er hätte ihn eben besser mitgeführt.

 

Diese eine Abfrage war wohl "für die Tonne". Andere hingegen verlaufen zufriedenstellend. Das Problem stellt sich aber im Regelfall nur dann, wenn der Führerschein nicht in unserem Kreis registriert ist.

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Naja, mein Beifahrer wäre mit Sicherheit keine 60km gefahren um den Führerschein zu holen. Sondern allerhöchstens 60m weiter.

 

Nur interessehalber, kam der dir auch blöd oder warum diese überzogene Maßnahme?

 

Wo ist eigentlich das Problem, den Kandidaten weiterfahren zu lassen. Selbst wenn er keinen Führerschein hat folgt doch die Strafe spätestens eine Woche später, wenn er das Ding nicht vorzeigen kann.

 

Weitere OWIen verhindern, ist als Begründung äußerst schwach. Denn um dieses wirksam und nachhaltig zu erreichen, müsstet ihr ihn dauerhaft überwachen, oder einsperren. Beides wohl völlig unverhältnismäßig.

 

Im Ergebnis ist es reine Schikane und eine sinnfreie Machtdemonstration.

 

MfG

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Naja, mein Beifahrer wäre mit Sicherheit keine 60km gefahren um den Führerschein zu holen. Sondern allerhöchstens 60m weiter.

Nur wäre er das in unserem Fall eben ohne Dich.

 

Nur interessehalber, kam der dir auch blöd oder warum diese überzogene Maßnahme?

Nein, ist er nicht. Und die Maßnahme war auch nicht überzogen (s.u.).

 

Wo ist eigentlich das Problem, den Kandidaten weiterfahren zu lassen. Selbst wenn er keinen Führerschein hat folgt doch die Strafe spätestens eine Woche später, wenn er das Ding nicht vorzeigen kann.

1. wenn sich der Kandidat überhaupt nicht ausweisen kann, steht seine Identität nicht fest. Und bis dahin fährt der keinen Meter weiter.

2. wenn der Verdacht besteht, daß er keine Fahrerlaubnis hat, kann bzw. darf ich ihn nicht weiterfahren lassen. Denn wenn er tatsächlich keine FE hätte, wäre das keine Owi, sondern eine Straftat.

 

Im Ergebnis ist es reine Schikane und eine sinnfreie Machtdemonstration.

Na, ob Du Dich wohl nicht ein wenig weit aus dem Fenster lehnst mit Deiner Ferndiagnose?!

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Also wenn die Abfrage negativ verläuft, verstehe ich das durchaus.

Dann muss es sich für die Polizei doch geradezu aufdrängen, dass der Kandidat keinen Führerschein hat.

 

Das würde mich auch nicht wirklich stören, wenn ich irgendwo warten muss, weil die Abfrage meines Führerscheins fehlgeschlagen ist. Solche Fehler passieren eben. Ärgerlich zwar, wenn ich einen Termin habe, aber unvermeidlich.

 

Wirft nur ein etwas merkwürdiges Licht auf die Abfragetechnik.. :lol:

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Wo ist eigentlich das Problem, den Kandidaten weiterfahren zu lassen. Selbst wenn er keinen Führerschein hat folgt doch die Strafe spätestens eine Woche später, wenn er das Ding nicht vorzeigen kann.

 

Weitere OWIen verhindern, ist als Begründung äußerst schwach. Denn um dieses wirksam und nachhaltig zu erreichen, müsstet ihr ihn dauerhaft überwachen, oder einsperren. Beides wohl völlig unverhältnismäßig.

MfG

Naja, die Schlagzeile hätte ich sehen mögen: Polizei lässt Fahrer ohne Fahrerlaubnis weiterfahren.

Du weißt aber, dass es sich beim FoE nicht um eine OWi sondern um eine Straftat handelt?

 

Naja, mein Beifahrer wäre mit Sicherheit keine 60km gefahren um den Führerschein zu holen. Sondern allerhöchstens 60m weiter.
und dann?? Hätte er in ruhe gewartet, bis die Polizei dich nach so 1-2 Std. Wartezeit gehen lässt? schließlich schieb @bluey
der Betroffene blieb derweil bei uns.
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Servus,

 

ok das mit der OWI war darauf bezogen, dass er einen Führerschein hat und eben vergessen hat.

 

@blueye: Wie wäre denn die weitere Vorgehensweise gewesen, wenn der Fahrer alleine gewesen wäre? Wie hättet ihr seine Identität festgestellt.

 

Und OK die Abfrage hat nicht bestätigt, dass er einen Führerschein hat, aber sie hat auch kein Fahrverbot ergeben. Die ganze Abfrage hat ja nur in seltenen Fällen Erfolg. Das führt dazu, dass ihr ja bei jedem der seinen Führerschein vergessen hat, davon ausgehen müßt, dass er keinen hat. Also müßte zwangsweise jedem die Weiterfahrt untersagt werden. Da ja bei jedem von einer Straftat ausgegangen werden muss.

 

@blueye hat ja schon bestätigt, dass die Abfrage nie sicher ist.

 

Wie ist dann das Vorgehen mit den Mängelkarten zu erklären?

 

MfG

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Wie gesagt, von mir wollte noch nie einer wirklich ernsthaft die Plastikkarte, die hab ich nie dabei.

 

Einmal entsinne ich mich jedoch, da haben sie ganz schön doof geguckt, hatte nur nen entwerteten Reisepass. Die Abfrage funktionierte nicht. Auf meinen Kommentar hin, (Lasermessung, war zu schnell und hatte es eilig) das man ja meinen Namen und meine Addresse hätte und das auch übermorgen noch abfragen könnte und dann immernoch die Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Post schicken könnte, lies man mich weiterfahren.

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Guest Der Friese
Ja, er hatte einen Führerschein. Aber das konnten wir eben nicht nachprüfen.

 

und warum macht ihr dann die abfrage, wenn es eh nicht funktioniert.... :lol:

es kann doch nicht sein, dass ein unfähiges system dazu führt, dass führerscheinbesitzer, die die karte "nur" vergessen haben, nicht weiterfahren dürfen, weil das system nicht funktioniert.... :lol:

 

will mir nicht in den sinn - denn es heisst ja im umkehrschluss, sobald ich meinen kreis ohne führerschein verlasse und keine möglichkeit habe, mal eben den schein zu zeigen, ich auf jeden fall fußgänger werde....

 

schwachsinn - und die begründung, es könnte ja ein führerscheinentzug vorliegen ist ja selten blöd, denn das könnt ihr ja offensichtlich nicht nachprüfen...

 

gruß

der friese

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@bluey: Mit welcher Begründung willst du denn den Betreffenden festsetzen? Wenn der jetzt sagt, "ich gehe jetzt zu Fuß weiter", nimmst du ihn dann in Gewahrsam? :lol:

Das wurde in der Vergangenheit schon öfters diskutiert und von @Goose auch unter rechtlichen Aspekten sehr gut dargestellt. Kurz: solange seine Identität nicht feststand, hätte sich der Betroffene nirgendwohin bewegt. Hätte er es versucht, hätte ich ihn daran gehindert.

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es kann doch nicht sein, dass ein unfähiges system dazu führt, dass führerscheinbesitzer, die die karte "nur" vergessen haben, nicht weiterfahren dürfen, weil das system nicht funktioniert.... :lol:

Wer sagt das dieses System nicht funktioniert? Nur weil durch den Datenschutz nicht jeder überall zugreifen darf?

 

will mir nicht in den sinn - denn es heisst ja im umkehrschluss, sobald ich meinen kreis ohne führerschein verlasse und keine möglichkeit habe, mal eben den schein zu zeigen, ich auf jeden fall fußgänger werde....

Wenn Du in deiner Schusseligkeit den Schein vergisst und nicht nachweisen kannst überhaupt derjenige zu sein den Du vorgibst, ja.

Sollen die :lol: jetzt jedem glauben der irgendwas behauptet?

 

MfG.

 

hartmut

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@blueye: Wie wäre denn die weitere Vorgehensweise gewesen, wenn der Fahrer alleine gewesen wäre? Wie hättet ihr seine Identität festgestellt.

Er hätte telefonieren dürfen, damit jemand die Papiere herbeischafft. Wäre das nicht möglich gewesen, wäre ggf. ein Streifenwagen mit dem Fahrer zu dessen Wohnanschrift gefahren. Sollte ein Fahrer hunderte von Km entfernt wohnen, gäbe es immer noch die Möglichkeit, den Fahrer erkennungsdienstlich zu behandeln, um so die Identität festzustellen. Wenn es jemand eilig hat, kann er bei letzterem seine Termine erstmal streichen.

 

Und OK die Abfrage hat nicht bestätigt, dass er einen Führerschein hat, aber sie hat auch kein Fahrverbot ergeben. Die ganze Abfrage hat ja nur in seltenen Fällen Erfolg. Das führt dazu, dass ihr ja bei jedem der seinen Führerschein vergessen hat, davon ausgehen müßt, dass er keinen hat. Also müßte zwangsweise jedem die Weiterfahrt untersagt werden. Da ja bei jedem von einer Straftat ausgegangen werden muss.

Die meisten Abfragen haben Erfolg. Und da der Fahrer einen Kartenführerschein haben wollte, hätte ihn das System auswerfen müssen. So aber lag der Verdacht nahe, daß er keine Fahrerlaubnis hat.

Im Regelfall überprüfen wir über Funk, ob jemand einen Führerschein hat. Sollte das nicht möglich sein, die Identität aber feststehen und sich der Verdacht nicht erhärten, der Fahrer habe keinen Führerschein, erhält er eine Ausweisbestätigung. Oftmals ist es aber so, daß man dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, wenn eben Zweifel vorhanden sind und ein Beifahrer anwesend ist, der über einen Führerschein verfügt.

 

@blueye hat ja schon bestätigt, dass die Abfrage nie sicher ist.

Wo habe ich das denn getan? Ich sage nur, daß die überregionale Abfrage nicht auf dem aktuellsten Stand sein muß. Die Abfragen im eigenen Kreisgebiet sind absolut aktuell und verläßlich. Bedingt aber eben, daß der überprüfte Führerschein im eigenen Kreis registriert ist.

 

Wie ist dann das Vorgehen mit den Mängelkarten zu erklären?

Wenn jemand den Führerschein nicht mitführt, erhält er ggf. eine Ausweisbestätigung, aber keine Mängelkarte.

 

und warum macht ihr dann die abfrage, wenn es eh nicht funktioniert.... :lol:

Weil man das im Vorfeld nicht wissen kann, ob die Karte (schon) gespeichert ist oder nicht. Grundsätzlich funktioniert die Abfrage.

 

es kann doch nicht sein, dass ein unfähiges system dazu führt, dass führerscheinbesitzer, die die karte "nur" vergessen haben, nicht weiterfahren dürfen, weil das system nicht funktioniert.... :lol:

IMHO funktioniert das System bzw. würde deutlich besser funktionieren, wenn unsere Datenschützer nicht ständig mit ihren dicken Fingern dazwischen herumfingern würden.

 

will mir nicht in den sinn - denn es heisst ja im umkehrschluss, sobald ich meinen kreis ohne führerschein verlasse und keine möglichkeit habe, mal eben den schein zu zeigen, ich auf jeden fall fußgänger werde....

Nicht auf jeden Fall, aber es kann durchaus passieren.

 

und die begründung, es könnte ja ein führerscheinentzug vorliegen ist ja selten blöd, denn das könnt ihr ja offensichtlich nicht nachprüfen...

Doch, können wir. Aber eben leider mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor.

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IMHO funktioniert das System bzw. würde deutlich besser funktionieren, wenn unsere Datenschützer nicht ständig mit ihren dicken Fingern dazwischen herumfingern würden.

 

da ich ähnliche ausagen jetzt schon öfters von dir lese, muss ich jetzt doch mal einhaken.

ich bin froh über jeden datenschützer in unserem land. und der datenschutz hat sehr wohl seine berechtigung, und geht IMO meistens sogar nicht weit genug. ich glaube deine sicht auf diese dinge ist sehr einseitig. wenn man bedenkt wieviel informationen von jedem jetzt schon legal gespeichert werden können und auch werden, dann finde ich es schon erschreckend. wenn man dann noch im vergleich länder sieht bei denen der datenschutz keinen so hohen stellenwert hat, dann sieht man wohin das führt. lieber sollen irgendwelche verbrecher straflos davonkommen, als dass man den datenschutz aufweicht. bei einer etwas weitsichtigeren betrachtungsweise, sieht man auch dass der schaden dadurch auch viel geringer ist, als durch eine aufweichung des datenschutzes.

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Das wurde in der Vergangenheit schon öfters diskutiert und von @Goose auch unter rechtlichen Aspekten sehr gut dargestellt. Kurz: solange seine Identität nicht feststand, hätte sich der Betroffene nirgendwohin bewegt. Hätte er es versucht, hätte ich ihn daran gehindert.

Vielleicht solltest du, um die Akzeptanz des Vorgehens hier im Forum zu erhöhen, noch kurz anmerken, dass das Festhalten der Person dann durch § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 3 PolG NRW gedeckt ist.

 

Das erhöht die Akzeptanz gegenüber der Behauptung "wir dürfen das halt" wesentlich, finde ich.

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es kann doch nicht sein, dass ein unfähiges system dazu führt, dass führerscheinbesitzer, die die karte "nur" vergessen haben, nicht weiterfahren dürfen, weil das system nicht funktioniert.... :lol:

Wer sagt das dieses System nicht funktioniert? Nur weil durch den Datenschutz nicht jeder überall zugreifen darf?

 

 

 

Ach so, wenn also ein Berechtigter im Rahmen seiner Aufgaben auf diese Daten zugreifen will, aber nicht kann, nennst Du das ein funktionierendes System?

Entweder ist ein Polizist berechtigt, die Führerscheindaten abzufragen (warum bekommt er sie dann nicht?), oder er ist nicht berechtigt (warum macht er es dann?). Aber so wie es aktuell läuft kann man echt nur sagen, daß das System nicht funktioniert...

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Ach so, wenn also ein Berechtigter im Rahmen seiner Aufgaben auf diese Daten zugreifen will, aber nicht kann, nennst Du das ein funktionierendes System?

Ich frage mich sowieso es hier bei der Diskussion geht.

 

Da vergisst, verschlampt oder sonst was einer seinen Führerschein, und Gott und die :lol: sollen das jetzt wieder ausbügeln.

 

Imho ist das ein Teil der Gutmütigkeit der :lol: wenn sie versuchen den Mist den eine anderer verursacht hat wieder auszubügeln. Ist doch nicht ihre Aufgabe mit hohem technischen Aufwand Dämlichkeit zu unterstützen.

 

Keine Pappe, dann ist laufen angesagt, soll immer mal wieder helfen das Denkvermögen etwas zu erhöhen.

 

MfG.

 

hartmut

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@bluey: Mit welcher Begründung willst du denn den Betreffenden festsetzen? Wenn der jetzt sagt, "ich gehe jetzt zu Fuß weiter", nimmst du ihn dann in Gewahrsam? :lol:

Das wurde in der Vergangenheit schon öfters diskutiert und von @Goose auch unter rechtlichen Aspekten sehr gut dargestellt. Kurz: solange seine Identität nicht feststand, hätte sich der Betroffene nirgendwohin bewegt. Hätte er es versucht, hätte ich ihn daran gehindert.

Ach so, das bezieht sich jetzt darauf, dass der Betreffende sich überhaupt gar nicht ausweisen konnte.

Mir ging es eher um den fehlenden Führerschein bzw. das Fahrverbot.

Was wäre also gewesen, wenn bloß der Führerschein nicht vorgelegen hätte, aber der Fahrer sich hätte ausweisen können?

Dann kann er doch sagen, "ich gehe dann halt zu Fuß weiter" und 500 Meter weiter wird er wieder aufgesammelt.

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wobei ich das mit den nachfolgenden verkehrskontrollen etwas entspannter sehe - wenn er 200 km vom wohnort entfernt ist, dann kann man ihm keinen vorsatz daraus drehen, den führerschein immer noch nicht dabei zu haben....

 

[...]

Der Vorsatz bezieht sich dann darauf, daß er fährt, obwohl er weiß, daß er seinen FS nicht dabei hat. Der lässt sich hier recht problemlos begründen.

 

 

Das wurde in der Vergangenheit schon öfters diskutiert und von @Goose auch unter rechtlichen Aspekten sehr gut dargestellt. Kurz: solange seine Identität nicht feststand, hätte sich der Betroffene nirgendwohin bewegt. Hätte er es versucht, hätte ich ihn daran gehindert.

Vielleicht solltest du, um die Akzeptanz des Vorgehens hier im Forum zu erhöhen, noch kurz anmerken, dass das Festhalten der Person dann durch § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 3 PolG NRW gedeckt ist.

 

Das erhöht die Akzeptanz gegenüber der Behauptung "wir dürfen das halt" wesentlich, finde ich.

Äh, gefahrenabwehrende Aspekte erkenne ich hier nicht, vielmehr rechtfertigt sich das Festhalten zur IDF nach § 163b(1) StPO (ggf. i.V.m. § 46 OWiG)

 

Gruß

Goose

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Gefahrenabwehrende Aspekte?

Fahren trotz fehlender Fahrerlaubnis?

 

Das ist zwar (klar) auch repressiver Art, aber ich meine, dass hier die präventive (polizeirechtliche) Komponente überwiegt und somit doch Polizeirecht einschlägig wäre... :lol:

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Na, die IDF dient doch hier hauptsächlich der Strafverfolgung bzw. der Klärung, ob hier eine Straftat vorliegt sowie der Verfolgung der OWi nach § 4 FeV.

Auch wenn man eine Gemengelage begründen könnte, so hätte hier der strafverfolgende Aspekt doch höhere Priorität. Zur Gefahrenabwehr würde eine Untersagung der Weiterfahrt ja ausreichen.

 

Gruß

Goose

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Ich weiß nicht so recht..

 

Wenn du seine Personalien feststellst, um abzufragen, ob er eine FE hat oder nicht, ist das in meinen Augen doch überwiegend präventiv (immerhin kannst du bei negativer Abfrage polizeirechtlich die Weiterfahrt untersagen). Aber das sind die alten Abgrenzungsproblematiken, da ist eigentlich jede Auffassung vertretbar.

 

Womöglich sieht die Rspr das anders, ich weiß nicht, ich argumentiere instinktiv, hab mein Buch leider nicht hier rumfliegen.

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Vielleicht solltest du, um die Akzeptanz des Vorgehens hier im Forum zu erhöhen, noch kurz anmerken, dass das Festhalten der Person dann durch § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 3 PolG NRW gedeckt ist.

 

Das erhöht die Akzeptanz gegenüber der Behauptung "wir dürfen das halt" wesentlich, finde ich.

Jup. Hätte ich können. Allerdings hatte ich in der Vergangenheit öfters den Eindruck, daß das Paragraphenzitieren bei etlichen auch sauer aufstieß. Ich habe auch nirgends geschrieben "wir dürfen das halt". Auch wenn das so vllt. rüberkam.

 

Ach so, das bezieht sich jetzt darauf, dass der Betreffende sich überhaupt gar nicht ausweisen konnte.

Mir ging es eher um den fehlenden Führerschein bzw. das Fahrverbot.

Was wäre also gewesen, wenn bloß der Führerschein nicht vorgelegen hätte, aber der Fahrer sich hätte ausweisen können?

Dann kann er doch sagen, "ich gehe dann halt zu Fuß weiter" und 500 Meter weiter wird er wieder aufgesammelt.

Sagen wir mal so: im Regelfall - so er sich denn ausweisen konnte - darf er wohl weiterfahren. Muß aber den Führerschein anschließend innerhalb von 8 Tagen bei einer Polizeiwache vorzeigen. Dafür wird die Ausweisbestätigung ausgestellt. Sollte ich aber den Verdacht haben, daß er keine Fahrerlaubnis hat, dann fährt er auch nicht weiter, sondern ggf. der Beifahrer. Sollte ich ferne den Eindruck gewinnen, daß er möglicherweise doch wieder einen Fahrerwechsel vollzieht, informiere ich die Kollegen und er wird ggf. ein paar Km weiter erneut angehalten. Sollte er sich dann hinterm Lenkrad befinden, könnte es gut sein, daß zwecks Unterbindung einer erneuten Owi oder gar Straftat die Fahrzeugschlüssel sichergestellt werden, um die Weiterfahrt verläßlich zu unterbinden. Letztlich hängt das alles aber wirklich vom Einzelfall ab und wird auch einzelfallabhängig entschieden.

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Guest Der Friese
Da vergisst, verschlampt oder sonst was einer seinen Führerschein, und Gott und die :lol: sollen das jetzt wieder ausbügeln.

 

schön, dass du den status perfekt erreicht hast und deinen führerschein nie vergessen hast und auch nicht wirst, mir wird es allerdings verwehrt bleiben....

und ja, es ist aufgabe der polizisten, herauszufinden, ob der vergessene führerschein noch gültig ist und aktuell benutzt werden darf, dazu hat sie die möglichkeiten....

es ist ja auch nicht aufgabe der leute mit ordnungswidrigkeiten oder straftaten sich selbst zu stellen - ist auch aufgabe der polizei...

 

im übrigen finde ich den einwand von wayko korrekt, dass der datenschutz bei der führerscheinüberprüfung durch die polizei keine rolle spielen darf, denn wenn jemand befugt ist, auf diese daten zuzugreifen, dann ist es ja wohl die polizei....

sie erfährt ja nicht, in welchem forum du surfst, wieviel geld du verdienst oder welche sexuelle neigung du hast - es geht nur um die überprüfung der gültigkeit der fahrerlaubnis

und dass das nicht bundesweit möglich ist, ist mir ein rätsel....

 

gruß

der friese

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schön, dass du den status perfekt erreicht hast und deinen führerschein nie vergessen hast und auch nicht wirst, mir wird es allerdings verwehrt bleiben....

Habe ich nicht, nur suche ich die Schuld für meine Schussligkeit nicht bei anderen.

 

und ja, es ist aufgabe der polizisten, herauszufinden, ob der vergessene führerschein noch gültig ist und aktuell benutzt werden darf, dazu hat sie die möglichkeiten....

Es ist Aufgabe der :lol: zu prüfen ob der Führerschein gültig ist wenn Verdachtsmomente vorhanden sind. Aber nicht die Schussligkeit anderer auszubügeln.

 

dass der datenschutz bei der führerscheinüberprüfung durch die polizei keine rolle spielen darf,

Da dürften dann auch noch andere Daten mit verknüpft sein. So müssten alle für den Führerscheininhaber abrufbar sein, ob z.B. auch schon mal was mit Drogen war, ob ein Fahrverbot im Raume steht usw. ob eine Beschlagnahme vorliegt.

Jedes Delikt das für den Führerschein relevant ist, sollte dann in Echtzeit abrufbar sein.

 

und dass das nicht bundesweit möglich ist, ist mir ein rätsel....

Wenn, dann bitte Europaweit, sonst können die ganzen europäischen Führerscheine nicht überprüft werden. Oder soll einer mit einem deutschen Führerschein weiterfahren dürfen. und einer mit einem Polnischen nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Frage ist doch ganz einfach: darf ein :lol: die Weiterfahrt untersagen (Fahrverbot aussprechen), nur weil die Plastikkarte nicht dabei ist?

Ja, wenn der :think: nicht sicher sein kann das eine im Moment gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Dann darf er ihn auch nicht weiterfahren lassen.

 

Oh, das wäre dumm für mich. Ich besitze ja gar keine FS-Plastikkarte, hab ich auch nie ... :lol:

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Oh, das wäre dumm für mich. Ich besitze ja gar keine FS-Plastikkarte, hab ich auch nie ... :lol:

Mein Lappen ist auch noch grau, zumindest haben die es hier geschafft abzufragen ob ich auch wirklich alle eingetragenen Klassen habe.

 

Die Eintragung der Klasse I ist da etwas seltsam bei mir.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Der Friese
Da dürften dann auch noch andere Daten mit verknüpft sein. So müssten alle für den Führerscheininhaber abrufbar sein, ob z.B. auch schon mal was mit Drogen war, ob ein Fahrverbot im Raume steht usw. ob eine Beschlagnahme vorliegt.

 

warum war...das geht den streifenpolizisten nun ja wirklich nichts an, ob ich vor fünf jahren mal gegen das btm-gesetz verstoßen habe, warum auch immer....

aktuelle und strafbewährte sachen - klar, die sollten aber bei der personenidentifikation schon als info kommen, sonst könnte ja jeder gesuchte bankräuber durch die maschen schlüpfen....aber ein vergessenen führerschein zu nehmen, um das vorstrafenregister abzuklopfen ist nun doch etwas weit hergeholt....

 

es soll schlicht und ergreifend geprüft werden können, ob der fahrer im besitz einer aktuellen erlaubnis ist - antwort :ja oder nein...nicht mehr und nicht weniger....

 

keine ahnung, warum du das nicht begreifen willst....

 

und sicherlich wäre es noch vorausschauender, wenn das system europaweit funktionieren würde - anscheinend gehts aber noch nicht einmal über den landkreis hinaus, da würde mir eine bundesweite regelung erstmal schon helfen....

 

gruß

der friese

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Mein Lappen ist auch noch grau, zumindest haben die es hier geschafft abzufragen ob ich auch wirklich alle eingetragenen Klassen habe.

 

Womöglich aufgrund des selben Verwaltungsbezirks, dann sollten die Daten ja abrufbar sein.

 

Mit dem Mopped bin ich auch mal ohne jegliche Papiere - auch ohne Ausweis angehalten worden. Man hat mir aber geglaubt und mich weiterfahren lassen. Allerdings nicht ohne Mängelkarte ... :lol:

 

Die Eintragung der Klasse I ist da etwas seltsam bei mir.

 

Inwiefern ?

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keine ahnung, warum du das nicht begreifen willst....

Was Du willst begreif ich schon,

 

nur was nachher dabei raus kommt kann ich mir auch ausmalen. :lol:

 

MfG.

 

hartmut

 

Inwiefern ?

Beim ausstellen wurde Klasse I durchgestrichen

 

und später als ich nach Jahren reklamiert habe mit Schreibmaschine Klasse I dazugeschrieben mit Stempel daneben.

 

Dürfte ein absolutes Unikat sein. :lol:

 

MfG.

 

hartmut

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[...]und ja, es ist aufgabe der polizisten, herauszufinden, ob der vergessene führerschein noch gültig ist und aktuell benutzt werden darf, dazu hat sie die möglichkeiten....

es ist ja auch nicht aufgabe der leute mit ordnungswidrigkeiten oder straftaten sich selbst zu stellen - ist auch aufgabe der polizei...

[...]

Da, so fürchte ich, verwechselst du was.

 

Nach § 4 FeV hast du die Pflicht, deinen FS mitzuführen.

Machst du das nicht, begehst du eine OWi.

 

Zu den Möglichkeiten, die wir vor Ort haben, wurde schon eine Menge gesagt. Es ist nicht immer möglich, vor Ort alles zu klären. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es die Verpflichtung aus § 4 FeV.

 

Du musst dich auch nicht selber stellen, du wurdest ja bereits erwischt (sonst würdest du dich ja nicht in der Kontolle befinden). Die nun folgenden Maßnahmen begründen sich anhand des Informationsstandes, der vor Ort erhoben werden kann. Wenn du nun der Ansicht bist,d ie darauf beruhenden Maßnahmen seien unbegründet, liegt es an dir, weitere Fakten, die vor Ort nicht erhoben werden können, hereizuschaffen.

 

Gruß

Goose

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Ich weiß nicht so recht..

 

Wenn du seine Personalien feststellst, um abzufragen, ob er eine FE hat oder nicht, ist das in meinen Augen doch überwiegend präventiv (immerhin kannst du bei negativer Abfrage polizeirechtlich die Weiterfahrt untersagen). Aber das sind die alten Abgrenzungsproblematiken, da ist eigentlich jede Auffassung vertretbar.

 

Womöglich sieht die Rspr das anders, ich weiß nicht, ich argumentiere instinktiv, hab mein Buch leider nicht hier rumfliegen.

Wenn man von der Prämisse ausgeht, dass der Betroffene in der Regel weiterfahren gelassen wird, wenn er sich ausweisen kann, aber eine Überprüfung der Fahrerlaubnis nicht möglich ist, kann die Identitätsfeststellung ja nur noch repressive, keine präventiven Gründe haben. Daher würde ich den Punkt an Goose vergeben.

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Wenn man von der Prämisse ausgeht, dass der Betroffene in der Regel weiterfahren gelassen wird, wenn er sich ausweisen kann, aber eine Überprüfung der Fahrerlaubnis nicht möglich ist, kann die Identitätsfeststellung ja nur noch repressive, keine präventiven Gründe haben. Daher würde ich den Punkt an Goose vergeben.

Da eine Überprüfung der Fahrerlaubnis aber lt. Bluey durchaus (zumindest teilweise) möglich ist, ist die Prämisse falsch.

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es gibt eine kleine Neuigkeit.

 

1. den weißen Zettel... ich weiß nicht, wie ich ihn nennen soll... (weder Ausweisbestätigung, noch Verwarngeldquittung...)

 

ich nenne ihn einfach mal Polizeipräsidentenzettel--- hab ich heute im Revier des Vertrauens abstempeln lassen... aber ich durfte meine 10 Euro NICHT bezahlen.

 

nochmal zur Kontrolle: der Polizist, der mir die Weiterfahrt untersagt hatte, wollte von mir keine 10 Euro haben.(Ich habe ihn einen 50 Euro Schein hingehalten und nach einer Ausweisbestätigung verlangt)

Er meinte, ich könne das nur beim Vorzeigen des FS bei dem zuständigen Revier begleichen.

 

Heute wollte man dort allerdings von mir auch kein Geld haben, weil das nicht in den Zuständigkeitsbereich dieser Dienststelle fiele (klar, das Verbrechen habe ich in Berlin begangen)... Dennoch hat der Polizeipräsident auf seinem Zettel stehen, dass die 10 Euro beim Vorzeigen der Pappe zu entrichten sind... Naja, egal...

 

an dieser Stelle bleibt mir nur eins zu sagen:

 

Heil Bürokratie. Wer die Vorteile des Föderalismus nicht darin erkannt hat, dass keine zuverlässige Führerscheinabfrage möglich ist, solange man nicht gerade im eigenen Landkreis überprüft wird, sollte spätestens hier seinen Hut vor der Staatsorganisation ziehen und vor Ehrfurcht nieder knien.

Wenn unser Staat eine Firma in der freien Wirtschaft wäre, wäre er schon lange pleite. Aber der Weg nach unten ist schon gepflastert. ;)

 

2.

 

Der Umstand des auferlegten Fahrverbotes

 

In Berlin haben wohl umfangreiche Analysen dazu geführt, dass 80% Prozent der "IchhabmeinFührerscheinvergessen-Sager" in der Tat keinen Führerschein hatten.

Aus diesem Grund hat der Polizeipräsident wohl eine Anordnung erlassen, die es legitimiert in Berlin solche Schwarzfahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

Nun weiß ich nicht, welcher Polizeipräsident das erlassen hat...KLICK KLACK

 

 

Mal ernsthaft:

Wo soll das enden, wenn bereits beim Begleichenwollen von Verwarnungsgeldern, sich zwei Dienststellen darum streiten, dass jeweils nur die andere das Verwarnungsgeld annehmen darf. Es werden künstlich durch das Herbeiführen und am Lebenhalten von sinnlosen Verwaltungsakten Arbeitsplätze geschaffen, die jährlich, monatlich... taglich und sogar stündlich den Steuerzahler mehr Geld kosten, als die 10 Euro wert sind, die ich zu bezahlen habe.

 

Ich streite mich nicht um die Höhe des Verwarnungsgeldes... aber der Schlaupolizist diskutierte von den 20 Minuten Kontrolle, fünf Minuten mit mir, dass er keine 10 Euro annnehmen kann, weil ich ja die Pappe nicht dabei hatte... ein Rudel Polizisten stehen untätig neben dran, hören zu und geniesen den Regen.

 

Gut eine viertel Stunde hat heute das Abstempeln der "Mängelkarte" gedauert... 3 Minuten Erklärung kamen hinzu, dass ich in Sachsen die 10 Euro nicht bezahlen kann...

Nun wird die Dreckskarte per Post auf Staatskosten von einem Revier aufs andere Revier nach Berlin geschickt... irgend jemand muss den Umschlag öffnen, sich an einen Rechner setzen, stellt vielleicht fest, dass ich die 10 Euro nicht bezahlt habe... und schickt mir einen Verwarnungsgeldbogen zu... nochmal ein Briefumschlag ... und eine Frankierung... was kostet die Welt...

 

Ich werde dann (falls überhaupt etwas kommt) meine 10 Euro aus der Schweiz anweisen. Das hat den Vorteil, dass sich mit dieser Überweisung meine Bank 12CHF also rund 8 Euro (vom Konto des Zahlungsempfängers) genehmigt und dieses Geld direkt von der jeweiligen Landeskasse gezogen wird. Viele Grüße nach Berlin... Sie sind seit März 2008 dazu verpflichtet Ihre Iban / BIC Nummern auf Ihren Anschreiben/ Zahlungsaufforderungen kund zu tun.

 

Darf ich als Student auch in drei Raten zahlen? :sneaky:

 

Ich habe ernsthaft versucht diesen Beitrag weitestgehend ironiefrei zu verfassen. Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit gewisser Behörden ist mir das nicht vollends gelungen.

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Wenn ich deine Beiträge lese, bin ich mir nicht sicher: War das mit dem Jura-Studium nun ein Witz oder sind die Anforderungen so weit gesunken? ;)

 

Gruß

Goose

 

 

Nun irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das der Staat auch auf ganz untersten Niveau versucht seine Leute hier für dumm zu verkaufen. Oder was wird hier gespielt?

 

In meinem Fall wollte ich das Verwarngeld bereits vor Ort bezahlen. Kannst Du mir mal einen Grund nennen, warum ich das nicht gedurft habe???

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In meinem Fall wollte ich das Verwarngeld bereits vor Ort bezahlen. Kannst Du mir mal einen Grund nennen, warum ich das nicht gedurft habe???

1. Grund Korruptionsgefahr

2. Grund Dienstanweisung, dass kein Bargheld mehr angenommen werden kann

3. Grund kein Wechselgeld, um die 50 EUR wechseln zu können

 

noch einen?

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Ich sehe einen weiteren Grund und den solltest du als Student der Rechtswissenschaft eigentlich kennen.

 

Er nennt sich Strafklageverbrauch. Wären die 10 Euro bezahlt worden so wäre es wohl nur sehr schwer gewesen ein FoFE zu ahnden, da diese unter Umständen bereits davon erfasst worden sind.

 

Allerdings weiß man beim BGH ja nie wie er den Strafklageverbrauch nun wieder auslegt. ;)

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Wenn ich deine Beiträge lese, bin ich mir nicht sicher: War das mit dem Jura-Studium nun ein Witz oder sind die Anforderungen so weit gesunken? ;)

 

Gruß

Goose

 

 

Nun irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das der Staat auch auf ganz untersten Niveau versucht seine Leute hier für dumm zu verkaufen. Oder was wird hier gespielt?

 

In meinem Fall wollte ich das Verwarngeld bereits vor Ort bezahlen. Kannst Du mir mal einen Grund nennen, warum ich das nicht gedurft habe???

Antworten wurden dir schon gegeben.

In NRW beispielsweise nehmen wir kein Bargeld mehr an, Zahlung ist nur mittels EC- / Kreditkarte oder Überweisung möglich.

Ich weiß nicht, wie es in Berlin gehandhabt wird, jedoch ist das eine Möglichkeit.

 

In diesem Thread hast du bisher einen brauchbaren Satz geschrieben, ich möchte dich an diesen erinnern und dir nahelegen, dir deine eigenen Worte noch mal ins Gedächtnis zu rufen:

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du Hintergründe erstmal erfragen, ehe Du Dich aufgrund von Intoleranz, Dummheit oder fahrlässiger Unwissenheit so weit aus dem Fenster hängst.

 

Gruß

Goose

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1. Grund Korruptionsgefahr

 

 

Hahaha... kennst Du eigentlich den Sinn einer Quittung? Die polizeilichen Quittungsblöcke sind extra so gearbeitet, dass vom niedrigsten bis zum höhsten Verwarnungsgeld der Verwarnbetrag abgerissen werden muss... wenn ich also den untersten 10 Euro Abschnitt gegen die Bezahlung von 10 Euro erhalte... und der ;) meint, er steckt sich meine 10 Euro nun ein... meinst Du, dass es auf der Dienststelle nicht auffällt, dass eine Quittung von seinen Block abgerissen ist??

 

Weißt Du, dass Quittungen durchgehend nummeriert sind?

 

Auch wenn bei uns im Lande nicht alles glatt läuft, ich denke aber nicht, dass ein Polizist sich an Verwarnungsgeldern bereichert/ bereichern kann.

 

 

:sneaky: Korruptionsgefahr :lol: ich muss nochmal lachen, sowas dümmliches habe ich wirklich noch nie gehört... Kann ich da jetzt sämtliche Verwarngelder, die ich in 14 Jahren in bar an Polizisten direkt abgedrückt habe, zurückfordern?? :70:

 

oder ich lass meine alten Buß und Verwarngelder auch zurück buchen... es könnte ja sein, dass der Mitarbeiter der Bußgeldstelle oder die Sachbearbeiterin bei Kreiskasse, welche den Zahlungseingang überprüft auch korrupt ist /sind....

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Auch wenn bei uns im Lande nicht alles glatt läuft, ich denke aber nicht, dass ein Polizist sich an Verwarnungsgeldern bereichert/ bereichern kann.

Es waren mal zwei ;) , und die hatten einen Tintenstrahldrucker..........

 

MfG.

 

hartmut

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Wo Du jetzt allen Polizisten im Lande Korruptionsgefahr unterstellst... Habe ich hingegen nur gesagt, dass in meinem Falle wohl zwei Dienstellen nicht wirklich syncron zusammen arbeiten.

 

 

Was ist eigentlich, wenn die Kassiererin im Netto um die Ecke... die hat gestern von mir auch Bargeld genommen... und ich hab den Kassenzettel einfach weggeworfen... ;)

 

Nein, wirklich Korruption... ich komm nicht drüber weg :sneaky: Ein Polizist, hat einen Diensteid abgelegt... verpflichtet sich treuseinem Dienstherrn

Das Anfangsgehalt liegt bei 1750 Euro im mittleren Dienst, das ist zwar nicht der Batzen Geld, aber die Kassiererin im Netto (ohne Eid) hat vielleicht davon nur die Hälfte.

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Wo Du jetzt allen Polizisten im Lande Korruptionsgefahr unterstellst... Habe ich hingegen nur gesagt, dass in meinem Falle wohl zwei Dienstellen nicht wirklich syncron zusammen arbeiten.

Es geht nicht darum das die ;) korrupt wären, sondern das es ihnen von z.B. Verkehrsteilnehmern unterstellt werden könnte. So kann jedem Verdacht gleich der Wind aus dem Segel genommen werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Aber in einem Land, wo es für jeden Pups ein Stück Papier gibt... ist es nicht möglich, zu berügen. Und wenn mir ein ;) ein Verwarnungsgeld anbietet... (was er ja nicht muss)... und ich nehme es ab, kann ich im Nachhinein nicht behaupten, dass er korrupt war. Jahrzehntelaaaaaaaaaaaaaang war es normal, dass man für seine Sünden auch sofort in Bar geblecht hat. Kein Mensch regte sich darüber auf oder hat das Wort Korruption in Zusammenhang mit der Bezahlung einer Verwarnung gebraucht.

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