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Führerschein Vergessen- Weiterfahrt Untersagt, Nötigung Beifahrer


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Am Rande bemerkt:

In der Schweiz wird jeder Führerscheinentzug (Administrativmassnahme des jeweiligen kantonalen Strassenverkehrsamtes) in einer zentralen Datenbank namens ADMAS regisitriert.

Auf diese Datenbank haben alle Einsatzzentralen aller Polizeicorps jederzeit Zugriff.

So ist also lediglich eine Ordnungsbusse wegen Nichtmitführens des Führerausweises fällig, eine Untersagung der Weiterfahrt kann jedoch deswegen in keinem Falle ausgesprochen werden.

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glaube ich die geschichte gar nicht - denn wegen eines vergessenen führerscheins 200 km vom wohnort die weiterfahrt zu untersagen ist schlichtweg dämlich....und für soooo blöd halte ich den deutschen durchschnittspolizisten nicht.... :cop01:

 

gruß

der friese

 

 

Glaubensfreihheit :rolleyes:

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@Mace: Warum wurde die Weiterfahrt deiner Ansicht nach zu Unrecht untersagt?

 

Gruß

Goose

 

 

Zu Unrecht deshalb, weil jeder oder mindestens (also aller unterste Grenze) 50% aller Autofahrer mal den Schein schon mal vergessen haben, Geldbörse nicht dabei etc... und jeder darf weiterfahren und bekommt eine Ausweisbestätigung.

 

Das Unrecht besteht nun darin, dass Du Goose, sicherlich die Leute mit vergessenen Schein weiter fahren lässt, (wie es jeder normale Polizist auch tun würde)... und ich ein Fahrverbot bekommen habe.

 

Um es auf den Punkt zu bringen, wenn mein Nachbar weiter fahren darf, trotz vergessenen FS und ich nicht, widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz

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weisste, mic, bei allem respekt, du bist ja auch nicht erst seit gestern hier, finde ich deine art und weise, wie du dich hier präsentierst, abstoßend.... :rolleyes:

 

gruß

der friese

 

 

Du hast geschrieben, dass DU die Geschichte nicht glaubst... Nun, da ich ja wieder zu hause bin, habe ich meinen Führerschein und die Bestätigung über den Sachverhalt fotografiert, damit Du es glauben kannst... dann kommt sowas.

 

Wie gesagt, wenn ich weiter fahren gedurft hätte, hätte ich nicht diesen Thread eröffnet. Dann wäre ich einfach die Tage zum Revier des Vertrauens um die Ecke gegangen, Zettel abgestempelt und fertig.

 

Aber ich wage zu bezweifeln, dass es hier im Forum auch nur einen User gibt, der den Führerschein in einer Kontrolle nicht vorzeigen konnte, (weil er ihn vergessen hatte) und dem die Weiterfahrt in diesem Zusammenhang ausdrücklich untersagt wurde. Schlimm ist einfach, dass der Vorfall nicht bei mir zu Hause passiert ist, wo man einfach heim laufen kann, den FS holt und die Sache vergisst.

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Ich würde mal sagen da haben sich die richtigen getroffen. Der Cop scheint mir nicht der Hellste zu sein und was er gemacht hat war natürlich Quatsch.

 

Und dann auf der anderen Seite der TE, der glaubt er wäre der Held weil er Jura studiert, was nichts anderes bedeutet als, man kann das gar nicht oft genug betonen, dass er ein Abitur gemacht hat, das heute jeder Vollidiot hinterhergeworfen bekommt.

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@Goose: Ich habe mich ungeschickt ausgedrückt.

Ich hätte schreiben sollen:

 

Wenn ich zur Überzeugung gelangt wäre, dass man mir zu Unrecht die Weiterfahrt untersagt hat, hätte ich.....

Da ich aber nicht hinreichend über die Möglichkeiten informiert bin, ein Fahrverbot oder einen FE-Entzug zentral abzufragen, erlaube ich mir diesbezüglich so lange kein Urteil, bis ich da ausreichend informiert bin.

 

Inwieweit es dann möglicherweise ermessensfehlerhaft war, die Weiterfahrt zu untersagen, ist schwer zu sagen.

Man sollte wohl vernünftigerweise wenigstens noch weitere Anhaltspunkte verlangen, die über das bloße Abhandensein der Fahrerlaubnis hinaus gehen. Denn sonst müste man bei jeder Verkehrskontrolle etliche Weiterfahrten verbieten.

 

@mic: Jetzt bin ich mir wenigstens sicher, dass du mit dem Studium nicht sehr weit fortgeschritten sein kannst.

Erst die Glaubensfreiheit (gut, mglw. war das noch ein Witz) und dann der Gleichheitssatz.

 

Ich empfehle dir den Epping (Grundrechte, müsste mittlerweile in 3. oder 4. Auflage erschienen sein), der handelt das für den Anfänger recht gut ab.

 

Und noch ein guter Tipp von mir:

Ich würde niemals von selbst betonen, dass ich Jurastudent bin. Wenn ich gefragt werde, gebe ich Auskunft. Aber das neutral und ohne damit eine besondere Wertung zu verbinden. Das funktioniert in der Regel recht gut, wenn der Gegenüber bemerkt, dass man an sachlicher Kommunikation interessiert ist und nicht klugschissern möchte.

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Guest Der Friese
Aber ich wage zu bezweifeln, dass es hier im Forum auch nur einen User gibt, der den Führerschein in einer Kontrolle nicht vorzeigen konnte, (weil er ihn vergessen hatte) und dem die Weiterfahrt in diesem Zusammenhang ausdrücklich untersagt wurde. Schlimm ist einfach, dass der Vorfall nicht bei mir zu Hause passiert ist, wo man einfach heim laufen kann, den FS holt und die Sache vergisst.

 

ich hatte, zwar im heimatbereich, auch meinen führerschein vergessen - darüber hinaus aber auch keinen personalausweis, keinen fahrzeugschein, nicht einmal irgendein ausweis, der meine identität glaubhaft sichert....

sonntags morgens und es war für die polizistin kein problem, sämtliche angaben zu überprüfen und mir lediglich eine mängelkarte auszustellen, die ich im laufe des tages vorweisen sollte....

deshalb kann ich mir es nicht vorstellen, dass dich ein polizist in berlin mitten in der woche wegen nicht überprüfbarkeit der angaben nicht weiterfahren lassen sollte....

soll er dir eine mägenlkarte geben und fertig.... :rolleyes:

 

sollte es tatsächlich so sein, finde ich das verhalten des polizisten unter aller sau....ich denke auch, dass es dafür keine rechtsgrundlage gibt, bin mir allerdings nicht sicher, denn irgendein forencop zaubert immer so einen umtimativen § heraus, in dem das scheinbar alles rechtens ist, auch wenn der zusammenhang noch so konstruiert erscheint - man ist um keine ausrede verlegen, sein verhalten zu begründen und sei es durch den "gefahr im verzuge"-wunderparagraphen, der alles auszuhebeln scheint.... :cop01:

 

nichts destotrotz ist dein großspuriges verhalten unangemessen - sicherlich, man muss nicht jedem streifenpolizisten in den arsch kriechen und speichellecken, aber man kann diese oder jene situation anders handhaben....

 

gruß

der friese

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Es waren einfach das Zusammentreffen unglücklicher Umstände.

Negative emotionale Äußerungen, die hier bei der Fallschilderung getroffen worden sind, sind einfach dem Umstand geschuldet, dass ich denke, der Einzige bin, dem sowas widerfahren ist.

Schlimm ist eben, dass der Vorfall 200km weg passiert ist. Er kann mir die Weiterfahrt nicht verbieten, weil ich im Besitz eines gültigen FS bin. Und dieses Bewusstsein nervt, wenn seine Technik nicht ausreicht, um den Zweifel darüber auszuräumen... (und eine neg. Auskunft hat er ja erhalten), kann er mich auch fahren lassen.

 

Wie gesagt... Jeder dem sowas schon einmal passiert ist, hat eine Ausweisbestätigung erhalten und durfte weiter fahren.

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@Mace: Warum wurde die Weiterfahrt deiner Ansicht nach zu Unrecht untersagt?

 

Gruß

Goose

 

 

Zu Unrecht deshalb, weil jeder oder mindestens (also aller unterste Grenze) 50% aller Autofahrer mal den Schein schon mal vergessen haben, Geldbörse nicht dabei etc... und jeder darf weiterfahren und bekommt eine Ausweisbestätigung.

 

Das Unrecht besteht nun darin, dass Du Goose, sicherlich die Leute mit vergessenen Schein weiter fahren lässt, (wie es jeder normale Polizist auch tun würde)... und ich ein Fahrverbot bekommen habe.

 

Um es auf den Punkt zu bringen, wenn mein Nachbar weiter fahren darf, trotz vergessenen FS und ich nicht, widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz

Der Gleichheitsgrundsatz, von dem du wohl mal im Vorbeigehen was gehört hast, passt hier nicht.

 

Wie schon gesagt: Die Tatsache, daß du verwarnt wurdest und dir eine Ausweisbestätigung ausgehändigt wurde, berechtigt dich nicht automatisch zum weiteren Fahren ohne Führerschein.

Gewöhnlich wird es akzeptiert, wenn sich jedoch andere Möglichkeiten bieten, bei denen keine erneute OWi nach § 4 FeV begangen wird, so sehe ich kein Problem darin, diese zu nutzen.

Eines darfst du nicht vergessen: Die Ursache hast du gesetzt.

 

Nochmal: Bevor du weiter über den Kollegen herziehst solltest du mal deine eigenen Worte bedenken:

[...]Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du Hintergründe erstmal erfragen, ehe Du Dich aufgrund von Intoleranz, Dummheit oder fahrlässiger Unwissenheit so weit aus dem Fenster hängst.

 

@Mace: Grund für die UdW muss nicht alleine die Vermutung sein, daß der Betroffene nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, es genügt unter Umständen (insbesondere unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit) auch die Verhinderung weiterer OWi'en.

Und da sich hier eine Alternative bot, indem eine andere, augenscheinlich fahrtüchtige Person anwesend war,d ie ihren Führerschein mitführte, erkenne ich keine unverhältnismäßige Maßnahme.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Letzteres sehe ich anders.

 

Insbesondere die Alternative über die Beifahrerin ist nicht eröffnet, weil sich diese nicht zutraut, in der vorliegenden Örtlichkeit sicher am StV teilzunehmen. Die Rechtsordnung fordert, dass jemand, der sich nicht traut am Verkehr teilzunehmen, dies auch nicht tut.

 

Wenn also kein Anhaltspunkt für die Begehung weiterer OWis vorliegt, könnte die Untersagung der Weiterfahrt u.U. durchaus unverhältnismäßig sein. Ob sie das hier war, kann ich mangels hinreichender Informationen nicht sagen.

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Nun, sie ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, und das seit 4 Jahren. Anhaltspunkte, daß sie alkoholisiert ist oder sonstige körperliche oder geistige Mängel bestehen, liegen nicht vor. Meinst du nun also, sie ist prinzpiell nciht in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen? Dann müsste man ja schon von einer grundsätzlichen Ungeeignetheit ausgehen...

 

Ein Anhaltspunkt für eine weitere OWi liegt, wie gesagt, vor: Er hat keinen Führerschein dabei. Die Tathandlung ist mit dem Anhalten und dem VG geahndet, fährt er nun weiter, so begeht er diese OWi erneut.

Bieten sich also Alternativen, so sehe ich kein Problem darin, diese zu nutzen.

 

Gruß

Goose

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Nochmal zu ersterem, zu letzterem komme ich so weit noch mit.

 

Wenn jemand sich in der konkreten Situation nicht zutraut, wegen was auch immer, sicher ein Fahrzeug zu führen, dann ist es nicht nur so, dass er es nicht muss sondern sogar gar nicht darf.

Die Gründe hierfür können dabei subjektiv sein. Wenn ich mich schlecht fühle, z.B. die Wut habe oder Schwindelgefühl oder sonst irgendwelche Unkonzentriertheiten, dann darf ich nicht fahren. Und dann stehe ich auch nicht als Alternative zur Verfügung.

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Von solchen körperlichen Mängeln war jedoch nicht die Rede.

 

Hier wurde das Argument gebracht, daß die Dame noch nie in einer großen Stadt unterwegs war und deswegen nicht fahren soll. Und das ist, mit verlaub, entweder eine billige Ausrede oder ein Armutszeugnis.

 

In einem solchen Fall muss man sich dann halt überlegen, was man will: Vorsichtig weiterfahren oder den ÖPNV nutzen.

 

Gruß

Goose

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Also ich verstehe dich da ein Stück weit nicht..

 

Ich bin auf dem Land in der tiefsten Provinz aufgewachsen, ich kenne einige Leute, die sich wegen mangelnder Fahrpraxis (noch) nicht trauen durch große Städte zu fahren. Wenn du immer nur zwischen Weinreben und Mini-Siedlungen umher kurvst, die größte Stadt in der Nähe nicht mal 19.000 Einwohner zählt, dann kann ich das wirklich verstehen.

Es gibt hier sogar Leute, die sich noch nichtmal nach Mannheim reintrauen oder erst nach einiger Zeit trauten. Auch kenne ich Leute, die 5 Jahre den Führerschein haben und ihn bislang mangels Fahrzeug quasi nicht genutzt haben. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Und grade eine Stadt wie Berlin ist durchaus nicht wenigen Autofahrern sehr ungeheuer.

 

Also ich verstehe das..

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Also ich verstehe das..

Auch ich verstehe das. :cop01:

 

Und damit ist aus mit Verständnis.

 

Da ist jemand der es zu verantworten hat das er nicht fahren darf.

 

Alternative ist, Freundin fährt. Freundin kann, will nicht fahren obwohl es scheinbar ihr Auto ist.

 

Jetzt haben wir zwei deren Unvermögen zu der Situation geführt hat.

 

Und jetzt frage ich dich mal, wo bleibt hier die Eigenverantwortung, wenn hier zwei mit Unvermögen noch der Hintern gepudert werden soll. Sollen jetzt alle VT von den :rolleyes::cop01: an das Händchen genommen werden? Sollen die jedes Unvermögen ausgleichen?

 

MfG.

 

hartmut

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Sorry, aber wenn man solchen Situationen nicht gewachsen ist bzw. diesen mit entsprechender Vorsicht begegnen kann, dann frage ich mich, was man machen will, wenn einem auf dem platten Land eine unerwartete Situation begegnet.

 

Gruß

Goose

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Servus,

 

einige stehen doch immer auf dem Standpunkt, dass jeder so fahren darf wie er will, solange dies nach den Regeln geschieht.

 

Also darf jeder :rolleyes: @ :cop01: fahren. Wird damit begründet, dass er sich in der konkreten Situation eben nicht mehr zutraut. Obwohl die ganze Welt hier problemlos :cop01: fahren kann.

 

Wo ist jetzt der Unterschied zu vorliegendem Fall?

 

Wenn sich die Freundin nicht in der Lage fühlt in Berlin zu fahren, kann ich das ausnahmsweise voll nachvollziehen. Sehe das genauso wie @Mace. Habe die gleichen Erfahrungen im Bekanntenkreis gemacht.

 

Mir ist es lieber wenn jemand sagt, er will da nicht fahren, als wenn er völlig überfordert vor mir rumgurkt. Das sollten viel mehr Leute machen. Nur die meisten sehen es nicht ein.

 

Zum schwachsinnigen Verhalten des :rolleyes: äußere ich mich nicht weiter.

 

Was wäre die Folge gewesen, wenn der TE einfach versucht hätte weiter zu fahren? Achter oder wie?

 

MfG

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Das Unrecht besteht nun darin, dass Du Goose, sicherlich die Leute mit vergessenen Schein weiter fahren lässt, (wie es jeder normale Polizist auch tun würde)... und ich ein Fahrverbot bekommen habe.

 

Um es auf den Punkt zu bringen, wenn mein Nachbar weiter fahren darf, trotz vergessenen FS und ich nicht, widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz

Ohne das ich irgendwas studiert habe.

 

Gleichbehandlung im Unrecht

 

[...][...]Eine anderer Fall (im Sinne eines Beispiels) liegt vor, wenn ein Bürger einen Bußgeldbescheid erhält und argumentiert, daß ein anderer Bürger keinen erhalten hat, aber genauso unrechtmäßig gehandelt habe.[...][...]

 

[...][...]Nach der ständigen Rechtsprechung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht[2]. [...][...]

 

[...][...]2 BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975, Az. II C 68.73, BverwGE 47, 330-379; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994, Az. 2 WD 6/94,BVerwGE 103, 143-148 [...][...]

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Das hier hat aber nichts mit Gleichbehandlung im Unrecht zu tun.

Keine Gleichbehandlung im Unrecht bedeutet, dass der Bürger keinen Anspruch gegen den Staat auf Fehlerwiederholung hat.

 

Das würde hier aber bedeuten, dass irgend jemand einen Fehler gemacht haben müsste, der wiederholt werden soll.

Das ist aber nicht der Fall. Untersagung der Weiterfahrt kann im Einzelfall berechtigt sein, ebenso wie die Nichtuntersagung der Weiterfahrt im Einzelfall gerechtfertigt sein kann.

 

Richtiger Anknüpfungspunkt ist hier, dass bereits keine Ungleichbehandlung vorliegt, weil hier nicht wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird. So rum wird ein Schuh draus...

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@Forencops:

Habt Ihr denn nun jemanden schon in einem solchen Fall die Weiterfahrt untersagt? Oder seht ihr die Angelegenheit, wenn Ihr tief in Euch schaut, auch als überzogen, (weil es in einem solchen Fall in Eurer Dienststelle auch nicht üblich ist)?

 

Mir ist klar, dass mich Eure Meinung in meinem Fall nicht weiter bringt, aber wenn Ihr den Sachverhalt für gerechtfertigt seht, dann müsstet Ihr ja fast jeden Tag solche Fahrverbote verhängen... und das würde sich doch rumsprechen.

 

Mich interessiert außerdem, was wäre passiert, wenn ich mich nach der Kontrolle einfach doch ans Steuer gesetzt hätte?

 

Acht?

Wache?

Zelle?

Haftrichter?

UHaft, bis die Negativanfrage noch negativer wird?

 

Was wäre der Vorwurf gewesen? Fahren ohne Führerschein? Missachten der Weisung eines PBeamten?

 

 

aus diesem Grund @all:

Wer hat seinen FS schonmal nicht in einer Kontrolle dabei gehabt... und wer durfte deswegen nicht weiterfahren?

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@mic: An deiner Stelle hätte ich mir den Ärger erspart. Beifahrerin fährt weiter bis außer Sichtweite der Polizei, dann fahre ich weiter. So hätte ich es gehandhabt.

 

Nochmal zur Rechtsgrundlage:

Die Untersagung der Weiterfahrt erfolgt im Rahmen von § 17 Abs. 1 ASOG Bln. Ob die Maßnahme verhältnismäßig i.w.S. ist, richtet sich nach dem Einzelfall (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit i.e.S. [Angemessenheit]).

 

Ein Verstoß hiergegen kann zunächst nicht sanktioniert werden (sofern er überhaupt auffällt), wenn kein Zwangsgeld angedroht wurde (eine Sanktionierung über §36 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, §24 StVG ist nach hM nicht möglich).

Deshalb würde mich das nicht groß stören. Einfach Klappe halten und um die Ecke selber weiterfahren..

 

Manchmal ist der Weg des geringsten Widerstandes der effektivste Weg.

Übrigens habe ich gerade recherchiert, dass das in Berlin durchaus öfter so gehandhabt wird. Ob solche Maßnahmen schonmal gerichtlicher Prüfung unterzogen wurden, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

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Das hier hat aber nichts mit Gleichbehandlung im Unrecht zu tun.

Keine Gleichbehandlung im Unrecht bedeutet, dass der Bürger keinen Anspruch gegen den Staat auf Fehlerwiederholung hat.

... ...

Aha. Dann stimmt das Beispiel mit dem BG Bescheid aber nicht.

 

SRY fürs OT.

 

BTW Ich konnte meinen FS immer vorzeigen.

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Nein... im Computerzeitalter kann er natürlich nicht von jedem Fahrverbot wissen...

Ganz genau. Denn auch im Computerzeitalter und dem des Datenschutzes sind längst nicht alle Computer vernetzt, so daß man längst nicht auf alle Daten zugreifen kann. In diesem Fall bekommt man leider nur eine recht vage Auskunft. Mehr nicht.

 

Hallo Bluey,

 

ist nicht gerade dort der Datenschutz etwas fehl am Platz, da die Polizei eigentlich auf die richtige Information nicht nur angewiesen wäre, sondern auch durchaus berechtigt ist, zu erfahren, ob jemand einen FS und/oder ein FV hat?

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Dann stimmt das Beispiel mit dem BG Bescheid aber nicht.

Doch, das kann schon stimmen.

 

Nämlich dann, wenn der BGB unrechtmäßig nicht erlassen wurde.

Dann folgt aus diesem Fehler kein Wiederholungsanspruch aus Art. 3 GG (keine Gleichheit im Unrecht).

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Guest TetraMin

Gab es nicht bei irgendeiner dieser Privda-"Reportagen" im TV mal den Fall, dass die Polizisten nicht wussten, ob der angehaltende Mann überhaupt fahren darf oder nicht (eventuell bestand ein Fahrverbot, konnte aber auf die Schnelle nicht rausgefunden werden) und sie dass dann so gemacht haben, dass wenn er selbst von einem Fahrverbot weiss nicht weiterfahren darf, ansonsten aber seine Fahrt weiter fortsetzen dürfe...

Ich hoffe mal, m3 hat die story besser im Kopf als ich :rolleyes:

 

Ich habe bisher bei meinen einzigen beiden Kontrollen immer den FS, aber nie die Fahrzeugpapiere dabei gehabt, weil ich die wegen Diebstahl-Risiko immer mit aus dem Auto nehme und dann im Alltagstrott manchmal morgens vergess sie auch wieder einzustecken. War bisher kein Problem, konnte in beiden Fällen mit n paar lockeren Sprüchen irrelevant gemacht werden bzw. war auch gar nicht von größerem Interesse.

 

Aber cool die Geschichte nochmal revitalisiert bekommen zu haben :cop01:

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Mich interessiert außerdem, was wäre passiert, wenn ich mich nach der Kontrolle einfach doch ans Steuer gesetzt hätte?
Du hättest eine erneute OWi nach § 4 FeV begangen, diese würde nach dem erneuten Anhalten sanktioniert. Wärst du danach weiter gefahren, hättest du wieder eine OWi nach § 4 FeV begangen. Dieses Spiel muss man nun nicht endlos fortsetzen, irgendwann kann man auch den PKW-Schlüssel, und wenn das nicht reicht, auch den PKW sicherstellen, um weitere OWi'en zu verhindern. Unterm Strich würde es wohl recht teuer für dich.

 

Gruß

Goose

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Und genau hier sehe ich dann die Verhältnismäßigkeit nicht mehr als gegeben an, spätestens wenn ihr das Auto abschleppt. Ich meine, diese OWI wird mit 10 Euro sanktioniert - also sollte es durchaus möglich sein, weiterzufahren, sonst würde das ja nicht im Bußgeldkatalog stehen - und dann soll es durch Abschleppkosten ersetzt werden? Wobei - das macht ihr erst, wenn ein ganz harter Brocken dabei ist oder?

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Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit würde es geprüft. Derart lernresistente Menschen sind aber so selten, daß es kaum so weit kommt.

 

De Sicherstellung erfolgt ja auch nicht beim ersten Mal, hier kann die UNtersagung der Weiterfahrt erfolgen. Folgt man dieser nicht, begeht man eine weitere OWi. Auch hier würde der Wagen noch nicht sichergestellt. Ignoriert man diesen zweiten Schuss vor den Bug, so werden die Maßnahmen eben härter.

 

Sicher kostet es "nur" 10 Euro, aber diese 10 Euro sind die Sanktion für das Nichtmitführen bei normalen Tatumständen und fahrlässiger Begehung, damit erkaufst du dir keine Berechtigung, weiterzufahren.

 

Wenn jemand angehalten und verwarnt wird, weil er zu schnell unterwegs war, so darf er danach ja auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit weiterfahren, weil er soeben bezahlt hat.

 

Gruß

Goose

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Du hättest eine erneute OWi nach § 4 FeV begangen, diese würde nach dem erneuten Anhalten sanktioniert.

Ja, aber nur weil er wieder gefahren ist ohne die FE mitzuführen. Nicht, weil er sich über die Untersagung der Weiterfahrt hinweg gesetzt hat. (Ich weiß, das wurde auch nicht behauptet. Nur der Klarstellung halber.)

 

Dieses Spiel muss man nun nicht endlos fortsetzen, irgendwann kann man auch den PKW-Schlüssel, und wenn das nicht reicht, auch den PKW sicherstellen, um weitere OWi'en zu verhindern. Unterm Strich würde es wohl recht teuer für dich.

Das ist wieder mal schön zu lesen, allerdings graue Theorie.

Denn wie wahrscheinlich ist es denn bitte, dass man nochmal am selben Tag in eine Verkehrskontrolle kommt? Natürlich, es kann immer passieren, nichts ist ausgeschlossen, usw. Es wird aber höchstwahrscheinlich nicht passieren.

 

Daher wäre mir so eine Untersagung der Weiterfahrt egal. Ich würde wie schon oben gesagt einfach den Beifahrer bis außer Sichtweite der Kontrolle fahren lassen und dann selber weiter fahren. Und dabei würde ich höchstwahrscheinlich nicht erwischt werden. Und wenn ich erwischt werde, dann zahle ich halt nochmal. Beim ersten Mal sind es 10 € (Fahrlässigkeit vorausgesetzt), beim zweiten Mal sind es dann wohl 20 € (Vorsatz vorausgesetzt, wobei das nochmal gesondert zu prüfen wäre, es kann ja sein, dass wir geparkt haben und irgendwohin gingen und auf dem Rückweg habe ich nicht mehr dran gedacht und mich ans Steuer gesetzt). Insgesamt also 30 € oder 20 €. Damit würde ich glaube ich gerade noch so leben können :rolleyes:

 

Wie schon gesagt:

Immer der Weg des geringsten Widerstandes ohne aber dabei seine Prinzipien aufzugeben.

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Also, wie oft hast Du schon jemanden angehalten, der dir gesagt hat: "Führerschein vergessen" ... Führerscheinentzugsprüfung negativ... und du hast darauf bestanden, dass er nach Hause läuft?

Ich habe nicht mitgezählt. Aber ich verfahre regelmäßig dergestalt, daß jemand, der seinen Führerschein nicht vorzeigen kann und bei dem eine zeitnahe Überprüfung dahingehend, ob er auch tatsächlich einen Führerschein hat bzw. ob er gerade ein Fahrverbot abzusitzen hat, nicht möglich ist, seine/n Beifahrer/in weiterfahren läßt.

 

BTW: es ist immer noch so und bleibt auch so, daß ich (und auch meine Kollegen) kein Fahrverbot aussprechen bzw. aussprechen können.

 

Um es auf den Punkt zu bringen, wenn mein Nachbar weiter fahren darf, trotz vergessenen FS und ich nicht, widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz

Aaaaaja..... na, das lernt man ja sogar als kleiner Schutzmann, daß dem nicht so ist. :rolleyes:

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Denn wie wahrscheinlich ist es denn bitte, dass man nochmal am selben Tag in eine Verkehrskontrolle kommt? Natürlich, es kann immer passieren, nichts ist ausgeschlossen, usw. Es wird aber höchstwahrscheinlich nicht passieren.
Hier ging es ja darum, einfach weiterzufahren. Und in einem solchen Fall garantiere ich dir, daß ich hinterher fahre.

 

Aber auch so kann ich mir die Fahrzeuge, di ich in einer Schicht anhalte, idR merken. Ich hatte mal, in einer lauen Sommernacht, einen Unbelehrbaren, der mir drei Mal mit Nebelscheinwerfern entgegen kam. Selten, aber nicht ausgeschlossen.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Wenn man sich dumm dran stellt, kann einem so vieles passieren. Sinnvollerweise werde ich nicht vor den Augen der :rolleyes: weiterfahren, wenn diese mir die Weiterfahrt untersagt haben, sondern zusehen, dass jemand anderes aus der Sichtweite fährt.

 

Und wenn ich dann wirklich das Pech haben sollte, dass ich nochmal vom selben :cop01: angehalten werde, dann zahle ich halt meine 20-30 €, wie schon gesagt, damit kann man gut leben :cop01:

 

 

@Bluey: Naja, ich kann mich erinnern, dass auch du schonmal hier im Forum einen vergleichbaren Fall mit "keine Gleichheit im Unrecht" begründet hattest, wobei dieser Anknüpfungspunkt ja falsch gewählt ist, weil er wie gesagt eine Unrechtmäßigkeit der Maßnahme bedingt, auf die sich die angebliche Verletzung des Gleichheitsrechts als Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung stützt.

 

Übrigens finde ich es gut, dass du den Beifahrer weiter fahren lässt, das eröffnet die oben angesprochene Möglichkeit.

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Um es auf den Punkt zu bringen, wenn mein Nachbar weiter fahren darf, trotz vergessenen FS und ich nicht, widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz

Aaaaaja..... na, das lernt man ja sogar als kleiner Schutzmann, daß dem nicht so ist. :rolleyes:

 

Hust....keine Gleichheit...hust....im...Un hust -Unrecht.

 

:cop01:

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Und wenn ich dann wirklich das Pech haben sollte, dass ich nochmal vom selben angehalten werde, dann zahle ich halt meine 20-30 €, wie schon gesagt, damit kann man gut leben
Och, wenn das Geld so locker sitzt... :cop01:

Und wenn ich einen zwei Mal in einer Nacht hatte, dann möchte ich nicht ausschließen, daß ich besonders aufmerksam bin, ob ich ihn nicht auch noch ein drittes Mal sehe :rolleyes:

 

Gruß

Goose

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30 € kann ich wirklich verschmerzen. Das ist jedenfalls für mich kein Grund, ein beabsichtigtes Verhalten zu unterlassen.

Einfache Rechenbeispiele: Ich habe dieses Wochenende 50 € an die Krebsforschung überwiesen, dann hätte ich halt nur 20 € überwiesen.

Ich miete am kommenden Wochenende ein Fahrzeug für 150 €, dann miete ich eben eins für nur < 120 € (reicht immer noch für ne C-Klasse oder 3er BMW) oder ich miete eins für 100 €, ok nehm ich halt nur den A3 / 1er BMW für 70 €. Irgendwo gleicht sich alles aus im Leben. Ich schaffe das eigentlich recht gut, Verwarnungsgelder (sofern sie überhaupt mal anfallen) mit (unnötigen) Luxusausgaben zu verrechnen.

 

Wenn du mich an einem Abend 2x erwischst (man überlege sich zunächst mal, wie utopisch alleine das ist), dann hast du mich vermutlich für diesen Abend (zumindest in der Stadt, in der du kontrollierst) kleingekriegt. Das gönne ich der :rolleyes: dann auch, wenn sie es wirklich fertig bringt, dass mich 2x ein Polizist erwischt, der von der Sache mitbekommen hat.

 

Nur hat die Sache kleinere Haken:

Ich fahre nicht ununterbrochen durch die selbe Stadt.

Ich fahre nicht laufend in denselben Ecken / Stadtteilen umher.

Ich vergesse nicht mehrere Tage in Folge meinen Führerschein.

 

Und dann, wie gesagt, wenn du mich halt ein zweites Mal erwischst, dann ist das ok.

Ich mache sowas dann ja nicht, um die Polizei zu ärgern oder mich über die Polizei lustig zu machen, sondern um ein von mir beabsichtigtes Verhalten durchzuführen, das mir in meinen Augen lächerlicherweise (rein persönliche, nicht rechtliche Betrachtungsweise) untersagt wurde.

 

Aber, wie gesagt, ich wurde bisher erst 1x an einem Abend 2x angehalten und das von völlig unterschiedlichen :cop01:. Und wenn sich die kleine Restwahrscheinlichkeit dann doch realisiert, dann ist das angesichts der drohenden Sanktion voll in Ordnung.

 

Ich bin übrigens dieses und letztes Jahr noch nicht angehalten worden.

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ist nicht gerade dort der Datenschutz etwas fehl am Platz, da die Polizei eigentlich auf die richtige Information nicht nur angewiesen wäre, sondern auch durchaus berechtigt ist, zu erfahren, ob jemand einen FS und/oder ein FV hat?

Der Datenschutz ist IMHO an einigen Stellen völlig fehl am Platz. Aber ich habe das nicht zu entscheiden.

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Wie gesagt, wenn es dir gelingt, dann ist das völlig in Ordnung für mich.

Die Folgen sind noch moderat und ihr habt gut gearbeitet. Dann gestehe ich das ein und lass es für diesen Tag eben bleiben. Damit kann ich durchaus leben.

 

Allerdings ist es mir bisher noch nicht passiert, dass ich zweimal auf denselben Trupp getroffen bin, was wie gesagt damit zusammenhängt, dass ich selten sinnlos stundenlang in ein und dem selben Stadtteil rumfahre. Ich fahre zumeist 1x oder 2x durch Städte und toure dann nicht stundenlang darin rum.

 

Ich bleibe daher dabei, dass ich es für extrem unwahrscheinlich halte, für das Restrisiko siehe erster Absatz. Damit können beide Seiten gut leben denke ich.

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Gab es nicht bei irgendeiner dieser Privda-"Reportagen" im TV mal den Fall, dass die Polizisten nicht wussten, ob der angehaltende Mann überhaupt fahren darf oder nicht (eventuell bestand ein Fahrverbot, konnte aber auf die Schnelle nicht rausgefunden werden) und sie dass dann so gemacht haben, dass wenn er selbst von einem Fahrverbot weiss nicht weiterfahren darf, ansonsten aber seine Fahrt weiter fortsetzen dürfe...

Ich hoffe mal, m3 hat die story besser im Kopf als ich :cop01:

Klaro, aber nicht mehr exakt bezüglich der Führerscheingeschichte. Der Fall wurde ja zweimal gezeigt. Beim zweiten Mal mit Fortsetzung...hier der Auszug aus dem Daily-Soap-Thread vom 30.9.08:

 

Der in der Fahndungsdatei aufgeführte rosa Hemd tragende Arzt im silbernen Mercedes-SUV hatten wir schon! Nämlich mit der im Mittagsschlaf versunkenen Düsseldorfer Behörde. Neu war, daß Irene&Dennis den Führerschein ein Tag später persönlich in der Arztpraxis abgeholt haben, was für die beiden Videocops ein Premiere war. Die ganze Umgebung wurde "verschwommen gezeichnet"....

:rolleyes:

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Guest Der Friese

wobei ich das mit den nachfolgenden verkehrskontrollen etwas entspannter sehe - wenn er 200 km vom wohnort entfernt ist, dann kann man ihm keinen vorsatz daraus drehen, den führerschein immer noch nicht dabei zu haben....

 

lustigerweise wurde ich mal als junger teenager angehalten, weil mein rücklicht vom fahrrad defekt war und bekam prompt ärger von den polizisten....da sie wussten, dass es noch eine ecke weit weg war, bis ich zu hause bin, durfte ich mit verwarnung von pfff :rolleyes: , glaube 10 dm, weiterradeln und hatte keine 30 minuten später wieder einen streifenwagen vor mir, der mir mein defektes rücklicht vorwarf....

dem zeigte ich die aktuelle verwarnung und gut wars.....da kann man doch keinen vor vorsatz basteln....

 

 

gruß

der friese

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Hi,

 

irgendwie bestätigen sich auch in diesem Beitrag wieder mal so einige (berechtigte) Vorurteile über unser Cops.

 

Da vergisst ein VT seinen Führerschein - mein Gott, eine Kalaschnikow im PKW wäre schlimmer.

Der Bußgeldkatalog regelt derartiges Fehlverhalten eindeutig, und sanktioniert dies mit 10,- Euro, plus einer Ausweisbestätigung, mit der Auflage des Vorweisens des entsprechenden Dokuments bei einer Pol. Dienststelle der Wahl des VT.

 

Als Verkehrsteilnehmer muss ich dem Cop nirgends wo reinkriechen, da kann man gern reserviert sein, lediglich beleidigend sollte man nicht werden.

 

Aber jetzt läuft der kleine Cop auf der Straße zu maximaler Höchstleistung auf.

Ein Bürger der sich vor seiner vermeintlichen Autorität nicht "in den Dreck wirft und um Gnade für sein schweres Verbrechen bettelt", macht sich natürlich verdächtig!!

 

Sicher kann der Cop, bei konkreten Verdachtsmomenten eine Weiterfahrt untersagen, allerdings sollte er bei seinen pol. Maßnahmen immer das mildeste Mittel wählen (dürfte er mit als Erstes auf der Pol. Schule lernen), sonst könnte er ja auch "Rotfahrer erschießen, um eine optionale Gefährdung anderer VT zu verhindern".

 

Im geschilderten Fall kann man nur den "Grundtatbestand", gem. Bußgeldkatalog erkennen.

 

Ebenso dürfte die Kontrolle der Beifahrerin pure Schikane gewesen sein, es sei denn, es hat eine "verdachtsunabhängige Kontrolle" stattgefunden?

 

Falls sich der VT genötigt fühlte, verstehe ich nicht, dass er eine DAB schreiben wollte?

Wenn, dann schriftliche Anzeige bei der zust. STA, und den Passus " ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen" nicht vergessen.

Ob da etwas herauskommt ist zu bezweifeln, aber zumindest lacht der betreffende Cop nicht so herzlich, wie bei einer DAB.

 

Ebenso dürfte es die Kompetenz der vor Ort handelnden Beamten überschreiten, zu entscheiden ob die Beifahrerin fahren kann oder muss.

 

Manch ein "Dorf - Cop/Bürgerpolizist in Kleinkleckersdorf" hätte wahrscheinlich auch Probleme plötzlich durch Berlin oder gleichgelagerte Großstädte zu fahren, weswegen derartig dümmlich Arroganz der Cops vor Ort, nicht angebracht ist.

 

Sicher ist der große Teil der Cops korrekt, aber ein paar Möchtegern - Super - Cops prägen dann die Meinung über alle Cops!

 

Gruß

Highspeedbiker

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Nein... im Computerzeitalter kann er natürlich nicht von jedem Fahrverbot wissen... Naürlich nicht. Träum weiter...

 

Genau, weil z.B. hier die meißten Ämter noch nicht vernetzt sind. Computerzeitalter? Ja, da wo Geld verdient wird, aber nicht da wo unendliche Volksmittel vorhanden sind.

 

Deine Freundin kann nicht Auto fahren? Dann sollte sie den Schein abgeben. So ist das eben. Entweder hat man nen schein, muss man überall fahren können, oder man hat n ab zu geben.

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Wenn ich mir den ganzen Tread hier mal so anschaue:

Ich kann mir schon vorstellen, wie der TE, immerhin Jurastudent - einer der liebsten bei Kontrollen und Eingriffen durch die Ordnungsverwaltung, :rolleyes: bei der Kontrolle aufgetreten ist. Da wird sich eine kurze oder auch längere Diskussion entwickelt haben, an deren Ende der Polizist nun mal das Verbot der Weiterfahrt ausgesprochen hat. Ob es Ermessensfehlerhaft war, wäre in einem Verfahren (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu prüfen, aber eigentlich kann ich hier nicht erkennen, dass unrechtmäßig gehandelt wurde.

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Muss irgendwie wirklich am Auftreten liegen, ich hatte solche Probleme in Polizeikontrollen noch nicht.

 

Hätte ich meinen Führerschein vergessen, würde ich aber wohl nicht wie aus der Pistole geschossen sagen "hab ich nicht da" sondern erstmal suchen ( :rolleyes: ) und dann lieb und hilflos mit den Achseln zucken. Ich hatte zumindest einmal den Fahrzeugschein nicht vorzeigbar, da haben sie eine Abfrage gemacht, wem das gehört und ob es gestohlen wurde, und dann musste ich noch nicht mal was nachträglich vorzeigen oder 10 Euro zahlen. :cop01:

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hmm, naja da mace ja hier recherchiert hatte, und es wohl in berlin die übliche vorgehensweise zu sein scheint, kann man dem cop hier wohl nicht all zuviel vorwürfe machen. aber trotzt allem finde ich das verhalten überzogen. selbst wenn man nicht 100 prozentig feststellen kann ob hier wirklich eine gültige fahrerlaubnis bestand, sehe ich hier die verhältnissmäßigkeit nicht mehr so ganz gewahrt. er ist ja schon ca. 200 km gefahren, und selbst wenn die FE wirklich entzogen gewesen wäre, wäre es jetzt darauf auch nicht mehr ankommen. eine konkrete gefährdung muss ja davon noch lange nicht ausgehen. aber so oder so, rein rechtlich lässt sich hier wohl nichts machen. ärgerlich, aber wenn man den lappen vergisst muss man eben mit diesem restrisiko leben. ich hätte es übrigens auch wie mace gemacht.

mir ist das übrigens 2 mal in meinem leben passiert. einmal hatte ich vor eine polizeikontrolle gewendet, weil mir die schlange zu lange war, und ich keine lust hatte da jetzt zu warten bis sie alle abgefertigt haben. da dass verhalten natürlich höchst auffällig war, wurde natürlich gleich ein abfangtrupp losgeschickt, die mich dann auch angehalten haben. da hatte ich meinen führerschein nicht dabei, keinen perso und nicht mal den fahrzeugschein. ich musste zwar einen alk-test über mich ergehen lassen, aber sonst durfte ich weiterfahren. das fand ich sehr großzügig. da hätte ich als cop wahrscheinlich sogar anders gehandelt. das 2. mal war eine geschwindigkeitskontrolle mit anschliessender anhaltung, dort hatte ich ebenfalls meinen FS nicht dabei. da gabs dann die übliche karte, mit der man dann ein paar tage später zu einer polizeitstation muss und sich bestätigen lassen muss dass man einen lappen hat.

also so gehts auch.

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