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Fahrtenbuch Noch Umgehen?


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Hallo!

 

Also, folgender Sachverhalt: ich bekam einen Anhörungobogen wegen 61 km/h in der 30er Zone mit dem Motorrad. Ich hab ein Foto angefordert und auch bekommen. Nachdem ich zurückgeschrieben hab, dass ich immernoch niemanden erkennen kann kam ein Anruf von der Behörde. Da die mich leider aus dem Bett geschmissen haben war ich demnach auch noch ziemlich verplant und hab behauptet dass hauptsächlich 2 Leute außer mir in Frage kommen würden. Auf die Frage nach den Namen der Personen habe ich gesagt dass ich dass erst mit den beiden Personen sprechen will weil ich niemanden in die Scheisse reiten will. (die beide wohnen noch bei den Eltern und ein Brief von der Behörde würde Ärger geben.) Ein paar Tage später habe ich wie versprochen zurück gerufen und gesagt dass die beiden es nich waren und demzufolge nur noch jemand aus dem Studentenwohnheim in Frage kommen würde. Der Sachbearbeiter hat gemeint dass es ein Fahrtenbuch geben wird wenn ichs jetzt nich zugeb. Daraufhin habe ich nochmals meine Hilfsbereitschaft angekündigt wenn er mir ein besseres Foto zukommen lässt da ich auf dem Foto niemand erkennen kann. Und jetzt kommt nach ca. 7 Monaten der Brief dass sie beabsichtigen mir ein Fahrtenbuch aufzuerlegen und ich 10 Tage Zeit hab um mich dazu zu äußern.

 

Meine Frage: Sieht hier irgendwer noch ne Möglichkeit aus der Sache raus zu kommen oder hab ich mir die Sache mit der Behauptung mit den 2 Freunden alles verbockt??? Also dass hier viele mit meinem Motorrad fahren ist wirklich so... Im Wohnheim gehen die Fahrzeuge unter guten Freunden schonmal etwas rum... Aber meine Geschichte weist ja schon die ein oder andere "Ecke" auf. Meint ihr ich könnte da noch irgendwie drum rum kommen?

 

Gruß

Timo

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Guest Pferdestehler

Nein. Du hättest die zwei anderen schlichtweg nennen müssen, um Deiner Pflicht gerecht zu werden, bei den Ermittlungen hinreichend mitzuhelfen. Wie, die waren das aber gar nicht und sollten nur eine Ausrede sein? Dann hast Du Glück, weil das schnell auf ein Strafverfahren nach §164 StGB hätte rauslaufen können.

 

Genau die Ausrede "ich weiß nicht mehr" klappt eben nicht immer, manchmal gibt es dann ein Fahrtenbuch. Und einfach andere Leute nennen ist brandgefährlich. Denn man weiß nie, ob die bis zum Abkotzen, notfalls bis vor Gericht, die ganze Lüge mitmachen, ohne bei der Androhung von Strafe für Falschaussage doch umkippen...

 

Die Situation des Nichterinnerns wurde hier in der Vergangenheit oftmals als Wundermittel angegeben. Scheinbar wissen die Behörden aber eben ganz genau, was da abläuft. Und haben Werkzeuge, sowas zu unterbinden. Die Verwaltungsgerichte entscheiden übrigens bei Klagen gegen Fahrtenbuchverhängung durchaus bestätigend. Musste das selbst erfahren, am eigenen Leib.

 

Schreiben ist angesagt. Aber die Arbeit kann man sich bisweilen etwas vereinfachen.

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hmm, ok!

 

sowas hatte ich mir schon gedacht... naja... kann man nun wohl nicht mehr ändern...

 

gibt es irgendwelche möglichkeiten da halbwegs drum rum zu kommen? wahrscheinlich auch nicht oder? also ich gehe im september 09 für 6 monate nach usa für ein auslandspraktikum... hier einen wohnsitz zu behalten, das motorrad auf mich angemeldet zu lassen, und da die zeit des fahrtenbuches zu verstreichen ist wohl eher weniger eine möglichkeit... ist glaub ich sogar auch verboten hier in deutschland nen wohnsitz zu haben wenn ich gar nicht hier bin oder?

die andere möglichkeit wäre, das motorrad abzumelden (dann würde die fahrtenbuchauflage einfach unterbrochen werden sehe ich das richtig?)

und wenn ich das motorrad auf meinen vater anmelde muss ich ja kein fahrtenbuch führen, allerdings muss ich dann wahrscheinlihc eins führen sobald ich wieder ein fahrzeug auf mich zulasse oder?

 

danke

timo

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Servus,

 

wieso meldet man das betreffende Fahrzeug nicht einfach für die Zeit des Fahrtenbuchs um? Das sollte das Problem doch lösen?

Oder wird das bei der Behörde notiert und sobald wieder ein Fahrzeug auf einen zugelassen ist, das Fahrtenbuch neu angeordnet?

 

MfG

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@calectra

 

ich glaub nicht dass sowas funktioniert... das wär ja die non plus ultra waffe gegen fahrtenbücher! ich lasse mich aber SEHR GERNE eines besseren belehren :whistling:

 

 

was kostet eigentlich so eine fahrtenbuchauflage? wird doch bestimmt wieder nen haufen gebühren kosten das ganze... und was denkt ihr wie lange mir ein fahrtenbuch auferlegt wird? 6 monate?

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Guest Pferdestehler
ich glaub nicht dass sowas funktioniert... das wär ja die non plus ultra waffe gegen fahrtenbücher! ich lasse mich aber SEHR GERNE eines besseren belehren :think:

Das funktioniert! Nur erstmal jemanden finden, der so ein Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet. Passiert nämlich ähnlicher Unsinn, hat derjenige als Halter Probleme. Fahrtenbuchkandidaten gelten nicht unbedingt als immun gegen Überschreitungen. :whistling:

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@calectra

Schon einmal den Aufwand zwischen führen des FB und der ganzen Ummelderei verglichen?

 

Neben dem Ummelden ist ja auch noch die Versicherung zu klären.

 

Servus,

 

nein hatte noch kein Fahrtenbuch zu schreiben. Allerdings umso öfter KFZ umgemeldet. Der Versicherungsnehmer kann meist der gleiche bleiben (kostet ein paar Kröten mehr, wenn Halter und Versicherungsnehmer differieren).

Ansonsten je nach Zulassungsstelle ne halbe Stunde bis Stunde. Und das kann man auch vom Stift durchführen lassen. Vollmacht machts möglich.

Und der neue Halter sollte sich doch in der Familie finden lassen.

 

Also wo ist das Problem?

 

Ich weiß, du hast das mit dem Fahrtenbuch gut hinbekommen, allerdings wäre mir das zu viel Stress.

 

Nun ist aber noch nicht geklärt, ob sich das Fahrtenbuch nach der Dauer für die man es führen muss erledigt hat, oder ob dieses nachgeholt werden kann wenn der Halter plötzlich alle Fahrzeuge abmeldet?

 

MfG

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Guest Pferdestehler

Das Fahrtenbuch verschiebt sich nicht. D.h. durch Ummeldung kann man das Schreiben komplett vermeiden.

Das Fahrtenbuch wird üblicherweise fahrzeuggebunden erteilt. Ist das Fahrzeug veräußert worden, kann die Behörde das Fahrtenbuch auf ein anderes Fahrzeug des Halters schieben. Ist keines mehr da, ist die Behörde machtlos.

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das hört sich ja schonmal super an...

 

ist es möglich die anordnung des fahrtenbuches irgendwie zu verzögern? so nach dem motto ich lege einspruch gegen den bußgeldbescheid ein und ziehe ihn dann einfach irgendwann zurück wenns mir passt? weil dann würde ich einfach für die zeit in den usa bin machen. da muss ich dann ja im prinzip auch nicht schreiben. ist nur noch die frage ob ich das motorrad dann abmelde, oder ob ich es auf meinen vater anmelde. vlt melde ich es für das halbe jahr auf meinen vater um, bleibe aber selber der versicherungsnehmer, dann bleibt die versicherung billig (weil mein vater hatte seit über 15 jahren kein fahrzeug mehr auf sich zugelassen) und es bauen sich weiterhin meine prozente ab. und als "kleiner netter nebeneffekt" muss ich auch kein fahrtenbuch führen. hab ich das soweit alles richtig verstanden?

 

timo

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ja ich weiß.. war auch nur ein beispiel...

 

 

wenn ich z.b. jetzt einen bgb wegen eines geschwindigkeitsverstoßes bekommen würde, und dagegen einspruch einlegen würde, könnte ich ja damit die rechtskraft hinauszögern... und meine überlegung war, ob es beim fahrtenbuch genauso geht. sprich ob ich dafür auch nochmal einen bescheid bekomme gegen den ich einspruch einlegen kann und damit das fahrtenbuch hinauszögern kann.

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Guest Pferdestehler

Ja, man kann gegen das Fahrtenbuch Einspruch einlegen. Das betrifft dann aber nicht mehr die Bußgeldstelle, sondern läuft dann vor das Verwaltungsgericht. Bei mir ging das mit dem Verfahren damals relativ schnell (nur wenige Wochen Vorlauf). Dort wurde ich dann abgeschmettert und das Fahrtenbuch war dann sofort nach Rechtskraft zu führen, dazu kam dann noch eine Benachrichtigung von wann bis wann und für welches Fahrzeug von der Verwaltung. Das Fahrtenbuch (bzw. die Verwaltungskosten von gut 80 Euro) musste ich allerdings ohne zusätzliche Aufforderung direkt nach dem Urteil bezahlen, was ich nicht wusste. Bekam dann relativ schnell eine Mahnung zugestellt.

Ein Einspruch kostet übrigens Geld für die Verhandlung! Und mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man Dir bereits vorher empfehlen, von einer Klage abzusehen, da der Ausgang für Dich negativ ausgehen wird. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Sache dennoch übernimmt, wird wohl im Einzelfall entschieden. Muss der Anwalt klären.

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Dein BGB ist schon seit Monaten rechtskräftig! Da bringt ein Ein- oder Widerspruch gar nichts mehr.

Das Fahrtenbuch wird wohl nach Ablauf der 10 Tage Frist sofort angeordnet werden....

 

Hab ich was überlesen? Wann hat er einen BGB bekommen? Wenn dies so wäre, wozu Fahrtenbuch?

Normalerweise sollte man gegen die Anordnung ein Fahrtenbuch führen zu müssen auch Widerspruch einlegen können.

 

MfG

 

Edit: War zu langsam.

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@calectra

Schon einmal den Aufwand zwischen führen des FB und der ganzen Ummelderei verglichen?

 

Neben dem Ummelden ist ja auch noch die Versicherung zu klären.

 

Ich weiß, du hast das mit dem Fahrtenbuch gut hinbekommen, allerdings wäre mir das zu viel Stress.

:think::whistling: Ich hatte doch nie das Glück ein FB zu führen. Im übrigen kostet die Ummeldung wohl auch was und die Führung des FB soll ja nicht das Problem sein, solange nicht ständig die Fahrer wechseln.

 

PS: *klugscheiss*

Die richtige Bezeichnung des Rechtsbehelfs lautet nicht Einspruch, sondern im Verwaltungsverfahren Widerspruch. Eine falsche Bezeichnung schadet allerdings nicht.

PPS: @Pferdestehler: Hat der Widerspruch gegen die Auferlegung des FB überhaupt aufschiebende Wirkung?

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Das Problem des Fahrtenbuchs dürfte ja nur sein, dass der Halter bzw. dann der Fahrer beim nächsten Verstoß innerhalb der Fahrtenbuchzeit damit sicher feststeht. Deswegen kann ich ja verstehen dass man es nicht haben will und lieber ein paar Kröten mehr für die Ummeldung investiert.

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du hast es erkannt Entdecker78 :whistling:

 

um des bisschen buch ausführen gehts mir nich...

 

naja, es sieht wohl so aus als ob ich des fahrtenbuch führen müsste wenns sich nich noch ein dreiviertel jahr schieben lässt. wie schnell kann ich mit der auflage rehcnen? wenn ichs nämlich führen muss, wäre mir natürlich so bald wie möglich recht, da ich im winter sowieso nich mit dem teil fahr :think:

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Guest Pferdestehler

@Gast225

 

Es lief bei mir so:

 

Am 15.01.2007 wurde ein Fahrtenbuch gegen mich angeordnet, ich hatte dann ein paar Tage Zeit, darauf zu reagieren. Ich nahm mir einen Anwalt und wir legten Widerspruch (:think:) ein. Die Verhandlung war dann (doch erst) im Juli 2007 (mal satt 6 Monate gewonnen, aber der Termin lag nur begrenzt in meinem Einfluss). Mitte August dann ging mir von der Behörde folgendes Schreiben zu (gekürzt):

Sehr geehrter Herr ######,

 

seit dem 04.08.2007 ist meine Anordnung vom 15.01.2007 zum Führen eines Fahrtenbuches unanfechtbar.

 

Das Sie für das frühere Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ###### nicht mehr Halter sind, ordne ich an, dass nunmehr gemäß § 31 a Absatz 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Ihr Fahrzeug ######, als Ersatzfahrzeug im Sinne der Fahrtenbuchanordnung, das Fahrtenbuch zu führen ist. Die Pflicht zur Führung des Fahrtenbuches endet am: 03.08.2008.

 

Bei dem bestimmten Fahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, welches in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang in die Funktion des alten Fahrzeuges im weiteren Sinne eintritt.

 

Ich bitte mit den Eintragungen für dieses Fahrzeug unverzüglich zu beginnen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt ###### zu erheben. ...

 

... ordne ich im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes an. Damit entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs.

 

An der sofortigen Vollziehung besteht ein besonderes öffentliches Interesse, weil sichergestellt werden muss, dass die unanfechtbare Fahrtenbuchanordnung während der gesamten Anordnungsdauer vollziehbar bleibt.

 

Hierbei sind ein paar Dinge bemerkenswert:

 

- Die Fahrtenbuchfrist begann sofort mit der Rechtskraft des VG-Urteils vom 04.08.2007.

- Das Schreiben ging mir aber erst nach dem 16.08.2007 zu.

- Es wurde bemerkt, dass das Fahrzeug, mit dem der Verstoss begangen wurde, nicht mehr in meinem Besitz ist.

- Es wurde eines meiner anderen Fahrzeuge strategisch ausgesucht (was ich später noch auf meinen zerlegten Oldtimer abgebügelt habe, das benannte Auto gehört nämlich meiner Frau :whistling:).

- Selbst jetzt war immer noch ein Widerspruch zulässig.

- Diesmal hatte ein Widerspruch aber "aus öffentlichem Interesse" (Staatsfeind Numero Uno) keine aufschiebende Wirkung mehr.

 

Soviel dazu. Ich hoffe, das erklärt ein paar Dinge. :kotz:

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Der Ablauf war mir ja bekannt.

 

Mir kam es auf das hier an

 

... ordne ich im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes an. Damit entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs.

 

An der sofortigen Vollziehung besteht ein besonderes öffentliches Interesse, weil sichergestellt werden muss, dass die unanfechtbare Fahrtenbuchanordnung während der gesamten Anordnungsdauer vollziehbar bleibt.

 

Daher hätte das FB eigentlich auch bereits trotz des WS geführt werden müssen bzw. dieses durch die Behörde vollzogen werden können.

 

Ich glaube kaum, das sie die aufschiebende Wirkung freiwillig wiederhergestellt haben.

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Das ist es ja was ich nicht verstehe.

 

Auf der einen Seite ordnen sie die sofortige Vollziehung an, weil Gefahren drohen. Aber auf der anderen Seite warten sie bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

 

:rolleyes:

 

Wenn sie warten wollen, dann hätten sie den Sofortvollzug nicht anordnen brauchen. :think:

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Ich finde es eigentlich ganz logisch beim zweiten Mal den Sofortvollzug anzuordnen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass das mit den Widersprüchen endlos weitergeht. Nach dem Motto: 6 Monate bis zum Urteil und dann ist die nächste Karre dran.

Beim ersten Mal haben sie halt noch gewartet.

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Das aber geht eben nicht. Entweder wird so angeordnet weil Gefahren drohen, dann ist dies auch umzusetzen oder man lässt es bleiben, da man die Bestandskraft/Rechtskraft abwarten will.

 

Letzteres wäre dann hier der richtige und rechtmäßige Weg.

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  • 1 month later...

hallo...

 

kleine rückmeldung. das fahrtenbuch is angekommen. mitte dezember kam nen wisch dass ich 10 tage zeit hab um mich dazu zu äußern. da es meiner meinung nach eh alles keinen sinn mehr gemacht hat habe ich nicht angerufen. am 8.1 kam jetzt das fahrtenbuch. 72 euro bearbeitungsgebühren und 10 monate fahrtenbuch für mein motorrad und alle ersatzfahrzeuge.

 

nun meine fragen:

1. kann ich als fahrtenbuch einfach selber eine tabelle ausdrucken oder muss ich so nen teil kaufen? müssen ja nur alle relevanten daten auf irgendeinem zettel stehn oder?

2. kann ich einfach ne tabelle ausdrucken wo jeden tag von 0-24 uhr mein name drin steht und ich nur noch jeden tag einmal unterschreiben muss?

3. muss das fahrtenbuch chronologisch geordnet sein?

4. das motorrad steht zur zeit bei meinen eltern in der garage. muss ich bis ich es hole überhaupt ein fahrtenbuch besitzen? es würde ja sowieso leer bleiben...

 

Gruß

Timo

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Guest Pferdestehler

zu 1. Kannst Du machen, es müssen dann die Spalten "Fahrername", "Beginn der Fahrt (Datum, Uhrzeit)", "Ende der Fahrt (Datum, Uhrzeit)" und "Unterschrift" vorhanden sein, die Du jeweils ausfüllen musst. Oben drüber sollte stehen "Fahrtenbuch für" und das Kennzeichen.

 

zu 2. Nein, das Gesetz fordert, dass Du bei jeder Fahrt VOR BEGINN den Fahrernamen und den Zeitpunkt des Fahrtantritts aufschreibst und NACH ENDE der Fahrt den Zeitpunkt und die Unterschrift des Fahrers. Pauschal sagen "ich fahre immer" ist ja ganz schön, aber laut gesetzlicher Forderung nicht ausreichend.

 

zu 3. Ja. Wenn die Behörde sich noch die Mühe machen soll, hier Daten zu sortieren, dann könnten imho(!) schnell ein Fahrtenbuchverstoß dabei rumkommen. Warum sollte man sich die Mühe machen, da ein Durcheinander reinzubringen? Man schreibt doch eh chronologisch.

 

zu 4. Ja, musst Du, da Du es auf Verlangen vorzeigen musst. Und dabei darf es auch ruhig leer sein. Aber es muss da sein.

 

Tips:

- Das Fahrtenbuch ist NATÜRLICH immer am Fahrzeug (wo auch sonst). Fahrzeug nicht sichtbar / nicht da, kein Fahrtenbuch zum Vorzeigen bei spontaner Kontrolle zu Hause (mit der Du rechnen musst).

- Parke Dein Fahrzeug irgendwo nicht auffindbar, dann brauchst Du bei einer Kontrolle zu Hause auch kein Fahrtenbuch vorlegen. Sagst einfach, das Ding sei in der Werkstatt. Und das Fahrtenbuch sei - na wo? - am Fahrzeug, wo es hingehört. Danach wird man Dir sagen, dass Du Dich zu melden hast und das Fahrtenbuch vorführen sollst. Dann hast Du Zeit, Dir ein paar Einträge auszudenken und dann ein fein säuberlich geführtes Buch vorzulegen.

- Ein Fahrtenbuchverstoß kann Dir NUR nachgewiesen werden, wenn Du beim Fahren erwischt wirst, aber der Start-Eintrag oder das gesamte Fahrtenbuch fehlt. Also recht unwahrscheinlich. Selbst wenn das Fahrtenbuch nie ausgefüllt wird, bekommt man sicher keines auf den Deckel, solange man nicht beim Fahren erwischt wird, sondern nur eine Hauskontrolle bekommt. ABER: man erregt sicher den Verdacht, ohne zu fahren. Und möglicherweise wird man dann mal spontan beim Aufsteigen vor dem Haus erwischt, also Vorsicht!

- Wenn Du die Möglichkeit hast, schreibe alle Fahrzeuge auf jemand anderen um. Dann ist das Fahrtenbuch obsolet.

- Laut Gesetz braucht ein Fahrtenbuch KEINE Kilometerangaben oder -stände enthalten. Daher ist ein Bescheißen immens leicht.

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- Laut Gesetz braucht ein Fahrtenbuch KEINE Kilometerangaben oder -stände enthalten. Daher ist ein Bescheißen immens leicht.

 

Interessantes Thema. Frage mich bei der Aussage nur, wo der Erziehungseffekt von so einem Teil dann ist? Ich hoffe, ich muss mich nie mit sowas abgeben.

 

T.J.O.

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hallo...

 

darf ich denn wenn ich die tabelle auf meinem rechner hab den namen und die adresse von mir schon vorher mit dem rechner reindrucken? ich werde das fahrtenbuch schon führen, möchte mir das halt nur so leicht wie möglich machen...

 

deswegen hab ich auch gefragt ob es chronologisch sein muss... am liebsten wäre es mir so: ich drucke überall meinen namen rein und lass am ende der seite einen eintrag frei falls ich doch mal jemand mit meinem motorrad fahren lasse und trage den dann am ende der seite ein... dann wäre das fahrtenbuch halt nicht mehr chronologisch...

 

gruß

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Mach doch einfach ein Feld auf dem Blatt wo die Daten vom Standardfahrer sind und ein Feld zum Ankreuzen in der jeweiligen Zeile.

 

Damit kannst du dann in der Zeile die Daten für die anderen Fahrer eintragen, wenn es mal nicht so sein sollte. Wäre auch eine Möglichkeit, um die Chronologie einzuhalten

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Guest Pferdestehler

Nein, Du kannst ja nicht voraussehen, wann Du eine Fahrt antrittst und wann beendest. Das dürfte wohl kaum akzeptiert werden.

 

Zweck des Fahrtenbuches ist ja, dass jede Fahrt zweifelsfrei zurückzuverfolgen ist. Für die Führung eines Fahrtenbuches gibt es gesetzliche Vorschriften. Es ist nicht der Sinn, Dir Dein Leben besonders einfach zu machen.

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Guest Pferdestehler

Über die ganze Problematik "wie mache ich mir das Leben mit einem Fahrtenbuch möglichst einfach" gibt es im Forum bereits einen ellenlangen Thread. Ich nehme mal an, Du hast die Forensuche bis jetzt erfolgreich gemieden?

 

Kurz gesagt (weitere Detais dort, da ich müde bin, alles doppelt zu erzählen): Du kannst mit einer Legende arbeiten. Also oben eine Liste mit Fahrern und in die entsprechende Zeile trägt der jeweilige Fahrer seine Nummer ein. Entbindet nicht vom Schreiben.

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ah ok... danke

 

nein, die suche hab ich nicht gemieden. hab allerdings nur threads zum stichwort fahrtenbuch gefunden wo leuten erklärt wird dass ihr vorhaben eine fahrtenbuch nach sich ziehen kann. wenn du morgen den link parat hättest wäre das schön!

 

Gruß und gute nacht

Timo

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also... das mit dem ummelden wird schwierig. der einzige wäre mein vater. aber der is der meinung dass ich des selber verbockt habe und des jetzt ausbaden muss (was ja auch verständlich und eigentlich auch richtig is) deswegen möchte ich mir das schreiben einfach etwas vereinfachen...

 

kann eine fahrt eigentlich auch unterbrechungen enthalten? sprich ich fahr zu nem kumpel, besuche ihn für 2 stunden und fahr dann wieder heim, das als eine fahrt. wahrscheinlich nicht oder?

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