Guest Simineon Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Hi, was sollte man am günstigsten machen, wenn man seinen Führerschein als gestohlen gemeldet hat und den Originalführerschein dann aber nach geraumer Zeit wiederfindet ? a) den Originalführerschein shreddernb) den neuen Führerschein shreddernc) den alten Führerschein abgebend) den neuen Führerschein abgeben e) gar nichts ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Dachte man zum damaligen Zeitpunkt wirklich, dass der FS gestohlen wurde oder war dies vorgeschoben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Dachte man zum damaligen Zeitpunkt wirklich, dass der FS gestohlen wurde oder war dies vorgeschoben. Das dachte man allerdings, es wurde eingebrochen und die Geldbörse, in der der FS normalerweise war, lag ausgeleert in der Wohnung. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Ich würde wohl den alten schreddern. Am wenigsten Aufwand und der "offizielle" Zustand ist wieder hergestellt Quote Link to post Share on other sites
TychoGold 0 Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Den neuen auf keinen Fall! Denn die Teile haben an der letzten Nummer die Stückzahl der dir schon ausgestellten Führerscheine. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Stimme @dagegen zu.Man könnte den alten FS aber auch abgeben. Ich weiß ja nicht wie die Behörden das handhaben, vielleicht ist der ja auch in einer Fahndungsliste, gerade weil er als gestohlen gemeldet wurde. Da fallen mir noch 2 Lösungen ein : f) auf St. Pauli verkaufen g) aufbewahren für eventuelles FV Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Den neuen auf keinen Fall! Denn die Teile haben an der letzten Nummer die Stückzahl der dir schon ausgestellten Führerscheine.Biste da ganz sicher? Btw., ich wuerde auch das alte Teil shreddern und Ruhe ist. Man kann natuerlich auch den Aufwand betreiben, den alten FS bei der Behoerde einzureichen und zu sagen, dass man ihn doch wieder gefunden habe. Das Ding mit dem Einbruch wird ja wohl nach zu verfolgen sein...... Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Hatte das Problem einmal als mir mein FS aus der schlecht zugemachten Tasche der Motorradjacke auf der Autobahn entschwunden ist.Duplikat beantragt - nach vier Wochen wurde der originale von einem Mitarbeiter der Asfinag gefunden. Seitdem habe ich immer einen Reserve.. Ist doch nicht schlecht,oder? Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Hatte das Problem einmal als mir mein FS aus der schlecht zugemachten Tasche der Motorradjacke auf der Autobahn entschwunden ist.Duplikat beantragt - nach vier Wochen wurde der originale von einem Mitarbeiter der Asfinag gefunden. Seitdem habe ich immer einen Reserve.. Ist doch nicht schlecht,oder? Gruss gery41D.h. die EV, die du sicherlich abgegeben hast, ist falsch.Und: Im fall des Fahrverbotes begehst du mit jeder Fahrt eine Straftat. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Wie lange ist denn so eine EV eigentlich gueltig? Ich meine, mein Zweitfuehrerschein ist jetzt gute 30 Jahre alt - und den ersten habe ich auch noch..... Damals war's halt Mode, der Trend ging sozusagen zum Zweitfuehrerschein..... Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 D.h. die EV, die du sicherlich abgegeben hast, ist falsch. Was habe ich abgegeben? Kenne ich nicht.. ,Was ist EV?Wüsste nicht das da etwas war.. Ist etwa so wie Harry geschrieben hat.. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Was habe ich abgegeben? Kenne ich nicht.. ,Was ist EV?Eidesstattliche Versicherung. An Eides statt wird eine Erklärung abgegeben das der Führerschein wirklich so wie angegeben abhanden gekommen ist. Soll ziemlich übel sein wenn da einer beim mogeln erwischt wird. § 156 Falsche Versicherung an Eides StattWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Soll ziemlich übel sein wenn da einer beim mogeln erwischt wird.Stimmt, so mancher Politiker wurde anschliessend tot in 'ner Schweizer Badewanne aufgefunden..... Wann verjaehrt so 'n Ding - oder muessen 'gery41' und ich jetzt schon mal das Wasser einlassen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 2, 2008 Report Share Posted December 2, 2008 Wann verjaehrt so 'n Ding - oder muessen 'gery41' und ich jetzt schon mal das Wasser einlassen? Da brauchen wir aber eine große Wanne, Als ich 14 oder 15 war, war ich urplötzlich nach meinem Personalausweis 16 Jahre alt. Den habe ich mit 16 dann auch verloren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Wieso, bei der Abgabe einer solchen Erklärung ging er doch tatsächlich davon aus, dass der Führerschein weg ist. Kann hier keine Falschaussage erkennen. Das Ding ist doch erst nachträglich wieder aufgetaucht. Quote Link to post Share on other sites
TychoGold 0 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Außerdem kann man beim Diebstahl schon davon ausgehen, dass er weg ist wenn er vorher in der Geldbörse war. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Wieso, bei der Abgabe einer solchen Erklärung ging er doch tatsächlich davon aus, dass der Führerschein weg ist. Kann hier keine Falschaussage erkennen. Das Ding ist doch erst nachträglich wieder aufgetaucht.Deswegen wird ihm ja auch niemand etwas ans Zeug flicken koennen, wenn er die wieder aufgetauchte Fleppe ordnungsgemaess beim Amt abliefert. Nur wenn er es nicht tut und spaeter dann mal - weil ihm der ausgestellte Ersatzfuehrerschein abgenommen wird - damit munter in der Gegend herum braust, dann..... Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Nur wenn er es nicht tut und spaeter dann mal - weil ihm der ausgestellte Ersatzfuehrerschein abgenommen wird - damit munter in der Gegend herum braust, dann..... Nach fünf Jahren ist die falsche EV eh verjährt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Nach fünf Jahren ist die falsche EV eh verjährt. Das war's doch, was ich wissen wollte. Dann kann ich ja schon mal das Wasser aus der Wanne wieder ablassen..... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 3, 2008 Report Share Posted December 3, 2008 Nur wenn er es nicht tut und spaeter dann mal - weil ihm der ausgestellte Ersatzfuehrerschein abgenommen wird - damit munter in der Gegend herum braust, dann..... Nach fünf Jahren ist die falsche EV eh verjährt. die EV ja, aber die "neue" Straftat nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted December 7, 2008 Report Share Posted December 7, 2008 Mit Tränen in den Augen habe ich ein Originaldokument geshreddert ... aber ihr habt schon recht. Quote Link to post Share on other sites
TychoGold 0 Posted December 10, 2008 Report Share Posted December 10, 2008 Eine Ecke abschneiden hätte gereicht - das weißt du ? Quote Link to post Share on other sites
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