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Führerschein Als Gestohlen Gemeldet


Guest Simineon

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Guest Simineon

Hi,

 

was sollte man am günstigsten machen, wenn man seinen Führerschein als gestohlen gemeldet hat und den Originalführerschein dann aber nach geraumer Zeit wiederfindet ?

 

a) den Originalführerschein shreddern

b) den neuen Führerschein shreddern

c) den alten Führerschein abgeben

d) den neuen Führerschein abgeben

e) gar nichts ?

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Guest Simineon
Dachte man zum damaligen Zeitpunkt wirklich, dass der FS gestohlen wurde oder war dies vorgeschoben.

 

Das dachte man allerdings, es wurde eingebrochen und die Geldbörse, in der der FS normalerweise war, lag ausgeleert in der Wohnung.

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Stimme @dagegen zu.

Man könnte den alten FS aber auch abgeben. Ich weiß ja nicht wie die Behörden das handhaben, vielleicht ist der ja auch in einer Fahndungsliste, gerade weil er als gestohlen gemeldet wurde.

 

Da fallen mir noch 2 Lösungen ein :blink: :

 

f) auf St. Pauli verkaufen :vogelzeig:

g) aufbewahren für eventuelles FV :unsure:

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Den neuen auf keinen Fall! Denn die Teile haben an der letzten Nummer die Stückzahl der dir schon ausgestellten Führerscheine.

Biste da ganz sicher? :vogelzeig:

 

Btw., ich wuerde auch das alte Teil shreddern und Ruhe ist. Man kann natuerlich auch den Aufwand betreiben, den alten FS bei der Behoerde einzureichen und zu sagen, dass man ihn doch wieder gefunden habe. Das Ding mit dem Einbruch wird ja wohl nach zu verfolgen sein......

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Hatte das Problem einmal als mir mein FS aus der schlecht zugemachten Tasche der Motorradjacke auf der Autobahn entschwunden ist.

Duplikat beantragt - nach vier Wochen wurde der originale von einem Mitarbeiter der Asfinag gefunden.

 

Seitdem habe ich immer einen Reserve.. :vogelzeig:

 

Ist doch nicht schlecht,oder? :unsure:

 

Gruss gery41

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Hatte das Problem einmal als mir mein FS aus der schlecht zugemachten Tasche der Motorradjacke auf der Autobahn entschwunden ist.

Duplikat beantragt - nach vier Wochen wurde der originale von einem Mitarbeiter der Asfinag gefunden.

 

Seitdem habe ich immer einen Reserve.. :vogelzeig:

 

Ist doch nicht schlecht,oder? :unsure:

 

Gruss gery41

D.h. die EV, die du sicherlich abgegeben hast, ist falsch.

Und: Im fall des Fahrverbotes begehst du mit jeder Fahrt eine Straftat.

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Wie lange ist denn so eine EV eigentlich gueltig? Ich meine, mein Zweitfuehrerschein ist jetzt gute 30 Jahre alt - und den ersten habe ich auch noch..... :vogelzeig: Damals war's halt Mode, der Trend ging sozusagen zum Zweitfuehrerschein..... :unsure:

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D.h. die EV, die du sicherlich abgegeben hast, ist falsch.

 

Was habe ich abgegeben? Kenne ich nicht.. :vogelzeig: ,Was ist EV?

Wüsste nicht das da etwas war..

 

Ist etwa so wie Harry geschrieben hat..

 

Gruss gery41

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Was habe ich abgegeben? Kenne ich nicht.. :vogelzeig: ,Was ist EV?

Eidesstattliche Versicherung. An Eides statt wird eine Erklärung abgegeben das der Führerschein wirklich so wie angegeben abhanden gekommen ist.

 

Soll ziemlich übel sein wenn da einer beim mogeln erwischt wird.

 

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

:unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Soll ziemlich übel sein wenn da einer beim mogeln erwischt wird.

Stimmt, so mancher Politiker wurde anschliessend tot in 'ner Schweizer Badewanne aufgefunden..... :unsure:

 

Wann verjaehrt so 'n Ding - oder muessen 'gery41' und ich jetzt schon mal das Wasser einlassen? :unsure::blink::vogelzeig:

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Wann verjaehrt so 'n Ding - oder muessen 'gery41' und ich jetzt schon mal das Wasser einlassen? :blink::unsure::vogelzeig:

Da brauchen wir aber eine große Wanne, :70:

 

Als ich 14 oder 15 war, war ich urplötzlich nach meinem Personalausweis 16 Jahre alt. :unsure:

 

Den habe ich mit 16 dann auch verloren. ;)

 

MfG.

 

hartmut

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Wieso, bei der Abgabe einer solchen Erklärung ging er doch tatsächlich davon aus, dass der Führerschein weg ist. Kann hier keine Falschaussage erkennen. Das Ding ist doch erst nachträglich wieder aufgetaucht.

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Wieso, bei der Abgabe einer solchen Erklärung ging er doch tatsächlich davon aus, dass der Führerschein weg ist. Kann hier keine Falschaussage erkennen. Das Ding ist doch erst nachträglich wieder aufgetaucht.

Deswegen wird ihm ja auch niemand etwas ans Zeug flicken koennen, wenn er die wieder aufgetauchte Fleppe ordnungsgemaess beim Amt abliefert. Nur wenn er es nicht tut und spaeter dann mal - weil ihm der ausgestellte Ersatzfuehrerschein abgenommen wird - damit munter in der Gegend herum braust, dann..... :vogelzeig:

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Nur wenn er es nicht tut und spaeter dann mal - weil ihm der ausgestellte Ersatzfuehrerschein abgenommen wird - damit munter in der Gegend herum braust, dann..... :wub:

 

Nach fünf Jahren ist die falsche EV eh verjährt. :lol:

die EV ja, aber die "neue" Straftat nicht. :sneaky:

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