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Movia-d Im Privat Fahrzeug


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Hallo,

 

ich habe nun schon viel gelesen, aber wirklich weiter bin ich nicht.

 

 

Ich habe mit eine Movia-D doppelblitz leuchte gekauft, diese besitzt ein E prüfzeichen / STVO zugelassen !!!

 

 

nun mehrere fragen:

 

 

 

Was ist wenn ich diese AUSGESCHALTET aufs dach stelle und FAHRE ( schon oft gesehen bei zivis/politikern)T

 

Was ist wenn ich diese AUSGESCHALTET aufs dach stelle und STEHE?

 

Was ist wenn ich diese EINGESCHALTET aufs dach stelle und STEHE?

 

Was ist wenn ich diese EINGESCHALTET aufs dach stelle und FAHRE , mich aber an ALLE gesetze halte sprich nicht zu schnell usw z.b auf der Autobahn bei 120 120 fahren und das rechts und niemanden überhollen etc...

 

 

Wie schaut das genau aus mit den konsequenzen und was ist erlaubt und was nicht..

 

auserdem schreiben viele nicht zugelassen usw.. DIE LEUCHTE IST STVO ZUGELASSEN

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Im Prinzip ja, wenn man aber Glück hat und es im richtigen Bezirk stattfindet, hat er eine schöne Amtsanmaßung am Hals!

 

 

dete

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Genau das ist doch meine frage die mir hier wohl auch keiner 100%ig beantworten kann oder will lol

 

 

Die lampe ist vom TÜV STVZO zugelassen und hat ein E Prüfzeichen auf dem deckel.

 

das bedeutet man darf das ding im straßenverkehr benutzen.

 

 

nun gibts aber ein paar § die das einschränken aber wie das genau ist weis keiner weil die leute die solche fragen stellen haben meistens lampen die nicht stvzo zugelassen sind :U

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Guest Pferdestehler

Du scheinst ein wenig merkbefreit, das fiel mir schon bei der Frage nach "darf man unter Brücken blitzen" auf.

 

Nochmal zum Mitschreiben: solche Leuchten dürfen von berechtigten Institutionen betrieben werden, als da wären Polizei oder Feuerwehr. Sie dürfen nicht betrieben werden von Hauptschülern mit Hang zur Geltungssucht und anderen Privatpersonen. Wer es doch macht, muss mindestens mit Verwarnungsgeld und Einziehung der Leuchte rechnen, ggfs. sogar mit einer Anzeige wegen Amtsanmaßung.

 

Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

Klick mich, ich bin ein Wikipedia-Artikel

 

Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ferner des Militärs und von Entstörtrupps von öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben.

Fällst Du nicht mit rein? Sorry, kein Keks.

 

Hier noch der Auszug aus §38 StVO:

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
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Die lampe ist vom TÜV STVZO zugelassen und hat ein E Prüfzeichen auf dem deckel.

Schön. Das braucht sie auch, wenn sie mit Genehmigung genutzt werden soll.

 

das bedeutet man darf das ding im straßenverkehr benutzen.

Nein, das bedeutet es nicht!

 

 

nun gibts aber ein paar § die das einschränken aber wie das genau ist weis keiner weil die leute die solche fragen stellen haben meistens lampen die nicht stvzo zugelassen sind :U

Auch Lampen, die generell für den StV zugelassen sind, bedürfen einer Genehmigung.

 

Die einzige Ausnahme macht §53a StVZO. Diese Erlaubt die Benutzung einer Warnleuchte im Stand, wenn sie gelb ist.

Und auch nur dann, wenn die Warnleuchte eine spezielle Zulassung nach §53a StVZO hat. Das hat die Movia D z.B. nicht.

Meines Wissens sind das nur die Leuchten des Typs Hänsch Movia Magnet (nicht Movia D), Hänsch effekta Magnet 06 und Hänsch Comet E effekta.

Nur wenn es sich um eine solche, speziell für §53a StVZO zugelassene, Leuchte handelt, darf sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere verwendet werden.

 

 

Übrigens ist eine Doppelblitzleuchte (logischerweise :unsure:) auch eine Rundumleuchte, da sie ihr Licht rundum abstrahlt.

Was du meinst, ist eine Drehspiegel-Leuchte oder eine Dreilinsenleuchte.

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