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Geringfügiger Verstoß - Wie Ist Das Mit Der Verjährung?


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Hallo zusammen,

 

ich bin am 27.08.08 abzügl. Toleranz mit 9 km/h zuviel geblitzt worden - macht 15 EUR.

Das "Tatwerkzeug" war ein Firmenfahrzeug.

 

Der Zeugenfragebogen ging am 16.09.08 ein. Ich befand mich vom 15.09.08 - 03.10.08 im Urlaub.

Ende Oktober ging das zweite Schreiben ein mit Hinweis auf mögliche Fahrtenbuchauferlegung und das

der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt genannt werden soll.

 

Bis heute wurde jedoch auch darauf nicht reagiert.

Soweit ich weiß, hat sich der Fall doch nach 3 Monaten, also am 28.11.08 erledigt..?

 

Oder kann bzw. wird Eurer Meinung nach doch ein Fahrtenbuch auferlegt?

Was wird wahrscheinlich passieren, wenn man erst jetzt schriftlich das Beweisfoto anfordert?

 

Nicht falschverstehen, ich möchte keine Tricks von Euch, sondern einfach nur eine Aussage was

passieren könnte oder mit großer Wahrscheinlichkeit passieren wird.

 

Ist übrigens der erste Fall in der Firma wo man nicht reagiert hat.

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Wie du schon sagtest, ist die Sache nach drei Monetan verjährt.

 

Bei einem einmaligen Verstoß dieser Größenordnung wird auch noch kein Fahrtenbuch auferlegt, wenn sowas jedoch öfter vorkommt, ist auch das nicht ausgeschlossen. Nun muss man sich halt fragen, ob man sich (und auch der Firma) diese Unannehmlichkeiten verschaffen will.

 

Gruß

Goose

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Hmmm... ja meinst du die schicken nun nochmal ein drittes Schreiben?

 

Ich überlege mir eben nun ob ich zahle oder es quasi auf die Verjährung ankommen lasse.

 

Fahrtenbuch will ich aber eigentlich nicht risikieren.

Die Frage ist, werden die es eher einstellen mit oder ohne Fahrtenbuch bei gar keiner Reaktion?

Und macht es Sinn, jetzt das Beweisfoto anzufordern, damit quasi der Schriftverkehr über die Zeit "hilft" ?

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Ist übrigens der erste Fall in der Firma wo man nicht reagiert hat.

 

:think: Wundert mich auch das die Firma wegen popligen 15 Euro ein Fahrtenbuch riskiert.Die hätte auch die Firma gleich überweisen können und den Bescheid dann an dich weitergeben damit du die 15 Euro erstattest.

 

Aber könnte sein das das zweite Schreiben schlicht in irgendeiner Ablage untergegangen ist?

Eure zuständige Tippse soll mal etwas Ordnung auf ihrem Schreibtisch schaffen. :mecker::lol:

 

Aber nicht das der Chef das jetzt als Vorwand nutzt um generell Fahrtenbücher einzuführen.Wäre ein schöner Anlass um selbst aus der Schußlinie zu bleiben und den bösen Taquilla als Sündenbock hinzustellen.

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Also vielleicht sollte ich noch erläutern, dass es unsere eigene Firma ist.

 

Ich, mein Senior und noch 2 Mitarbeiter.

 

Eigentlich ist für mich nur interessant ob uns eher ein Fahrtenbuch auferlegt wird oder eher nicht.

Auf das zweite Schreiben wurde doch auch nicht reagiert.

 

In in 15 Tagen ist die Sache verjährt.

Also was würdet ihr tun?

 

1. zahlen

2. erst jetzt Beweisfoto anfordern um über den 28. zu kommen

3. gar nicht reagieren

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Guest Simineon
Also vielleicht sollte ich noch erläutern, dass es unsere eigene Firma ist.

 

Ich, mein Senior und noch 2 Mitarbeiter.

 

Eigentlich ist für mich nur interessant ob uns eher ein Fahrtenbuch auferlegt wird oder eher nicht.

Auf das zweite Schreiben wurde doch auch nicht reagiert.

 

In in 15 Tagen ist die Sache verjährt.

Also was würdet ihr tun?

 

1. zahlen

2. erst jetzt Beweisfoto anfordern um über den 28. zu kommen

3. gar nicht reagieren

 

Der Esel nennt sich immer zuerst.

 

Die Wahrscheinlichkeit für das Fahrtenbuch kann Dir keiner genau sagen, das kommt ganz auf den SB an. An Deiner Stelle würde ich ganz fix einfach zahlen und dann kommt garantiert nichts nach.

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Interessanter Artikel -> http://www.verkehrslexikon.de/Texte/WannFahrtenbuch.htm

 

Das heißt also der zuständige Sachbearbeiter entscheidet obs ein Büchlein gibt?

Wäre doch aber auch willkür, bei Bagatelldelikten entscheidet quasi irgendjemand..

schon komisch oder ?

 

Offensichtlich gibt es aber kein ungeschriebenes Gesetz, dass man beim ersten Mal

schlicht keines bekommt wenn es nicht um höhere Strafen oder Punkte geht.

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Offensichtlich gibt es aber kein ungeschriebenes Gesetz, dass man beim ersten Mal

schlicht keines bekommt wenn es nicht um höhere Strafen oder Punkte geht.

 

Das gibt es eben doch! Zumindest, solange wir von 9km Überschreitung ausgehen, wirst du keinen finden, der dann ein FB führen musste.

 

Stichwort ist hier "Verhältnissmäßigkeit".

 

Aber Goose hat ja oben schon geschrieben, dass ein FB hier nicht in Frage kommt, solange du nicht andere Vorfälle in näherer Vergangenheit vergessen hast.

 

Gruß

 

bube

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Interessanter Artikel -> http://www.verkehrslexikon.de/Texte/WannFahrtenbuch.htm

 

Das heißt also der zuständige Sachbearbeiter entscheidet obs ein Büchlein gibt?

Wäre doch aber auch willkür, bei Bagatelldelikten entscheidet quasi irgendjemand..

schon komisch oder ?

ja, wer soll denn sonst entscheiden, wenn nicht "irgendjemand"? Ist dir eine Maschine lieber?

Was glaubst du, wenn du klagst, wer dann entscheidet: ein Richter - und das ist auch "irgendjemand".

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Ich meinte das eher so: "irgendjemand" entscheidet quasi, wenn er schlecht gelaunt ist oder er Lust dazu hat, gibts eben ein fahrtenbuch - das fände ich dann recht dreist. Da kann ja so nicht sein, dann müsste man klar sagen bis 10 km/h gibt es generell keins wenn der Führer nicht ermittelt werden kann, aber nicht mal so und mal so...

 

Ich habe sogar ein Gerichtsurteil gefunden wo der Fahrzeughalter sogar mit bestem Gewissen geholfen hat - dennoch konnte der Führer beweislich nicht ermittelt werden, mit dem Ergebnis Fahrtenbuch.

 

Generell hätte ich auch kein Problem damit die 15 EUR zu zahlen, wenn ich mir nicht total abgezockt vorkäme. Sicher wird es hier auch den einen oder anderen Moralapostel geben, aber wie schnell ist man mal 10 drüber, und auch noch an einer ewig langen Straße mit Gefälle. Wenn ich jetzt in der 30iger Zone mit 70 durchwäre würd ich sagen selber Schuld. Viele Blitzer aber werden etxra an Stellen aufgestellt wo überhaupt keine Gefahr herrscht, allein um die Stadtkasse zu füllen. Das ist Fakt, und dagegen wehre ich mich.

 

Nun, ich habe bis jetzt nicht auf die Schreiben reagiert, und in 14 Tagen ist Verjährung eingetreten. Ich weiß eben nicht, ob

es sich nachteilig auswirkt gerade weil man nicht reagiert hat. Wenn jetzt ein drittes Schreiben käme haben sich die 15 EUR für die Behörde ja schon richtig gelohnt.

 

Also Bube geht von Verhältnismäßigkeit aus. Zumindest in den letzten 10 jahren war kein Vorfall dabei, der entweder größerer Natur war oder nicht gleich bezahlt worden wäre. Ich selbst bin mit dem Firmenwagen auch noch nie geblitzt worden. Ich bin mir trotzdem nicht sicher ob ich nach wie vor nichts unternehmen soll.

 

Was wäre denn wenn man jetzt hinschreibt, dass man bitte das Foto sehen will? Bis man dann erneut reagiert und z.B angibt wer es war, wären die 14 Tage herum - oder kann man dann immer noch belangt werden? Solange kein Bußgeldbescheid erhoben oder öffentliche Klage erhoben wird, ist die Verjährung doch bis dahin eingetreten.

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Und schon beginnt der Stammtisch.

 

wenn er schlecht gelaunt ist oder er Lust dazu hat, gibts eben ein fahrtenbuch
Das wäre ein Ermessensmissbrauch. Ermessensentscheidungen müssen begründet werden, damit geprüft werden kann, ob das Ermessen richtig ausgeübt wurde.

(Nebenbei: ein schlecht gelaunter Richter hat weniger zu befürchten, als ein Beamter, der seiner Laune nachgibgt)

 

wenn ich mir nicht total abgezockt vorkäme.
ja - natürlich. Warst du zu schnell oder nicht??

 

aber wie schnell ist man mal 10 drüber, und auch noch an einer ewig langen Straße mit Gefälle
für so etwas gibt es Tachometer, Gangschaltungen und Bremsen - damit kann man die Geschwindigkeit wunderbar herabsetzen und kontrollieren.

Allerdings: 9 km/h wird vorgeworfen, d.h. du wurdest mit 12 km/h zu viel gemessen. Bei der üblichen Voreilung des Tachos: wie schnell magst du wohl danach gewesen sein?

 

Wenn ich jetzt in der 30iger Zone mit 70 durchwäre würd ich sagen selber Schuld
dann dürftest du einen Monat Rad fahren.

Wer ist denn jetzt eigentlich Schuld, wenn nicht du?

 

Viele Blitzer aber werden etxra an Stellen aufgestellt wo überhaupt keine Gefahr herrscht, allein um die Stadtkasse zu füllen.
sischer dat

 

Wenn jetzt ein drittes Schreiben käme haben sich die 15 EUR für die Behörde ja schon richtig gelohnt.
keine Angst: darauf kommt es nicht an.

Die Behörde ist kein Wirtschaftsunternehmen, dass wirtschaftlich arbeiten muss. Die Kosten zahlst du als Steuerzahler.

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Viele Blitzer aber werden etxra an Stellen aufgestellt wo überhaupt keine Gefahr herrscht, allein um die Stadtkasse zu füllen.
sischer dat

 

Na also da kenn ich bei uns schon ein paar Stellen wo das durchaus zutrifft. Aber das dürfen Leute, die da "involviert" sind, auch nicht anders sagen :mecker: . Ansonsten stimm ich dir zu.

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Wenn es deine Nerven erlauben: noch 2 Wochen Abwarten!

 

Entweder es klappt oder nicht.

 

Sicherheitshalber solltest du auch andere Vorfälle der letzen Monate in eurem Fuhrpark im Auge haben. Spätestens wenn ein SB zum 3. Mal in einem Jahr wegen 9km lange recherchieren muß und sich an den Halter erinnert, sieht es ganz anders aus in Sachen FB.

 

Ich komme mir übrigens auch gerne abgezockt vor; dass hilft aber nicht, denn auch die Regeln bzw. Gesetze die ich gerade mal nicht akzeptieren will, gelten für alle.

 

 

Grüße

 

bube

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