Jump to content

Schwarzfahren


Recommended Posts

Guten Tag!!!

 

Ich bin am Freitag schwarz gefahren. Mit dem zug. Wurde gepackt. 40 euro strafe und Anzeige...

 

Was bedeutet diese Anzeige?

Wo wird diese Anzeige eingetragen?

 

Habe bald MPU vor mir.

 

Ich habe weder einen zettel bekommen, das ich schwarz gefahren bin, noch i-wie einen ausweis gesehen. Habe auch nicht danach gefragt. War auch in der situation nicht gefasst.

 

naja, wenn ich hier richtig bin, dann ist gut, wenn nciht, bitte verschieben...

 

Hoffe, jemand hat einen rat für mich!!!!

 

Danke im Vorraus

Link to post
Share on other sites
Guten Tag!!!

 

Ich bin am Freitag schwarz gefahren. Mit dem zug. Wurde gepackt. 40 euro strafe und Anzeige...

 

Was bedeutet diese Anzeige?

Wo wird diese Anzeige eingetragen?

 

Habe bald MPU vor mir.

 

Ich habe weder einen zettel bekommen, das ich schwarz gefahren bin, noch i-wie einen ausweis gesehen. Habe auch nicht danach gefragt. War auch in der situation nicht gefasst.

 

naja, wenn ich hier richtig bin, dann ist gut, wenn nciht, bitte verschieben...

 

Hoffe, jemand hat einen rat für mich!!!!

 

Danke im Vorraus

 

Wer hat dich gepackt? Bitte etwas genauer.

Du hast keinen Nachweis bekommen? Normalerweise wir eine Fahrpreisnacherhebung geschrieben, du bekommst eine Kopie ausgehändigt.

Was für eine Anzeige hat man dir angedroht? Erschleichen von Leistungen? Das passiert normalerweise nur, wenn man mehrfach erwischt wird.

 

Gruß von einem der es Wissen muss ;-)

Link to post
Share on other sites

Das war meine erste Schwarzfahrt...sonst habe ich auch ein Monatsticket, habe jetzt auch ein monatsticket...gilt aber nur bis 18 uhr...

 

Dieser Mann war in civil bekleidung unterwegs...und er hat mir nicht gesagt wofür die anzeige...ich habe ihn gefragt, ob ich die 40 euro sofort bezahlen kann, da meinte der nur, nein, wir bestehen auf die anzeige, mehr habe ich nicht gefragt.

 

Er hat sich nur meine personalien aufgeschrieben und das wars.

 

Was erwartet mich nun?

Link to post
Share on other sites

§ 265a StGB

Erschleichen von Leistungen

 

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

 

Hierbei handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt.

Beim Ersttäter wird oftmals auf den Strafantrag verzichtet, ob das jetzt bei dir auch der Fall ist, wirst du erst erfahren, wenn tatsächlich eine Anhörung / Vorladung ins Haus flattert.

 

Den Kopf wird man dir schon nicht abreißen, im schlimmsten Fall dürfte eine geringe Geldstrafe dabei herum kommen, du solltest es nur nicht noch mal machen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Das war meine erste Schwarzfahrt...sonst habe ich auch ein Monatsticket, habe jetzt auch ein monatsticket...gilt aber nur bis 18 uhr...

 

Dieser Mann war in civil bekleidung unterwegs...und er hat mir nicht gesagt wofür die anzeige...ich habe ihn gefragt, ob ich die 40 euro sofort bezahlen kann, da meinte der nur, nein, wir bestehen auf die anzeige, mehr habe ich nicht gefragt.

 

Er hat sich nur meine personalien aufgeschrieben und das wars.

 

Was erwartet mich nun?

 

Wie hat sich diese Person denn ausgewiesen? War es ein Zug der DB?

Sory für die vielen Fragen, aber das ist wichtig. Der Prüfdienst hat sich auszuweisen, sofern er nicht in DB-UBK unterwegs ist.

Link to post
Share on other sites

Lt. Strafgesetzbuch sieht es so aus:

 

§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

 

1. Wenn du Glück hast, wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, bist ja auch Ersttäter

---oder bekommst eine Verwarnung

 

2. Etwas weniger Glück und du bekommst einen Strafbefehl

 

3. Noch weniger Glück und du musst vor Gericht

 

Hab da zum Glück keine eigenen Erfahrungen, aber ich würde mal von 1. ausgehen

 

edit: Mist, zu spät. Goose war schneller. Ess ich nächstes Mal nichts zwischendurch beim Antworten.

Link to post
Share on other sites

Super leute...danke schön für die info...

 

aber, da ich zur MPU bald muss, möchte ich gerne noch wissen, ob es in meiner FS-Akte eingetragen wird, oder auch im Führungszeugnis...oder vllt. gar nicht bei den beiden?? denn diese beiden sachen werden ja zur MPU- Begutachtungsstelle geschickt!!!!

 

Und er hat sich gar nicht ausgewiesen...ich gehe davon aus, das es eine regionalbahn war....aber sicher bin ich mir nicht...

Link to post
Share on other sites

Hallo

 

Du darfst also das EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt) bezahlen.

Da du zum ersten Mal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurdest

halte ich es für unwahrscheinlich dass du eine Strafanzeige erhälst.

Der Fahrausweisprüfer nimmt nur die Personalien auf und leitet den Fall an das

Verkehrsunternehmen weiter.Von dort erhälst du dann Post und musst die 40 Euro

dann auch innerhalb der genannten Frist überweisen. In diesem Schreiben wird man dir

dann wahrscheinlich auch mitteilen, ob das Verkehrsunternehmen Strafanzeige stellen wird

was idR nur bei Wiederholungstätern erfolgt bzw. im Fall von z.B. Manipulation von Fahrscheinen.

Link to post
Share on other sites

Hallo

 

Hat sich erledigt. Habe mir die Geschichte nochmal durchgelesen.

Die Strafanzeige wird meist nur im Wiederholungsfall

erstattet.Es gibt Verkehrsunternehmen die erstatten erst beim 3.Mal

Anzeige andere schon beim 2.Mal. In deinem Fall gehe ich mal davon aus dass es

bei den 40 Euro bleibt.Es kann ja jeder Mal einen Fehler machen :rolleyes: Das nächste Mal würde ich mir erst einmal den

Ausweis zeigen lassen.

Link to post
Share on other sites

Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird nichts kommen, garantieren, daß ein Strafantrag beim Ersttäter nicht gestellt wird, kann man dir jedoch nicht.

Allerdings, sebst wenn es zu einem Strafverfahren kommen würde, wird die Strafe so hoch ausfallen, daß sie ins BZR eingetragen wird.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird nichts kommen, garantieren, daß ein Strafantrag beim Ersttäter nicht gestellt wird, kann man dir jedoch nicht.

Allerdings, sebst wenn es zu einem Strafverfahren kommen würde, wird die Strafe so hoch ausfallen, daß sie ins BZR eingetragen wird.

 

Gruß

Goose

 

 

Nur im BZR????

Link to post
Share on other sites

Ich glaube, der Satz von Goose sollte heißen:

 

Allerdings, sebst wenn es zu einem Strafverfahren kommen würde, wird die Strafe so niedrig ausfallen, daß sie nicht ins BZR eingetragen wird.

 

Lieg ich richtig, Goose?

 

Ich sach mal ja, denn wegen 1 x schwarzfahren ist man ja nicht gleich vorbestraft, wäre ja noch schöner.

Link to post
Share on other sites
Also bräuchte ich mir der bevorstehenden MPu keine sorgen machen, da die dieses nicht sehen würden? Ich meine, da mit dem schwarzfahren!!!

 

Also ich würde mir keine Sorgen machen.

Wenn du noch keine Eintragung im BZR hast, werden Strafen bis 90 Tagessätzen, und das sind 3 Monatslöhne, nicht eingetragen.

 

Ich denk mal, du kannst beruhigt schlafen.

Link to post
Share on other sites
Hey westlive...meinst du BIS 90 Tagessätze oder AB 90 Tagessätze????

Danke an euch...werde euch berichten wie es ausgegangen ist...

 

Hab ich doch geschrieben: bis 90 Tagessätze wird nicht eingetragen,

mehr als 90 Tagessätze werden eingetragen.

 

Hier der Auszug aus § 32 BZRG:

 

§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses

(2) Nicht aufgenommen werden

5. Verurteilungen, durch die auf

a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten

erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,

Link to post
Share on other sites

Strafanzeige i.d.R. nicht beim ersten Mal und wenn man die 40 Euro auch bezahlt.

 

Ansonsten wird das Strafmaß wohl eher seeehr gering anzusiedeln sein, eine Eintragung in BZR und somit ins Führungszeugnis ist nicht zu befürchten.

In Flensburg wird da auch nichts eingetragen, da keine Straftat im Straßenverkehr. Für MPU daher irrelevant.

 

P.S. Wäre echt blöd, wenn man kein Auto UND keine Bahn mehr fahren könnte ...

Link to post
Share on other sites

Wenn du eine Monatskarte hast, bietet sich auch an an die jeweilige Stelle der DB (ist regional unterschiedlich) zu schreiben und dich doof zu stellen à la "Ich hab gedacht, die gilt da auch". Nicht unwahrscheinlich, dass du, wenn du es nett formulierst, mit ~10 € davon kommst.

Link to post
Share on other sites
Guest Der Friese

würde da meinem vorposter zustimmen und selbst der sache mal nachgehen....

du schriebst ja, dass du eine gültige monatskarte hast, die wohl allerdings nach 18 uhr nicht zu benutzen ist....

immerhin bist du damit auf der seite der guten, die überhaupt eine karte haben...

frag doch mal bei der zuständigen stelle nach, mit was du zu rechnen hast und ob man dir nicht irgendwie entgegenkommen kann - schließlich bist du sonst ja auch ein artiger kunde....

 

gruß

der friese

Link to post
Share on other sites
Ich glaube, der Satz von Goose sollte heißen:

 

Allerdings, sebst wenn es zu einem Strafverfahren kommen würde, wird die Strafe so niedrig ausfallen, daß sie nicht ins BZR eingetragen wird.

 

Lieg ich richtig, Goose?

 

Ich sach mal ja, denn wegen 1 x schwarzfahren ist man ja nicht gleich vorbestraft, wäre ja noch schöner.

Da ist mir ein "nicht" durch die Lappen gegangen (das kommt davon, wenns Telefon beim Posten klingelt...)

 

Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird nichts kommen, garantieren, daß ein Strafantrag beim Ersttäter nicht gestellt wird, kann man dir jedoch nicht.

Allerdings, sebst wenn es zu einem Strafverfahren kommen würde, wird die Strafe wohl nicht so hoch ausfallen, daß sie ins BZR eingetragen wird.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Hey Leute...

 

habe heute von der Westfalenbahn einen brief bekommen...da steht folgendes drin:

 

Beanstandung bei der Fahrscheinprüfung in der WestfalenBahn GmbH

 

Sehr geehrter Herr XXXX,

 

bei der Fahrausweiskontrolle wurden Sie am 17.10.08 ohne gültigen Fahrauswei angetroffen, obwohl Ihnen Gelegenheit gegeben war, einen solchen zu lösen. Anbei erhalten Sie die von der Westfalenbahn GmbH ausgefüllte Rechnung Nr.:xxxxxx zu Ihren Händen.

Bitte beachten Sie die Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes auf der Rückseite.

 

MfG xxxx

 

Das wars...Datum wegen der Zahlungsfrist steht nirgends...nur die 40€ mehr nicht...

 

Von Anzeige nix...was meint ihr...?

 

Vielen dank

Link to post
Share on other sites

Ich glaube, dass sie auf eine Anzeige verzichtet haben, weil du Ersttäter bist.

 

Wenn sie Anzeige erstattet hätten, hätten sie das in dem Brief wohl auch erwähnt.

 

Also zahl die 40 Euronen und kauf dir in Zukunft immer einen Fahrschein.

Beim zweiten Mal ist die Wahrscheinlichkeit, dass du eine Anzeige bekommst, natürlich höher.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

So liebe leute, der schwarzfahrer ist wieder mal da...und brauch wieder mal eure hilfe...

 

Ich habe jetzt von der polizei ein schreiben bekommen, das die gegen mich ermitteln, in sachen erschlechung von leistungen...

 

zudem ich stellung dazu nehmen kann, und die tat zu gebe oder nicht.

 

Ausserdem steht da noch zusätzlich, wenn ich es zu gebe und dazu stellung genommen habe, das es strafmildernd sogar auch fallen gelassen werden kann...wenn nicht, wird weiter ermittelt bishin zur verhandlung.

 

Was ich jetzt vorhabe ist: Es zugeben. Stellung dazu nehmen, und einen vermerk mit schreiben, dass ich die geforderte summe von 40 euro schon bezahlt habe.

 

Wenn ich das tue, was passiert dann weiter...kriege ich trotzdem einen vermerk im Führungszeugnis oder Führerscheinakte?

 

Ich würde mich über eine oder mehrere antworten freuen.

 

Vielen dank...

Link to post
Share on other sites

Ups, das nenn ich mal konsequent, gleich beim ersten Mal anzuzeigen. Aber damit muss man rechnen.

 

Da du die 40 EUR ja schon bezahlt hast, hast du die Tat ja im Grunde schon zugegeben.

 

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich es zugeben, aber keine Stellung zu nehmen.

 

Wenn ich das tue, was passiert dann weiter..

Hängt natürlich von der Staatsanwalt ab. Entweder wird eingestellt oder du bekommst eine kleine Strafe.

 

kriege ich trotzdem einen vermerk im Führungszeugnis oder Führerscheinakte?

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das eine Strafe von mehr als 90 TS gibt, daher sage ich: Nein.

Link to post
Share on other sites

Man kann darauf hinweisen, das man die 40 Euro sofort bezahlt hat. Mehr wenn überhaupt würde ich nichts sagen. Da der Sachverhalt eh ermittelt ist wirkt ein Geständnis eh nicht strafmildernd.

Ich denke das ist nur ein Textbaustein der eben immer drin steht, um es der Polizei zu erleichtern den mutmaßlichen Straftäter leichter zu überführen.

 

Im deiner Fahrerlaubnisakte wird dies nicht vermerkt werden, da die Tat ja nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde.

 

Im Führungszeugnis kommt es darauf an, um welches es sich handelt (unterd er Voraussetzung das es zur Verurteilung, Strafbefehl kommt) Privat-nein; Behörden-ja, da dort alles drin steht.

 

Im Bundeszentralregisterauszug eh.

Link to post
Share on other sites

Ok...schon vorab vielen dank nochmal...

 

ich möchte das beste hoffen...ich werde wohl weiterhin warten müssen...ich habe nun stellung dazu genommen und schrieb nur hinein, das ich es zugebe und die gestellte forderung von 40€ schon bezahlt zu haben. mehr auch nicht,...habe vor 3 std. abgeschickt...

 

abwarten und tee trinken...

 

Im Führungszeugnis kommt es darauf an, um welches es sich handelt (unterd er Voraussetzung das es zur Verurteilung, Strafbefehl kommt) Privat-nein; Behörden-ja, da dort alles drin steht.

 

das verstehe ich nicht so ganz...wie viele FZ gibts denn?....und welches wird zur MPU-Begutachtungsstelle geschickt?

Link to post
Share on other sites
Im Führungszeugnis kommt es darauf an, um welches es sich handelt (unterd er Voraussetzung das es zur Verurteilung, Strafbefehl kommt) Privat-nein; Behörden-ja, da dort alles drin steht.

 

das verstehe ich nicht so ganz...wie viele FZ gibts denn?....und welches wird zur MPU-Begutachtungsstelle geschickt?

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Link to post
Share on other sites

Die 40 Euro haben mit der Anzeige nichts zu tun, sie sind ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" und stehen im Kleingedruckten der AGBs, denen mit mit der Inanspruchnahme des Verkehrsmittelns zustimmt. Sie sind also der Fahrpreis gewesen und stellen keine Strafe dar. Das Strafverfahren ist davon unabhängig.

Link to post
Share on other sites

Und daraus ergeben sich dann fürs Studium schöne Diskussionen wie

 

Muss man zahlen, wenn man beim Betreten seinen gegenteiligen Willen zum Besten gibt und somit "kein" Vertrag zustand kommt oder ist es erschleichen von Leistungen, wenn man ein Tshirt trägt mit ich zahle nicht für den ÖPNV. :sneaky:

Link to post
Share on other sites

So liebe leute...

 

ich bins mal wieder...

 

Ich habe mich schlau gemacht..und habe erfahren, das ich ein Monatsticket habe, der für den Ausbildungsverkehr gedacht ist...und die strecke, die ich benutze, da gibts keine zeitlichen einschränkung...das bedeutet also, ich bin nicht schwarz gefahren und der liebe polizist(ironisch) :whistling: , hat mich trotzalldem aufgeschrieben. Also hat er einen fehler gemacht.

 

Woher ich das weiß? :100:

 

habe gedacht, spreche einfach mal einen normalen Kontrollör an. Die Frau hat mir das so erzählt wie ich es beschrieben habe.

 

Nun, das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen, habe dann am 04.11.08 bei der westfalen bahn angerufen, und die frau von der westf. bahn meinte, ich solle ihr doch mal die Monatskarte zu schicken, also die kopie...und heute angerufen, und ich lag im RECHT. Kriege die 40 € zurück.

 

Die frau hat auch bei der polizei angerufen, wollten das mit denen klären, das es bei mir ein fehlalarm war...nun sagt der sachbearbeiter, das der fall schon beim Staatsanwalt liegt.... :100:

 

Leute was muss ich machen???

 

Weiß nicht mehr weiter!!!!!!!!!!

Hilfe... :120:

 

Danke

Link to post
Share on other sites

Warte erst einmal ab, so schnell geht das nicht zur STA!

 

Außerdem, sollte es mal so schnell gegangen sein, meldet sich die bSTA bei dir, dann kannst du das immer noch auflösen!

 

 

Gruß dete

Link to post
Share on other sites

Aus der Sache kommst du problemlos wieder raus.

Sobald die StA Kontakt mit dir aufnimmt, weist du dezent darauf hin, dass selbst die Bahn mittlerweile eingesehen hat, dass du im Recht bist. Es ist ja nicht so, dass du als schuldig giltst, sobald die StA Ermittlungen aufnimmt.

 

Du kannst dich beruhigt zurücklehnen und entspannen. Die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II 1 StPO ist dann nur noch Formsache.

Link to post
Share on other sites

Guten Tag...ich habe mal so nebenbei eine Frage....

möchte nicht einen anderen Thread eröffnen.

 

Kann es sein, das ein polizist, der meinen Namen kennt, das er in meine Akte schauen kann, um heraus zu finden, was ich wann und wo gemacht habe, und welches urteil ich da bekommen habe?

 

Kenn mich in solchen sachen überhaupt nicht aus...

 

Eine Art wie Einsicht in mein Führungszeugnis etc. ?

Geht das, oder geht das nicht?

 

Vielen dank....

Link to post
Share on other sites
Ja, meinte eigentlich auch nur, dass die Ermittlungsakte eingesehen werden kann.
Auch in diese habe ich nur begrenzten Einblick.

Gruß

Goose

Echt?

Meine Schwester hat mir mal erzählt, dass mal gegen mich wegen Betrug ermittelt wurde.

Ich wusste natürlich davon, weil ich ja eine Aussage machen musste, dachte aber, dass das nirgends mehr steht, weil ich nachweislich unschuldig war (ist wirklich so, der wahre Täter wurde ermittelt).War ganz schön peinlich, sowas hängt man ja auch nicht an die große Glocke.

Hat sie von einer Freundin erfahren, die 'ne Kollegin von dir ist.

Und dann ist da noch 'ne Bekannte, die neulich die komplette Ermittlungsakte ihres Ex über den Freund ihrer Freundin gesichtet hat. War übrigens die Akte über den damaligen Täter.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...