Novik 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Hallo, ich bitte vorab um Entschuldigung, kenne mich mit den ganzen begriffen hier nicht so aus. ich habe ein "Anhörung der Betroffenen"-Bogen erhalten, auf der Urlaubsfahrt ausserorts mit 30 km/h zu schnell geblitzt. Gefahren ist aber mein Vater, der im nicht-EU-ausland wohnt und zum gemeinsamen Urlaub nach Deutschland kam. Ich weiss, es kommen viele auf die Idee, aber dieses mal ist es wirklich so, und auf dem foto kann er eindeutig indentifiziert werden. ich habe nicht wirklich Lust auf 3 Punkte, aber meinen Vater zu verpfeifen kommt mir auch irgendwie komisch vor. Dahe rmeine Frage - was wird passieren wenn ich meinen Vater angebe? Und was soll ich bei "wird der verstoß zugegeben" ankreuzen - da ich nicht gefahren bin, kann ich eigentlich nichts zum Verstoß sagen. vielen Dank Novik Quote Link to post Share on other sites
willi69 1 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Nachdem Du auf dem Foto erkennen kannst, dass Du nicht der Fahrer bist, wird das die Behörde, spätestens der Gutachter, auch können. Auf dem Anhörungsbogen einfach angeben, dass Du nicht gefahren bist. Deinen Vater musst Du nicht ans Messer liefern da Du in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Es ist Aufgabe der Behörde den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Kann sein, dass die Behörde Dir irgendwann nen Bussgeldbescheid schickt. Gegen diesen musst Du dann unbedingt fristgerecht Einspruch einlegen, da er ansonsten rechtskräftig wird - egal ob Du nun gefahren bist oder nicht. Bis dahin dürfte die Sache gegen deinen Vater dann aber auch verjährt sein und Du kannst ihn dann als tatsächlichen Vater benennen. Gruß Willi Quote Link to post Share on other sites
Novik 0 Posted September 29, 2008 Author Report Share Posted September 29, 2008 Danke für die Antwort. Es ist ja richtig. Aber dann drücken sie mir bestimmt den FB auf, weil der Fahrer nicht ermitteln werden konnte. und darauf habe ich auch keine lust ehrlich gesagt. Wenn ich meinen Vater angebe, dann ist der Täter ja bekannt und sie können es nicht mehr tun. Was ich nicht weiss, ist ob sie die täter auch bis ins nicht-EU-Auslang verfolgen oder ist es unverhältnismässig? Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 ..... und Du kannst ihn dann als tatsächlichen Vater benennen.Gruß Willi sorry, der ist gut Ist dein Vater denn Deutscher und lebt nur nicht hier oder ist er Nicht-EU-Ausländer? Quote Link to post Share on other sites
Novik 0 Posted September 29, 2008 Author Report Share Posted September 29, 2008 Er ist Nicht-EU-Ausländer. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Was ich nicht weiss, ist ob sie die täter auch bis ins nicht-EU-Auslang verfolgen oder ist es unverhältnismässig?Versuchen wird es die Behörde.Aber vermutlich kommt dabei nichts raus.Einzig wenn Dein Vater in den nächsten 2 (?) Jahren (nach Rechtskraft des BG) wieder einen deutschen Wohnsitz hat, kann das noch Folgen haben.Die deutschen Punkte müssen ihn solange nicht stören, wie er sich kein FV einhandelt. (2 x +26 km/h Regel)Das muß nämlich angetreten werden (bzw. im ausländischen FS vermerkt werden), ansonsten gibt es ein pauschles FV in DLandbis die Behörde den FS mal in den Händen hatte. Über die Verjährung dieses FV streiten sich die Geister. Aber dann drücken sie mir bestimmt den FB aufWenn Du gar nicht reagierst und punktetechnisch kein unbeschriebenes Blatt bist, kann das schonmal passieren.Für den ersten Vorfall dieser Art ist das aber eher selten.Ich denke, das Zeugnissverweigerungsrecht als solches auf dem AB direkt zu vermerken ist ein möglicher Weg,da die Behörde die Adresse und das Bild vom Vater ja wohl nicht mal so eben beim EMA prüfen kannund man auf diese Art und Weise ja keine Adresse preissgeben muß. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Was ich nicht weiss, ist ob sie die täter auch bis ins nicht-EU-Auslang verfolgen oder ist es unverhältnismässig?Dazu mal eine Geschichte: Also wir hatten mal folgenden Fall: unser Lehrling hat hier ein Auto auf seinen Namen gemietet, als Fahrer wurde ein holländischer Kapitän eingetragen, der auch gefahren ist.Der hat sich dann hier irgendwo blitzen lassen. Unser armer Lehrling hat dann einen Anhörungsbogen bekommen. Den hat er zurückgeschickt und mitgeteilt, dass er nicht gefahren ist.2 Wochen später ruft seine Mutter ganz aufgelöst bei uns in der Firma an, weil die Polizei vor der Tür stand zwecks Bildvergleich.Wir haben ihr dann gesagt, sie soll den Herren mal zu uns in die Firma schicken, um die Angelegenheit zu klären.Der nette Polizist (der war wirklich nett) kam dann zu uns ins Büro. Wir sagten ihm, dass der Fahrer ein Kunde ist und wir unsere Kunden nicht ans Messer liefern können.Er erwiderte daraufhin, dass dann der Mieter, also unser Lehrling, weitere Post und Probleme kriegen könnte.Das wollten wir natürlich nicht.Als wir dann erwähnten, dass es sich um einen holländischen Kapitän handelt, sagte er, dann passiert 'eh nix, ihr könnt den Namen ruhig sagen, Verfahren wird eingestellt.Wir haben ihm dann den Namen genannt und den Namen des Schiffes. Die Privatadresse hatten wir ja gar nicht. Das war ok für ihn und wir bzw. unser Lehrling hat nie wieder was von der Sache gehört. Das ist allerdings schon ca. 8 Jahre her, wie hoch die Übertretung war, weiß ich auch nicht mehr genau, war wohl irgendwas zwischen 20 u. 30. Wenn du der Meinung bist, es wird eng, sie drücken mir ein Fahrtenbuch auf, dann nenn doch deinen Vater als Fahrer.Da bei unserem obigen Fall nichts unternommen wurde, hoffe ich für dich, dass die bei dir auch nichts unternehmen.Aber keine Garantie. Woher kommt denn dein Vater? Schweiz?Norwegen?Rußland?Belarus?USA?Japan? Das könnte ja auch noch ne Rolle spielen. Ich würde erstmal den Verstoß nicht zugeben, mich auf das Zeugnisverweigerungrecht berufen und abwarten. Quote Link to post Share on other sites
ermittler 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Danke für die Antwort. Es ist ja richtig. Aber dann drücken sie mir bestimmt den FB auf, weil der Fahrer nicht ermitteln werden konnte. und darauf habe ich auch keine lust ehrlich gesagt. Wenn ich meinen Vater angebe, dann ist der Täter ja bekannt und sie können es nicht mehr tun. Was ich nicht weiss, ist ob sie die täter auch bis ins nicht-EU-Auslang verfolgen oder ist es unverhältnismässig? Du hast Angst vor einem FB , schon äfters geblitzt worden ? Wenn nicht, schreib die Wahrheit rein, ist immer besser als lügen. Es war ja auch Dein Auto , das geblitzt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Novik 0 Posted September 29, 2008 Author Report Share Posted September 29, 2008 nein, ich bin noch nie geblitzt worden. habe auch keine punkte im register. wie gesagt, ich war es nicht. ich will keine punkte für das was ich nicht gemacht habe und unnötig meinen vater belasten will ich auch nicht. nach urteilen ist aber ein FB ab 3 Punkten durchaus beim erstmaligen Verstoß möglich. Und falls es eine rolle spielt, mein Vater kommt aus Israel. Quote Link to post Share on other sites
ermittler 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 nein, ich bin noch nie geblitzt worden. habe auch keine punkte im register. wie gesagt, ich war es nicht. ich will keine punkte für das was ich nicht gemacht habe und unnötig meinen vater belasten will ich auch nicht. nach urteilen ist aber ein FB ab 3 Punkten durchaus beim erstmaligen Verstoß möglich. Und falls es eine rolle spielt, mein Vater kommt aus Israel. FB werden bei solchen Verstössen meistens dann gemacht, wenn die Ermittlung einem nicht leicht gemacht wird. Wenn Du keine Punkte willst, und Du deinen Vater nicht belasten willst, wird es nicht leicht werden.Auch wenn Du sagst , dass es Du warst könnte der Sachbearbeiter wenn er das Bild anschaut auf die Idee kommen, oha der Fahrer ist aber älter als der Halter. Nach Israel hab ich noch keinen Bussgeldbescheid geschickt . Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Israel?Dat ist ja janz weit wech. Da wird die Behörde bestimmt kein BGB hinschicken. Wenn doch zweifel ich mal wieder an den deutschen Behörden. Meiner Meinung nach kannst du deinen Vater nennen, ohne dass was passiert. Gib uns doch noch ne Info, was du letztlich gemacht hast und wie es ausgeht. Quote Link to post Share on other sites
Novik 0 Posted September 29, 2008 Author Report Share Posted September 29, 2008 klar, mache ich. vielen dank für alle beteiligten für die ratschläge. Quote Link to post Share on other sites
Novik 0 Posted November 24, 2008 Author Report Share Posted November 24, 2008 So, kurzes Info für die, die es interessiert. Ich habe den Bogen zurückgeschickt und meinen Vater benannt. Seit dem ist Stille. der Verstoss am 22.8 ist inzwischen verjährt so dass ich nicht davon ausgehe dass noch was kommt. Westlive, du musst nicht an deutschen Behörden zweifeln. Mein Vater hat auch nichts bekommen. Danke nochmal an alle für die Ratschläge. Grüße Novik Quote Link to post Share on other sites
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