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Zu Schnell Bei Schlechten Wetterverhältnissen Und Dann In Die Leitplan


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Hallo,

ich hatte leider vor einigen Wochen einen Verkehrsunfall, bei welchem ich auf der Autobahn bei schlechtem Wetter in einem 80er Bereich (bei Regen) in die Leitplanken gefahren bin. Glücklicherweise ist mir wenig bis nicht passiert. Am Unfall beteiligt war ich, mein Firmen-Wagen und die Leitplanke. Ich wurde am Unfallort von der Polizei nicht weiter zum Unfallhergang befragt und habe natürlich auch meinerseits keine weiteren Angaben zum Unfallhergang gemacht. So weit so gut...

Heute bekomme einen Bußgeldbescheid in welchem mir vorgeworfen wird, dass ich bei schlechter Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren sei. Woher will die Polizei dieses den bitte Wissen? Ich meinerseits habe eigentlich im Krankenhaus beim Arzt angegeben: 80 km/h... tiefe Pfütze... Leitplanke.

Kann ich hier noch etwas machen? Oder bleibt mir nur der Weg zur Überweisung?

Gruß und Dank

Thomas

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Es war sicherlich ein Verwarngeldangebot über 35€, oder? Zahlen, und gut. Einige Polizisten machen das, andere wieder nicht. Da aber wohl ein Fremdverschulden nicht vorliegt, wird's wohl an der Geschwindigkeit gelegen haben. Bei Nichtzahlen/Widerspruch kommen meist sonst nur noch die 23,50€ an Auslagen + Gebühren dazu.

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Der Tatbestand „Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.“ bezieht sich unter anderem auf § 3 Abs. 1 StVO („Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (…)“).

Dafür sind normalerweise drei Punkte sowie ein Regelsatz von 75 € vorgesehen.

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@All

Ich wurde nicht angehört. Irgendwann kam nur einmal der Polizist zum Rettungswagen und sagte "Schlechtes Wetter Fuß vom Gas..." schon mal gehört? Und dann wurde ich auch schon ins Krankenhaus transportiert.

Ich habe die Kontrolle über das Fahrzeug in einer Pfütze von ca. 30-40 cm Tiefe verloren. Ich habe in dieser Pfütze gegengelengt (war natürlich auch eine Kurve) und als die Pfütze zu Ende war, hat sich das Fahrzeug aufgeschwungen und ab in die Leitplanke... Kann ich nicht so argumentieren, dass aufgrund dieser unerwartet tiefen plötzlich auftretenden Pfütze der Unfall entstanden ist? Denn schliesslich ist Aquaplaning wohl nicht nur eine Frage der Geschwindigkeit, sondern auch der Tiefe des Wassers auf der Fahrbahn?!? Warum muß ich zwangsläufig schneller gewesen sein? Und vor allem wie soll eingeschätzt werden können, wie schnell ich war?

Vielen Dank für eure Anregungen

Thomas

 

PS: Es handelt sich übrigens um einen Bußgeldbescheid. Es soll ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 100,- erhoben werden (wegen Vorbelastung in Flensburg). Ebenfalls lese ich hier etwas von 3 Punkten.

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Hallo,

ich nehme mal nicht an, dass die Pfütze 30-40cm tief war :rolleyes:

Deine absolute Geschwindigkeit spielt keine Rolle, sie war nicht angepasst und daher kam es zum Unfall, so die Argumentation. Vielleicht kann man die Strafe noch auf 35€ drücken.

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@tomkul: Du kannst natürlich Einspruch einlegen, und bei Gericht ein Gutachten beantragen. Nur, ob das ergibt, daß die Geschwindigkeit angemessen war, oder daß die Fahrbahn an der Stelle hätte saniert werden müssen, oder an der Stelle zusätzliche Warnungen erforderlich gewesen wären, das kann man doch bezweifeln. Und dann dürftest du diesen Spaß auch noch zusätzlich selbst bezahlen.

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Vielleicht kann man die Strafe noch auf 35€ drücken.

Dafür müsste der Tatbestand von „Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.“ in „Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.“ abgemildert werden.

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Hallo tomkul,

wäre die Geschwindigkeit angepasst gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben...

 

 

Das ist ja wohl das übliche gesülze der Besserwisser und Cops.

 

Könnte es auch bei Regen zum Beispiel passieren, dass der Reifen platzt, eine verlorene Ladung (Pappe) eines LKW die Sicht nimmt, eine Bremse blockiert und vieles mehr???

 

Nein, dass passiert nur bei trockener Straße, wenn es nass, glatt oder sonstwie unklar ist, dann ist alles immer nicht angepasste Geschwindigkeit. Das ist ja so einfach.

 

Das es die Schnarchnase ist, die 5m vor einem mit 80 rausgezogen ist, das glaubt einem sowieso niemand. Denn an denen haben die Cops ja wenig interesse. Die bringen nämlich bei Kontrollen deutlich weniger Geld als die Raser und Abstandsünder.

 

Gruß

jr

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Hallo,

zum einen kann ich mir nicht vorstellen und glaube es auch nicht, dass die Pfütze tiefer als 10 cm war, da ansonsten in der Fahrbahndecke ein abzusicherndes Loch gewesen wäre.... Und / Oder die BAB oder Teile davon hätten gesperrt oder abgesichert werden müssen.

Aber auch ich glaube an eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterbedingungen. Denn auch eine Geschwindigkeit von 30 km/h kann im Einzelfall zu schnell sein ( habe ich selber schon erlebt.... ). Da die Unfallstelle in einer Kurve lag, ist die Fahrbahndecke ggfls. leicht abgeschrägt, so dass man dort auch mit einer Wasseransammlung rechnen kann.

Ich kann mir daher vorstellen, dass die Punkte in Flensburg mehr schmerzen als der Geldbetrag... Nach allem, was der TE hier vorgetragen hat, kann ich mir eine Senkung der Strafe nicht vorstellen und würde schweren Herzens zahlen.

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Die Wasseransammlung kam scheinbar zustande durch einen heftigen Wolkenbruch durch welchen sich diese Wassermassen an der tiefsten Stelle der angeschrägten Autobahn-Kurve angesammelt haben. Leider muss ich weiter darauf beharren, dass es viel mehr als 10 cm Wassertiefe waren... es handelte sich somit eher nicht um ein mit Wasser gefülltes Loch in der Fahrbahndecke, sonder eher um einen überspühlten Bereich der Fahrspuren. Ich gebe Dir jedoch recht, dass ich mit einer Geschwindigkeit von z. B. 10 km/h keinen Unfall verursacht hätte.

Somit nach wie vor meine Frage: Kann ich hier noch etwas machen oder die Strafe zumindest mindern.

 

PS: Die Punkte tun eigentlich bei einer Vorbelastung von 1 oder 2 Punkten nicht so weh. Es ist eher das Gesamt-Paket das ärgerlich ist.

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Ich wurde nicht angehört. Irgendwann kam nur einmal der Polizist zum Rettungswagen und sagte "Schlechtes Wetter Fuß vom Gas..." schon mal gehört? Und dann wurde ich auch schon ins Krankenhaus transportiert.

 

Wie kann die Polzei und die BG.Behörde dann wissen was wirklich passiert ist und wodurch?????

 

Einfach mal "den üblichen Fall Geschwindigkeit annehmen" ist in meinen Augen schlicht eine Frechheit, an Arroganz kaum noch zu überbieten und ggf. sogar eine Straftat.

 

Und sollte die Fahrbahn an einer Stelle eine große unnormale und nicht vorhersehbare Vertiefung haben, in der es dann einen außergewöhnlich tiefen Wasserstand gibt, ist dafür nicht der TE verantwortlich. Aber das kann die Behörde ja nicht wissen, denn sie hat den TE ja nicht angehört, sonder einfach mal entschieden.

 

Und der mögliche Fehler in der Fahrbahn wird dann auch nicht behoben, sonder führt zum nächsten Unfall. Danach dann alles wie gehabt......

 

Die ganze Sache gehört imho von einem RA durchleutet und bei Fehlverhalten der Behörden entsprechend verfolgt.

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ich hatte leider vor einigen Wochen einen Verkehrsunfall, bei welchem ich auf der Autobahn bei schlechtem Wetter in einem 80er Bereich (bei Regen) in die Leitplanken gefahren bin.

 

Wenn kein anderer VT beteiligt war, wie du selbst schreibst, bist du eben mit nicht angepasster geschwindigkeit in die Leiplanke gerauscht.

 

Du schreibst ja selbst dass du die Kontrolle über das Auto wg der Pfütze von 30 cm Tiefe verloren hast.

 

Willst du er Allgemeinheit die Schuld an deinem Fehlverhalten aufdrücken ?

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Vielleicht kann man die Strafe noch auf 35€ drücken.

Dafür müsste der Tatbestand von „Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.“ in „Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.“ abgemildert werden.

das wäre doch toll. Mit 35,- EUR und keinen Punkten könnte ich wunderbar leben... Wie sollte ich vorgehen um das zu erreichen?

Hierzu muss der Vorwurf der „nicht angepassten Geschwindigkeit“ vom Tisch. Du könntest vielleicht glaubhaft machen, dass deine Geschwindigkeit tatsächlich an die Wetterverhältnisse angepasst war, und dass dein Abkommen von der Fahrbahn eine andere Ursache hatte. Denkbar wäre ein Fahrfehler, wie z. B. falsches oder übermäßiges Gegenlenken beim Durchfahren der tiefen Pfütze.

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Und sollte die Fahrbahn an einer Stelle eine große unnormale und nicht vorhersehbare Vertiefung haben, in der es dann einen außergewöhnlich tiefen Wasserstand gibt, ist dafür nicht der TE verantwortlich.

Aber unzweifelhaft dafür, hineingefahren zu sein :D

Auch in einer flacheren Pfütze kann sich unter dem Wasserspiegel manches verbergen;

und ja, ich spreche aus Erfahrung... :rolleyes::blink:

 

lg

c.s.

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Ich bin auch in der Probezeit, und hatte ähnliche Situation

 

bin in Geschlossener ortschaft ins aquaplaning gekommen, gegen eine laterne gerutscht ( laterne nichts passiert )

habe ich 3pkt. + nicht angepaßte geschwindigkeit bekommen und glaube um die 50€ + 20€ gebühren weiß jetzt nit mehr so recht,

 

und eine Anordnung zum aufbau seminar !!

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Sagt mal, seid Ihr eigentlich alle mit Slicks unterwegs???

 

Ich hab ja schon manchen Wolkenbruch mitgemacht und auch Pfützen in Ländern mit deutlich schlechteren Straßen, als es sie hier gibt -

aber Aquaplaning igO ? :rolleyes:

Und bei Pfützen von 40 cm Tiefe würde man sich eher den halben Unterboden aufreißen...

 

BTT:

Auf den Fahrfehler berufen könnte funtionieren. Das Risiko lohnt sich imho aber auch nur bei ´ner Rechtsschutzversicherung...

 

Grüße,

b.

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1.) Somit kann man dann wohl sagen, dass egal wie langsam man auch fährt in einer Unfallsituation immer sofort gesagt wird, das es nicht angemessen war, da der Unfall ja passiert ist. Hierbei ist dann ja scheinbar egal ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter- bzw. überschritten wurde.

2.) Meine einzige Möglichkeit scheint somit wohl nur die plötzliche und nicht zu erwartende Situationsveränderung zu sein (Überflutete Fahrbahn), die in Kombination mit z. B. einem Fahrfehler dann zum Unfall führte. Wie könnten sich diese Punkte auf die Geldbuße auswirken?

 

Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, werde ich wohl erst einmal Einspruch einlegen und meinen Fall wie oben beschrieben darlegen. Mal schauen was passiert? Bis zur angesetzten Verhandlung entstehen ja keine zusätzlichen Kosten - so weit ich weiss. Somit könnte ich meinen Einspruch auch noch später zurückziehen und zahlen, wenn sich in dem Fall nichts bewegt.

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Man sollte sich auch noch auf einen Haftpflichtschaden an der Leitplanke einstellen. Kein Witz, auch das wird ggfs. in Rechnung gestellt.

 

Der laufende Meter kostet immer so um die € 1000.-. Allerdings nur für einfache, bei doppelten Leitplanken, oder anderen Spezialitäten wird es dann noch teurer.

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Hierbei ist dann ja scheinbar egal ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter- bzw. überschritten wurde.

Ist es, tomkul:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt bei optimalem Zustand von Straße, Fahrzeug und Fahrer;

also im Zweifelsfall nicht bei Nässe/Schnee, abgenutzten Reifen/Stoßdämpfern und/oder Müdigkeit... :rolleyes:

Und selbst unter Idealbedingungen ist's manchmal noch arg optimistisch, sie auszuschöpfen... :blink:

 

lg

c.s.

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Hallo tomkul,

wäre die Geschwindigkeit angepasst gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben...

 

was ist denn angepasst - hätte man schieben sollen?

ich hatte schon oft situationen wo ich mir dachte "na, bisschen nass die kurve, mach mal paar kilometer weniger" und dann geht die karre trotzdem über die vorderachse weg. und nein; abgeflogen bin ich trotzdem nie, dank verminderter geschwindkeit. :unsure:

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Hallo tomkul,

wäre die Geschwindigkeit angepasst gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben...

 

was ist denn angepasst - hätte man schieben sollen?

ich hatte schon oft situationen wo ich mir dachte "na, bisschen nass die kurve, mach mal paar kilometer weniger" und dann geht die karre trotzdem über die vorderachse weg. und nein; abgeflogen bin ich trotzdem nie, dank verminderter geschwindkeit. :kotz:

 

Hast deine Frage ja selbst beantwortet.

Du bist nicht abgeflogen weil du die Geschwindigkeit vermindert hast, also war sie angepasst :unsure: noch langsamer dass die Karre nicht über die Vorderachse geht und sie ist noch angepasster :nick:

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@tomkul: wir hatten diese Diskussion schon früher mal hier, wo die Unterscheidung zwischen Owi und Bußgeld beim alleinbeteiligten Unfall liegt. Ich weiß es aber nicht mehr bzw. war unklar.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei Nässe, aber ohne Leitplankenbeschädigung. Rechtsanwalt hatte Akteneinsicht beantragt, dann hatte die Behörde auf 35 Euro entschieden. Somit für beide Seiten kein Streß :unsure: .

:nick:

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Hallo erstmal,

ich weiß ja nicht, ob ihr es wusstet, aber hier ist die Chance bei einem Einspruch gar nicht mal so schlecht.

(wenn RS-Versicherung kann ein Anwalt nicht schaden, der hilft bei der Argumentation).

Begründung für den 'Einspruch ist allerdings nicht, dass die Geschwindigkeit angepasst war (das war sie nicht) sondern dass der Unfallfahrer die hohen Kosten an seinem Auto selbst tragen muss und auch in der Versicherung zurückgestuft wird - damit sollte die "Denkzettelfunktion" des Bußgeldes auch so erreicht sein.

Zumindest war das hier bei Eigenunfall gang und gäbe, das Verfahren einzustellen.

(es besteht allerdings kein Anspruch darauf - somit bleibt das Risiko, dass die Gerichtskosten hinzukommen)

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In meinen Augen ist das Abzocke eines sowieso schon Geschädigten.

Ich hatte mal mit einem Motorrad einen Wegrutscher in der Kurve, Totalschaden, Krankenwagen, ambulante Behandlung, usw. .

Da kam aber rein gar nichts nach. So sollte es auch sein.

Wenn andere geschädigt werden, kann ich es ja noch verstehen, aber so :kopfschuettel:

 

Einmal nahm mir bei Regen ein anderer die Vorfahrt und ich rutschte auf der anderen Strassenseite über die Böschung.

Keiner scherte sich drum und ich konnte auch weiterfahren, nur die Tür war eingedellt.

Aber da hätten sie mich wohl auch verknackt. Die können doch nicht ohne den Hergang zu wissen jemand verurteilen.

 

Da gibt es doch einen Paragraphen, wenn eine Amtsperson einen wider besseren Wissens beschuldigt, oder so (Straftat)?

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In meinen Augen ist das Abzocke eines sowieso schon Geschädigten.

 

Was ist denn hier Abzocke, ich finde der Begriff Abzocke ist ziemlich ausgelutscht.

 

??? was ist ausgelutscht? Verstehe ich nicht, den Kommentar.

 

Wenn einem Geschädigten noch unnötig eine Strafe aufgebrummt wird, die nicht unbedingt sein müsste.

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Wenn einem Geschädigten noch unnötig eine Strafe aufgebrummt wird, die nicht unbedingt sein müsste.

Es steht ja gar nicht von Beginn an fest, ob der Unfallverursacher einen Schaden davon getragen hat. Das Auto könnte auch gemietet oder ein Firmenwagen sein.

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naja, aber trotz allem fragt man sich ernsthaft was ein bussgeld in diesem fall für einen sinn haben sollte?

also wenn der unfall nicht dazu führt dass man beim nächsten mal vorsichtiger fährt, wird es das bussgeld schon gar nicht bewirken.

ich denke wir können uns darauf einigen dass in diesem fall ein bussgeld keinerlei erzieherische wirkung mehr hat.

also aus diesem grund ist der begriff abzocke vielleicht ausgelutscht, aber in diesem fall durchaus berechtigt.

 

was man auch nicht vergessen darf ist die tatsache, dass es selbst erfahrenen autofahrern passieren kann durch auqaplanning

ins schleudern zu kommen. es gibt bei mir in der nähe auf einer autobahn ein ziemlich starke unebenheit in der sich bei regen

immer sehr viel wasser sammelt. aber genau nur an dieser stelle. der rest der autobahn ist schon relativ trocken, während dort

eine pfütze verbleibt. gerade nachts kann man die kaum sehen. selbst mir ist es schon passiert dass ich da fast mal ins schleudern

gekommen wäre.

es gibt eben keine perfekten autofahrer. es ist mehr als nur realitätsfremd bei jedem unfall immer unangepasste geschwindigkeit

anzunehmen.

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Guest Pferdestehler
Wenn einem Geschädigten noch unnötig eine Strafe aufgebrummt wird, die nicht unbedingt sein müsste.

Wie, nur weil Du selbst Dein Auto und die Leitplanke beschädigt hast, soll man Dich von einer nach StVO vorgeschriebenen Bestrafung für ein Fehlverhalten befreien? Bleibt da nicht die Logik irgendwie auf der Strecke?

DU bist verpflichtet, auch mit tiefen Pfützen oder Überschwemmungen zu rechnen, wenn es geregnet hat. Punkt. Hast Du nicht gemacht, Unfall gebaut, gibt es einen Denkzettel. Damit es beim nächsten Mal besser klappt. Wenn man bei jedem Fall erst beginnen würde zu rechnen, wieviel Schaden sich der Verursacher denn selbst und anderen (in dem Fall der Öffentlichkeit - Leitplanke) zugefügt hat, dann käme man zu nichts mehr. Und es wäre ungerecht. Denn für Fehlverhalten sollte jeder gleich behandelt werden, oder nicht?

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Warum hab ich dann bei meinem eindeutigen Fehlverhalten mit dem Motorrad (zu schnell in die Kurve) keine Strafe aufgebrummt bekommen?

 

Es gibt halt auch noch 'menschliche' Polizisten, die sich Gedanken über das machen, was sie tun, und nicht nur blind irgendwelche Vorschriften/Gesetze befolgen.

 

Bei dem o.g. Fall ist das Fehlverhalten (zu schnell) ja nicht mal erwiesen.

Vielleicht war sein Fehler dass er die Geschwindigkeit verringern wollte und bremste, was bei Aquaplaning übel ist.

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Guest Pferdestehler

Das ist sicher erwiesen. Aquaplaning entsteht allein durch zu hohe Geschwindigkeit. Verhälst Du Dich dann von der Fahrzeugbedienung richtig, kannst Du Glück haben, mehr nicht.

Wenn Du an der Rechtmäßigkeit der Strafe Zweifel hegst, gehe dagegen gerichtlich vor, sofern das noch geht. Dann erklärt Dir der Richter das ggfs. noch einmal oder lässt die Sache fallen.

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Warum hab ich dann bei meinem eindeutigen Fehlverhalten mit dem Motorrad (zu schnell in die Kurve) keine Strafe aufgebrummt bekommen?
§ 47 Abs. 1 OWiG

 

Es gibt halt auch noch 'menschliche' Polizisten,
wer weiß, ob das Verfahren von der Polizei oder der Bußgeldstelle eingestellt wurde?? :kopfschuettel:

 

Bei dem o.g. Fall ist das Fehlverhalten (zu schnell) ja nicht mal erwiesen.
?? wenn nicht zu schnell: warum dann Unfall?

 

Vielleicht war sein Fehler dass er die Geschwindigkeit verringern wollte und bremste, was bei Aquaplaning übel ist.
hach ist das schön - "Ich war nicht zu schnell, ich wollte nur zu schnell langsamer werden"

 

@PS:

Wie, nur weil Du selbst Dein Auto und die Leitplanke beschädigt hast, soll man Dich von einer nach StVO vorgeschriebenen Bestrafung für ein Fehlverhalten befreien? Bleibt da nicht die Logik irgendwie auf der Strecke?
die Möglichkeit gibt es durchaus - ohne Anspruch drauf - ist halt § 47 I Schuld.
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Guest Pferdestehler

Das sagt aus, die Behörde kann es einstellen, aber sie muss es nicht. Üblicherweise wird sie es aber vermutlich kaum machen, wenn die der Unfall erkennbar auf unvorsichtige Fahrweise zurückzuführen war, oder?

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Wenn Du an der Rechtmäßigkeit der Strafe Zweifel hegst, ...

Darum geht es doch garnicht.

 

Eine Strafe mag ja juristisch berechtigt sein, aber in der Situation doch völlig lächerlich.

 

Man steht vor einem Haufen kaltverformten Blech, Schuldfrage ist eigentlich auch klar, man weis eigentlich, dass man aus völliger Dusseligkeit das verursacht hat, man hat einen Haufen Ärger am Hals, erhebliche Kosten, geplatzte Termine und vieles mehr, was einen schon aufgrund der Kosten nicht nur die nächsten Wochen zusätzlich und eigentlich völlig unnötig beschäftigen wird, ...

 

... und dann kommt jemand an, der zumindest offiziell der Meinung sein muss, dass gerade diese 35 oder auch 50 Euro Bußgeld nun zwingend notwendig wären, damit man sich an diese eigene Dusseligkeit auch zukünftig erinnern und dadurch vermieden wird (Abschreckung), und "der Staat" seiner öffentlichen Pflicht zur Bestrafung nachkommen muss.

 

Dass man in dieser Situation als "berechtig Bestrafter" irgendwo sich selber ein paar Fragen stellt, deren nachvollziehbare Antwort nicht sonderlich positiv auf "den Staat" und dessen so gepriesene Verhältnismäßigkeit oder Feingefühl, auch gesunder Menschenverstand genannt, in bestimmten Situationen wirkt, sollte eigentlich auch klar sein.

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Wie, nur weil Du selbst Dein Auto und die Leitplanke beschädigt hast, soll man Dich von einer nach StVO vorgeschriebenen Bestrafung für ein Fehlverhalten befreien? Bleibt da nicht die Logik irgendwie auf der Strecke?

 

ich sag nur Opportunitätsprinzip.

 

DU bist verpflichtet, auch mit tiefen Pfützen oder Überschwemmungen zu rechnen, wenn es geregnet hat.

 

das ist aber in vielen fällen einfach realitätsfremd. denn es gibt, wie schon beschrieben, einfach situationen in denen man damit nicht rechnen kann.

ob dies in dem betreffenden fall so war, kann ich nicht beurteilen. ich wollte nur die allgemeingültigkeit der ausage in frage stellen.

 

Punkt. Hast Du nicht gemacht, Unfall gebaut, gibt es einen Denkzettel. Damit es beim nächsten Mal besser klappt.

 

und genau die denkzettelfunktion ist durch das bussgeld nicht mehr nötig.

 

Wenn man bei jedem Fall erst beginnen würde zu rechnen, wieviel Schaden sich der Verursacher denn selbst und anderen (in dem Fall der Öffentlichkeit - Leitplanke) zugefügt hat, dann käme man zu nichts mehr.

 

ich glaube nicht dass dies für die aufnehmende polizei in irgendeiner weise einen großen aufwand darstellt. denn so oder so, bei einem eigenschaden

kann man locker auf ein bussgeld verzichten. das würde ich einfach augenmaß nennen.

 

Und es wäre ungerecht. Denn für Fehlverhalten sollte jeder gleich behandelt werden, oder nicht?

 

das sehe ich nicht so. auch hier wieder: Opportunitätsprinzip.

nach deiner logik müsste man ja jede OWI ahnden, egal wie die begleitumstände sind, um eine ungerechtigkeit zu verhindern. im weiteren hängt

es ja auch oft vom zufall ab ob überhaupt eine OWI entdeckt wird. und du weisst selbst sicher nur zu gut, dass die ahndung von fehlverhalten,

sei es bewusst oder fahrlässig, im strassenverkehr von gerechtigkeit teilweise meilenweit entfernt ist.

ein fahranfänger wird teilweise sicher öfters geblitzt, trotz gesetzeskonformerem verhalten, als jemand der schon jahrelang auto fährt und

ein gefühl dafür entwickelt hat wo kontrolliert wird und nicht.

 

ich finde es einfach unpassend, und kann keinen wirklichen sinn darin sehen, in einem solchen fall wie im thread beschrieben, auch noch ein bussgeld

zu verhängen. welche wirkung soll das bussgeld denn hier noch entfalten?

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Guest Pferdestehler

Nicht "müsste", sondern "könnte". Ja!

 

Im Übrigen habe ich Solches bereits selbst mehrfach erleben dürfen. Unfall => Verwarnungs- oder Bußgeld. Dessen muss man sich einfach mal bewußt sein. Finde da nicht wirklich etwas verwerflich dran.

Als ich damals meinen schweren Motorradunfall hatte, gerade noch dem Sensenmann von der Klinge sprang, durchsuchten die Cops vor der Notaufnahme erstmal meine Brieftasche. Obwohl sie mich hätten fragen können. Dazu gab es dann Bußgeld und Punkt in Flensburg. Ohne Wenn und Aber.

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Nicht "müsste", sondern "könnte". Ja!

 

natürlich kann man das. rechtlich gibts darüber ja gar nichts zu diskutieren. nur ich halte es für unsinn.

besser wäre vielleicht die frage gewesen: ist es in diesem fall sinnvoll ein bussgeld zu verhängen.

ich denke da wirst du mir zustimmen dass es in diesem fall keinen wirklichen sinn mehr macht.

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Guest Pferdestehler

Und was ist dem Punkt, der dabei auch verhängt werden kann? Der ist doch durchaus sinnvoll, oder? Denn das soll doch Leute von der Straße fernhalten, die einen nach dem anderen Unfall bauen. So verstehe ich das zumindest. Und so halte ich das auch für sinnvoll, dass man derartige Vorfälle irgendwie begrenzt.

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naja, also wenn jemand 18 verschuldete unfälle innerhalb von 5 jahren hat, dann gehört derjenige sicher nicht mehr auf die strasse.

aber seien wir ehrlich, ich glaube kaum dass sowas in der realität wirklich vorkommt. spätestens nach dem 10 unfall hat man

entweder keine kohle mehr, oder es ist keine versicherung mehr bereit das auto zu versichern.

aus diesem grund dürften hier ganze andere dinge vorher greifen.

ich sehe auch den punkt hier als nicht mehr sinnvoll an. die anderen unannehmlichkeiten auf grund des unfalls überwiegen meist so

erheblich, dass der punkt und das bussgeld keinerlei wirkung mehr entfalten können. jedenfalls bei der überwiegend mehrzahl

der fälle.

siehe doch alleine deinen beschriebenen fall. hat das bussgeld und der punkt bei dir bewirkt dass du vorsichtiger fährst? oder waren

es die anderen unanehmlichkeiten? also wenn du wirklich dem sensenmann gerade noch von der schippe gesprungen bist, dann war

dir das bussgeld in diesem zusammenhang sicher sowas von egal.

und ich glaube nicht dass man bei dir den punkt gebraucht hat, damit du das nächste mal etwas vorsichtiger bist. also seien wir doch ehrlich,

das bussgeld in diesem fall war einfach total unnötig. oder wem oder was soll es was gebracht haben?

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Wenn ich recht las, hat der TE bereits Voreintragungen, hat also nicht richtig dazugelernt!?

 

Dann braucht er jetzt die Zusatzpunkte, vielleicht lernt er dann, wenn nicht, gehts weiter!

 

Was Aquaplaning ist sollte er wissen, das man leicht abschmiert auch!

 

Ich seh da kein Problem!

 

 

dete

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Guest Pferdestehler
siehe doch alleine deinen beschriebenen fall. hat das bussgeld und der punkt bei dir bewirkt dass du vorsichtiger fährst?

Nein, da hast Du wohl recht. Der Unfall an sich, das Erlebnis selbst, DAS hat mich vorsichtiger werden lassen. Die Punkte und das Bußgeld waren lästig und ich bin damals selbst noch vor Gericht gezogen. Was mit voller Wucht abgewehrt wurde. Ich galt damals als "Raser".

Dennoch finde ich es aus einem gebührenden Abstand heraus nicht falsch, dass so verfahren wird.

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Wenn ich recht las, hat der TE bereits Voreintragungen, hat also nicht richtig dazugelernt!?

 

Dann braucht er jetzt die Zusatzpunkte, vielleicht lernt er dann, wenn nicht, gehts weiter!

@dete: was weiß der Cop vor Ort von den Voreintragungen? Dein Kollege Dierker hatte in der gestrigen Daily Soap einem VT, welcher auf der A7 bei Trockenheit alleinbeteiligt (Ursache unklar...) in die Mittelleitplanke gekracht ist, "nur" eine 35 Euro Verwarnung ausgeprochen, wollte es aber bar auf die Kralle haben :kopfschuettel: .

:whistle:

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wollte es aber bar auf die Kralle haben :kopfschuettel: .

Aber ganz sicher nicht, ohne ihm eine Quittung auszustellen. :whistle:

 

 

Edit:

was weiß der Cop vor Ort von den Voreintragungen?

Muß der das? Bei sehr sehr vielen merkt man eh, was für einen Typ man da vor sich hat......

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