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Auto nicht umgemeldet - Strafe?


Guest Lizah

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Hallo Ihrs,

 

mein Problem: Ich hab in den letzten 3 Jahren ständig den Wohnort gewechselt (verschiedene Ausbildungsstationen), immer nur so 3-5 Monate an einem Ort. Da wollte ich nicht ständig mein Auto ummelden, zumal das kostet. Jetzt wohne ich schon 1 1/2 Jahre hier (NRW), habe aber wieder nicht umgemeldet, da ich auch hier einen befristeten Vertrag habe und in 1 Monat wieder umziehe. Ich fahre hier also noch mit einem HD-Kennzeichen rum (Heidelberg, BaWü), statt mit BM.

 

Nun habe ich mir ein Knöllchen eingefangen, genauer gesagt die Mitteilung, dass ich in Kürze eine Verwarnung samt Verwarnungsgeldsumme erhalten werde (ohne Parkschein kurz gehalten, siehe meinen anderen Beitrag im Forum "Ruhender Verkehr"). Das Knöllchen war leider nicht direkt zum Bezahlen, sondern die Ankündigung, dass da was kommt. Also werden sie meine Adresse ermitteln. Habe ich da ernsthafte Probleme zu befürchten, weil ich schon lange nicht mehr in HD wohne (seitdem 2mal umgezogen)? Wird das ein sehr dickes Bußgeld? Was kann/sollte ich tun, um das zu vermeiden? Auto schleunigst ummelden? Ordnungsamt von mir aus meine Adresse zu diesem Vorgang mitteilen? Hilfe!

 

Danke für Eure Tips!

 

Grüssle

Lizah

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Na, dann schau´doch mal in den KfZ-Schein hinein, da steht:

[...]

Unterlassung der durch Verordnung vorgeschriebenen Meldung (Abmeldung, Umschreibung bei erwerb oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, Meldung anderer Veränderungen) kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen...

[...]

 

dann warte mal ab.

 

So long.

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...dann kann ich doch eben gerade nicht abwarten?

Ach Scheisse, dann sollte mich wohl mein allernächster Weg zur Zulassungsstelle führen, um das Auto schleunigst hier anzumelden. Meint Ihr, dass ich durch dieses Ummelden "von mir aus" das entsprechende Bußgeld umgehen kann? Strafe gibts doch nur, solang die mich mit nicht umgemeldetem Auto erwischen und nicht noch im nachhinein, oder?

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@Lizah

 

Keine Panik, das evtl. Verwarnungsgeld ist nicht so tragisch. Gibt auch keine Flenspunkte etc. Jedenfalls billiger als eine Ummeldung *duck*

Haben meine Großeltern schon ausprobiert, ich weiß allerdings nicht mehr,, wieviel es gekostet hat (wenn überhaupt). Und nachträgliche Ummeldung hilft jetzt auch nichts, wenn schon ein Strafzettel unterwegs wäre.

 

MfG

 

Thomas

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Hallo Thomas,

 

Danke für Deine Antwort. Das Verwarnungsgeld KANN aber tragisch sein, und wenn die merken, dass ich schon 2mal hätte ummelden müssen...? Wer weiß?

 

Ich dachte, wenn ich heute noch das Auto ummelde, ist das "erledigt", bevor das Verwarnungsgeld im Anmarsch ist. Geht aber nicht, weil ich natürlich keine Versicherungsdoppelkarte habe und mir die erst schicken lassen muss. Seufz.

 

Vielleicht sollte ichs riskieren und abwarten. Oder soll ich ne Mitteilung meiner neuen Adresse irgendwohin schicken? Nöö?

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Ne Matte hier irrst du dich.

 

Versicherungsdoppelkarten gibts natürlich nicht mehr.

Aber auch beim ummelden (ausserhalb des Kreises, der Gemeinde) brauchst du zwingend eine Versicherungsbestätigung.

 

@Lizah

Ruf einfach deine Versicherung an, sagst du bist umgezogen und die schicken dir den Wisch innerhalb von 1-3 Tagen zu.

 

Anschliessend gehst du zu Strassenverkehrsamt mit Versicherungsschein - Fahrzeugschein - Fahrzeugbrief - Personalausweis und genug Geld (ca. 60 Euro -Gebühr + neues Nummernschild) und die Sache ist innerhalb von einer Stunde erledigt.

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@ Lizah:

 

Guck mal bitte in deinen anderen Thread zu diesem Thema. Wo auch die Owi dazu mit drin steht.

Ich glaub Goose war es, der da eine kompakte Zusammenfassung gegeben hat.

Nur kurz: Kostet wohl 15,- € das vergessene Ummelden!

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Ne Matte hier irrst du dich.

Aber auch beim ummelden (ausserhalb des Kreises, der Gemeinde) brauchst du zwingend eine Versicherungsbestätigung.

Wäre mir neu.

 

Versicherungsdoppelkarten gibts natürlich nicht mehr.

 

Doch, gibt es. hatte vor 1 1/2 Monaten erst wieder eine in der Hand.

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@Matte

 

guckst du beispielsweise hier:

 

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,20...2030787,00.html

 

Kfz-Versicherungs-Doppelkarte

 

Die für die Kfz-Zulassung benötigte Versicherungs-Doppelkarte hat ausgedient. Seit Januar reicht eine einfache Versicherungsbestätigung.

 

20.01.2003

 

Alte Versicherungs-Doppelkarten dürfen bis 31. März 2003 verwendet werden. In diesem Zusammenhang weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft darauf hin, dass es in Deutschland einige Zulassungsstellen gibt, die eine am Computer ausgedruckte Versicherungsbestätigung nicht anerkennen und rät zu einem klärenden Anruf vorab.

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Hallo,

 

auch Euch vielen Dank für die Antworten! Langsam bin ich beruhigt :-)

Wie Goose schrieb, ist es wohl nicht so drastisch, das Bußgeld, ich vertraue mal darauf.

 

Laut hiesigem Straßenverkehrsamt brauche ich zum Ummelden nicht nur die von Euch angeführten Sachen, sondern auf jeden Fall auch Versicherungsbestätigung - und HU- sowie AU-Nachweis!

 

Ich werde mal versuchen, bei meinem Elternhaus einen Zweitwohnsitz anzumelden und das Auto dorthin umzumelden, damit ich es bei künftigen Umzügen nicht wieder ständig ummelden muss (ich hoffe ja sehr, dass ich bald mal seßhaft werde :D )

 

Grüße

 

Lizah

 

P.S. Aber wenn es nur so wenig kostet, wie Goose sagt, warum steht dann auf der Rückseite des KFZ-Scheins etwas von empfindlichen Geldbußen? Möglicherweise kostet die OWI an sich wenig, aber es kann noch eine Geldstrafe dazukommen (Rechtsgrundlage???)?

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