marcinmaximus 0 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Hallo erstmal! Bin vor drei Wochen in der Schweiz auf dem Rückweg aus dem Urlaub dummerweise geblitzt worden (Firmenwagen). Habe mich eigentlich die ganze Zeit in weiser Vorraussicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten, doch leider war es mitten in der Nacht und entsprechend dunkel. Möglicherweise habe ich ein Ortseingangsschild übersehen, ich weiß es zumindest nicht genau. Freitag hatte ich das Schreiben in der Büropost, es war an meinen Arbeitsgeber adressiert. Leider ist das Schreiben meiner Meinung nach nicht ganz eindeutig. Ist die Sache mit der Überweisung von 520CHF (330EUR) gegessen, oder muss der Fahrer trotzdem noch angegeben werden? Kennt sich damit zufällig jemand aus? Hier das Schreiben-> http://www.pic-upload.de/12.09.08/p7igek.jpg Hier nochmal als Link, da die Anzeige ein wenig unleserlich ist->http://www.pic-upload.de/12.09.08/p7igek.jpg Mich interessiert es vorallem deswegen, weil ich mir nicht sicher bin, ob noch eine Anzeige folgt, welche das Bußgeld noch einmal erhöhen würde. War es nun innerorst oder außerorts. Dazu steht da leider nichts. Bußgeldkatalog SchweizDie Verkehrsbedingungen in der Schweiz sind ähnlich der restlichen in Europa, trotzdem können die Bußgelder sind erheblich teurer. innerhalb geschlossener Ortschaften: 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige ???außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen: 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr 16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr ???> 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige auf der Autobahn: http://www.bussgeldkatalog.ws/schweiz/ Im Schreiben steht, dass es sich um einen Verstoss gemäß Art. 90 Abs. 1 SVG handelt. Dieser Besagt folgendes: Art. 90Verletzung der Verkehrsregeln 1. Wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt, wird mit Busse1 bestraft. Erst Abs. 2 spricht von Freiheits- oder Geldstrafe (Anzeige?): 2.2 Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe3 bestraft. http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a90.html Somit müsste ich doch anzeigentechnisch aus dem Schneider sein, wenn ich die 520CHF zahle oder? Ich weiß zwar, dass die Schweiz zwar kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland hat und ich das Schreiben entsprechend ignorieren könnte, aber es handelt sich um einen Firmenwagen und ich möchte Diskussionen mit meinem Arbeitgeber vermeiden. Zudem könnte es durchaus sein, dass ich auch mal geschäftlich in die Schweiz muss und dann kann es richtig teuer werden. Und ich weiß auch nicht, was mit anderen Firmenwagen meines Arbeitgebers passiert, sollten diese mal in der Schweiz in eine Kontrolle geraten. Kurzfassung: Ich würde die Busse gerne zahlen, sofern sich die Sache damit erledigt hat. Danke & GrußMarcinMaximus Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Höchst ungewöhnlich... Hier will die Tessiner Polizei offensichtlich den Fahrer wissen UND die geforderte Geldbusse überwiesen haben. Auch die Zahlungsfrist von 60 Tagen ist ungewöhnlich grosszügig. Im Normalfall sind es 30 Tage. Es ist möglich, dass die Sache mit der Bezahlung erledigt ist, die Tessiner Polizei aber dem Fahrer noch ein einmonatiges Fahrverbot aufdrücken will (Regelfall bei +21 km/h netto innerorts). Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Es ist möglich, dass die Sache mit der Bezahlung erledigt ist, die Tessiner Polizei aber dem Fahrer noch ein einmonatiges Fahrverbot aufdrücken will (Regelfall bei +21 km/h netto innerorts). Servus, aber hier werden doch nur 16km/h Überschreitung vorgeworfen, oder? Ist die Geldbuße für diese Überschreitung nicht, auch für schweizer Verhältnisse, ungewöhnlich hoch? MfG Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Es ist möglich, dass die Sache mit der Bezahlung erledigt ist, die Tessiner Polizei aber dem Fahrer noch ein einmonatiges Fahrverbot aufdrücken will (Regelfall bei +21 km/h netto innerorts). Servus, aber hier werden doch nur 16km/h Überschreitung vorgeworfen, oder? Ist die Geldbuße für diese Überschreitung nicht, auch für schweizer Verhältnisse, ungewöhnlich hoch? Ahh sorry. Ich bin noch nicht ganz wach heute... So klar ist die Aufrechnung leider nicht. Normalerweise wird ordentlich gerechnet: Gemessene Geschwindigkeit: ...Toleranzabzug: ...Vorgeworfene Geschwindigkeit: ... Zieht man von den gemessenen 71 km/h die bei Radar üblichen 5 km/h Toleranz ab, dann bleiben in der Tat +16 km/h übrig. Das ist nicht mehr vom Regelsatz gedeckt, sondern wird zu einer "Verzeigung" aufgebläht. Daher könnte der hohe Bussenbetrag rühren, der aber von Kanton zu Kanton anders ausfallen kann. Zürich ist hier z.B. besonders teuer. Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Ist lustig... Einerseits steht da etwas von einer Ordnungsbusse, obwohl es gar keine Ordnungsbusse ist. Das Formular ist höchst verwirrend. Jedenfalls, wenn ihr pflichtbewusst sein wollt, müsstet ihr lediglich den Fahrer angeben. Dieser wird dann selbst nochmals die Zahlungsanweisung erhalten. Der Fahrer wird mit einer "Verwarnung" belegt. Diese hat zur Folge, dass bei einem erneuten Verstoss im Fahrverbots- oder Verwarnbereich in den nächsten 2 Jahren das Regel-Fahrverbot um 1 Monat erhöht wird - bei einem weiteren Verstoss im Verwarnbereich gibt es einfach 1 Monat Fahrverbot. Die Geldstrafe an und für sich ist in D allerdings nicht eintreibbar. Nur bei einer erneuten Einreise in die CH ist dann vorsicht geboten. Wenn ihr das Schreiben ignoriert, wird die Deutsche Polizei versuchen, den Fahrer zu ermitteln. Aber auch bei Erfolg werden dann lediglich die Personalien an die Schweizer Behörde weitergegeben. Übrigens: Ortsschilder haben in der CH kein Tempolimit zur Folge. gilt erst ab einem "Generell 50" Schild, nicht ab Ortseingangstafel. Genau so wie Ortsausgangstafeln keine automatische Aufhebung der Geschwindigkeitslimite bedeuten. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Übrigens: Ortsschilder haben in der CH kein Tempolimit zur Folge. gilt erst ab einem "Generell 50" Schild, nicht ab Ortseingangstafel. Genau so wie Ortsausgangstafeln keine automatische Aufhebung der Geschwindigkeitslimite bedeuten. Wieder was gelernt... Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Somit müsste ich doch anzeigentechnisch aus dem Schneider sein, wenn ich die 520CHF zahle oder?Ich würde sagen ja. Die Verzeigung wurde schon ausgesprochen und gleich im Ordnungsbussenverfahren erledigt.So wie ich die Tessiner einschätze, sobald sie das Geld haben, den Fall auch sogleich schliessen werden. ist eigentlich immer innerorts. Eine Überschreitung von 16-20km/h ist eine "leichte Widerhandlung". Die Mindestmassnahme ist dabei "keine Massnahmeoder eine Verwarnung". Quote Link to post Share on other sites
marcinmaximus 0 Posted September 15, 2008 Author Report Share Posted September 15, 2008 Wie geschrieben, bin ich eher bereit in den sauren Apfel zu beißen und entsprechen die Busse zu zahlen, da ich nicht weiß, wann ich demnächst mal wieder, vorallem geschäftlich, in die Schweiz muss. Muss ich trotzdem den Fahrer angeben, auch wenn ich direkt zahle? Was meint ihr? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Muss ich trotzdem den Fahrer angeben, auch wenn ich direkt zahle? Was meint ihr?Nein, weil das Verfahren ja dann nicht an die zuständige Strafverfolgungsbehörde verzeigt wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Muss ich trotzdem den Fahrer angeben, auch wenn ich direkt zahle? Was meint ihr?Ich würde nichts angeben. Zudem wurdest du schon verzeigt. Allgemeines:2. Sicherheitsleistungen2.1. Die Polizei kann von ihr bei einer Übertretung Betroffene dazu verpflichten, eine Sicherheit in dervoraussichtlichen Höhe von Busse und Kosten zu leisten, wenn sie sich nicht über ihre Identitätauszuweisen vermögen oder in der Schweiz keinen festen Wohnsitz haben. Leisten Betroffene denBetrag nicht, kann die Polizei als Sicherheit soweit wie nötig Vermögensgegenstände abnehmen.2.2. Die Abnahme der Sicherheitsleistung wird von der Polizei mit Quittung bestätigt und bis zum Abschlussdes Verfahrens aufbewahrt.3. Bussendepositen3.1. Bussendepositen sind nur dann abzunehmen, wenn Betroffene eine Übertretung der Polizeiverordnungoder eines weiteren gemeinderechtlichen Erlasses begangen haben unda) dies ausdrücklich wünschen oderb) im Ausland wohnen oderc) in der Schweiz keinen festen Wohnsitz haben oderd) Ausländer sind, die wohl hier wohnen, die Schweiz aber voraussichtlich in absehbarer Zeit verlassen.3.2. Das Depositum erhöht sich um die Auslagen der Polizei (z.B. Fotos etc.).3.3. Das Depositum wird dem Betroffenen mit einer Quittung bestätigt. und noch was: Nicht alle Ordnungsbussen nach SVG werden den Zuwiderhandelnden mittels Bussenzettelangezeigt: offenbar werden insbesondere Bussen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oftdirekt per Post angezeigt. Dass solche Bussen bei Nicht-Bezahlung auf andere Weiseeingebracht werden müssen, ist unbestritten; es mutet jedoch seltsam an, wenn diese beimStrafgericht verzeigt werden, und in einem Strafbefehl resultieren, der die offenbar hohenKosten, die auf diesem Weg entstehen, mit beinhaltet (auch wenn dieses Vorgehen auf derÜbertretungsanzeige vermerkt ist). Quote Link to post Share on other sites
marcinmaximus 0 Posted September 15, 2008 Author Report Share Posted September 15, 2008 Verzeigt heißt jetzt was? Verwarnt? Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Verzeigt heißt jetzt was? Verwarnt? Nein. Bei einer Verzeigung legt nicht mehr die Polizei die Busse fest, sondern (einfach gesagt)der Richter. Der kann die Busse den Umständen individuell anpassen und kam jetzt zum Urteil die 520.- Busse festzulegen. Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 verwarnt wirst du vom strassenverkehrsamt (irgendwann mal). wie gesagt, eine verwarnung hat kein fahrverbot zur folge, erhöht aber bei einer weiteren widerhandlung im fahrverbots- oder verwarnbereich die regelfahrverbotsdauer um einen monat. Quote Link to post Share on other sites
DrStein 1 Posted September 16, 2008 Report Share Posted September 16, 2008 Was mich an der Sache wundert, dass du Post aus dem Tessin bekommen hast. Das war immer so eine Art Insel, wo der Kontrolldruck deutliche geringer war als in der übrigen Schweiz. Die Zeiten ändern sich wohl. Leider Gruß Dr. Stein Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted September 17, 2008 Report Share Posted September 17, 2008 Was mich an der Sache wundert, dass du Post aus dem Tessin bekommen hast. Das war immer so eine Art Insel, wo der Kontrolldruck deutliche geringer war als in der übrigen Schweiz.Tessiner Temposündern drohen härtere ZeitenGegen Begünstigung Einheimischer Das Bundesgericht ermahnt die zuständigen Behörden des Kantons Tessin, beim Ausweisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen die höchstrichterliche Rechtsprechung aus Lausanne zu respektieren. Anlass dazu bot die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Autolenkers, dem der Wohnsitzkanton Graubünden den Führerausweis für einen Monat entzogen hatte, nachdem er in der Tessiner Gemeinde Castione innerorts nach Abzug der Sicherheitsmarge mit einer Geschwindigkeit von 73 km/h vom Radar erfasst worden war. Ein solcher Ausweisentzug ist laut Rechtsprechung des Bundesgerichts ausser bei ganz besonderen Umständen zwingend, wenn die innerorts generell geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h überschritten wird (BGE 128 II 86 E. 2b). Der betroffene Autolenker hatte indes die Richter in Lausanne darauf hingewiesen, dass gegenüber einem Fahrer mit Wohnsitz im Kanton Tessin in der gleichen Situation nur eine Verwarnung ausgesprochen wird. Eine derartige Praxis erscheint dem Bundesgericht als «eine Begünstigung von Fahrzeuglenkern mit Wohnsitz im Kanton Tessin». Daraus können jedoch Autofahrer in anderen Kantonen nichts zu ihren Gunsten ableiten, denn der Grundsatz der Rechtmässigkeit geht dem Prinzip der Gleichbehandlung vor (vgl. BGE 122 II 446 E. 4a). Das Bundesgericht zeigt ein gewisses Verständnis für den betroffenen Autolenker, unterstreicht aber, dass er ja nicht strenger behandelt wird als die Einwohner aller anderen Kantone, die sich beim Führerausweisentzug an die höchstrichterliche Rechtsprechung halten. Und dem Bundesgericht ist abgesehen von der im beurteilten Fall «von den graubündnerischen Behörden festgestellten Praxis des Kantons Tessin nicht bekannt, dass andere kantonale Behörden der bundesgerichtlichen Rechtsprechung regelmässig die Gefolgschaft verweigern würden». Die Tessiner Behörden werden denn nun auch im Urteil des Kassationshofs in Strafsachen angehalten, im Interesse einer rechtsgleichen Anwendung der eidgenössischen Regeln «den Führerausweisentzug stets anzuordnen, wenn dies nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geboten ist, und zwar sowohl für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Fahrzeuglenker mit Wohnsitz im Kanton Tessin in anderen Kantonen begangen haben, als auch für solche, die sie im Kanton Tessin verübt haben». Urteil 6A.67/2002 vom 25. 9. 02 - keine BGE-Publikation. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted September 21, 2008 Report Share Posted September 21, 2008 Wie werden die Briefe eigentlich verschickt? Meine liegen immer ohne Briefmarke oder Stempel im Briefkasten. Wenn die Post die Briefe kostenlos versenden müsste muss doch auch irgendein Zeichen oder Code drauf sein. Quote Link to post Share on other sites
marcinmaximus 0 Posted August 6, 2009 Author Report Share Posted August 6, 2009 Wie werden die Briefe eigentlich verschickt? Meine liegen immer ohne Briefmarke oder Stempel im Briefkasten. Wenn die Post die Briefe kostenlos versenden müsste muss doch auch irgendein Zeichen oder Code drauf sein. Hallo, ist zwar eine Weile her, aber ich habe den Briefe damals immer als Einschreiben erhalten. Da ich nie zuhause war, musste ich dann immer mit einem Abholschein zur nächsten Post, den Brief dort entgegennehmen und den Erhalt per Unterschrift bestätigen. @all Habe die Busse damals bezahlt, weil ich ab und an noch durch die Schweiz muss und mir das Risiko zu hoch war. Hinterher kam dann noch irgendeine Abrechnung auf Italienisch! Der Schwiegervater hat dann hinterher dort angerufen und gefragt, was damit gemeint sein soll, da doch schon alles bezahlt sei. Daraufhin wurde uns bestätigt, dass die Sache erledigt ist. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted August 6, 2009 Report Share Posted August 6, 2009 Habe die Busse damals bezahlt, weil ich ab und an noch durch die Schweiz muss und mir das Risiko zu hoch war. Echt? ich wurde schon so oft in F geblitzt und habe nie gezahlt und fahre dort auf oft durch. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 6, 2009 Report Share Posted August 6, 2009 Frankreich und die Schweiz sind auch zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Die Franzosen halten Ausländer, die zahlen sollen, soweit mir bekannt, immer gleich an. Quote Link to post Share on other sites
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