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Zweifel An Laser-messung


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Herford. Vor dem Herforder Amtsgericht wurde am Freitag ein Urteil gefällt, das - wenn es Bestand hat - weitreichende Folgen für viele Autofahrer hat, die per Laserpistole gemessen wurden. Sie können ihr Knöllchen - unter bestimmten Bedingungen - wegwerfen. Es gibt Zweifel an der Gültigkeit der Messung.

[...]

Das Laser-Messgerät vom Typ Riegl FG 21 P stammt aus Österreich, wurde 2006 eingeführt. Gerät und Messung wurden von einem Gutachter untersucht. Es ging dabei um den vorausfahrenden Wagen, der möglicherweise die Laser-Messung beeinflusste. Denn wenn ein weiterer Wagen im Messfeld ist, darf nicht gelasert werden. Im aktuellen Löhner Fall fuhr der VW leicht versetzt hinter dem anderen Pkw und wurde im Bereich der Frontscheinwerfer angepeilt. Der eingeschaltete Gutachter kommt zu dem Schluss, dass da nicht auszuschließen ist, dass bei der Messung ein Fehler passiert ist und der Laserstrahl durch den vorausfahrenden Wagen andere Werte erhielt. Deshalb gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Also gab es im Saal 504 einen Freispruch (Az.: 11 OWI 98/08 54JS 175/08). Knöner sieht ein entscheidendes Problem darin, dass es keine Laserpistolen mit Kameras gibt, die einen eindeutigen Fotobeweis liefern. Technisch sei das möglich, die Laser damit auszurüsten.

 

Das zuständige Ministerium habe aber bewusst darauf verzichtet. Es gehe dem Ministerium darum, dass die Aussage der Polizisten vor Ort ihre Beweiskraft behalten soll, bestätigte der Beamte des Bünder Verkehrsdienstes, der den Vertreter gemessen hatte.

 

Quelle: nw-news.de

 

Mehr

 

:whistling::rolleyes::lol2::lol2::60::80::80::rolleyes:

 

[Zitat aus urheberrechtsgründen etwas eingekürzt Gast225] <--- etwas? *lol* /BELuser ;-)

Edited by BELuser
Zitat aus Urheberschutzgründen gekürzt.
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Ich habe den Artikel eben auch in der Zeitung gelesen. Den aus meiner Sicht wesentlichen Teil habe ich mal herauskopiert:

Es ging dabei um den vorausfahrenden Wagen, der möglicherweise die Laser-Messung beeinflusste. Denn wenn ein weiterer Wagen im Messfeld ist, darf nicht gelasert werden. Im aktuellen Löhner Fall fuhr der VW leicht versetzt hinter dem anderen Pkw und wurde im Bereich der Frontscheinwerfer angepeilt. Der eingeschaltete Gutachter kommt zu dem Schluss, dass da nicht auszuschließen ist, dass bei der Messung ein Fehler passiert ist und der Laserstrahl durch den vorausfahrenden Wagen andere Werte erhielt.
und entscheidendes fett markiert.

 

1. man darf nicht messen, wenn sich ein weiteres Fahrzeug im Meßbereich befindet. Hat das ein Kollege getan und räumt er das auch noch ein, dann muß man sich ernsthaft fragen, ob er sich mit grundlegenden Voraussetzungen für Lasermessungen überhaupt beschäftigt hat bzw. sich mit diesen auskennt und ob er überhaupt an diesem Gerät vernünftig beschult wurde. Hier wäre das Verfahren dann auf jeden Fall einzustellen.

 

2. man kann und darf durchaus ein hinter einem anderen Fahrzeug fahrendes Fahrzeug messen. Nur muß man halt dabei schauen, ob sich eben nur das zu messende im Meßbereich befindet. Und dabei ist eben der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen von entscheidender Bedeutung. Manchmal auch die Position des Meßbeamten. Fährt das nachfahrende Fahrzeug nah auf, so ist oftmals eine Messung nicht oder nur unterhalb von 300m Entfernung (Laser <-> Fahrzeug) möglich bzw. zulässig.

 

3. Frontscheinwerfer eignen sich für eine Messung im Prinzip genauso wie Kennzeichen. Hier scheint es wohl so gewesen zu sein, daß nur der Frontscheinwerfer sichtbar war, der Rest der Frontpartie nicht. Leider wird zur Meßentfernung nichts berichtet. Aber wie ich unter 2. schon schrieb, ist eine Messung unter diesen Voraussetzungen nur bei relativer Nähe zulässig.

 

Entscheidend ist die Aussage des Meßbeamten. Wenn der aussagt, daß sich das andere Fahrzeug auch im Meßbereich befunden habe, tja, dann hat der Richter keine andere Wahl als einzustellen. Das ist aber auch nichts Neues! Da das aber eben wie eingangs schon geschrieben völlig entgegen der Bedienungsanleitung und den Meßvorschriften wäre, müßte man sich in einem solchen Fall wirklich fragen, warum der betreffende Kollege die Messung überhaupt verwertet hat, obwohl er hätte wissen müssen, daß das so nicht zulässig ist.

 

BTW: ich kenne diesen Richter aus früheren Zeiten und höre des öfteren das ein oder andere von ihm. Der ist gelinde gesagt merkwürdig. Nicht, weil er hier für einen VT entschieden hat, sondern weil er zu den aberwitzigsten Entscheidungen gelangt, obwohl die Beweislage ein anderes Urteil rechtfertigen würde. Als repräsentativ oder gar richtungsweisend würde ich dessen Entscheidungen jedenfalls nicht bewerten wollen. Ich glaube auch nicht, daß sich unter normalen und üblichen Bedingungen/Voraussetzungen andere Richter zu einem ähnlichen Urteil hinreißen ließen, nur weil eine Videodokumentation nicht vorhanden ist.

 

Dieser Artikel bewirkt letztlich nur eines: die Leute meinen jetzt, sie könnten gegen jede Lasermessung mit Erfolg angehen. Die meisten verstehen oder wissen gar nicht, warum hier eingestellt wurde. Die werden mir oder meinen Kollegen in der Folgezeit wieder irgendwelche dummen Äußerungen ("ich habe gehört / gelesen, daß Lasermessungen unzuverlässig sind, daß Lasermessungen ungenau sind, ... bla bla bla....) kommen, ohne aber zu wissen, was oder worüber sie da reden. Die werfen vieles völlig durcheinander und verstehen nicht, warum dieser Fall hier auf ihren eigenen nicht übertragbar ist.

Egal, wird es eben ein paar Gerichtstermine mehr und dementsprechend auch das ein oder andere Zeugengeld geben. Was soll's........ gehört auch zu meinem Job.

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na dann soll noch mal jemand sagen "eine Krähe hackt der anderen..." - zumindest in diesem Fall dürfte das nicht zutreffend sein.

 

Ich halte es eh für unsinnig, bei 2 hintereinander fahrenden Wagen, den hinteren Messen zu wollen, v.a. in einer Zone 30. Denn eigentlich kann hier der hintere VT nicht viel schneller fahren als der vordere, zumindest wenn sie einen so geringen Abstand haben, bei dem die Messung beeinflusst werden könnte...

 

Herzlichen Dank, für´s Veröffenlichen, BELuser.

 

Gruß

Xander

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Ich halte es eh für unsinnig, bei 2 hintereinander fahrenden Wagen, den hinteren Messen zu wollen, v.a. in einer Zone 30. Denn eigentlich kann hier der hintere VT nicht viel schneller fahren als der vordere, zumindest wenn sie einen so geringen Abstand haben, bei dem die Messung beeinflusst werden könnte...

Das macht aber in dem Fall Sinn, wo der nachfahrende VT auf den vorausfahrenden aufschließt. In dieser Phase ist er mitunter deutlich schneller.

 

Ich frage mich schon lange, warum hier nicht eine Fotodokumentation für eine korrekte Messung gefordert wird. Das hätte den jetzt folgenden gerichtlichen Hickhack erspart. Hoffentlich holen sie das wenigstens jetzt nach.

Ich glaube eher nicht, daß eine Fotodokumentation zu deutlich weniger Gerichtsverfahren führen würde. Das sieht man ja bei den Radarmessungen und letztlich auch beim ProViDa. Obwohl ich im Regelfall, also so zu 98%, jedem das Video zeige, es sei denn, er will es partout nicht sehen, muß ich zu sehr vielen Messungen anschließend eine Stellungnahme schreiben, weil irgendein Anwalt meint, daß die Messung nicht korrekt war oder sonstige Mängel aufwies. Bislang alles absoluter Schmarrn......

 

BTW: zum Thema Fotodokumentation wurde ja schon des öfteren viel diskutiert. Hier sei nochmals angemerkt, daß man dann letztlich in ALLEN Fällen, wo dem VT ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, ein Foto oder ein Video vorweisen müßte. So z.B. bei der Rotlichtüberwachung. Aber was z.B. ist denn mit Kontrollen wie Gurt und Handy? Was ist, wenn vor mir jemand im Überholverbot überholt? Soll man jetzt ständig im Streifenwagen eine Kamera mitlaufen lassen? Zählt die Aussage des Cops gar nichts mehr? Ich wäre eher dafür, daß man nur geschultes und solches Personal an diese Geräte ließe, die regelmäßig, also quasi tagtäglich damit arbeiten und nicht nur sporadisch.

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Ob jemand verbotenerweise überholt oder nicht, oder ob ein nicht-qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, erkennt man IMHO auch ohne Fotobeweis. Aber wenn es um eine konkrete Überschreitung in km/h oder Millisekunden geht; da sollte man sich nicht einfach auf einen Meßwert im Display verlassen. Klar ist, daß gut geschultes Personal vermutlich in Grenzsituationen das Messen gleich bleiben läßt, statt dennoch fehlerbehafte Werte zu ermitteln. Nur hat man sich ja quai schon mehr oder weniger dafür entschieden, das Messen auch an Kommunale oder gar Externe zu vergeben, bei denen gute Schulung des Personals vermutlich nicht im vorrangigen Interesse des Betreibers liegt. Sollte man das tatsächlich 100-prozentig wieder sein lassen, dann könnte man vielleicht auch einigermaßen mit der heutigen Methodik zurechtkommen, aber auch nur dann.

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Wenn man hier misst, dürfte man aber mehr sehen als nur den Scheinwerfer.

Da stimme ich Dir durchaus zu. Wobei - wie gesagt - das eben entfernungsabhängig ist. In einer 30er-Zone kann ich mir auch Fälle vorstellen, wo ein VT in ca. 150m Entfernung angepeilt wird, nur die halbe Front zu sehen ist und sich dennoch einzig und allein im Meßbereich befindet.

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Dieser Artikel bewirkt letztlich nur eines: die Leute meinen jetzt, sie könnten gegen jede Lasermessung mit Erfolg angehen. Die meisten verstehen oder wissen gar nicht, warum hier eingestellt wurde.

 

Das ist doch meißtens so, wenn Zeitungen aus Urteilen berichten.

Wer will schon die Wahrheit höhren, das interessiert den Bild-Leser nicht, und die anderen auch nicht.

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1. man darf nicht messen, wenn sich ein weiteres Fahrzeug im Meßbereich befindet. Hat das ein Kollege getan und räumt er das auch noch ein, dann muß man sich ernsthaft fragen, ob er sich mit grundlegenden Voraussetzungen für Lasermessungen überhaupt beschäftigt hat bzw. sich mit diesen auskennt und ob er überhaupt an diesem Gerät vernünftig beschult wurde. Hier wäre das Verfahren dann auf jeden Fall einzustellen.

und setzen wir doch genau hier mal an. es wäre also bestätigt, dass es messbeamte gibt, die das gerät teilweise nicht den anleitungen entsprechend anwenden.

und was jetzt, wenn er nicht so ehrlich ist und den fehler eingesteht aus angst eins auf den deckel zu bekommen? beweisen kann man ihm nichts, hätte er gelogen, wäre er außen vor und es wäre jemand mit hilfe einer irregulären messung bestraft worden.

 

was erwartet jetzt den messbeamten für seinen fehlerhafte ausübung des berufs?

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und setzen wir doch genau hier mal an. es wäre also bestätigt, dass es messbeamte gibt, die das gerät teilweise nicht den anleitungen entsprechend anwenden.

und was jetzt, wenn er nicht so ehrlich ist und den fehler eingesteht aus angst eins auf den deckel zu bekommen? beweisen kann man ihm nichts, hätte er gelogen, wäre er außen vor und es wäre jemand mit hilfe einer irregulären messung bestraft worden.

 

was erwartet jetzt den messbeamten für seinen fehlerhafte ausübung des berufs?

 

Er bekommt keines auf den Deckel. Das Verfahren wird gegen den Beschuldigten eingestellt und fertig.

 

Er bekommt eines auf den Deckel, wenn eine Falschaussage herauskommt, durch einen Zeugen, oder den Kollegen der sich verplappert oder wiedersprüchliche Aussagen.

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Ich frage mich schon lange, warum hier nicht eine Fotodokumentation für eine korrekte Messung gefordert wird.

Eine solche Forderung besteht nicht, weil beim Laser im Gegensatz zu gewöhnlichen Radar- oder Lichtschrankenverfahren das Fahrzeug aktiv anvisiert werden muss:

 

»Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte müssen grundsätzlich mit einer Dokumentationseinrichtung zur Erstellung von Einzelbilddokumenten oder zur Aufzeichnung einer Bildsequenz versehen werden. Die Anforderungen an bestimmte Verkehrsmessgeräte für die Erteilung einer Zulassung zur innerstaatlichen Eichung und damit für den Einsatz als so genanntes standardisiertes beweisfähiges Messverfahren erfordern nicht den Einsatz einer Dokumentationseinrichtung, sofern die Zuordnung von Messwert zu Fahrzeug auf einfache andere Weise zweifelsfrei sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere für Geräte, die ein aktives Anvisieren des betreffenden Fahrzeugs durch den Bediener erfordern (z. B. Laserhandmessgeräte).« [PTB-Anforderungen an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte]

 

Allerdings wäre eine Bilddokumentation durchaus zulässig:

 

»Laserhandmessgeräte dürfen mit einer Dokumentationseinrichtung zur Erstellung von Einzelbilddokumenten oder zur Aufzeichnung einer Bildsequenz versehen werden. Die Anforderungen an ein Laserhandmessgerät für die Erteilung einer Zulassung zur innerstaatlichen Eichung und damit für den Einsatz als sog. standardisiertes beweisfähiges Messverfahren erfordern nicht den Einsatz einer Dokumentationseinrichtung. Die Dokumentation kann je nach Bedarf und unter geeigneten Bedingungen eingesetzt werden, um den Zeugenbeweis der Bediener des Laserhandmessgerätes bezüglich der Zuordnung des Geschwindigkeitsmesswertes zu einem Fahrzeug zu unterstützen.« [ibidem]

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und setzen wir doch genau hier mal an. es wäre also bestätigt, dass es messbeamte gibt, die das gerät teilweise nicht den anleitungen entsprechend anwenden.

Nun, jetzt driften wir wieder in das Reich der Spekulationen ab. Ehrlich gesagt: ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß ein Kollege vor Gericht so etwas einräumt. Da müßte man sich nämlich noch andere Fragen stellen als nur die nach seiner Befähigung. Von daher lohnt es sich meiner Ansicht nach auch nicht, sich noch weiter in das Reich der Spekulationen zu begeben.

Ich kenne den ein oder anderen aus der Truppe dieses Kollegen, vllt. sogar diesen Kollegen selbst. Vielleicht bekomme ich ja ein paar nähere Informationen zu dieser Sache.... mal schauen.

 

und was jetzt, wenn er nicht so ehrlich ist und den fehler eingesteht aus angst eins auf den deckel zu bekommen? beweisen kann man ihm nichts, hätte er gelogen, wäre er außen vor und es wäre jemand mit hilfe einer irregulären messung bestraft worden.

Erscheint es Dir nicht auch recht merkwürdig, daß dieser Kollege diesen Fehler erst vor Gericht eingesteht (so es denn überhaupt so gewesen ist; die Presse schreibt ja sehr oft ziemlichen Unsinn!)? Nach doch recht langer Zeit? Zumal, wo die Erinnerungen ja doch im Regelfall etwas gelitten haben?

Ich denke, er hat auf eine entsprechende Frage einfach nur "dumm" geantwortet ("das weiß ich nicht mehr genau" oder "könnte sein, ich erinnere mich nicht"), so daß Zweifel daran aufkamen, daß der Kollege korrekt gemessen hat, obwohl er es u.U. oder gar wahrscheinlich tat.

 

was erwartet jetzt den messbeamten für seinen fehlerhafte ausübung des berufs?

So er denn fehlerhaft gemessen hat (!!), erwartet ihn zunächst einmal nichts. Keine Strafe. Allerdings erwartet ihn aus meiner Sicht etwas viel schlimmeres! Der Richter wird beim nächsten Termin - und der wird unweigerlich kommen - evtl. schon von vornherein so seine Zweifel haben...... IMHO gibt's nichts schlimmeres, also vor Gericht dumm darzustehen. Man kann durchaus Fehler eingestehen, aber nicht so wie im Bericht dargestellt. Da verliert man jegliche Glaubwürdigkeit, und das kann man sich eigentlich nicht leisten.

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Ich wäre eher dafür, daß man nur geschultes und solches Personal an diese Geräte ließe, die regelmäßig, also quasi tagtäglich damit arbeiten und nicht nur sporadisch.

tja @bluey, das war auch der nachdrücklich Wunsch von PHK a. D. Kammerer. Warum? Weil ein mühselig aufgebautes Image der Handlasermessung durch sporadisch messende Dorfpolizisten immer wieder in Verruf kommt. Zu recht, denn es gibt einfach Schwächen und Fehlermöglichkeiten, trotz "standardisiertem" Meßverfahren :whistling: .

 

Das Problem der Massenverbreitung der Laserpistole bis in jede Dorfpolizeistube ist aber hausgemacht.

 

Ein höchst erfreuliches Urteil :80::D .

:rolleyes:

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....du schreibst selbst, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein polizist einen solchen fehler dann zugibt. der autofahrer ist also im normalfall dem messenden polizisten ausgeliefert. auch wenn dieser noch so großen mist baut.

...und ich möchte nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer von Mist bei Lasermessungen in D ist.

:whistling:

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damit sind wir uns doch im prinzip einig. du schreibst selbst, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein polizist einen solchen fehler dann zugibt. der autofahrer ist also im normalfall dem messenden polizisten ausgeliefert. auch wenn dieser noch so großen mist baut.

Du legst mir da was in den Mund, was ich so nicht gesagt habe!

Noch einmal: es ist sehr unwahrscheinlich, daß ein Kollege, der sich mit dem Gerät auskennt, so einen Fehler begeht, da er weiß oder wissen muß, daß in einem solchen Fall die Messung ungültig ist. Warum also sollte in Kollege, dem dieser Umstand bewußt ist, solches vor Gericht aussagen? Wohlwissend, daß der Richter an dieser Stelle abbrechen kann und das Verfahren gegen den Betroffenen einstellen muß! Doch nur, wenn ihm dieser Umstand nicht bekannt ist. Im Umkehrschluß: ist er ihm bekannt, so wird er diesen Fehler nicht begehen, so daß sich Deine Frage/Unterstellung eigentlich schon erledigt hat.

 

Man kann natürlich jetzt Schwarzmalerei betreiben und sagen, der VT sei der Polizei beim Laser ausgeliefert, weil ja niemand verläßlich nachhalten könne, ob alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Nun, wie gesagt, wenn ich mich an eine Ampel stelle (so wie heute) und dem VT anschließend sage, er sei bei Rot gefahren, dann kann er das grundsätzlich auch nicht nachprüfen. Niemand! Auch der Betroffene heute behauptete natürlich, er sei nicht bei Rot gefahren. "Dumm" für ihn war nur, daß ich mit dem ProViDa hinter ihm war und man es anschließend auf dem Video sehr gut sehen konnte. Er staunte nicht schlecht.

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Das Problem der Massenverbreitung der Laserpistole bis in jede Dorfpolizeistube ist aber hausgemacht.

Unsere Dorfsherrifs haben kein Lasergerät. Beschult werden nahezu alle Kollegen (außer denen bei der Kripo). Und für die, die in unserer Behörde nicht allzu oft mit dem Gerät arbeiten, haben wir eine Zusammenfassung der Betriebsanleitung mit den wichtigsten Punkten erstellt. Wenn sich diese Kollegen diese 2-3 Seiten kurz vor der Messung noch einmal durchlesen, dürfte ihr Gedächtnis wieder aufgefrischt sein.

 

Ein höchst erfreuliches Urteil

Welches aber garantiert keine Signalwirkung oder Auswirkungen auf andere Messungen haben wird. Ich hoffe, daß Du verstanden hast, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Wenn ja, dann sollte Dir auch klar sein, es es eine Einzelfallentscheidung ohne weitere Auswirkungen auf andere Verfahren gewesen ist. :whistling::rolleyes:

 

...und ich möchte nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer von Mist bei Lasermessungen in D ist.

Jaja.... bla bla bla......

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Unsere Dorfsherrifs haben kein Lasergerät. Beschult werden nahezu alle Kollegen (außer denen bei der Kripo). Und für die, die in unserer Behörde nicht allzu oft mit dem Gerät arbeiten, haben wir eine Zusammenfassung der Betriebsanleitung mit den wichtigsten Punkten erstellt. Wenn sich diese Kollegen diese 2-3 Seiten kurz vor der Messung noch einmal durchlesen, dürfte ihr Gedächtnis wieder aufgefrischt sein.

Na also, Du beschreibst doch hiermit erneut die Problematik. Es ist doch kein Standard, daß jedem Lasercop in D eine lokal handgestrickte Zusammenfassung der Bedienungsanleitung vorliegt. Und selbst eine Zusatzbedienungsanleitung vermeidet nicht garantiert Praxisfehler.

Kennst Du überhaupt die Anzahl von Laserpistolen in D oder das Zahlenverhältnis zu Polizeiposten in D?

 

Welches aber garantiert keine Signalwirkung oder Auswirkungen auf andere Messungen haben wird.

....es eine Einzelfallentscheidung ohne weitere Auswirkungen auf andere Verfahren gewesen ist. :rolleyes::D

Du unterschätzt es. Dieses Urteil kann richtungsweisend sein, nämlich eine Initialzündung für eine Mißstandsbeseitigung.

:whistling:

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Fotos gehören imho zur Beweissicherung dazu. Es gibt ja schon einen anderen Thread, in dem ein Gutachter auf potentielle Fehler der Riegl FG21-P hingewiesen hat. So unfehlbar ist diese Kanone nicht und die Menschen, die sie bedienen, auch nicht.

 

Klick - Falsch abkassiert mit der Riegl FG 21 P

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Na also, Du beschreibst doch hiermit erneut die Problematik. Es ist doch kein Standard, daß jedem Lasercop in D eine lokal handgestrickte Zusammenfassung der Bedienungsanleitung vorliegt. Und selbst eine Zusatzbedienungsanleitung vermeidet nicht garantiert Praxisfehler.

Kennst Du überhaupt die Anzahl von Laserpistolen in D oder das Zahlenverhältnis zu Polizeiposten in D?

So ein Unsinn! Die jeweiligen Verkehrsdienste sind primär mit der Verkehrsüberwachung betraut. Insbesondere, was die dafür notwendigen/verfügbaren Gerätschaften betrifft. Auch die Wachen nutzen die ein oder andere Möglichkeit, vor allem eben das Lasergerät. Und nicht unbedingt selten. Der Dorfsherrif hat gänzlich andere Aufgaben und nutzt (zumind. in meiner und den anliegenden Behörden) diese Geräte nicht. Er könnte es aber ohne weiteres, denn zuvor war auch er auf der Wache, mache auch im VD, so daß er sich mit diesem Gerät auch auskennt.

 

Ich habe diese Zusammenfassung mal erstellt, um dem Kollegen, der bei uns die Beschulungen durchführt, eine Zusammenfassung an die Hand zu geben, damit er nicht ständig in der Bedienungsanleitung wälzen mußte, bzw. um den Kollegen etwas Schriftliches mitgeben zu können, da wir ja nur eine Bedienungsanleitung haben. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es in anderen Behörden ähnliche Zusammenfassungen gibt. Und wenn nicht, so wäre das auch kein Problem.

 

Du unterschätzt es. Dieses Urteil kann richtungsweisend sein, nämlich eine Initialzündung für eine Mißstandsbeseitigung.

Nein, Du überbewertest es, so wie immer. Naja, wir werden sehen. Demnächst habe ich ja wieder Laser-Termine vor Gericht. Da müßte das ja zur Sprache kommen.... schaun wir mal. :whistling:

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Fotos gehören imho zur Beweissicherung dazu. Es gibt ja schon einen anderen Thread, in dem ein Gutachter auf potentielle Fehler der Riegl FG21-P hingewiesen hat. So unfehlbar ist diese Kanone nicht und die Menschen, die sie bedienen, auch nicht.

 

Klick - Falsch abkassiert mit der Riegl FG 21 P

Nanana.... Du tust jetzt so, als würde das Lasergerät falsche Meßwerte auswerfen. Hast Du Dir den Thread noch einmal durchgelesen? Da ging es lediglich um die Entfernungsmessung.... 10cm bei einer Meßentfernung von über 500 Meter!! Entscheidend ist doch wohl, daß keine falsche Geschwindigkeit angezeigt wird/wurde!

 

BTW: das benannte Gutachterbüro ist berühmt berüchtigt...... fertigt sogar Gutachten von Geräten an, obwohl diese Geräte zur Erstellung der Gutachten gar nicht zur Verfügung standen.... fand ich seinerzeit sehr interessant..... was deren Gutachter doch alles können..... ob der wohl auch im Kaffeesatz lesen kann? :whistling:

 

BTW: wurde in dem Thread auch angesprochen. WAS hätte ein Photobeweis in diesem Falle genutzt, geändert? Und der Gutacher hat mW nicht auf Fehler (Mehrzahl!!!) hingewiesen, sondern lediglich auf einen, der meiner bescheidenen Meinung nach für die eigentliche Messung noch nicht einmal relevant ist. Zumindest, was den Umfang der Abweichung betrifft.

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Dieser Thread zeigt mir einmal mehr, dass auch ausgebildetes Messpersonal Fehler machen können. Und dass der Autofahrer, der gemessen wird, aufmerksam sein muss, wenn er vom Messbeamten die gemessene Geschwindigkeit präsentiert bekommt.

 

Dass im geschilderten Fall der Beamte, obwohl er die Messung hätte verwerfen sollen, es doch nicht getan hat, bleibt für mich ein Rätsel. Kunstfehler?

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@bluey: wie schon mal mit deiner Ziviljacke bei Brückenlasermessung, Du kannst deine lokalen Dorfsheriffkenntnisse nicht pauschal auf das Bundesgebiet übertragen.

Und wie gehabt, die Cops predigen zu jeder Zeit immer die Richtigkeit und Gültigkeit ihrer Messungen, bis ein Fehler hochpoppt, es eine neue, verbesserte Technik gibt, usw.

 

Und wie immer interessant, wenn gerichtsfeste Cops verlieren, dann taugt der Richter nichts und der Gutachter ist auch nichts.

 

Der Tag der zwingenden Bild-/Videodokumentation bei Lasermessung wird kommen. Es braucht nur mal ein ordentliches Grundsatzurteil vom BGH und damit ein Tritt in den Hintern der PTB.

 

Die von @audis3 genannten Kunstfehler (bewußt/unbewußt) sind dann ausgemerzt. Es kommt dann Diszplin in die Messungen rein. Selbstherrliches, blindes Zurücklegen a la @papemark bei Pulkmessung im Tunnel etc. fällt dann flach. Es kommt Nachprüfbarkeit und Transparenz rein. Und der fade Beigeschmack verschwindet.

:whistling:

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@ Bluey

 

Es geht primär darum, dass weder Technik noch Personal fehlerfrei ist, auch wenn noch so gut ausgebildet wird. Es ist daher nur logisch, dass zwecks Beweissicherung Fotos gemacht werden sollten, so wie es eigentlich auch üblich ist. Das kommt letztlich beiden Seiten zu Gute. Und was alles passieren kann, wenn man den Beamten glauben muss, kenne ich nur zu gut aus anderen Ländern.

 

Was spricht denn gegen eine zusätzliche Fotoeinheit bei den Laserpistolen? Garnichts.

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@bluey: wie schon mal mit deiner Ziviljacke bei Brückenlasermessung, Du kannst deine lokalen Dorfsheriffkenntnisse nicht pauschal auf das Bundesgebiet übertragen.

Du kannst Deine wenigen Eindrücke aber ebensowenig auf das Bundesgebiet übertragen.

 

Und wie immer interessant, wenn gerichtsfeste Cops verlieren, dann taugt der Richter nichts und der Gutachter ist auch nichts.

Nö. Ich habe auch schon Kollegen vor Gericht erlebt, die sich mehr schlecht als recht verkauft haben. Gibt es alles. Wir reden aber nicht über andere Fälle, sondern über den hier eingestellten.

 

Der Tag der zwingenden Bild-/Videodokumentation bei Lasermessung wird kommen.

Das wäre für mich kein Problem. Ganz im Gegenteil. Nur wer da glaubt, daß dadurch die Zahl der Einsprüche abnehmen würde, der irrt.

 

Die von @audis3 genannten Kunstfehler (bewußt/unbewußt) sind dann ausgemerzt.

Hach ja.... dann (er)findet man eben andere. Alles schon dagewesen.

 

Es kommt dann Diszplin in die Messungen rein. Selbstherrliches, blindes Zurücklegen a la @papemark bei Pulkmessung im Tunnel etc. fällt dann flach. Es kommt Nachprüfbarkeit und Transparenz rein. Und der fade Beigeschmack verschwindet.

Wer's glaubt, wird selig. Man wird ja sehen.......

 

Was spricht denn gegen eine zusätzliche Fotoeinheit bei den Laserpistolen? Garnichts.

Sag ich doch. Nur hab ich eben mit dem Status Quo auch keine Probleme. Ich muß nunmal die Technik so nutzen, wie es mir vorgegeben wird. Sollten wir irgendwann Geräte mit Video- oder Fotobeweis bekommen, dann werde ich selbstverständlich diese Geräte nutzen. Bis dahin aber......

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Hallole

Selbstherrliches, blindes Zurücklegen a la @papemark bei Pulkmessung im Tunnel etc. fällt dann flach. Es kommt Nachprüfbarkeit und Transparenz rein. Und der fade Beigeschmack verschwindet.

Quark

 

Den Gegnern einer Geschwindigkeitsmessung wird immer wieder irgendetwas einfallen um in jedem Messverfahren irgendeinen "faden Beigeschmack" hineinzuinterpretieren. Was bingt denn ein Photobeweis tatsächlich? Man würde nur sehen, welches Fahrzeug optisch anvisiert wurde, ob die Optik aber richtig justiert ist, wäre nach wie vor fraglich. Also wieder ein "neues" Spielfeld. So geht das immer weiter.

Nein, wir brauchen keine Photodokumentation. Wir brauchen korrekt ausgebildete und zuverlässige Beamte. Und da kann ich für mich und meinen nachgeordneten Bereich druchaus gerade stehen. Das hat nichts mit "Selbstherrlichkeit und blindem Zurücklegen" sondern mit professioneller und korrekter Wahrnehmung der Dienstgeschäfte zu tun.

 

Meine Messungen sind jederzeit erstens nachprüfbar (dafür gibt es Gerichte und Gutachter) und das Zusandekommen des Messwerts ist generell transparent (dafür gibt es das Messprotokoll und die Aussage der Beteiligten Beamten). Auch bekommt ihn der Betoffene gezeigt und erklärt (auch wenn das nicht notwendig wäre).

 

Das Urteil hat überhaupt gar nichts mit "initialzündung" oder sowas zu tun. Der Richter sah es lediglich nicht als erwiesen an, dass die Messung korrekt stattgefunden hat. Was immer ihn zu dieser Überzeugung gebracht hat. Auch die Rolle des Gutachters wird hier nicht näher beleuchtet - war er überhaupt geeignet? Es soll schon Gutachter gegeben haben, die haben sich nachweislich nicht mit dem Messgerät und dessen Funktion ausgekannt.

Aber letztlich ist das genau der Preis des Rechtsstaats: Eine freie Beweiswürdigung führt zu einem Ergebnis. Und in diesem Falle eben zu Gunsten des Betroffenen.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Was bingt denn ein Photobeweis tatsächlich? Man würde nur sehen, welches Fahrzeug optisch anvisiert wurde, ob die Optik aber richtig justiert ist, wäre nach wie vor fraglich. Also wieder ein "neues" Spielfeld. So geht das immer weiter.

Der Foto- / Videobeweis würde zum Beispiel bewusste Manipulationen ausschließen.

Auch wenn es solche extrem selten gibt, würden wenigstens auch diese seltenen Fälle der Manipulation noch schwerer werden.

 

Dazu kommt, dass unbewusste Falschmessungen leichter aufgedeckt werden könnten.

 

Nein, wir brauchen keine Photodokumentation. Wir brauchen korrekt ausgebildete und zuverlässige Beamte. Und da kann ich für mich und meinen nachgeordneten Bereich druchaus gerade stehen. Das hat nichts mit "Selbstherrlichkeit und blindem Zurücklegen" sondern mit professioneller und korrekter Wahrnehmung der Dienstgeschäfte zu tun.

Ja, bei euch wirkt das alles in der Tat sehr zuverlässig und fachkundig. Konnte ja schon der einen oder anderen Messung beiwohnen, das machte alles einen sehr gewissenhaften Eindruck. Aber es gibt sicherlich auch Messpersonal, das nicht so gewissenhaft arbeitet.

 

Aber letztlich ist das genau der Preis des Rechtsstaats: Eine freie Beweiswürdigung führt zu einem Ergebnis.

Au weia. Jetzt kommt wieder m3 und sagt, die Rechtswissenschaft sei gar keine Wissenschaft, weil sie in identischen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. :whistling:

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Hallole

 

Au weia. Jetzt kommt wieder m3 und sagt, die Rechtswissenschaft sei gar keine Wissenschaft, weil sie in identischen Fällen zu unterschiedlichen Erbenissen kommen kann. :whistling:

Naja - im Gegensatz zu m3 kommt sie wenigstens zu Ergebnissen ...

 

Grüße

 

papemark

 

- ich sag's ja -

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Der Tag der zwingenden Bild-/Videodokumentation bei Lasermessung wird kommen.

Das wäre für mich kein Problem. Ganz im Gegenteil. Nur wer da glaubt, daß dadurch die Zahl der Einsprüche abnehmen würde, der irrt.

Es geht doch nicht um die Anzahlsenkung der Einsprüche, welche übrigens das gute Recht der VT sind, sondern daß der VT mit einem nachvollziehbaren Meßverfahren geahndet wird und ihm keine Murkserei - ob bewußt oder unbewußt - untergejubelt wird.

 

Nur hab ich eben mit dem Status Quo auch keine Probleme. ....Ich muß nunmal die Technik so nutzen, wie es mir vorgegeben wird.

Guck, in den 60er Jahren hatte die Cops es klarer ausgedrückt, kennst Du ja schon:

Radarkontrolleur Polizei-Oberkommissar Klewe jammerte: "Was sollen wir armen Polizisten denn machen, wenn uns die Techniker von einer Bundesanstalt einen solchen Scheiß an die Hand geben?"

Auszug aus DER SPIEGEL 22/1962 vom 30.05.1962, Seite 28

 

Der Status Quo ist eh fragwürdig, ich schreib gleich bei @papemark etwas dazu.

:whistling:

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Den Gegnern einer Geschwindigkeitsmessung wird immer wieder irgendetwas einfallen um in jedem Messverfahren irgendeinen "faden Beigeschmack" hineinzuinterpretieren.

Nö, ist doch keine Interpretation. Den faden Beigeschmack kann jeder rausschmecken. Für die Geschmacksrichtung seid Ihr, die Polizei sowie die Hersteller und die PTB verantwortlich.

 

Was bingt denn ein Photobeweis tatsächlich?
Siehe oben zu blueys Anwort. Desweiteren daß endlich Punkt 3.2 der PTB-A 18.11 erfüllt ist. Und hier ist der aktuelle Status Quo mehr als fragwürdig. Wenn in der Frühphase der Handlasermeßgeräte den Herstellern Zugeständnisse bei den Gerätezulassungen mangels technischer Möglichkeit von Foto-Videobeweis-Darstellung gemacht worden sind, dann ist es heute nicht mehr zeitgemäß. Die PTB muß also erst wieder mal durch ein "Ereignis" wachgerüttelt werden. Solange schläft es sich halt gut. Zur Schlafwirkung tragen auch die Anti-Foto/Video-Hardliner wie Du, PHK a. D. Kammerer und im Windschatten noch Cops wie @bluey bei, sowie die Justiz mit der unsäglichen Einstufung als "standardisiertes Meßverfahren".

 

Man würde nur sehen, welches Fahrzeug optisch anvisiert wurde, ob die Optik aber richtig justiert ist, wäre nach wie vor fraglich.

Verstellte Visiereinrichtung ist ein Nebenkriegsschauplatz.

 

Also wieder ein "neues" Spielfeld. So geht das immer weiter.

So läuft das Spiel. Auch eso-Messungen werden per Sammeltage am Gericht abgehandelt.

 

Wir brauchen korrekt ausgebildete und zuverlässige Beamte. Und da kann ich für mich und meinen nachgeordneten Bereich druchaus gerade stehen.

Glaube ich Dir ja. Aber guck, hast Du auch wie @bluey für den "nachgeordneten" Bereich noch eine Kurzbetriebsanleitung handgestrickt?

 

... und das Zusandekommen des Messwerts ist generell transparent (dafür gibt es das Messprotokoll und die Aussage der Beteiligten Beamten).

Das basiert lediglich auf Zeugenbeweis, also kein Sachbeweis.

 

Auch die Rolle des Gutachters wird hier nicht näher beleuchtet - war er überhaupt geeignet?

Dann sollten wir schon jede Rolle näher beleuchten, z. B. auch wenn ein Cop es mit einem Richter X gut kann usw.

 

Naja - im Gegensatz zu m3 kommt sie wenigstens zu Ergebnissen ...

Ein Ergebnis 1+1=3 bringt doch nix :rolleyes: , und das nächste Gericht sagt dann noch 1+1=0 :D .

:whistling:

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Guest Mr_Biggun
Zählt die Aussage des Cops gar nichts mehr?

In dem Fall muss ich sagen: nicht mehr und nicht weniger als die eines normalen anderen Zeugen auch. Und die erzählen vor Gericht dermaßenen Brei zusammen, dass es einem die Zehennägel aufrollt. Ich hatte so einen Spaß mal in einem Verfahren mit 11 Zeugen (Kneipenschlägerei, gefKV). Alle Zeugen in einem Raum von etwa 70 qm. Ich habe (selbstverständlich mit Placet des Vorsitzenden) vor den Richtertisch treten und den Geschehensablauf skizzieren lassen. Das war geil. So viele Theaterstücke innerhalb zweier Stunden. Ergo: Zeugen fürn Anus. :lol:

 

Und jetzt stelle ich mal einen Messtrupp an die Straße und lasse die zwei Stunden lang messen. Nach einer Woche frage ich den ausführenden Beamten, in welcher Situation Fahrzeug Nr. 22 gemessen wurde, welche Fahrzeugfarbe und welche Marke das war und wie die Kiste angemessen wurde. Das kann sich keiner merken. Bis zum Gerichtsverfahren, das in der Regel wesentlich später stattfindet, sowieso nicht. Und nun haben wir die Situation, dass da einem ein mit dem Ruf der Unfehlbarkeit behafteter technischer Wert vorgeworfen wird (mit entsprechender Last, ihn zu widerlegen), von dem keiner mehr sicher weiß, ob er ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Ginge man streng nach dem in-dubio-Grundsatz, müsste man in jedem Fall zugunsten des Beschwerten annehmen, dass der Wert fehlerhaft zustande gekommen ist. Allein um hier Rechtssicherheit zu schaffen, ist der Fotobeweis unabdingbar. Rein prozessual und ohne irgendwem notorische Inkompetenz oder böse Absicht zu unterstellen.

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@m3,

 

lass doch endlich den PHK a.D. Hammer ruhen!

 

Der ist doch schon 10 Jahre im Ruhestand und hat sein Wissen aus der Zeit davor, ergo alles überholt! (habe das Buch hier )

 

 

dete

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Wenn man es so wie in den USA macht, gäb es das ganze Hickhack vor deutschen Gerichten und dieses Forum vermutlich nicht.

 

1: Halterhaftung. Der Halter des Fahrzeugs wird IMMER zur Kasse gebeten, egal ob er gefahren ist

 

2: "Violation of traffic device" nennen es die Amis! Du bekommst erstmal keinen Strafzettel weil du die Geschwindigkeit übertreten hast, sondern weil du ein amtliches Radar oder Lasergerät durch deine erhöhte Geschwindigkeit gezwungen hast auszulösen. Die gemessene Geschw. ist hier nur die Berechnung zur Höhe des Strafmaßes.

 

Da hilft kein Jammern und kein Flehen, dein Auto war zu schnell, du bist Halter, du zahlst - pasta - und die brauchen auch kein Foto, weder von vorne noch von hinten oder oben.

 

Würden wir das hier so machen, könnte der Staat noch mehr abkassieren und wir sparen uns ein Haufen Arbeit vor den Gerichten.

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Nein, dann könnte sich jeder freikaufen. Das Punktesystem sorgt hierzulande dafür, dass auch die "Reichen" nicht ungestraft rasen können.

 

Freikaufen kann sich da keiner - siehe Paris Hilton.

 

Ein Punktesystem gibt es auch drüben. Deine Fahrzeug Versicherung wird pro Verkehrsverstoß heftig nach oben gehen. Da reicht ein Falschparkerticket. Ich finde das System besser, als der Mist mit Flensburg. Das hat sich doch bl0ß wieder eine ewig Gestriger ausgesucht.

 

Mir ist es fast piepegal ob mir der Schein für 4 wochen oder 3 Monate genommen wird, zahle ich im Jahr aber statt 800 Euro 1500 Euro Autoversicherung, wurmt mich das heftiger. Das nenne ich Verkehrserziehung.

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Der ist doch schon 10 Jahre im Ruhestand und hat sein Wissen aus der Zeit davor, ergo alles überholt! (habe das Buch hier )

@dete: naja, alles nicht, aber danke für den Hinweis. Für den Leser ist das Buch Stand 2003. Aber schreib Du doch einen Fortsetzungsroman "alles neu" mit den Co-Autoren @papemark&bluey.

Aber noch bevor es Sheriff a. D. @dete heißt, sonst wirst Du selbst von jung-dynamischen Cops mit "alles überholt" zurecht gestutzt.

 

Aber ist denn "Punkt 3.2 der PTB-A 18.11" (Stand Herbst 2007 aus Burhoff/Neidel/Grün) auch schon überholt in der schnelllebigen Polizei- und Behördenwelt ^_^ ?

:lol:

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Aber ist denn "Punkt 3.2 der PTB-A 18.11" (Stand Herbst 2007 aus Burhoff/Neidel/Grün) auch schon überholt in der schnelllebigen Polizei- und Behördenwelt :lol: ?

Wenn die dort ztierte PTB-A 18.11 vom November 2006 ist, dann ist sie noch nicht überholt.

Allerdings steht auch dort mehrmals deutlich, dass für Laserhandmessgeräte keine Dokumentationseinrichtung erforderlich ist.

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m3,

 

Bucherscheinung und Ruhestandszeit sind ja wohl unterschiedliche Dinge, oder?

 

Aber, wie gesagt, hast schon Recht, wie immer!

 

 

dete

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Aber schreib Du doch einen Fortsetzungsroman "alles neu" mit den Co-Autoren @papemark&bluey.

Aber noch bevor es Sheriff a. D. @dete heißt, sonst wirst Du selbst von jung-dynamischen Cops mit "alles überholt" zurecht gestutzt.

Boah ey - hier reisst aber einer die Klappe auf, wenn man bedenkt, dass er selbst mit ungefaehr 12 angekuendigten Studien, Erfahrungsberichten und Doktorarbeiten seit langem im Rueckstand ist..... ^_^

Ich wuerde mal behaupten, 'm3_'s' Doktorarbeit kann, wenn sie denn ueberhaupt jemals erscheinen wird, hoechstens noch als historische Abhandlung dienen. Damit haette ich dann auch gleich einen Vorschlag fuer die einleitenden Worte dieser Arbeit: "Es war einmal....." :lol:

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@dete: ich habe schon geschnallt, daß der Autor gemäß deiner Info schon 1998 in den Ruhestand ging. Damit bei deinen Leser nicht solche Mißverständnisse auftreten, wäre also eine Lebenslaufauflistung sinnvoll.

 

@harryb: es sind lediglich Empfehlungen für die langjährig im Alltagstrott steckenden Cops. Es ist kein Zwang, sondern ein Anstupfer von außen. Ich sehe durchaus Marktlücken und Potential solcher Literatur. Es wäre doch wirklich schade, wenn die langjährigen Toperfahrungen und das Wissen unserer Cops einfach so in den Ruhestand genommen werden würden.

 

@radium schrieb:

Allerdings steht auch dort mehrmals deutlich, dass für Laserhandmessgeräte keine Dokumentationseinrichtung erforderlich ist.

Und warum? Der Grundsatz bei der Zulassung von Geschwindigkeitsmeßgeräten ist doch, daß "die Konstruktion des Meßgerätes sicherstellen muß, daß der angezeigte Geschwindigkeitswert nicht einem falschen Fahrzeug zugeordnet werden kann."

:shutup:

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"die Konstruktion des Meßgerätes sicherstellen muß, daß der angezeigte Geschwindigkeitswert nicht einem falschen Fahrzeug zugeordnet werden kann."

Genau das ist auch der Fall.

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Den Gegnern einer Geschwindigkeitsmessung wird immer wieder irgendetwas einfallen um in jedem Messverfahren irgendeinen "faden Beigeschmack" hineinzuinterpretieren. Was bingt denn ein Photobeweis tatsächlich? Man würde nur sehen, welches Fahrzeug optisch anvisiert wurde, ob die Optik aber richtig justiert ist, wäre nach wie vor fraglich. ....

 

Aber die Optik könnte man bei berechtigten Zweifeln überprüfen lassen.

Also ich wäre auch für eine Photodokumentation, sowas ist ja heutzutage auch kein technisches Problem.

 

Lasermessgerät(e) hat bei uns jede Polizeistation, aber kein Posten oder sowas.

Und messen tun auch meist die gleichen Beamten.

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Allerdings steht auch dort mehrmals deutlich, dass für Laserhandmessgeräte keine Dokumentationseinrichtung erforderlich ist.

Und warum? Der Grundsatz bei der Zulassung von Geschwindigkeitsmeßgeräten ist doch, daß "die Konstruktion des Meßgerätes sicherstellen muß, daß der angezeigte Geschwindigkeitswert nicht einem falschen Fahrzeug zugeordnet werden kann."

Genauso ist es. Vielleicht solltest du die von dir angeführte PTB-A 18.11 gelegentlich auch einmal selbst lesen. Dort findest du neben dieser Anforderung auch gleich die Begründung, warum Laserhandmessgeräte dieser Anforderung auch ohne Dokumentationseinrichtung genügen:

 

»Die Konstruktion des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes muss für alle eichrechtlich relevanten Betriebsarten eine eindeutige Zuordnung eines Geschwindigkeitsmesswertes zu einem Fahrzeug gewährleisten.

Werden innerhalb eines Messvorganges die Geschwindigkeiten mehrerer Fahrzeuge gemessen und dokumentiert, sind die Werte den Fahrzeugen eindeutig zuzuordnen (z. B. durch Angabe der Fahrspur).

Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte ohne Dokumentationseinrichtung müssen eine eindeutige Zuordnung eines Fahrzeuges zu einem Messwert durch den Benutzer ermöglichen (z. B. durch einen markierten Bereich in einer Zieleinrichtung).«

 

»Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte müssen grundsätzlich mit einer Dokumentationseinrichtung zur Erstellung von Einzelbilddokumenten oder zur Aufzeichnung einer Bildsequenz versehen werden. Die Anforderungen an bestimmte Verkehrsmessgeräte für die Erteilung einer Zulassung zur innerstaatlichen Eichung und damit für den Einsatz als so genanntes standardisiertes beweisfähiges Messverfahren erfordern nicht den Einsatz einer Dokumentationseinrichtung, sofern die Zuordnung von Messwert zu Fahrzeug auf einfache andere Weise zweifelsfrei sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere für Geräte, die ein aktives Anvisieren des betreffenden Fahrzeugs durch den Bediener erfordern (z. B. Laserhandmessgeräte).«

 

»Laserhandmessgeräte dürfen mit einer Dokumentationseinrichtung zur Erstellung von Einzelbilddokumenten oder zur Aufzeichnung einer Bildsequenz versehen werden. Die Anforderungen an ein Laserhandmessgerät für die Erteilung einer Zulassung zur innerstaatlichen Eichung und damit für den Einsatz als sog. standardisiertes beweisfähiges Messverfahren erfordern nicht den Einsatz einer Dokumentationseinrichtung. Die Dokumentation kann je nach Bedarf und unter geeigneten Bedingungen eingesetzt werden, um den Zeugenbeweis der Bediener des Laserhandmessgerätes bezüglich der Zuordnung des Geschwindigkeitsmesswertes zu einem Fahrzeug zu unterstützen.«

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Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte müssen grundsätzlich mit einer Dokumentationseinrichtung zur Erstellung von Einzelbilddokumenten oder zur Aufzeichnung einer Bildsequenz versehen werden. Die Anforderungen an bestimmte Verkehrsmessgeräte für die Erteilung einer Zulassung zur innerstaatlichen Eichung und damit für den Einsatz als so genanntes standardisiertes beweisfähiges Messverfahren erfordern nicht den Einsatz einer Dokumentationseinrichtung, sofern die Zuordnung von Messwert zu Fahrzeug auf einfache andere Weise zweifelsfrei sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere für Geräte, die ein aktives Anvisieren des betreffenden Fahrzeugs durch den Bediener erfordern (z. B. Laserhandmessgeräte).«

Meinen Standpunkt habe ich ja schon zu genüge dargestellt.

 

Gerade obiges Zitat ist eben meiner Meinung nach angreifbar, da eben nicht "zweifelsfrei sichergestellt " werden kann, das kein anderes Fahrzeug gemessen wurde, da eben Menschen damit arbeiten und auch "versagen" können.

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