leo 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Der geneigte Endurist ist ja mittlerweile eines der Haupt-Hassobjekte. Die Wanderer hassen ihn, da er mit Krach auf deren Wegen unterwegs ist. Die Radfahrer hassen ihn, weil er up- und downhill schneller ist. Die Umweltschützer hassen ihn, da er möglicherweise über geschützte Hamster fährt und die Polizei hasst ihn sowieso, da man ihm nicht beikommt. Haltezeichen werden geflissentlich übersehen und der Weg in eine andere Richtung fortgesetzt, auf dem man ihm nicht folgen kann. Selbst Jäger drohen schonmal mit der Flinte, wissen aber, dass sie die nächsten 100 Jahre im Knast schmoren, wenn sie sich zu einem Schuss hinreißen lassen. Wie also dieser Spezies beikommen, die Hubschraubereinsätze wegen einer simplen Owi nicht wirklich legitimiert? Man schaut auf das Kennzeichen und zeigt ihn an, ganz im Stile der großen Blockwarte. Doch hat sich dort oft Schlamm hin verirrt und so das KZ unleserlich gemacht. Nur ist diese Methode leider nicht sicher, denn eine ordentliche Bachdurchquerung und schon ist nichts mehr da vom feinen Schlamm. Was tun also? Man gehe davon aus, dass der ambitionierte Endurist nicht immer ordentlich vom Fahrzeug absteigt und so das KZ schon die ein oder andere Biegung mit sich bringt. Diese dringelassen wäre zu offensichtlich und verleitet den einen oder anderen doch eher genau hinzuschauen. Die Lösung --> Bricht bei einem solchen unfreiwilligen Abgang die Platte, denn ist der ordentliche Endurist natürlich bemüht diese nicht einfach in der Umwelt zu belassen und nimmt sie im Rucksack mit. Schließlich bekommt man mit einem volltändigen, wenn auch zweigeteilten Schild bei der Zulassung einfach ein neues ohne Sperre und Verlust der Wunschnummer. Wird man bei einer solchen Fahrt dann widererwartend doch angehalten, so kann kaum ein Offizieller auf KZ-Missbrauch plädieren, kann man doch auf Zuruf das andere Teil das "gerade eben erst" abgebrochen ist, vorzeigen. So geschehen am vergangenen Sonntag. leo Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 hmm - nennt sich das nicht "Aufruf zu einer Straftat"? Wenn ich fies wäre - bin ich nicht - dann würde ich dir einen Vorfahrtstoß durch einen Autofahrer gönnen, bei dem (welch ein Zufall) das Kennzeichen nicht lesbar ist, Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 hmm - nennt sich das nicht "Aufruf zu einer Straftat"?Nö. GrußMace Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Wenn die Bruchkante frisch ist, kommt man bei mir mit einer Mängelkarte davon. Habe ich den Eindruck, daß der Bruch etwas älter ist, gibts eine Anzeige nach § 22 StVG. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
leo 0 Posted September 10, 2008 Author Report Share Posted September 10, 2008 Na auf die Anzeige würde ich mich freuen. Das belegt jeder Sachverständige mit Links, daß beim Enduro "fallen" das Schild oft geknickt wird, also sicher vor dem Komplettdurchbruch schon angebrochen war. Da kann also ruhig Rost dran sein an der Bruchkante. Dort ist dann nämlich auch Erde usw. dran, so wie am Gegenstück im Rucksack. Gruß,leo Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Da kann also ruhig Rost dran sein an der Bruchkante.Wenn ich nicht total daneben liege sind Kfz-Kennzeichen aus Aluminium. Und zwar aus einer relativ weichen Aluminiumlegierung damit Prägen kein Problem ist. Wie soll da Rost, ich nehme an Du meinst Eisenrost, da entstehen. Brechen kann das Schild nur wenn es mehrfach hin und her gebogen wird. Das gibt eine besondere Form der Bruchstelle. Warum habe ich das Gefühl das sich hier ein Troll wichtig machen will. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 ein Troll mit der Mitgliedsnummer 8? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Brechen kann das Schild nur wenn es mehrfach hin und her gebogen wird. Das gibt eine besondere Form der Bruchstelle. Warum habe ich das Gefühl das sich hier ein Troll wichtig machen will. @ hartmut: noch nie etwas von Vibrationsrisse gehört oder gesehen? Gerade bei Enduros! @leo: aus Sicherheitsgründen vor Förster, Cops und Blockwarte hatten wir bei Geländetripps dito die Kennzeichen optimiert, je nach Fason: mit "natürlichen" Dreckaufschlag, hochgeknickt, fast horizontale Anbringung (für Hubschrauberfahndung ) oder halt "gerade abgefallen". Durch weiche Spritzschutzverlängerungen wurden Kennzeichen auch bei Einfederungen vom Hinterrad reingezogen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 @ hartmut: noch nie etwas von Vibrationsrisse gehört oder gesehen? Gerade bei Enduros!Viele Brüche habe ich schon gesehen, vom gebrochenen Herzen, über Knochen, Achsen und auch schon an Rahmen diverser Fahrzeuge. Aber noch nie einen Bruch von einem Kennzeichen, oder hast Du schon mal etwas davon gehört? Und Du als Fachmann wirst mir sicher recht geben, am Bruchbild erkennt man auch die Ursache des Bruchs. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Na auf die Anzeige würde ich mich freuen. Das belegt jeder Sachverständige mit Links, daß beim Enduro "fallen" das Schild oft geknickt wird, also sicher vor dem Komplettdurchbruch schon angebrochen war. Da kann also ruhig Rost dran sein an der Bruchkante. Dort ist dann nämlich auch Erde usw. dran, so wie am Gegenstück im Rucksack. Gruß,leoMan erkennt schon, ob das Schild durch einen Sturz abgerissen ist oder durch mehrfaches Biegen durchgebrochen wurde. Aber was diskutieren wir hier über "hätte, wäre, wenn". Du fährst ja so. Ich bin mir sicher, wenn du häufig so unterwegs bist, wirst du in naher Zukunft auch deine Erlebmisse mit meinen Kollegen hier berichten können. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 hmm - nennt sich das nicht "Aufruf zu einer Straftat"?Nö. GrußMacehab ja nur mal gefragt Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Ich empfehle für solche Zwecke ein winziges Racingkennzeichen. Steht alles drauf, nur ohne Siegel.Jeder halbwegs kompetente Cops akzeptiert das und der Jäger kann's aufgrund der "Kleine" (Gegenteil von Größe ) nicht lesen. @Hartmut: Du erkennst keinen Vibrationsbruch? Bei Gelegenheit mache ich mal n Foto von einem. Nur kurz für deine Wissenslücke. Ein Vibrationsbruch an einem KZ erkennst du daran, dass im Prinzip nichts verbogen ist, sondern nur ein mehr oder weniger gerader Bruch durch das Metall geht. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 @Hartmut: Du erkennst keinen Vibrationsbruch? Bei Gelegenheit mache ich mal n Foto von einem. Nur kurz für deine Wissenslücke. Ein Vibrationsbruch an einem KZ erkennst du daran, dass im Prinzip nichts verbogen ist, sondern nur ein mehr oder weniger gerader Bruch durch das Metall geht.Willst Du einem Huhn das eierlegen beibringen? Für dich als Info, ich bin von Beruf ein Metaller bei dem solche Dinge zum Grundlagenwissen gehören. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Jeder halbwegs kompetente Cops akzeptiert dasSo? Wie kommst du zu dieser Ansicht? Schauen wir doch mal in § 22 StVG: § 22 StVGKennzeichenmissbrauch (1) Wer in rechtswidriger Absicht 1.) ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2.) ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3.) das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist. Was haben wir nun: Ein "Racingkennzeichen, welches nicht die amtlich zugelassene Kennzeichnung darstellt, denn die amtlich zugelassene Kennzeichnung beinhaltet Norm-Maße sowie ein Siegel.Da das ganze dann auch noch zu dem Zweck geschieht, die Erkennbarkeit zu beinflussen, ist die STrafanzeige in greifbarer Nähe... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Aber noch nie einen Bruch von einem KennzeichenMfG. hartmut Dann enttäuscht mich diese Aussage um so mehr. Denn ich habe auch einen Metaller mit 40-jähriger Berufserfahrung in der Familie. Und so viel habe ich sogar schon von ihm gelernt. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Jeder halbwegs kompetente Cops akzeptiert dasSo? Wie kommst du zu dieser Ansicht? ... Was haben wir nun: Ein "Racingkennzeichen, welches nicht die amtlich zugelassene Kennzeichnung darstellt, denn die amtlich zugelassene Kennzeichnung beinhaltet Norm-Maße sowie ein Siegel.Da das ganze dann auch noch zu dem Zweck geschieht, die Erkennbarkeit zu beinflussen, ist die STrafanzeige in greifbarer Nähe... GrußGoose Ich komme darauf, weil viele halbwegs kompetente Cops in unserer Gegend so hell unter der Mütze sind (sorry für den harten Ausdruck) und entsprechend handeln. Im Ernst, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Racingkennzeichenfahrer auf der Stirn geschrieben steht, dass hier Vorsatz besteht. Handelt er doch eigentlich "nur" rein rational, um sein teures Kennzeichen im Geländeeinsatz zu schonen. Die letzten Meter auf der Straße wird gesetzeswidriger Weise natürlich nicht zurück gebaut, da das KZ zu Hause liegt und nur die Papiere on Board sind. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Für dich als Info, ich bin von Beruf ein Metaller bei dem solche Dinge zum Grundlagenwissen gehören.@hartmut: Du warst bei einigen Grundlagenschulungen wohl nur physisch dabei . Du brauchst aber auch kein ausgebildeter Metallurge, Materialprüfungsingenieur etc. zu sein, um das Problem "Vibrationsrisse bei Moppedkennzeichen" zu kennen. Quote Link to post Share on other sites
Marius84 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Naja nen Vibrationsbruch gibt´s schon. Hab auch schon ne Alu-Fahrradgabel durchbekommen, aber bevor du dein Nummerschild durchvibrierst, vibriest du dir vorher noch was anderes durch. Ist ja auch ne enorme Belastung die so nen Nummernschild aushalten muss. Hängt ja soviel dran. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 @hartmut: Du warst bei einigen Grundlagenschulungen wohl nur physisch dabei .Ist schon möglich, manche Schulungen waren schon so Routine, die habe ich im Schlaf gegeben. Du brauchst aber auch kein ausgebildeter Metallurge, Materialprüfungsingenieur etc. zu sein, um das Problem "Vibrationsrisse bei Moppedkennzeichen" zu kennen.Brauch man auch nicht, es reicht allgemein aus das Verhalten verschiedener Materialien bei Beanspruchung zu kennen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Brauch man auch nicht, es reicht allgemein aus das Verhalten verschiedener Materialien bei Beanspruchung zu kennen. MfG. hartmut Scheinbar nicht, aber hier im RF wird ja allgemein viel geschlußfolgert... MfGPrince Ist ja auch ne enorme Belastung die so nen Nummernschild aushalten muss. Hängt ja soviel dran. Ach so. Und darauf kommt es also an? Erklär doch mal bitte. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Ich komme darauf, weil viele halbwegs kompetente Cops in unserer Gegend so hell unter der Mütze sind (sorry für den harten Ausdruck) und entsprechend handeln. Im Ernst, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Racingkennzeichenfahrer auf der Stirn geschrieben steht, dass hier Vorsatz besteht. Handelt er doch eigentlich "nur" rein rational, um sein teures Kennzeichen im Geländeeinsatz zu schonen. Die letzten Meter auf der Straße wird gesetzeswidriger Weise natürlich nicht zurück gebaut, da das KZ zu Hause liegt und nur die Papiere on Board sind. MfGPrinceDas ist absoluter Unsinn.Mach dich mal mit den rechtlichen Grundlagen vertraut (ein Rat, den ich jedem geben kann, der hier versucht, Ratschläge zu geben, obwohl er sich der Tragweite offensichtlich nicht bewusst ist), dann wirst du das auch erkennen.Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele hier mit ihrem Halbwissen aufschlagen und felsenfest überzeugt sind, im Recht zu sein, obwohl sie augenscheinlich absolut keine Ahnung haben, wozu sie da raten. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Marius84 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Ist ja auch ne enorme Belastung die so nen Nummernschild aushalten muss. Hängt ja soviel dran. Ach so. Und darauf kommt es also an? Erklär doch mal bitte. MfGPrince Schon mal was von Wöhlerkurven gehört? Und Dauerschwingfestigkeit? Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Es geht hier nicht um Recht und Gesetz. Es geht hier um das Leben auf der Straße ("im Dorf").Und als Ratschläge sind meine Beiträge hier schon gar nicht zu verstehen. Mag jeder daraus mitnehmen, was er beliebt. So soll es auch bei deinen Beiträgen sein. Ich gebe hier nur ein paar meiner Erfahrungen weiter, die z.T. nicht viel mit besagtem Recht und Gesetz zu tun haben. Ich zitiere m3_: "Regeln setzen ein, wo Intelligenz aufhört" MfGPrince Ist ja auch ne enorme Belastung die so nen Nummernschild aushalten muss. Hängt ja soviel dran. Ach so. Und darauf kommt es also an? Erklär doch mal bitte. MfGPrince Schon mal was von Wöhlerkurven gehört? Und Dauerschwingfestigkeit? Nein leider nicht.Kannst du das auch auf ein Kennzeichen anwenden und darlegen oder fallen dir nur diese Schlagworte ein? Bitte mach uns schlauer. MfGPRince Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Es geht hier nicht um Recht und Gesetz. Es geht hier um das Leben auf der Straße ("im Dorf").Und als Ratschläge sind meine Beiträge hier schon gar nicht zu verstehen. Mag jeder daraus mitnehmen, was er beliebt. So soll es auch bei deinen Beiträgen sein. Ich gebe hier nur ein paar meiner Erfahrungen weiter, die z.T. nicht viel mit besagtem Recht und Gesetz zu tun haben.Wenn diesbezüglich bei dir im Drf ein Auge zugedrückt wird, so ist das dein Glück. Keinesfalls jedoch besteht ein Anspruch darauf, man sollte also nicht annehmen, daß das immer und überall so ist. Genau so hast du es jedoch dargestellt, und das ist eben falsch. Und hier sind wir dann wieder bei Recht und Gesetz: Man sollte sich immer vor Augen halten, was man macht und welche Konsequenzen das eigene Handeln haben kann. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Marius84 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Die Wöhlerkurven geben einen Zusammenhang zwischen Stärke der Belastung und Schwingspielen, also im Prinzip Vibration.Und wenn die Belastung nicht allzu hoch ist, je nach Werkstoff natürlich anderes, kann man einen Werkstoff unendlich mal hin- und herschwingen lassen ohne das er bricht. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Naja nen Vibrationsbruch gibt´s schon. Hab auch schon ne Alu-Fahrradgabel durchbekommen, aber bevor du dein Nummerschild durchvibrierst, vibriest du dir vorher noch was anderes durch. Ist ja auch ne enorme Belastung die so nen Nummernschild aushalten muss. Hängt ja soviel dran.@marius84: da brauchen keine Gewichte dranhängen. Bist Du schon mal einen Dauergrobvibrator wie die XR 500 gefahren? Dazu noch eine nur "einfache" Kennzeichenverschraubung und ruckzuck ist das Kennzeichen eingerissen, teils sogar kreisförmig um die Schrauben rausgebrochen, ohne Wöhler-Dauerfestigkeitsdiagramm . Es gibt ja auch Feinstvibrationen bei sogar "Superbikes". Aus Spargründen hatten wir zerpuzzelte Kennzeichen auf Aluträgerflächen montiert. Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 10, 2008 Report Share Posted September 10, 2008 Und wenn die Belastung nicht allzu hoch ist, je nach Werkstoff natürlich anderes, kann man einen Werkstoff unendlich mal hin- und herschwingen lassen ohne das er bricht. Und wenn das Kennzeichen nur an zwei Schrauben am oberen Rand des selben angebracht ist... Können dann nicht an dieser Stelle Momente entstehen, die vielleicht doch zum Bruch führen? Alles schon gesehen ... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 @marius84: da brauchen keine Gewichte dranhängen. Bist Du schon mal einen Dauergrobvibrator wie die XR 500 gefahren? Dazu noch eine nur "einfache" Kennzeichenverschraubung und ruckzuck ist das Kennzeichen eingerissen, teils sogar kreisförmig um die Schrauben rausgebrochen, ohne Wöhler-Dauerfestigkeitsdiagramm .Das kann ich durchaus bestaetigen, ist mir mein Kennzeichen an der XT500 dadurch auch verlustig gegangen. Allerdings, ein durchgebrochenes Nummernschild, wie vom TE beschrieben, ist mir noch nicht untergekommen. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Keinesfalls jedoch besteht ein Anspruch darauf, man sollte also nicht annehmen, daß das immer und überall so ist. Genau so hast du es jedoch dargestellt, und das ist eben falsch. Und hier sind wir dann wieder bei Recht und Gesetz: Man sollte sich immer vor Augen halten, was man macht und welche Konsequenzen das eigene Handeln haben kann.@goose: in allen Ehren deine Paragraphendarstellung mit Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis. Aber selbst wenn Du die Paragraphen mit Blümchen umrandet präsentiert hättest, es bleibt in der Praxis ein rein theoretisches, unwahrscheinliches Worst-Case-Szenario. Die Wahrscheinlichkeit auf einen in diese Sache korinthen- Cop zu treffen ist gering. Und was würdest Du denn machen, wenn der VT sagt, eine Schraube/Mutter vom Kennzeichen hat sich durch Vibrationen gelöst und verabschiedet, und bevor das sich halblebige Kennzeichen komplett verabschiedet und mißbräuchlich verwendet werden könnte, wird es sicher am Mann mitgeführt? @harryb: bravo, gibt mal deinem Kollege @hartmut ein bischen Nachhilfeunterricht. Bist Du die XT500 als Studentenkarre gefahren, mit ner umgehängten Jute-Fransentasche ? Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 @goose: in allen Ehren deine Paragraphendarstellung mit Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis. Aber selbst wenn Du die Paragraphen mit Blümchen umrandet präsentiert hättest, es bleibt in der Praxis ein rein theoretisches, unwahrscheinliches Worst-Case-Szenario.Vielleicht muss es nicht unbedingt gleich vorsätzlicher Kennzeichenmissbrauch sein; allerdings liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor: „Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.“(§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat)Dafür sind ein Regelsatz von 40 Euro sowie ein Punkt vorgesehen. Dabei lautet speziell der aufgeführte § 10 Abs. 12 FZV:»Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.« Quote Link to post Share on other sites
leo 0 Posted September 11, 2008 Author Report Share Posted September 11, 2008 Wir sind meist zu dritt unterwegs. Einer von uns hatte schon mächtig Ärger weil er mit dem Sportkennzeichen (vom Erzberg) erwischt wurde. Das ging gerade nochmal gut. Der andere hat sein Kennzeichen schon immer im Rucksack dabei. Es hat ausgebrochene Stellen an den Schrauben, von denen auch nur noch eine am Heck dran ist. Sehr glaubwürdig wie ich finde. Da ich meins aber von Anfang an an drei anstatt zwei Punkten befestigt hatte, klappte das nicht. Doch siehe da, es bildeten sich Risse zwischen den Schrauben und dort, wo das Schild durch bergauf-Stürze oft geknickt wurde. So im Januar bog ich es dann noch zwei mal hin und her und ab war's. Nun ist brav noch die Stadt zu erkennen und die beiden Stempel und so bleibt das auch bis ich 2010 wieder zum TÜV damit muss. @GooseDu wirst sicher wieder etwas finden wie man mit Akte-X Mitteln den Täter überführt. Doch dazu kommt es erst garnicht. Noch nie hat mich ein Cop im Feld angehalten und bei uns in der Grube tauchen öfters mal welche auf. Somit ist es eigentlich nur für den Fall der Fälle und hauptsächlich gegen die "Anzeiger" gedacht, die man im vorbeifahren passiert. Wetternde Rentner, die sogar einen MTB-Fahrer anzeigen, weil sie der Meinung sind, die hätten auf Wanderwegen nichts verlohren. Im übrigen sind wir keine hirnlosen Raser die über frisch eingesähte Felder fahren, mit 80 auf dem Hinterrad an Wanderern vorbei oder ohne Auspuff fahren. Die meisten Fussgänger grüßen sogar zurück, wenn wir sie langsam passieren und hallo sagen. Noch nie hat's bei uns Ärger mit Bauern gegeben, zumal einem von uns ein Weingut gehört und er so alle Anreiner kennt. Also ruhig Blut. leo Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 [...]Sorry, aber was schreibst du da wieder für einen Quatsch? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Und was würdest Du denn machen, wenn der VT sagt, eine Schraube/Mutter vom Kennzeichen hat sich durch Vibrationen gelöst und verabschiedet, und bevor das sich halblebige Kennzeichen komplett verabschiedet und mißbräuchlich verwendet werden könnte, wird es sicher am Mann mitgeführt? Liest sich für mich ganz und gar nicht wie Quatsch sondern zeugt von "Mitdenken". Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Sprachen wir nicht von einem montierten "Racingkennzeichen"?Bei einem halb abgelösten Kennzeichen finden sich idR immer Befestigungsmöglichkeiten. Notfalls fährt man di nächste Tanke an und bittet um Werkzeuig, Schrauben oder Kabelbinder. Sorry, aber wenn eine Ausrede so schlecht ist, dann darf man nicht erwarten, daß man sie glaubt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Bei einem halb abgelösten Kennzeichen finden sich idR immer Befestigungsmöglichkeiten. Notfalls fährt man di nächste Tanke an und bittet um Werkzeuig, Schrauben oder Kabelbinder. Sorry, aber wenn eine Ausrede so schlecht ist, dann darf man nicht erwarten, daß man sie glaubt. Seid wann fährt man mit einer Enduro an die Tanke?Ich betanke meine IMMER zu Hause. Schont die Reifen. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Als wir als grün/weisse noch MUZ hatten kamen die nach einem Jahr reihenweise mit kaputten Funkgerät.Die hatte es wirklich "zerrüttelt", speziell die Frequenzweiche war in ihre Einzelteile zerfallen Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Notfalls fährt man di nächste Tanke an und bittet um Werkzeuig, Schrauben oder Kabelbinder. Werkzeug, Schrauben und Kabelbinder.............an der Tankstelle ????? An gut sortierten Tankstellen gibt´s allenfalls Pornohefte, Zigaretten, verweichte Brötchen vom Vortag, Benzin und Diesel. Sinnvolles Zubehör und ausleihbares Werkzeug wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Übrigens kann die weibliche Kassiererin einen Vorschlaghammer nicht von einer Kombizange unterscheiden. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 ....allerdings liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor: „Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.“(§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat)Dafür sind ein Regelsatz von 40 Euro sowie ein Punkt vorgesehen.@radium: richtg, ist wenn dann die wahrscheinlichere Ahndung. Aber auch hier sollte man die Kirche im Dorf lassen und mit Augenmaß agieren. Auch ein @goose wird froh sein, wenn bei ihm mal wirklich unbemerkt ein Kennzeichen abgefallen ist und er dann prompt von einem Kollegen angehalten wird, der ihm nicht 40 Euro + 1 Flens auf's Auge drückt, sondern ihm seine "Story" abnimmt. Selbstverständlich ist es auch eine nette Story , man sei ja schon tagelang unterwegs, um eine historische Tankstelle zu finden, die einem Werkzeug, Schrauben oder Kabelbinder zur Verfügung stellt . Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Wenn du dir den Thread mal genauer anschaust, mein lieber m3, wirst du sehen, daß ich oben sagte, daß ich bei nachvollziehbaren Begründungen nur eine Mängelkarte schreibe. Wenn mir die Begründung jedoch als Ausrede erscheint, gibt's einen Nachschlag. @PW: Nun, dann solltest du sie eben nach Hause schieben. Schont die Reifen ebenfalls. Wie gesagt, alberne Begründungen haben keinen Anspruch darauf, daß man sie glaubt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Wenn mir die Begründung jedoch als Ausrede erscheint, gibt's einen Nachschlag."Erscheinen" kann viel und ist subjektiv. Denk nur mal an Gerichtsfestigkeit! Willst Du dort mit Erscheinungen argumentieren ? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 11, 2008 Report Share Posted September 11, 2008 Nun ist meine Anzeige kein Urteil, dieses spricht ein Richter.Und selbstverständlich schildere ich diesem neben meinen objektiven Feststellungen auch meine subjektiven Eindrücke vor Ort, damit dieser sich daraus ein Bild machen kann. Schon mal an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen? Dann müsstest du sowas kennen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 @PW: Nun, dann solltest du sie eben nach Hause schieben. Schont die Reifen ebenfalls. Darf man denn Mopeds ohne KZ auf öffentlichen Straßen schieben? Wie ist das doch gleich mit dem Versicherungsschutz... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 einfach mal die Gesetzestexte blättern. Dann wirst du feststellen, daß man mein Mopped ohne Kennzeichen zwar schieben, nicht jedoch fahren darf. Es ist ja nicht schlimm, wenn man was nicht weiß. Wenn man sich jedoch trotzdem so darstellt, als hätte man Ahnung und dabei kommt dann Unsinn heraus, dann wird es peinlich. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Es ist ja nicht schlimm, wenn man was nicht weiß. Wenn man sich jedoch trotzdem so darstellt, als hätte man Ahnung und dabei kommt dann Unsinn heraus, dann wird es peinlich. GrußGoose Wenn man etwas nicht weiß, sollte man jemanden fragen, der es weiß. (Schau mal an das Satzende meinen vorherigen Posting. ) Kann natürlich immer passieren, dass man auch mal dumme Antworten bekommt. Aber damit muss man immer und überall leben. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Wenn man etwas nicht weiß, sollte man jemanden fragen, der es weißNaja. Ich gestehe, daß ich persönlich es bevorzuge, mir meine Informationen selber zu beschaffen. Das ist zwar nicht der einfache Weg, dafür jedoch der sichere. Kann natürlich immer passieren, dass man auch mal dumme Antworten bekommt. Aber damit muss man immer und überall lebenNur auf dumme Fragen... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Nur auf dumme Fragen... GrußGoose Die Wahl auf Fragen zu Antworten bleibt immer noch dir überlassen. Wenn sie dir als dumm erscheinen, warum .... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Es sollte dir aufgefallen sein, daß du mich angesprochen hast. IdR, wenn es nicht zu albern wird, antworte ich dann auch darauf. Allerdings befinden wir uns nun doch auf einem Niveau, in dem es meines Erachtens wohl doch keinen Sinn mehr macht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Es ist ja nicht schlimm, wenn man was nicht weiß. Wenn man sich jedoch trotzdem so darstellt, als hätte man Ahnung und dabei kommt dann Unsinn heraus, dann wird es peinlich. GrußGoose Fass dich an die eigene Nase, denn diesen Niveau hast du an dieser Stelle unübersehbar eingeläutet. Vorher ging es mehr oder weniger gesittet von statten. MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 13, 2008 Report Share Posted September 13, 2008 Nun, nachdem du dich so dargestellt hast, als hättest du Ahnung von dem, was du da schreibst, gleichzeitig eindrucksvoll bewiesen hast, daß das doch nicht der Fall ist (siehe Beitrag 12) und nun auf penetrante Weise permanent versuchst, mich zu provozieren, solltest du nicht mehr nur mit einem Blümchenton rechnen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
morty 1 Posted September 13, 2008 Report Share Posted September 13, 2008 Viele Brüche habe ich schon gesehen, vom gebrochenen Herzen, über Knochen, Achsen und auch schon an Rahmen diverser Fahrzeuge. Aber noch nie einen Bruch von einem Kennzeichen, oder hast Du schon mal etwas davon gehört? So unterscheiden sich die Lebenswelten. Von Knochenbrüchen weiß ich persönlich nichts, aber mein Endurokennzeichen ist damals ständig gerissen und gebrochen - und das auch ganz ohne aktive Biegungen ... Quote Link to post Share on other sites
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