Jump to content

3 Monate - 3mal Geblitzt


Recommended Posts

Hallo liebe community,

ich war jetzt schon des Öfteren bei Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht auf eurer Seite und hab natürlich auch schon gegoogelt. Aber mittlerweile ist meine Situation ein klein wenig zu speziell geworden, als dass ich das Risiko eingehen möchte, da was falsch zu machen (bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen :whistling: ).

 

Was ist passiert?

Das erste Mal wurde ich Mitte Juni 2008 geblitzt, das war auf einer Autobahn, wo ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 23 km/h in einer 80er Zone überschritten habe --> 108 km/h. (lt. Bußgeldbescheid)

Das zweite Mal war wieder auf einer Autobahn Ende Juli. War mit 21km/h zu viel unterwegs (60er Zone). --> 81km/h (lt. Bußgeldbescheid)

Das dritte Mal war dann circa im August 2008. Hier in einer geschlossenen Ortschaft, wo ich mit circa 80km/h rein gefahren bin (Ich weiß es nicht genau, da ich den Bußgeldbescheid noch nicht habe. Ich würde aber schätzen, dass es zwischen 21-26 km/h zu viel war.) (noch kein Bußgeldbescheid)

Allgemeines:

Bei allen Kontrollen entstanden wohl Fotos.

Bin nicht mehr in der Probezeit.

Habe zu den beiden letzten Kontrollen noch keine Stellung genommen.

Habe keine Bekannte oder Verwandte im Ausland.

Habe einen 19-jährigen Sohn, der wegen A1-Führerschein schon aus der Probezeit raus ist und mir das Angebot gemacht hat… ;-)

 

FRAGEN:

- Was bedeutet das nun rechtlich genau für mich (Fahrverbot, Bußgeld…)?

- Kann ich meinen Kopf bei den beiden letzten irgendwie wieder aus der Schlinge herauswinden?

- Wie soll ich die Anhörungsbögen ausfüllen? (Verkehrsverstoß zugeben und welche Schilderung bzw. Grund?)

- Soll ich versuchen das Verfahren in die Länge zu ziehen und wenn ja, wie?

- Wann verjähren solche Ordnungswidrigkeiten und klappen heute noch Methoden wie die Schuld bis zur Verjährung herum zu schieben?

 

PS: Ich weiß, dass es dumm ist sich blitzen zu lassen! Möchte hier auch keine fadenscheinigen Gründe äußern, wieso ich so „schnell“ fahre. Letztendlich glaube ich, dass viele die Situation kennen, wenn man aus einer offenen Zone kommt und auf einmal steht da Baustelle 60 und man sich trotzdem noch ausrollen lässt, bzw. ist ein Blitzer gleich hinter dem Ortsschild auf einer Kraftfahrstraße auch nicht grade die feine englische Art.

 

Ich bedanke mich bei allen, die sich die Zeit nehmen sich mit meinem Problem auseinander zu setzen und dann vielleicht auch noch die Mühe machen eine ernste Antwort zu schreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Link to post
Share on other sites

Wenn du nicht gerade deinen letzten Verstoß in Bayern hattest, droht dir "nur" eine Erhöhung des Bußgeldes wegen Beharrlichkeit. In Bayern könnte auch ein einmonatiges Fahrverbot kommen. Ob das aber rechtlich haltbar ist, ist fraglich.

Link to post
Share on other sites

Servus,

 

da die beiden 1. Verstösse ja anscheinend noch nicht rechtskräftig sind, hast du wohl außer den Punkten und den Bußgeldern keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Die 26er Regel kennst du ja bestimmt. Also es wird erst eng für den Führerschein wenn du binnen eines Jahres 2 Mal mit mehr als 25km/h gemessen wirst.

Auch mehrere Vergehen im Punktebereich unter 26km/h können einen den Führerschein kosten, allerdings nur wenn die vorherigen Vergehen vor den Nachfolgenden rechtskräftig waren.

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Servus,

 

ja ok sorry.

 

Dachte dass zumindest der von Ende Juli noch nicht rechtskräftig wäre. Das wäre dann doch sehr schnell gegangen, oder? Er schrieb ja er hat sich noch nicht geäußert. Vielleicht wars ja auch nur ein AHB bis jetzt.

Aber das müsste man natürlich nochmal genau wissen.

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Hallo @ All,

erstmal Danke für eure ganzen Antowrten.

Die Details mit der 26er-Regel wusste ich noch nicht, wusste nur, dass man bei einem zweiten Verstoß binnen eines Jahres eine "Anzeige" oder einen Vorwurf der Wiederholungstat bekommt und ein halt daraus resultierendes doppeltes Bußgeld.

 

Komme aus Rheinland-Pfalz und die Kontrollen waren ebenfalls da, bzw. einmal im Saarland.

 

Der erste Verstoß ist schon rechtskräftig, da ich bei diesem schon gezahlt habe --> Schuldeingeständnis.

Der Zweite habe ich jetzt erst bekommen und vom Dritten weiß ich, dass er bald kommen wird (habe nicht mit dem Zweiten gerechnet!).

 

Ich fasse nochmal kurz zusammen, um zu sehen, dass ich das richtig verstanden habe:

- bei dreimal geblitzt (binnen 3 Monaten), wovon mindestens zwei unter 26 km/h waren: kein Führerscheinentzug! :-)

 

Wie ist das denn jetzt mit den Bußgeldern? Das zweite verdoppelt sich, oder? Und was passiert mit dem dritten, zumal diesmal es innerorts war?

 

mit freundlichen Grüßen

Link to post
Share on other sites

Zunächst einmal wird es keinen Führerscheinentzug geben, sondern maximal ein Fahrverbot sofern die Voraussetzunen vorliegen.

 

Ob das Bußgeld erhöht wird, hängt davon ab, ob die erste Sache vor den anderen Taten rechtskräftig geworden ist und schon in Flensburg registriert ist.

 

Rechtskräftig wird die Sache idR, sofern du keinen Einspruch eingelegt hast, 14 Tage nach Zustellung des gelben Umschlages (BGB).

 

Mehr als eine Verdopplung der Geldbuße sollte aber nicht raus kommen, sofern überhaupt.

Link to post
Share on other sites

Okay,

 

mal eine andere Frage:

 

- Verstöße werden rechtskräftig, wenn ich gestehe bzw. ein "Urteil" von einem Richter gefällt wurde.

- Bußgelder von weiteren Verstößen werden verdoppelt sofern vorherige zum Tatzeitpunkt(???) schon rechtsgültig waren!?

- Kann ein bereits verdoppeltes Bußgeld als Basis für die Verdopplung eines weiteren Verstoßes herangezogen werden?

 

mfg

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Okay,

 

mal eine andere Frage:

 

- Verstöße werden rechtskräftig, wenn ich gestehe bzw. ein "Urteil" von einem Richter gefällt wurde.

- Bußgelder von weiteren Verstößen werden verdoppelt sofern vorherige zum Tatzeitpunkt(???) schon rechtsgültig waren!?

- Kann ein bereits verdoppeltes Bußgeld als Basis für die Verdopplung eines weiteren Verstoßes herangezogen werden?

 

mfg

 

nein - nein - ja

 

Verstösse werden nie rechtskräftig, höchtens die Sanktionen dazu, da gibt es aber einige Zeitpunkte für:

 

z.B.

- vor Gericht, wenn Rechtsmittelverzicht ausgesprochen wurde

- spätestens 14 Tage nach Erhalt eines BGB

- ...

 

Bussgelder werden nicht per se verdoppelt, sondern angemessen erhöht, das kann mal nur 30% sein, mal aber auch 130%

 

jepp, sonst würde das Verfahren ja für ne Doktorarbeit reichen (hallo m3_)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...