dermatze 0 Posted August 27, 2008 Report Share Posted August 27, 2008 Hallo, ich habe vor kurzem folgendes Knöllchen bekommen: "Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner .... mit besonderem Parkausweis ... lag nicht gut lesbar aus." Soweit klar. Diese Einschränkung gilt aber nur von 19.00 - 09.00 Uhr (steht ebenfalls im Knöllchen). In den anderen Zeiten muss man sich ein Parkticket kaufen.Ich habe mir ein solchen Parkticket gekauft (um ca. 18.15 Uhr für eine Stunde). Das Parkticket war dann gültig bis 9.15 Uhr zum nächsten Tag, da die 19.00 Uhr ja überschritten wurden. Der "Sachbearbeiter" hat nun die 19.00 abgewartet, um anschließend der ganzen Straße Knöllchen verteilen zu dürfen. Das er die Uhrzeit abgewartet hat, ist mir von anderen ebenfalls betroffenen Verkehrsteilnehmern berichtet worden. Sprich ein paar Minuten vorher kommen, schonmal überall drüber schauen und dann um Punkt 19.00 zuschlagen. Könnte ein Widerspruch erfolg haben, wenn ja mit welchem Argument. So etwas wie "Wegelagerei" gibt es ja nicht (offiziel). Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2008 Report Share Posted August 27, 2008 Ich sehe da keine Chancen auf Erfolg, denn was sollte dagegen sprechen, wenn der fleissige Mitarbeiter sich schon mal vor Arbeitsbeginn umschaut, um fest zu stellen, was denn da nach Arbeitsbeginn alles abzuarbeiten ist? Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted August 27, 2008 Report Share Posted August 27, 2008 Der "Sachbearbeiter" hat nun die 19.00 abgewartet, um anschließend der ganzen Straße Knöllchen verteilen zu dürfen.Also trifft der Vorwurf zu. Könnte ein Widerspruch erfolg haben, wenn ja mit welchem Argument. So etwas wie "Wegelagerei" gibt es ja nicht (offiziel).Wegen der 15 € lohnt das sicher nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted August 27, 2008 Report Share Posted August 27, 2008 Du bist also von 19-9 Uhr dort stehen geblieben....? Hattest du denn auch einen Parkausweis...? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 27, 2008 Report Share Posted August 27, 2008 Der "Sachbearbeiter" hat nun die 19.00 abgewartet, um anschließend der ganzen Straße Knöllchen verteilen zu dürfen. Das er die Uhrzeit abgewartet hat, ist mir von anderen ebenfalls betroffenen Verkehrsteilnehmern berichtet worden. Sprich ein paar Minuten vorher kommen, schonmal überall drüber schauen und dann um Punkt 19.00 zuschlagen.Wenn die Knöllchenverteiler um diese Uhrzeit noch arbeiten, steht eben zu vermuten das sich die Bewohner heftig beschwert haben. Daher wundert es nicht das sie zu Beginn die Knöllchen verteilen, und nicht irgendwann einmal. Gegen was willst Du da Einspruch einlegen? Ohne den Bewohnerausweis eben dort kein parken. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted August 27, 2008 Report Share Posted August 27, 2008 @hartmut: Nicht unbedingt. Bei uns hier arbeitet das O-Amt standardmäßig So-Do bis 22 Uhr, Fr & Sa sogar bis 02 Uhr morgens. Und die haben immer sehr gut zu tun. Quote Link to post Share on other sites
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