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Messung A7 Frage Wegen Halterermittlung


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Hallo,

 

nachdem ich verschiedene Foren durchsucht habe, wurde mir dieses hier für meine Anliegen empfohlen. Es geht um folgendes:

 

Ich habe gerade ein Schreiben erhalten von der Fuhrparkmanagementfirma bei der mein Firmenwagen verwaltet wird. Zugelassen ist er auf eine andere Firma (an diese ist auch das Schreiben Adressiert), wobei diese wiederum nicht mein Arbeitgeber ist, sondern eine "Tochterfirma" des Gesamtkonzerns. Anbei ist eine Zeugenbefragung in der ich nun Angaben machen soll zum Fahrer des KFZ (also über mich selber). Dies zur Beschreibung meiner Umstände.

 

Es wird folgendes aufgeführt:

 

Am 05.08.08 um 10.07 Uhr

BAB A 7, km 641, Gem. Werneck, FR Würzburg

PKW, Fabrikat, Kennzeichen

 

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h den erforderlichen Abstand von 65,50 m....nicht ein.

Ihr Abstand betrug 20,01 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

 

Bemerkung:

Film XX, XX - Video-Aufzeichnung/Messverfahren

Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des Vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz.

 

Beweismittel:

Video

.....

 

Nun die Frage. Was erwartet mich? Ich habe schon im Internet geschaut und scheinbar kostet mich der Spaß 100 Euro und 3 Punkte. Wie soll ich am besten vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit um die Kosten drumherum zu kommen?

Ich habe schon einiges gelesen bezüglich Verjährung innerhalb von 3 Monaten etc. Aber ich weiß nicht wie ich jetzt am besten vorgehen soll. Wäre sehr nett, wenn Ihr mir vielleicht etwas helfen könntet.

 

Vielen Dank

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Nun die Frage. Was erwartet mich? Ich habe schon im Internet geschaut und scheinbar kostet mich der Spaß 100 Euro und 3 Punkte. Wie soll ich am besten vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit um die Kosten drumherum zu kommen?

Ich habe schon einiges gelesen bezüglich Verjährung innerhalb von 3 Monaten etc. Aber ich weiß nicht wie ich jetzt am besten vorgehen soll. Wäre sehr nett, wenn Ihr mir vielleicht etwas helfen könntet.

 

Vielen Dank

Abstandsverstoß

post-14-1143976389.gif

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;) Gute Idee,tausche 100€/3Punkte gegen eine Abmahnung.

 

Schon mal auf die Idee gekommen das viele Firmen es verbieten das nur die von ihnen autorisierten Fahrer mit den Fahrzeugen unterwegs sein dürfen?

Da der Abstandsverstoß während der Arbeitszeit passiert sein dürfte könnte ein abweichender Fahrer für unnangenehme Nebenwirkungen sorgen.Davon abgesehen das das Fuhrparkmanagement sicher absolut alles tun wird um eine Fahrtenbuchauflage für die Fahrzeuge zu vermeiden.

 

Bevor man bei Firmenfahrzeugen anfängt zu tricksen sollte man erst prüfen ob das arbeitsrechtliche Folgen haben könnte.

 

:think: Aber dazu gibts in der Doktorarbeit sicher ein eigenes Kapitel. ;)

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@fritz the cat: Du siehst zu "schwarz". Soll nun bei @mn2602 panikartiger Aktionismus ausbrechen und er schisserig vor Fahrtenbuch, Abmahnung, Nebenwirkungen am selbigen Posteingangstag vom ZFB der Behörde per Lichtgeschwindigkeitsfax antworten? ... Also. Grundsätzlich tappt die Behörde erstmal im Dunkeln und ist auf "Mithilfe" angewiesen. Ein riesiger Vorteil!

Und schon mal auf die Idee gekommen, daß es Firmenwagen auch zur privaten Nutzung gibt, mit erlaubter Nutzung von Familienangehörigen? Fuhrparkmanagement ist nicht gleich Fuhrparkmanagement, und Firma ist nicht gleich Firma. Natürlich ist die Kenntnis über die "Gepflogenheiten" in seinem Laden angebracht. Zudem braucht man auch nicht arbeitsrechtlich gefährlich tricksen, dazu braucht es keine Forschungsarbeit.

:nolimit:

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Schon mal auf die Idee gekommen das viele Firmen es verbieten das nur die von ihnen autorisierten Fahrer mit den Fahrzeugen unterwegs sein dürfen?

Kommt immer drauf an. Mit meinem Firmenwagen dürfen neben Verwandten ersten Grades auch alle Angestellten meines Arbeitgebers fahren. Das ergibt schon eine vierstellige Anzahl an Verdächtigen...

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Hallo,

 

danke für eure Antworten.

 

Also es ist in der Tat so, dass nur ich den Wagen fahren darf. Das steht so im Vertrag. Desweiteren ist es so, dass die Frist für den Fragebogen bereits abgelaufen ist, weil das Schreiben erstmal zwischen den verschiedenen Firmen hin und her ging. Wie immer erreichen mich solche Sachen erst relativ spät.

 

Wo fangen die denn eigentlich an zu ermitteln? Eigentlich dort wo das Fahrzeug gemeldet ist. Und da kennt mich niemand. An diesem Standort war ich noch nie.

 

Zu der Frage ob ein Foto dabei war: Nein, es war nicht dabei. Steht nur das Sie ein Video als Beweismittel haben. Ich glaube ich sollte das erstmal anfordern. Wisst ihr wie lange das dauert und ob ich dann das Video bekomme oder nur ein Foto? Die gesamte Fahrsituation kann ich ja nun nicht mehr nachvollziehen. Also wie das genau war an diesem Tag. Kosten mich die Anforderung der Beweismittel etwas?

 

Danke

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@m3

Ich sehe nicht zu schwarz sondern habe nur darauf hingewiesen das es bei Firmenfahrzeugen auch noch andere Dinge zu beachten sind wenn man sich vor einem Bußgeldbescheid drücken will.

Beim AG eines Bekannten gibt es zb immer eine Abmahnung wenn eine nicht autorisierte Person mit dem Firmenfahrzeug unterwegs war und das rauskommt. :nolimit: Ist bei der Firma natürlich auch problematisch das alle Fahrzeuge,ausser vielleicht die der Geschäftsleitung,ein Fahrtenbuch haben.

 

@MN2602

Da nur du das Auto nutzen darfst wird das die Fuhrparkleitung möglicherweise auch so weitergegeben haben,damit bist du Verdächtiger Nr.1.Vermutlich werden sie dein Passfoto mit dem Video vergleichen um zu schauen ob die es gewesen sein könntest.Die brauchen prinzipiell keinen der dich persönlich kennt,den Fotoabgleich können die örtlichen :D bei dir vor der Haustür vornehmen.

Du könntest ja mal versuchen ob du Bildmaterial bekommst,das komplette Video dürfte aber nur ein Anwalt bekommen.

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Kommen die auch an einem WE vorbei?

 

Weil unter der Woche bin ich so gut wie nie zu Hause.

 

Entstehen kosten für die Anforderung von Beweismaterial?

Das möchte ich nämlich schon gerne sehen. Die können mir ja viel erzählen in Bezug auf "kein Fahreug ist eingeschert" etc. :nolimit:

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das viele Firmen es verbieten das nur die von ihnen autorisierten Fahrer mit den Fahrzeugen unterwegs sein dürfen?
?? eine Fa. verbietet, dass der autorisierte Fahrer fahren darf?? :nolimit:

 

Kommen die auch an einem WE vorbei?
warum sollte nicht? Nach Aussagen einiger alleswisser hat die :pol: doch nichts zu tun, so dass sie am WE gerne solche Aufgaben übernimmt.

Im Ernst: das hängt von der Behörde ab, was sie wie macht.

Hier würde wahrscheinlich erst ein zweites Schreiben an den Halter gehen mit dem Hinweis auf ein Fahrtenbuch.

Der würde dann sauer werden, dass du nicht geantwortet hast... :D

 

... und evtl. den Fahrer benennen - bzw. die Person, die das Kfz benutzen darf.

 

Dann ist die Behörde wieder am Zuge.

Und dazu hat sie bis zum 4.11. zeit

 

Entstehen kosten für die Anforderung von Beweismaterial?
nein - ist alles in den Gebühren enthalten.
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das viele Firmen es verbieten das nur die von ihnen autorisierten Fahrer mit den Fahrzeugen unterwegs sein dürfen?
?? eine Fa. verbietet, dass der autorisierte Fahrer fahren darf?? :nolimit:

:D Ist doch einfach,wenn keiner damit fährt gibt es keinen Ärger. :D

 

Sch...Frühschicht,da vertippt man sich doch gerne mal am Abend.

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Kommen die auch an einem WE vorbei?

@mn2602: durchaus, aber so weit soll es ja nicht kommen. Dein Name darf nicht auftauchen. Die Behörde ist im Zugzwang. Da das Ticket doch recht zügig kam, haben sie in der Tat einiges an Zeit. Aber ist es ja Urlaubszeit....Möglicherweise ist es auch nur ein "einfacher Versuch" der Behörde...

 

Entstehen kosten für die Anforderung von Beweismaterial?

Du brauchst jetzt nicht das Video. Ist erst dann sinnvoll, wenn Du identifiziert werden solltest. Als einzigsten "Beweis" kann man mit einer unverfänglichen Firmenadresse ein Bild zur Fahreridentifizierung anfordern, aber erst spätmöglichst...

 

Die können mir ja viel erzählen in Bezug auf "kein Fahreug ist eingeschert" etc. :D

Das passt schon in der Regel. Wichtiger im ersten Schritt ist, ob sie überhaupt ein ordentliches Fahrerbild haben.

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

So,

 

ich halte euch mal auf dem laufenden.

 

Ich habe die Beweismittel angefordert, die kamen dann auch nach 2 Tagen. Erkennbar? Ja irgendwie schon. Hmm....

 

Nun paar Tage danach kommt ein netter Brief mit meinem Namen und Zahlungsaufforderung. 200 € + 20 € + 3,5 €.... Also das Bußgeld, Verfahrengebühren und nochmal irgendwelche Gebühren. (und 3 Punkte)

Ich habe bis jetzt doch ledigtlich die Fotos angefordert und nicht eingeräumt, dass ich gefahren bin.

Außerdem wird das Bußgeld erhöht, weil ich bereits 2 Eintragungen im Register habe. Super....wo steht das eigentlich? Also das sich das dann erhöht?

Bei weiterem Verstoß droht Fahrverbot, steht auch noch drin. Ich habe bis jetzt 3 Punkte glaube ich....

 

Was sagt ihr dazu?

 

Danke

 

Achso, und die eingetragenen Punkte sind Geschwindigkeitsverstöße, keine Abstanzverstöße, falls das eine Rolle spielt.

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Außerdem wird das Bußgeld erhöht, weil ich bereits 2 Eintragungen im Register habe. Super....wo steht das eigentlich? Also das sich das dann erhöht?

 

Das steht jetzt hier

 

7.1 Zumessungscharakter von BKatV

Abweichen vom Regelsatz

.....

.....

- Die Buß- und Verwarnungsgeldregelsätze gehen (außer in Nr. 152.1, 241.1, 241.2, 242.1, 242.2 BKat) außerdem davon

aus, dass gegen den Betroffenen nicht bereits Eintragungen im VZR vorliegen.

Früher begangene OWi (und Straftaten) können also zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden, soweit (in sachlicher

und zeitlicher Hinsicht) ein innerer Zusammenhang zu der neuen OWi gegeben ist; jedoch können auch frühere Taten, die

nicht zu einer „Vorverurteilung“ geführt haben, zum Nachteil des Betroffenen ins Gewicht fallen, wenn sich daraus in Bezug

auf die neue Tat ergibt, dass der Betroffene die in einem bestimmten Bereich geltenden Gebote und Verbote missachtet

oder sich auch nur fahrlässig wiederholt darüber hinweggesetzt hat, so dass ihm ein gesteigerter Vorwurf anzulasten ist. Für

die Bemessung der Geldbuße können Anzahl und Art der Eintragungen im VZR daher Bedeutung haben; die Anzahl der

Punkte hingegen ist unerheblich.

 

und ist aus dem Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog

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Ich habe die Beweismittel angefordert, die kamen dann auch nach 2 Tagen. Erkennbar? Ja irgendwie schon. Hmm....

 

Miserable Idee; das Video hätte besser jemand anderes, der nicht gefahren ist, anfordern sollen. Du hättest damit warten sollen, bis sie dich, sofern überhaupt, von sich aus angehört hätten.

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