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74 Km/h Auf Der A5 Ak Gambach Richtung Frankfurt Mit Video-band-aufzei


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Ich bin neu hier und leider gleich mit einem Highscore dabei:

Außerorts 174 Km/h anstatt erlaubter 100 Km/h

Das wären: rd. EUR 400,- inkl. Gebühren + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.

Ich habe die Messung am Sonntagabend (!) nicht bemerkt :whistling: .

 

Meine Fragen an Euch:

1) Kennt jemand diese Falle? Handelt es sich um eine stationäre Einrichtung?

 

2) Falls ja, wie zuverlässig arbeitet dieses Gerät? Hat man Chancen gegen das Meßprozedere dieses Gerätetyps oder wg. mangelnder Ausbildung des Bedienpersonal vorzugehen? Wie gut ist die Videoqualität (auf den kleinem Foto trage ich Sonnenbrille und ein Teil meines Gesichts ist durch den Rückspiegel verdeckt. Das Ohr als Identifikationsmerkmal ist leider zu sehen.

 

3) Ich habe derzeit 9 Punkte (Anfang des Jahres waren es noch 13 Punkte, 4 sind raus' wg. 5-Jahresverjährung). Bis auf einen Punkt(Handy) allesamt wg. Speeding. Angesichts meiner Vorbelastungen und der heftigen 73 Km/h könnte die Behörde das Bußgeld und das Fahrverbot erhöhen, oder? Ist auch ein völliger FS-Entzug inkl. MPU möglich?

 

4) Wenn ich die Sache über den Anwalt laufen lassen (Videosequenz + Akte anfordern), befürchte ich, dass die Sache mehr Wellen schlägt (vergleiche Pkt. 3) als wenn ich direkt akzeptiere.

 

5) Meine herzkranke Mutter (77 Jahre) fuhr an dem Tag mit. Ihr ging es nicht gut und sie wollte schnell nachhause, da sie dort ihre Herztabletten vergessen hatte. Gilt so etwas als Entschuldigung im Rahmen des Ermessenspielraums? Ein ärztliches Attest zur Herzinsuffizienz könnte ich anbringen.

 

6) Ich habe nun 1 Woche, um auf den Anhörungsbogen zu reagieren. Ich muß mich entscheiden zwischen: Anwalt mit der "Ochsentour", es freundlich mit einer Erklärung zu versuchen oder direkt zu akzeptieren.

 

Vorab besten Dank für jeglichen konstruktiven Tipp!

 

EDIT: Heute Abend schaue ich mir die Stelle mal an. Vielleicht ist das 100er Schild durch Unkraut zugewachsen oder es steht zu dicht am Meßpunkt. Da gibt es ja auch irgendwelche Vorschriften ?!

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Ich bin neu hier und leider gleich mit einem Highscore dabei:

Außerorts 174 Km/h anstatt erlaubter 100 Km/h

Das wären: rd. EUR 400,- inkl. Gebühren + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.

Ich habe die Messung am Sonntagabend (!) nicht bemerkt :whistling: .

Ist ja uninteressant, ob du sie bemerkt hast oder nicht :cheer:

 

Meine Fragen an Euch:

1) Kennt jemand diese Falle? Handelt es sich um eine stationäre Einrichtung?

Schreib mal das Messgerät dazu. Dürfte auf dem Anhörungsbogen stehen.

 

2) Falls ja, wie zuverlässig arbeitet dieses Gerät? Hat man Chancen gegen das Meßprozedere dieses Gerätetyps oder wg. mangelnder Ausbildung des Bedienpersonal vorzugehen? Wie gut ist die Videoqualität (auf den kleinem Foto trage ich Sonnenbrille und ein Teil meines Gesichts ist durch den Rückspiegel verdeckt. Das Ohr als Identifikationsmerkmal ist leider zu sehen.

s.o.

 

3) Ich habe derzeit 9 Punkte (Anfang des Jahres waren es noch 13 Punkte, 4 sind raus' wg. 5-Jahresverjährung). Bis auf einen Punkt(Handy) allesamt wg. Speeding. Angesichts meiner Vorbelastungen und der heftigen 73 Km/h könnte die Behörde das Bußgeld und das Fahrverbot erhöhen, oder? Ist auch ein völliger FS-Entzug inkl. MPU möglich?

Bußgelderhöhung wg. beharrlicher Pflichtverletzungen ist möglich. Von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

FS-Entzug inkl. MPU kaum möglich. Dafür hat man ja 18 Punkte frei.

 

4) Wenn ich die Sache über den Anwalt laufen lassen (Videosequenz + Akte anfordern), befürchte ich, dass die Sache mehr Wellen schlägt (vergleiche Pkt. 3) als wenn ich direkt akzeptiere.

Anwalt ist anzuraten. Dieser kann u.U. das Verfahren solange in die Länge ziehen, dass das Fahrverbot nicht mehr tatnah angeordnet werden kann und es auch keinen erzieherischen Effekt mehr bewirken könnte. Somit entfiele das Fahrverbot.

Verfahrensdauern von über 1 Jahr sind hierbei allerdings notwendig.

 

5) Meine herzkranke Mutter (77 Jahre) fuhr an dem Tag mit. Ihr ging es nicht gut und sie wollte schnell nachhause, da sie dort ihre Herztabletten vergessen hatte. Gilt so etwas als Entschuldigung im Rahmen des Ermessenspielraums? Ein ärztliches Attest zur Herzinsuffizienz könnte ich anbringen.

Sollte sowas in Betracht gezogen werden, bitte nur über einen versierten Anwalt einbringen, ansonsten steht ganz schnell der Verdacht der vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung im Raum.

 

6) Ich habe nun 1 Woche, um auf den Anhörungsbogen zu reagieren. Ich muß mich entscheiden zwischen: Anwalt mit der "Ochsentour", es freundlich mit einer Erklärung zu versuchen oder direkt zu akzeptieren.

Ich bin sicher, die Behörde wird auch nichts sagen, wenn du dir 2 Wochen Zeit lässt.

 

Grundsätzlich solltest du auf jeden Fall einen Verkehrsrechtspezialisten mandatieren.

 

Vorab besten Dank für jeglichen konstruktiven Tipp!

Gerne.

 

EDIT: Heute Abend schaue ich mir die Stelle mal an. Vielleicht ist das 100er Schild durch Unkraut zugewachsen oder es steht zu dicht am Meßpunkt. Da gibt es ja auch irgendwelche Vorschriften ?!

Uninteressant.

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EDIT: Heute Abend schaue ich mir die Stelle mal an. Vielleicht ist das 100er Schild durch Unkraut zugewachsen oder es steht zu dicht am Meßpunkt. Da gibt es ja auch irgendwelche Vorschriften ?!

Uninteressant.

 

Ich konnte folgendes recherchieren:

Es handelt sich um eine LEICA-Videomessung. Diese Geräte kommen mittlerweile verstärkt in den Einsatz. Der Beamte stand mit dem Teil auf der „Inselzunge“ zwischen der A5 Richtung Frankfurt und dem Zubringer der A45. Aufgrund des Zubringers ist dort auch das G-Limit. Ich konnte folgende Aufzeichnungen machen:

 

A5 Richtung Frankfurt

Bis Km 448,5 unzählige Km :whistle:

Bei Km 448,5 steht ein 120er Schild

Bei Km 448,9 steht ein 100er Schild

Bei Km 449,4 erfolgte die Messung, dort steht ein weiteres 100er Schild

Ab Km 450,0 wieder :rofl:

 

Im Klartext heißt das: Wer bsp.-weise dank der gut ausgebauten, gähnend leeren Autobahn mit 250 Km/h angeflogen kommt, hat bis zum Messpunkt gerade mal 900 Meter um sein Auto auf 100 Km/h zu verzögern. Mahlzeit! Das bedeutet eine Art Vollbremsung. Wenn man dann jemand im Schlepptau hat, kann man sich vorstellen wie das endet: dann kracht es!

 

Angesichts dieser Verhältnisse ist mein Gewissen wieder etwas beruhigt. Ich habe die Schilder schlichtweg verpennt. gestern mußte ich dreimal im LKW-Tempo durchtuckern bis ich alles mitbekommen habe. Um zynischen Bermerkungen vorzugreifen: Nein, ich bin kein Fahranfänger und auch nicht im Rentenalter ;-)

 

Die Szenerie erinnert mich stark an die VoPos’s im DDR-Transit. Um an Westdevisen zu kommen, haben die auch regelmäßig kurze Geschwindigkeitstrichter eingerichtet. Anungslose Wessies, die i. d. R. dazu neigen Gas wegzunehmen, anstatt kostbare Energieresourcen durch Vollbremsungen zu vernichten, waren so stets am blechen.

 

Angesichts dieser meines Erachtens zu kurz angekündigten G-Begrenzung werde ich einen Verkehrsanwalt konsultieren. Sind 900m ausreichend? In unserem Ort konnte mal ein geblitzter Bekannter erwirken, dass die Messungen nicht wenige Meter nach dem 30er-Schild zu erfolgen haben.

 

Mal am Rande erwähnt: Der Weg zum Anwalt ist zweischneidig: Ich habe da auch schon mal am Ende mehr Bußgeld berappt als ursprünglich im Bußgeldbescheid gefordert. Zudem hat sich durch das einjährige herumkaspern vor Gericht die 2-jährige Verjährung meiner Flensburger Punkte entsprechend verschoben, so dass ich nun insgesamt 3 Jahre ohne Punkte-Neuzugänge fahren müsste bis ENDLICH alle Punkte hinfort sind :-( .

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Die Szenerie erinnert mich stark an die VoPos’s im DDR-Transit. Um an Westdevisen zu kommen, haben die auch regelmäßig kurze Geschwindigkeitstrichter eingerichtet.

Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Es gab zwar 80-60-40-Trichter, aber in denen standen die weißen Mäuse, um zu stoppen. Gemessen wurde etliche Kilometer weiter vorher im 100er Bereich.

 

 

Im Klartext heißt das: Wer bsp.-weise dank der gut ausgebauten, gähnend leeren Autobahn mit 250 Km/h angeflogen kommt, hat bis zum Messpunkt gerade mal 900 Meter um sein Auto auf 100 Km/h zu verzögern

Ja und? Die Schilder sind doch schon weit vorher zu sehen. Es zwingt dich ja keiner, mit 250 angeblasen zu kommen. Auch wenn die :whistle: in dem Moment unangemessen niedrig erscheinen (ich kenne die Stelle nicht), vom Meßpunkt her sehe ich da keine Chancen, dagegen anzugehen.

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An Kreuzen gilt doch immer Tempo 100. Und Kreuze werden 2km vorher bereits angekündigt. Das Schild ist sicher auch aus 500m Entfernung zu erkennen.

 

Angesichts dieser meines Erachtens zu kurz angekündigten G-Begrenzung werde ich einen Verkehrsanwalt konsultieren. Sind 900m ausreichend?

Damit wird dir nicht geholfen sein. Aber tu, was du nicht lassen kannst.

 

Mal am Rande erwähnt: Der Weg zum Anwalt ist zweischneidig [...]

Ein wirklich guter Verkehrsrechtsanwalt wird dir die beste Hilfestellung geben können. Das Forum kann nur als Richtungsweiser verstanden werden. Geht man allerdings zu einem Feld- und Wiesenanwalt wirds natürlich nichts, oder geht es dir jetzt nur um die Punkte und nicht mehr um das Fahrverbot?

 

Ansonsten, siehe meinen post weiter oben. Ich denke er kann als abschließend betrachtet werden.

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Im Klartext heißt das: Wer bsp.-weise dank der gut ausgebauten, gähnend leeren Autobahn mit 250 Km/h angeflogen kommt, hat bis zum Messpunkt gerade mal 900 Meter um sein Auto auf 100 Km/h zu verzögern. Mahlzeit! Das bedeutet eine Art Vollbremsung. Wenn man dann jemand im Schlepptau hat, kann man sich vorstellen wie das endet: dann kracht es!

:rofl: Wenn man nicht bereit ist zu bremsen, sollte man nicht schnell fahren. Sorry. 900 Meter sind mehr als genug. Gibt schon genug Stellen, wo mit einem :whistle: der Trichter begonnen wird.

Theoretisch musst du auch von 250 bis zum ersten Schild auf 120 abbremsen. Wenn du das nicht kannst, fährst du zu schnell.

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:whistle::blink:

 

Theoretisch musst du auch von 250 bis zum ersten Schild ...

... anhalten können! :rtfm:

 

Wenn du das nicht kannst, fährst du zu schnell.

In der Tat... :(

Dann ist's nix weiter als (unverdientes!) Glück, wenn hinter einer Kuppe oder Kurve kein Stauende/Unfall/Elefantenrennen auftaucht... :rofl:

 

lg :sneaky:

c.s.

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Im Klartext heißt das: Wer bsp.-weise dank der gut ausgebauten, gähnend leeren Autobahn mit 250 Km/h angeflogen kommt, hat bis zum Messpunkt gerade mal 900 Meter um sein Auto auf 100 Km/h zu verzögern. Mahlzeit! Das bedeutet eine Art Vollbremsung.
Ich weiß ja nicht, was du unter "Vollbremsung" verstehst, aber um sein Fahrzeug auf 900 Metern von 250 km/h auf 100 km/h abzubremsen, benötigt man eine mittlere Bremsverzögerung von 2,23 m/sek².

Das ist sehr weit von einer Vollbremsung entfernt.

 

Gruß

Goose

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Das ist sehr weit von einer Vollbremsung entfernt.

Und wenn man noch berücksichtigt, dass man auf der Autobahn sehr selten :whistle: sieht,

braucht man angesichts eines solchen Schildes - das man bestimmt ein paar 100m vorher wahrnimmt - einfach nur den Fuß vom Gaspedal lupfen

und bequem bis 120 km/h ausrollen.

 

Aber @Fastisfast2fast

füttere nur Deinen Anwalt. Dann hat der wenigstens auch noch was davon ...

 

Gruß,

AnReRa

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Aber @Fastisfast2fast

füttere nur Deinen Anwalt. Dann hat der wenigstens auch noch was davon ...

Yepp, das mache ich! Danke für die gutgemeinten Tipps! Ein Schelm könnte meinen das Forum hier sei von (selbsternannten) Ordnungshütern unterwandert. Ausrollen lassen von 250 Km/h auf 100 Km/h in ein paar hundert Metern?! Selten so einen gequollenen Blödsinn gehört...
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Wer redet denn vom ausrollen lassen? Du solltest das Bremspedal nutzen, um deine Geschwindigkeit anzupassen.

 

Ein Schelm könnte meinen das Forum hier sei von (selbsternannten) Ordnungshütern unterwandert.

Wenn du meinst, allerdings hat man was dagegen wenn man Unmögliches darstellt was im Ergebnis falsch ist und dabei meilenweit von deiner Ansicht entfernt.

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Das Gambacher Kreuz liegt in einer hügeligen Gegend, und zeichnet sich durch eine kurvige Streckenführung aus.

 

Man muss an Autobahnkreuzen immer mit plötzlichen Spurwechslern rechnen, die sich spontan für eine andere Autobahn entscheiden, und deshalb ist es dort sinnvoll die Begrenzung auf :whistle: zu betreiben.

 

Diese besteht meines Wissens schon seit dem Bau des Kreuzes. Besonders schlimme Situationen hab ich dort nach der Grenzöffnung erlebt, wenn Trabbis sich an LKWs auf der linken Spur abquälten. Wer da zu schnell von hinten heran rauschte, musste seinen Bremsbelag arg strapazieren.

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Das Gambacher Kreuz liegt in einer hügeligen Gegend, und zeichnet sich durch eine kurvige Streckenführung aus.

 

Man muss an Autobahnkreuzen immer mit plötzlichen Spurwechslern rechnen, die sich spontan für eine andere Autobahn entscheiden, und deshalb ist es dort sinnvoll die Begrenzung auf :think: zu betreiben.

 

Diese besteht meines Wissens schon seit dem Bau des Kreuzes. Besonders schlimme Situationen hab ich dort nach der Grenzöffnung erlebt, wenn Trabbis sich an LKWs auf der linken Spur abquälten. Wer da zu schnell von hinten heran rauschte, musste seinen Bremsbelag arg strapazieren.

Hügelige Gegend? Am Gambacher Kreuz geht es schnurrgeradeaus. Die Strecke ist sogar leicht abschüssig, so dass man einen Panoramablick über die Zufahrt von der A45 hat und entsprechend erkennen kann, ob von dort Verkehr zufließt. Dies war definitiv nicht der Fall, denn ich mag zwar zwei Schilder übersehen haben, die Straße vor mir betrachte ich jedoch stets sehr aufmerksam, bin ja nicht lebensmüde ;-)

 

LKW? Die Videoaufzeichnung wurde am Sonntag gemacht.

 

Trabbi? Das muss wohl schon länger her sein...

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Am Gambacher Kreuz geht es schnurrgeradeaus.
Dann hättest du ja schon aus weiter Entfernung die Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen können, wodurch sich deine nötige Bremsleistung noch weiter minimiert hätte...

 

Gruß

Goose

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denn ich mag zwar zwei Schilder übersehen haben, die Straße vor mir betrachte ich jedoch stets sehr aufmerksam, bin ja nicht lebensmüde ;-)

Ist das nicht ein "kleiner" Widerspruch?!

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Es ist schwierig hier mitzulesen, ohne die Blutdruckwerte unnötig zu pushen...

 

Ein geübter VT kann durchaus jedes für eine sichere Fahrt wichtige Detail zu Kenntnis nehmen und dabei trotzdem das ein oder andere Schild zur Verkehrsregelung übersehen. Es soll tatsächlich noch VTs geben, die auch ohne die Hilfe von Schildern mit rotem Kreis und Zahlen drauf unfallfrei von A nach B kommen.

 

MfG

mav2k

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Ein geübter VT kann durchaus jedes für eine sichere Fahrt wichtige Detail zu Kenntnis nehmen und dabei trotzdem das ein oder andere Schild zur Verkehrsregelung übersehen.

Find' ich nicht, mav2k:

Zu den "wichtigen Details" gehört im Zweifelsfall auch irgendwelches "tarnfarbene" Viehzeugs am Straßenrand -

wer das "zur Kenntnis nimmt", dürfte auch die weitaus auffälligeren Schilder nicht übersehen;

oder umgekehrt:

Wer letztere übersieht, ignoriert wohl auch andere - und weniger auffällige - "Details"... :think:

 

lg

c.s.

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Man kann ein Schild übersehen, aber trotzdem eine Katze, eine Pfütze oder ein vom Lkw verlorenes Kleinteil zur Kenntnis nehmen. Es kommt immer darauf an, welche Details der einzelne VT für wichtig hält, um eine sichere, unfallfreie Fahrt zu haben. Hackt doch nicht auf @Fastisfast2fast herum, weil er hier zugeben muss, ein oder zwei für ihn in dem Moment unwichtige Schilder übersehen zu haben. Ein sicherer Fahrer, der von selbst weiß, wie schnell er wo und wann fahren kann, ist mir wesentlich lieber, als einer, der immer alle Geschwindigkeitsregeln beachtet, aber mir dennoch rein rauscht, weil er einfach unfähig ist.

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Irgendwie driften wir vom Thema ab.
Was ist denn das Thema? Der "unzumutbare" Bremsweg von :think: auf ;) in 900 Metern?

 

Die Tatsache, daß er einräumt, mehrere Verkehrszeichen übersehen zu haben, gleichzeitig jedoch behauptet, aufmerksam zu sein?

 

@Dagegen:

Ein Kind am Straßenrand erregt sicherlich mehr meine Aufmerksamkeit als ein Blechschild.
Idealerweise schon dann, wenn es sich noch nicht auf der Fahrbahn befindet.

Und wenn man ein Kind außerhalb der Fahrbahn wahrnimmt, so sollte einem das auch beim Verkehrszeichen gelingen. Schließlich reden wir hier ja über eine Wahrnehmung des Gesamtgeschehens, und um für mich zu bewerten, ob eine Information wichtig oder unwichtig ist, muss ich diese Information zwangsläufig erst einmal wahrnehmen.

 

Eine Information, die ich nicht wahrnehme kann ich auch nicht bewerten.

 

Gruß

Goose

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Es kommt immer darauf an, welche Details der einzelne VT für wichtig hält, ...

Richtig,mav2k :50:

 

Nur eben:

Solche Schilder (hier übrigens deren mindestens vier!) zu ignorieren hat gerne mal Risiken und Nebenwirkungen... ;)

Wer also das Risiko eingeht, die "für unwichtig zu halten", kann damit auch auf die Fr***e fallen - das haben Risiken nun mal so an sich ;)

da hat jemand hoch gepokert und verloren - so what; soll ich jetzt Mitleid haben? :think:

 

lg

c.s.

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Aber das merkwürdigste ist doch, dass ein :think: sehr selten 'übersehen' wird.

Und das obwohl es i.d.R. nicht wiederholt wird und keinen roten Rand hat. *AMKOPFKRATZ*

 

Gruß,

AnReRa

 

Servus,

 

tja, das ist nun eben wieder ein sehr wichtiges Detail.

 

MfG

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tja, das ist nun eben wieder ein sehr wichtiges Detail.

 

Vielleicht sollte man dann das VZ 278 bzw. 282 auch mit 'nem roten Rand versehen ?

Oder besser beim VZ 274 den roten Rand wegnehmen und die Zahl ähnlich dünn schreiben

wie beim VZ278. :think:

 

Gruß,

AnReRa

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Aber das merkwürdigste ist doch, dass ein :think: sehr selten 'übersehen' wird.

Mehr noch!

Ganz oft wird DIESES Schild wahrgenommen obwohl es nichtmal da ist!

DAS nenn ich mal Beachtung! ;)

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Ein geübter VT kann durchaus jedes für eine sichere Fahrt wichtige Detail zu Kenntnis nehmen und dabei trotzdem das ein oder andere Schild zur Verkehrsregelung übersehen. Es soll tatsächlich noch VTs geben, die auch ohne die Hilfe von Schildern mit rotem Kreis und Zahlen drauf unfallfrei von A nach B kommen.

He, he, das hast Du schön gesagt! Endlich mal ein vernünftiger Kommentar. Es soll Leute geben, die halten sich derart penibel an Verkehrszeichen, dass sie ihr Auto auch schon mal in Flüsse steuern oder sich im Winter wundern wenn Sie nicht mit den angezeigten 70 durch die Kurve kommen :think: .

 

Solche Schilder (hier übrigens deren mindestens vier!)

Vier Schilder? Es waren bestenfalls zwei bis zum Messpunkt (siehe oben) oder meinst Du etwa links und rechts?!

 

Wobei ich mir mittlerweile gar nicht mehr sicher bin, ob ich an der angezeigten Stelle den Km 449,4 VOR dem Gambacher AK auf der A5 überhaupt passiert habe. Das Navi als auch der Routenplaner schickt mich nämlich von Marburg über die A45 zur A5, so daß ich erst bei Km 450,0 NACH dem Gambacher Kreuz auf die A5 auffahre. Bei 450,1 endet dann bereits das Limit. Sehr misteriös. Aber wir werden es ja bald auf dem Video sehen können.

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Das Navi ... schickt mich nämlich von Marburg über die A45 ...

Nichrt, wenn es einen der häufigen Staus zwischen Gießener Nord- und Gambacher Kreuz berücksichtigt -

dann führt's übers Reiskirchener Dreieck zur A5 ;)

Im übrigen wär' ich vorsichtig mit solchen Details wie den auf 100m genauen km-Angaben:

Irgendjemand http://cosgan.de/images/midi/figuren/c050.gif könnte daraus schließen,

daß Du die örtlichen Gegebenheiten und also auch das Tempolimit recht gut kennst - und daraus Vorsatz ableiten... :think:

 

lg

c.s.

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Vier Schilder? Es waren bestenfalls zwei bis zum Messpunkt (siehe oben) oder meinst Du etwa links und rechts?!

 

Wobei ich mir mittlerweile gar nicht mehr sicher bin, ob ich an der angezeigten Stelle den Km 449,4 VOR dem Gambacher AK auf der A5 überhaupt passiert habe. Das Navi als auch der Routenplaner schickt mich nämlich von Marburg über die A45 zur A5, so daß ich erst bei Km 450,0 NACH dem Gambacher Kreuz auf die A5 auffahre. Bei 450,1 endet dann bereits das Limit. Sehr misteriös.

In diesem Fall wärst du aber an mindestens genauso vielen Schildern vorbei gekommen, da auf der Verbindung zwischen A45 und A5 auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung fest ausgeschildert ist.

Speziell in dieser Verbindung liegt auch ein Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier kommen nämlich zwei Fahrstreifen von der A45 zu den zwei Fahrstreifen von der A5 hinzu, wovon anschließend drei Fahrstreifen übrig bleiben. Der Verkehr muss sich hier also gewöhnlich erst einmal neu sortieren. Danach kann die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden, da ist nichts Mysteriöses dran.

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5) Meine herzkranke Mutter (77 Jahre) fuhr an dem Tag mit. Ihr ging es nicht gut und sie wollte schnell nachhause, da sie dort ihre Herztabletten vergessen hatte.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du im akuten Fall schneller im nächsten Krankenhaus gewesen wärst als ein RTW (wohl kaum wenn Du ortsunkundig bist)

und sie außerdem unterwegs noch medizinisch versorgen hättest können (wie soll das wohl gehen) hättest Du vielleicht 'ne Chance. :think:

Aber mal ganz im Ernst: I.d.R. wird man in der Situation wohl doch den Notarzt kontaktieren und nicht hoffen, das sie bis nach Hause durchhält. Oder ?

Mal ganz abgesehen von der Ablenkung die man dadurch erfährt.

Außerdem würden dann manche Leute schon routinemäßig versehentlich irgendetwas lebenswichtiges vergessen.

 

Es soll Leute geben, die halten sich derart penibel an Verkehrszeichen, dass sie ihr Auto auch schon mal in Flüsse steuern oder sich im Winter wundern wenn Sie nicht mit den angezeigten 70 durch die Kurve kommen

Tja, es gibt aber mindestens genauso viele, die mißachten die Vmax - weil sie meinen es besser zu wissen - und fliegen trotzdem ab.

 

Außerdem sollte der routinierte VT wissen, das im Bereich von Autobahn-Kreuzen i.d.R. die Geschwindigkeit begrenzt ist.

Und wenn man sich über die Begrenzung nicht im klaren ist, ist die AB- Richtgeschwindigkeit sicher keine so falsche Entscheidung.

 

Ist aber Einerlei. Keine dieser Begründungen kann die Messung annulieren.

Die Schilder stehen ja wohl da ( 1,2,3 ganz viele), nach deinen Ausführungen ist die Strecke kerzengerade, das heißt man

kann die Schilder auf größere Entfernung sehen (rechts und links !) und mit 'ner Begrenzung kann man an 'nem AB-Kreuz wohl auch rechnen.

Sofern er Anwalt kein Haar in der Suppe findet und (ggf. per Sachverständigem) prüfen läßt,

wird da wohl nichts bei rumkommen und der Richter könnte wegen Voreintragung + sehr deutliche Überschreitung

auch auf Vorsatz erkennen und das Bußgeld verdoppeln.

 

Und übrigends: Es liegt durchaus in der Entscheidungsgewalt des Richters, Deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr prüfen zu lassen

(Das ist sicher nicht meine Meinung dazu, aber es wurden schon Leute mit 8 Punkten in 9 Monaten - vorher Punktefre - zur MPU geschickt)

 

Gruß,

AnReRa

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Und wenn man ein Kind außerhalb der Fahrbahn wahrnimmt, so sollte einem das auch beim Verkehrszeichen gelingen. Schließlich reden wir hier ja über eine Wahrnehmung des Gesamtgeschehens, und um für mich zu bewerten, ob eine Information wichtig oder unwichtig ist, muss ich diese Information zwangsläufig erst einmal wahrnehmen.

 

Eine Information, die ich nicht wahrnehme kann ich auch nicht bewerten.

Das Gehirn nimmt aber eine Vorabbewertung der wahrgenommenen Infos vor. Nicht alles, was du wahrnimmst, wird auch an dein Bewusstsein weitergereicht. Sonst könntest du gar nicht Auto fahren, wenn du bei jedem Gegenstand kurz überlegen müsstest. Baum am Straßenrand? Nein, nicht relevant für mich.

 

Man hat in einer TV-Sendung mal mit Autofahrern Eye-Tracking gemacht (wo aufgezeichnet wird, worauf sich der Blick richtet). Keiner hat ein Verkehrsschild fixiert, aber fast alle haben Personen am Straßenrand fixiert und beobachtet. Einige hingegen haben nur den Vordermann fixiert und so gar nichts wahrgenommen.

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Keiner hat ein Verkehrsschild fixiert

 

Wozu auch ?

Die Information kann in Sekundenbruchteilen erfaßt werden und i.d.R. ändert sich der Informationsgehalt auch nicht.

Meiner Meinung nach macht jemand der ein Schild wie z.B. VZ 274 'fixieren' muß um es zu begreifen

irgendwas falsch oder braucht 'ne Brille.

 

Gruß,

AnReRa

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nach deinen Ausführungen ist die Strecke kerzengerade,

Ist sie in der Tat ;)

das heißt man kann die Schilder auf größere Entfernung sehen (rechts und links !)

Kann man - allerdings geht die bis dahin topfebene Strecke kurz darauf in ein Gefälle über; und dieses kann man nicht einsehen... :think:

 

lg

c.s.

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Kann man - allerdings geht die bis dahin topfebene Strecke kurz darauf in ein Gefälle über; und dieses kann man nicht einsehen...

Dann kann man aber ebenfalls nicht sehen, ob der Verkehr da gerade zum Stillstand gekommen ist.

Ergo :think:

 

Gruß,

AnReRa

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Speziell in dieser Verbindung liegt auch ein Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier kommen nämlich zwei Fahrstreifen von der A45 zu den zwei Fahrstreifen von der A5 hinzu, wovon anschließend drei Fahrstreifen übrig bleiben. Der Verkehr muss sich hier also gewöhnlich erst einmal neu sortieren. Danach kann die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden, da ist nichts Mysteriöses dran.

Nunja komisch ist nur, das es an anderen Stellen auch mit :think: geht. Am Schkeuditzer Kreuz liegt die gleiche Straßensituation vor und da ist auch sehr viel Verkehr so dass dieses Argument auch nicht zieht.

 

Zusätzlich werden die Fahrzeugführer noch durch die startenden und landenden Flugzeuge abgelenkt.

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Nunja komisch ist nur, das es an anderen Stellen auch mit :think: geht. Am Schkeuditzer Kreuz liegt die gleiche Straßensituation vor und da ist auch sehr viel Verkehr so dass dieses Argument auch nicht zieht.

Zusätzlich werden die Fahrzeugführer noch durch die startenden und landenden Flugzeuge abgelenkt.

 

Nun weck bloß keine schlafenden Hunde ! ;);)

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Am Schkeuditzer Kreuz liegt die gleiche Straßensituation vor und da ist auch sehr viel Verkehr so dass dieses Argument auch nicht zieht.

Seid wann ist am Schkeuditzer Kreuz aus welcher Richtung kommend nicht begrenzt? Vom Süder her? Da fahr selten. Von Leipzig, von Halle und von Berlin stehen glaub ich auch da 100 rum :think:

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auf der BAB 9-sowohl in Rtg. B als auch M keine Begrenzung-von temporären mal abgesehen.

 

 

BAB 14 ist ja teilweise nicht ausgebaut bzw. aufgrund des Überfliegers würde es nichts bringen, da es eh nicht schneller geht.

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Und wenn man ein Kind außerhalb der Fahrbahn wahrnimmt, so sollte einem das auch beim Verkehrszeichen gelingen. Schließlich reden wir hier ja über eine Wahrnehmung des Gesamtgeschehens, und um für mich zu bewerten, ob eine Information wichtig oder unwichtig ist, muss ich diese Information zwangsläufig erst einmal wahrnehmen.

 

Eine Information, die ich nicht wahrnehme kann ich auch nicht bewerten.

Das Gehirn nimmt aber eine Vorabbewertung der wahrgenommenen Infos vor. Nicht alles, was du wahrnimmst, wird auch an dein Bewusstsein weitergereicht. Sonst könntest du gar nicht Auto fahren, wenn du bei jedem Gegenstand kurz überlegen müsstest. Baum am Straßenrand? Nein, nicht relevant für mich.

 

Man hat in einer TV-Sendung mal mit Autofahrern Eye-Tracking gemacht (wo aufgezeichnet wird, worauf sich der Blick richtet). Keiner hat ein Verkehrsschild fixiert, aber fast alle haben Personen am Straßenrand fixiert und beobachtet. Einige hingegen haben nur den Vordermann fixiert und so gar nichts wahrgenommen.

Dann bist du schlecht trainiert, wenn du Verkehrszeichen ausblendest.

 

Ich rede jetzt nicht davon, daß du bei jedem VZ eine Entscheidungsphase von mehreren Sekunden benötigst, denn die brauchst du ja auch nicht, wenn du eine Ampel siehst.

 

Wenn du mehrere Z274 jedoch nicht wahrnimmst, fährst du blind durch die Welt.

 

Gruß

Goose

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Ich nehme sie alle wahr, begehe also Verstöße im Prinzip nur vorsätzlich. Alle anderen reagieren auf meine Frage "Das Schild xy hast du aber gesehen?" mit "Welches Schild?" Ich hätte daher gerne mal eine Untersuchung über die Wahrnehmung von Schildern im Allgemeinen gesehen, denn von mir auf andere kann ich offensichtlich nicht schließen.

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Ich mag nicht ausschließen, daß ich nicht auch schon mal das ein oder andere VZ übersehen habe. Allerdings muß ich dann wohl auch eingestehen, daß ich in den Momenten eher unaufmerksam fuhr, in Gedanken versunken war etc.. Wenn man wirklich aufmerksam fährt, sollte das so nicht passieren. Schon gar nicht, wenn mehrere Schilder aufgestellt sind. Letzteres auch dann nicht, wenn man beim Fahren döst.

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Ich mag nicht ausschließen, daß ich nicht auch schon mal das ein oder andere VZ übersehen habe.

Sehe ich auch so.

Wenn mir wegen der baulichen Situation (z.B. angekündigte Baustelle, Verengung, AB-Dreieck oder -Kreuz) oder überhaupt

Zweifel an der Vmax kommen, dann darf ich halt nicht von :nolimit: ausgehen.

Und in meinen Augen ist die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h nun nicht wirklich langsam und selbst ein - auf freier Strecke

scheinbar grundlos aufgestelltes - :D ist noch unkritisch.

 

Gruß,

AnReRa

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Das Navi ... schickt mich nämlich von Marburg über die A45 ...

Nichrt, wenn es einen der häufigen Staus zwischen Gießener Nord- und Gambacher Kreuz berücksichtigt -

dann führt's übers Reiskirchener Dreieck zur A5 :D

Im übrigen wär' ich vorsichtig mit solchen Details wie den auf 100m genauen km-Angaben:

Irgendjemand http://cosgan.de/images/midi/figuren/c050.gif könnte daraus schließen,

daß Du die örtlichen Gegebenheiten und also auch das Tempolimit recht gut kennst - und daraus Vorsatz ableiten... :shutup

 

Ich habe ein Uralt Navi. Das kennt keine Staus, sondern navigert stur nach kürzester Wegstrecke und diese führt definitiv nicht am KM 449,4 auf der A5 vorbei. Das ganze kommt mir sehr spanisch vor :nolimit: .

 

Ich kenne weder die Strecke noch die Tempolimits dort gut. Wenn Du den Thread aufmerksam durchliest, wirst Du feststellen, dass ich sogar extra nochmal zu dem "Tatort" hingefahren bin, um mich vor Ort kundig zu machen. Ich war absolut verwundert über den zugeschickten Anhörungsbogen, da ich mir nicht bewußt war, igendetwas "ausgefressen" zu haben. Ich fahre seit rund 2 Jahren ziemlich definitiv, und habe mir extra einen PS-schwächeren Wagen zum Punkteabbau zugelegt.

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