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2 X Fahren Ohne Fahrerlaubnis


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Ein freundliches Hallo erstmal ans Forum :)

 

 

Allerdings ist der Grund warum ich mich angemeldet habe weniger erfreulich, wie man am Titel Thema schon erkennen kann.

Zur Vorgeschichte:

 

Meine Frau wurde mit Alkohol am Steuer erwischt und hat eine 8 Monatige Sperre bekommen. Während dieser Zeit ist Sie mit dem Wagen einfach weiter gefahren. Eine Nachbarin hat Sie angeschwärzt und gesagt das Sie schon öfter mit den Wagen gefahren ist. Daraufhin hat die Polizei sie natürlich erwischt. Ca. 2 Monate nach diesen Vorfall wurde Sie wieder von der Polizei angehalten, und dabei auch das Fahrzeug beschlagnahmt.

 

Ich brauch jetzt bitte keine Antworten wie selber schuld oder ähnlichen, das weiß ich selber und hab es ihr auch 1000mal gesagt.

 

Was kann ich gegen die Beschlagnahmung machen ?

 

Lohnt eigentlich ein Rechtsanwalt, weil ja die Sachlage eindeutig ist. Viel zu erklären wieso und weshalb gibt es ja wohl kaum.

 

und ganz wichtig mit welcher Strafe muss sie rechnen.

 

Wäre für konstruktive Hilfe sehr dankbar !!!

 

Gruß Bartolome

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Hat schon ein Richter was zur "Beschlagnahme" des Wagens gesagt?

 

Man kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Eventuell unterliegt das Fahrzeug aber auch der EInziehung da es bei einer Straftat benutzt wurde.

 

Wer ist Eigentümer des Fahrzeuges (nicht Halter)?

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Ein Richter hat noch nichts zur Beschlagnahmung gesagt. Das zweite mal war ja erst am Montag ....

Auf jedennfall hat sie gegen die Beschlagnahmung widerspruch angekreuzt bei der Niederschrift.

Ausserdem hab ich die Staatsanwaltschaft aufgefordert die Beschlagnahmung aufzuheben.

Da auch bis heute keine Antwort.

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§ 21 StVG

Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

 

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

 

1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

 

2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

 

3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

 

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

 

1.das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

 

2.als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

 

3.in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

 

Gruß

Goose

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Danke erstmal für die Antwort Goose :whistling:

 

Aber das hab ich schon in diversen Foren gefunden. Ich suche aber eigentlich erfahrungswerte, da ich mir kaum vorstellen kann das Sie meine Frau dafür 1 Jahr ins Gefängnis stecken.

Zumal Sie eigentlich Beruflich auf ihren Führerschein angewiesen ist ...

 

Hat villeicht jemand Beispiele aus der Praxis ?

 

Gruß

 

Bartolome

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Meine Frau wurde mit Alkohol am Steuer erwischt und hat eine 8 Monatige Sperre bekommen.
Danke erstmal für die Antwort Goose :whistling:

Zumal Sie eigentlich Beruflich auf ihren Führerschein angewiesen ist ...

Hier stehen zwei Verstöße im Raum. Zum einen hat Deine Frau die achtmonatige Sperre akzeptiert, in dem sie keine Rechtsmittel dagegen eingelegt hat. Sie hat dadurch der Sperre zugestimmt.

 

Andererseits hat sie sich nicht an die Sperre gehalten und ist trotzdem gefahren. So hat sie gezeigt, dass sie nicht lernwillig ist und nicht bereit ist, sich an die Gesetze zu halten.

 

Von wem wird denn das beschlagnahmte Fahrzeug hauptsächlich benutzt? Hast Du auch ein Auto?

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Eine Haftstrafe ist beim hartnäckigen Mehrfachtäter nicht ausgeschlossen (zumeist zur Bewährung, wenn das nicht hilft, geht's auch wirklich in den Kerker). Ansonsten gibt es eine Geldstrafe und natürlich eine Verlängerung der Sperrfrist.

 

Wenn deine Frau also auf ihre FE angewiesen ist, so sollte sie weitere Fahrten ohne FE tunlichst unterlassen, denn irgendwann gibt's sonst eine Sperrfrist auf Lebenszeit.

 

Den § 21(3) StVG habe ich eingestellt, um dir die Norm für die Beschlagnahme zwecks Vorbereitung der Einziehung zu nennen.

 

Gruß

Goose

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....Ich suche aber eigentlich erfahrungswerte, da ich mir kaum vorstellen kann das Sie meine Frau dafür 1 Jahr ins Gefängnis stecken.

 

Eine Haftstrafe ist beim hartnäckigen Mehrfachtäter nicht ausgeschlossen (zumeist zur Bewährung, wenn das nicht hilft, geht's auch wirklich in den Kerker).

 

 

Nur mal so als Hinweis:

 

Ein Viertel aller in Deutschland im Knast sitzenden sitzen wegen Verkehrsdelikten dort.

 

So jedenfalls die Aussage einer Fernsehreportage, die ich letztens gesehen hab.

Inwieweit die Zahlen stimmen, weiß ich natürlich nicht.

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ups, na das ist schon hefitg.

also erstmal zur beschlagnahme, wer ist denn als halter eingetragen? ich gehe mal davon aus dass diese deine frau ist.

dies bedeutet aber nicht dass sie unbedingt auch rechtlicher halter ist: http://www.rechtslexikon-online.de/Halter_eines_Kfz.html

also da könnte man noch was machen. wenn sie nämlich nicht der rechtliche halter ist, dann wirds schon etwas schwieriger das fahrzeug

zu beschlagnahmen. allerdings kommt dann wieder dieser absatz ins spiel:

 

3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

 

aber wenn du irgendwie glaubhaft rüberbringen kannst dass du mit allen mitteln immer versucht hast sie vom autofahren abzuhalten, sie aber

mit allen tricks immer wieder an den schlüssel gekommen ist, dann wäre das schonmal nicht schlecht.

dem entgegen steht natürlich, dass sie mehrfach ohne FE gefahren ist. und die ausage der nachbarin macht es auch nicht gerade besser.

 

leider habe ich nichtmal ein bauchgefühl dazu, wie wahrscheinlich es ist dass die beschlagnahme wieder aufgehoben wird. ich hatte zwar mal

eine ausage eines staatsanwalts aus dem verkehrsportal dazu gelesen, in der er meinte dass eine beschlagnahme wegen §21 eher ungern

gemacht wird, weil das nur ne menge arbeitsaufwand mit sich bringt, und oft auch nicht vom gericht bestätigt wird. aber in wie weit dies der

realität entspricht kann ich leider nicht sagen.

 

nun zu den weiteren folgen für deine frau. also bei mehrmaligem fahren ohne FE auch noch innerhalb der sperrfrist, wird meistens nochmal

eine sperrfirst von 6 bis 9 monaten verhängt. im weiteren folgt entweder eine geldstrafe oder sogar eine haftstrafe auf bewährung.

wenn sie jetzt allerdings nochmal erwischt wird, könnte ich mir auch vorstellen dass es dann keine bewährung mehr gibt.

aus dem bauch raus würde ich sagen, wenn man mindestens 2 mal für einen §21 verurteilt worden ist, dann kann auch schonmal ne haftstrafe

ohne bewährung folgen. muss aber nicht. entscheidend ist hierbei auch, ob schon eine strafe erfolgt ist. denn erst dann kann dieser ja ihre

wirkung entfalten. also wenn sie 3 mal erwischt worden ist, aber bis jetzt noch kein urteil ergangen ist, wird das meistens zusammengefasst,

und es gibt relativ wahrscheinlich ne bewährungsstrafe. allerdings wenn sie schon 2 mal vom richter stand und danach wieder am steuer

erwischt wird, würde ich eher auf ne haftstrafe ohne bewöhrung tippen. dies sind aber alles nur persönliche einschätzungen. deswegen alles

ohne gewähr.

aber in jedem fall kann ich nur dringend davon abraten sich nochmal hinter steuer zu setzen, bevor der FS wieder neu erteilt wurde.

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  • 2 weeks later...
also ich kann nur aus erfahrung sprechen das mein mann eine bewährung hatte weil er 2005 auf dem roller ohne führerschein erwischt wurde und 2007 mit dem auto nun sitzt er trotz kind und frau im knast für drei monate

 

also für eine fahrt ohne führerschein auf nem roller erhält man ganz sicher keine freiheitsstrafe auf bewährung. da geb ich dir brief und siegel dafür.

da muss also schon einges vorher vorgefallen sein.

und wenn man bewährung für eine tat bekommen, und die gleiche tat innerhalb der bewährungszeit wieder begeht, ist es schon sehr wahrscheinlich

dass die bewährung wiederrufen wird. so leid es mir für euch tut, aber wieso macht er denn so nen scheiss, wenn er frau und kinder hat?

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also für eine fahrt ohne führerschein auf nem roller erhält man ganz sicher keine freiheitsstrafe auf bewährung. da geb ich dir brief und siegel dafür.

da muss also schon einges vorher vorgefallen sein.

und wenn man bewährung für eine tat bekommen, und die gleiche tat innerhalb der bewährungszeit wieder begeht, ist es schon sehr wahrscheinlich

dass die bewährung wiederrufen wird. so leid es mir für euch tut,

Er war doch Wiederholungstäter, da er beim zweiten Mal mit dem Auto erwischt wurde, wobei man eigentlich auch dieses eher zur Bewährung ausgesetzt hätte. :rolleyes:

 

aber wieso macht er denn so nen scheiss, wenn er frau und kinder hat?

Dann setzt dich mal in reale Verhandlungen was manche so alles begehen, obwohl Familie vorhanden ist. Viele Sachen kann man sich einfach nicht im geringsten vorstellen. :blink:

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also für eine fahrt ohne führerschein auf nem roller erhält man ganz sicher keine freiheitsstrafe auf bewährung. da geb ich dir brief und siegel dafür.

da muss also schon einges vorher vorgefallen sein.

und wenn man bewährung für eine tat bekommen, und die gleiche tat innerhalb der bewährungszeit wieder begeht, ist es schon sehr wahrscheinlich

dass die bewährung wiederrufen wird. so leid es mir für euch tut,

Er war doch Wiederholungstäter, da er beim zweiten Mal mit dem Auto erwischt wurde, wobei man eigentlich auch dieses eher zur Bewährung ausgesetzt hätte. :rolleyes:

 

jetzt steh ich auf dem schlauch. sie schreibt doch dass er ne bewährungsstrafe für die roller-fahrt bekommen hat (2005) und 2007 innerhalb der

bewährungszeit ohne lappen auto gefahren ist. also 2005 war er nach den hier mitgeteilten fakten noch nicht vorbestraft. aber das kann ich kaum

glauben, da man als ersttäter für sowas ganz sicher keine freiheitsstrafe mit bewährung bekommt.

 

 

aber wieso macht er denn so nen scheiss, wenn er frau und kinder hat?

Dann setzt dich mal in reale Verhandlungen was manche so alles begehen, obwohl Familie vorhanden ist. Viele Sachen kann man sich einfach nicht im geringsten vorstellen. :blink:

 

daran sieht man wieder: strafen schrecken nicht ab. weil wohl fast immer davon ausgegangen wird, man wird nicht erwischt.

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Auch wenn ich es schon tausend mal gesagt habe, Strafen schrecken NIE ab (vergleiche Mittelalter, USA heute).

 

Einzig das Risiko der Entdeckung kann den mutmaßlichen Täter wirklich abschrecken.

 

jetzt steh ich auf dem schlauch. sie schreibt doch dass er ne bewährungsstrafe für die roller-fahrt bekommen hat (2005) und 2007 innerhalb der

bewährungszeit ohne lappen auto gefahren ist. also 2005 war er nach den hier mitgeteilten fakten noch nicht vorbestraft. aber das kann ich kaum

glauben, da man als ersttäter für sowas ganz sicher keine freiheitsstrafe mit bewährung bekommt.

Ohne genauen Sachverhalt kann man dazu nichts sagen.

 

ich hatte es so verstanden FoFE mit Roller =>Strafe und jetzt wieder FoFE (Auto) => Strafe Haft

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Auch wenn ich es schon tausend mal gesagt habe, Strafen schrecken NIE ab (vergleiche Mittelalter, USA heute).

 

Einzig das Risiko der Entdeckung kann den mutmaßlichen Täter wirklich abschrecken.

 

so ist es!

 

jetzt steh ich auf dem schlauch. sie schreibt doch dass er ne bewährungsstrafe für die roller-fahrt bekommen hat (2005) und 2007 innerhalb der

bewährungszeit ohne lappen auto gefahren ist. also 2005 war er nach den hier mitgeteilten fakten noch nicht vorbestraft. aber das kann ich kaum

glauben, da man als ersttäter für sowas ganz sicher keine freiheitsstrafe mit bewährung bekommt.

Ohne genauen Sachverhalt kann man dazu nichts sagen.

 

ich hatte es so verstanden FoFE mit Roller =>Strafe und jetzt wieder FoFE (Auto) => Strafe Haft

 

ja genau so hab ich es auch verstanden.

da stellt sich aber die frage warum FoFE mit Roller =>Bewährungsstrafe?

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da stellt sich aber die frage warum FoFE mit Roller =>Bewährungsstrafe?

 

Nur mal spekuliert:

 

War besagte Rollerfahrt nicht der erste Lapsus, wurde daher vielleicht eine Bewährungsstrafe verhängt?

 

genau das war ja auch meine vermutung.

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