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Was War Die Vorstellung Des Schilderaufstellers


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Da ja häufiger Schilderkombinationen unklar sind, mache ich mal einen Sammelartikel auf. Dabei kann es auch witzig werden.

 

Was sich der folgende Schilderaufsteller dabei gedacht hat, erschließt sich mir allerdings überhaupt nicht.

 

:kopfschuettel:

 

post-904-1218140348_thumb.jpg

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1 ist die Kombination von Gefahrenzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Limit endet dort wo die Staugefahr nicht mehr besteht. Das bedeutet aber nicht das wenn kein Stau gesehen wird, auch kein

Wieso Besserwisser? Die Beschilderung ist doch glasklar. Männer verboten, Frauen mit Kind erlaubt. Hier ist ein Frauenhaus. Wo ist das Problem?

Ging ja schnell mit der Rückantwort Es dürfen also auch wieder Männer durch die Gasse.

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Vermutlich einfach das Anlieger frei-Schild falsch platziert.

 

Wahrscheinlich meinte er: Die Straße ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt, Anlieger sind ausgenommen, jedoch solche nicht, die Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t zGg fahren.

 

Hätte dann aber so aussehen müssen:

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/250.gif

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1020-30.gif

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/262.gif

 

Ist aber in der Tat völlig dilletantisch.

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Ist aber in der Tat völlig dilletantisch.

 

Sehe ich auch so. Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat. D.h. wenn man meint, dort jemanden besuchen zu wollen, auch wenn dieser dann doch nicht dort wohnt, sondern drei Straßen weiter. Von daher wieder knapp 1.000 € Steuergelder für die Katz verschwendet.

 

MfG

Prince

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Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird.

 

Ich beziehe mich hier auf ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter meines Straßenverkehrsamtes. Er stellt die Schilder auf. Daher nehme ich an, dass er weiß, was sie bedeuten.

 

Was machst du gleich?

 

MfG

Prince

 

Anlieger nach Wikipedia

 

Hab ich was verpasst? :kopfschuettel:

 

Du nicht, aber scheinbar HarryB! :rolleyes:

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Guest NiliQB
Sehe ich auch so. Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat. ...

 

Sorry für ein kurzes OT, aber mir fällt da spontan die blöde Standard-Antwort Nummer was-weiß-ich-wieviel eines unserer BW-Ausbilder während der Grundausbildung ein:

 

"Herr Stabsunteroffizier, ich habe ein Anliegen"

 

- "Ja, macht nichts, meiner steht auch nicht den ganzen Tag" :unsure:

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Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird.

Doch, nicht umsonst heißt es im Volksmund "Anlüger frei". Wenn man sich was plausibles überlegt, geht das auf jeden Fall durch. Dazu reicht es schon, wenn ich zu einem in der Straße gelegenen Kiosk will und dann bei der Anfahrt feststelle, dass der geschlossen hat.

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Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird.

Doch, nicht umsonst heißt es im Volksmund "Anlüger frei". Wenn man sich was plausibles überlegt, geht das auf jeden Fall durch. Dazu reicht es schon, wenn ich zu einem in der Straße gelegenen Kiosk will und dann bei der Anfahrt feststelle, dass der geschlossen hat.

 

 

Bingo! :unsure:

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Anlieger nach Wikipedia

Hab ich was verpasst? :unsure:

 

Gemäss deutscher Sprache sind Anlieger Grundeigentümer oder Anwohner an dieser Strasse; soweit so gut :80:

 

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen....

Wer ist jetzt der Anlieger?

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.

Aha, jetzt sind die Besucher die Anlieger :blink::licht:

 

Dabei ist es unerheblich ..... blablabla .... Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,...

aha, jetzt ist der Anlieger wieder der Besuchte :blink::unsure:

 

immer diese Bayern :rofl:

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Das nun wiederum ist deine eigene, recht dilletantische Interpretation des Schildes "Anlieger frei", die in keinem OWI-Verfahren Bestand haben wird.

 

Ich beziehe mich hier auf ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter meines Straßenverkehrsamtes. Er stellt die Schilder auf. Daher nehme ich an, dass er weiß, was sie bedeuten.

War bestimmt der, der oben das Schild aufgestellt hat. Entschuldigung aber den konnte ich mir jetzt nicht vergneifen.

 

Die Definition in der Verwaltung ist eigentlich Anlieger= Alle Grundstückseigentumer deren Grundstück an der Straße anliegt.

 

Es würden somit eigentlich selbst Anwohner ausgeschlossen, wenn man das Schild strikt nach der definition anwenden würde.

 

@Mod

Könnte jemand mal bitte in der Subunterschrift den Rechtschreibfehler im letzten Wort ausbessern. Danke

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Die Definition in der Verwaltung ist eigentlich Anlieger= Alle Grundstückseigentumer deren Grundstück an der Straße anliegt.

 

Es würden somit eigentlich selbst Anwohner ausgeschlossen, wenn man das Schild strikt nach der definition anwenden würde.

 

????

 

Alle Grundstückseigentumer deren Grundstück an der Straße anliegt.... wären das nicht Anwohner?

 

Anlieger ist doch eigentlich jeder - man muß sich nur eine gute Ausrede einfallen lassen wenn man erwischt wird :unsure:

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Anwohner (neuerdings Bewohner) sind alle die in der Straße wohnen, also auch Mieter, Verwandte des Eientümers etc.

 

Im Straßenverkehrsrecht ist allerdings der Anliegerbegriff sehr weit und mit der oben gebräuchlichen Definition "aufgeweicht" worden.

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  • 3 months later...

Irgendwie scheint der gute Mann oder die Frau wieder tätig gewesen zu sein.

 

B 91 zwischen Weißenfels und Merseburg kurz nach der Abfahrt Leuna

 

an einen Mast in folgender Reihenfolge

 

;)

:nick:

 

Muss man den Mast von oben lesen, würde das ;) die 80 aufheben.

 

Ich denke eher das ^_^ , sollte ein Ende Überholverbot sein, da dieses zuvor angeordnet war.

 

Leider hatte ich keine Zeit für ein Bild.

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....Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat....

:angry2: schöne Interpretation bezüglich Anlieger :70: muss ich mir merken..... :unsure:

Und es geht ja noch weiter. Irgenwo hier im Forum hatten wir da schon mal ne Diskussion drum. Ich weiß nicht mehr ob es die B224 in Essen, oder eine andere Strasse i.d. Nähe mit ähnlicher Beschränkung war. Die Beschränkung sieht folgendes vor: LKWs durften zu bestimmten (Tages)Zeiten die B nicht benützen -Anlieger frei. (wg. Feinstaub). So weit, so klar. Nur gab es eine Verwaltungsanordnung (o.Ä) von der dortigen Verwaltung, die aber dennoch LKWs zu lies, die irgendwo dorthin mussten. Zweck war wohl nur, den LKW-Durchgangsverkehr von einer BAB zur anderen BAB, der quer druch die Stadt führte, zu unterbinden. Und ich Depp bin immer zig Km Umweg gefahren, um zum Kunden zu gelangen. Als ich dann von der Anordnung hörte, musste ich da aber nimmer hin. :sneaky:

So kann man auch Anlieger definieren.

 

 

Sehe ich auch so. Diese Straße darf jeder befahren, der ein Anliegen hat.
Nö, nach der Schilderanordnung dürfte dort gar keiner durchfahren. Denn das -Anlieger frei- bezieht sich ja lediglich auf das Schild mit den 2,8t.

 

Gruß Hawk

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Auch dann würde ich es so sehen, damit es keine unklare Beschilderung wird.

Müsste aber nachlesen, was dazu in den Richtlinien steht.

„Die Zeichen 201, 278 bis 282 und 350 dürfen mit anderen Verkehrszeichen nicht kombiniert werden.“ [VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen]

 

sowie

 

„Die Zeichen dürfen nicht in Kombination mit anderen Zeichen gezeigt werden.“ [VwV-StVO zu den Zeichen 278 bis 282 Ende der Streckenverbote]

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  • 5 weeks later...

Das gibt es hier in der Region öfter, wobei beide Schilder auf gleicher Höhe stehen. Da endet halt eine Ortschaft und eine neue beginnt.

 

Da war wohl früher kein Platz das Endeschild vorher aufzustellen.

 

Irgendwie scheint der gute Mann oder die Frau wieder tätig gewesen zu sein.

 

B 91 zwischen Weißenfels und Merseburg kurz nach der Abfahrt Leuna

 

an einen Mast in folgender Reihenfolge

 

:unsure:

:rolleyes:

Die 80 sind jetzt weg.

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  • 2 months later...

korrekt oder nicht?

 

angesichts der reisewelle der kröte, sind hier wieder vermehrt schilder aufgestellt worden.

 

- ganz oben ein gefahrzeichen ähnlich Z142 nur mit frosch drin.

- darunter zusatzschild mit textinhalt: krötenwanderung von 19-6 uhr

- tempolimit (XX)

 

die intention ist klar, aber rein rechtlich korrekt?

 

 

 

noch diffiziler jedoch die kompletten trichter:

 

an den meisten stellen ist das o.g. schild mit zHg 70 als xx - danach kommen noch ein loses :) und ein :vogelzeig:. da ohne zusatz, müsste man hier also grundsätzlich 30 fahren. hätte man hier chancen sich rauszureden, da die trichterwirkung hier eigentlich offensichtlich ist und man sich somit auf das gefahrschild bei dem ersten schild beziehen kann?

 

 

 

anderer fall:

 

erst :60:, dann :100:, dann der o.g. aufbau mit :100: als xx

 

hier müsste man also grundsätzlich 50 fahren, egal zu welcher zeit.

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  • 5 months later...
Guest TetraMin

Ich finde diese Kombination sehr interessant. 21m vor dem Ortschild...

De Facto werden hier nur die 70 aufgehoben, da das Überholverbot ordnungsgemäß im Hintergrund [hinter dem Vorfahrtsschild] wiederholt wird. Allerdings ist durch das Einhalten des Abstandes zum Schild die Messsstelle in der kurzen Ortsdurchfahrt nicht bedienbar.

post-21551-1250770257_thumb.jpg

post-21551-1250770257_thumb.jpg

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Guest TetraMin

Ich war ja die Straße selber gefahren, da war keine Baustelle. Und wenn, dann war sie komplett geräumt. Der Tip bezüglich des Schildes kam ja vom Messpersonal, dass sich darüber amüsierte.

Ich schau einfach nächste Woche nochmal :whistling:

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  • 4 years later...

Hallo, Gast225,

 

ist doch ganz klar:

 

Es musste ein neues Verkehrszeichen aufgestellt werden.

 

Der sparsame Schilderaufsteller hat einfach das alte Schild, das sich über dem Rollstuhlfahrerschild befand und nicht mehr gebraucht wurde, entfernt und das neue Schild angebracht.

 

Die Schrauben des unteren Schildes konnte er mangels passendem Werkzeug nicht lösen und kommt deshalb nächste Woche wieder, um dieses zu entfernen. :victory:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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So ähnlich hatte ich auch gedacht.

 

Über den Rollstuhlschild war vorher ein Einfahrt verboten Schild. Dieses wurde gewechselt und durch das Lkwschild ersetzt.

 

Oder es soll Transporterfahrer mit Lkwzulassung und Rollstuhlnutzung das Befahren erlauben.

 

Aufgrund der anderen Zufahrten aber irgendwie sinnlos.

 

Edit:

Hier mal die Stelle (Erfurt, Hinter den Wänden)

http://goo.gl/maps/u7G8D

Edited by Gast225
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Es musste ein neues Verkehrszeichen aufgestellt werden.

 

Der sparsame Schilderaufsteller hat einfach das alte Schild, das sich über dem Rollstuhlfahrerschild befand und nicht mehr gebraucht wurde, entfernt und das neue Schild angebracht.

 

Die Schrauben des unteren Schildes konnte er mangels passendem Werkzeug nicht lösen und kommt deshalb nächste Woche wieder, um dieses zu entfernen.

 

Ich wuerde eher meinen, dass die Arbeitsanweisung nicht explizit auffuehrte, dass das untere Schild auch zu entfernen ist, die Rede war nur vom 'Einfahrt verboten'-Schild. Demzufolge wird das untere Schild erst entfernt, nachdem die entsprechende Arbeitsanweisung in fuenf Durchschlaegen mit Unterschrift vom Personalrat offiziell abgesegnet ist. Es kann also noch dauern......

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  • 3 weeks later...

So die Landeshauptstadt Erfurt hat sich zurückgemeldet und das innerhalb eines Arbeitstages.

 

Sehr vorbildlich in meinen Augen.

 

 

Sehr geehrter Herr Gast225

 

vielen Dank für Ihre Info. Das von Ihnen beschriebene Schild befindet in einem Teil der Straße, der nicht öffentlich gewidmet ist. Somit sind wir nicht der Straßenbaulastträger. Wir folgen aber Ihrer Meinung, dass diese Schilderkombination sicher einzigartig in EF ist und so auch keinen Sinn macht

 

 

mit freundlichen Grüßen

XXX

 

 

Daten des Zitates anonymisiert

 

Ich schreibe mal zurück, ob sie mir den Straßenbaulastträger mitteilen dürfen.

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  • 3 weeks later...

Könnt Ihr mir bitte sagen wie schnell ich jeweils bei beiden Kombinationen auf der BAB fahren darf, wenn diese bis zum Horizont frei ist und auch Nichts den Anschein eines Staus erweckt.

 

1. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/40/40_124.gif

 

 

 

2. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1006-38.gif

 

 

Danke.

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Hier kann man sein Fahrzeug ab der Aufhebung der :70: bis zum OE mal so richtig ausreizen... :dribble:

 

http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2441842443.jpg?t=1379108586

 

Sieht man recht häufig. Auch in der umgekehrten Kombination, also vorher 30 und 20 Meter vor dem Schild dann 50.

Könnt Ihr mir bitte sagen wie schnell ich jeweils bei beiden Kombinationen auf der BAB fahren darf, wenn diese bis zum Horizont frei ist und auch Nichts den Anschein eines Staus erweckt.

 

1. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/40/40_124.gif

 

 

 

2. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1006-38.gif

 

 

Danke.

Alle an einem Mast?
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