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Auto Ohne Steuer / Tüv Gefahren Polizei Angehalten.


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Moin Moin

 

Habe vor kurzem ( als Fahranfänger ) einen Fehler gemacht - habe ein Auto von Magdeburg Richtung Hannover gefahren - jedoch ohne Anmeldung / bezahlter Steuer / Tüv - Zu diesem Zeitpunkt wusste ich es nicht besser..

 

Das Problem ist ich habe nie gelernt wie das funktioniert mit um / anmelden - nunja zur Tat :

Habe mir ein neues Auto gekauft und wollte gleich am selben Tag ( bin mit der Bahn hingefahren ) zur Zulassungsstelle fahren ( Doppelkarte hatte ich dabei ) und ein Rotes Nummernschild hollen - jedoch hatten sie zu ( war samstag ).. Hätte ich auch besser wissen müssen -.- nunja daher bin ich einfach mit den Nummernschildern die noch dran waren ( entwertet ) richtung Hannover gefahren.

 

Auf der hälfte der Fahrt ( A 2 ) Wurde ich von der Polizei herausgewunken - Fahren ohne Steuern , evtl Versicherungsbetrug & ohne TÜV - die letzten 2 werden ziemlich sicher fallen gelassen wurde von den Polizisten gesagt ( waren sehr nett und gaben mir tipps da ich geständig war usw. ) Hatte ja alles dabei zur anmeldung - Doppelkarte - AU usw. aber die Zulassungstelle hatte eben nicht auf...

 

Nunja jetzt habe ich einen Brief gekriegt bez aussage usw. machen denke mal das ich mir einen Anwalt nehmen werde..

Jedoch steht im Brief das dass ganze im " Raum " stehen würde also noch nicht fest steht das "scheint" ja gut für mich zu sein oder ?

 

Desweiteren kommt noch hinzu das ich am 1.4 über ein rote Ampel gefahren bin aber weniger als 1 sekunde -.-... gab 50 euro bußgeld & 3 punkte.. also nachschulung denke ich mal ( kam aber noch nichts )

 

Jetzt habe ich Angst das mein Lappen evtl bald weg ist ?

 

Habe auch zu den Polizisten gesagt das ich den Führerschein für meinen Job brauche.. ( fahre sehr viel in meinem Beruf.. )

 

Nunja hoffe ihr könnt mir evtl ein paar Tipps geben

 

Danke schonmal :lol2:

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Verstoß gegen KraftSTG / Abgabenordnung; Verdacht Verstoß Pflichtversicherungsgesetz; Fahrzeugzulassungsverordnung ( §§ 1 KraftStG i.V.m. 370 AO; §§ 1,6 PflichtVersG; §§ 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 48 Nr.1 a FZV ) Hannover => Dortmund A2

 

" Der Beschuldigte führte ein Kraftfahrzeug , PKW , xxxx , im öfftenlichen Verkehrsraum (BAB 2, RF Dortmund, km xxx ), mit den entwerteten Kennzeichen : xx - xxx , obwohl kei e Zulassung bestand . Es liegt somit ein ZUlassungsverstoß und eine Straftat gem. Kraftfahrzeugsteuergesetz vor. Der Verdacht " Fahren ohne Pflichtversicherung " gem. Pflichtversicherungsgesetz steht im Raume.

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Um das Fahren ohne Zulassung nach BKat 175 wirst du meiner Meinung nach nicht herum kommen: B-Verstoß mit 3 Punkten. Das ist aber nur eine Ordnungswidriogkeit. Dass hier darüber hinaus eine Straftat wegen der Steuer vorgeworfen wird habe ich noch nie gelesen, ich glaube/hoffe nicht, dass das Bestand hat.

 

Wichtig wäre es aber, den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vom Tisch zu bekommen, denn du hattest ja einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Das wäre nämlich sonst eine satte Straftat mit 6 Punkten und A-Verstoß. Vielleicht läßt sich das regeln, wenn deine Versicherung den bestehenden Vertrag bestätigt.

 

Im Zweifel empfiehlt es sich beim Vorwurf von Straftaten immer einen Anwalt zu nehmen.

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Dass hier darüber hinaus eine Straftat wegen der Steuer vorgeworfen wird habe ich noch nie gelesen, ich glaube/hoffe nicht, dass das Bestand hat.
Er hat ein zulassungs- und somit steuerpflichtiges KFZ im öffentlichen Verkehrsraum geführt. Warum sollte das keinen Bestand haben?

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Die Sache geht sicher nicht "vom Tisch". Die Doppelkarte gilt erst dann, wenn sie von der Zulassungsstelle auch ausgefüllt wurde. Die behalten ja dann auch eine Kopie ein und schicken diese zur Versicherung. Ohne Zulassungsstelle kein Versicherungsschutz.

 

Es ist also ganz klar ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

 

Und dass das nur so "im Raum" stand, liegt vielleicht daran, dass ja noch niemand sagen kann, ob nicht dennoch bereits eine Versicherung bestanden hat. Das werden ja die Ermittlungen erst ergeben. Und erst dann wir es ein konkreter Vorwurf.

 

Oder?

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Beim Verfahren wegen hinterzogener Kfz-Steuer kommt der

 

Zitat Abgabenordnung

§ 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Steuerhinterziehung, bei der nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile erlangt sind, auch ohne Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies gilt für das Verfahren wegen einer Steuerhehlerei nach § 374 und einer Begünstigung einer Person, die eine der in § 375 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Taten begangen hat, entsprechend.

(Hervorhebung durch mich)

 

in Betracht. Ich glaube, das hat @GM gemeint.

 

 

Also Kopf hoch. :lol2:

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Dass hier darüber hinaus eine Straftat wegen der Steuer vorgeworfen wird habe ich noch nie gelesen, ich glaube/hoffe nicht, dass das Bestand hat.
Er hat ein zulassungs- und somit steuerpflichtiges KFZ im öffentlichen Verkehrsraum geführt. Warum sollte das keinen Bestand haben?
Weil diese Fälle im VP häufig angefragt werden, und dabei geht es normalerweise um Pflichtversicherungsgesetz (Straftat) und Fahren ohne Zulassung (Owi).

 

@PS

 

Aber es wurde ein Versicherungsvertrag unterschrieben. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung im Schadenfall hätte leisten müssen - und damit würde die Straftat wegfallen.

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Aber es wurde ein Versicherungsvertrag unterschrieben.
Das allein reicht nicht, es kommt darauf an, was unterschrieben wurde.

Auf der Versicherungsbestätigung steht entweder a)ab Tag der Zulassung oder b) ab Datum XX, wobei a) der Normalfall ist.

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Aber es wurde ein Versicherungsvertrag unterschrieben. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung im Schadenfall hätte leisten müssen - und damit würde die Straftat wegfallen.

Ich habe den Text jetzt mehrfach gelesen und habe trotzdem keine Stelle gefunden, aus der hervor geht, dass ein Versicherungsvertrag vom TE für das betreffende Fahrzeug unterschrieben wurde.

 

Wenn der TE einen unterschriebenen Versicherungsvertrag oder andere Unterlagen vorweisen kann, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass er die Absicht hatte, das Fahrzeug zu versichern, kann man wahrscheinlich den Vorwurf wegen Verstoßes gegen die Pflichtversicherung absehen.

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Guest Pferdestehler
Dass hier darüber hinaus eine Straftat wegen der Steuer vorgeworfen wird habe ich noch nie gelesen, ich glaube/hoffe nicht, dass das Bestand hat.
Er hat ein zulassungs- und somit steuerpflichtiges KFZ im öffentlichen Verkehrsraum geführt. Warum sollte das keinen Bestand haben?
Weil diese Fälle im VP häufig angefragt werden, und dabei geht es normalerweise um Pflichtversicherungsgesetz (Straftat) und Fahren ohne Zulassung (Owi).

 

@PS

 

Aber es wurde ein Versicherungsvertrag unterschrieben. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung im Schadenfall hätte leisten müssen - und damit würde die Straftat wegfallen.

Ach ja? Also ich bekomme die Doppelkarte nach einem Klick auf die Webseite des Versicherers als PDF auf den Rechner, ohne jeweils was unterschrieben haben zu müssen.

Der Versicherungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Versicherung mir die Vertragsunterlagen schickt. Die vorläufige Deckung beginnt dann, wenn die Doppelkarte bei der Zulassungsstelle eingegangen ist und ausgefüllt wurde. Nicht vorher.

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Wenn der TE einen unterschriebenen Versicherungsvertrag oder andere Unterlagen vorweisen kann, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass er die Absicht hatte, das Fahrzeug zu versichern, kann man wahrscheinlich den Vorwurf wegen Verstoßes gegen die Pflichtversicherung absehen.

Er hatte eine Deckungszusage ( Doppelkarte ), und die würde für die Fahrt zur Zalssungsstelle auch ausreichen, nur ob eine Fahrt am Wochenende als Fahrt zur Zulassungsstelle geglaubt wird? :nolimit:

 

Denn dann wäre er alle Sorgen los.

 

MfG.

 

hartmut

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@GM:

Weil diese Fälle im VP häufig angefragt werden, und dabei geht es normalerweise um Pflichtversicherungsgesetz (Straftat) und Fahren ohne Zulassung (Owi).
Naja, das ist als Antwort recht dünn. Wird im VP denn auch berichtet, wie das ganze ausgeht?

 

Gruß

Goose

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Danke einige haben mir geholfen und bez. der fahrt am Wochenende - ich wusste es wirklich nicht besser :/.. Habe gedacht die habe neinfach auf und ich kann das eben anmelden..

 

Nunja falsch gedacht ich werde mir morgen mal nen Anwalt besorgen ist glaube ich das beste

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@GM:
Weil diese Fälle im VP häufig angefragt werden, und dabei geht es normalerweise um Pflichtversicherungsgesetz (Straftat) und Fahren ohne Zulassung (Owi).
Naja, das ist als Antwort recht dünn. Wird im VP denn auch berichtet, wie das ganze ausgeht?

Nun, in der Regel wird berichtet was vorgeworfen wird, den Ausgang erfährt man dann selten.

 

Aber mal rein logisch überlegt: Wie hoch ist die hinterzogene Steuer für EINEN Tag? Sagen wir mal: 1 Euro. Glaubst du, da macht der Staatsanwalt einen Aufstand? Da hätte er viel zu tun. Und der Richter würde ihn damit wohl sonstwohin jagen.

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Aber es geht doch garnicht darum, wie hoch ein evtl Schaden oder Verlust sein kann.

 

Der Tatbestand wurde erfüllt und ein GM kann sich nicht einfach hinstellen und ihn frei sprechen.

 

Das ist schlicht und einfach unredlich!

 

Davon mal ebgesehen, wenn, wird die Steuer im Regelfalll für einen Monat nachträglich erhgoben. Wobei zu beachten ist, dass hier auch zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden wird!

 

 

 

dete

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Meine Antwort richtete sich an dete.

 

Ich habe hier auch nur den Erfahrungsschatz aus den Foren und von da her kenne ich keinen Fall in dem eine Überführungsfahrt ohne Zulassung als Steuerhinterziehung geahndet wurde.

 

Aber wir drehen uns im Kreis.

 

Ein neuer Aspekt wäre doch einmal, wenn du uns aus deiner reichen Erfahrung einen Fall schildern könntest, bei dem das Fahren eine Fahrzeugs ohne Zulassung am Tag des Erwerbs als Steuerhinterziehung bestraft wurde. Einstweilen würde ich jedoch einen solchen Fall weiterhin als rein theoretische Konstruktion betrachten, über die ich ehrlich gesagt nicht weiter diskutieren mag.

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Meine Antwort richtete sich an dete.
Wenn du möchtest, daß nur dete antwortet, so musst du die PM-Funktion verwenden. In einem Forum ist sonst immer mit Antworten auch anderer User zu rechnen.

 

Ich habe hier auch nur den Erfahrungsschatz aus den Foren und von da her kenne ich keinen Fall in dem eine Überführungsfahrt ohne Zulassung als Steuerhinterziehung geahndet wurde.
Nun sagtest du selber, daß in den Foren, aus denen du diese Fälle kennst, seltenst über den Verfahrensausgang berichtet wird.

 

Ein neuer Aspekt wäre doch einmal, wenn du uns aus deiner reichen Erfahrung einen Fall schildern könntest, bei dem das Fahren eine Fahrzeugs ohne Zulassung am Tag des Erwerbs als Steuerhinterziehung bestraft wurde.
Da solche Sachverhalte idR mittels Strafbefehl geahndet werden, erfahre auch ich nicht immer den Ausgang solcher durch mich eingeleiteten Verfahren.

 

Einstweilen würde ich jedoch einen solchen Fall weiterhin als rein theoretische Konstruktion betrachten, über die ich ehrlich gesagt nicht weiter diskutieren mag.
Das magst du so sehen.

 

Gruß

Goose

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Kannst du das Risiko der Strafverfolgung denn realistisch einschätzen? Anhand welcher Erfahrungen?

Ich kann dir an Hand diverser Erfahrungen sagen, dass die Strafverfolgungsbehörden in dieser Gegend froh sind, wenn sie die Möglichkeit haben, solche Verfahren auf dem Opportunitätsweg einzustellen.

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Also, sogenannte Doppelkarten (Versicherungsnachweis) werden häufig von Agenturen bzw. Versicherungsvertretern ausgegeben bevor ein dazugehöriger Antrag ausgefüllt wurde.

"machen wir später, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, kommste mal vorbei dann tragen wir die Daten ein u.s.w. "

Für mich ganz klar,fahren mit entwerteten Kennzeichen :lol: Gehörten die jemals zum Fahrzeug ??

Fahrzeug nicht versichert nicht versteuert, Fahrzeugführer entweder blöd oder dummdreist. :lol:

Man kann zwar mit ungestempelten Schildern nach Abgabe des Zulassungsantrags zur Zulassungsstelle oder TÜV o.ä. fahren und bekommt die Siegel dann bei der Vorführung bei der Zulassungsbehörde, man kann auch nach dem Abmelden mit entwerteten Kennzeichen noch nach Hause fahren, da der Versicherungsschutz für den Abmeldetag noch gilt, aber sonst haben abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nichts verloren.

Gilt übrigens auch nach dem Ablauf eines Saisongkennzeichen Bsp: 03/10

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Also, sogenannte Doppelkarten (Versicherungsnachweis) werden häufig von Agenturen bzw. Versicherungsvertretern ausgegeben bevor ein dazugehöriger Antrag ausgefüllt wurde.

Das ist doch gar kein Problem. Wenn die Doppelkarte über den Umweg Zulassungsstelle bei der Versicherung eintrudelt, wird im Computer geschaut, ob ein Versicherungsvertrag vorliegt. Wenn nicht, wird ein Erinnerungsbriefchen und später eine Rechnung verschickt. Ein Vertrag kommt auf jeden Fall mit Abgabe der Doppelkarte zustande (quasi Willenserklärung durch den Halter)

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Eine Doppelkarte ist eine Deckungszusage.

 

Ich würde das so sehen, dass schon mit Übergabe der Doppelkarte von der Versicherung an den Halter eine Willenserklärung vorliegt - und zwar egal wie die Versicherung das in der Praxis geregelt hat, also auch dann, wenn deren Bestandskunden wie PS sich diese Doppelkarte selbst per Internet besorgen können, das ist sekundär.

 

Lediglich wäre zu prüfen, ob in den Bedingungen der Eingang der Doppelkarte bei der Zulassungsstelle separat als Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes angegeben wird. Da aber - wenn auch in eng begrenztem Rahmen - Fahrten hin zur Zulassungsstelle vor der Zulassung erlaubt sind, kann es solche Bedingungen wiederum gar nicht geben. Es bleibt also dabei, dass die Deckung mit Übergabe der Doppelkarte an den VN beginnen müßte.

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Guest Pferdestehler
also auch dann, wenn deren Bestandskunden wie PS sich diese Doppelkarte selbst per Internet besorgen können, das ist sekundär.

 

Kann jeder! Gehe mal auf HUK24.de und probiere es einfach aus.

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Ok, habe mir das angesehen:

 

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

 

Bestätigung: Die Übermittlung Ihres Antrages wird Ihnen direkt nach der Antragstellung per E-Mail bestätigt.

 

Deckungskarte: Die Deckungskarte versenden wir im Anschluss zeitnah per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass in Ausnahmefällen der Versand erst am nächsten Werktag (Montag - Freitag) erfolgen kann.

 

Die Versicherung sendet die die Doppelkarte per email, damit hat sie den Antrag geprüft und angenommen. Warum sollte hier noch kein Vertragsverhältnis bestehen?

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Guest Pferdestehler

Bei mir kam die immer so zeitnah an (klick und beim nächsten Maildownload war sie schon da), glaube ehrlich nicht, dass da ein Mensch involviert war.

 

Hast Du auch in die Versicherungsbedingungen reingeschaut? Die müssten da ja auch als Link gestanden haben. Da sollte eigentlich klar stehen, ab wann der Vertrag besteht.

 

Wikipedia sagt zur "Doppelkarte":

 

Die Deckungskarte bestätigt die Absicht, einen Versicherungsvertrag mit einer konkreten Versicherung abzuschließen. Auch seitens der Versicherung wird die Bereitschaft bekundet einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Versicherungsnehmer hat damit ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz (bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung der ersten Prämie).

 

Zulassung nicht erfolgt, keine Deckung, reiner Goodwill der Versicherung, falls sie doch was bezahlt. Bingo.

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Guest Pferdestehler

Interessanter Link dazu

 

Die Sache steht und fällt wohl damit, dass diese Fahrt hier an einem Samstag stattgefunden hat und somit ganz sicher nicht dazu diente, das Fahrzeug anzumelden oder dem TÜV vorzuführen. Eine Überführung erfordert ein Kurzzeitkennzeichen. Das hatte der TE nicht gehabt. Bekommt man auch nur mit einer Doppelkarte, aber man muss es eben haben.

 

Also mag sein, dass das hier eine gewisse Grauzone ist. Aber ein Richter wird die Angelegenheit kaum zu Gunsten des TEs entscheiden, da bin ich mir sehr sicher. Alles andere würde mich wirklich wundern, ja mein Rechtsempfinden tief erschüttern.

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Bei mir kam die immer so zeitnah an (klick und beim nächsten Maildownload war sie schon da), glaube ehrlich nicht, dass da ein Mensch involviert war.

Das spielt keine Rolle, es kommt ein Versicherungsverhältnis zustande. Die Versicherung ist mit der Aushändigung der Doppelkarte bereit, ein Versicherungsverhältnis einzugehen. Mit der Abgabe bei der Zulassungsstelle gibt es auch eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers. Lediglich die genauen Vertragsbedingungen (Prämie usw) müssen noch festgelegt werden.

 

Mit der Doppelkarte versichert die Gesellschaft gegenüber der Zulassungsstelle, dass Versicherungsschutz besteht. Da die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, würde die Zulassung sonst nicht möglich sein. Einen klassischen Vertrag muss man an dieser Stelle noch nicht unterschrieben haben. In der Regel ist auf der Doppelkarte "ab Tag der Zulassung" als Versicherungsbeginn vorgedruckt, ab da beginnt auch die Zahlungspflicht, auch wenn man sich nicht mehr rührt und keinen Vertrag zurückschickt.

 

Ich habe vor langer Zeit eine Doppelkarte von einer Versicherungsgesellschaft für ein Kurzzeitkennzeichen geholt, später die Versicherung aber bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen. Für die Dauer des Versicherungsschutzes über die Doppelkarte erhielt ich damals eine Rechnung über 75 DM, quasi als Kurzzeitversicherungsvertrag.

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Hattest Du überhaupt oben mitgelesen? Solange keine Zulassung erfolgt ist, haben beide nur eine Willenserklärung abgegeben, mehr nicht.

 

So ist es. Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Zulassung. Wann die Doppelkarte verschickt wird, spielt keine Rolle.

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Guest Pferdestehler

Man kann auch soviel Doppelkarten anfordern, wie man Lust hat. Löst man diese nicht ein, fragt da niemals mehr einer nach. Weil schlicht solange nichts passiert ist, bis man sie beim KVA zur Anmeldung eines KFZ oder Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens vorgelegt hat.

Du beantragst die Karte "bitte liebe Versicherung, ich möchte ein Auto bei dir versichern". Die Versicherung schickt Dir dann die Karte "OK, ich würde dich versichern, hier hast Du schriftlich die Möglichkeit dazu". Mehr ist das nicht.

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Man kann auch soviel Doppelkarten anfordern, wie man Lust hat. Löst man diese nicht ein, fragt da niemals mehr einer nach. Weil schlicht solange nichts passiert ist, bis man sie beim KVA zur Anmeldung eines KFZ oder Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens vorgelegt hat.

Nur mal als Hinweis,

 

für Kurzzeitkennzeichen sind andere Doppelkarten erforderlich.

 

MfG.

 

hartmut

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Kannst du das Risiko der Strafverfolgung denn realistisch einschätzen? Anhand welcher Erfahrungen?

Ich kann dir an Hand diverser Erfahrungen sagen, dass die Strafverfolgungsbehörden in dieser Gegend froh sind, wenn sie die Möglichkeit haben, solche Verfahren auf dem Opportunitätsweg einzustellen.

Ich kenne jetzt deinen aktuellen Stand nicht, aber du hast, wennich mich recht entsinne, doch dein Refrendariat bei der StA bereits gemacht. Hattest du da solche Verfahren und wurden diese eingestellt? Wenn ja, zu welchem Anteil?

 

Gruß

Goose

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Hallo zusammen,

der Samstag ist kein Argument, bei uns (BS) kann man am Samstag sehr wohl sein Auto zulassen/ummelden/etc, auch neue Kennzeichen und HU/AU sind kein Problem.

Einige Gemeinden versuchen sich in Dienstleistung...

 

Grüße

Klaus

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Mal was zum Thema Doppelkarte: Hier in Berlin hält wohl der Fortschritt einzug. Doppelkarte gibts nicht mehr. Man darf jetzt einen kompletten mehrseitigen Antrag ausfüllen, der eine Elektronische Kennziffer erhält. Soll den Betrugsfällen vorbeugen. So war das zumindest bei mir als ich im Juni meinen Wagen zulassen wollte. Ziemlicher Papierkrieg. Man braucht erst mal alle Daten komplett, 15 Minuten Sitzung bei der Versicherung um die ganzen Seiten auszufüllen um letztendlich einen Stapel Papier zu bekommen den man bei der Zulassung mit abgeben muss. Das war früher deutlich einfacher.

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@Zarzal: Eigentlich sollte die Abschaffung der Doppelkarte eine Vereinfachung werden, da die Versicherungsdaten auf der alten Doppelkarte von der Zulassungsstelle nach Eingabe des Codes automatisch abgerufen werden können sollten. Scheint nach deinem Bericht aber der klassische Rohrkrepierer geworden zu sein. Wie es hier bei der Zulassung aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.

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Hallo,

ich habe Anfang April mein momentanes Fahrzeug vom Händler anmelden lassen, ich habe bei meiner Versicherung nur online eine Doppelkarte zum Fahrzeugwechsel beantragt und nach ein paar Minuten den Code per Mail erhalten, der Händler hatte keine Schwierigkeiten bei der Anmeldung damit.

 

Grüße

Klaus

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