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Sind Reflektoren Legal ?


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Ich habe mich gefragt, warum sich Leute CDs hinter die Windschutzscheibe hängen.

Manche sagten, dass diese das Blitzlicht eines Blitzers zurückreflektieren und das Beweisphoto überlichten .

 

In der Tat ist dies eine gute Idee. Nur hängt das Gelingen immer von der Stellung der CD ab. Diese muss exakt in Richtung Blitzer reflektieren. Für dieses Problem habe ich eine Lösung gefunden.

 

Ein Reflektor (Katzenauge, Tripelspiegelarray), wie man es vorn an jedem Fahrrad findet, reflektiert das Blitzlicht immer in die Richtung zurück, woher es gekommen ist.

Dabei ist die Stellung des Reflektors nahezu unwichtig, da dieser einen großen Toleranzbereich bezüglich der Verkippung hat. (je nach Tripelspiegel ca. 25°)

 

Ich habe mir solch einen Reflektor an den Rückspiegel gehängt und bin zum Test mit leicht überhöhter Geschwindigkeit BEI NACHT an einem PKW mit Blitzer vorbei gefahren und habe mich ablichten lassen. Ich habe ein Ticket von 15,- Euro bekommen. Allerdings OHNE PHOTO ! Dies war komplett überbelichtet, weil es Nacht war. Ich habe dies zurück geschickt, mit der Antwort : OHNE PHOTO MIT MIR, ERKENNE ICH DAS NICHT AN !

Ich habe nie wieder etwas von denen gehört.

 

Nun wollte ich aber ein Beweisphoto haben. Also ab zum nächsten Blitzer ! Diesmal natürlich BEI TAG, damit ich vieleicht mal ein Bild bekomme. Irgendwann fand ich einen Blitzer (im PKW) der mich bei strahlendem Sommenschein

erwischte. Ich habe ein Photo bekommen. Allerdings war dies wieder so überbelichtet, dass mir die Beamten nach einer Grauwertkorrektur lediglich ein extrem dunkles Photo mit einem völlig überblendeten Bereich beim Reflektor (mit mein Kopf) zusenden konnten. Weil ich auf dem Photo nicht zu erkennen war, habe ich es wieder zurück geschickt und auch nie wieder etwas davon gehört.

 

Ich habe mit dieser Aktion kein Kennzeichen unkenntlich gemacht ! Der Reflektor muss nicht von TÜV abgesegnet sein, da es kein selbstleuchtender Körper ist, sondern auf Reflektion basiert.

 

Wenn jemand weiss, ob ich gegen irgend ein Gesetz verstoßen habe, so schreibt hier bitte etwas dazu. Auch wenn ihr Verbesserungsvorschläge zu diesem Verfahren habt.

 

Das eingescannte Beweisphoto könnt ihr auf meiner SubSite www.ygold.de (Link unten links) anschauen.

 

MfG, Bernd (FlashBack)

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Hatten wir ja lange nicht mehr, diese berauschende Idee, sich im Falle eines Blitzes unkenntlich zu machen - und das auch noch voellig legal, vollautomatisch und garantiert sicher..... :D

Ich empfehle, auch noch darauf zu achten, was auf der CD drauf ist, falls man sich doch keinen Reflektor oder Katzenauge an den Spiegel haengen moechte: Deutsche Volksmusik, gesungen von Heino und/oder anderen bekannten Barden, die normalerweise im Volksmusikantenstadl auftreten, haben sich da als ziemlich sicher erwiesen..... :nolimit:

 

Ich sehe schon, das neue Mitglied 'Flashback' hat sich hiermit den Erfolg erarbeitet, das Radarforum ueberfluessig zu machen, weil sich fortan nie mehr jemand einer Forderung der Verkehrsueberwachungsbehoerden ausgesetzt sieht.... <_< Ade, Du schnoede Welt.... :blush:

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Hallo

 

ein Anfänger, der sich wichtig machen will. Und auf seiner Homepage seinen Kollegen auch noch in den Rücken fällt:

 

Jeder hat das Recht zu rasen !!!

 

Es gibt doch angeblich keine Raser. Sowas darfst du nicht schreiben, das ist doch nur ein Gerücht.

 

Das du gegen Gesetze verstößt wüsstest du, wenn du die nur mal lesen würdest.

 

Bei dem von dir behaupteten starken Blendverhalten des Reflektors blendest und gefährdest du auch den Gegenverkehr. Einem egoistischen selbsternannten Raser ist das aber wohl egal.

 

Außerdem hast du nicht den blassesten Schimmer, was aus den guten alten Fotos rauszuholen ist. Da kommen digitale Fotos in keinster Weise mit. Warum werden wohl bei Blitzerbildern immer noch überwiegend Filme eingesetzt?

 

Dafür spricht auch, das du die Blitzwirkung bei Tag und Nacht unterschiedlich bewertest. Damit gehörst du wahrscheinlich auch zu denen, die im Zimmer das Licht ausmachen, wenn sie ein Foto mit Blitz machen wollen.

 

Zu behaupten, die Fotos könnten nicht verwertet werden ist deshalb eine Fehlinformation. Die Bußgeldstelle hat in deinen beiden Beispielen einfach Aufwand und erzieherischen Wert gegenübergestellt und entschieden, das der Aufwand nicht lohnt. Die Qualität der Bilder und die Sinnlosigkeit deines Blendwerkes würdest du ganz schnell richtig einschätzen, wenn du mal mit etwas mehr Geschwindigkeit dort entlangfahren würdest.

 

Und was hilft der Refklektor, wenn du gleich vor Ort angehalten wirst?

 

Gruss

 

MrMurphy

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1.

Hallo MrMurphy ,

du hast natürlich Recht. Auf meiner Seite hab ich ein Bischen übertrieben.

Und ich will hier auch niemanden zum Rasen animieren.

Und es gibt auch wirklich zu viele Leute (meist Jugendliche), die immer

wieder übertreiben müssen. Ich selbst ärgere mich nur, wenn ich mit

9 km/h (-3 km/h) zu viel geblitzt werde und wegen 6 km/h ein Ticket bekomme.

 

Das ist Abzocke und gegen diese Abzockerei wollt ich was machen.

Ich find's auch völlig okay, wenn ab 20 km/h Geschwind.übertretung

kassiert wird. Zu mindest bei Speedlimits über 50 km/h.

Ich bin wirklich kein "egoistischer selbsternannter Raser" , wie du sagst.

 

Deinen von dir als Zitat deklarierten Satz habe ich aus der Website genommen.

 

2.

Den Gegenverkehr stört das nicht, das habe ich getestet :-)

Fahrräder blenden ja auch nicht den Gegenverkehr.

Und was aus den guten alten Celluloid-photos rauszuholen ist, weiss ich.

Allerdings bin ich kein Raser und warscheinlich werd ich wohl nie Tickets bekommen,

da ich höchstens 15 km/h zu viel drauf habe.

 

3.

Ach ja, wenn ich Nachts damit geblitzt werde, ist der Film natürlich mehr überbelichtetet,

da die Blende weiter geöffnet ist. :-)

 

4.

Zu guter Letzt muss ich mich für meine unüberlegte Wortwahl entschuldigen.

Ich mag auch keine Raser ,die den Verkehr und andere Menschen gefährden.

Und natürlich muss man was gegen diese Leute tun.

Genau so wie gegen Alkohol, Drogen und Handy am Steuer !

 

Ich wollt nur etwas gegen die Abzocke durch Beamte tun, die auch immer dreißter wird.

 

Wenn das so weiter geht, werden wir irgendwann in ferner Zukunft wegen jeder Kleinigkeit

zur Kasse gebeten. Den Beamten kann's egal sein, die müssen nie etwas bezahlen ....

 

MfG Bernd

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Ein Reflektor (Katzenauge, Tripelspiegelarray), wie man es vorn an jedem Fahrrad findet,

reflektiert das Blitzlicht immer in die Richtung zurück, woher es gekommen ist.

Sollte man für jeder Auto vorschreiben, :blush:

 

Den :nolimit: am Laser wird es freuen wenn die Reflexion des Laser optimal ist. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Hey, da faellt mir doch die wesentliche Frage ein: Welche Farbe hat der Reflektor? Rot, weiss, gelb? :nolimit: Was ist eigentlich, wenn der da am Spiegel baumelt und im Augenblick des Blitzes gerade mit der Rueckseite nach vorn zeigt? :D

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Also ich hab einen weißen Reflektor genommen.

Da ich über das Transmissions- und Reflektionsverhalten dieser Kunststoffe im NIR (Near Infrared) nichts weiß,

erschien mir "weiß" als am geeignetsten. Frag mich nicht warum :-)

 

Und den Reflektor musst du natürlich etwas gekonnt montieren, so dass er sich nicht umdreht.

Ich hab ihn mit einer Kugelkette, wie man sie an jedem Schlüsselanhänger findet, einfach

an den Rückspiegel gehangen. Dann zeigt er immer nach vorne !

Wenn er dann noch wackelt, isses nicht so schlimm, da er einen großen Range hat.

 

Du kannst dir auch zwei Stück mittels Kugelgelenk auf die Rückseite des Rückspiegels montieren und

einen auf Starenkästen und den Anderen auf Blitzer in PKWs ausrichten. Das wäre ziehmlich professionell ...

 

MfG Bernd :-)

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3.

Ach ja, wenn ich Nachts damit geblitzt werde, ist der Film natürlich mehr überbelichtetet,

da die Blende weiter geöffnet ist. :-)

 

Etwas Quatsch was du da schreibst.

Das entscheidente Licht, das vom Blitz, ist schließlich ob Tag oder Nacht immer das gleiche

Die Einstellung der Kamera ist auch immer die gleiche, max. ein Filter (Pol und/oder Rot) wird weggelassen oder zugefügt.

 

Weist du eigentlich warum man dein Gesicht auf den Ausschnitt nicht sieht?

Nicht weil das Foto es nicht hergibt, sondern weil der Ausdruck vollautomatisch gemacht wurde und nur die Blende der Auswertung durch deinen "Lichtpunkt" irritiert wird. Hätte der Bearbeiter aufgepasst wäre das nicht passiert.

Schau dir doch mal das Gesamtfoto an. Ich könnte mir vorstellen das man da Gesichtszüge drauf erkennen kann. Dein "Lichtpunkt" verdeckt doch nicht mal was, das Gesicht müßte doch rechts davon sein.

 

Übrigens finde ich es "bescheiden" das man bei :D mit knapp 60 km/h geblitzt wird. Da gebe ich dir Recht.

Fahre mal mit deinem "Trick" schneller durch eine Meßstelle und berichte noch mal :nolimit:

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Guest Pferdestehler
Mit dem Ausdruck "Null Wirkung" wäre ich vorsichtig.

Immerhin hat es mir zwei mal den Allerwertesten gerettet :-)

Denkste!

 

Hätten die aufgrund der Höhe des Verstoßes die Lust gehabt, das Filmoriginal zu scannen und mit Photoshop zu bearbeiten, dann hätten sie Dich. Probiere es doch einmal mit einer Überschreitung von sagen wir mal 31km/h innerorts aus (also Tacho mind. +35). Mal sehen, was dann passiert.

 

Traust Du Dich das? :nolimit:

 

Selbst aktive Gegenblitzerei funktioniert nur selten, bei Kennzeichen gar nicht. So ein kleiner punktueller Reflektor belichtet vielleicht das Filmmaterial direkt an der Stelle des Reflektors über, aber Du willst ja Dein Gesicht unkenntlich sehen. Und da muss ich Dich enttäuschen, die Optik ist sicher nicht so schlecht, dass es da zu einer Überstrahlung kommt. Und selbst wenn, Analogfilme haben eine enorme Reserve, da gibt es selbst im scheinbaren Weiß noch Gradienten. Filme clippen nicht einfach digital wie übliche heutige Digitalkameras, sondern stauchen lediglich ihre Kennlinie. Und die kann man in der Nachbearbeitung wieder spreizen.

 

Dumme Idee, viel zu kurzsichtig und ohne große Sachkenntnis umgesetzt. Da finde ich eure Hochspannungserzeugung viel besser. Wirklich. Sowas hätte ich auch gerne im Garten. :D

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Tagsüber kommt das NIR-Spektrum der Sonne zum Blitzlicht dazu.

Die Belichtung sollte über eine Blendeneinstellung oder die Belichtungszeit geregelt werden.

So eine Kamera ist sehr teuer und das wird bestimmt integriert sein.

 

Einen Polarisationsfilter brauch man doch ,wenn die Sonne von vorn kommt und tief steht ??

 

Wenn du sagst, dass mann aus den Bildern viel mehr rausholen kann, dann geb ich dir sogar Recht !

 

Andererseits muss ich dich fragen: Spielt das eine Rolle ???

 

Wichtig ist doch nur eins: ICH MUSS NICHTS BEZAHLEN !!!

 

Hab ich nicht Recht ?? MfG Bernd ;-)

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Hi Pferdestehler, so nen TeslaTrafo im Garten is nicht wirklich toll.

Wenn ich den anschmeiße, ist funktechnisch das ganze Dorf down !

Das ist ein riesen Störsender !

 

So ein Celluloid-Film hat ca. 18 MegaPixel und die beinhalten eine Menge Bildinformationen.

Aber wie gesagt, solange sich keiner die Mühe macht, brauche ich nix bezahlen

und DER REFLEKTOR HAT FUNKTIONIERT !!!

 

Das Teil kost nur 1,- Euro . Also warum nicht einbauen ???

 

Bei nem 500,- Euro Aparat wäre dies was Anderes :-)

 

PS: Der Trafo erledigt bestimmt auch Radarfallen ;-]

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Guest Pferdestehler

Wie gesagt, probiere es mal öfters oder mit höherer Geschwindigkeit, ich garantiere Dir dann rückst Du von Deiner Meinung (und mehr ist das nicht) sehr schnell wieder ab. Die Mühe wird sich gemacht und dann ist Zahlemann und Söhne!

 

Die Kameras regeln überhaupt nichts aus, die stehen auf Festblende und fester Belichtungszeit (zumindest kenne ich das nicht anders). Der Blitz liefert eine ausreichende Lichtmenge, um den Fahrer zu erhellen. Das Umgebungslicht ist dabei Latte. Der Rest wird dann eh über den Belichtungsprozess ausgeglichen. Wer noch mit alten Analogkameras gearbeitet hat, der weiß, dass man etliche Empfindlichkeitsstufen (also Über- bzw. Unterbelichtung) im Entwicklerbad ausgleichen kann.

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Die 31 km/h morespeed werde ich testen !

Allerdings mit einem anderen Fahrer :-)

Weil man mir sonst vieleicht den A**** aufreißt ;-}

Ich werde hier darüber berichten ...

 

Punkt für dich ! Von Analog-Filmen und deren Enteicklung hab ich keine Ahnung .

Aber soll ich das Teil jetzt abbauen ??? Sei mal ehrlich ??

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Guest Pferdestehler

Mir vollkommen Latte.

Dem Ordnungsamt vollkommen Latte.

Die Polizei freut es vielleicht, wenn Du es drin lässt. Sie könnten bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle etwas genauer hinsehen, was Du noch so zu bieten hast. Und Dich vielleicht darauf hinweisen, dass es sich bei dem Rückstrahler streng genommen auch um eine nichterlaubte lichttechnische Einrichtung handelt und Dich dafür mündlich verwarnen. Wenn ich mich nämlich recht entsinne (man korrigiere mich bitte, wenn's falsch sein sollte), darf man sein Auto nicht beliebig mit Reflektoren vollpacken.

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1. Deine sogenannten "lichttechnischen Einrichtungen" beziehen sich nur auf SELBSTLEUCHTENDE Einrichtungen.

2. Dies ist keine Einrichtung (Einbau / Montage). Wenn ich meine Sonnenbrille bei schlechtem Wetter

an den Rückspiegel hänge, dann ist dies auch keine "Einrichtung" ...

Oder muss ich die Aldi-Tüte in meiem Kofferaum auch beim TÜV eintragen lassen :-)

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Guest Pferdestehler

Zu 1)

 

FALSCH!!!

 

Wieder Null Ahnung. Sorry.

 

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

 

Quelle: §49a StVZO

 

Zu 2) Wenn die Sonnebrille andere Fahrzeuglenker blenden könnte, könnte man Dich dafür sicher auch anzählen.

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Guest Pferdestehler

Hat eben nicht funktioniert, das denkst Du nämlich nur.

 

Ansonsten - was soll Dir hier jemand raten? Lass es einfach drin. Wenn's Dir Spaß macht... Aber nicht heulen beim nächsten Mal. :nolimit:

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Ich habe mit dieser Aktion kein Kennzeichen unkenntlich gemacht !

Der Reflektor muss nicht von TÜV abgesegnet sein,

da es kein selbstleuchtender Körper ist, sondern auf Reflektion basiert.

Unsinn, auch Reflektoren gelten als Beleuchtungseinrichtung.

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

LINK

 

 

Außerdem hast du nicht den blassesten Schimmer, was aus den guten alten Fotos rauszuholen ist. Da kommen digitale Fotos in keinster Weise mit. Warum werden wohl bei Blitzerbildern immer noch überwiegend Filme eingesetzt?
Die neuen erst seit kurzen in der Schweiz zugelassene Digitalkamera (Gatso DRCS-GS11)macht aber sehr gute Bilder. Die Zulassung in Deutschland sollte bald folgen.
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...

Die Belichtung sollte über eine Blendeneinstellung oder die Belichtungszeit geregelt werden.

So eine Kamera ist sehr teuer und das wird bestimmt integriert sein....

 

Das darfst du nicht mit einer heutigen Digitalkamera vergleichen.

Durch die feste Lichtmenge durch den Blitz (Umgebungslicht hat kaum Einfluß, Film ist zudem IR-empfindlich) und die sogut wie fixe Entfernungseinstellung hast du eh immer den vorgegebenen Blendenwert von 4, Belichtungszeit ist fix 1/1000 sek. Was anderes ist gar nicht möglich.

Die Kameras sind halt auch mechanisch robust, da kannst du 1 Mill. Bilder mit machen, das schafft keine Kamera die man kaufen kann.

Nicht umsonst hatte schon die Stasi die Kameras von Robot in Gebrauch :nolimit:

Das ist wie bei der Kalaschnikow, nicht das modernste, aber robust und funtioniert bei Schlamm, Regen und Frost...

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Hey, du bist übrigens der Erste, der meine Frage von ganz oben beantwortet hat ?

Die Frage war, ob dies legal ist !

Ich denke, dass ich mich immernoch im rechtlichen Graubereich befinde :-)

Hat evtl. noch jemand ne Idee zu Reflektoren ?

Siehe OLG München, Urteil vom 15.05.2006, Aktenzeichen: 4 St RR 53/06

 

Leitsatz: Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.

 

Gruß

Goose

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Und wegen einem kaputten Negativ gibt's bestimmt kein Ticket.

Richtig,

 

der wo das gemacht hat stand vor dem Kadi und bekam ein sauberes Urteil.

 

Ungefähr so :D wird er bei der Urteilsverkündung ausgesehen haben. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn's wirklich nur um ein "kaputtes" Negativ ging, ist die Begründung doch mehr als hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen. Jemanden dann wegen ein paar Cent vor den Richter zu zerren ... :nolimit:

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Jemanden dann wegen ein paar Cent vor den Richter zu zerren ... :nolimit:

Als Gegenbeispiel,

 

jemand schreibt einen wichtigen Text. Sichert den Text auf einer Diskette im Wert von wenigen Cent. Jemand zerstört mit Absicht diese Diskette.

 

Wie hoch ist der Schaden?

 

MfG.

 

hartmut

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Und wegen einem kaputten Negativ gibt's bestimmt kein Ticket.

Richtig,

 

der wo das gemacht hat stand vor dem Kadi und bekam ein sauberes Urteil.

 

Ungefähr so :lol: wird er bei der Urteilsverkündung ausgesehen haben. :smack:

 

MfG.

 

hartmut

Aber eben nicht wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung :) , daher hat er doch gewonnen :sneaky: oder irre ich mich da. :)

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Aber eben nicht wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung :lol: , daher hat er doch gewonnen :sneaky: oder irre ich mich da. :)
Jau, da ist mir ein vernünftiges Strafverfahren, bis hin zum OLG (mit all den damit verbundenen Kosten) doch lieber als so ein kleines OWi-Verfahren :smack:

 

Gruß

Goose

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jemand schreibt einen wichtigen Text [...] Jemand zerstört mit Absicht diese Diskette.

 

Wie hoch ist der Schaden?

Sicherlich Diskette + Arbeitsleistung + ideeller Wert. Der ideelle Wert dürfte beim Negativ entfallen, und die anteilige Arbeitsleistung für's Filmewechseln beim 800er Magazin gegen Null gehen :sneaky: Bleibt noch die (vergebliche) Liebesmüh' beim auswerten. Mir scheint es eben, daß hier dann nach dem Prinzip vorgegegangen wird "Wer einen Hund schlagen will, findet auch einen Grund".

Gruß - frosch

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oder irre ich mich da. :)

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=425850

 

MfG.

 

hartmut

Das hast du falsch verstanden im Gegensatz zu Goose. :sneaky: War ein bißchen Schadenfreude mit Ironie

 

Aber eben nicht wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung :) , daher hat er doch gewonnen :smack: oder irre ich mich da. :)
Jau, da ist mir ein vernünftiges Strafverfahren, bis hin zum OLG (mit all den damit verbundenen Kosten) doch lieber als so ein kleines OWi-Verfahren :)

 

Gruß

Goose

 

------------

Jemanden dann wegen ein paar Cent vor den Richter zu zerren ... :lol:

Als Gegenbeispiel,

 

jemand schreibt einen wichtigen Text. Sichert den Text auf einer Diskette im Wert von wenigen Cent. Jemand zerstört mit Absicht diese Diskette.

 

Wie hoch ist der Schaden?

 

MfG.

 

hartmut

Der Schaden mitunter sehr hoch, nur wird er davon meiner Meinung nach nichts bekommen, da er eine Mitschuld trägt. Er hat die Datensicherung vergessen. Je größer der Wert, um so größer die Anforderungen an eine ausreichende Datensicherung.

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Das hast du falsch verstanden im Gegensatz zu Goose. :sneaky: War ein bißchen Schadenfreude mit Ironie

Habe danach auch gesehen,

 

und insgeheim gehofft es fällt nicht auf. ::smack:

 

Und später editieren wäre etwas daneben gewesen.

 

MfG.

 

hartmut

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Das Gegenblitzer nicht funktionieren, ist nicht richtig. Wenn das Negativ überbelichtet ist, also richtig, dann ist da auch nichts meht heraus zu holen. Farbinformationen die nicht drauf sind, können auch nicht "hergezaubtert" werden, wie im Sat.1 Spielfilm.

 

Nur, das hin zu bekommen, ist schwer. Am besten dürfte das mit einer automatischen Laserpistole die direkt bei geöffneter Linse das Negativ verbrennt.

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Naja,

Farbinformationen sind eh nicht drauf, da es Schwarz-Weiss-Bilder sind.

Die Bildinformationen bestehen aus Graustufen.

Man kann sicherlich noch einiges aus den überbelichteten Bildern herausholen,

aber einiges ist durch die Überbelichtung trotzdem zerstört worden.

 

Und wenn ich sage: ES HAT FUNKTIONIERT !

Dann meine ich das im Sinne von : ICH BRAUCHTE NICHTS BEZAHLEN !

Egal, ob man aus den Bildern noch was hätte rausholen können !

 

MfG Bernd (The Winner)

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Das geht ja auch nicht.

Was da im Fernsehen und Internet für Hokuspokus beschrieben wird, kann man getrost zur Bild-Illustrierte legen.

 

Ein weißes Bild bleibt ein weißes Bild. Wenn das Negativ sauber überbelichtet ist, ist da nix mehr, was man entwickeln kann und auch nix mehr, was man über Hokus-Pokus, Computerbearbeitung oder sonst irgendwie wieder hinzaubern kann.

 

Das Problem ist "nur", diese Überbelichtung hin zu bekommen. Das schaffst du nicht mit einem Reflektor. Da ist bestenfalls der Punkt des Reflektors überbelichtet, aber das ist nur ein Punkt auf dem Foto, du bleibst weiterhin super erkennbar, außer du hast das Gesicht voller Reflektoren, da kannst du aber auch gleich ein Holzbrett nehmen, dann erkennt man dich auch nicht mehr.

 

Diese Überbelichtung bekommt man nur mit einem Gegenblitz hin.

Da gibt es eben 3 Dinge die stimmen müssen: Die richtigte Menge zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

 

Das heißt, die Chose muss ziemlich sauber IM Blitzer landen, also der Winkel muss passen, es muss genug Licht sein, um alles sauber überzubelichten und das noch genau zu der Zeit, bei welcher die Linse offen ist.

Wenn du das hinbekommst, funktioniert ein "Gegenblitzer".

 

Ein Reflektor? Nein, das kannst du vergessen, außer du fängst das komplette Blitzlicht ein und reflektierst es, was aber vorraussetzt dass du den Reflektor VOR die Linse pappst.

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Guest Pferdestehler
Ein weißes Bild bleibt ein weißes Bild. Wenn das Negativ sauber überbelichtet ist, ist da nix mehr, was man entwickeln kann und auch nix mehr, was man über Hokus-Pokus, Computerbearbeitung oder sonst irgendwie wieder hinzaubern kann.

Und diese Aussage zeigt einzig, dass Du keine Ahnung von Analogfotografie hast!

 

Das ist kein Hokus Pokus, da wird auch nichts gezaubert. Du hast im Analogfilm immer Reserven, die Du entweder bei der Entwicklung oder auch in der folgenden Bildbearbeitung noch herausholen kannst. Klar, da ist dann etwas schlechtere Kontrast drin, aber das reicht dicke zur Identifizierung. Mal davon abgesehen, dass der Reflektor eben an der Stelle des Reflektors einen weißen Punkt erzeugt, nicht aber auf den Flächen über dem Gesicht.

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