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Was Passiert, Wenn Ich Ein Bußgeld "überzahle"?


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Eine Frage, die mich schon lange interessiert.

 

Ich bekomme einen Bußgeldbescheid von sagen wir mal 58,50 Euro.

Nun überweise ich den Betrag mit Angaben der Refernznummer fristgerecht in einer Höhe von 58,51 Euro

 

Heimst sich die Bußgeldstelle nun den 1 Cent ein, überweist den einen Cent oder den ganzen Betrag wieder zurück?

Wäre der Bußgeldbescheid dann aber beglichen, bzw. die Zahlungswilligkeit erfüllt? :whistling:

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Da gibt es drei Möglichkeiten

1.Sie akzeptieren die Überweisung und buchen den Cent auf sonstige Einnahmen

2.siehe 1. nur das der Cent zurücküberwiesen wird

3.sie nehmen die Überweisung nicht an und du bekommst noch einige Euros an Gebühren aufgebrummt da du anscheinend den bescheid nicht akzepierst und deswegen das verfahren in die nächste Stufe geht.

 

Unterm Strich eine Schwachsinnsidee die den Behördenmitarbeitern nicht mal mehr ein müdes Lächeln rauslockt.

Aber nicht jammern wenn wegen solchen Aktionen die Gebühren erhöht werden,es verursacht in jedem Fall einen unnötigen Bearbeitungsaufwand.

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Klaus,

 

genau, das ist das Ding. Wie kann man das auslegen?

Bis zur genannter Höhe heißt für mich: Auf keine Fall darunter.

 

Sonst müßte es doch heißten, bis zur genannten Höhe und nicht darüber....oder ähnliches

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genau, das ist das Ding. Wie kann man das auslegen?

Die Formel heißt vollständig, also 58.50€ +Spende

 

1.Sie akzeptieren die Überweisung und buchen den Cent auf sonstige Einnahmen

genau so wird verfahren gerade weil es solche Spaßvögel gibt.

 

Geht dank EDV vollautomatisch.

 

MfG.

 

hartmut

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in?

 

Gut, hab im Moment keine Strafzettel vor mir.

 

Jetzt wirds aber schon auch Wortspielerei. In - hab ich ja erfüllt.... hab mich vertippt und einenn Cent zuviel Online überwiesen..

 

Die Fragen bleiben....

 

A) Bin ich nun ein Verbrecher, weil mein Betrag vollständig zurücküberwiesen wird und ich den BG somit nicht bezahlte? Mahnverfahren läuft weiter....

 

B) Nimmt die Bußgeldstelle den Cent an und bereichert sich?

 

C) Überweist man mir den Betrag zurück?

 

Ist mir immer noch nicht klar, was die Folgen wären. Egal wie es heißt.

 

 

 

genau, das ist das Ding. Wie kann man das auslegen?

Die Formel heißt vollständig, also 58.50€ +Spende

 

1.Sie akzeptieren die Überweisung und buchen den Cent auf sonstige Einnahmen

genau so wird verfahren gerade weil es solche Spaßvögel gibt.

 

Geht dank EDV vollautomatisch.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ah, ok.

 

Die behalten den Betrag. Gut - was ist, wenn ich den Fehler merke? Ich schreibe die BG an und will das Geld wieder. OK, ein Cent wäre lächerlich... aber der Tippfehler ist vielleicht nicht nur ein Cent.... vielleicht im Eurobereich. Was dann?

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Die behalten den Betrag. Gut - was ist, wenn ich den Fehler merke? Ich schreibe die BG an und will das Geld wieder. OK, ein Cent wäre lächerlich... aber der Tippfehler ist vielleicht nicht nur ein Cent.... vielleicht im Eurobereich. Was dann?

Wie wäre es mit der folgenden Alternative: ruf einfach die Bußgeldstelle Deines Vertrauens an und frag dort nach, wie die im Falle des Falles verfahren würden (oder es vllt. schon einmal getan haben). Hier wirst Du da eh keine verläßliche Auskunft erhalten können.

 

BTW: wie weit willst Du das eigentlich noch konstruieren? IMHO ein recht infantiles Vorhaben.

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Die behalten den Betrag. Gut - was ist, wenn ich den Fehler merke? Ich schreibe die BG an und will das Geld wieder. OK, ein Cent wäre lächerlich... aber der Tippfehler ist vielleicht nicht nur ein Cent.... vielleicht im Eurobereich. Was dann?

Wie wäre es mit der folgenden Alternative: ruf einfach die Bußgeldstelle Deines Vertrauens an und frag dort nach, wie die im Falle des Falles verfahren würden (oder es vllt. schon einmal getan haben). Hier wirst Du da eh keine verläßliche Auskunft erhalten können.

 

BTW: wie weit willst Du das eigentlich noch konstruieren? IMHO ein recht infantiles Vorhaben.

 

Die Konstruktion ist einfach: Ich hab zuviel bezahlt, Tippfehler Eingabemaske Überweisung. Überweisung nicht mehr rückgängig zu machen, da am nächsten Kontoauszug bemerkt. Was passiert?

 

Vergiss mal den einen Cent, kann auch sein, dass man bei einer Überweisung statt 77,80 Euro auch 88,80 überweist. Die Zahlen liegen ja knapp beisammen auf der Tastatur.

 

 

Anruf bei den Jungs ist auch ne Idee...

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Hallo

 

Sind denn schon Sommerferien?

 

Bin ich nun ein Verbrecher,

 

Ein Verbrecher nicht, aber eine Intelligenzbestie auch nicht grade. Glaubst du denn, du wärst der erste, der mit solchen Kindereien kommt? Das ist für die Sachbearbeiter ihr täglich Brot und denen vollkommen wurscht.

 

Ein Ordnungsamtsmitarbeiter bei uns hat mir erzählt, das es in unserem Ort in Niedersachsen folgendermaßen gehandhabt wird:

 

Bei Ordnungswidrigkeiten (also bis 35,00 €) gilt das Angebot als abgelehnt und es wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Den gesamten Betrag kann sich der Einzahler vor Ort wieder abholen, also auf seine Kosten, da der Bußgeldbescheid eine andere Nummer erhält. Sofern der Betrag höher als der Verwaltungsaufwand und die Rücküberweisungskosten ist, kann nach schriftlicher (am Telefon kann sich ja jeder für jeden ausgeben) Forderung auch der Differenzbetrag zurück überwiesen werden. Allerdings nur auf das Konto, von dem aus die Überweisung erfolgte, Bareinzahler müssen sich den Betrag also in jedem Fall abholen. Der Bußgeldbescheid muss in jedem Fall extra bezahlt werden, eine Verrechnung wird nicht gemacht, da mit zuviel Aufwand und rechtlichen Hürden verbunden.

 

Bei Bußgeldern gilt das Bußgeld als bezahlt und der Zahler kann sich die Überzahlung auf seine Kosten wieder abholen. Ansonsten gilt das gleiche wie beim Ordnungsgeld.

 

Die Vorgehensweise bei Überzahlungen kann sich allerdings jedes Ordnungsamt bzw. jede Bußgeldstelle selbst in einem gewissen Rahmen vorgeben.

 

Rechtlich ist es egal, ob Jemand einem Anderen unaufgefordert und unbestellt Gegenstände oder Geld schickt: Wenn er es zurück haben will muss er es auf seine Kosten veranlassen. Sonst könnte dir ja jemand jeden Tag einen Cent überweisen und ihn auf deine Kosten zurückverlangen - das würde auf Dauer ein teurer Spass für dich werden.

 

Und komm jetzt nicht mit dem albernen "Ich kann so viele Überweisungen tätigen wie ich will" - bei so einem Unsinn wirst du feststellen, wie schnell dir deine Bank dein Konto kündigt oder die kostenlosen Überweisungen streicht.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Ich denke, wegen einem einzigen Cent wird sicherlich niemand irgendwo anrufen und diesen zurückfordern. Sollte man sich wirklich mal vertippt und etliche Euros zuviel gezahlt haben, so wird man die sicherlich zurück erhalten, wenn man bei der Bußgeldstelle anruft oder einen freundlichen Brief schickt.

 

 

Ich find's nur albern, daß manche offensichtlich wirklich meinen, sie könnten mit bewußtem zuviel Zahlen den SB oder sonst jemanden ärgern.

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Murphy,

 

guter Tip, aber "selber Abholen" wird im bargeldlosen Zahlungsverkehr wohl eher nicht gehen. Wir haben ja "überwiesen".

 

Naja, ärgern will man niemand wenn jemand sein Geld wieder will.

 

Der klassische Weg wäre, Anschreiben: Fehlüberweisung, 10 Euro zuviel bezahlt. Bitte überweisen Sie den Betrag auf Konto: 12329 zurück.

 

Nehmen wir nun an:

 

A) BG Stelle überweist den Betrag zurück. Fall erledigt

B) Bußgeldbehörde bucht die Überzahlung auf seperates Konto, nix mehr kommt zurück. Man schreibt bis 3 Mahnungen, nichts passiert....

Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder Veruntreuung(?) wird vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben, immerhin kratz eine Krähe der anderen kein Auge aus.

 

Man erhebt zivilrechtliche Ansprüche via Mahnbescheid gegen die Bußgeldbehörde. Wird dieser aufrechterhalten und trifft kein Einspruch ein, Pfändungsbeschluß gegen die BG Behörde... wie eben gegen Firmen oder Privat auch.

 

Privat habe ich mit einem zivilrechtlichen Anspruch gegen jemand damit durchaus Erfolg gehabt. Er musste die Fehlüberweisung samt Mahnkosten und Zins zurückbezahlen. Er dachte auch, dass er das Geld einsacken konnte.

 

Vermutlich gehört der Thread nun in ein anderes Forum verschoben.

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Vermutlich gehört der Thread nun in ein anderes Forum verschoben.

Joh - eigentlich in die Schrottpresse, ich habe es aber mal bei "Sonstiges" belassen......

 

Mein Tipp an 'Derda': Einfach mal blitzen lassen, ausprobieren, berichten.

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ruf einfach die Bußgeldstelle Deines Vertrauens an

 

Gibt es das ? :kopfschuettel:

 

 

Beim Finanzamt z.B. wird wegen eines zuviel gezahlten Cent schon ein erheblicher Aufwand getrieben, da wird penibel geforscht, wo der überzahlte Cent verbucht werden könnte, schließlich muss dort die Kasse stimmen.

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@mrmurphy: wie auch immer, die Behörde kommt wegen einer Überzahlung zusätzlich ins rotieren.

@derda: schreib doch unter Verwendungszweck: eine freiwillige Spende über 1 Cent für die Bußgeldkasse, bitte Spendenbescheinigung ausstellen.

:kopfschuettel:

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BTW: wie weit willst Du das eigentlich noch konstruieren? IMHO ein recht infantiles Vorhaben.

 

 

Der "Sinn" ist ja klar: Hier geht es um eine "Beweisführung".

Zu beweisen wäre:

 

1. Beamte sind unfähige Trottel

2. Behörden bereichern sich

3. Der pöse Staat ist sch****e, sch****e und nochmals sch****

4. In der DDR galt: Die Partei hat immer Recht - nun gilt: Der Staat macht immer was falsch.

 

Sieh es ein, Bluey, hier kämpft ein auch sonsten aktiv in der Demokratie tätiger Bürgerrechtler für Einigkeit, Recht und Freiheit!

Das ist hohe Politik, das versteht so ein Beamter wie Du (siehe Punkt 1) nicht!!

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Was regt ihr euch eigentlich so auf?

1. Bei einem Bußgeldbescheid kommt es auf die "Zahlungswilligkeit" nicht an. Entweder es wird gezahlt (gut ist) oder nicht (Mahnung, Vollstreckung, E-Haft)

2. bei einem Verwarnungsverfahren ist eine "Falschzahlung" nur bei "Unterzahlung" relevant - bei Überzahlung erfolgt das "übliche" Verfahren

nämlich

3. Wenn zuviel gezahlt wird wird bei "Kleinbeträgen" (setzt jede Kommune selbst fest, was sie darunter versteht) der Betrag unter "sonstige Einnahmen" verbucht. Wer das Geld zurückhaben will, muss sich melden.

Bei anderen Beträgen wird der Einzahler angeschrieben, damit er den Verwendungszweck angibt oder ob er das Geld zurück haben will.

 

Ein "rotieren" der Behörde findet nicht statt.

 

@Deda:

Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder Veruntreuung(?) wird vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben, immerhin kratz eine Krähe der anderen kein Auge aus.
wie war das doch mit er Gewaltenteilung in D?

Wie abhängig sind Gerichte und Behörden voneinander???

Der klassische Weg wäre, Anschreiben: Fehlüberweisung, 10 Euro zuviel bezahlt. Bitte überweisen Sie den Betrag auf Konto: 12329 zurück.
jep
Man erhebt zivilrechtliche Ansprüche via Mahnbescheid gegen die Bußgeldbehörde.
da es um eine öffentlich-rechtliche Forderung geht, findet ein Mahnverfahren nicht statt.

 

@m3_

eine freiwillige Spende über 1 Cent für die Bußgeldkasse, bitte Spendenbescheinigung ausstellen.
nö - Spendenquittungen gibt es erst ab 100 EUR - darunter reicht der Einzahlungsnachweis.
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Was regt ihr euch eigentlich so auf?

1. Bei einem Bußgeldbescheid kommt es auf die "Zahlungswilligkeit" nicht an. Entweder es wird gezahlt (gut ist) oder nicht (Mahnung, Vollstreckung, E-Haft)

2. bei einem Verwarnungsverfahren ist eine "Falschzahlung" nur bei "Unterzahlung" relevant - bei Überzahlung erfolgt das "übliche" Verfahren

nämlich

3. Wenn zuviel gezahlt wird wird bei "Kleinbeträgen" (setzt jede Kommune selbst fest, was sie darunter versteht) der Betrag unter "sonstige Einnahmen" verbucht. Wer das Geld zurückhaben will, muss sich melden.

Bei anderen Beträgen wird der Einzahler angeschrieben, damit er den Verwendungszweck angibt oder ob er das Geld zurück haben will.

 

Ein "rotieren" der Behörde findet nicht statt.

 

Endlich mal eine gute Information.

 

Gut, das Beispiel des TE mit der Überzahlung von 1 Cent war nicht so ganz so berauschend, aber es passiert doch... gerade bei Onlineüberweisungen..... wie schnell verrutscht mal ein Komma ....... oder ein Zahlendreher (51 statt 15 Euro)

 

Gruß Rallo

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Ok, ich verlese die Punkteliste:

 

Mr. Murphy: 0 Punkte, deine Antwort, auch mit Überzeugung geschrieben ist leider Falsch.

 

Fritz the Cat: 100 Punkte auf Antwort 1.

Ich hab es selbst ausprobiert und beim OWI statt 35€ dann 35,01€ bezahlt.

 

Seid einem halben Jahr nichts mehr von gehört.

Allerdings interessiert mich, ob ich bis zur Verjährung der Forderung beim nächsten Bescheid den 1 Cent im Rahmen einer Aufrechnung abziehen kann :kopfschuettel:

 

Kann natürlich von Amt zu Amt differieren.

 

Lg, Mike

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Habe auch öfters mal einen Solicent zuviel bezahlt.

Dankesschreiben oder Unmutsäußerungen der anfordernden Behörde habe ich noch nie bekommen :nolimit:.

Da ich ja weiß, dass nur im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit geblitzt wird, habe ich mit der freiwilligen Spende nur um etwas Aufmerksamkeit gebuhlt :D.

Als Verwaltungsangestellter ist mir natürlich bekannt, dass meine immense Überzahlung zwar kein Behördencaos verursacht, aber doch zumindest etwas Ärger.

Bin leider bisher nur in der Sparte "Kleinvieh macht auch Mist" aufgefallen.

Davon lebt aber die Kommune.

 

Gruß

brandwolf

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Ich schweige und verrechne es dann, wenn der Kunde nicht mehr zahlt, bzw. erstatte es bei Beendigung des *verhältnisses zurück, bzw. verrechne ich es eigentlich eher mit den Schulden die der Kunde noch hat.

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Buchführungstechnisch hat der Kunde einfach Guthaben auf seinem Kundenkonto.

Dieses kann man nun bei der nächsten Bestellung verrechnen oder ihm auf Anfrage zurücküberweisen. Größere Summen würde ich wohl direkt zurücküberweisen, 5 Euro sicher nicht.

 

Die Verrechnung mit dem Kundenkonto ist z.B. bei großen Versandhandelsfirmen üblich. Letztens hat jemand einen Brief bekommen, er hätte schon seit Monaten 14 Euro Guthaben auf dem Quelle-Kundenkonto, ob er nicht mal wieder was bestellen wolle.

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