Frenzi 0 Posted July 15, 2008 Report Share Posted July 15, 2008 Hallo zusammen, habe schon die Suchfunktion benutzt, aber ganz wurde meine Frage nicht beantwortet. Zur Sachlage: Der Sohn bringt seine Eltern zum Flughafen und wird mit dem Fahrzeug der Mutter außerorts in einem anderen Kreis geblitzt. (Genaue Geschwindigkeit unbekannt, geschätzt ca. 40km/h zu schnell).2 Monate (!) später erhält Mutter einen Zeugenfragebogen ihres eigenen Kreises mit deutlich erkennbaren Foto ihres Sohnes. Wenn Mutter wahrheitsgemäß ihren Sohn als Fahrer angibt, besteht keine Hoffnung mehr auf das Erreichen der Verjährungsfrist von 3 Monaten (es sind heute noch ca. 17 Tage bis dahin). Also, weil Urlaubszeit, reagiert Mutter erstmal gar nicht, sie könnte ja im Urlaub sein. Nach einer Woche kommt eine Erinnerung, aber nicht per Einschreiben. Frage: Lohnt es sich, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen? Schließlich könnte die Ermittlung bei der Behörde, auch wenn ein Familienmitglied vermutet wird, solange dauern, dass die 3 Monatsfrist erreicht wird. Kann man evtl. noch länger mit der Rücksendung des Zeugenfragebogens warten? ABER: Wie groß ist die Gefahr, dass sie ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt, wenn sie die Aussage verweigert (was aber doch ihr Recht ist) Vielen Dank im Voraus! Gruß Frenzi Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 15, 2008 Report Share Posted July 15, 2008 ABER: Wie groß ist die Gefahr, dass sie ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt, wenn sie die Aussage verweigert (was aber doch ihr Recht ist)Bei der Geschwindigkeit: Abhängig von der Behörde groß bis sehr groß. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Frenzi 0 Posted July 15, 2008 Author Report Share Posted July 15, 2008 Hallo Goose, Danke für die Antwort. Worauf stützt sich deine Meinung? Ist das Ermessenssache, wann die Strassenverkehrsbehörde ein Fahrtenbuch auferlegt? Man kann doch niemanden zuerst ein Recht einräumen und ihn dann bestrafen, wenn er sich darauf beruft, oder? Kann man sich nicht dagegen wehren? Etwas anderes wäre es in meinen Augen, wenn sie behaupten würde, sie wisse nicht, wer gefahren sei. Dann könnte ich den Sinn eines Fahrtenbuchs evtl. verstehen. Aber weil sie ein Familienmitglied schützen will? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted July 15, 2008 Report Share Posted July 15, 2008 Voricht, Goose spielt bei der anderen Mannschaft, beachte die Usergruppe der er angehört. Deshalb hat er dir auch nicht verraten, dass Zeugnisverweigerungsrecht immer die schlechteste Lösung ist: Damit sagt man der Behörde nämlich auf Deutsch: "Der Fahrer ist in meiner Familie zu suchen, versuchen sie es mal mit meinem Sohn." In solchen Fällen würde ich gar nicht antworten, auch nicht aufmachen wenn jemand klingelt usw. Allerdings ist trotzdem die Chance nicht allzu groß, denn der Sohn ist immer leicht zu finden. Da mußt du tatsächlich das Glück haben, dass die zuständigen Leute deinen Fall auf ihrem Schreibtisch irgendwie nach unten graben bis es zu spät ist. Sollte der Fahrer nicht gefunden werden, dann ist (mit oder ohne Zeugnisverweigerung) ein Fahrtenbuch im Prinzip möglich aber nach aller Erfahrung nicht sehr wahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 16, 2008 Report Share Posted July 16, 2008 Man kann doch niemanden zuerst ein Recht einräumen und ihn dann bestrafen, wenn er sich darauf beruft, oder? Kann man sich nicht dagegen wehren? Etwas anderes wäre es in meinen Augen, wenn sie behaupten würde, sie wisse nicht, wer gefahren sei. Dann könnte ich den Sinn eines Fahrtenbuchs evtl. verstehen. Aber weil sie ein Familienmitglied schützen will?Das Fahrtenbuch ist nach anerkannter Rechtsprechung keine Strafe. @GM: Sollte der Fahrer nicht gefunden werden, dann ist (mit oder ohne Zeugnisverweigerung) ein Fahrtenbuch im Prinzip möglich aber nach aller Erfahrung nicht sehr wahrscheinlich.Woran willst du die Wahrscheinlichkeit festmachen? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
DrStein 1 Posted July 16, 2008 Report Share Posted July 16, 2008 Wenn ein geblitzer Fahrer noch einen Bruder oder Freund hat, der etwa gleich alt ist, kann der geblitzte Fahrer diesem den ZBB geben, damit sich dieser selbst beschuldigt. Wenn der Freund einen Bg erhalten hat, dann könnte er dageben Widerspurch einlegen und den Fahrer als Schuldigen benennen. Gegen diesen ist die Sache aber bereits verjährt. So ählich habe ich es mal vom Bruder eines Schwagers gehört. Gruß Dr. Stein Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted July 16, 2008 Report Share Posted July 16, 2008 @GM: Sollte der Fahrer nicht gefunden werden, dann ist (mit oder ohne Zeugnisverweigerung) ein Fahrtenbuch im Prinzip möglich aber nach aller Erfahrung nicht sehr wahrscheinlich.Woran willst du die Wahrscheinlichkeit festmachen?(a) an eigenen Erfahrungen: Wurde oftmals nicht ermittelt, Fahrtenbuch war noch nie ein Thema(b) die Resonanz hier und im VP: Thema Fahrtenbuch kommt sehr selten, obwohl gelegentlich jemand nicht ermittelt wird Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 16, 2008 Report Share Posted July 16, 2008 Es ist abhängig von der jeweiligen Behörde und auch vom Verstoß. Es ist fraglich, ob die paar Erfahrungen, die du gesammelt hast, ausreichen, um die Gesamtsituation zu bewerten. Aktuell kannst du in einem anderen Thread übrigens gerade lesen, daß wegen eines 21'er Verstoßes ein Fahrtenbuch auferlegt wurde. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted July 17, 2008 Report Share Posted July 17, 2008 Nun, wie auch immer das im Allgemeinen sein mag: Im konkreten Fall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Sohn ermittelt werden kann. Umgekehrt wird man aber der Behörde entgegen halten können, dass sie die gebotenen Ermittlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, sofern sie den Fahrer wider Erwarten nicht findet. Und das wäre dann das Argument gegen das Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
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