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Anhörungsbogen Ohne Bild, Ohne Beweis, Nur Mit Zeuge


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Hallo,

 

habe am Freitag einen Anhörungsbogen bekommen, in dem mir Folgendes vorgeworfen wird:

 

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

 

Zeugen(n): .... PHM, VPI ...

 

es wurde weder ein Bild mitgesandt, noch ein Beweismittel aufgeführt, wie ich es bei so

vielen anderen Beiträgen hier gelesen habe

 

des Weiteren wird eine Straße aufgeführt, auf der viele Ampelkreuzungen sind, wo "nur"

die Straße und die Richtung, aber nicht genau, welche der vielen Kreuzungen gemeint ist ...

 

ich hab tatsächlich nichts mitbekommen, gehe aber davon aus, selber gefahren zu sein,

da mein Mann vormittags mein Auto nicht benutzt ...

 

wie soll ich mich am Besten verhalten? alles ausfüllen und Frage nach Einzelheiten stellen?

oder lieber gar nicht reagieren?

 

will nicht das komplett falsche tun ....

 

und wie bekomme ich raus, welche Strafe mir droht - kann man das tatsächlich an den

Paragraphen oben erkennen????

 

und stimmt es, das ab 01.07. die Strafen erhöht wurden? wenn ja - wie hoch? und gilt

dann das Datum des Vergehens (24.06.) oder des Schreibens (08.07.)

 

viele Fragen - hoffe, mir kann jemand Antwort geben - und:

 

ich will mich nicht vor einer Strafe drücken, will nur wissen,

was ich 100% falsch machen kann ....

 

 

 

LG Manja

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dann mach doch einfach was am naheliegendsten ist, schreib hin das du dich daran nicht erinnern kannst und du normal immer sehr sorgfältig auf die verkehrsregeln achtest :cop01: und ob sie dir den nicht ein bild zusenden können auf dem der fahrer erkennbar ist... sollten die nichtmal ein bild haben, sollen die dir erstmal beweisen das du gefahren bist :whistling:

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Ich wäre mir da nicht so sicher, das hört sich nach zwei Polizisten im Auto an, die das Ganze beobachtet haben, aber dann keine Gelegenheit zur Fahrerfeststellung hatten. Die Frage ist nur, wie gut die sich an dein Gesicht erinnern können. Jedoch wirken zwei Aussagen von den netten Bekannten in Grün, die dich z.B. auf einem Bild wiedererkannt haben, sehr glaubwürdig als Beweis.

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KLar kannst du darum bitten. Da die erste Anhörung jedoch innerhalb von weniger als drei Wochen erfolgte, kann man vom Halter noch erwarten, daß er sich auch ohne Bild an den Fahrer erinnert. Kann er das nicht, so rechtfertigt das eine Fahrtenbuchauflage.

 

Gruß

Goose

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hm,

 

klar könnte ich das nachvollziehen, aber sollten sie nicht wenigstens einen Beweis

liefern können?

 

bei anderen steht ja sogar da, mit welchem Gerät eine Aufnahme gemacht wurde ..

hier weiß ich nicht mal, welche Kreuzung gemeint war !

 

und was ist mit den Paragraphen? kann ich da tatsächlich etwas ablesen?

 

+++ gilt seit 1.7. ein neuer Bußgeldkatalog? welche Strafen beinhaltet der zu diesen

Paragraphen?? welches Datum werden sie in diesem Fall wohl annehmen???

 

könnt Ihr mir zu diesen Fragen auch was sagen?

 

ich hab zwar schon gegoogelt, aber finde nirgendwo etwas, dass es tatsächlich

ausgerechnet seit 1.7. einen neuen gibt - geschweige denn, was er beinhaltet

 

Danke und schönen Abend noch

 

Manja

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Der Beweis für die Rotlichtfahrt ist die Zeugenaussage.

Wenn du daran zweifelst, so wird der Kollege seine Feststellungen notfalls einem Richter darlegen, der dann die Glaubwürdigkeit bewertet.

Es bedarf nicht immer eines Bildes als Beweis.

 

Von einem neuen Bußgeldkatalog ist noch nichts zu mir vorgedrungen. Selbst, wenndas jedoch so wäre, so hast du den Rotlichtverstoß noch vor diesem Stichtag begangen, so daß die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regelsätze zur Anwendung kommen.

 

Gruß

Goose

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hi,

 

danke, jetzt ist mir schon nicht mehr so schlecht ...

 

es ist mein allererster Verstoß überhaupt!

 

... nein, stimmt nicht, hab schon mal falsch geparkt und 25 Euronen geblecht!

 

aber im "Verkehr" war ich immer ne Vorbildliche :whistling:

 

und was soll ich nun tun - es einfach laufen lassen ohne Antwort, oder antworten, etwa

sowas, was random vorgeschlagen hat??? bringt das was, wenn man auf Knien rutscht?

Oder bewirkt das etwa das Gegenteil?

 

dann mach doch einfach was am naheliegendsten ist, schreib hin das du dich

daran nicht erinnern kannst und du normal immer sehr sorgfältig auf die verkehrsregeln

achtest

 

............. wobei mich wirklich brennend interessieren würde, wo genau es war ............

 

 

LG Manja

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nö?

 

keiner nen Tipp für mich, was jetzt besser ist??

 

und was soll ich nun tun - es einfach laufen lassen ohne Antwort?

 

oder antworten, etwa sowas, was random vorgeschlagen hat???

bringt das was, wenn man auf Knien rutscht?

 

Oder bewirkt das etwa das Gegenteil?

 

LG Manja

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Wurdest du direkt danach angehalten ?

 

Wenn nein, RA , Wiederspruch und behaupten du seist nicht gefahren und machst von deinem Verweigerungsrecht gebrauch .. alles andere ist ziemlich sinnlos da die Behörde i.d.R. irgendwelche ausreden ignoriert und dir ein BG Bescheid zusendet ... und dann musst du eh zum RA und hast ggf. schon Blödsinn geschrieben ..

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hallo fredxxx,

 

ich will doch gar nicht dagegen vorgehen - wenn ich tatsächlich über Rot gefahren bin,

stehe ich auch dafür grad - Blödheit muss halt bestraft werden.

 

das habe ich aber von Anfang an so geschrieben - wollte ja nur wissen, wie ich mich

verhalten muss, ob ich den AB zurücksenden MUSS und was die Paragraphen bedeuten.

 

Diese Antworten habe ich hier in diesem tollen Forum gefunden - und gut ist ...

 

alles andere wird sich zeigen

 

LG Manja

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:sneaky:

Ahja ... freiwillig willst du laufen ...

Naja, wie auch immer, du wirst es ja nie erfahren, wenn du es zugibst, ob du es warst ! Und wenn du dich nicht dran erinnern kannst würde ich es nicht zugeben.. vielleicht haben die 2 :) auch ein Zahlendreher im Kennzeichen oder oder oder ... :smack:

 

Bei so viel naivität .. wo wohnst du ? da komme ich mal klingeln und sage hast noch kein Gas-Wasser-Strom bezahlt .. und wenn du dich nicht dran erinnern kannst gibst du mir dann auch Geld ?

 

Mach doch mal die Augen auf, das stinkt doch, du weisst ja nicht mal wie lange Rot war als du , wenn du es warst , darüber gefahren bist ... und selbst wenn der :lol: meint 1 sek wie lange ist 1 sek ohne stopp Uhr ? wobei das ohne direktes Anhalten, Bild oder sonstiges Beweismittel eh keine Rolle spielt ...

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Ne aber einer derer die viel fahren , eine " Rechtschutzversicherung " haben, mind. 8 BG Verfahren im Jahr am Hals haben und 0 Punkte auf`n Konto haben. :sneaky:

 

Leider ist es nun mal so, das wenn man einmal quer durch Deutschland fährt mind 1 x bezahlen muss, demzufolge sollte man jedes BG Verfahren ( Punkte ) versuchen zur Einzustellung zu bringen .

 

Und im beschrieben Fall fehlen nun mal alle Beweise gegen den Fahrer ... selbst wenn der Halter ermittelt ist, kann er "straffrei" angeben nicht gefahren zu sein, und verweisst auf sein Aussageverweigerungrecht.

 

Zudem kommt, dass es die BG-Behörde überhaupt nicht mehr interresiert was du zurückschreibst oder auch nicht, der BG-Bescheid kommt so oder so, und dann musst du zum RA, allerdings ist es viel nerviger wenn du gegen den BG vorgehst, der wird meiner erfahrung nach erst vor Gericht eingestellt, wenn mann den Anhörungsbogen durch einen RA beantworten lässt, lässt die BG- Behörde ( meine Erfahrung nach ) sofort locker ( wenn keine Beweise da sind ) .

 

Je nach dem was man nun antwortet kann man z.B. Beweise schaffen .

 

Z.B. Ich bin da lang gefahren, aber es war nicht rot ... und schon ist die Falle zu.

 

 

 

 

 

Zitat :

 

" ich will doch gar nicht dagegen vorgehen - wenn ich tatsächlich über Rot gefahren bin,

stehe ich auch dafür grad - Blödheit muss halt bestraft werden. "

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Mach doch mal die Augen auf, das stinkt doch, du weisst ja nicht mal wie lange Rot war als du , wenn du es warst , darüber gefahren bist ... und selbst wenn der :sneaky: meint 1 sek wie lange ist 1 sek ohne stopp Uhr ? wobei das ohne direktes Anhalten, Bild oder sonstiges Beweismittel eh keine Rolle spielt ...
Wo stand denn hier was vom qualifizierten Rotlichtverstoß? Der Vorwurf lautet ausdrücklich auf Nr. 132 BKat

 

Gruß

Goose

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???

 

was´n nu los? bin ich hier im falschen Film? ich hab einfach keinen Bock auf langes GEZEDERE,

bei dem ich mit Sicherheit am Ende doch bezahlen muss -- dass ist mir den Stress nicht wert!

 

Ich bin auch viel unterwegs und ärger mich, wenn andere wie Raudi´s unterwegs sind und bei

so manchem "Ding" nicht erwischt werden.

 

Bei Rot über eine Ampel zu fahren, kann nun mal furchtbar schlimme Folgen haben - ich hab

das einmal live miterleben müssen!

 

Also bezahl ich lieber meine Strafe, und lebe weiter! (vorerst jedenfalls :sneaky: )

 

LG Manja

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Leider ist es nun mal so, das wenn man einmal quer durch Deutschland fährt mind 1 x bezahlen muss,
oh mist - da mache ich seit fast 30 Jahren was falsch.

 

Zudem kommt, dass es die BG-Behörde überhaupt nicht mehr interresiert was du zurückschreibst oder auch nicht, der BG-Bescheid kommt so oder so
soll das heißen, ich hätte mir 6 Jahre lang viel Arbeit ersparen können?
und dann musst du zum RA,
Warum muss man das? 90% machen das ohne.

 

wenn du gegen den BG vorgehst, der wird meiner erfahrung nach erst vor Gericht eingestellt
auch hier habe ich zuviel gearbeitet - mist aber auch.
wenn mann den Anhörungsbogen durch einen RA beantworten lässt, lässt die BG- Behörde ( meine Erfahrung nach ) sofort locker
:sneaky::smack:

 

wenn keine Beweise da sind
wenn keine Beweise das sind gibt es auch keinen BG - auch nicht von der Behörde.

 

Und wenn Manja nun für ihr Fehlverhalten einstehen will - warum mischt du dich ein und versuchst ihr das auszureden?

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Ok, lassen wir das ...

du solltest die Zusammenhänge nicht auseinander reißen und nicht behaupten das BG-Behörden mit keinen oder mangelnden Beweisen AHB oder BG Bescheide raussenden .... ;-(

Dann würde ich keine ja bekommen...

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Ok, lassen wir das ...

du solltest die Zusammenhänge nicht auseinander reißen und nicht behaupten das BG-Behörden mit keinen oder mangelnden Beweisen AHB oder BG Bescheide raussenden .... ;-(

Dann würde ich keine ja bekommen...

Wenn du wüsstest, welche eindeutigen Sachen vor Gericht eingestellt werden - dass hat mit "kein Beweis" nicht viel zu tun

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Wer lesen kann und dies aufmerksam tut ist klar im Vorteil...

 

Ich sage nicht, das nichts vor Gericht festgestellt wird, :)

und auch nicht das man jedes verfahren Einstellen kann, :wand:

 

das ist auch mir sehr wohl klar, :sneaky:

 

aber wie im diesem Falle bei so einem "Kinderkram" mit einer Kennzeichenanzeige ist ja wohl absolut lächerlich.... :geil:

 

:think: Aber wenn man nur das glaubt was man jeden Tag sieht und tut ............. :smack::):lol::) :)

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  • 1 month later...

Hallo,

 

habe diesen Beitrag mit großem Interesse verfolgt, da mir ein ähnlicher AB zugesandt wurde. Ich habe um genauere Einzelheiten gebeten, da auch bei mir weder die genaue Kreuzung angegeben worden ist und auch kein Beweis (auch kein Foto + kein Hinweis auf Video o.ä) genannt wurde - nur ein Zeuge.

 

Einzelheiten oder Beweisfoto habe ich nicht zugesandt bekommen, nur den Bußgeldbescheid:

 

"wegen dieser OW wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben - sofern Sie sich zur Sache geäußert haben .... festgesetzt."

 

Nun meine Fragen:

 

Bringt es etwas, jetzt Widerspruch einzulegen?

 

++ wie formuliert man so etwas, wenn man keinen Anwalt hat (und sich auch nicht leisten kann, keine RV)?

 

++ Geht es dann sofort vor Gericht, oder bekommt man eine Antwort, dass der Widerspruch abgelehnt wurde mit einem neuen Bescheid???

 

++ Werden die Gebühren mehr, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? ++

 

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann ...

 

 

Grüßle .. Katja

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Hi,

 

wenn du einen BG Bescheid bekommen hast, müsstest du / oder ein Anwalt jetzt Widerspruch einlegen.

Wenn du einen AB bekommen hast :

- wenn du nicht anwortest bekommst du einen BG

- wenn du antwortest, und sagst du bist an diesem Tag nicht mit deinem Auto, gefahren wahrscheinlich auch

 

Ich würde dir empfehlen einen Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren, diese sollte dann Wiederspruch einlegen, und diesen geeignet nach Akteneinsicht begründen.

 

Wer ist der Zeuge ?

Ein Polizist ?

Bist du Überhaupt da lang oder über eine Rote Ampel gefahren ?

 

 

Empfehlenswert ist wiegesagt, Akteneinsicht zu erlangen, dies kann leider nur der Rechtsanwalt.

Wenn diese da ist, weisst du wer dich angezeigt hat und der wo Verstoß war.

- GGf. sind hier schon Fehler, z.B. Kennzeichen stimmt, aber in der Aussage ist ein Rotes auto gesehen worden, und du hast ein schwarzes...

 

Nach Akteneinsicht, wird der RA den Widerspruch so begründen das daß Verfahren ggf. eingestellt wird.

 

Nach dem AH-Bogen kommt meistens der BG-Bescheid.

NAch dem BG Bescheid, kommt entweder eine Einstellung des Verfahrens, oder Die Behörde gibt es an die zuständige Staatsanwaltschaft ab... --> dann kommt es meist zu einem Verfahren ..

 

lg FB

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Einspruch nicht Widerspruch, allerdings erst gegen den BGB möglich.

 

Beim AB kannst du deine Sicht der Dinge darstellen, einen Anwalt braucht man dafür nicht.

 

Die Kosten des BGB iHv 23,50 Euro kommen eh dazu.

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Guest Simineon
:wacko:

Ahja ... freiwillig willst du laufen ...

 

öhm, las ich weiter oben nicht, dass hier gar kein FV im Raum steht ?

 

Abgesehen davon ... selbst wenn ein FV im Raum stehen würde und man sich ziemlich sicher ist überhaupt an diesem Tag gefahren zu sein, dann sollte man gut überlegen ob man sich die nervige Gerichtsverhandlung nicht ersparen kann. Ausser Zeit, Nerven und erhöhten Kosten (sofern man keine RSV sein eigen nennt) bringt nämliche eine Gerichtsverhandlung nicht immer wirklich viel.

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hallo,

 

also ich hatte nach dem AB um weitere Einzelheiten gebeten, da keine genaue Stelle und auch keine Beweise aufgeführt waren ..

 

jetzt habe ich Bußgeldbescheid bekommen und wollte wissen, ob ich auch ohne Anwalt eine Chance habe, Widerspruch oder eben Einspruch zu erheben.

 

die Gebühren wurden ja nun schon draufgeschlagen und ich wollte daher wissen, ob noch weitere Gebühren nach Widerspruch hinzukommen und ob es nach Ablehnung des Widerspruchs sofort ein Gerichtstermin folgt, oder ich dann immer noch bezahlen "kann" ....

 

guts nächtle

Katja

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Servus,

 

durch den Einspruch kommen keine Gebühren mehr hinzu. Dafür braucht man auch keinen Anwalt. Nach der Ablehnung des Einspruch kommt es zum Gerichtstermin. Der Einspruch kann aber jederzeit wieder zurückgezogen werden. Wenn man also keine Lust auf eine Verhandlung hat, zieht man den Einspruch einfach zurück. Wenn es vor Gericht geht, muss man bei einer Niederlage auch für die Gerichtskosten aufkommen, oder die RSV.

 

MfG

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hi,

 

danke, dann ist ja gut, dann probier ich das einfach mal ...

 

und das reicht dann, erst wenn die Ablehnung kommt, den Einspruch zurückzuziehen???

 

muss ich in den Einspruch begründen?? WIE könnte ich das formulieren?

 

 

ganz laut BITTEEEEEEEEEEEEEEEE in die Runde ruf, für einen Tipp ... !!

 

 

LG Katja

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Widerschpruch gegen ----

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit legen ich Widerspruch gegen Ihren ---- vom ---- mit Aktenzeichen --- ein.

 

Ich bin wie von Ihnen vorgewurfen am ---- nicht mit dem FHZ ----- mit amtl. Kennzeichen ---- gefahren.

 

 

Ihren BG/AH senden ich Ihnen hiermit zu meiner Entlastung zurück,

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

xxxxxx

 

----------------------------------------------------------------------------------------

Wie gesagt besser wäre eine Akteneinsicht über einen RA , und dann den Wiederspruch zu bergünden !!!!!!!!!!!!

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Ich habe sehr eifrig hier alles gelesen, aber dennoch ein paar offene Fragen. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen!

Im groben ist es bei mir genau das Gleiche. Kein Beweismittel nur ein einziger Zeuge (POK).

 

Die Anhörung im Bußgeldverfahren ging an meine Mutter (Halterin des Fahrzeuges).

 

Gefahren bin ich oder meine Frau oder ein Freund. Wir können es wirklich nicht mehr sagen, obwohl es erst 15 Tage her ist. Es erinnert sich aber auch niemand von uns daran, dass er oder sie bei rot über die Ampel gefahren ist.

 

Meine Mutter war den ganzen Tag weit von der Ampel entfernt - sogar außerhalb des Ortes. Dafür gibt es Zeugen.

 

Die Frage - was tun?

 

- Die Anhörung gar nicht beantworten (Angaben zur Person meiner Mutter sind alle korrekt) und bei einem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

- Die Anhörung beantworten und den Verstoß nicht zugeben und zusätzlich schreiben: "Ich kann leider nicht mehr genau nachvollziehen, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto gefahren hat. Können Sie mir eventuell ein Foto zusenden, um der Sache auf den Grund zu kommen?"

- Gar keine Aussage zu dem Verstoß machen und nur schreiben "Ich kann leider nicht mehr genau nachvollziehen, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto gefahren hat. Können Sie mir eventuell ein Foto zusenden, um der Sache auf den Grund zu kommen?"

- Die Anhörung beantworten, nicht zugeben und alle Personen aufschreiben, die es gewesen sein können? (Klingt für mich erst einmal am schlechtesten)

 

Welche Ziele werden verfolgt?

 

Klar, wenn genau fest steht, wer es war - soll auch bezahlt werden und die Punkte in Empfang genommen werden. Aber muß ja vielleicht nicht soweit kommen. Deshalb sind die Ziele bis dahin erst einmal:

- Einstellung des Verfahrens

- Verjährung

 

Ein Fahrtenbuch will natürlich auch niemand führen.

 

 

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank!!

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Deine Mutti sollte schreiben ... :

 

Ich war am xx.xx.xxxx am Ort x von x -x Uhr und habe mit y wohnhaft in xxxx , z wohnhaft Karten gespielt oder sonstiges .

 

Wer zum Zeitpunkt mein Fahrzeug gefahren hat weiß ich leider nicht, i.d.R fährt niemand mein Fhz. ggf handelt es sich um einen Zahlendreher .

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