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Anzeige Wegen Feldwegfahrt?


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Hallo,

ich bin heute eine Abkürzung zwischen zwei Dörfern bei uns gefahren. Da es ausen sehr trocken ist und der Weg geschottert ist hat es stark gestaubt, und kurz später habe ich zwei Radfahrer gesehen (habe natrülich abgebremst) allerdings hat einer gleich in seine Tasche gegriffen und einen Zettel und Stift herausgeholt....... der Weg war natürlich für fahrzeuge gesperrt......

Nun meine Frage, kann eine Anzeige Auswirkungen auf die Probeziet haben? Welche Strafe ist zu erwarten? war zufällig mit dem auto meiner Eltern unterwegs, bekommen die dann eine Anzeige, ich eine, oder wollen die nur ihr Geld haben, egal wer gefahren ist?

 

Danke, Viele Grüsse

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Guest Mace

Da die Passanten Zettel und Stift gezückt haben, halte ich es für relativ unwahrscheinlich, dass sie sich auch dein Gesicht merken konnten. Das wäre aber nötig, um dir den Verstoß zuzuweisen. Wenn jetzt bestritten wird, dass du der Fahrer warst; oder noch besser: wenn man angibt, sich nicht mehr an den Fahrer zu erinnern, so muss das Verfahren eingestellt werden.

 

Eine Fahrtenbuchauflage kommt dann nicht in Betracht, da der Verstoß im Verwarnungsgeldbereich liegt.

 

Für solche Fälle habe ich hier eine gelbe Rundumleuchte. Naja eigentlich nicht für solche Fälle, sondern für Pannen. Aber wenn ich mal wieder entsprechende Wege fahren muss, pappe ich sie gerne (ausgeschaltet) aufs Dach. Man meint gar nicht, wie freundlich einem die Leute z.T. sogar noch ausweichen :whistling:

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Nun meine Frage, kann eine Anzeige Auswirkungen auf die Probeziet haben?

Warum sollte sie? :kotz:

 

Welche Strafe ist zu erwarten?

Kommt darauf an, zwischen 15€ und 30€ je nach Vorwurf. :P

 

war zufällig mit dem auto meiner Eltern unterwegs,

 

zufällig? :sneaky:

 

bekommen die dann eine Anzeige, ich eine, oder wollen die nur ihr Geld haben, egal wer gefahren ist?

 

Es kann nur der Fahrer bestraft werden, so man ihn findet, nicht das Auto, wenn Du verstehst was ich meine. :whistling:

 

Trotzdem war es nicht gut die Radfahren zu bestäuben. :lol2:

 

MfG.

 

hartmut

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Vielen Dank erstmal, das Auto kann klar nicht bestraft werden......ich meinte das mein Vater einfach den Wisch bekommt, den bezahlt und die Sache ist gegessen?!?, so das die garnicht wissen wollen wer gefahren ist, sondern nur das Geld sehen und die Sache ist vom Tisch?

Wie schaut es aus wenn die mich wegen Nötigung oder wie sich des in dem Fall auch immer nennen mag Anzeigen würden weil sie ein bisschen durch den Staub fahren mussten?

Gruss

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kostet das ganze auch nur 15 Euro,

wenn es nicht als Verstoß gegen das Waldgesetz gilt.

 

Waldgesetzt ist Ländersache.

 

MfG.

 

hartmut

 

Wie schaut es aus wenn die mich wegen Nötigung oder wie sich des in dem Fall auch immer nennen mag Anzeigen würden weil sie ein bisschen durch den Staub fahren mussten?

Wenn Du sie nicht von der Fahrbahn gescheucht hast, ist das nichts.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Mace
Vielen Dank erstmal, das Auto kann klar nicht bestraft werden......

Ne. Das wäre auch ziemlich widersinnig, das Auto zu bestrafen. Ich meine, woher soll das Auto denn das Bußgeld zahlen? Und in Haft würde ich das Auto auch ungerne nehmen; braucht zu viel Platz!

 

ich meinte das mein Vater einfach den Wisch bekommt, den bezahlt und die Sache ist gegessen?!?, so das die garnicht wissen wollen wer gefahren ist, sondern nur das Geld sehen und die Sache ist vom Tisch?

Und du hast auf jeden Fall Geld verschleudert. Alternativ könntest du die Scheine auch nehmen und aus dem Fenster werfen oder damit ein Feuerlein entzünden. In letzterem Fall hättest du sogar noch einen Nutzen davon!

 

Wie schaut es aus wenn die mich wegen Nötigung oder wie sich des in dem Fall auch immer nennen mag Anzeigen würden weil sie ein bisschen durch den Staub fahren mussten?

Nötigung würde ich da mal ausschließen. Allerdings ohne Kenntnis der genauen Tatumstände ohne Gewähr. Außerdem muss auch bei der Nötigung ein Fahrer festgestellt werden.

 

Allenfalls denkbar wäre noch ein Verstoß gg. §1 StVO.

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Also wenn ich eine Straft von ein paar Euro bekomme, wär das ja ok für mich, nur wenn ich jetzt wegen 2 Monaten Probezeit die ich noch habe ein Aufbauseminar, nochmal 2 jahre Probezeit usw. machen darf wäre das schon unfair, wenn man vergleicht des wär dan die selbe Strafe wie wenn jemand anders mit 90 durchs Dorf fährt

Gruss!

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@hartmut: Das Waldgesetz hat ja keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Richtig,

 

bezog sich nur ob es jetzt 15€ oder 30€ oder etwas anderes kostet. Die Sätze sind wahrscheinlich in den Länder unterschiedlich.

 

Und ich war zu faul, jetzt alle Waldgesetze zu durchforsten. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

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Es könnte sich auch um Landwirtschaftsfläche handeln.
§ 2 Wald

(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

(2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__2.html

 

Aber mal als Beispiel

 

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=22482

 

sind auch die Feldwege aufgeführt.

 

MfG.

 

hartmut

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Es war ein Feldweg (ohne Wald) der in einer Richtung für Fahrzeuge freigegeben ist, in der anderen, für fahrzeuge gesperrt ist! (was auch immer das für einen Sinn macht), ich könnte mir auch vorstellen die haben sich halt darüber geärgert das es gestaubt hat, und haben sich das Nummernschild aufgeschrieben, die frage ist halt nun nur ob sie was größeres gegen mich ausrichten können oder nicht......bezüglich Probezeit!

Wie gesagt, ein Paar euro Straft wären ja fair aber Punkte etz. wiederum nicht.......

Grüsse

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Servus,

 

hatte mal einen ähnlichen Fall. War allerdings ein Waldweg. Mich hat wohl irgendein Förster verpfiffen. Wollten glaube ich 35€ von mir, bzw. von meinem Dad. Da der aber nachweisen konnte, dass er zum fraglichen Zeitpunkt im Büro war, wurde die Sache eingestellt. Fahrer konnte nicht ermittelt werden. :rofl:

 

Aber wie schon gesagt wurde, ist eh nicht Probezeit relevant. Also mach dir keinen Kopf.

 

MfG

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...

Für solche Fälle habe ich hier eine gelbe Rundumleuchte. Naja eigentlich nicht für solche Fälle, sondern für Pannen. Aber wenn ich mal wieder entsprechende Wege fahren muss, pappe ich sie gerne (ausgeschaltet) aufs Dach. Man meint gar nicht, wie freundlich einem die Leute z.T. sogar noch ausweichen :rofl:

 

Das ist ja eine Klasse-Idee! Wo kriege ich eine gelbe Rundumleuchte her? (Bin ja auch des öfteren beruflich auf Wirtschaftswegen unterwegs, die z.T. für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.)

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Für solche Fälle habe ich hier eine gelbe Rundumleuchte.

Naja eigentlich nicht für solche Fälle, sondern für Pannen.

Aber wenn ich mal wieder entsprechende Wege fahren muss,

pappe ich sie gerne (ausgeschaltet) aufs Dach. Man meint gar

nicht, wie freundlich einem die Leute z.T. sogar noch ausweichen

 

TOP IDEE ! :rofl:

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Aus folgendem Grund befahre ich keine Feldwege mehr.

 

Person A befährt einen Feldweg mit Auto u. Anhänger um zu seinem Waldgrundstück zu gelangen. Auf diesem Weg kommt ihm ein Freund (Person B) mit dem Fahrrad, den er seit Jahrzehnten kennt u. im gleichen Dorf wohnt, entgegen. Beim freundlichen Grüßen erleidet Person B einen Herzinfarkt, stürzt u. touchiert den Anhänger von Person A. Person B ist sofort Tod.

Gutachter stellten fest, dass A beim Aufprall langsamer gefahren ist, als B mit dem Fahrrad. B war schon vor der Berührung Tod.

A musste nachweisen, dass er auf diesem Weg fahren darf. Dieses konnte er aufgrund des Grundbuches.

Somit wurde das Verfahren seitens der Staatsanwalt eingestellt.

 

Was wäre passiert, wenn A ohne Berechigung auf diesem Feldweg gefahren wäre?

 

Gruß Martin

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Hier ist letzte Woche einer mit seinem Moped unerlaubterweise auf einem Landwirtschaftsweg rumgedüst.

Kam ein Traktor entgegen, der Mopedfahrer war wohl so erschrocken das er seine Kiste verrissen hat und genau mit dem Kopf auf die Gewichte des Traktors geprallt ist. Kieferbruch etc.

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Guest Mace
Das ist ja eine Klasse-Idee! Wo kriege ich eine gelbe Rundumleuchte her? (Bin ja auch des öfteren beruflich auf Wirtschaftswegen unterwegs, die z.T. für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.)

Ich hab die hier. Auch aus diesem Shop. Besitze dazu auch eine blaue Haube, jedoch habe ich die auf dem Schrank stehen und schon seit Urzeiten nicht mehr verwendet. :rofl:

 

Hat allerdings den Nachteil, dass sie keine Gummiummantelung unter dem Magnetfuß hat und somit Kratzspuren hinterlassen kann.

Werde mir wohl bald die hier (in gelb) holen.

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Das ist ja eine Klasse-Idee! Wo kriege ich eine gelbe Rundumleuchte her? (Bin ja auch des öfteren beruflich auf Wirtschaftswegen unterwegs, die z.T. für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.)

Ich hab die hier. Auch aus diesem Shop. Besitze dazu auch eine blaue Haube, jedoch habe ich die auf dem Schrank stehen und schon seit Urzeiten nicht mehr verwendet. :vogelzeig:

 

Hat allerdings den Nachteil, dass sie keine Gummiummantelung unter dem Magnetfuß hat und somit Kratzspuren hinterlassen kann.

Werde mir wohl bald die hier (in gelb) holen.

Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Deutschland für alle Verkehrsteilnehmer verboten (Ausnahme Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst, THW usw.). Wiederrechtliche Benutzung kann sehr teuer werden.

Gelbe Rundumleuchten darf nur der benutzen, welcher die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes hat.

Hier geht das Straßenverkehrsamt sehr streng mit Genehmigungen um.

 

MfG

Seatfahrer

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Ich glaube, das wissen wir alle, oder? Mace schrieb ja auch weiter oben, er hat sie für den Notfall dabei, z.B. zur Unfallstellenabsicherung.

Und er hatte die gelbe Leuchte auf dem Feldweg ausgeschaltet auf dem Dach.

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Das ist ja eine Klasse-Idee! Wo kriege ich eine gelbe Rundumleuchte her? (Bin ja auch des öfteren beruflich auf Wirtschaftswegen unterwegs, die z.T. für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.)

Ich hab die hier. Auch aus diesem Shop. Besitze dazu auch eine blaue Haube, jedoch habe ich die auf dem Schrank stehen und schon seit Urzeiten nicht mehr verwendet. :kopfschuettel:

 

Hat allerdings den Nachteil, dass sie keine Gummiummantelung unter dem Magnetfuß hat und somit Kratzspuren hinterlassen kann.

Werde mir wohl bald die hier (in gelb) holen.

Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Deutschland für alle Verkehrsteilnehmer verboten (Ausnahme Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst, THW usw.). Wiederrechtliche Benutzung kann sehr teuer werden.

Gelbe Rundumleuchten darf nur der benutzen, welcher die Genehmigung deszuständigen Straßenverkehrsamtes hat.

Hier geht das Straßenverkehrsamt sehr streng mit Genehmigungen um.

 

MfG

Seatfahrer

 

 

Auch hier muss man sicher unterscheiden. Aus für die blauen Rundumkennleuchten braucht es eine Genehmigung der Zulassungsbehörde. Dann können auch "Private", i.d.R. Firmen eine SoSi aufs DAch hauen. Bekannte Beispiele: Deutsche Bahn, Energieversorger, Verkehrsgesellschaften. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Unfallhilfsfahrzeuge, die auch das Recht besitzen Wegerechte (nicht zu verwechseln mit Sonderrechten) in Anspruch zu nehmen. wer Sonderrechte hat steht im §35 StVo (z.Z. nur BOS). Aber man munkelt, das auch die DB AG :kopfschuettel: bald in diesen Kreis aufsteigen wird.

Nebenbei, das Wegerecht ist im §38 StVo benannt.

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Solche Leute liebe ich...

 

An einem Sonntag hat eine Gemeinde mal den ganzen Verkehr um den Ort herum gelegt, weil da irgendein Fest war. Ging halt alles über staubige Schotterwege. 2. Gang Standgas und rollen gelassen. Hat aber trotzdem gestaubt wie blöd... jedenfalls sind da auch Wanderer den Weg entlang gelaufen. Der stellt sich in den Weg und hat seinen Gehstock in Waffenposition gebracht. Muss man klar bremsen. Als ich stand, geht er weg und mault herum "LANGSAMER!" :kopfschuettel:

 

Vor allem wie sich Leute aufregen können, wenn EIN MAL ein Auto vorbei fährt. Als ich vor 2 Jahren umgezogen bin, hab ich die Gegend hier nicht so gekannt. Da war Baustelle... Anlieger Frei... "Jaaah, ich bin nun Anlieger und fahr da jetzt durch, außerdem ist Samstag Abend...". Leider verfahren und irgendwo hin gekommen wo keine Autos fahren dürfen. Hab ich dann auf der anderen Seite beim herausfahren erkannt... 80% der Leute haben sich aufgeregt, obwohl das eine ehemalige Landstraße ist. Also geteert! :kopfschuettel:

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Wiederrechtliche Benutzung kann sehr teuer werden.

Ach Gott, €20 sind zwar auch Geld, aber das als sehr Teuer zu bezeichnen finde ich übertrieben.

 

TBNR. 138106

Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. ( B - 1 ) 20,00

§ 38 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

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Wiederrechtliche Benutzung kann sehr teuer werden.

Ach Gott, €20 sind zwar auch Geld, aber das als sehr Teuer zu bezeichnen finde ich übertrieben.

 

TBNR. 138106

Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. ( B - 1 ) 20,00

§ 38 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

@glückspilz

 

Meine Aussage bezog sich auf blaues Blinklicht.

 

MfG

Seatfahrer

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Die Farbe spielt für den Tarif keine Rolle.

 

TBNR. 138100

Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues

Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.

§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKatt

Kostet ebenfalls nur €20.

 

Oder gibt es Sondertarife die im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nicht erwähnt sind?

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Was gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Sondersignale?

 

Wer Sondersignale missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, die nach § 24 Abs. 2 StVG in Verbindung mit dem Verwarnungsgeldkatalog (Tatbestands-nummer 84) im Regelfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- EUR geahndet wird. Wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall natürlich auch keine Sonderrechte bestanden, so dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsfehler etc. pp. ebenfalls geahndet werden können! Zwar wird es sich dabei meistens um einen Fall der Tateinheit handeln, das heißt, es wird nur der insgesamt höchste Regelsatz aus dem Verwarnungs-oder Bußgeldkatalog zur Anwendung kommen, aber einerseits kann dieser ggf. erhöht werden, zum anderen können sich bereits daraus u. a. für Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstoße erhebliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ergeben. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall gekommen sein, ist die Tatsache, dass dem Fahrer in Wahrheit keine Sonderrechte zustanden, auch für die Schuldfrage entscheidend.

 

Die Verwaltungsvorschrift zu § 38 StVO schreibt striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem oder gelbem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Verwaltungsbehörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet werden dürfen; insbesondere, wenn die Ausstattung aufgrund einer Ausnahme-genehmigung erfolgt ist oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht (mehr) vorliegen.

 

Nebenbei ist es, nach meinen Kenntnissen, auch schon zu Strafverfahren gekommen.

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