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Blitzer 3 Meter Nach Geschwindigkeitsbegrenzung


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Hallo,

 

bin gestern geblitzt worden und meiner Meinung nach war die Ausführung

der Messung nicht korrekt. Hätte dazu gerne mal die Meinung des Forums:

 

Fahre auf einer Vorfahrtsstraße mit 50 km/h, die dort auch erlaubt sind.

Unmittelbar ( 2-3 Meter ) hinter einem 30er Geschwindigkeitsbegrenzungsschild

steht ein Kombi und blitzt. Ist das so zulässig? Meiner Meinung nach muss ich ab

dem Schild die Geschwindigkeit reduzieren. Der Blitzer muss mich aber schon

vor dem Schild ( aufgrund der geringen Entfernung zum Schild ) gemessen und

wahrscheinlich auch schon vor dem Schild - oder zumindest auf gleicher Höhe -

geblitzt haben. Gibt es Richtlinien, wie weit hinter einem Schild gemessen werden

darf? Bin auf Euere Meinung gespannt...

 

Habe die Situation fotografiert....

 

http://img76.imageshack.us/img76/7417/bild016oa3.jpg

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Ist das so zulässig? Meiner Meinung nach muss ich ab dem Schild die Geschwindigkeit reduzieren. Der Blitzer muss mich aber schon

vor dem Schild ( aufgrund der geringen Entfernung zum Schild ) gemessen und wahrscheinlich auch schon vor dem Schild - oder zumindest auf gleicher Höhe - geblitzt haben. Gibt es Richtlinien, wie weit hinter einem Schild gemessen werden darf? Bin auf Euere Meinung gespannt...

1. ja, ist so zulässig

2. das leidige Problem mit den Meinungen. Die stimmen in den seltensten Fällen (siehe @m3_ :mecker: ). Du mußt Deine Geschwindigkeit nicht erst ab dem Schild reduzieren, sondern die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit ab dem Schild fahren. Folglich muß die Geschwindigkeit schon vor dem Schild reduziert werden.

3. man müßte das konkret einmal ausrechnen. Da aber der Blitzer unmittelbar am Fahrbahnrand steht und aufgrund der Tatsache, daß da wohl noch ein Fahrzeug Platz hätte, der Abstand wohl eher ca. 4-5 Meter betragen dürfte, wird der Meßpunkt wohl eher bereits hinter dem Schild liegen und damit im 30er-Bereich.

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@pober: zu dem Thema gibt es gerade ein aktuellen Thread. Grundsätzlich gibt es bundeslandabhängige Richtlinien.

R i c h t l i n i e n! Wenn ein Abstand aufgeführt wird, dann im wachsweichen Satz, sprich "begründete" Ausnahmen sind erlaubt. Und unsere selbstherrlichen Cops hier proklamieren allgegenwärtige Narrenfreiheit bei Messungen: überall, jederzeit und einem Micrometer hinter dem Verkehrsschild.

 

Wenn ich dein Bild richtig deute, ging es um eine Messung in einer beginnenden 200-Meter- :think: -Strecke. Und wenn der Wagen mit der offenen Tür tatsächlich der Radarwagen ist, dann sind wie in der Tat schon im Micrometerbereich. Auch wenn das Speedticket unterhalb der Flenspunkte ist, ich würde durchaus bei Lust und Laune hier auf die Barrikaden gehen. Auch um schon zu sehen, wie diese "Ausnahme" begründet wird.

:mecker:

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Ein Messgerät kann ich nicht erkennen...ich gehe jetzt mal von einer Radarmessung aus.

 

Für den Fall das du mit Radar gemessen wurdest, dürfte der Zeitpunkt, als die Fotoauslösung stattgefunden hat, deutlich vor dem :mecker: liegen . Bei einem Messwinkel von 20 Grad und einer Entfernung deiner Fahrspur (Mitte) von der Radarantennenmitte von 4 Meter dürfte der wohl bei mindestens 10 Metern (eher 13m) vor der Antenne liegen.

 

Erst nachdem du den Radarstrahl verlässt wird die Messsung (vom Messgerät) für gültig erklärt. Die Behörde könnte also damit argumentieren das du mit X km/h in den Bereich des Streckenverbotes eingefahrten bist. (Gabs da nicht mal einen Fall wo die Lichtschranke kurz vor dem Ortsschild aufgebaut wurde und die Messungen dann vom Gericht für ungültig erklärt wurden?)

 

Vom rechtlichen Standpunkt ist die Messstelle zweifelhaft.

 

Vom messtechnichen Standpunkt halte ich den Messaufbau für nicht korrekt. Da sowhl Beginn und Ende der Messung vor dem VZ stattfinden.

 

Müssen die halt die Blumenübel entfernen und die Haltverbotsschilder entfernen damit derr Messwagen 20m weiter weg (Also insgesamt 25m entfernt vom Verkehrszeichen) parkt. Dann findet die gsamte Messung zweifelsfrei nach dem VZ statt.

 

Du hast keinen Rechtsanspruch das eine Richtlinie eingehalten werden muss.

 

Abwarten was kommt (Handy? Angeschnallt? Sperrfläche befahren?)

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Wenn der Messwagen nach dem Bordstein einegrichtet wurde ist die Messung auch ungültig. Es würde dann eine Messwertverfälschung zum Nachteil des VT entstehen.

 

Wenn der Messwagen unter Zuhilfe der Sperrflächenmarkierung (als Fahrbahnrand) ausgerichtet wurde, wäre eine Innenkuvenmessung der Fall, was wiederum eine Messwertverfälschung zum Vorteil des VT ergeben würde.

 

Insgesamt sehr suspekt diese Messstelle.

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bliebe zu klären, wo der Messpunkt liegt. So wie der da steht ist der Messpunkt sicher noch im 50'er Bereich. Wo das Foto letztendlich gemacht wird ist egal. Das kommt erst später.

Rein rechtlich gilt das Tempo ab Schild, du musst vorher abbremsen um ab dem Schild das vorgeschriebene Tempo zu fahren. Ist zwar 'etwas' praxisfremd aber so ist das nun mal.

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Ich tippe auch mal drauf, daß man noch vor den 30 angemessen wird. Die Meßstelle tauchte hier neulich schon in der Galerie auf, da habe ich mich auch schon über den Null-Abstand gewundert ...

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Hallo,

 

erkenne ich das richtig, dass da ein Fußgängerüberweg ist?

Wenn ja, würden sich hier die gewohnten Kritiker eh in jedem Fall aufregen.

So eben, dass zu nah am Schild geblitzt wurde und andernfals würde das Gemecker sich darauf beziehen, dass ja NACH der Gefahrstelle geblitzt würde.

Ich würde auch erstmal abwarten ob die Messung dem 50er oder 30er Bereich galt.

schade, dass es fürLeute die aus der Probezeit raus sind nichtmehr so einfach eine Nachschulung gibt, denn Deine "Meinung" dass man ab einem Schild reduziert (aber ganz bestimmt DAVOR bereits beschleunigt :) ) find ich sehr drollig, denn mit dieser Begründung rasseln bestmmt EINIGE Fahrer mit ungebremsten 60 und evtl mehr an diesem Fußgängerüberweg vorbei, die Straße is ja so schön breit..

Ich gehe mal davon aus, dass Du auch die :90: nicht wirklich eingehalten hast? (wegen der Vermutung der Fachkundigen hier, die Messung beziehe sich auf den :think: Bereich.

Oder wie schon vermutet gar nicht um die Geschwindigkeit sondern ganz andere Dinge.

Bin auf jeden Fall gespannt.

Ich vermute aber, dass Du beim Einspruch an den Fußgängerüberweg erinnert werden wirst.

 

 

Rein rechtlich gilt das Tempo ab Schild, du musst vorher abbremsen um ab dem Schild das vorgeschriebene Tempo zu fahren. Ist zwar 'etwas' praxisfremd aber so ist das nun mal.

WAS um alles in der Welt ist daran praxisfremd?

Ich halte das immer so und bin bisher selten mit mehr als 5 km/h zuviel an nem Schild vorbei gekommen und habe dazu noch nie eine Gefahrbremsung gebraucht.

Gut, mein Auto fährt nu nicht SO schnell, aber wenn ich es sogar regelmäßig schaffe von :mecker: (da fahre ich aber auch maximal 160) zeitnah auf :think: zu reduzieren, dann ist

es grade innerorts von :think: auf :think: reduziert absolut machbar und zumutbar bereits am Schild 30 zu fahren, ich denke auch nicht, dass man mit 31 oder 32 geblitzt wird.

 

lg

Fraukie

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Also wenn wirklich aus dem PKW geblitzt wurde halte ich das für fragwürdig.

Vorausgesetzt es wurde die :mecker: überwacht und nicht vielleicht die :think:

 

Mir ist auf dem Bild aber etwas anders aufgefallen ...

Was ist das da ein ganzes Stück hinter dem PKW?

Von der Form her könnte es ein Speedoguard sein

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@Tekko-echt

Wenn ich die Bilder aus der Galerie noch richtig in Erinnerung habe, wurde da aus dem Golf mit 2 Radar, also beidseitig gemessen.

Die Heckmessung sollte also, sofern sie die 30 betrifft, mehr als grenzwertig sein.

PS: Kann noch mal jemand die Serie ausfindig machen? Ist noch nicht allzu lange her.

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schade, dass es fürLeute die aus der Probezeit raus sind nichtmehr so einfach eine Nachschulung gibt, denn Deine "Meinung" dass man ab einem Schild reduziert (aber ganz bestimmt DAVOR bereits beschleunigt :think: )

SCNR:

Und was würde wohl passieren, wenn man dieses Prinzip auf STOP-Schilder oder Ampel ausdehnen würde :mecker:

 

Wenn das eine Radarmessung ist, dürfte der eigentliche Meßbereich wenn überhaupt nur ganz knapp

auf Höhe des Schildes liegen. Um das aber genau ausrechnen zu können, benötigt man den genauen Abstand

der Radarantenne zur Straßenmitte und dem Schild. Das müßte im Protokoll dokumentiert sein

und kann dann von einem SV nachgeprüft werden.

Aber wenn die das - wie oben geschrieben - tatsächlich häufiger machen, könnte man meinen, dass die das schon richtig

ausgetüftelt haben.

Außerdem kann man vermutlich mit Kenntnis der Auslöseverzögerung und der Position des Fahrzeuges auf dem

Bild zurückrechnen, ob die Messung ggf. vor dem Schild stattgefunden hat.

 

 

@Bluey

Mal angenommen der (theoretische) Meßpunkt läge 10 cm vor dem Schild.

Wäre es zulässig, von dieser Geschwindigkeit - und der Annahme der maximal

möglichen Verzögerung bei dem der Blitzer noch auslösen würde - auf die Geschwindigkeit

auf Höhe des Schildes zu schließen ?

 

 

AnReRa

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Mit einem Radarstrahl wird man da wohl schon vor dem Schild oder in Höhe des Schildes gemessen. Halte ich für ungültig, dem Bürger nicht zumutbar und eine Frechheit. Wo ist das denn?

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Also wenn wirklich aus dem PKW geblitzt wurde halte ich das für fragwürdig.

Vorausgesetzt es wurde die :mecker: überwacht und nicht vielleicht die :think:

 

Mir ist auf dem Bild aber etwas anders aufgefallen ...

Was ist das da ein ganzes Stück hinter dem PKW?

Von der Form her könnte es ein Speedoguard sein

 

Ja wenn da mit dem Speedogard gemessen wird passt es mit dem abstand zum :think:

 

Fraglich ist aber nach wie vor, wie die dann den Container eingemessen haben und wie die Sperrfläche zum Fahrbahnrand verläuft...ist dann die Fahrspur des VT noch immer parallel? Wenn ich mir die Sperrfläche vor der Verkehrsinsel anschau wohl nicht. ?

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Also wenn aus dem Heck des Wagens gemessen wird, ist das eine Frechheit sondersgleichen.

Sofern das hinten Eingekreiste eine Blitztonne ist, bewegt es sich noch im vertretbaren Rahmen in meinen Augen.

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@Bluey

Mal angenommen der (theoretische) Meßpunkt läge 10 cm vor dem Schild. Wäre es zulässig, von dieser Geschwindigkeit - und der Annahme der maximal möglichen Verzögerung bei dem der Blitzer noch auslösen würde - auf die Geschwindigkeit auf Höhe des Schildes zu schließen ?

Ich glaube nicht. Entscheidend dürfte hier der tatsächliche Meßpunkt sein. Ich muß aber eingestehen, daß ich so einen Fall noch nie hatte, da wir so knapp nicht messen.

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Ich glaube nicht. Entscheidend dürfte hier der tatsächliche Meßpunkt sein. Ich muß aber eingestehen, daß ich so einen Fall noch nie hatte, da wir so knapp nicht messen.

Wieso sollte man das nicht rück- (bzw. besser vorrechnen) dürfen?

Wenn das Gerät anständig eingerichtet ist und man den/die Messpunkt(e) gut erkennen oder sicher bestimmen kann, dann kann man - eine scharfe Bremsung des Kfz-Führers vor dem Vz. unterstellt - durchaus unter Abzug einer ausreichenden Rechenfehlertoleranz verwertbare Ergebnisse bekommen.

 

Ich wüsste nicht, woran eine solche Methode scheitern sollte; abgesehen von der Tatsache, dass wohl ein Abweichen vom Regelsatz wegen atypischer Tatumstände evtl. geboten wäre!?

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Ich habe in der Vergangenheit schon die abenteuerlichsten Urteile erlebt. Da bedarf es nur eines pfiffigen Anwalts und eines Gutachtens. Das ganze dann noch gepaart mit einem möglicherweise jungen und unerfahrenen, auf jeden Fall aber unsicheren Richter und schon kannste das vergessen.

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Beim Radar gibt es keinen genau zu berchnenden Messpunkt. Beim Durchqueren des Radarstrahles wird ein Histogramm aufgezeichent. Nach 340 (oder warens 320?) Werten wird das Foto ausgelöst. Das Histogramm wird dann solange mitgeschrieben bis das Fahrzeug den Radarstahl wieder verlässt. Wenn Abweichungen von mehr als 2 km/h entstehen wird die Messung verworfen = FFF

 

Je nachdem wie gut/schlecht das Fahrzeug reflektiert kann der Aufbau des Histogramm früher oder auch später beginnen. Auch welche Range eingestellt wird spielt hierbei eine Rolle.

 

Ein Gutachter kann keinen ´genauen´ Messpunkt berechnen kann.

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Ein Gutachter kann keinen ´genauen´ Messpunkt berechnen kann.

Ein näherungsweise bestimmter Messpunkt mit ausreichendem Toleranzabzug sollte da reichen.

 

.... aber nicht wenn wirklich aus dem PKW gemessen wurde. Dazu ist der Abstand zum Schild zu gering - sprich die Toleranzen werden dafür zu groß. Besonders im "niedrigen" Geschwindigkeitsbereich ist der Auslösepunkt bei gleichem PKW recht unterschiedlich.

 

@pober schreibst doch gar nix zu dem bisher vorgebrachten

In welcher Stadt war denn die Messung und bist du sicher das du aus dem PKW geblitzt wurdest und nicht zufällig aus der "Kiste" vor dem PKW?

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...

Danke für die Erläuterung (ich dachte immer es werden nur 'ne handvoll Messungen bis zur Auslösung

des Fotos gemacht).

Aber wie soll das dann mit der Schablone (bzw. den Kerben am Bildrand) funktionieren,

wenn da mehrere Fahrzeuge im Bild sind ?

Klar, das erste Fahrzeug das in dem Meßbereich eintritt wird die Messung starten, aber wenn nun

ein anderes Fahrzeug das erste mit 2 km/h im Meßbereich überholt, werden dem ersten Fahrzeug dann

nicht dessen +2 km/h zugeordnet (Oder ist dieser mögliche 'Fehler' in den mindestens 3 km/h

Toleranz berücksichtigt) ?

Nichtsdesdotrotz ist die Diskussion bzgl. Meßpunkt und Position des Schildes dann aber hinfällig.

Der Blitz wir demzufolge ja ausgelöst, wenn das Fahrzeug über den Öffnungsbereich der Radarkeule

die Geschwindigkeit hält (also vom Eintritt mit der Fahrzeugfront bis zum Austritt des Fahrzeughecks) .

Es reicht also, wenn die Position so gewählt ist, das das Heck des Fahrzeuges die Meß-Keule nach dem Schild verläßt.

Bei einem Messwinkel von 20 Grad und einer Entfernung deiner Fahrspur (Mitte) von der Radarantennenmitte

von 4 Meter dürfte der wohl bei mindestens 10 Metern (eher 13m) vor der Antenne liegen.

Wenn man jetzt noch annimmt, dass die Radarantenne links von der Fotoeinheit im Fahrzeug montiert sein kann, bleibt da u.U. nur noch ein

Abstand von 2 m und (abzüglich der Fahrzeuglänge) landen wir dann bei deutlich weniger als 10m wo das gemessenen

Fahrzeug die 20° (+ 2.5°) Öffnungswinkel der Radarkeule verläßt.

 

Gruß,

AnReRa

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Aber wie soll das dann mit der Schablone (bzw. den Kerben am Bildrand) funktionieren,

wenn da mehrere Fahrzeuge im Bild sind ?

Die Auswertebereiche sind sehr Grosszügig ausgelegt. ...passt die Antwort oder hast du was anderes gemeint?

 

 

 

Klar, das erste Fahrzeug das in dem Meßbereich eintritt wird die Messung starten, aber wenn nun

ein anderes Fahrzeug das erste mit 2 km/h im Meßbereich überholt, werden dem ersten Fahrzeug dann

nicht dessen +2 km/h zugeordnet (Oder ist dieser mögliche 'Fehler' in den mindestens 3 km/h

Toleranz berücksichtigt) ?

Bei einem abfliessenden Fahrzeug ist das kein problem da das Gerät dies erkennt.

 

Na so toll kenn ich mich jetzt auch nicht aus um da die Antwort zu geben. Da aber bei 2 Fahrzeugen (in gleicher Richtung) im Auswertebereich die Messung für ungültig erklärt wird (Auswertevorschrift) ist es egal ob am Ende der Messung dann ein Messwert oder FFF eingeblendet wird.

 

Wenn ich mir die

PTB-Anforderungen

Messgeräte im Straßenverkehr PTB-A 18.11

Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte

 

3 Allgemeine Anforderungen

...

3.2 Zuordnung von Messwerten zu Fahrzeugen

Die Konstruktion des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes muss für alle eichrechtlich relevanten

Betriebsarten eine eindeutige Zuordnung eines Geschwindigkeitsmesswertes zu einem Fahrzeug ge-

währleisten.

Werden innerhalb eines Messvorganges die Geschwindigkeiten mehrerer Fahrzeuge gemessen und

dokumentiert, sind die Werte den Fahrzeugen eindeutig zuzuordnen (z. B. durch Angabe der Fahrspur).

...

anschau würde ich behaupten das ein Regulärer Messwert eingeblendet wird. Hatte da ja schon mal mit Bluey drüber diskutiert, der meinte das dann die Messung automatisch annuliert wird.

 

Nichtsdesdotrotz ist die Diskussion bzgl. Meßpunkt und Position des Schildes dann aber hinfällig.

Der Blitz wir demzufolge ja ausgelöst, wenn das Fahrzeug über den Öffnungsbereich der Radarkeule

die Geschwindigkeit hält (also vom Eintritt mit der Fahrzeugfront bis zum Austritt des Fahrzeughecks) .

Naja, nach diesen 340 Vorabmessungen gibt das Gerät das Signal zum Auslösen des Fotos an den Recorder. Der hat ja auch noch Auslöseverzögerung. Alles nicht so einfach (...daher auch der grosszügige Auswertebereich?)

 

Es reicht also, wenn die Position so gewählt ist, das das Heck des Fahrzeuges die Meß-Keule nach dem Schild verläßt.
Bei einem Messwinkel von 20 Grad und einer Entfernung deiner Fahrspur (Mitte) von der Radarantennenmitte

von 4 Meter dürfte der wohl bei mindestens 10 Metern (eher 13m) vor der Antenne liegen.

Wenn man jetzt noch annimmt, dass die Radarantenne links von der Fotoeinheit im Fahrzeug montiert sein kann, bleibt da u.U. nur noch ein

Abstand von 2 m und (abzüglich der Fahrzeuglänge) landen wir dann bei deutlich weniger als 10m wo das gemessenen

Fahrzeug die 20° (+ 2.5°) Öffnungswinkel der Radarkeule verläßt.

Ich war da schon Grosszügig mit meiner Behauptung (Fahrbahnmitte) Die Vorabmessung findet ja bereits dann statt wen die linke Fahrzeugfront den Radarstrahlbereich erfasst. Bei einem schmalen Auto wären das 1 Meter.

 

Dann kommt noch der Abstand hinzu der vom Fahrzeug zum Fahrbahnrand vorhanden ist = ca 2 ( Sperrfläche)

 

Dann der Abstand vom Fahrbahnrand zur Radarantennenmitte = 1m ( Bordstein <-> Auto 25cm + Hälfte der Pkwbreite = 75cm)

Mir ist kein Messwagen bekannt der als Fahrzeugeinbau links (also Fahrerseite) eine Radareinrichtung hat. Nicht ohne Grund (Fototechnische Gründe) empfielt dei BA ja 1,5 Meter abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten. Warum sollten die dann links ein Fahrzeugeinbau machen? 6F nach Rechts versetzt ja, aber nach Links? :nick:

 

Kathete a= 4, Kathete b= 10.994m bei einem alpha von 20 Grad.

 

Im günstigsten Fall müssten 17,5 Grad angenommen werden da ja der Radarsrahl 5 Grad breit ist.

 

Kathete a= 4, Kathete b= 12.686m bei einem alpha von 17,5 Grad.

 

Ab dieser Entfernung kannst du von mir aus 340 Werte dazurechnen. Da bis zur Fotoauslösung auf jedenfall ein gesichertes Messergebnis zustandegekommen ist. (Frag mich jetzt nicht nach einer Formel ; hat aber bestimmt mit der Frequenz des Radargerätes zu tun)

 

Wenn zum Beispiel ein Fussgänger durch den Radarstrahl läuft, verwirft das Messgerät die Messung nicht, sondern blendet das Mssergebniss ein, weil das Gerät ´denkt´ das Kfz hat den Radarstarhl verlassen.

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Das heißt aber nicht, dass ein etwas mutigerer Richter das nicht durchaus mal durchgehen lassen könnte...

Sicher. Fraglich ist aber, wie viele mutige Richter es denn gibt.......

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anschau würde ich behaupten das ein Regulärer Messwert eingeblendet wird. Hatte da ja schon mal mit Bluey drüber diskutiert, der meinte das dann die Messung automatisch annuliert wird.

Nun, meinen Erfahrungen mit dem Multa 6F zufolge ist dem auch so.

 

Wenn zum Beispiel ein Fussgänger durch den Radarstrahl läuft, verwirft das Messgerät die Messung nicht, sondern blendet das Mssergebniss ein, weil das Gerät ´denkt´ das Kfz hat den Radarstarhl verlassen.

Kühne Behauptung. Schon mal ausprobiert? Ich habe noch nie einen Fußgänger messen können. Das Gerät hat nicht einmal reagiert.

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Nun, meinen Erfahrungen mit dem Multa 6F zufolge ist dem auch so.
Zugegeben, damit habe ich keine praktische Erfahrung, ich habe nur die BA vom 6F :nick:

 

Kühne Behauptung. Schon mal ausprobiert? Ich habe noch nie einen Fußgänger messen können. Das Gerät hat nicht einmal reagiert.

Fussgänger dürfte man nicht mit dem Radar messen können. (Im gegensatz zur LS :rofl: ) Die sind zu langsam, durch die Armbewegungen sollte das Messgerät die Messung dann verwerfen...

 

Daher meine Aussage im Zusammenhang mit dem Satz darüber sehen. Also in dem Sinne das Irgendwas (Fussgänger / Radfahrer / Kinderwagen) die Messung vorzeitig beenden kann.

 

Kennst du das Messfoto wo nur eine Oma mit Tragtasche zu erkennen ist? Sonst garnichts, also auch kein Kfz? So ähnlich ist auch das entstanden. Nach der Vorabmessung wurde das Foto ausgelöst und dann ist die Oma genau in dem Zeitpunt durch den Radarstrahl gelaufen und hat das Auto durch ihren Körper und die Tasche verdeckt. Oder meinst du, das durch den Körper die Radarstrahlen durchgeganden sind? Ich nicht. Dann dürften ja auch keine Radfahrer Fotos auslösen...

 

Sehr schön ist das Phänomen zu erkennen wenn man ( bei :nick: ) einem langen Lkw von gegenüber (also mit der Frontanlage als Rechtsmessung) misst, der Lkw in die Bremsen steigt und das Messgerät die Messung vorzeitig beendet, weil ein Pkw durch den Radarstrahl (zwischen Radarwagen und Lkw) fährt.

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Kühne Behauptung. Schon mal ausprobiert? Ich habe noch nie einen Fußgänger messen können. Das Gerät hat nicht einmal reagiert.

Theoretisch wäre das aber machbar. Schon viel kleinere Sünder wurden gemessen und geblitzt: aus dem Landkreis LDS/Brandenburg gibt es ein Mess-Foto, auf dem eine Fliege (kein Witz!) in den Radarstrahl flog und ein perfektes Bild hinterlassen hat. Selbst gesehen :nick: bei einer Aussstellung. Die Geschwindigkeit hab ich aber nicht mehr im Kopf.

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Selbst gesehen :rofl: bei einer Aussstellung.

Bezweifle ich nicht. :nick:

 

Ähm,

 

wenn die Fliege auf dem Bild war, muss sie doch recht nah an der Optik gewesen sein, war sie schrarf abgebildet, ich mein nur wegen der Tiefenschärfe.

 

Und wenn sie wirklich dicht an der Optik war, wie kommt sie denn in den Meßstrahl? :nick:

 

MfG.

 

hartmut

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Also wenn wirklich aus dem PKW geblitzt wurde halte ich das für fragwürdig.

Vorausgesetzt es wurde die :nick: überwacht und nicht vielleicht die :rofl:

 

Mir ist auf dem Bild aber etwas anders aufgefallen ...

Was ist das da ein ganzes Stück hinter dem PKW?

Von der Form her könnte es ein Speedoguard sein

 

Ja wenn da mit dem Speedogard gemessen wird passt es mit dem abstand zum :nick:

 

Fraglich ist aber nach wie vor, wie die dann den Container eingemessen haben und wie die Sperrfläche zum Fahrbahnrand verläuft...ist dann die Fahrspur des VT noch immer parallel? Wenn ich mir die Sperrfläche vor der Verkehrsinsel anschau wohl nicht. ?

 

 

Habe noch ein Bild aus einer anderen Perspektive. Wurde tatsächlich aus dem Kofferraum beblitzt...

 

http://img90.imageshack.us/img90/3672/bild008ez6.jpg

 

Ein Gutachter kann keinen ´genauen´ Messpunkt berechnen kann.

Ein näherungsweise bestimmter Messpunkt mit ausreichendem Toleranzabzug sollte da reichen.

 

.... aber nicht wenn wirklich aus dem PKW gemessen wurde. Dazu ist der Abstand zum Schild zu gering - sprich die Toleranzen werden dafür zu groß. Besonders im "niedrigen" Geschwindigkeitsbereich ist der Auslösepunkt bei gleichem PKW recht unterschiedlich.

 

@pober schreibst doch gar nix zu dem bisher vorgebrachten

In welcher Stadt war denn die Messung und bist du sicher das du aus dem PKW geblitzt wurdest und nicht zufällig aus der "Kiste" vor dem PKW?

 

 

Vielen Dank erstmal für die rege Beteiligung. Die Messung erfolgte in Alsdorf / NRW. Bin mir absolut sicher, dass die Messung aus dem Kofferraum erfolgte...

 

http://img70.imageshack.us/img70/8647/bild009yo0.jpg

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Jetzt mal eine Frage?

 

Mal durch die Heckscheibe geblickt. Der Fahrersitz ist leer, hat nicht viel zu sagen, der Beifahrerplatz könnte leer sein, und der Blick durch die Heckscheibe sieht eigentlich auch etwas anders aus wenn die Messtechnik drin ist.

 

Gibt es das Bild auch in etwas besserer Qualität?

 

MfG.

 

hartmut

post-3630-1214649988_thumb.jpg

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Mal abgesehen von der Qualität des Fotos... Das wird schon eine Messung sein. Das bezweifle ich nicht.

 

Für meine Geschmack ist aber die Position des Wagen mehr als bescheiden gewählt worden. Ich denke, dass dort gar klar ein Parkverbot gilt. Nicht umsonst ist dort eine Sperrfläche, die erst überfahren werden muss. Daher fällt das Fahrzeug dort ganz besonders auf.

 

Wer dort noch reinrauscht, der ist wirklich blind. Ich schätze, dass die Trefferquote des Parasitengeschwaders deutlich unter 2 % der vorbeifahrenden gelegen haben dürfte.

 

@pober: Frage mal bei Straßenverkehrsamt nach den Ergebnissen der Messung. Die sollten dir die i.A. zur Verfügung stellen. Freundliche Frage vorausgesetzt.

 

MfG

Prince

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Ist das denn wirklich das erste :nick: Schild oder hat der TE hier was übersehen? :nick:

Nur das kann die Lösung sein...

 

Dann passt alles, Aufstellbedingungen sind (dank des zweiten geuppten Bildes) Augenscheinlich OK ( bei einer Messung aus dem Kofferraum).

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Jetzt mal eine Frage?

 

Mal durch die Heckscheibe geblickt. Der Fahrersitz ist leer, hat nicht viel zu sagen, der Beifahrerplatz könnte leer sein, und der Blick durch die Heckscheibe sieht eigentlich auch etwas anders aus wenn die Messtechnik drin ist.

 

Gibt es das Bild auch in etwas besserer Qualität?

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Habe die Bilder mit einem Handy aus der Hüfte geschossen. Bin schliesslich auf solche Situationen nicht vorbereitet und wollte den Messmenschen auch nicht um ein Porträt bitten:)) Nein, mal im Ernst. Weil mich die Situation so geärgert hat, bin ich ausgestiegen, habe mir die Sache angesehen und Fotos gemacht. Ist auf jeden Fall ein mobiler Blitzer. Kennzeichen habe ich auch...

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Die Messung erfolgte in Alsdorf / NRW.

Auweia, NRW! Volltreffer! Da gibt es hier ein :nick: -Expertenteam. Dieses Dreamteam hat diesbezüglich keine Richtlinien mehr zu beachten. Messungen können nach dem Schild mit Abstand einer Papierblattdicke erfolgen.

:nick:

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@m3_

 

Bevor Du mal wieder standardmäßig :nick: und rum- :nick: , solltest Du Dir vielleicht lieber einmal überlegen, ob nicht doch ein weiteres VZ im Vorfeld aufgestellt ist.

 

Naja, Alsdorf, nähe Aachen, da wird's schon reichlich südlich und die Leuts auch merkwürdiger. :rofl:

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Hartmut/Bluey: Das Foto zeigt die Fliege klar und deutlich (okay, die einzelnen Facetten der Augen etc. kann man nicht erkennen.. ;). Fehlmessung ist logisch - welcher Polizist misst schon freiwillig Fliegen... :rofl:

 

Wenn sie volle Kanne im richtigen Winkel erst in den Messstrahl und dann vor die Linse fliegt, geht es, war ja zu sehen. Für nähere Auskünfte wende man sich an den Schutzbereich Dahme-Spreewald in LDS/Brandenburg (die ham das Foto ausgestellt).

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Normalerweise kann man keine Fliege aufs Foto bekommen. Dafür ist die Entfernung des Objektives zu weit eingestellt und soviel Tiefenschärfe hat es nicht um eine Fliege in der Nähe abzubilden. Und wenn sie weiter weg ist sieht man sie nicht mehr.

War dann höchstens ein gestelltes Foto mit "abnormer" Entfernungseinstellung.

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Bevor Du mal wieder standardmäßig :rofl: und rum- :wub: , solltest Du Dir vielleicht lieber einmal überlegen, ob nicht doch ein weiteres VZ im Vorfeld aufgestellt ist.

@bluey: dies Verkehrzeichen mit "auf 200 Meter Länge" deutet grundsätzlich auf das erste :yawn: er Schild hin, wie es auch vom Threaderöffner hervorgeht. Die :lol: sind in der Stadt ( :( ) eingebettet.

Ich bin kein Radarexperte, aber der Radarwagenabstand zum Schild ist und bleibt ungeheuerlich.

;)

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Nun, in einer nachmittaeglichen Talkshow auf einem dieser Privatsender mit intellektuellem Tiefgeschossniveau wuerde man Dich sicherlich als Verkehrsexperten ankuendigen. Waere ich mit der Erstellung des Bildschirmtextes fuer den Vor- und Abspann betraut, wuerde ich jedoch das "s" gegen ein "t" austauschen.... ;)

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