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Führerscheinentzug Und Schwerbehinderung


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Hallo!

 

Ich habe folgendes Problem und weiß nicht mehr weiter. Gestern nach dem Portugalspiel wurde ich angehalten und nach dem "Blasen" ging es zur Polizei. Dort auf dem Atemtestgerät hatte ich um die ein Promille. Später kam dann noch der Arzt und nahm mir Blut ab, Ergebnis habe ich natürlich noch nicht. Auch der Führerschein wurde von der Polizei eingezogen...

 

Ich habe Scheiße gebaut, dass weiß ich. Nur habe ich noch folgendes Problem. Ich bin Querschnittsgelähmt und zu 100 % Schwerbehindert. Zudem Berufstätig und auf mein Auto angewiesen, kann nicht mit dem Bus zur 20 km entfernten Arbeit fahren. (gut, würde evtl. mit Fahrgemeinschaft klappen). Ich brauche natürlich den Wagen auch zum Einkaufen und alles. Kein Laden in der näheren Umgebung. Weiterhin bin ich seit Januar mit einer Druckstelle krank geschrieben, muß die meiste Zeit liegen und 2x die Woche zum Verbinden in die Stadt. Was aber noch wichtig ist, meine pflegebedürftige Mutter nach einem Schlaganfall. Um sie kümmere ich mich mit (Essen, Arztbesuche und alles).

 

Meine Frage ist nun, ob es die Möglichkeit gibt, jetzt schon was zu unternehmen und nicht auf die erste Post zu warten. Ich habe Mist gebaut, keine Frage, aber es muß da doch eine Möglichkeit geben? Ich möchte mich nicht um die Strafe drücken, aber gibt es nicht Möglichkeiten den Führerschein bis zu einer Verhandlung, bzw. Bescheid vom SVA zu behalten?

 

Wäre nett wenn mir einer helfen könnte...

 

Dieses Urteil konnte ich finden:

 

Verkehrsrecht

Fahrverbot: Härtegrund Schwerbehinderung

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit relativer Fahruntüchtigkeit (0,8 bis 1,1 Promille) wird im Regelfall ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Hiervon kann nur in besonderen Härtefällen (z. B. Existenzverlust) abgesehen werden. Bei Vorliegen einer hundertprozentigen Schwerbehinderung kann ein solcher Härtegrund zu bejahen sein. Im Fall eines Rollstuhlfahrers mit Querschnittslähmung ist stets von einem Fahrverbot abzusehen. Nicht zwingend liegt jedoch ein Härtegrund bei einer anderen Gehbehinderung vor, wenn der Betroffene die notwendigen Fahrten und Besorgungen durch geeignete organisatorische Maßnahmen (Unterstützung durch Freunde und Verwandte, Einsatz eines professionellen Fahrdienstes) während der Zeit des Fahrverbots erledigen lassen kann.

 

Beschluss des OLG Brandenburg vom 10.03.2004

1 Ss (OWi) 37 B/04

DAR 2005, 658

 

 

Nur wie sieht es für JETZT aus?

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Bis zu einem Promillewert von 1,09 wird es sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen ja bei einer OWi bleiben.

 

Dann bekommst du deinen FS auch sofort wieder, wenn das Ergebnis vorliegt. Irgendwann kommt dann halt der BGB mit den FV.

Hiergegen musst du dann vorgehen.

 

Du kannst natürlich auch versuchen schon im voraus mit der Behörde über den Tausch FV in höhere Geldbuße zu verhandeln.

 

Über 1,09 Promille wirst du keine Chance haben ohne Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate herum zu kommen.

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Bis zu einem Promillewert von 1,09 wird es sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen ja bei einer OWi bleiben.

 

Dann bekommst du deinen FS auch sofort wieder, wenn das Ergebnis vorliegt. Irgendwann kommt dann halt der BGB mit den FV.

Hiergegen musst du dann vorgehen.

 

Du kannst natürlich auch versuchen schon im voraus mit der Behörde über den Tausch FV in höhere Geldbuße zu verhandeln.

 

Über 1,09 Promille wirst du keine Chance haben ohne Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate herum zu kommen.

 

 

Danke schonmal für die Antwort und Hilfe. Also heißt das für mich, dass ich erstmal das Ergebnis der Blutprobe abwarten muss, ich unter 1,09 Promille meinen Lappen SOFORT wiederbekomme und später dann Post vom SVA bekomme, wann ich meinen Führerschein abgeben muß?

 

Gibt es evtl. eine Möglichkeit den Führerschein eher bis zur Ermittlung des Blutwertes wieder zu bekommen? Und wie lange dauert der Spaß normalerweise?

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Wäre ja noch schöner, erst saufen, sich dann erwischen lassen und auf einmal nen Freifahrtschein wegen Schwerstbehinderung aus dem Ärmel ziehen :whistling:

 

 

Bei besonderen Härtefällen gibt es ja auch kein Fahrverbot. Wenn ich irgendwo in der Stadt wohnen würde, dann würde es mich nicht jucken, aber in meiner Situation (wohne in einem Kaff, kein Taxiunternehmen in der Nähe, Lebensmittel 6 km entfernt, 2x die Woche Krankenhaus (20km weg), ich kann hier nicht mit dem Bus fahren, meine Ma mit Schlaganfall zum Arzt usw., usw). Meine Ma war fast ein Jahr im Heim gewesen und ich musste dafür selbst 10.000 € bezahlen und bekomme z. Zt. nur Krankengeld, finanziell sieht es also weniger als rosig aus... Also ich würde da nicht unbedingt von Freifahrtschein sprechen, kommt IMMER auf den Einzefall an, oder?

 

Ich habe mich auch nicht bewußt an eine Grenze rangesoffen. Trinke normalerweise gar nix oder max. ein großes Schuß, dann gibt es Wasser oder Cola. Aber an dem Tag kamen viele Sachen zusammen. (Was es nicht entschuldigen soll). Hätte mich auch keiner erwischt, aber da ich noch einen Kumpel nach Hause fahren wollte, habe ich die grünen Jungs auf dem anderen Weg getroffen...

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Hallo,

 

habe ich das richtig verstanden, dass nach diesem Urteil ein Rollstuhlfahrer einen Freifahrtschein hat?

 

 

Viele Grüße,

 

Shortshifter

Nein, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

 

Die Umwandlung kann auch bei nicht behinderten Personen erfolgen, wenn eben die Voraussetzungen vorliegen.

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Hallo Gast225,

 

jetzt bin ich doch etwas verwirrt.

 

Im Fall eines Rollstuhlfahrers mit Querschnittslähmung ist stets von einem Fahrverbot abzusehen.

Das klingt für mich nicht gerade nach einer Einzelfallentscheidung, sondern nach einer Pauschalbetrachtung. Und das ist immerhin wörtlich aus dem Urteil zitiert. Was stimmt denn nun?

 

 

Viele Grüße,

 

Shortshifter

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