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Gemeinde blitzt auf Landesstraße


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Guest schlaubi

Hallo zusammen,

 

bin geblitzt worden auf einer Landesstraße. 50 km/h war erlaubt, tatsächlich bin ich nach Abzug der Toleranz 93 km/h gefahren.

:angry:

Nun versuche ich natürlich irgendwie um das Fahrverbot rumzukommen.

Der "Blitzer" war ein Hippo mit Laserkamera von der Gemeinde. Allerdings wurde auf einer Landesstraße gefilmt.

Ist das überhaupt zulässig, hat die Gemeinde hier überhaupt Kompetenzen?

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Guest schlaubi
Ist das überhaupt zulässig, hat die Gemeinde hier überhaupt Kompetenzen?

 

Ja, und selbst wenn nicht, würde das nichts an deinem Verstoß ändern.

Naja, ist schon klar, dass ich zu schnell war, will ich auch gar nicht beschönigen.

Aber wenn die Gemeinde hierzu nicht befugt war, dann liegt für diese Vorgehensweise doch keine Ermächtigung vor. Schließlich sind die Kompetenzen doch klar verteilt. Es kann sich doch nicht jeder an den Straßenrand stellen und blitzen. Sonst mach ich das auch bei Gelegenheit mal....

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Guest Michael
Es kann sich doch nicht jeder an den Straßenrand stellen und blitzen. Sonst mach ich das auch bei Gelegenheit mal....

:D

Nein, es darf sich gewiß nicht jeder an den Straßenrand stellen - aber ich glaube kaum, daß du eine Polizeibehörde bist :angry:

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Also so weit ich weis darf in LSA die Gemeinde nur im Gemindegebiet blitzen.

 

Das klingt zwar sehr gut, aber der Haken ist, überall da wo die Gemeinde nicht blitzen darf oder will, kann es der zuständige Landkreis machen. Oder eben die Polizei.

 

Somit hat vielleicht der Landkreis seine Mitarbeiter auf Fotos sammeln geschickt.

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Guest schlaubi

Also, ich war zu schnell im Hessenland unterwegs...

 

Und ich bin mir ganz sicher, dass es ein Hilfspolizist :angry:

von der Gemeinde war, und nicht vom Landkreis. Denn wir sind nur eine kleine Gemeinde und der Typ ist bekannt (und beliebt) wie ein bunter Hund... :D

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Guest Michael

@schlaubi:

 

Hessische Verordnung über die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahnung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 und § 24a des Straßenverkehrsgesetzes vom 07.04.1992 (GVBl. I 134; II 61-42):

 

"§ 1: Zuständige Verwaltungsbehörde [...] ist das Regierungspräsidium Kassel als Bezirksordnungsbehörde, soweit sich aus den §§ 2 und 3 nichts anderes ergibt.

 

§ 2: In der Stadt Frankfurt am Main [...]

 

§ 3: Unbeschadet der Zuständigkeit nach § 1 sind auch die Bürgermeister (Oberbürgermeister) [...] einschließlich der Erteilung von Verwarnungen, der Erhebung von Verwarnungsgeldern, der Einstellung von Verfahren [...] zuständig. [...]"

 

Zudem § 44 des hess. Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs in der Fassung vom 08.02.2001:

 

"Geldbußen [...] und Verwarnungsgelder [...] fließen der jeweiligen Gemeinde oder Landkreis zu"

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Guest schlaubi

Danke @ Michael für die Antwort :130:

 

Muss ich das so verstehen, dass die Gemeinde also überall blizen darf? Kommt mir komisch vor, zumal da auch nix von der Polizei steht, die das ja wohl unstreitig darf.

Das hätte doch die Folge, dass die Gemeinde sogar auf BAB blitzen dürfte. Gibt es nich doch eine Einschränkung auf das Gemeindegebiet bzw. auf Gemeindestraßen ??? :120:

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Guest Michael

@schlaubi:

 

Muss ich das so verstehen, dass die Gemeinde also überall blizen darf? Kommt mir komisch vor, zumal da auch nix von der Polizei steht, die das ja wohl unstreitig darf.
Ich vermute, dir sagen die Begriffe "Gemeindevollzugsdienst" und "Ortspolizeibehörde" nichts?!

 

Ich kenne mich mit dem hessischen Polizeigesetz nicht aus, aber ich vermute mal, daß es in diesem Punkt ähnlich lautet wie das baden-württembergische. Jedenfalls bezieht sich der Zuständigkeitsbereich des GVD bzw. der Ortspolizeibehörde - wie der Begriff schon andeutet - auf den Bereich der jeweiligen Gemeinde, also innerhalb der Markungsgrenzen.

 

Das hätte doch die Folge, dass die Gemeinde sogar auf BAB blitzen dürfte. Gibt es nich doch eine Einschränkung auf das Gemeindegebiet bzw. auf Gemeindestraßen ???

 

Dazu empfehle ich dir den Thread "Kommunales Blitzen auf Autobahnen?".

 

Aber nochmals: Die Frage, welche Behörde wo blitzen "darf", spielt für die Bewertung eines Verkehrsverstoßes keine Rolle - zumal wir auch die näheren Umstände der Messung nicht kennen; u.U. könnte auch ein Zweckverband mehrerer Gemeinden oder eine Amtshilfe vorliegen.

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Guest Koral

@ schlaubi

 

Nun versuche ich natürlich irgendwie um das Fahrverbot rumzukommen.

Mich würde mal interessieren: Wieso versuchst du "natürlich irgendwie um das Fahrverbot rumzukommen"? Weil du einen Monat lang ohne Fahrzeug nicht leben kannst, oder weil du die Bestrafung für den "Verkehrsverstoß" als ungerecht empfindest?

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Guest schlaubi

:120: @ Michael: DANKE für den Hinweis auf den Thread.

Ich galube, ich werde es jedenfalls mal versuchen und die Herrn mal auf meine Ansicht hinweisen. Schaun mer mal, was die so dazu sagen. Werde die kompetente und weise Antwort dann hier bekanntgeben. :130:

 

@ koral: ich kann schon noch einen Monat ohne Auto leben, ganz so groß ist die Abhängigkeit dann auch noch nicht. Ich will hier auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, ob ich mich ungerecht behandelt fühle oder nicht. Fakt ist: Ich bin zu schnell gefahren. Und bin prompt erwischt worden. Ob ich das als gercht oder ungerecht empfinde, spielt dabei doch keine Rolle, oder? Man könnte jetzt natürlich davon anfangen und fragen, ob diese Stelle, an der ich geblitzt worden bin wirklich eine solche ist, an der eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig ist, oder ob die Stadt hier nur versucht, Gld zu kassieren. Aber darauf lasse ich mich hier nicht ein und verweise Dich auf die einschlägigen Beiträge hier im Forum. Mir geht es lediglich darum:

WENN ICH MICH AN DIE GEETZLICHEN REGELN HALTEN MUSS, DANN SOLL DAS BITTE AUCH DIE GEMEINDE, NÄMLICH SICH INNERHALB IHRER KOMPETENZEN HALTEN.

Wenn Du hierzu einen produktiven Beitrag hast, dann würde mich eine Antwort von Dir freuen.

 

Du musst aber doch verstehen, dass keiner so gerne seinen Lappen abgibt. Oder Du etwa? ;)

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Guest schlaubi
Aber nochmals: Die Frage, welche Behörde wo blitzen "darf", spielt für die Bewertung eines Verkehrsverstoßes keine Rolle - zumal wir auch die näheren Umstände der Messung nicht kennen; u.U. könnte auch ein Zweckverband mehrerer Gemeinden oder eine Amtshilfe vorliegen.

@ Michael:

Hab noch was vergessen:

Klar, fest steht, dass ein Verkehrsverstoß vorliegt. Der Verwaltungsakt ist daher insoweit materiell rechtmäßig. Fraglich ist jedoch auch, ob er formell rechtmäßig ist. Das hängt entscheidend davon ab, welche Behörde zuständig ist. Wenn also die unzuständige Behörde den Verstoß feststellt, so ist meiner Meinung nach der Verwaltungsakt rechtswidrig...mit der Folge, dass ich fein raus wäre. Denn eine Heilung kann in diesem Fall nicht stattfinden... ;)

Naja, wahrscheinlich klappt es nicht, aber ein Versuch ist es wert

Schlimmer kann es jedenfalls nicht mehr werden :120:

Nochmal Danke für Deine Antworten!!! :130:

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@Schlaubi

 

Hallo Schlaubi,

 

also ich nehme mal an, dass in Hessen ähnlich Regelungen wie hier bei uns in Baden-Württemberg gelten:

Demnach darf die Landespolizei überall, der Landkreis innerhalb der Landkreisgemarkung und die Gemeinde innerhalb der Gemeindegemarkung blitzen.

 

Doch nun Vorsicht!

Die Gemeinde hört nicht mit dem Ortsschild auf. Dieses weist nämlich nur darauf hin, dass man sich nun außerhalb geschlossener Ortschaften befindet. Gemeinde selbst ist alles, was innerhalb der Gemeindegemarkung liegt (z.B. geschlossene Ortschaften, Wälder, Landstraßen, etc.). Und genau die Gemeindegemarkung ist ausschlaggebend für die Zuständigkeit. Wenn also die Landstraße und der Messort, an dem du geblitzt wurdest innerhalb dieser Gemarkung liegt, dann ist auch die Gemeinde als sogenannte Ortspolizeibehörde zuständig.

 

bye Hope

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Guest schlaubi
@Schlaubi

 

Hallo Schlaubi,

 

also ich nehme mal an, dass in Hessen ähnlich Regelungen wie hier bei uns in Baden-Württemberg gelten:

Demnach darf die Landespolizei überall, der Landkreis innerhalb der Landkreisgemarkung und die Gemeinde innerhalb der Gemeindegemarkung blitzen.

 

Doch nun Vorsicht!

Die Gemeinde hört nicht mit dem Ortsschild auf. Dieses weist nämlich nur darauf hin, dass man sich nun außerhalb geschlossener Ortschaften befindet. Gemeinde selbst ist alles, was innerhalb der Gemeindegemarkung liegt (z.B. geschlossene Ortschaften, Wälder, Landstraßen, etc.). Und genau die Gemeindegemarkung ist ausschlaggebend für die Zuständigkeit. Wenn also die Landstraße und der Messort, an dem du geblitzt wurdest innerhalb dieser Gemarkung liegt, dann ist auch die Gemeinde als sogenannte Ortspolizeibehörde zuständig.

 

bye Hope

@Hope

VIELEN DANK :130:

Du hast mir sehr geholfen. Muss jetzt mal schaun, ob das im Gemeindegebiet war.

Danke :120:

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... Der Verwaltungsakt ist daher insoweit materiell rechtmäßig. Fraglich ist jedoch auch, ob er formell rechtmäßig ist. Das hängt entscheidend davon ab, welche Behörde zuständig ist. Wenn also die unzuständige Behörde den Verstoß feststellt, so ist meiner Meinung nach der Verwaltungsakt rechtswidrig...mit der Folge, dass ich fein raus wäre. Denn eine Heilung kann in diesem Fall nicht stattfinden ...

 

Es reicht nicht allein aus, das ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Hinzukommen muß noch ein Nachteil der dir enstanden ist.

 

Erst dann wäre eine eventuelle Klage begründet.

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:130: O.k., es mag vielleicht sein, daß es irgendwo so etwas gibt. Ich weiß es nicht. Aber i.d.R. dürfte es doch so sein, daß nicht die GEMEINDE, sondern der KREIS (Landrat, PP etc.) den Blitzer unterhält. Und damit hat/hätte sich die Suche nach Gemeindegrenzen erübrigt
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Guest schlaubi

Nee, ich weiss ganz genau, dass mich die Gemeinde geblitzt hat. Damals gab es nämlich ein Riesengespräch darüber, ob sich die Gemeinde ein solch teures (Laser-)Gerät leisten kann.

Aber ich habe trotzdem Pech: Meine Messung fand zwar auf einer Landesstraße, aber innerhalb des Gemeindegebietes statt :120:

Und das reicht nach Auskunft von Hope auch aus. Tja, Pech gehabt. :130:

Aber Danke für Eure Hilfe. ;)

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Es reicht nicht allein aus, das ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Hinzukommen muß noch ein Nachteil der dir enstanden ist.

 

Erst dann wäre eine eventuelle Klage begründet.

@ Gast 225

 

Naja, Führerscheinentzug und 4 Punkte in Flensburg plus fette Geldbuße könnte man fast einen Nachteil nennen, oder ???

:130:

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Guest Michael

@schlaubi:

 

Damals gab es nämlich ein Riesengespräch darüber, ob sich die Gemeinde ein solch teures (Laser-)Gerät leisten kann.
Na, da haben sich wohl ne Reihe Möchtegern-Experten eingemischt - ein Lasermeßgerät ist meines Wissens wesentlich billiger als z.B. ein Radargerät (LEIVTEC spricht z.B., daß die XV2 halb soviel kostet wie ein Radargerät). Frag mich aber nicht nach konkreten Zahlen; ich muß ja so ein Ding nicht kaufen :120:

 

@Guest:

 

Naja, Führerscheinentzug und 4 Punkte in Flensburg plus fette Geldbuße könnte man fast einen Nachteil nennen, oder ???

 

Der Nachteil ist ihm aber nicht durch den Verwaltungsakt als solchen entstanden, sondern durch sein eigenes Verhalten. :130:

Das ist ein ganz großer Unterschied, der hier im Forum oft und gerne verwechselt oder unter den Tisch gekehrt wird.

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  • 1 month later...

Die Leivtec XV2 kostet 20.000 € bis 35.000 €.

 

Das Ordnungsamt meiner Heimatstadt (Hessen) ist fleißig auf den Land/Bundesstraßen im Gemarkungsgebiet (außerhalb Ortsschild) unterwegs, als ich sie darauf ansprach wurde gesagt, dass sie lediglich darauf achten müssen, die Gemarkung nicht zu verlassen.

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Guest Michael
dass sie lediglich darauf achten müssen, die Gemarkung nicht zu verlassen.

Richtig, wobei das aber im Falle einer Mißachtung keine Folgen für die OWi hätte; der Vorgang muß halt dann an die zuständige Stelle abgegeben werden.

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