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Aus leider aktuellem Anlaß muß ich mich heute auch hier in dem Forum anmelden.

 

Ich wurde auf der Autobahn A7 im Kreis Hildesheim auf ca. 650m verfolgt und mit Video vermessen.

Dort gibt es neuerdings Schilder, die das Tempolimit auf tagsüber begrenzen.

Ich hatte es genau andersherum gelesen als 20-6 Uhr.

Nachtruhe kannte ich bisher. Tagsüber, also genau andersherum noch nicht.

Aber leider war es genau andersherum: von 6-20.oo.

Mir wurde der Film gezeigt und ich wurde darüber aufgeklärt, daß diese Maßnahme wegen der hohen Verkehrsbelastung eingeführt wurde.

Nach Abzug der Toleranz wird mir 35km/h zu viel vorgeworfen.

Bis letzte Woche habe ich solche Maßnahmen in meinen 25 Verkehrsjahren noch nicht kennengelernt.

Aber jetzt. Leider.

 

Hat hier schon mal irgendjemand eine Videomessung mit Verfolgung erfolgreich angefochten?

Falls ja: Wie? Mit welchen Argumenten?

 

Ich bin hier noch neu. Da es das Thema bestimmt schon mal gab, würde ich mich auch schon über einen Link freuen.

 

Gruß Martin

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Hallo erstmal,

 

i.d.R. wirst Du mit der Anfechtung wenig erreichen.

Ganz einfach deshalb, weil die Messung an sich ein

sogenanntes "standardisiertes Verfahren" ist,

bei dem bereits alle möglichen Toleranzen zugunsten

des gemessenen berücksichtigt wurden.

 

Hier im Forum hat mal jemand einen Fall geschildert,

bei dem er bzw. sein Anwalt es geschaft haben, die Überschreitung

um ein paar km/h zu reduzieren.

Hier der Thread dazu KLICK

... Wegen der Unwägbarkeiten( und meiner treuen, einsichtigen blauen Augen ?) wurde der Bußgeldbescheid von rund 100 Euro und drei Punkten wie gewünscht auf 40 Euro und einen Punkt geändert ...

 

 

Die Frage ist, ob es Dir ums Prinzip geht - und Dir diese Prinzip

u.U. eine 4-stellige Euro-Summe wert ist - oder ob Du die

75 + 23.50 EUR unter Leergeld verbuchst.

Die Punkte verschwinden ja sowieso nach 2 Jahren.

 

Nachtruhe kannte ich bisher. Tagsüber, also genau andersherum noch nicht.

Aber leider war es genau andersherum: von 6-20.oo.

Tja, dumm gelaufen. Aber zum einen heißt es ja

".. Man wird alt wie 'ne Kuh und lernt immer noch dazu .." :blink:

und zum anderen liegt es leider an Dir, Dich mit neuen Regeln vertraut zu machen.

(z.B. grüner Blechpfeil)

Auf glaube ich nicht, dass das 6-20 Uhr nur unter einem Schild stand.

 

Gruß,

AnReRa

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Das Geld überlebe ich, die Punkte auch.

Was mir Angst macht ist die Wiederholungsfalle bei über 25km.

Ich bin im Aussendienst und sehr viel unterwegs. 1000km in 2 Tagen und mehr kommt vor.

 

Danke für deinen Link.

Ich habe ihn gerade überflogen, muß ihn mir aber nochmal gründlich durchlesen...

 

Martin

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Ich wurde auf der Autobahn A7 im Kreis Hildesheim auf ca. 650m verfolgt und mit Video vermessen.

Dort gibt es neuerdings Schilder, die das Tempolimit auf tagsüber begrenzen.

Niedersachsen wird zum Paradies für Videowagen, mittlerweile ist sind die wichtigen Autobahnen ja komplett limitiert. A7 ist neu, A2 ist von Sachsen-Anhalt bis NRW komplett, A1 jetzt auch komplett von Hamburg bis NRW mit :cool: (6-20 Uhr) :blink:

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Das sollte doch - darf man gewissen Leuten hier Glauben schenken - eigentlich kein nennenswertes Problem darstellen. Denn laut Bekunden dieser Leutchen kann man doch einen ProViDa-Wagen auf 10Meilen erkennen. Und gegen diverse andere Meßgeräte ist man doch mit teurem Equipment bestens gerüstet. Also warum die große Aufregung?! :blink:

 

 

Grundsätzlich - das muß ich hier auch mal deutlich klarstellen - begrüße auch ich diesen Limitierungswahnsinn auf GAR KEINEN FALL!! Wundert mich nur, daß das ein CDU-regiertes Land macht. Hätte das eher von Rot oder Rot-Grün erwartet.

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Grundsätzlich - das muß ich hier auch mal deutlich klarstellen - begrüße auch ich diesen Limitierungswahnsinn auf GAR KEINEN FALL!!

Freut mich zu hören! :blink:

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Da ich nun heute reagieren muß:

 

Kann mir jemand einen pfiffigen Anwalt zwischen Braunschweig und Hildesheim nennen.

 

Und gibt es Stellen Unfallforschung oder sonstwas, die ich kontaktieren könnte.

 

@Bluey

Falls deine Antwort auf mich bezogen war: Ich leider nicht. Und nicht bei 20sek Verfolgung. Hatte das erste mal das Vergnügen.

 

Gruß Martin

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Pfiffig für mich.

Nur würde ich wenigstens mal gerne jemanden haben, der mich richtig informieren kann, aber trotzdem alle Möglichkeiten kennt.

Also mehr als nur 3 Paragraphen vorzulesen....

 

Also ich sag mal ne Idee:

Wenn ich erst durch das Polizeifahrzeug genötigt wurde, schnell wegzufahren.

Ich erinnere mich noch in meinem Fall, hinter mir ein schwarzer BMW, fährt dicht auf und wollte ihm gar keinen Grund geben mich wegzudrängeln. Damit hat er mich ja erst zu schnellerem Fahren provoziert.

 

Wie gehe ich damit um.

 

Reicht 680m = 20Sekunden Meßstrecke und unter welchen Umständen nicht, usw...

 

Nichtmals den Sachverhalt zu hinterfragen, empfinde ich als ohnmächtig (auch wenn es vielleicht billiger ist...)

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Dir steht es offen, Geld dafür auszugeben, die kleine Chance zu prüfen, sofern sie denn vorhanden ist, und somit den Messvorgang rechtlich überprüfen zu lassen. Mir wäre es das nicht wert, ich weiss, wann ich verloren habe, um mir meine Geld für die nächste Schlacht zu sparen, denn die kommt bestimmt. :whistling:

 

Das mit der Nötigung durch ein Polizeifahrzeug ist ein ganz schmales Brett, hättest ja auch Platz machen können, ausserdem glaube ich kaum, dass Polizisten bei der Verfolgung von Rasern so dicht auffahren, dass man ihre Kennzeichen nicht mehr sieht. :rolleyes:

 

Und sowohl die Messstrecke als auch die Messzeit sind nicht zu beanstanden, da gab es hier Forum schon kürzere Messzeiten, die zulässig waren.

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Na ja, 680 Meter reichen allemal, die Story mit dem genötigt worden sein, kennen alle Richter!

 

 

Mein Vorschlag: Ruf da mal an und lass dir das Video noch einmal vorführen!

 

Dann entscheidest du, ohne noch Geld in Anwalts Lieblich zu investieren!

 

 

dete

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...., die Story mit dem genötigt worden sein, kennen alle Richter!

@dete: Viele Verfolgte haben den Druck vom Videofahrzeug gespürt. Das Videofahrzeug hat somit proaktiv eingegriffen.

 

@martintsch: Was würdest Du mit "Stellen über Unfallforschung" erreichen wollen? Leider ist das Spiel mit dem VT als Verlierer so: die Limits (auch mit Kleingedrucktem) gelten einfach, wie sie ausgeschildert sind. Ob absurd, übertrieben, rechtswidrig, sinnwidrig, etc. interessiert weder die Videocops und noch dem Verkehrsrichter. Doch eine Einschränkung: die Videocops sind sogar an solche neuen Betätigungsfelder aus Eigennutz sehr interessiert.

Letztendlich kannst Du nur den Fall durchleuchten lassen, ob vielleicht irgendetwas nicht koscher war.

Selbst wenn das Limit mal wegkommen würde, die Messungen bleiben rechtmäßig.

:whistling:

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Viele Verfolgte haben den Druck vom Videofahrzeug gespürt. Das Videofahrzeug hat somit proaktiv eingegriffen.

:whistling:

Plädierst Du nicht dafür, die Abstände (bzw. die Grenzen für Ahndung) zu verringern ?

Der Videowagen fährt einfach - falls es so seinen sollte - Deiner Anschauung folgend etwas dichter auf.

Wieso soll das, was Du für Dich als 'normalen' Abstand zum Vordermann ansiehts, nicht auch für

den ProViDa gelten ?

 

Außerdem kann der Druck ja gar nicht so merklich sein, sonst könnte man den Videowagen ja ganz einfach

identifizieren. Und merkwürdigerweise kommen die meisten 'Opfer' immer erst nach dem Rausziehen auf die

Idee, dass das ja eigentlich 'ne Nötigung hätte seien können, vergessen dabei aber, dass sie ihrerseits

dem Vordermann mindestens genauso weit auf den Pelz rücken ...

 

Außerdem wäre der Abstandsverstoß auf den 680m garantiert nachweisbar ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ich kann die Ansicht von m3 schon verstehen: wenn jeder Verkehrsteilnehmer einen definierten Abstand zum Vordermann einhalten muss, warum dann nicht auch ein Videowagen? Für die Videoaufzeichnung dürfte der Mindestabstand doch kein Problem sein.

Sicherlich gelten für die Polizei beim Aufdecken von Owis und Straftaten andere (Verkehrs-)Regeln. Aber wenn es nicht zwingend erforderlich ist, solche Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, dann sollte es m.E. auch nicht getan werden. Denn die Mindestabstände sollen ja die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, egal mit welcher Aufgabe der VT gerade unterwegs ist.

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@KillerBee825

Du hast meinen Komentar nicht richtig verstanden.

 

Zum einen hat m3_ noch keinen Beweis für die angebliche Unterschreitung des Mindestabstandes eines ProViDa Fahrzeuges

liefern können ( @_m3 korregiere mich bitte wenn ich falsch liege).

Diese 'Nötigung' bzw. den 'Druck' findet i.d.R. nur in den Köpfen der Betroffenen bzw. deren Anwälte.

Und wenn dann doch mal ein Video angesehen wird, war die angebliche Nötigung immer vorher auf dem Band oder

rausgeschnitten (was dank Zeiteinblendung auf dem Band ja nicht möglich ist)

 

Zum zweiten gelten für die ProVidDa Fahrzeuge sehr wohl die Abstandsregelungen.

Das schon aus reinen Selbstschutz der Beamten. Auch die sind keine Übermenschen (wohl im Gegensatz zu manchen

Möchtegern KSF) mit konstant 0.1 Sek. Reaktionszeit.

 

Zum dritten ist gerade _m3 einer derjenigen, der die bisherige Regelung zum Abstand für unangemessen hält und für eine

Veringerung des (zulässigen) Abstandes plädiert bzw. die bisherige Praxis einer Messstrecke von 300 - 400 m (?) über die

die Unterschreitung stattgefundenhaben muß zu niedrig ansieht.

 

Wenn also _m3 für - sagen wir mal - 1km Meßstrecke für 'ne ahndungsfähige Abstandsunterschreitung plädiert, darf er

kein ProVidDa-Fahrzeug der Unterschreitung (aka 'Druck') bezichtigen, wenn das nicht über mindestens diese Strecke

stattgefunden hat.

Wenn er umgekehrt dem ProViDa-Fahrzeug also eine momentane Unterschreitung vorwerfen will, dann muß er sich selbst

das auch ankreiden lassen müßen.

 

Gruß,

AnReRa

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@dete: Viele Verfolgte haben den Druck vom Videofahrzeug gespürt. Das Videofahrzeug hat somit proaktiv eingegriffen.

Jaja... schon klar.... das Videofahrzeug fährt hinterher, zieht ggf. mit, wenn der Verfolgte beschleunigt... und schwupps, schon fühlt man sich unter Druck gesetzt. Das Videofahrzeug überholt den Verfolgten (im Falle der Hummel z.B.) und schwupps, schon kann das der Jogurtbecher nicht auf sich sitzen lassen und ballert wiederum an der Hummel vorbei... fühlte sich also quasi genötigt, die Hummel zu überholen...... :rolleyes:

 

Merkst Du eigentlich, wie lächerlich Deine Argumente sind?!

 

BTW: Du wolltest doch schon vor Urzeiten den Beweis antreten, daß Videofahrzeuge zum Schnellfahren nötigen..... :whistling: ..... ich wollte das nur mal so nebenbei erwähnen, nicht, daß das in Vergessenheit gerät.

 

... interessiert weder die Videocops ...

... Doch eine Einschränkung: die Videocops sind sogar an solche neuen Betätigungsfelder aus Eigennutz sehr interessiert....

Falsch, falsch, falsch!

 

Selbst wenn das Limit mal wegkommen würde, die Messungen bleiben rechtmäßig.

Ja sicher. Oder sollte man die erlassenen Bußgeldbescheide der letzten 10 Jahre rückwirkend wieder aufheben? Daß ein Limit wieder aufgehoben oder zumind. etwas "aufgeweicht" wird, bedeutet schließlich nicht, daß zuvor kein Grund für das schärfere Limit vorhanden war. Der Verkehr unterliegt ständigen Veränderungen. :rolleyes:

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@martintsch,

ganz im ernst, wenn du keine rechtsschutzversicherung hast, lass es. aber selbst dann, die wahrscheinlichkeit da was zu erreichen

ist eher sehr sehr gering. ich kenn von einem anwalt genug praxisfälle. die freuen sich zwar immer über OWI-Verfahren, weils

wenig arbeit macht, und geld bringt, aber viel erreichen können sie meistens auch nicht. sieh es sportlich, und fahr das jahr halt ein wenig vorsichtiger.

 

VG Tom

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.....

Zum dritten ist gerade _m3 einer derjenigen, der die bisherige Regelung zum Abstand für unangemessen hält und für eine

Veringerung des (zulässigen) Abstandes plädiert bzw. die bisherige Praxis einer Messstrecke von 300 - 400 m (?) über die

die Unterschreitung stattgefundenhaben muß zu niedrig ansieht.

 

Wenn also _m3 für - sagen wir mal - 1km Meßstrecke für 'ne ahndungsfähige Abstandsunterschreitung plädiert, darf er

kein ProVidDa-Fahrzeug der Unterschreitung (aka 'Druck') bezichtigen, wenn das nicht über mindestens diese Strecke

stattgefunden hat.

Wenn er umgekehrt dem ProViDa-Fahrzeug also eine momentane Unterschreitung vorwerfen will, dann muß er sich selbst

das auch ankreiden lassen müßen.

 

Gruß,

AnReRa

 

Hm, ich sehe ähnlich:

Wenn lt. Rechtsprechung 300-400m Meßstrecke ausreichen, um eine Abstandsunterschreitung ausreichend zu dokumentieren, dann könnte ein VT auf "Druck durch Provida-Fahrzeug" argumentieren, wenn das Provida-Fahrzeug den zulässigen Abstand auf dieser Strecke unterschreitet.

Hat der VT - hier m3 - eine von der Rechtslage abweichende Ansicht zur Länge der Meßstrecke oder zum erforderlichen Abstand, so kann er nach meinem Verständnis nur mit "Druck durch die Hummel" argumentieren, wenn seine persönlichen Warnschwellen gerissen wurden.

Und wenn beispielsweise m3 eben für eine Meßstrecke von 1000m und einen Mindestabstand von z.B. nur 20m plädiert, dann kann er sich auch nicht belästigt fühlen, wenn die Hummel ihm 900m mit 25m Abstand hinterherfährt.

Andererseits würde ich natürlich in einem (Gerichts-)Verfahren unabhängig von meinen eigenen Ansichten immer auf die geltenden Werte verweisen, sofern dies zu meinen Gunsten wirken könnte.

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Also im Fachgesimpel bin ich noch nicht drin.

 

Ich weiß noch, wie es bei mir war.

 

Zum einen hatte ich mich verlesen anstelle von 20-6:00 war es umgekehrt, eben von 6-20:00 also tagsüber,

so daß ich mir ziemlich sicher war, daß ich dort fahren konnte.

 

Zum anderen weiß ich noch, daß mir ein schwarzer BMW hinten auf den Pelz rückte.

Und da dachte ich mir, warum soll ich mich von dem weg drängeln lassen.

Geb doch mal kurz Gas um ihm gar keinen Grund zum Wegdrängeln zu geben.

 

Der Abstand war subjektiv vielleicht 20 m bei Tempo 120. Und dieser Wegfahrgedanke entsteht innerhalb von 2 Sekunden.

Daß da ein Providawagen hinter mir ist, damit habe ich ja nicht gerechnet, wenn die Geschwindigkeitsgrenze nur nachts gilt.

 

Darf mich die Polizei andrängeln um hinterher den Geschwindigkeitsverstoß festzustellen?

 

@bluey, deine Meinung würde mich besonders interessieren.

 

Martin

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Nur mal zur Klarstellung:

Du bist auf der rechten Spur bei einem Tempo < 140 km/h (geschätzt) 'angedrängelt' worden ?

(140 km/h deshalb, weil die ProViDa's dem Vernehmen nach nur im Bußgeldbereich zuschlagen

nicht aber im Verwarnungsgeldbereich)

Und Deine Reaktion als erfahrener Fahrer war Gas geben ?

Oder warst Du links und wolltest dem vermeindlichen 'Drängler' mal zeigen was 'ne Harke ist ?

Zumindest im 2.ten Fall mußt Du Dich nicht wundern...

 

Also ich habe meinen FS auch schon 20 Jahre, aber auf die Idee meine vorhandenen PS wegen

eines solchen Prollgehabes (egal ob ProViDa oder nicht) einzusetzen bin ich schon lange

nicht mehr gekommen. (Vielleicht kommst das im zunehmendem Alter ja wieder).

Wenn ich rechts fahre ist es mir 'eh egal ob jemand 'drängelt'. Und wenn ich links bin, seh ich zu

das ich in die nächste passende Lücke komme (im Idealfall bevor jemand meint drängeln zu müssen).

Ansonsten kann der hinten drängeln wie er will (wenn er draufsitzt ist klar wer Schuld ist und das die

Front eines Wagen's in aller Regel weicher ist als das Heck tut sein übriges)

Aber das ist nur meine Reaktion ...

 

Aber vermutlich bist den :whistling:'s ja vorher schon irgendwie aufgefallen.

Und im übrigen können die :rolleyes: genauso kurzfristig den Abstand unterschreiten,

wie das jeder andere VT auch ungestraft tun kann.

Und für die Wahl der Geschwindigkeit bist immer noch Du alleine verantwortlich.

Was wäre den gewesen, wenn da 'ne mobile Radarkontrolle gestanden hätte ?

Dann wärst Du wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen, dass das jemand

nur gemacht hat um Dir das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 

Gruß,

AnReRa

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Darf mich die Polizei andrängeln um hinterher den Geschwindigkeitsverstoß festzustellen?

 

@bluey, deine Meinung würde mich besonders interessieren.

1. darf sie das nicht und

2. macht sie das auch nicht. Wie weiter oben schon völlig richtig beschrieben wurde ist es im Regelfall ein subjektives Empfinden. Nur: man selbst fährt eben genauso nah auf und erachtet das als völlig normal/korrekt.

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Ich bin links im Schnitt zwischen 100-120 gefahren. Mehr war verkehrstechnisch nicht drin und dann kann ich da auch nicht aufgefallen sein. Im Unterbewußtsein fiel mir der BMW "drängeld" oder leicht aggressiv auf.

 

Wenn ich langsam fahren will lasse ich gerne jedermann vorbei und bin auch kein Wettfahrer, auch wenn ich es anders kann.

Wenn ich aber Verkehrsflußbedingt nicht weiter komme, mag ich mich aber auch nicht abdrängeln lassen. Zumindest nicht in jede beliebige Mini-Lücke, bei der ich mich selbst gefährde.

 

Da ich ja (wie schon oben geschrieben) die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wahrgenommen hatte, habe ich die nächste Lücke genutzt und Abstand zum Hintermann geschaffen.

 

Allerdings @Anrera, dein Beitrag hilft mir irgendwie nicht weiter in Bezug auf meine Frage.

 

Gruß Martin

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Ich bin links im Schnitt zwischen 100-120 gefahren. Mehr war verkehrstechnisch nicht drin und dann kann ich da auch nicht aufgefallen sein. Im Unterbewußtsein fiel mir der BMW "drängeld" oder leicht aggressiv auf.

Hm, jetzt wiedersprichst Du Dir.

Entweder

zwischen 100-120 gefahren. Mehr war verkehrstechnisch nicht drin

oder

auf ca. 650m verfolgt .. Nach Abzug der Toleranz wird mir 35km/h zu viel vorgeworfen.

macht also >= 160 km/h laut Tacho und das sicher nicht nur für die gemessenen 650 m Meter.

 

Ich gehe - Entschuldigung - jetzt von Dir als LSB aus. Und das ist den Cop's aufgefallen.

 

Im übrigen hat Bluey so ziemllich genau das wiedergegeben, was ich auch schon geschrieben hatte.

Und im übrigen können die :whistling: genauso kurzfristig den Abstand unterschreiten,

wie das jeder andere VT auch ungestraft tun kann.

 

Gruß,

AnReRa

 

P.S.: Und Kaimann konnte Dir wohl auch nicht weiterhelfen.

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@Anrera, was bist du für ein Typ. Bei meiner Frage hilfst du mir kein Stück weiter, aber Schreiben tust du viel.

Willst du das nicht verstehen? Und warum bist du hier im Forum? Willst du anderen Leuten helfen oder den Oberlehrer spielen?

 

Ich bin vorher längere Zeit im Verkehrsfluß zwischen 100 und 120 gefahren. Schneller konnte ich nicht. Vor mir, hinter mir und neben mir rechts waren weitere Fahrzeuge. Längerer Überholvorgang über meherer langsamere Nutzfahrzeuge.

 

Erst als sich der BMW (nach meinem Empfinden) aufdrängelte, mein Hintermann machte ihm Platz, nutze ich danach die vor mir frei werdende Lücke und gab Gas und zwar für ca. 20 Sekunden 650m.

Danach mußte ich wieder runter gehen auf 120 weil wieder Fahrzeuge vor mir waren und ich will ja nicht drängeln.

 

Hast du es jetzt?

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Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung reichen 25 Zentimeter, du hast 650 Meter gekriegt, was willst du noch?

 

Was m3 schreib ist meistens purer Blödlich!

 

Wie Bluey und AnReRa schreiben, die Drängeleit bzw. Abstandsunterschreitung ist im Regelfall eine Erfindung der "Über- Unterschreiter"!

 

Beim Einsehen des Videos vor Gericht wird das schnell klar und rechthaberische Fahrer incl. deren Anwälte bestehen dann auf einem Urteil, was sehr häufig härter ausfällt, als der BGB!

 

 

Ansonsten, mach doch was du willst oder nimm dir m3 als Berater!

 

 

dete

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daß mir ein schwarzer BMW hinten auf den Pelz rückte.

Und da dachte ich mir, warum soll ich mich von dem weg drängeln lassen.

Geb doch mal kurz Gas um ihm gar keinen Grund zum Wegdrängeln zu geben.

 

Erst als sich der BMW (nach meinem Empfinden) aufdrängelte

...

Im Unterbewußtsein fiel mir der BMW "drängeld" oder leicht aggressiv auf

@martintsch: danke für eine weitere Bestätigung von vielen. Leider wird der proaktive Verhalten von Videowagen von den Cops hier kategorisch geleugnet.

 

Der Abstand war subjektiv vielleicht 20 m bei Tempo 120.

Das sind fast schon 3/10, sprich Fahrverbotsbereich für die Videocops :D .

 

@anrera: ich bin doch allgemein für situationsangepassten Abstand nach §4 StVO. Und es geht doch vorbildlich :rolleyes: (Wiederholung):

post-64-1214188838_thumb.jpg

Und wie @killerbee825 geschrieben hat, die Videocops sitzen in der eigenen Überregelmentierungs-/Bußgeldfalle drin :vogelzeig: . Gäbe es nur §4, dann würde sich meine Arbeit auf linksspurblockierende Videocops reduzieren.

 

Das Verhalten der Videocops ist eine andere Geschichte als "ein machbarer Abstand". Sie nehmen mit "drückendem Fahrstil" direkt Einfluß auf den Vordermann wie z. B. bei @martintsch und erzielen damit "höhere" Meßergebnisse. Fatales und nicht unübliches Pech war für @martintsch natürlich der Verdrehirrtum vom Kleingedrucktem unter :wand: .

 

@martintsch:

Die Cops werden natürlich nur ein "reines" Video präsentieren, sprich hier die 680 Meter. Und Du siehst hier schon, was Dich erwartet: gerichtsfeste Cops. Die sind mit allen Wassern gewaschen und grundsätzlich fehlerfrei. Ich würde mir zumindestens auf jeden Fall das komplette Video von Anfang bis Ende anschauen und dann die weitere Vorgehensweise bestimmen. So ein Video ist ja auch ein nettes Andenken.

:vogelzeig:

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@Anrera, was bist du für ein Typ. Bei meiner Frage hilfst du mir kein Stück weiter, aber Schreiben tust du viel.

Willst du das nicht verstehen? Und warum bist du hier im Forum? Willst du anderen Leuten helfen oder den Oberlehrer spielen?

 

Ich will Dir lediglich vor Augen führen, dass Du keine bis wenig Chancen hast, dagegen was zu tun.

Du hast auf eine Situation, wie sie 1000 mal pro Tag passiert, mit dem Gaspedal anstatt mit dem Kopf reagiert.

Und erzähle mir nicht, dass Du nicht auch schon mal (ausversehen oder absichtlich) 'geschoben' hast.

So wie Du es schreibst, hätten die :vogelzeig: ja vorher wissen müssen, dass du die :D nicht gesehen hast,

sonst wäre die ganze Aktion ja von vorneherein sinnlos gewesen.

[Nebenbei scheinst Du ein Auto zu fahren, was in Nullzeit von 120 auf über 160 km/h beschleunigt]

 

So und jetzt erkläre mir nochmal, warum die :vogelzeig: auf eine Messung scharf sein sollten ?

- Sie verdienen keinen Cent mehr

- Sie gefährden sich durch die - angebliche - Abstandsunterschreitung im hohen Maße selbst

- Sie haben nur Arbeit damit - und müssen auch noch das klimatisierte Auto verlassen.

- Es dürfte genügend möchtegern KSF'ler geben, die man nicht anschieben muß.

 

@_m3

Seit wann baut man den ein ProViDa in die blau-weißen Autos ? :rolleyes:

Außerdem hatten wir das Bild schon länglich als Momentaufnahme angesehen.

Wir wissen nicht was vorher und was nachher passierte ...

(Oder möchtest Du neuerdings eine momentane Abstandsunterschreitung ahnden ?)

 

Außerdem scheinst Du den Post von TE nicht komplett gelesen zu haben.

Der TE gibt selbst an, dass er überhaupt nur für 650m freie Fahrt hatte.

Vorher war er bei 120 km/h und hat gesehen, wie der Hintermann dem ProViDa

Platz gemacht hat. Wenn der ProViDa also eine verwertbare Unterschreitung beganngen haben

sollte, dann bei Tempo 120 km/h.

Bei Tempo 120 km/h wären 60 m Vorschrift, 30 m wäre die (Punkte-)Ahndungsgrenze.

Ob man jetzt im Rückspiegel 20m und 30m auseinanderhalten kann, kann ich nicht

beurteilen, aber ich glaube nicht, dass ich das so exakt könnte.

Außerdem müßte das über mehr als 14 Sekunden und >= 400m gewesen sein.

Und lt. TE hätte vorher das 'Drängeln' überhaupt keinen Sinn gemacht, weil der Verkehrsfluß gar

nicht mehr als 110-120 km/h zugelassen hätte.

 

 

Also - abgesehen davon, dass der TE möglciherweise LSB gespielt hat - hat der ProViDa einfach nur in KSF'ler Manier 'angeklopft'

und der TE hat - anstatt Platz zu machen - die Muskeln spielen lassen. Treffer versenkt !

 

@TE

Du kannst gerne anderer Meinung sein, und Dir diese Einschätzung kostenpflichtig vom Richter anhören.

Und was das 'Helfen' angeht:

Wenn es um Fahrerfeststellung und/oder Verjährung geht, oder ggf. um technische Einzelheiten kann man

Dir hier Anregungen geben. In Deinem Fall möchtest Du ein angebliches Fehlverhalten der :wand: als Ursache

Deines Fehlers (nämlich das Übersehen eines Schildes) heraushängen. Und das funktioniert eben nicht.

Du kannst ja auch nicht sagen, dass Du keine Parkuhr mehr fütterst, weil sich ein städtischer Angestellter

- unrechtmäig - aus diesem Pott bedient hat und demzufolge die Stadt ja gar nichts von den Parkgebühren

hätte.

Einzig denkbar wäre ein Vorgehen wie es @Kaimann vorgemacht hat. Er hat zwar in der Sache verloren,

aber immerhin haben wohl Zweifel bei der Berechnung zu einer Reduzierung des Vorwurfes geführt.

 

weißt du, ob ich mir das Video auch ohne Anwalt kommen lassen kann?

Auch wenn Du es von mir vielleicht nicht hören willst:

Du hast kein Anrecht darauf. Das hat letztendlich nur Dein Rechtsbeistand !

Natürlich kann man mal nett bei der Behörde anfragen und auch gleich

andeuten, dass man ein Leerband schicken würde. Genauso gut ist es aber möglich,

dass Du eine Einladung auf das zuständige Amt bzw. die örtliche Polizeidienststelle

bekommst, um Dir das Video dort anzusehen.

 

Und was _m3 angeht: Liess mal ein paar Post's von Ihm. Dann erkennst Du schnel die Richtung.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo m3,

weißt du, ob ich mir das Video auch ohne Anwalt kommen lassen kann?

@martintsch: der @anrera hat in seinem letzten Posting dazu schon ausführlich geantwortet.

 

@anrera schrieb:

...hat der ProViDa einfach nur in KSF'ler Manier 'angeklopft'

Also, 'anklopfen' ist schon proaktiv. Zudem ist 'anklopfen' relativ: einfach/mehrfach, Lautstärke, Intensität, usw.

 

@dete&goose: Ihr beide seid ausgewählt für die Auszeichnung "Posting des Tages" :vogelzeig::rolleyes::wand: .

:vogelzeig:

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Also, 'anklopfen' ist schon proaktiv.

 

Nur passiert das doch viele Male auf dt. Autobahnen (bewußt oder unbewußt) und der KSF'ler wendet das Mittel wohl

auch gerne mal an :mecker:

So, wenn der KSF'ler jetzt 'anklopft', der Vordermann mit dem Gas reagiert und dann in 'nen mobile

Blitzer fährt, dürfte das Argument 'ich bin 200 m vorher bedrängt worden'

erstens gar nichts bringen und zweitens gesteht der VT ja damit quasi sogar die vorsätzliche Begehung

ein. Und der anklopfende KSF'ler wird den Teufel tun um den 'Angeschobenen' evtl. zu entlasten.

Im Gegenteil, der KSF'ler dürfte sogar froh sein, dem Blitzer - durch die Vorwarnung - entronnen zu sein.

Im Umkehrschluß sollte sich ein KSF'ler - der gegen diese Verhalten einer ProViDa -Besatzung ist - ,

selbst an die Nase greifen und das 'Anklopfen' in jeder Form vermeiden um den Vordermann

nicht einem eventuellen Blitzer auszusetzen.

Und nicht für jeden VT ist der

"machbarer Abstand"

auch derjenige den der Hintermann einhalten soll.

Da spielt nämlich nicht zuletzt der Typ und die Farbe des Wagen's und die persönliche Situation 'ne Rolle.

'Nen weißen drängelnden Smart (ja sowas gibt es) wird niemand so 'bedrohlich' finden wie z.B. 'nen schwarzen 7'er BMW.

 

Zudem ist 'anklopfen' relativ: einfach/mehrfach, Lautstärke, Intensität, usw.

Dann hätte der TE das aber vermutlich geschrieben.

Wir sollten also davon ausgehen, dass sich der Videowagen nicht anders verhalten hat, wie es der

'normale' KSF'ler auch mitunter tut.

 

Gruß,

AnReRa

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Darf mich die Polizei andrängeln um hinterher den Geschwindigkeitsverstoß festzustellen?

 

@bluey, deine Meinung würde mich besonders interessieren.

1. darf sie das nicht und

2. macht sie das auch nicht. Wie weiter oben schon völlig richtig beschrieben wurde ist es im Regelfall ein subjektives Empfinden. Nur: man selbst fährt eben genauso nah auf und erachtet das als völlig normal/korrekt.

 

Mir ist mal so ein Provida Teil hinterhergefahren. Als sie mich anhalten wollten, hatte ihr Fahrzeug noch ca. 30cm Sicherheitsabstand zu meinem Auto :mecker:

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Mir ist mal so ein Provida Teil hinterhergefahren. Als sie mich anhalten wollten, hatte ihr Fahrzeug noch ca. 30cm Sicherheitsabstand zu meinem Auto :mecker:

Wahrscheinlich hast Du mit dem Zollstock danebengestanden :think: , oder ?

 

Gruß,

AnReRa

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Mir ist mal so ein Provida Teil hinterhergefahren. Als sie mich anhalten wollten, hatte ihr Fahrzeug noch ca. 30cm Sicherheitsabstand zu meinem Auto :mecker:

Wahrscheinlich hast Du mit dem Zollstock danebengestanden :think: , oder ?

 

Gruß,

AnReRa

 

Dann waren es halt 20 cm. Suchs dir aus. Konte die Falten unter den Augen des Fahrers in meinem Rückspiegel erkennen.

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Dann waren es halt 20 cm. Suchs dir aus. Konte die Falten unter den Augen des Fahrers in meinem Rückspiegel erkennen.

Ja, nee, iss klarrr.....

 

Wahrscheinlich hast Du auf Haltzeichen nicht reagiert und man hat mal eben sachte angeklopft. :mecker:

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Was macht Ihr denn da für ein hickhack mit dem dicht auffahren .... dürfen die das ...... zu schnell fahren ...... u.s.w :mecker:

 

Lest doch mal:

 

§ 35

Sonderrechte

(1)

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

 

 

Bummmms und das war's ...... die Leutchen sind von den Bestimmungen der StVO ausgenommen soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswirdigkeiten sind nun mal eben sog. hoheitliche Aufgaben - und ob das Verhalten dringend geboten ist müssen die im Einzelfall begründen können. Glaubt mir, die können das auch.

Weiterhin gibt es schon OLG Urteile, die davon reden, daß derjenige der sich im Straßenverkehr provozieren läßt und im Anschluß daran bewußt gegen Vorschriften verstößt, charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist.

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Glaubt mir, die können das auch.

Ich glaube Dir voll :nick: .

 

Weiterhin gibt es schon OLG Urteile, die davon reden, daß derjenige der sich im Straßenverkehr provozieren läßt und im Anschluß daran bewußt gegen Vorschriften verstößt, charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist.

@oddo: hast Du ein Aktenzeichen zu solch einem Urteil, bei dem tatsächlich eine Provokation eines ProViDAs aufgeführt wird?

:nick:

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Weiterhin gibt es schon OLG Urteile, die davon reden, daß derjenige der sich im Straßenverkehr provozieren läßt und im Anschluß daran bewußt gegen Vorschriften verstößt, charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist.

@oddo: hast Du ein Aktenzeichen zu solch einem Urteil, bei dem tatsächlich eine Provokation eines ProViDAs aufgeführt wird?

:nick:

:nick::rofl:

@Oddo bezog sich doch eindeutig auf denjenigen der sich provozieren gelassen hat und nicht auf den der

provoziert hat.

Und wenn die ProViDa Besatzung dieses "wie weit läßt sich der Fahrer provozieren" austesten will

- wobei die wahrscheinlich aber Besseres zu tun haben - so ist das vermutlich mit den hoheitlichen Aufgaben

abgedeckt. Weil das nächste Mal fühlt sich der Fahrer in der stadt bedränkt und übersieht eine Krad-Fahrer.

 

Ich kann mich immer provoziert fühlen, egal ob hinter mir einer mit Links-Blinken herfährt (im einfachsten Fall weil der den vergessen hat),

mal seine optischen und akzustischen Spielzeuge ausprobiert oder sonst irgendwelche Grimassen schneidet.

Trotzdem werde ich - solange da keine sichtbaren Sondersignal zum Einsatz kommen - keine Anstalten machen, unter Verletzung von

Verkehrsregeln oder Gefährdung meiner oder einer anderen Person Platz zu machen !

 

Würdest Du mit dem 'Anschieben' auch 'nen Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß (im Zweifelsfall vielleicht sogar mit Unfall) rechtfertigen

wollen ?

 

 

Gruß,

AnReRa

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Würdest Du mit dem 'Anschieben' auch 'nen Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß (im Zweifelsfall vielleicht sogar mit Unfall) rechtfertigen

wollen ?

Der rechtfertigt im Zweifelsfalle alles. Hauptsache, es paßt zwischen seine Scheuklappen. :nick:

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@oddo: gut, ich stell die Frage anders: gibt es ein Urteil bezüglich ProViDa, in dem konkret aufgeführt wird, daß sich ein VT "provoziert" gefüllt hat?

Die anderen Fälle sind mir bekannt, wie die zwei Kontrahenten im Straßenverkehr, die sich durch Fahrmanöver provoziert fühlten, dann anhalten und mit den Fäusten aufeinander dreschen oder ein Elefantenrenner wird nachher ausgebremst, usw. Wenn die Justizerei meint, hier eine charakterliche Ungeeignetheit attestieren zu können, halte ich mich raus.

 

@anrera: ich lese zuviel von "wahrscheinlich" und "vermutlich" :rofl: , dies bedeutet Unwissenheit.

Und: mich persönlich kann kein VT provozieren. Es läßt sich aber nicht wegdiskutieren, daß ProViDas einen negativen Einfluss auf viele Verfolgte ausüben können und tatsächlich ausüben, und somit zu Ungunsten des VT wirken.

 

@bluey: ein betriebsblinder Videocop wird sein vermeintlich neutrales Verfolgungsverhalten immer verteidigen, auch wenn das Schiff schon untergeht.

Und es ist typisch, wie die Cops mit zweierlei Maß denken. Wenn ein femininer VT sich in einer BAB-Baustelle auch nur bedrängt fühlt, dann ist nachfolgende Brummi-Fahrer automatisch sofort der böse Bub. Dagegen ist ProViDa natürlich niemals nie der böse Bub :nick: .

:nick:

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Dagegen ist ProViDa natürlich niemals nie der böse Bub

Was ich nicht mehr zu hoffen wagte, ist denn doch schlußendlich EINMAL geschehen: Du hast's begriffen..... :rofl:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oder vielleicht doch nicht???? :nick::nick:

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ein betriebsblinder Videocop wird sein vermeintlich neutrales Verfolgungsverhalten immer verteidigen, auch wenn das Schiff schon untergeht.

 

Bis eines Tages einer kommt, der selber eine Videokamera an Bord hat und den auf 3m drängelnden Cop selber filmt.

Da diese Stücke ja auf den Filmen der Cop's ja immer fehlen kann das dann vor Gericht spannend werden :nick:

 

Daniel

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Bis eines Tages einer kommt, der selber eine Videokamera an Bord hat und den auf 3m drängelnden Cop selber filmt.

Da diese Stücke ja auf den Filmen der Cop's ja immer fehlen kann das dann vor Gericht spannend werden :nick:

Viel Blabla und noch mehr Blubblubb. Du bereitest Deinem Mentor @m3_ :rofl: bestimmt viel Freude. :nick:

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Deine Standard-Antwort für den Fall daß du keine Argumente mehr hast

Stimmt. Gegen offenkundigen Oberblödsinn argumentiere ich auch nicht. Das erübrigt sich von selbst.

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@anrera: ich lese zuviel von "wahrscheinlich" und "vermutlich" :nick: , dies bedeutet Unwissenheit.

Natürlich sind wir unwissend. Solange im ProViDa nicht während der gesamten Dienstzeit 'ne Kamera mitläuft,

wird das niemand definitiv wissen können. Allerdings zeichnen die Kameras der allgemeinen Verkehrsüberwachung immer wieder

mal VT's auf, die beim Vordermann anklopfen ...

Es läßt sich aber nicht wegdiskutieren, daß ProViDas einen negativen Einfluss auf viele Verfolgte ausüben können und tatsächlich ausüben, und somit zu Ungunsten des VT wirken.

Mag sein, aber für mich bleibt die Frage, ob die das in einem anderen Umfang tun, als jemand, der sich für einen erfahrenen KSF hält.

Weil es es doch immer erst nachher heißt, dass das ProViDa-Fahrzeug gedrängelt hat.

Zu dem Zeitpunkt des Drängels hat der VT ja gar nicht wissen können, dass es sich um ein ProViDa handelt.

Ergo hätte er in der Situation auch ohne ProViDa beschleunigt. Und genau das ist doch das "sich provozieren lassen"

Und wer sich nicht provoziern läßt, kann auch niemals die 'Beute' eines ProviDa werden.

QED

 

@Daniel

Ich weiß ja nicht, wieviel Tausend Kilometer Du in der woche abspulst, aber wenn Du Du doch befürchtest Beute eines

verkehrsgefährdenden ProViDa zu werden, so investiere doch die 150 EUR (oder weniger) für ein einfaches Kamerasystem

und CF-Videorekorder. Bei 'ne Sammelbestellung wird es noch günstiger. Das lohnt sich doch schon nach dem ersten Mal ...

 

Gruß,

AnReRa

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@AnReRa

 

selbstverständlich habe ich seit vielen Jahren so eine Kamera

aber weniger wegen der ProVidas.

In den letzten 1.500.000 km wurde ich nicht zur Beute eines

ProVidas (davor auch nicht) aber Ich habe schon gesehen wie

ein anderer VT massiv bedrängt und dann herausgewunken

worden ist.

Ich hätte mich an dieser Stelle (dichter Verkehr) nicht provozieren

lassen - aber das wäre einige Jahre/km früher und mit weniger KW's

vermutlich auch anders gewesen. Seit ich reichlich Leistung habe

bin ich da sehr gelassen geworden. Wenn's voll ist geht es halt nicht

und sobald es frei wird bin ich sowiso weg. Von daher mache ich bei

einem Drängler bestenfalls das Sonnenrollo der Heckscheibe zu :D

 

Ob andere auch provozieren spielt aber keine Rolle.

Polizisten dürfen das nicht tun um VT's zu belangen. Punkt.

Macht es einer trotzdem, gehört er aus dem Dienst entfernt.

 

Gruss

Daniel

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