d0zer 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Hi Leute, ich habe ein Problem. Wurde auf der Autobahn mit 29km/h zu viel geblitzt. Bin noch in der Probezeit. Die Halterin des Fahrzeugs ist meine Mutter. Nun bekam sie nen Brief in dem steht dass ihr Auto geblitzt wurde und sie nicht als Fahrerin in Frage kommt, da es ein Foto gibt. Sie soll unten ankreuzen was denn zutrift: 1. []Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit vom angegebenen Fahrer geführt.2. []Das Fahrzeug war zur Tatzeit dem angegebenen Fahrer überlassen.3. []Ich sage wie folgt aus: ............4. []Ich mache vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Mutter die Schuld auf sich nimmt?? Evtl mit Punkt 3 oder 4?? Bitte helft mir. Gruß d0zer Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Wie soll das funktionieren, wenn schon im Brief steht, dass sie als Fahrer ausgeschlossen wird? Evtl. einen Bruder, der es auf sich nehmen möchte? Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 Bruder nicht, aber Vater. Sieht mir auch ähnlich. und was hat es mit dem Zeugnisverweigerungsrecht auf sich? Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 "Zeugnisverweigerungsrecht" heisst, dass Du in diesem Verfahren Familienangehörige nicht beschuldigen musst, sondern keine Aussage machen musst. Dies zu tun ist Dein Recht, aber i.d.R. ermittelt die Behörde dann gezielt im Familienumfeld. Es ist also wahrscheinlich, dass man irgendwann auch auf Dich kommt. Dem Halter des Kfz droht auch ein Fahrtenbuch.Insofern musst Du also abwägen, ob Du Deiner Mutter raten sollst, dieses Recht in Anspruch nehmen möchtest. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Hallole, also die Behörde ist ja nicht ganz dämlich. Normaler Weise kann man auf dem Bild schon den Altersunterschied zwischen Vater und Sohn feststellen. Zeugnisverweigerungsrecht heißt nur, dass verwandte Personen Angehörige nicht belasten müssen. Wenn Mutti also von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht macht, weiß die Behörde, wo sie suchen muss: nämlich in der Familie.Sie kann aber auch sagen, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist. Wenn du allerdings bei den Eltern wohnst, wird die Behörde über das Einwohnermeldeamt recht schnell auf dich (über dein Lichtbild) kommen - und damit stehen deine Chancen dann nicht so gut. 29 km/h zu viel gibt übrigens 3 Punkte, sowie 50 Euro Bußgeld sowie 23,50 Euro Gebühren.Wenn du innerhalb eines Jahres nochmal mit mehr als 25 km/h zuviel erwischt wirst, droht dir ein Fahrverbot. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 danke erstmal für die schnelle hilfe dann werd ich wohl so ein aufbauseminar machen müssen und die schuld auf mich nehmen. war halt nur ne blöde situation. unbekannte strecke, bin 130 (richtgeschwindigkeit) gefahren und an der nächsten brücke standen das Schild und der Blitzer zusammen. aus fehlern lernt man. danke nochmals Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Kann nicht ganz sein, denn dann hätte der Blitzer ja den 130er Bereich geblitzt und nicht den 100er. Entweder hast du also min. ein Schild übersehen oder der Blitzer war erst nach der 100er begrenzung. Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 dass ich einen übersehen habe, kann auch sein. meine jedoch alle gesehen zu haben. naja. wie läuft jetzt ab?meine mutter gibt mich als fahrer an.ich bekomme nen bußgeldbescheid und ne aufforderung zum aufbauseminar. kommt beides gleichzeitig?wie lange habe ich zeit, das aufbau seminar durchzuführen? Quote Link to post Share on other sites
DrStein 1 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Hallo, ich bin auch neu hier. Mein Mr. X hatte einen ähnlichen Fall, nur noch ungünstiger. Er war Fahrer und Halter in einer Person. Du hast ja schon einen Joker mehr als Mr. X. Mir wurde auf meine Frage hin, wie Mr. X das Bußgeld vermeiden sollte sinngemäß Folgendes gesagt. Sein Bruder solle den AB ausfüllen so dass gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gegen diesen legt er dann Widerspruch ein und man hält damit die Behörde so lange hin, bis die Verjährung erreicht ist. Wichtig: Man sagte mir, das der falsche Fahrer auf jeden Fall den AB SELBST ausfüllen muß, den sich selbst beschuldigen ist nicht strafbar. Jemand anderen schon. Für dich heißt das: Du suchst dir jemanden gleichen Alters und läßt ihn den Wisch ausfüllen. Er gibt zu das er es war. Wenn der BG kommt legt er Widerspruch ein, da er es nicht war, was anhand des Bildes auch belegt werden kann.Inzwischen dürfte die Verjährung für dich erreicht sein.Man nennt das ERSAFA Methode. So äh funzt des. @ alte Hasen hier. Bitte korrigieren wenn etwas unrichtig ist. Ich lerne noch Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Toll zusammengefasst, nur ist das kein 100% Garantie-Rezept. Der Sachbearbeiter kann trotzdem weiter ermitteln und dem ABB keinen Glauben schenken. Und im Falle des Falles steht für den Halter evtl. auch eine Fahrtenbuchauflage ins Haus. Von daher, kann gut gehen, muss es aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 was ist ein AB oder ABB? also meinte mutter soll sich als zeugin eintragen und ein kumpel von mir soll sich als fahrer eintragen. das wird dann zurückgeschickt und der kumpel bekommt dann einen neuen wisch den er widerspricht dass er es war. 1. was passiert dann? die behörde wird das doch kaum so schnell aufgeben. 2. wie lang ist die verjähungsfrist? Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 ABB oder AB ist Anhörungsbefragungsbogen, ZBB oder ZB ist zeugenbefragungsbogen. Bei ersterem wird man selber der Tat verdächtigt, bei zweiterem dagegen wurde man bereits als Verdächtiger ausgeschlossen. Dein Name darf 3 Monate nicht auftauchen, damit gegen dich nicht ermittelt werden kann. Ersta dann kannst du aufatmen. Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 ok, meine Mutter hat einen ZBB bekommen. ändert das was an der Sache dass ich dort meinen Kumpel als Fahrer eintrage, und meine Mutter als Zeugin?? Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Wie oft denn noch, nicht DU darfst deinen Freund eintrage, er muss sich schon SELBER eintragen. Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 ok, jetzt hab ich es verstanden. mir kam noch was in den sinn. wir sind vor kurzem umgezogen. was wenn meine mutter den ZBB gar nicht bekommen hat? wenn sie so tut als ob nichts wäre. somit könnte man doch zeit gewinnen. also... 1. was passiert wenn wir so tun als ob wir es nicht bekommen haben?2. wenn meine mutter meinen vater als fahrer angibt, ist das strafbar? sie weiss ja dass ich der fahrer bin gruß d0zer Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Stellst du dich jetzt nur so **** an? Deine Mutter trägt dort auch keinen ein, der es nicht war, weder deinen Bruder, noch deinen Vater, noch den Osterhasen! Entweder den wahren Täter oder gar keinen. Wer sich selbst beschuldigen will, der soll das gefälligst SELBST tun! Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 tu mir einen gefallen und nehme es nicht wortwörtlich bitte hehe also, wenn meine mom sich als zeugin und mein vater sich als fahrer einträgt. dann dürfte es keine probleme geben?? Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 also ich will halt versuchen dass die behörden die behauptung meiner mutter annehmen, dass mein vater der fahrer ist.vll forschen die behörden ja nicht nach wenn meine mutter sich als zeugin und mein vater sich als fahrer angibt. könnte es aber probleme geben, da ja beide wissen dass ich gefahren bin? Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Die Chancen, dass der SB das schluckt, sind nun mal höher, wenn der vermeintliche Fahrer in etwa so aussieht wie der reale Fahrer. Und dein Vater wird wohl in einer anderen Alterklasse spielen. Von daher kann das klappen, muss es aber nicht. Ein Freund oder Bruder bietet sich da mehr an. Und so lange du die Ratschläge einigermassen beachtest, könnte das klapen. Aber deine Mutter kann und darf nicht etwas bezeugen, was nicht stimmt, denn damit würde sie ja wiederum deinen Vater fälschlicherweise belasten. Also lass das mit dem Zeugen mal besser sein. Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 11, 2008 Author Report Share Posted June 11, 2008 ja ok. mein vater sieht mir ähnlich. ist "nur" 19 jahre älter. könnte klappen denke ich mal.auf den ZBB sind halt 2 felder. eines für zeugen und eines für fahrer. - also soll mein vater sich nur bei dem feld für den fahrer eintragen?- ist es eine gute idee so zu tun als ob man den ersten ZBB nicht erhalten hat, wegen umzug etc.? danke nochmals an alle, dass ihr euch um mich kümmert Quote Link to post Share on other sites
d0zer 0 Posted June 12, 2008 Author Report Share Posted June 12, 2008 wenn mein vater sich als fahrer einträgt, macht er sich strafbar da das ja eine falsche angabe ist. angenommen die behörden forschen weiter und merken dass es eine falsche aussage war.kann er dann strafrechtlich irgendwie verfolgt werden bzw. drohen ihm strafen für "falschaussage"? Quote Link to post Share on other sites
willi69 1 Posted June 13, 2008 Report Share Posted June 13, 2008 oh Mann, zum ALLERLETZTEN Mal. Man kann sich straffrei IMMER SELBST beschuldigen. Man darf nur niemanden anderen fälschlicherweise beschuldigen. Wenn sich Dein Vater SELBST als Fahrer einträgt, obwohl er es nicht war, passiert ihm deswegen rein gar nichts!!!! Er hat dann eben gedacht, er wäre der Übeltäter gewesen. Natürlich kann das die Behörde dann auch schlucken - muss sie aber nicht. Sie kann auch genausogut selbst zu dem Schluß kommen, dass es Dein Vater nicht war und weiter ermitteln und Dich dabei dann am Wickel kriegen. Aber strafbar ist eine irrtümliche Selbstbeschuldigung nicht. Nun verstanden??? Gruß Willi PS: bei halbwegs aufmerksamem Studium der hunderten Posts zu diesem Thema, das es hier schon zigmal gab, erübrigen sich Deine Nachfragen!!! Les Dich doch mal ein bissel durch! Quote Link to post Share on other sites
DrStein 1 Posted June 13, 2008 Report Share Posted June 13, 2008 Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. ließ dich ein, suche nach Alberto und ersafa und ziehe das, wenn du es wirklich verstanden hast fehlerfrei durchoder lass es und trage die Konsequenzen. Ich denke die nötigen Tips und Hinweise wurden dir gegeben. Richtig!!! umsetzten müßt ihr es selbst. Gruß der Dr. Stein Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 13, 2008 Report Share Posted June 13, 2008 kann er dann strafrechtlich irgendwie verfolgt werden bzw. drohen ihm strafen für "falschaussage"? Der Herr Papa hat sich schlicht und ergreifend geirrt und irren ist menschlich !Und sofern kein Foto dabei war, kann er es doch theoretisch gewesen sein. Ansonsten sollte Dir klar sein, dass es die Behörde tagtäglich mit solchen SpielchenVater <-> Sohn oder Mutter<->Tochter zu tun hat und in diesem Fallschon routinemäßig das EMA befragen wird. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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