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Geblitzt - Möchte Kein Foto!


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Hallo zusammen,

 

ich wurde kürzlich geblitzt - was so weiter nicht schlimm ist. Ich möchte aber nicht, dass der Halter das Knöllchen nach Hause bekommt bzw. das dazugehörige Foto sieht!!!

 

Was kann ich machen? Zulassungsstelle sagt, dass sie keinen "Sperrvermerk auf das Kennzeichen" setzen kann, damit die Post nicht durch geht.

 

Angenommen, ich würde das Fahrzeug nachträglich auf meinen Namen anmelden. Wer bekommt das Knöllchen? Ich, oder der zur Blitzzeit eingetragende Halter.

 

Wer weiß was?

 

Danke

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Was kann ich machen?

Hat da einer gesündigt? :P

 

Zulassungsstelle sagt, dass sie keinen "Sperrvermerk auf das Kennzeichen" setzen kann, damit die Post nicht durch geht.

 

Kann sie auch nicht. :kopfschuettel:

 

Wenn Du keine Ostereier willst, wende dich nicht an den Weihnachtsmann :D

 

Nicht zur Zulassungsstell musst Du gehen, sondern zur Bußgeldstelle. :sneaky:

 

Angenommen, ich würde das Fahrzeug nachträglich auf meinen Namen anmelden. Wer bekommt das Knöllchen? Ich, oder der zur Blitzzeit eingetragende Halter.

 

Genau der alte Halter, der neue Halter hat mit dem Verstoß nichts zu tun.

Nutzt also nichts, außer für zukünftige Sünden.

 

MfG.

 

hartmut

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Eigentlich sollte einem das aber klar sein, wenn man mit andern Leuten Autos unterwegs sind, das diese auch die Post bekommen. :sneaky:

 

Und wenns dein Auto ist, lasses gleich auf dich zu, dann gibts so Probleme in Zukunft nicht :kopfschuettel:

 

Ansonsten: Morgens auf den Postboten warten. PS aber: da gibts auch noch sowas wie Postgeheimnis... Nur als Nebenanmerkung

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ich wurde kürzlich geblitzt - was so weiter nicht schlimm ist. Ich möchte aber nicht, dass der Halter das Knöllchen nach Hause bekommt bzw. das dazugehörige Foto sieht!!!

Bußgeldstelle anrufen, mit dem Sachbearbeiter sprechen und Zeitpunkt und Kfz-Kennzeichen nennen, dann sollte das eigentlich keine Probleme machen.

 

MfG

Seatfahrer

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Seatfahrer, etwas blauäugig?

 

Bei unseren Bußgeldstellen finden die nicht einmal den Vorgang, wenn du den Namen hast!

 

 

 

dete

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Hallole

 

hey @dete, mach dem armen DonDebakel nicht noch mehr Angst. Nicht genug, dass da ein Bußgeldbriefchen flattert, da wird eventl. auch noch eine "delikate Situation" abgelichtet ...

 

Also - bei unserer Bußgeldstelle kann man mit einem Anruf unter Nennung des Kennzeichens und genauem Messort/Messdatum durchaus erreichen, dass der Bescheid an die "richtige" Adresse umgeleitet wird. Wieso auch nicht? Kann mir vorstellen, dass die öfters mit solchen Wünschen konfrontiert werden.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - immer nett lächeln, gilt auch für den Beifahrer -

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Guest Mace

Wollte ich grade sagen :kopfschuettel:

 

Ich hab in Mannheim mal vor etwa zwei Jahren ein "Parkschein-Knöllchen" überwiesen, obwohl ich nur den Standardzettel an der Scheibe hatte. Ich hab mir damals gedacht: "Mal schauen, wie flexibel die sind.." und 5 € überwiesen mit Kfz-Kennzeichen, Tattag- und Uhrzeit sowie Tatort und Tatbestandsnummer. Vmtl. sogar noch bevor der Vorgang in der Behörde eingetrudelt ist.

 

Kam nie mehr was. Offenbar konnten sie die Zahlung zuordnen. Nicht schlecht :sneaky:

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Seatfahrer, etwas blauäugig?

 

Bei unseren Bußgeldstellen finden die nicht einmal den Vorgang, wenn du den Namen hast!

 

 

 

dete

@dete

 

Und dann bekommen sie es hin, dass die VGB und BGB vor Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt werden??? :kopfschuettel::sneaky:

 

Bei Zustellung nach der Verjährung oder gar keiner Zustellung durch Verschulden des Sachbearbeiters kann das Regressansprüche auslösen. :P

 

MfG

Seatfahrer

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Seatfahrer,

 

da antworte ich mit einem klaren ja, vielleich, aber sicher nicht immer!

 

 

 

dete

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Seatfahrer, etwas blauäugig?

 

Bei unseren Bußgeldstellen finden die nicht einmal den Vorgang, wenn du den Namen hast!

 

 

 

dete

Also: hier wird der Vorgang zuerst unter dem Kennzeichen bearbeitet, da das eher bekannt ist, als der Halter oder der Fahrer.

Die städt. Messwagen und die SB im Büro haben zwischenzeitlich sogar Vordrucke, da es mehrmals täglich vorkommt, dass jemand sagt: "Mein Mann/Frau darf nicht wissen, dass ich heute in.... war...." :kopfschuettel:

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Soviele Gründe fallen mir nämlich garnicht ein, warum der Partner nicht wissen darf, wo und vor allem mit wem man geblitzt wurde.. :kopfschuettel:

Wieso nur Partner ?

Wenn sich Sohnemann/Tochterfrau den Flitzer von Papa gegen dessen ausdrückliches Verbot gemopst hat.

(Wie blöd muß man allerdings sein, sich dann auch noch blitzen zu lassen)

Oder wenn da jemand nur noch den letzten Beweis benötigt (auch wenn es in D-land das Schuldprinzip offiziell

nicht mehr gibt).

Oder wenn da jemand den Geschäfts-Wagen vom Kollegen benutzt, obwohl er vom Chef die Nutzung

per Abmahnung untersagt bekommen hat.

...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo,

ich hätte nicht gedacht, dass das so einfahc geht. Habe ich nicht als Fahrzeughalter irgendwie ein Recht darauf zu wissen, wann mein Auto wo geblitzt wurde und mit wem?

Oder gilt jeder nicht ordentlich versteckte Schlüssel als mein Problem, sofern das Auto zum Blitzzeitpunkt nicht als gestohlen gemeldet war?

lg

Fraukie

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Hallo,

 

also wenn ich selbst nicht weiss, wo sich mein Eigentum zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet

(egal ob jetzt Handy, CD's oder eben mein Auto) - es mich also nicht mal selbst interessiert -

warum sollte das irgendjemand anderen interessieren ?

 

Wenn mit Deinem Auto ein Einbruch vorgenommen wird, und das Auto zu diesem Zeitpunkt (noch)

nicht als gestohlen gemeldet war, hast Du zumindest ein kleines Problem.

 

wann mein Auto wo geblitzt wurde und mit wem?

In D-Land wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen.

Wenn die Behörde selbst auf den Fahrer kommt, wozu braucht man dann die

Mitwirkung des Halters ?

Allerdings dürfte es für den Fahrer einen imensen Aufwand bedeuten, den richtigen Zeitpunkt zu

erwischen um bei der Behörde vorzusprechen.

Füllt er den Wisch zu früh aus, besteht die Gefahr, dass die Messung noch nicht ausgewertet ist.

In diesem Fall dürfte er 'ne Absage vom SB bekommen (es liegt nichts vor)

Kommt er zu spät, ist der AB an den Halter schon unterwegs.

 

Übrigends bekommt der Halter bei Sofortkasse i.d.R. auch keine Info.

 

Oder gilt jeder nicht ordentlich versteckte Schlüssel als mein Problem

Du brauchst den Schlüssel nicht mal zu verstecken.

Jeder, der sich ohne Dein Wissen Dein Eigentum aneignet, begeht formal einen Diebstahl.

Ob Du das verfolgen läßt oder nicht ist Deine Sache.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass es Diebstahlanzeigen innerhalb der Famile gegeben hat.

Diese müssen und werden genauso behandelt wie andere Diebstähle (abgesehen vielleicht von

ein wenig Fingerspitzengefühl bei den Beteiligten Rechtsdienern)

 

Gruß,

AnReRa

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Zumindest sind es wohl keine ehrenhaften Gründe, würd ich sagen.

 

Und ohne das Wissen eines Andern dessen Fzg zu benutzen iss Diebstahl. Wenn man dabei geblitzt wird: Gelitten. Oder mit dem Seitensprung auf dem Beifahrersitz: da muss man dann halt anständig fahren :kopfschuettel:

 

Deshalb würd auf so Geschichten als Ordnungsamt garnet eingehen. Wird an den Halter geschickt. Punkt. Den Rest hätte man sich früher überlegen sollen.

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Oder gilt jeder nicht ordentlich versteckte Schlüssel als mein Problem

Du brauchst den Schlüssel nicht mal zu verstecken.

Jeder, der sich ohne Dein Wissen Dein Eigentum aneignet, begeht formal einen Diebstahl.

Ob Du das verfolgen läßt oder nicht ist Deine Sache.

Nein, da hier wohl die Zueignungsabsicht fehlt-Wagen wurde ja anscheind wieder zurück gebracht-liegt maximal ein unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges vor (§ 248b StGB).

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Guest Mace
Oder mit dem Seitensprung auf dem Beifahrersitz: da muss man dann halt anständig fahren :kopfschuettel:

Oder man verpasst ihr eine Sturmhaube und behauptet, einem Kollegen schnell bei einem Raub assistiert zu haben :P

 

:sneaky:

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Wenn Du der Bussgeldstelle deiner Fahrereigenschaft mitteilst und diese trotzdem an den Halter schreibt, hat der Sachbearbeiter ein Problem:whistle:

-stichwwort -datenschutz.......Das wäre eine krasse Verletzung des Sorgfaltspflicht.... :whistling:

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Guest Mace

Wieso das denn?

Die Behörde kann im Rahmen des Zulässigen auf jeden Fall auch einen Zeugenfragebogen an den Halter schicken, um die Aussage des vermeintlichen Fahrers weiter abzusichern oder eben zu falsifizieren.

 

Stell dir vor, es geschieht ein Diebstahl in einer Ladenfiliale; begangen durch einen Mitarbeiter. Der Täter stellt sich, die Polizei ist sich aber nicht ganz sicher, ob er nicht vielleicht jemanden deckt. Wieso sollte sie nicht andere mögliche Zeugen auch zur Sache befragen, um sich abzusichern?

 

Also ich sehe da kein Problem im Senden eines zusätzlichen ZB an den Halter des Fahrzeugs.

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Guest Mace
Das sehen Landesdatenschutzbeauftragte aber ganz anders.....

Quelle?

 

Und wir reden hier von Ordnungswidrigkeiten und nicht von Straftaten...

Ach so. Und Hausdurchsuchungen zum Aufspüren von Motorradkombis zur Ermittlung des "Täters" einer Geschwindigkeitsübertretung sind verhältnismäßig; ebenso wie Blutabnahmen zur Feststellung einer BAK im OWi-Bereich und Passbildabgleiche und Nachbarschaftsbefragungen.

 

Alles verhältnismäßig. Aber einen Standard-ZB an den Halter zu senden ist unverhältnismäßig.

 

Also das sehe ich entschieden anders.

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Es handelt sich hier um personenbezogene Daten. Diese sind besonders schutzbedürftig und es geht niemanden etwas an, wann sich eine Person um eine bestimmte Zeit irgendwo befunden hat......Das gilt sogar schon für Parkverstöße....

Man muss auch niemanden in seine Wohnung lassen um seinen Kombi begutachten zu lassen..und Nachbarschaftsbefragung oder Ermittlungen auf der Arbeitsstelle sind auch nur statthaft bei nicht unerheblichen Verstößen. Ein solcher ist im Punktebereich aber gegeben.....

Die Sachberabeiter auf Bussgeldstellen sind hier schon einigen Regeln unterworfen und werden sich auch an diese halten...-es mag sein, dass es immer wieder schwarze Schafe gibt, aber denen gehört dann auch auf die Finger geklopft :whistling:

 

Gruss Dzieki

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Guest Mace

Mich würde nach wie vor die Quelle dafür interessieren, dass ein Sachbearbeiter daran gehindert ist, trotz Geständnis eines Fahrers einen Zeugenfragebogen an eine andere Person zur Absicherung zu schicken.

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Ich sehe eher einen Verstoß gegen den Datenschutz wenn man als Sachbearbeit (aufgrund eines Anrufes) jemanden einen Bescheid zuschickt.

 

Was ist wenn dann einer auf Er sa fa gemacht wird? Da wirds dann wegen der 3 Monatsverjährung knapp. Falls da eine Behörde mal hereingelegt wurde, wird die sich nicht mehr so kulant zeigen und aus Prinzip immer den Halter anschreiben.

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Ist auch Käse. Ich warte immer noch auf eine Quelle. Insbesondere die Fundierung der Äußerung, ein solches Vorgehen werde von Landesdatenschutzbeauftragten gefordert.

 

Wie oft gibt es Fälle, in denen der Halter den Verstoß zugibt oder jemand anderes den Verstoß zugibt und die Behörde dann plötzlich von sich aus den richtigen Täter anschreibt. Dass es sich hierbei samt und sonders um unerlaubte Ermittlungsmethoden handelt, ist da doch eher unwahrscheinlich, um es mal vorsichtig auszudrücken.

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Hi Mace,

 

Quelle ist die Verfahrensüberprüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Baden-Würtenberg aus dem Jahr 2005.

 

--ich -zitiere:

Hintergrund...unserer Anmerkungen ist, dass in den Fällen, in denen der Verfolgungsbehörde bekannt ist, dass ein Verkehrsverstoß nicht von dem Fahrzeughalter, sondern von einer dritten Person begangen wurde, es zur Aufklärung des der Ordnungswidrigkeit zugrunde liegenden Sachverhaltes nicht mehr erforderlich und damit datenschutzrechtlich unzulässig sein dürfte, den Halter eines Fahrzeuges anzuhören und ihm auf diese Weise personenbezogene Daten des Dritten (z.b. Zeit des Verstoßes) mitzuteilen.............

 

Ist glaub ich eindeutig :licht:

 

Selbstverständlich kann die Verfolgungsbehörde die Angaben grob überprüfen, heisst also, Alter, Geschlecht und solches überprüfen.

 

Gruss Dzieki

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