Skoda 0 Posted June 6, 2008 Report Share Posted June 6, 2008 Hallo bei mir handelt es sich um folgendes Problem: Ich wurde am 08.03.08 geblitzt. Da es mit dem Firmen Auto war wurde meine Firma angeschrieben (ca 2 Wochen nach dem Vorfall) die Firma hat ein Schreiben zurück geschickt das sie ein deutlicheres Bild benötigen um die Person zu erkennen. (ca. 4 Wochen später) kammen die mit einem Klaren Bild (selber nicht gesehen) darauf hin gab die Firma meinen 1 Wohnsitz der Polizei. Die Polizei sendete ein Bild an meinen 1. Wohnsitz und von da aus rief mein Vater bei dem zuständigen an und meinte,dass ich erst in 2 Wochen daheim bin und ich bis dahin keine stellung nahme dazu nehmen kann und erwähnte, dass sie mir kein Bild geschickt haben.Die Polizei meinte das sie dieses Bild nachliefern werden und nun habe ich es vorliegen. Auf dem einen Bild ist nur der Fahrer drauf (kaum zu erkennen da es sehr verpixelt ist und es ist das selbe wie meiner Firma als erstes zugesendet wurde) und ein Größeres Bild auf dem das gaze Auto zu erkennen (der Fahrer ist recht dunkel und das Gesicht kaum zu erkennen und der Beifahrer etwas heller und das Gesicht kann man schon besser erkennen) ist incl. alle 3 Fahrbahnen. Muss der Beifahrer nicht ausgeblendet werden bzw. ein schwarzer balken über den Augen haben? Was kann ich in so einem Fall machen? Was für möglichkeiten bestehen dieses Blitzerfoto abzuwähren?Kann ich was sagen da mein Beifahrer sichtbar ist? Ich war auf der Autobahn wo 100km/h erlaubt sind 126 gefahren und 4 km/h wurden abgezogen also22km/h zuviel. Danke im Voraus für jeden Rat. Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 6, 2008 Report Share Posted June 6, 2008 Der Beifahrer muss nicht zwingend ausgeblendet werden, das bietet dir keine Grundlage, um das Verfahren abzuwehren. GrußGoose Link to post Share on other sites
shocktrooper 1 Posted June 6, 2008 Report Share Posted June 6, 2008 Muss der Beifahrer nicht ausgeblendet werden bzw. ein schwarzer balken über den Augen haben?Nein. Die Bußgeldstelle ist nicht für den Erhalt des Ehefriedens zuständig.Was kann ich in so einem Fall machen? Was für möglichkeiten bestehen dieses Blitzerfoto abzuwähren? Kann ich was sagen da mein Beifahrer sichtbar ist?Nix. Keine Möglichkeit, abzuwehren. Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 6, 2008 Report Share Posted June 6, 2008 Muss der Beifahrer nicht ausgeblendet werden bzw. ein schwarzer balken über den Augen haben?Sollte eigentlich sein. Was kann ich in so einem Fall machen? Was für möglichkeiten bestehen dieses Blitzerfoto abzuwähren?Ist egal, ändert ja nichts an deinem Verstoß Kann ich was sagen da mein Beifahrer sichtbar ist?Natürlich kannst Du was sagen, nur interessiert es niemand Ich war auf der Autobahn wo 100km/h erlaubt sind 126 gefahren und 4 km/h wurden abgezogen also22km/h zuviel.Und damit gehen wir in deinen ersten Thread, und hier dicht. http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...c=35580&hl= MfG. hartmut Link to post Share on other sites
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