RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Report Share Posted May 15, 2008 hi leute, bin neu hier und brauche DRINGEND HILFE: ich wurde mit 80 sachen geblitzt (77 abzüglich toleranz) und muss mit 3punkten 60€ und das schlimme mit nachholseminar rechnen...mitm motorrad!! der bescheid kam zu meinem vater, dem halter, er hat angegeben das mehrere fahrer in frage kommen, er es nicht war und mit einblick auf das foto helfen kann.da sieht man das es ein jüngerer fahrer ist...etz kommen nur noch in frage: ich und ein kumpel (er fährt mit meiner jacke und meinem helm)was genau sagen wir dem bullen? (er is ziemlich nett um ehrlich zu sein, also möcht ich auch höflich reagieren) habt ihr infos? Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Author Report Share Posted May 15, 2008 sry für doppelpost, is aber echt wichtig:wenn die behörden etz dann mal lustig sind und des vergehen unbedingt weiterverfolgen, mittels gutachter oder sowas...müssen dann die kosten vom schuldigen getragen werden? weil wir bestreiten die tat nicht, wir wissen nur nicht mehr wers war, is ja immerhin schon einen monat her Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 15, 2008 Report Share Posted May 15, 2008 etz kommen nur noch in frage: wenn die behörden etz dann mal lustig sind und des vergehen unbedingt weiterverfolgenWer oder was ist "etz"? Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Author Report Share Posted May 15, 2008 etz = Jetzt !!war des ne ernsthafte frage? kommt noch ne antwort um auf meine groß- kleinschreibung einzugehen? aber wie gesagt, ist wirklich wichtig...würde mich für jede hilfe freuen Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted May 15, 2008 Report Share Posted May 15, 2008 Servus, zu einem Gutachten kommt es nur wenn derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt, Einspruch einlegt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wird dann vom Richter angeordnet. Diese Kosten hat der Fahrer dann zu tragen, sofern er vom Gutachter identifiziert wird. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten auch. Kleiner Tip für die Zukunft. Immer mit Sturmhaube fahren. Dann ist eine Identifikation nahezu ausgeschlossen. MfG Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Author Report Share Posted May 15, 2008 Servus, zu einem Gutachten kommt es nur wenn derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt, Einspruch einlegt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wird dann vom Richter angeordnet. Diese Kosten hat der Fahrer dann zu tragen, sofern er vom Gutachter identifiziert wird. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten auch. Kleiner Tip für die Zukunft. Immer mit Sturmhaube fahren. Dann ist eine Identifikation nahezu ausgeschlossen. MfG d.h:mein vater hat den bgb bekommen und damit beantwortet das er nicht gefahren ist...zählt des als einspruch?in welchen fällen wird denn das verfahren eingestellt?ich zieh meine sturmhaube etz echt immer auf...dann kann ich auch auf reflektierende visiere verzichtenbiste dir sicher das eine rechtsschutzversicherung die kosten übernimmt? Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Author Report Share Posted May 15, 2008 achja und noch ne frage übers fahrtenbuchfalls der halter (mein vater) ein fahrtenbuch aufgedonnert bekommt, gilt des dann für ALLE fahrzeuge von ihm? er hat nämlich noch ein auto (auch auf ihn angemeldet)bzw. würde überhapt ein fahrtenbuch beim ERSTEN vergehen verdonnert werden? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 15, 2008 Report Share Posted May 15, 2008 In der Praxis werden Fahrtenbücher i.d.R. erst mal nur auf ein Fahrzeug beschränkt.Eine Fahrtenbuch ist bereits bei nur einem Verstoß zulässig, sofern dieser Verstoß sich im Punktebereich bewegt. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted May 15, 2008 Report Share Posted May 15, 2008 Servus, zu einem Gutachten kommt es nur wenn derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt, Einspruch einlegt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wird dann vom Richter angeordnet. Diese Kosten hat der Fahrer dann zu tragen, sofern er vom Gutachter identifiziert wird. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten auch. Kleiner Tip für die Zukunft. Immer mit Sturmhaube fahren. Dann ist eine Identifikation nahezu ausgeschlossen. MfG d.h:mein vater hat den bgb bekommen und damit beantwortet das er nicht gefahren ist...zählt des als einspruch?in welchen fällen wird denn das verfahren eingestellt?ich zieh meine sturmhaube etz echt immer auf...dann kann ich auch auf reflektierende visiere verzichtenbiste dir sicher das eine rechtsschutzversicherung die kosten übernimmt? Servus, ich gehe mal davon aus, dass dein Vater erstmal einen Anhörungsbogen bekommen hat. In diesem kann er zum Fall Stellung nehmen. Das Verfahren wird eingestellt, wenn kein Fahrer ermittelt werden kann. Da dein Vater keinen Fahrer angegeben hat, wird nun weiter ermittelt. Nun wird im engeren Familienkreis nachgeforscht. Es werden die Personalausweisfotos der Familienmitglieder angefordert und mit dem Blitzbild verglichen. Des Weiteren kann es zu "vor Ort" Ermittlungen kommen. (Nachbarschaftsbefragung, Befragung der Familie) Natürlich ist dann zufällig bei euch nie jemand zu Hause. Wenn aufgrund dieser Ermittlungen die Behörde der Meinung ist den Fahrer gefunden zu haben, bekommt dieser den Bußgeldbescheid, bzw. wenn es nicht dein Vater ist, bekommt derjenige wieder einen AB. Wenn niemand festgestellt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Du hast ja das Bild schon gesehen? Bist du darauf gut erkennbar? Hattest du ein Spiegelvisier auf? MfG Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Author Report Share Posted May 15, 2008 warleider nur ein getöntes visier aber des merkt man aufm bild gar net. ich selber hab mich schon erkannt, aber ich kenn ja mein gesicht auch scho lang wobei, des foto (die kopie?) hatte echt ne scheiss qualität!etz hab ich dem bulln gesagt das es auch ein freund gewesen sein kann, da er sich die maschine ab und zu mal ausleiht und ich zu der "blitz"zeit normalerweise bei nem kumpel zum zockn befindewenn wir etz alledings nicht wissen können wirs ja auch net zugeben, selbst wenn wir wollten!da werden uns ja wohl keine kosten aufgebrummt werden, oder?ey, ich fahr nie wieder ohne sturmhaube Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted May 15, 2008 Report Share Posted May 15, 2008 Servus, ja wie, die waren schon da und haben dich mit dem Bild verglichen? Was hat der denn gemeint? Hat er dich erkannt? Wenn das getönte Visier nichts bringt, ist das verspiegelte wohl genauso sinnlos. Es gibt hier ein Bild, das einen Moppedfahrer mit Spiegelvisier zeigt. Da kann man ihn auch sehr gut erkennen. Ist wie mit einem normalen.Da bringt wie gesagt nur die Sturmhaube was. Wenn die Sache erledigt ist, kannst ja das Bild vielleicht mal einstellen. Würd mich interessieren wie das aussieht. (Wegen dem Visier) MfG Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 15, 2008 Author Report Share Posted May 15, 2008 nene, die grünen waren no nich hierin dem ersten formular das mein vater bekommen hat, ne woche nachm blitzn, hat er reingeschriebn das mehrer fahrer in frage kommen und er bei der identifizierung helfen kann wenn er einblick auf das foto bekommt.und etz isses auf der wache und er wurde gerufen das er sichs dort anschaut und man merkt halt das es kein alter man sein kann, sondern der fahrer so zwischen 18-25 jahre alt sein muss.und ich bin danach hin und habs mir angeschaut...sooo viel sieht man net vom gsicht, aber da ich weis das ichs bin hab ich mich scho erkannt...könnte aber auchn kumpel sein (ähnliche statur/größe)wenn ich ihm etz dann nä#chste woche sag das wir net wissn wers war, was könnte denn kommen? hab ihm gesagt das es vermutlich einer von uns beiden is...den namen von meinem kumpel muss ich ihm ja net sagn und mein visier is nich sehr getönt, nur minimal...damit kann man auch nachts noch gut sehn Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 was genau sagen wir dem bullenMuhh Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 und ich bin danach hin und habs mir angeschaut...Bravo! Da wuerde ich doch beinahe drauf wetten wollen, dass Du der naechste bist, der ein nettes Anschreiben bekommt..... Quote Link to post Share on other sites
willi69 1 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 und ich bin danach hin und habs mir angeschaut...sooo viel sieht man net vom gsicht, aber da ich weis das ichs bin hab ich mich scho erkannt...könnte aber auchn kumpel sein (ähnliche statur/größe)wenn ich ihm etz dann nä#chste woche sag das wir net wissn wers war, was könnte denn kommen? hab ihm gesagt das es vermutlich einer von uns beiden is...den namen von meinem kumpel muss ich ihm ja net sagn Herzlichen Glückwunsch zu der glorreichen Idee, auf der Wache persönlich zu erscheinen!!! Das wars dann wohl mit Sicherheit gewesen. Wieso bist Du da denn hingegangen??? Der Drops ist gelutscht und Du wirst demnächst Post bekommen. Wenn du Dich selbst auf dem Bild erkennen kannst, wird das der Richter, spätestens der Gutachter auch können. Evtl. hat der auf der Wache Dich auch schon erkennen können und das dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle bereits mitgeteilt. Gruß Willi Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 nene, ich hab ihm ja eh gesagt das nur noch ich oder ein freund in frage kommen...und wie scho gesagt, der typ war echt nett und wartet bis nächste woche auf meine antwort.werd ihm halt mitteilen das wir nich mehr genau wissen wer von uns beiden das waraußerdem werden die doch net bei jedem foto nen gutachter einschalten, oder? es geht hier "nur" um 60€ / 3punkteund es war das erste vergehen unter diesem Kennzeichen!müsste ich denn die kosten übernehemn für verfahren/gutachter? ich streite das vergehen ja nicht ab, ich weis es nur nicht mehr Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Du hast das Ding an der Backe, wenn Du weiterhin so verfaehrst..... Jetzt hilft eigentlich nur noch eines: Du und (!) dein Kumpel werfen einen Blick gemeinsam auf das Foto in der Dienststelle - und beide behaupten dann steif und fest, der Fahrer gewesen zu sein. Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 Du hast das Ding an der Backe, wenn Du weiterhin so verfaehrst..... Jetzt hilft eigentlich nur noch eines: Du und (!) dein Kumpel werfen einen Blick gemeinsam auf das Foto in der Dienststelle - und beide behaupten dann steif und fest, der Fahrer gewesen zu sein.ah, alles klar...ok danke. ich werds dann versuchen!falls noch anderen was einfällt bitte her damit PS: ich hab dem beamten meinen namen nich gesagt, nur das ich der sohn bin. hab aber noch nen bruder Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 wollt noch kurz fragen:is es hilfreich nen anwalt einschreitn zu lassen? die RS-versicherung würde decken und schaden kanns ja eigentlich net, doer?und ich hab mal gelesen das nur ein foto mit gesicht UND kennzeichen zusammen als beweis zählt...das is allerdings nich der fall...der hat mir nur ein foto von vorn gezeigt...stimmt des überhaupt? und wollt mich noch schnell für die hilfe bedanken...super forum hier Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Hallole, also das, dass man ein Foto von Fahrer und Kennzeichen braucht stimmt nicht. Die Beamten, die dich gemessen haben konnten das Kennzeichen offensichtlich richtig ablesen und damit ist der notwendige Beweis im Zusammenhang mit dem Photo vom Fahrer ja erbracht.Das einzige was noch hilft ist, dass der Fahrer nicht erkannt werden kann. Einen Anwalt kannst du zwar einschalten, aber vermutlich wird das jetzt nicht mehr allzu viel bringen. Sollte übrigens ein Gutachten gefertigt werden, so hast du die Kosten dafür zu tragen, wenn du als Fahrer identifiziert wirst. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 also deckt die RS-versicherung nich die gutachten kosten?dann jetzt noch ne letzte frage:wird in jedem fall ein gutachten gemacht? oder nur bei schwerwiegenden sachen?ich mein hier gehts ja echt "nur" um 60€ / 3punkte...da gibts bei weitem schlimmere sachen. und wenn ich etz mit meinem kumpel auf die wache geh und wir bei sagn das wirs waren, bzw. wir nich wissen wer es war kann er ja mit sowas drohen, oder? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Sollte übrigens ein Gutachten gefertigt werden, so hast du die Kosten dafür zu tragen, wenn du als Fahrer identifiziert wirst. Wieso das denn? Sofern die Versicherung eintritt und eine Chance besteht da raus zu kommen wird sie auch das Gutachten zahlen, egal ob man überführt wird oder nicht (Kostenübernahmezusage). Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 also gilt rechtsschutz-versicherung auch für gutachten...hat ja immerhin was mit der verhandlung zu tun und ich habs ja net vorsätzlich drauf angelegt...ich weis es einfach nimma, also den fahrer Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Hallole @gast225... ich hatte nicht von der Rechtsschutzversicherung gesprochen, gemeint war lediglich dass der Betroffene für ein zusätzliches Beweismittel (Gutachten für die Messung, Identifikationsgutachten für das Photo ...) auch die Kosten dafür zu tragen hat, wenn er sich als tatsächlicher Verursacher herausstellt. Wenn der Betroffene eine Kostendeckungszusage der RSV hat, dann tritt natürlich diese für die Kosten ein.Nur ein kleines Missverständnis also ... Grüße papemark Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 16, 2008 Report Share Posted May 16, 2008 Ach so, dann ist ja alles ok. Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 16, 2008 Author Report Share Posted May 16, 2008 hui, gut...damit bin ich vollkommen zufriedenweis vll einer in was für fällen ein gutachter beauftragt wird? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 18, 2008 Report Share Posted May 18, 2008 hui, gut...damit bin ich vollkommen zufriedenweis vll einer in was für fällen ein gutachter beauftragt wird? Sobald der Richter nicht selber sicher ist kann er ein anthropologisches Gutachten beauftragen. Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 18, 2008 Author Report Share Posted May 18, 2008 also werd ich um eine gerichtsverhandlung wohl nich rum kommen? Sobald der Richter nicht selber sicher ist kann er ein anthropologisches Gutachten beauftragen.womit nicht sicher ist? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 18, 2008 Report Share Posted May 18, 2008 also werd ich um eine gerichtsverhandlung wohl nich rum kommen? Sobald der Richter nicht selber sicher ist kann er ein anthropologisches Gutachten beauftragen.womit nicht sicher ist? Mit der eindeutigen Zuordnung des Bildes zu einer Person. Ich hatte mal das Glück in einer Verhandlung gegen zwei Brüder anhand eines Bildes den richtigen herauszufinden zu müssen. War auch nicht sonderlich schwer, der eine Bruder war leicht untersetzt, etwas kleiner und strohblond, der andere schmal, gross und dunkelschwarz. Dafür brauchten wir keinen Gutachter In anderen Fällen hat man durchaus etwas mehr Probleme anhand eines Bildes den richtigen Übeltäter zu identifizieren , da braucht man dann schon gutachterliche Hilfe. Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 18, 2008 Author Report Share Posted May 18, 2008 und sowas kommt wohl bei jeder verhandlung? egal wie schwer das "verbrechen" war?zudem sollte ich sagn das ich selber ja noch keinen bgb bekommen hab, oder anhörungsbogen Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 18, 2008 Report Share Posted May 18, 2008 Wart doch erst mal ab, wie das Verfahren weitergeht, wer also das nächste Schreiben erhält. Wilde Spekulationen helfen jetzt nicht weiter; der Richter kann das Verfahren genausogut einstellen, wenn er niemanden identifizieren kann. Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 21, 2008 Author Report Share Posted May 21, 2008 also der bulle hat etz den bogen mit der bemerkung"weis nicht mehr wer gefahren ist, jacke und helm können mitverlihen worden sein"heute zurückgechickt... Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 22, 2008 Report Share Posted May 22, 2008 also der bulle hat etz den bogen mit der bemerkung"weis nicht mehr wer gefahren ist, jacke und helm können mitverlihen worden sein"heute zurückgechickt... Du gibst Deine Post auf der Weide ab ? Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 23, 2008 Author Report Share Posted May 23, 2008 nö, ich hab nichmal post bekommen.des war der bogen mit dem bild und so, da hat er des ganze zeug hingschrieben und zurückgeschickt Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 [mod]Du solltest vielleicht mal deinen Slang hier ablegen, den kannst Du gerne des Freitagabends an der Tanke oder beim Treffen auf dem McDonalds-Parkplatz anwenden, hier wird er nicht gerne gesehen/gelesen/gehoert![/mod] Quote Link to post Share on other sites
RSb00n 0 Posted May 31, 2008 Author Report Share Posted May 31, 2008 also heut kam ein schreiben von den grünen, das an mich gerichtet war: "sehr geehrter herr XXXdie in ihrem Schreiben vom 21.05.08 vorgebrachten Einwände wurden überprüft. diese rechtfertigen jedoch nicht die einstellung des verfahrens.die ermittlungen haben ergeben daß sie der fahrer warenda der tatnachweis weiterhin als gesichert angesehen wird erhalten sie in der nächsten zeit von der zentralen bußgeldstelle 94233 vietach einen bußgeldbescheidmit freundlichen grüßen" was für ermittlungen meinen die :-D Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 31, 2008 Report Share Posted May 31, 2008 was für ermittlungen meinen die :-DBefragen der Nachbarn, Paßbildabgleich werden sie wohl gemacht haben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
baguette 3 Posted May 31, 2008 Report Share Posted May 31, 2008 ...der von Dir wahrgenommene Termin auf der Wache... Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted June 1, 2008 Report Share Posted June 1, 2008 ...der von Dir wahrgenommene Termin auf der Wache... Welcher imho eine kontraproduktive Aktion war. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.