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Geblitzt Mit 80 I.g.o Dringend Hilfe Gesucht


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hi leute, bin neu hier und brauche DRINGEND HILFE:

 

ich wurde mit 80 sachen geblitzt (77 abzüglich toleranz) und muss mit 3punkten 60€ und das schlimme mit nachholseminar rechnen...mitm motorrad!!

 

der bescheid kam zu meinem vater, dem halter, er hat angegeben das mehrere fahrer in frage kommen, er es nicht war und mit einblick auf das foto helfen kann.

da sieht man das es ein jüngerer fahrer ist...etz kommen nur noch in frage:

ich und ein kumpel (er fährt mit meiner jacke und meinem helm)

was genau sagen wir dem bullen? (er is ziemlich nett um ehrlich zu sein, also möcht ich auch höflich reagieren)

 

habt ihr infos?

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sry für doppelpost, is aber echt wichtig:

wenn die behörden etz dann mal lustig sind und des vergehen unbedingt weiterverfolgen, mittels gutachter oder sowas...müssen dann die kosten vom schuldigen getragen werden?

weil wir bestreiten die tat nicht, wir wissen nur nicht mehr wers war, is ja immerhin schon einen monat her

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Servus,

 

zu einem Gutachten kommt es nur wenn derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt, Einspruch einlegt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wird dann vom Richter angeordnet.

Diese Kosten hat der Fahrer dann zu tragen, sofern er vom Gutachter identifiziert wird. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten auch.

 

Kleiner Tip für die Zukunft. Immer mit Sturmhaube fahren. Dann ist eine Identifikation nahezu ausgeschlossen.

 

MfG

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Servus,

 

zu einem Gutachten kommt es nur wenn derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt, Einspruch einlegt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wird dann vom Richter angeordnet.

Diese Kosten hat der Fahrer dann zu tragen, sofern er vom Gutachter identifiziert wird. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten auch.

 

Kleiner Tip für die Zukunft. Immer mit Sturmhaube fahren. Dann ist eine Identifikation nahezu ausgeschlossen.

 

MfG

 

d.h:

mein vater hat den bgb bekommen und damit beantwortet das er nicht gefahren ist...zählt des als einspruch?

in welchen fällen wird denn das verfahren eingestellt?

ich zieh meine sturmhaube etz echt immer auf...dann kann ich auch auf reflektierende visiere verzichten

biste dir sicher das eine rechtsschutzversicherung die kosten übernimmt?

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achja und noch ne frage übers fahrtenbuch

falls der halter (mein vater) ein fahrtenbuch aufgedonnert bekommt, gilt des dann für ALLE fahrzeuge von ihm? er hat nämlich noch ein auto (auch auf ihn angemeldet)

bzw. würde überhapt ein fahrtenbuch beim ERSTEN vergehen verdonnert werden?

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Guest Mace

In der Praxis werden Fahrtenbücher i.d.R. erst mal nur auf ein Fahrzeug beschränkt.

Eine Fahrtenbuch ist bereits bei nur einem Verstoß zulässig, sofern dieser Verstoß sich im Punktebereich bewegt.

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Servus,

 

zu einem Gutachten kommt es nur wenn derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt, Einspruch einlegt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wird dann vom Richter angeordnet.

Diese Kosten hat der Fahrer dann zu tragen, sofern er vom Gutachter identifiziert wird. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten auch.

 

Kleiner Tip für die Zukunft. Immer mit Sturmhaube fahren. Dann ist eine Identifikation nahezu ausgeschlossen.

 

MfG

 

d.h:

mein vater hat den bgb bekommen und damit beantwortet das er nicht gefahren ist...zählt des als einspruch?

in welchen fällen wird denn das verfahren eingestellt?

ich zieh meine sturmhaube etz echt immer auf...dann kann ich auch auf reflektierende visiere verzichten

biste dir sicher das eine rechtsschutzversicherung die kosten übernimmt?

 

 

Servus,

 

ich gehe mal davon aus, dass dein Vater erstmal einen Anhörungsbogen bekommen hat. In diesem kann er zum Fall Stellung nehmen.

Das Verfahren wird eingestellt, wenn kein Fahrer ermittelt werden kann.

Da dein Vater keinen Fahrer angegeben hat, wird nun weiter ermittelt. Nun wird im engeren Familienkreis nachgeforscht. Es werden die Personalausweisfotos der Familienmitglieder angefordert und mit dem Blitzbild verglichen. Des Weiteren kann es zu "vor Ort" Ermittlungen kommen. (Nachbarschaftsbefragung, Befragung der Familie) Natürlich ist dann zufällig bei euch nie jemand zu Hause. :whistling:

 

Wenn aufgrund dieser Ermittlungen die Behörde der Meinung ist den Fahrer gefunden zu haben, bekommt dieser den Bußgeldbescheid, bzw. wenn es nicht dein Vater ist, bekommt derjenige wieder einen AB. Wenn niemand festgestellt werden kann, wird das Verfahren eingestellt.

 

Du hast ja das Bild schon gesehen? Bist du darauf gut erkennbar? Hattest du ein Spiegelvisier auf?

 

MfG

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warleider nur ein getöntes visier aber des merkt man aufm bild gar net. ich selber hab mich schon erkannt, aber ich kenn ja mein gesicht auch scho lang :D wobei, des foto (die kopie?) hatte echt ne scheiss qualität!

etz hab ich dem bulln gesagt das es auch ein freund gewesen sein kann, da er sich die maschine ab und zu mal ausleiht und ich zu der "blitz"zeit normalerweise bei nem kumpel zum zockn befinde

wenn wir etz alledings nicht wissen können wirs ja auch net zugeben, selbst wenn wir wollten!

da werden uns ja wohl keine kosten aufgebrummt werden, oder?

ey, ich fahr nie wieder ohne sturmhaube :whistling:

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Servus,

 

ja wie, die :whistling: waren schon da und haben dich mit dem Bild verglichen? Was hat der denn gemeint? Hat er dich erkannt?

 

Wenn das getönte Visier nichts bringt, ist das verspiegelte wohl genauso sinnlos. Es gibt hier ein Bild, das einen Moppedfahrer mit Spiegelvisier zeigt. Da kann man ihn auch sehr gut erkennen. Ist wie mit einem normalen.

Da bringt wie gesagt nur die Sturmhaube was.

 

Wenn die Sache erledigt ist, kannst ja das Bild vielleicht mal einstellen. Würd mich interessieren wie das aussieht. (Wegen dem Visier)

 

MfG

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nene, die grünen waren no nich hier

in dem ersten formular das mein vater bekommen hat, ne woche nachm blitzn, hat er reingeschriebn das mehrer fahrer in frage kommen und er bei der identifizierung helfen kann wenn er einblick auf das foto bekommt.

und etz isses auf der wache und er wurde gerufen das er sichs dort anschaut und man merkt halt das es kein alter man sein kann, sondern der fahrer so zwischen 18-25 jahre alt sein muss.

und ich bin danach hin und habs mir angeschaut...sooo viel sieht man net vom gsicht, aber da ich weis das ichs bin hab ich mich scho erkannt...könnte aber auchn kumpel sein (ähnliche statur/größe)

wenn ich ihm etz dann nä#chste woche sag das wir net wissn wers war, was könnte denn kommen? hab ihm gesagt das es vermutlich einer von uns beiden is...den namen von meinem kumpel muss ich ihm ja net sagn

 

und mein visier is nich sehr getönt, nur minimal...damit kann man auch nachts noch gut sehn

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und ich bin danach hin und habs mir angeschaut...sooo viel sieht man net vom gsicht, aber da ich weis das ichs bin hab ich mich scho erkannt...könnte aber auchn kumpel sein (ähnliche statur/größe)

wenn ich ihm etz dann nä#chste woche sag das wir net wissn wers war, was könnte denn kommen? hab ihm gesagt das es vermutlich einer von uns beiden is...den namen von meinem kumpel muss ich ihm ja net sagn

 

Herzlichen Glückwunsch zu der glorreichen Idee, auf der Wache persönlich zu erscheinen!!! :whistling: Das wars dann wohl mit Sicherheit gewesen. Wieso bist Du da denn hingegangen??? Der Drops ist gelutscht und Du wirst demnächst Post bekommen. Wenn du Dich selbst auf dem Bild erkennen kannst, wird das der Richter, spätestens der Gutachter auch können. Evtl. hat der :D auf der Wache Dich auch schon erkennen können und das dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle bereits mitgeteilt.

 

Gruß Willi

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nene, ich hab ihm ja eh gesagt das nur noch ich oder ein freund in frage kommen...und wie scho gesagt, der typ war echt nett und wartet bis nächste woche auf meine antwort.

werd ihm halt mitteilen das wir nich mehr genau wissen wer von uns beiden das war

außerdem werden die doch net bei jedem foto nen gutachter einschalten, oder? es geht hier "nur" um 60€ / 3punkte

und es war das erste vergehen unter diesem Kennzeichen!

müsste ich denn die kosten übernehemn für verfahren/gutachter? ich streite das vergehen ja nicht ab, ich weis es nur nicht mehr

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Du hast das Ding an der Backe, wenn Du weiterhin so verfaehrst..... Jetzt hilft eigentlich nur noch eines: Du und (!) dein Kumpel werfen einen Blick gemeinsam auf das Foto in der Dienststelle - und beide behaupten dann steif und fest, der Fahrer gewesen zu sein.

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Du hast das Ding an der Backe, wenn Du weiterhin so verfaehrst..... Jetzt hilft eigentlich nur noch eines: Du und (!) dein Kumpel werfen einen Blick gemeinsam auf das Foto in der Dienststelle - und beide behaupten dann steif und fest, der Fahrer gewesen zu sein.

ah, alles klar...ok danke. ich werds dann versuchen!

falls noch anderen was einfällt bitte her damit

 

PS: ich hab dem beamten meinen namen nich gesagt, nur das ich der sohn bin. hab aber noch nen bruder

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wollt noch kurz fragen:

is es hilfreich nen anwalt einschreitn zu lassen? die RS-versicherung würde decken und schaden kanns ja eigentlich net, doer?

und ich hab mal gelesen das nur ein foto mit gesicht UND kennzeichen zusammen als beweis zählt...das is allerdings nich der fall...der hat mir nur ein foto von vorn gezeigt...stimmt des überhaupt?

 

und wollt mich noch schnell für die hilfe bedanken...super forum hier

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Hallole,

 

also das, dass man ein Foto von Fahrer und Kennzeichen braucht stimmt nicht. Die Beamten, die dich gemessen haben konnten das Kennzeichen offensichtlich richtig ablesen und damit ist der notwendige Beweis im Zusammenhang mit dem Photo vom Fahrer ja erbracht.

Das einzige was noch hilft ist, dass der Fahrer nicht erkannt werden kann.

 

Einen Anwalt kannst du zwar einschalten, aber vermutlich wird das jetzt nicht mehr allzu viel bringen. Sollte übrigens ein Gutachten gefertigt werden, so hast du die Kosten dafür zu tragen, wenn du als Fahrer identifiziert wirst.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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also deckt die RS-versicherung nich die gutachten kosten?

dann jetzt noch ne letzte frage:

wird in jedem fall ein gutachten gemacht? oder nur bei schwerwiegenden sachen?

ich mein hier gehts ja echt "nur" um 60€ / 3punkte...da gibts bei weitem schlimmere sachen. und wenn ich etz mit meinem kumpel auf die wache geh und wir bei sagn das wirs waren, bzw. wir nich wissen wer es war kann er ja mit sowas drohen, oder?

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Sollte übrigens ein Gutachten gefertigt werden, so hast du die Kosten dafür zu tragen, wenn du als Fahrer identifiziert wirst.

:whistling: Wieso das denn? Sofern die Versicherung eintritt und eine Chance besteht da raus zu kommen wird sie auch das Gutachten zahlen, egal ob man überführt wird oder nicht (Kostenübernahmezusage).

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Hallole

 

@gast225

... ich hatte nicht von der Rechtsschutzversicherung gesprochen, gemeint war lediglich dass der Betroffene für ein zusätzliches Beweismittel (Gutachten für die Messung, Identifikationsgutachten für das Photo ...) auch die Kosten dafür zu tragen hat, wenn er sich als tatsächlicher Verursacher herausstellt. Wenn der Betroffene eine Kostendeckungszusage der RSV hat, dann tritt natürlich diese für die Kosten ein.

Nur ein kleines Missverständnis also ...

 

Grüße

 

papemark

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Guest Simineon
hui, gut...damit bin ich vollkommen zufrieden

weis vll einer in was für fällen ein gutachter beauftragt wird?

 

Sobald der Richter nicht selber sicher ist kann er ein anthropologisches Gutachten beauftragen.

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Guest Simineon
also werd ich um eine gerichtsverhandlung wohl nich rum kommen?

 

Sobald der Richter nicht selber sicher ist kann er ein anthropologisches Gutachten beauftragen.

womit nicht sicher ist?

 

Mit der eindeutigen Zuordnung des Bildes zu einer Person.

 

Ich hatte mal das Glück in einer Verhandlung gegen zwei Brüder anhand eines Bildes den richtigen herauszufinden zu müssen. War auch nicht sonderlich schwer, der eine Bruder war leicht untersetzt, etwas kleiner und strohblond, der andere schmal, gross und dunkelschwarz. Dafür brauchten wir keinen Gutachter :whistling:

 

In anderen Fällen hat man durchaus etwas mehr Probleme anhand eines Bildes den richtigen Übeltäter zu identifizieren :mecker: , da braucht man dann schon gutachterliche Hilfe.

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Wart doch erst mal ab, wie das Verfahren weitergeht, wer also das nächste Schreiben erhält. Wilde Spekulationen helfen jetzt nicht weiter; der Richter kann das Verfahren genausogut einstellen, wenn er niemanden identifizieren kann.

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Guest Simineon
also der bulle hat etz den bogen mit der bemerkung

"weis nicht mehr wer gefahren ist, jacke und helm können mitverlihen worden sein"

heute zurückgechickt...

 

Du gibst Deine Post auf der Weide ab ?

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[mod]

Du solltest vielleicht mal deinen Slang hier ablegen, den kannst Du gerne des Freitagabends an der Tanke oder beim Treffen auf dem McDonalds-Parkplatz anwenden, hier wird er nicht gerne gesehen/gelesen/gehoert!

[/mod]

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  • 2 weeks later...

also heut kam ein schreiben von den grünen, das an mich gerichtet war:

 

"sehr geehrter herr XXX

die in ihrem Schreiben vom 21.05.08 vorgebrachten Einwände wurden überprüft. diese rechtfertigen jedoch nicht die einstellung des verfahrens.

die ermittlungen haben ergeben daß sie der fahrer waren

da der tatnachweis weiterhin als gesichert angesehen wird erhalten sie in der nächsten zeit von der zentralen bußgeldstelle 94233 vietach einen bußgeldbescheid

mit freundlichen grüßen"

 

was für ermittlungen meinen die :-D

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