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Ich wurde heute mit einem Pro-Vidia Motorrad von der Landstraße gefischt.

 

Hinter mir fuhr ein Opel Corsa und dahinter das Videomotorrad.

 

Messtrecke 280m, Durchschnittsgeschwindigkeit 96 km/h, abzüglich Tolleranz 5% = 91,4.

 

Beide Fahrzeuge wurden herausgezogen, beide bekommen einen Bußgeldbescheid.

 

Ist das so rechtens ?

 

Weiter wurde damit gedroht, eine "Punktmessung" zu machen und dann wäre ich mit ~120km/h dabei.

Dies könnte mir auch im Falle eines Einspruchs passieren.

Ist das richtig?

Ist das möglich, 2 gleichzeitig zu messen?

 

Grüße, Mike

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Guest Pferdestehler

Videowagen oder -motorrad misst seine eigene Durchschnittsgeschwindigkeit. Ist auf dem Video erkennbar, dass sich beide verfolgten Fahrzeuge mindestens genauso schnell bewegen (Abstand vergrößert sich leicht), ist bei beiden der Nachweis erbracht.

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Ein Motoradmesser hat hier kürzlich erklärt er hat 4 oder 5 mit einmal rausgeholt.

Aber man weis ja "7 auf einen Streich" stammt aus einem Märchen :lol:

Du magst es nun glauben oder nicht, aber es war nunmal so. Zwei bis drei Fahrzeuge sind keine Seltenheit und überhaupt kein Problem.

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Guest Mace
Messtrecke 280m, Durchschnittsgeschwindigkeit 96 km/h, abzüglich Tolleranz 5% = 91,4.

Abgezogen werden bei einem gemessenen Wert von bis 100 km/h pauschal 5 km/h, nicht 5 %.

Somit ist bei einem gemessenen Wert von 96 km/h der vorwerfbare Wert 91 km/h (nicht 91,4 ; auch wenns aufs Gleiche rauskommt).

 

Tja, dann kann ich mich wohl mit meinem ersten Punkt und einem Minus von 40+20+5,60€ anfreunden...

Keine 5,60 €, sondern gem. §107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG "nur" 3,50 €.

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Ein Motoradmesser hat hier kürzlich erklärt er hat 4 oder 5 mit einmal rausgeholt.

Aber man weis ja "7 auf einen Streich" stammt aus einem Märchen :lol:

Meines Wissen nach hat der Fahrer eures dunkelgrauen BMW (J-RT 557)das ja mit dem Konkurrenzprodukt zum Provida ausgestattet ist gesagt das maximal bis zu 7 oder 8 Fahrzeuge gleichzeitig ausgewertet werden könnten.

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Auswerten könnte man so ziemlich alles was auf dem Band ist.

Nur nebenher sollte man ja auch noch eine Fahrerfeststellung machen

 

Ein Motoradmesser hat hier kürzlich erklärt er hat 4 oder 5 mit einmal rausgeholt.

Aber man weis ja "7 auf einen Streich" stammt aus einem Märchen :whistling:

Du magst es nun glauben oder nicht, aber es war nunmal so. Zwei bis drei Fahrzeuge sind keine Seltenheit und überhaupt kein Problem.

 

Wollte das nicht anzweifeln :lol:

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Landstraße? Fehlt da Angabe zur Begrenzung 70?

Provida "Punktmessung"? noch nie gehört, sollen die dir mal erklären. Für Provida gibt es je nach Bundesland und Dienstanweisung unterschiedliche Mindestmessstrecken, evtl. sind die 280 m gar nicht ausreichend.

Provida-Messung Automatik ohne Auswertung ist die Messung der Eigengeschwindigkeit des Videofahrzeuges. Das ist schnell und bequem, aber ziemlich doof, weil man den Betroffenen erkennbar wegfahren lassen muss und relativ viel am Ergebnis verschenkt wird.

Provida (Police-Pilot) Messung manuell wäre eindeutig genauer, ist aber anspruchsvoller und geht nur für ein Fahrzeug.

Bessere Variante: Wenn schon Provida, dann mit ViDistA (Video-Distanz-Auswertung). Hier fließt das Wegfahren des Betroffenen in das Ergebnis ein (natürlich ggf. auch ein Aufholen des Videowagens, deshalb auch Aufholen unschädlich), bringt aber meistens ein besseres Ergebnis. Für ViDistA gibt es keine Mindestmessstrecke, lediglich die Toleranzen wirken bei kurzen Messstrecken stärker zu Gunsten des Betroffenen.

Und warum sollte der Cop was verschenken (dann mind. 120 km/h). War die ganze "Messung" ein Bluff?

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Klasse. Vielen Dank. Das hilft mir schon mal weiter :lol:

 

Der freundliche Herr in Zivil war zwar ganz nett, aber dennoch muss man ja immer mal nachfragen, der steht schließlich auf der Gegenseite und hat dort ne Quote zu erfüllen.

 

Also ich habe jetzt noch mal ein wenig nach euren Stichworten gegoogelt.

Soweit ich mich an das Video erinnere:

 

Ich, Auto, Provida.

Erst kam das Schild, das Motoorrad schloss auf mit ~129km/h. Die können Sie mir keinesfalls zu Last legen, so schnell fährt das Auto nachweisbar nicht. Ca. 100m nach dem Schild wurde dann wohl die Messung gestartet, etwa 200m nach diesem Startpunkt habe ich gebremst und der hinter mir dann bei 240m, dort endet dann auch wieder das Video.

Grund war ja eine kommende Ampel.

Ob die Abstände, sowohl vom Motorrad zum Fahrzeug hinter mir, als auch vom Fahrzeug hinter mir zu mir die ganze Strecke über gleich blieben, konnte ich nicht erkennen, wage ich aber erst einmal zu bezweifeln.

 

Da ja leider mein Name bereits bekannt ist und ich mich da auch nicht rauswinden will (hat andere Gründe), werde ich also nach erhalt des BGB einen Termin beim verantwortlichen machen und mir dort das Video noch einmal in Ruhe ansehen.

 

Nächste Frage:

Was kostet der Spass im Klagefalle fürs Video an Aufpreis?

Gutachtenskosten? (Hab ich von dem Polizisten auch schon erfahren, dass dann ein Gutachten erstellt wird).

 

So im Nachhinein überlegt war der a) zu freundlich und b) irgendwie ein wenig sehr abschreckend. Naja, ich habe jedenfalls nichts unterschrieben und auch bei nichts zugestimmt. Das hab ich mir schon als Kind abgewöhnt.

 

Lg, Mike

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Der freundliche Herr in Zivil ... hat dort ne Quote zu erfüllen.

:whistling: Ach nee, is nich wahr. :kotz:

 

Erst kam das Schild, das Motoorrad schloss auf mit ~129km/h. Die können Sie mir keinesfalls zu Last legen, so schnell fährt das Auto nachweisbar nicht. Ca. 100m nach dem Schild wurde dann wohl die Messung gestartet, etwa 200m nach diesem Startpunkt habe ich gebremst und der hinter mir dann bei 240m, dort endet dann auch wieder das Video.

Grund war ja eine kommende Ampel.

Ob die Abstände, sowohl vom Motorrad zum Fahrzeug hinter mir, als auch vom Fahrzeug hinter mir zu mir die ganze Strecke über gleich blieben, konnte ich nicht erkennen, wage ich aber erst einmal zu bezweifeln.

Anzweifeln kannst Du jede Menge. Fraglich hingegen ist, ob es auch was nutzt. Zur Feststellung dessen, ob der Abstand während der Messung gleich blieb oder größer wurde, wird im Regelfall die Spurbreite oder Fahrzeughöhe ausgemessen. Am kleinen Monitor läßt sich das manchmal nicht ganz ausmachen, am großen Bildschirm auf der Wache aber ganz sicher. Wenn Du einen Bußgeldbescheid erhältst, werden diese Parameter wohl passen.

 

BTW: es gibt für ProViDa-Messungen keine Mindestnachfahrstrecken. Allenfalls auf den Autobahnen legen die Kollegen idR (und soweit mir bekannt freiwillig) mehrere hundert Meter zugrunde. Außerhalb der BAB kann ich die Meßstrecke selbst festlegen. Da reichen im Einzelfall auch mal nur 25m.

 

Da ja leider mein Name bereits bekannt ist und ich mich da auch nicht rauswinden will (hat andere Gründe), werde ich also nach erhalt des BGB einen Termin beim verantwortlichen machen und mir dort das Video noch einmal in Ruhe ansehen.

Dir ist aber hoffentlich bekannt, daß Du kein Anrecht auf diesen Termin hast. Dir wurde das Video letztlich auch schon vor Ort gezeigt. Das nur so zur Info.

 

Was kostet der Spass im Klagefalle fürs Video an Aufpreis?

Gutachtenskosten? (Hab ich von dem Polizisten auch schon erfahren, dass dann ein Gutachten erstellt wird).

Laut Aussage eines hiesigen Gutachters belaufen sich die Kosten auf ca. 1.000,- bis 1.200,- Euro.

 

So im Nachhinein überlegt war der a) zu freundlich und b) irgendwie ein wenig sehr abschreckend. Naja, ich habe jedenfalls nichts unterschrieben und auch bei nichts zugestimmt. Das hab ich mir schon als Kind abgewöhnt.

zu a) so sind wir halt..... immer freundlich, immer nett. :lol:

 

Du mußt nichts unterschreiben. Nur könnte es passieren, daß die Kontrolle Deiner Person/Personalien "ein wenig" länger dauert, wenn Du Dich nicht ausweisen kannst. Denn die Unterschrift dienst (hier bei uns) lediglich dafür, daß Du die Richtigkeit der von Dir angegebenen Personalien bestätigst.

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Sehen konnte ich das Video nicht, nicht wirklich. Der Monitor am Videomotorrad war kaputt, man konnte nur jeden 2. Bildstreifen sehen, alle 2cm war ein grauer Streifen, mein FZ konnte ich nicht einmal erahnen.

 

Das Angebot, es mir auf der Wache noch einmal an zu schauen, besteht bereits. Im Zweifelsfall dürfte das aber laufen, wenn mein Freund und Anwalt Akteneinsicht beantragt.

 

Also erst einmal abwarten, Informationen sammeln und gucken. Sollten die von dir genannten Kosten so stimmen, muss das Ding dann schon Wasserdicht sein, wenn ich dagegen vorgehe. Interessant ist auch, wieso beim Fahrzeug hinter mit 5% abgezogen wurden und bei mir auch nur 5%, ...

Meiner Ansicht nach muss meine ab zu ziehende Tolleranz höher sein, weil ja auch eine gewisse Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem hinter mir und mir besteht.

 

Angenommen ich bekomme einen BG-Bescheid über 91km/h und bei einem Gutachten stellt sich heraus, dass es doch 96 waren. Krieg ich danach einen über 96 dran?

 

Lg, Mike

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Interessant ist auch, wieso beim Fahrzeug hinter mit 5% abgezogen wurden und bei mir auch nur 5%, ...

Meiner Ansicht nach muss meine ab zu ziehende Tolleranz höher sein, weil ja auch eine gewisse Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem hinter mir und mir besteht.

Die abzuziehenden Toleranzen sind festgelegt: bis 100 km/h => 5 km/h, darüber 5%. Weitere Abschläge gibt es nicht. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Dir und dem hinter Dir fahrenden Fahrzeug ist irrelevant.

 

Angenommen ich bekomme einen BG-Bescheid über 91km/h und bei einem Gutachten stellt sich heraus, dass es doch 96 waren. Krieg ich danach einen über 96 dran?

Der Gutachter überprüft lediglich die vom COP vorgenommene Messung, also die jeweilige Meßsequenz. Die 91 km/h blieben stehen.

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Guest Pferdestehler

Nicht DU! :lol:

 

Dein Vorredner meinte doch, dass 5% für den langsamen Wagen noch OK seien, aber für den schnelleren dann doch mehr als 5% gelten müssten. :kotz:

 

wieso beim Fahrzeug hinter mit 5% abgezogen wurden und bei mir auch nur 5%

:whistling:

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Interessant ist auch, wieso beim Fahrzeug hinter mit 5% abgezogen wurden und bei mir auch nur 5%, ...

Meiner Ansicht nach muss meine ab zu ziehende Tolleranz höher sein, weil ja auch eine gewisse Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem hinter mir und mir besteht.

Die abzuziehenden Toleranzen sind festgelegt: bis 100 km/h => 5 km/h, darüber 5%. Weitere Abschläge gibt es nicht. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Dir und dem hinter Dir fahrenden Fahrzeug ist irrelevant.

 

Angenommen ich bekomme einen BG-Bescheid über 91km/h und bei einem Gutachten stellt sich heraus, dass es doch 96 waren. Krieg ich danach einen über 96 dran?

Der Gutachter überprüft lediglich die vom COP vorgenommene Messung, also die jeweilige Meßsequenz. Die 91 km/h blieben stehen.

 

Jetzt wird es langsam aber sicher interessant.

Irgendwie hat mich der Herr in Zivil da aber doch deutlich und nicht mit der ganz so detaillierten Wahrheit dazu gedrängt, alles brav ein zu sehen.

Wieso hätte er mir sonst gesagt, das man auch XXXkm/h ansetzen könnte, im Falle eines Einspruches XXX km/h heraus kommen, etc.?

 

Je mehr ich darüber erfahre, desto größer werden die Unstimmigkeiten und ich ärgere mich jetzt schon, von der Dame hinter mir nicht wenigstens Name und Addresse notiert zu haben...

 

Lg, Mike

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Guest Mace
Wieso hätte er mir sonst gesagt, das man auch XXXkm/h ansetzen könnte, im Falle eines Einspruches XXX km/h heraus kommen, etc.?

Dafür kann es eine verblüffend simple Antwort geben:

Weil er es nicht besser wusste!

 

Ich habe schon so manchen :lol: mit erschreckend schlechter Rechtskenntnis gesehen.

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Irgendwie hat mich der Herr in Zivil da aber doch deutlich und nicht mit der ganz so detaillierten Wahrheit dazu gedrängt, alles brav ein zu sehen.

Naja, der Videobeweis ist IMHO der beste Beweis. Von daher..... die meisten der von mir erwischten Sünder sagen daher idR: "Was soll ich da noch leugnen... ich hab's ja selber gerade gesehen." Deshalb räumen die meisten den Verstoß in der Form, grundsätzlich zu schnell gefahren zu sein (nicht, WIE schnell) auch ein.

 

Je mehr ich darüber erfahre, desto größer werden die Unstimmigkeiten und ich ärgere mich jetzt schon, von der Dame hinter mir nicht wenigstens Name und Addresse notiert zu haben...

Der oder die Namen stehen in der Anzeige. Die Adresse bekommst Du nie! Allenfalls die der Dienststelle.

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Guest Mace
Der oder die Namen stehen in der Anzeige. Die Adresse bekommst Du nie! Allenfalls die der Dienststelle.

Wenn die Sache vor Gericht geht, steht doch in der Akte eine ladungsfähige Adresse des/der Zeugen..

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Grundsätzlich möchte ich der Aussage, dass der Videobeweis einer der besten ist, nicht widersprechen. Trotzdem ist es erschreckend, wie oft bei der Auswertung Fehler gemacht werden.

Zum Gutachter, bzw. den Kosten: Bestehen begründete Zweifel an einem Ergebnis oder einer Messung, wird das Gericht einen Sachverständigen bestellen. Die Kosten hierfür hat der Betroffene nur dann zu tragen, wenn es zu einem Urteil kommt. Zuvor kann sich der Betroffene aber auch überzeugen lassen und seinen Einspruch zurück nehmen. Bei den geschilderten Umständen halte ich eine Überprüfung für angebracht.

Auch hinsichtlich der Messstrecke würde ich mich zuerst über die für den Tatort geltenden Vorschriften informieren. Für Provida gelten meines Wissens fast überall mehrere Hundert Meter aufwärts. Bei extrem schlechter Aufnahmesituation würde der Sachverständige evtl. andere Toleranzen für erforderlich halten, da vielleicht ein Aufholen des Videowagens gar nicht ausreichend sicher festgestellt werden kann (zulässige Mess-Entfernung eingehalten, etc.?)

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BTW: es gibt für ProViDa-Messungen keine Mindestnachfahrstrecken. Allenfalls auf den Autobahnen legen die Kollegen idR (und soweit mir bekannt freiwillig) mehrere hundert Meter zugrunde. Außerhalb der BAB kann ich die Meßstrecke selbst festlegen. Da reichen im Einzelfall auch mal nur 25m.

@mike28: zum Drohgebärde :lol: der "Punktmessung": bei der Polizei hat ein Punkt 25 Meter :kotz: .

:whistling:

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Wenn die Sache vor Gericht geht, steht doch in der Akte eine ladungsfähige Adresse des/der Zeugen..

Stimmt. Und das ist bei uns die der Dienststelle. Meine Privatadresse wurde noch nie angegeben.

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Grundsätzlich möchte ich der Aussage, dass der Videobeweis einer der besten ist, nicht widersprechen. Trotzdem ist es erschreckend, wie oft bei der Auswertung Fehler gemacht werden.

Och, ist dem so? Erzähl doch mal mehr.

 

Zum Gutachter, bzw. den Kosten: Bestehen begründete Zweifel an einem Ergebnis oder einer Messung, wird das Gericht einen Sachverständigen bestellen. Die Kosten hierfür hat der Betroffene nur dann zu tragen, wenn es zu einem Urteil kommt. Zuvor kann sich der Betroffene aber auch überzeugen lassen und seinen Einspruch zurück nehmen.

Joh. Der Anwalt kann einen Beweisantrag stellen. Es kann aber in einem solchen Fall auch dazu kommen (wie unlängst vorm hiesigen AG), daß der Richter dem nicht statt gibt, sondern (ohne dem Betroffenen die Möglichkeit der Einspruchsrücknahme anzubieten) kurz um ein Urteil fällt. Und damit hat der Betroffene garantiert die Kosten zu tragen.

 

Auch hinsichtlich der Messstrecke würde ich mich zuerst über die für den Tatort geltenden Vorschriften informieren. Für Provida gelten meines Wissens fast überall mehrere Hundert Meter aufwärts.

Das Problem dabei: Du hast lediglich Halbwissen, welches zudem auch noch falsch ist. Für ProViDa gibt es überhaupt keine festgelegte Meßstrecke. Wie ich bereits schrieb, fahren die Kollegen auf der AUTOBAHN (!!!) im Regelfall ein paar hundert Meter hinterher, sie müßten es aber nicht. Und fern ab der BAB muß und macht man es schon mal gar nicht.

 

Bei extrem schlechter Aufnahmesituation würde der Sachverständige evtl. andere Toleranzen für erforderlich halten, da vielleicht ein Aufholen des Videowagens gar nicht ausreichend sicher festgestellt werden kann (zulässige Mess-Entfernung eingehalten, etc.?)

Wie ich bereits sagte: gefährliches Halbwissen, maximal.

 

@mike28: zum Drohgebärde :lol: der "Punktmessung": bei der Polizei hat ein Punkt 25 Meter

Streich diesen Begriff lieber ganz schnell wieder aus Deinem Gedächtnis. So wie ich Dich kenne, führst Du den sonst in einigen Monaten wieder an und behauptest noch sonst welchen Dummfug. :whistling:

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Streich diesen Begriff lieber ganz schnell wieder aus Deinem Gedächtnis.

@bluey: Das brauchst Du mir nicht sagen, sondern deinem dummfugerzählenden Hummelkollege, welcher versucht dem VT Angst einzuflößen.

:lol:

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Aber nicht doch... wer läßt sich denn da gleich ins Boxhorn jagen, hm?! :whistling:

 

 

BWT: Ich glaube, Du würdest Dich mit diesem Kollegen bestens verstehen. Ihr sprecht die gleiche Sprache. :lol:

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Mit Name und Addresse notieren meinte ich natürlich die Dame die hinter mit erwischt wurde.

 

Im Prinzip lies sich auf dem Video soweit ich es mangels funktionierender Technik sehen konnte, nur erkennen das auf der gemessenen Strecke der Abstand Motorad -> Fremdfahrzeug gleich blieb, halte es aber für möglich das das Fremdfahrzeug in dieser Zeit auf mich aufgeschlossen hat, so das meine Geschwindigkeit gar nicht so hoch war, wie zur Last gelegt.

 

Lg, Mike

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@bluey:

erkundige dich mal über die ViDistA-Systembetreuertagungen der vergangenen Jahre. Kann ich hier leider nicht veröffentlichen.

Da sind zu meinem "Halbwissen" eindeutige Aussagen von Sachverständigen und Verfahrensvorschriften (auch zu Provida) nachzulesen.

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@Videofan

Ich wüßte nicht, warum ich das tun sollte. Ich kenne die Verfahrensvorschriften zu ProViDa-Messungen. Du kannst mir aber gerne das, was Du hier nicht öffentlich machen willst, per Mail oder PN zuschicken. Vertraulichkeit ist garantiert.

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  • 3 weeks later...

Ich würde das Video gerne selbstanfordern, aber das kriegen ja wieder nur Rechtsanwälte...

 

Heute kam der Bescheid.

21km/h außerorts zu schnell.

 

Beweise:

Meine Aussage (ich habe keine Angabe zur Sache gemacht).

Zeugenaussage (Wahrscheinlich der Polizist)

Video

 

Kosten: 50€

Gebühren und Auslagen 23,60€

 

3 Punkte.

 

Hab ich was verpasst ?

 

3 Punkte? Haben die nen Nagel im Kopf???

 

Lg, Mike

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21km/h außerorts zu schnell.

Dos Obige und Dieses

 

Kosten: 50€

Gebühren und Auslagen 23,60€

 

3 Punkte.

passt nicht zusammen :kopfschuettel:

 

Bei +21 gibt es nur 40 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im VZR

 

Etwas stimmt da nicht, sind es 26?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich würde das Video gerne selbstanfordern, aber das kriegen ja wieder nur Rechtsanwälte...

Och, wenn Du den Kollegen nett fragst und ihm einen DVD-Rohling gibst, wird er Dir die Videosequenz vielleicht doch brennen.

 

Heute kam der Bescheid.

21km/h außerorts zu schnell.

Geht doch. Ist zwar ärgerlich, weil sehr knapp, aber ansonsten doch kaum der Rede wert.

 

Meine Aussage (ich habe keine Angabe zur Sache gemacht).

Wenn Du sagst, daß Du nichts sagen willst, so ist auch das eine "Angabe zur Sache".

 

Zeugenaussage (Wahrscheinlich der Polizist)

Exakt.

 

Hab ich was verpasst ?

 

3 Punkte? Haben die nen Nagel im Kopf???

Das ist merkwürdig. Für 21 km/h zuviel gibt es lediglich EINEN Punkt. Und wie @Hartmunt schon schrieb, sind dafür auch nur 40,- statt der von Dir angegebenen 50,- Euronen fällig.

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Tja, das es nicht zusammen passt, habe ich mir auch schon gedacht.

 

Es steht ausdrücklich:

- Außerhalb geschlossener Ortschaft

- erlaubt 70

- abzüglich Toleranz 91

- 21km/h zu schnell

 

Also werde ich meinen RA schreiben lassen:

 

...

In vorbezeichneter Angelegenheit legen wir Einspruch ein.

 

Darüber hinaus beantragen wir Akteneinsicht und bitten um Zusendung einer Kopie des angegebenen Vidoes.

...

 

Lg, Mike

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Mike,

 

leg aber gleich einen CD-Rohling dabei, sonst gibt es unnötige Schreibereien!

 

 

Videofan, ich widerspreche Bluey nur ungern, aber du hast weniger als ein Halbwissen!

 

 

dete

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Mike,

 

leg aber gleich einen CD-Rohling dabei, sonst gibt es unnötige Schreibereien!

 

 

Videofan, ich widerspreche Bluey nur ungern, aber du hast weniger als ein Halbwissen!

 

 

dete

 

Äh, gute Idee, nur den CD-Rohling halte ich für unangemessen.

 

Ich werde eine VHS-Casette kaufen gehen.

 

Lg, Mike

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Äh, gute Idee, nur den CD-Rohling halte ich für unangemessen.

 

Ich werde eine VHS-Casette kaufen gehen.

Wie Du meinst, :kopfschuettel:

 

es soll aber Anwälte geben, die weder einen Videorecorder noch einen Fernseher ihr Eigen nennen, zumindest in der Kanzlei.

 

Mal davon abgesehen das eine Kasette mehr als ein Rohling kostet.

 

MfG.

 

hartmut

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Äh, gute Idee, nur den CD-Rohling halte ich für unangemessen.

 

Ich werde eine VHS-Casette kaufen gehen.

Wie Du meinst, :kopfschuettel:

 

es soll aber Anwälte geben, die weder einen Videorecorder noch einen Fernseher ihr Eigen nennen, zumindest in der Kanzlei.

 

Mal davon abgesehen das eine Kasette mehr als ein Rohling kostet.

 

MfG.

 

hartmut

 

Naja, wenn es nach den Kosten geht, würde ich bitten das Ganze als Comic-Strip auf Papier zu malen, aber ich fürchte man wird dort mit einem Rohling nichts anfangen können. War ja schon "damals" im Gespräch mit dem Polizisten gesagt, "wenn ich eine Casette schicke"...

 

Lg, Mike

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Gespräch dauerte 40 Sekunden, Videos gibts nicht an Privat, feddig.

Was letztlich aber völlig korrekt ist. Normalerweise müssen wir das Video nur dem Gericht und dem Anwalt zur Verfügung stellen. Ich persönlich hätte im Einzelfall kein Problem damit, auch dem Betroffenen die Sequenz zu überspielen, aber man muß es eben nicht.

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Tja, wäre aber einfacher für alle Beteiligten.

 

Was solls, nu verdient der RA noch dran, wer Ihn auch immer bezahlt. Meißtens isset der Staat, manchmal auch die Rechtsschutzversicherung.

 

Lg, Mike

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Tja, wäre aber einfacher für alle Beteiligten.

Nein. Für die betreffenden Kollegen vor Ort wäre das sicherlich nicht einfacher, eher umständlicher und zeitraubender.

 

Was solls, nu verdient der RA noch dran, wer Ihn auch immer bezahlt. Meißtens isset der Staat, manchmal auch die Rechtsschutzversicherung.

Das hat mich ehrlich gesagt noch nie gestört.

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Tja, wäre aber einfacher für alle Beteiligten.

Nein. Für die betreffenden Kollegen vor Ort wäre das sicherlich nicht einfacher, eher umständlicher und zeitraubender.

 

Wieso?

 

Wenn die mir den Kram zugeschickt hätten, wäre das für mich nicht umständlicher oder zeitraubender, ganz im Gegenteil, ich könnte mir den Umweg Rechtsanwalt sparen, dem ich den Kram heut morgen gefaxt habe und bei dem ich mir das Video dann irgendwann einmal abholen kann...

 

Lg, Mike

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Wieso?

 

Wenn die mir den Kram zugeschickt hätten, wäre das für mich nicht umständlicher oder zeitraubender, ganz im Gegenteil, ich könnte mir den Umweg Rechtsanwalt sparen, dem ich den Kram heut morgen gefaxt habe und bei dem ich mir das Video dann irgendwann einmal abholen kann...

1. ich meinte nicht, daß das für DICH umständlicher und zeitraubender wäre

 

2. sorry, hatte mich etwas vertan. War gedanklich noch in einem anderen Thread. Aber nach kurzem Drüberschauen paßt's doch: wenn ich jedem, der das Video gerne haben möchte, seinen Wunsch erfüllen würde, hätte ich einiges an zusätzlicher Zeit aufzuwenden. Grundsätzlich bekommt jeder vor Ort das Video zu sehen. Manche fragen auch danach, ob sie es haben könnten. Da mögen auch welche dabei sein, die später über ihren Anwalt das Video einfordern. Im Regelfall aber reicht den meisten Leuten die Demo vor Ort. Und wer garantiert, daß dem Anwalt das Video, welches der Betroffene erhalten hat, auch ausreicht? Ich könnte mir gut vorstellen, daß er die offizielle Variante wählt und das Video auch offiziel anfordert. In diesem Fall hätte ich doppelte Arbeit.

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Tja.

Ich armes Schwein hab noch garnix gesehen, weil ich mir das Video vor Ort auf Grund technische Probleme garnicht angucken konnte, also weis ich nicht einmal ob es ein Video gibt.

 

Darüber hinaus fordert nun mein RA das Video an, was aus meiner Sicht vollkommen egal ist, ob ich das anfordere oder er.

Verschicken müssen sie es so oder so und wenn ich es anfordere und habe, wird er nicht ein zweites anfordern, das würde ich ihm schon erklären...

 

Lg, Mike

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Ich armes Schwein hab noch garnix gesehen, weil ich mir das Video vor Ort auf Grund technische Probleme garnicht angucken konnte, also weis ich nicht einmal ob es ein Video gibt.

Sowas kann passieren. In der Anzeige steht aber drin, ob es ein Beweisvideo gibt oder nicht. Ansonsten: anrufen und drum bitten, daß Du es Dir auf der Wache einmal anschauen kannst. Das sollte möglich sein.

 

Darüber hinaus fordert nun mein RA das Video an, was aus meiner Sicht vollkommen egal ist, ob ich das anfordere oder er. Verschicken müssen sie es so oder so und wenn ich es anfordere und habe, wird er nicht ein zweites anfordern, das würde ich ihm schon erklären...

Verschicken müssen bzw. werden sie es nur dann, wenn sie auch einen Rohling übersandt bekommen. Abgesehen davon glaube ich nicht, daß Dein/der Anwalt sich von Dir/seinem Mandanten vorschreiben läßt, was er zu tun hat und was nicht.

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