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Leihwagen österreich Geschwindigkeitsverstoß


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Hallo!

Ich habe gestern ein Schreiben von einem Bezirkshauptmann aus Österreich bekommen zur "Lenkererhebung",war am 31.1. mit einem Mietwagen zum Skifahren unterwegs und bin wahrscheinlich zu schnell gefahren.Außer der Tatsache,daß ich eine Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 begangen habe,steht noch nichts weiter drin in dem Brief. Ich war damals mit meiner Freundin unterwegs und kann nicht sicher sagen,wer gefahren ist. Hat jemand Erfahrungen mit sowas, muß ich den Namen meiner Freundin angeben,weiß auch nicht,ob es Bilder gibt?

Bin das erste Mal hier, danke schonmal für eure Infos.

MfG

lunaprinz

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Hallo.

 

Ich bin mir sicher, die haben ein entsprechendes Foto vorliegen. Ist nur die Frage was für eines. Meines Wissens nach blitzen die Österreicher auch von hinten. Fahrerbestimmung wäre dann unmöglich. In diesen Fällen, so hab ich es mal gehört, ist pauschal der Halter des Wagens dran. In deinem Fall wäre es der Vermieter des Leihwagens.

 

Einen rechtssicheren Tip hab ich nicht. Ich würd einfach zurückschreiben, dass du dir nicht im Klaren bist, dass du zu besagten Zeitpunkt in Österreich warst. Ohne Foto wäre ohnehin eine Feststellung des Fahrers unmöglich. Nicht zu antworten wäre dumm: Die Österreicher hauen dann gerne mal einen gute Betrag drauf. Ist einem Freund von mir einmal passiert: Verwanrungsgeld nicht gezahlt und dann zufällig bei einer Fahrzeugkontrolle erwischt. Aus ein paar EUR wurden ein paar 100 EUR.

 

Warte aber noch auf einen Tip eines Fachmannes aus dem Forum.

lg

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Ohne Fahrernachweis darf in Deutschland kein Bußgeld vollstreckt werden, nur in Österreich. Also müßte man bei fehlendem Fahrerfoto in Österreich innerhalb der Vollstreckungsverjährung nochmals kontrolliert werden, wenn sie ihren vermutlich nachfolgenden Bescheid vollstrecken wollten.

 

Zur korrekten Vorgehensweise auf die Lenkererhebung lies am besten hier im Forum Auslandsverstöße - Österreich nach. Die Strafen bei Lenkererhebung sind wohl keine Bagatellen mehr.

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War es ein deutscher oder ein österreichischer Leihwagen?

 

Wenn es ein österreichischer war gibt es vermutlich ein kleines Problem. Die Mietwagenfirma wird (bzw. da du den Brief bekommen hast "hat") den Fahrer bekannt geben. Da gibt es in Österreich keine Diskussion da Halterhaftung!

 

Die Ausrede nicht zu wissen wer gefahren ist wird in diesem Fall schwer möglich sein da der Fahrer ja der Mietwagenfirma bekannt ist. :kopfschuettel:

 

Ein geliehenes Auto darf ja nicht weitergegeben werden :whistling:

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Ein geliehenes Auto darf ja nicht weitergegeben werden :kopfschuettel:

 

Das ist doch kein Beweis; denn auch an eine solche Regelung kann man sich halten oder auch nicht; außerdem ist es, je nach Vertrag, durchaus zulässig, daß der Leiher und der Fahrer verschiedene Personen sein können.

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Das ist doch kein Beweis...........;

 

Das ist schon ein Beweis: Der Fahrzeugverleiher hat dich als Fahrer angegeben. Somit steht der Fahrer fest. Da braucht es keiner weiteren Beweisstücke mehr.

 

Falls Du es aber doch nicht gewesen sein solltest, mußt Du das belegen können (Alibi, wo anders gewesen)

 

Oder werden in D zu einem Foto noch zusätzliche Beweise gefordert? Fingerabdrücke am Lenkrad oder so? Eher nicht.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Woher will denn der Fahrzeugverleiher wissen, wer den Verstoß begangen hat? Der war doch gar nicht dabei. Das Vertragspapier ist geduldig.

 

Und falls ein Fahrerfoto (Frontansicht!) existieren sollte, dann ist die Sachlage ja sowieso klar.

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Woher will denn der Fahrzeugverleiher wissen, wer den Verstoß begangen hat? Der war doch gar nicht dabei. ……………

 

Also den Ablauf stelle ich mir so vor: Mietwagenfirma (Mfw) bekommt Anonymverfügung –reagiert nicht - Lenkererhebung – gibt ALLE eingetragenen Fahrer (ev. mit Kopie FS) bekannt – wenn nur Einer eingetragen ist – „Bösewicht“ ist bekannt – Bettelbrief wird ausgeschickt – wenn mehrere Fahrer eingetragen sind, bekommt der Mieter (= meist der 1. Fahrer) das Schreiben.

Die Behörde geht davon aus, dass eine Weitergabe eines gemieteten Fz an eine nicht befugte (als Fahrer eingetragen) Person nicht stattfindet ist, da dies strafbar.

Wenn der 1. Fahrer nicht glaubhaft beweisen kann nicht der Fahrer zu sein, ist er überführt und damit Zahlungsberechtigt – ob die Strafe in D eingetrieben werden kann, sei dahingestellt.

 

……… Das Vertragspapier ist geduldig.

……………

… aber rechtsgültig, zumindest in Österreich.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Die Behörde geht davon aus, dass eine Weitergabe eines gemieteten Fz an eine nicht befugte (als Fahrer eingetragen) Person nicht stattfindet ist, da dies strafbar.
……… Das Vertragspapier ist geduldig.

……………

… aber rechtsgültig, zumindest in Österreich.

 

Ich kenne das österreichische Recht nicht, aber in Deutschland läge bestenfalls ein zivilrechtlicher Verstoß vor, nichts straftbares. Wenn der Fahrer einen Leihwagen außerhalb von A gemietet hat, wäre das österreichische Recht hier sowieso irrelevant.

 

Zur Anerkennung von Beweismitteln über die Fahrereigenschaft im Rahmen der Amtshilfe kommt, denke ich, deutsches Recht zur Anwendung, sonst wäre ja das österreichische Lenkererhebungsverfahren in Deutschland generell anerkannt.

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……………..

Ich kenne das österreichische Recht nicht, aber in Deutschland läge bestenfalls ein zivilrechtlicher Verstoß vor, nichts straftbares. Wenn der Fahrer einen Leihwagen außerhalb von A gemietet hat, wäre das österreichische Recht hier sowieso irrelevant.

 

Zur Anerkennung von Beweismitteln über die Fahrereigenschaft im Rahmen der Amtshilfe kommt, denke ich, deutsches Recht zur Anwendung, sonst wäre ja das österreichische Lenkererhebungsverfahren in Deutschland generell anerkannt.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass der Wagen in A gemietet worden ist. Aber, da der Delikt in A begangen worden ist, kommt hier das österreichische Recht zum tragen. Es kommen die landesüblichen Gesetze zur Anwendung, welche du übertreten hast bzw. welche der Strafverfolgung dienen.

In D kommen die deutschen Gesetze der „Täterfeststellung“ zur Anwendung – in A eben die österreichischen.

Die Eintreibung der Strafe wird mittels der Gesetze vollzogen, die in dem Land gültig sind in welchem du deinen Hauptwohnsitz hast. Solltest du einen Nebenwohnsitz in A haben, kann es auch leicht sein, dass du über diesem zur Rechenschaft gezogen wirst (frei nach dem Motto: „Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute ist so nah“).

Schlussfolgerung: Der „Bösewicht“ wird in A rechtskräftig verurteilt, ob die Strafe vollzogen werden kann sei dahingestellt.

 

Eine Weitergabe eines Mietwagens wird m. E. dann zur Straftat, wenn das Fz in den z. B. Osten verschwindet oder wenn damit eine Straftat begangen wird. Es wird mit Sicherheit jede Versicherung aussteigen, wenn damit ein Unfall verursacht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A-Wolf

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Wenn du das Auto in A gemietet hast und es A-Kennzeichen hatte (in Wien gibt es manchmal Kennzeichen aus SK auf Mietwagen), dann wird das ganze bei dir landen, so oder so.

 

Zum zahlen zwingen können sie dich wenn die Strafe mehr als 70 EUR ist, was bei einer Lenkererhebung wahrscheinlich ist.

 

Also, antworte auf die Lenkererhebung einfach so dass du das Fahrzeug gemietet hast aber nicht weiss wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Es kommen mehrere Lenker in frage.

Das Ding wird seinen Lauf nehmen.

 

Stell dir einfach die Frage ob du manchmal bescheuert/sportlich fährst oder ab und zu mal 10-20km/h mehr drauf hast. Wennst mit 90 in ein Ferienort rein donnerst sind die Kollegen halt nicht gerade beeindruckt...(und so etwas kommt doch öfter vor).

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Hello TIberius !

 

Also, antworte auf die Lenkererhebung einfach so dass du das Fahrzeug gemietet hast aber nicht weiss wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Es kommen mehrere Lenker in frage.

 

Diese Aussage würde € 70,-- kosten, wegen nicht Erteilung der Auskunftspflicht.

 

Wenn mehrere Personen in Frage kämen und lunaprinz sie nicht im Gedächtnis behalten kann, dann müsste er darüber schriftliche Aufzeichnungen führen, wer wo und wann das Fahrzeug gelenkt hat.

 

adimb260E

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Diese Aussage würde € 70,-- kosten, wegen nicht Erteilung der Auskunftspflicht.

Die Nichterteilung der Auskunftspflicht ist deutlich höher (Strafen über 1000€ sind mir durchaus bekannt).

 

Was Tiberius (fälschlicherweise) meint, ist das neue EU Vollstreckungsgesetz, das eine Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro im EU Raum ermöglicht. Deutschland hat dieses Gesetz jedoch noch nicht umgesetzt, außerdem gilt zwischen Ö und D weiterhin das Vollstreckungsabkommen von 1990 für Verkehrsstrafen über 25 Euro.

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Diese Aussage würde € 70,-- kosten, wegen nicht Erteilung der Auskunftspflicht.

Die Nichterteilung der Auskunftspflicht ist deutlich höher (Strafen über 1000€ sind mir durchaus bekannt).

 

Was Tiberius (fälschlicherweise) meint, ist das neue EU Vollstreckungsgesetz, das eine Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro im EU Raum ermöglicht. Deutschland hat dieses Gesetz jedoch noch nicht umgesetzt, außerdem gilt zwischen Ö und D weiterhin das Vollstreckungsabkommen von 1990 für Verkehrsstrafen über 25 Euro.

 

Hello !

 

Die € 70,-- sind die Einstiegsstrafe und bei uns in Wien die übliche Größenordnung. Mir ist aus meinem Bekanntenkreis auch keine wesentlich höhere Strafe dafür bekannt. Eventuell differiert das von BH zu BH, um € 5 - 10,--. Ist jedoch durchaus möglich, dass höhere Strafen vorgeschrieben werden, würde ich aber dem Wiederholungstäter zuschreiben, bzw. wie Du ja wissen wirst, Einkommens abhängig.

 

adi

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Die € 70,-- sind die Einstiegsstrafe und bei uns in Wien die übliche Größenordnung.

Also wenn ich dich richtig verstanden habe:

 

60seconds fährt 230 auf der Autobahn und wird geblitzt. Auf die Lenkererhebung kann er keine Auskunft geben, es erfolgt als auch keine FS Entzug (da Lenker nicht bekannt) und zahlt nur lächerliche 70 Euro?

 

Also das wäre mir neu! :lol2:

 

Was mir aber durchaus bekannt ist:

 

Bekannter fährt mit Moped 250 und wird geblitzt. Lenkererhebung kommt auf seine Frau. Frauchen kann aber keine Auskunft erteilen, da gerade zu dieser Zeit das Moped für Probefahrten (Verkauf) zur Verfügung stand --> Kein FS Entzug, dafür aber ~1800 Strafe.

 

Habe mich mit dem Thema (da vl mal hilfreich) vor einiger Zeit länger beschäftigt und habe auch mit zwei Strafreferenten und einem Polizisten darüber gesprochen: Bei Nichterteilung der Lenkerauskunft wird der Zulassungsbesitzer mit einem sehr hohen Geldbetrag (meist das Doppelte von der Überschreitung) bestraft. FS Entzug erfolgt keiner, da der eigentliche Fahrer nicht nachgewiesen werden kann.

 

Wengistens dafür sind unsere "von hinten Boxen" gut! :think:

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@ 60seconds !

 

Ist schon richtig, dass die Höhe der zu erwartenden Strafverfügung Einfluss auf die Höhe der Nichterteilung der Lenkererhebung angepasst wird. Nur fahren wir in Wien keine 230 Kmh, im Normalfall. Da wird meist die Berechnung auf Parkvergehen und Abstellen in 2. Spur geahndet.

 

Ja, aber Du hast Recht, ich habe das nicht ausreichend formuliert.

 

adimb260E

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@ 60seconds !

 

……… Da wird meist die Berechnung auf Parkvergehen und Abstellen in 2. Spur geahndet.

 

Ja, aber Du hast Recht, ich habe das nicht ausreichend formuliert.

 

adimb260E

 

Lenkererhebung bei einem Parkvergehen in Wien????? Das ist wohl nur zur Verblödung unserer Lieblingsnachbarn gedacht. :lol2:

Da gibt es einen Erlagschein und der wird bezahlt, oder du wirst abgeschleppt und du kannst dein Auto in Simmering abholen. :lol2:

Das ist nicht nur nicht ausreichend formuliert, das ist schlicht gesagt Schwachsinn. :think:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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@ 60seconds !

 

……… Da wird meist die Berechnung auf Parkvergehen und Abstellen in 2. Spur geahndet.

 

Ja, aber Du hast Recht, ich habe das nicht ausreichend formuliert.

 

adimb260E

 

Lenkererhebung bei einem Parkvergehen in Wien????? Das ist wohl nur zur Verblödung unserer Lieblingsnachbarn gedacht. :lol2:

Da gibt es einen Erlagschein und der wird bezahlt, oder du wirst abgeschleppt und du kannst dein Auto in Simmering abholen. :lol2:

Das ist nicht nur nicht ausreichend formuliert, das ist schlicht gesagt Schwachsinn. :think:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

 

Hello !

 

Wie viele Lenkererhebungen soll ich Dir wegen Parkvergehen zuschicken? Ist schon richtig, im Regelfall steckt eine Anonymverfügung im Scheibenwischer, aber eben nicht immer. Es gibt halt Beamte die eine Anzeige schreiben dann wird eben ein Strafverfahren eingeleitet.

Abgeschleppt wird eben nur wenn Du verkehrsbehindernd stehst.

 

Da gibt es einen Erlagschein und der wird bezahlt, oder du wirst abgeschleppt und du kannst dein Auto in Simmering abholen.

 

Vielleicht kannst Du uns erklären wie Deine Darstellung funktionieren soll. Entweder Erlagschein und stehenbleiben oder Abschleppen und Auslösen aus Simmering. "Beides, wie Du es darstellst geht nicht. OK ??

 

adimb260E

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@ A-Wolf !

 

Damit Du weißt wie es wirklich geht und in Zukunft etwas qualifiziertere Aussagen von Dir geben kannst.

 

Die letzte Lenkererhebung die ich zur Hand habe.

 

Ich bin schon gespannt auf Deine Stellungnahme!

 

M. f. G. adimb260E

 

Leider funkt das Hochladen nicht, werde aber versuchen das nachzuholen.

 

adimb260E

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Hello A-Wolf !

 

Lenkererhebung bei einem Parkvergehen in Wien????? Das ist wohl nur zur Verblödung unserer Lieblingsnachbarn gedacht. lol2.gif

Da gibt es einen Erlagschein und der wird bezahlt, oder du wirst abgeschleppt und du kannst dein Auto in Simmering abholen. neu-yes.gif

Das ist nicht nur nicht ausreichend formuliert, das ist schlicht gesagt Schwachsinn.

 

Habe Dir jetzt ein Bild hochgeladen, wäre nett wenn Du dazu eine Erklärung posten würdest.

Oder hält's Du das für eine Einladung zum 5 Uhr Tee.

 

adimb260E

post-3630-1210571332_thumb.jpg

Edited by hartmut
Im Bild Daten gelöscht
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Kann das mal ein Mod anonymisieren? :lol:

Hatte ich mir auch schon gedacht.

 

Nochmals zu den Lenkererhebungen: Gesetzlich ist es nicht geregelt, ab wann bzw. bei welchen Delikten eine Lenkererhebung statt finden muss. Mir sind auch Lenkererhebung bei einer Überschreitung von lächerlichen 19 km/h (bei erlaubten 100) bekannt. Hängt wohl von der BH ab.

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Hello A-Wolf !

 

Lenkererhebung bei einem Parkvergehen in Wien????? Das ist wohl nur zur Verblödung unserer Lieblingsnachbarn gedacht. lol2.gif

Da gibt es einen Erlagschein und der wird bezahlt, oder du wirst abgeschleppt und du kannst dein Auto in Simmering abholen. neu-yes.gif

Das ist nicht nur nicht ausreichend formuliert, das ist schlicht gesagt Schwachsinn.

 

Habe Dir jetzt ein Bild hochgeladen, wäre nett wenn Du dazu eine Erklärung posten würdest.

Oder hält's Du das für eine Einladung zum 5 Uhr Tee.

 

adimb260E

 

Bei einem Anhänger gibt es keinen Scheibenwischer, wo der Zahlschein untergebracht wird. Daher (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parkraumueberwachung/anzeige.html bzw. http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/strafz.htm) der Zahlschein ist eigentlich eine „Vorstufe“ zur Anonymverfügung.

Übrigens, einen Anhänger abzustellen ist auch – ohne Zugfahrzeug – auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten.

 

Eine Lenkererhebung kannst du normalerweise nur bekommen, wenn du Zahlschein (Anonymverfügung) ignorierst – wissentlich od. ein „Spaßvogel" hat dir den Zahlschein „geklaut“.

In diesem Sinne noch einen schönen Feiertag und

freundlichen Grüßen

 

A-Wolf

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Hello !

 

Zitat 60seconds.

Nochmals zu den Lenkererhebungen: Gesetzlich ist es nicht geregelt, ab wann bzw. bei welchen Delikten eine Lenkererhebung statt finden muss. Mir sind auch Lenkererhebung bei einer Überschreitung von lächerlichen 19 km/h (bei erlaubten 100) bekannt. Hängt wohl von der BH ab.

 

Richtig ist von BH zu BH verschieden, auch von Koat zu Koat. War ja nur deshalb weil eben A-Wolf gemeint hätte ich hätte Müll geschrieben und Schwachsinn verbreitet.

 

Zitat A-Wolf.

Bei einem Anhänger gibt es keinen Scheibenwischer, wo der Zahlschein untergebracht wird.

 

Verstehe nicht warum Du jetzt einen Anhänger ins Spiel bringst.

 

Eine Lenkererhebung kannst du normalerweise nur bekommen, wenn du Zahlschein (Anonymverfügung) ignorierst – wissentlich od. ein „Spaßvogel" hat dir den Zahlschein „geklaut“.

 

Das ist so nicht richtig. Die Lenkererhebung steht oft am Anfang einer Strafverfolgung, wie es dem Strafreferenten eben einfällt, oder eben um das Verfahren zu beschleunigen.

 

Warum besteht ihr eigentlich auf die Anonymisierung? Mir pers. ist das vollkommen gleichgültig wer da mit liest, ich werde mich zu wehren wissen.

 

adimb260E

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……

Verstehe nicht warum Du jetzt einen Anhänger ins Spiel bringst.

…….

… steht nicht (Anhänger) in der Lenkererhebung? :whistling:

 

post-15691-1210595704_thumb.jpg

 

Mit freundlichen Grüßen

A- Wolf

 

@ADMIN: Sollte man auch nicht die Sachbearbeiterin: FR. Mxxxx. Nebenstelle: 3XXXX anonymisieren? :lol:

A-W

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Vielleicht bringt das etwas Klarheit in diesen Vorgang:

 

Der Tatort Wien 20 ist, sowie alle Bezirke innerhalb des Gürtels, zur größten Teil ein Kurzparkbereich, wobei dieser auf den Straßen nicht extra ausgeschildert oder markiert ist. Nur bei den Zufahrten ist dies entsprechend gekennzeichnet. Das bedeutet, daß nur Anrainer mit entsprechenden (ziemlich teurem) Pickerl dort parken dürfen, alle anderen müssen die bei uns in Wien üblichen Kurzparkscheine (max. 2 Std.) ausfüllen und im Fahrzeug sichtbar anbringen.

 

Kurzparkzonen werden nur von den städtischen Parksheriffs, aber nicht von der Polizei kontrolliert

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Vielleicht bringt das etwas Klarheit in diesen Vorgang:

 

Der Tatort Wien 20 ist, sowie alle Bezirke innerhalb des Gürtels, zur größten Teil ein Kurzparkbereich, wobei dieser auf den Straßen nicht extra ausgeschildert oder markiert ist. Nur bei den Zufahrten ist dies entsprechend gekennzeichnet. Das bedeutet, daß nur Anrainer mit entsprechenden (ziemlich teurem) Pickerl dort parken dürfen, alle anderen müssen die bei uns in Wien üblichen Kurzparkscheine (max. 2 Std.) ausfüllen und im Fahrzeug sichtbar anbringen.

 

Kurzparkzonen werden nur von den städtischen Parksheriffs, aber nicht von der Polizei kontrolliert

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

@ Weinberg !

 

Du hast natürlich im Grunde genommen Recht, nur stellt sich in diesem Fall die Situation anders dar.

 

Der Vorfall ereignete sich um 23:48 Uhr, da ist die Flächendeckende Parkraum Bewirtschaftung nicht mehr gültig.

 

Kurz zum Vorfall:

 

Mein Sohn hielt am Ende einer Parkbucht in der Wallensteinstr. den Wagen kurz an, um einen Arbeitskollegen aussteigen zu lassen. Abgesehen davon, dass zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsaufkommen mehr war, stand er soweit rechts dass die Fahrbahn ohne jede Behinderung zu befahren war. Eine hinter ihm fahrende Funkstreife hat das Kennzeichen notiert und an die MA 67 zu weiteren Bearbeitung übergeben. Logisch wäre ein unmittelbares Einschreiten der Trachtentruppe gewesen, aber nein die hatten wahrscheinlich Besseres vor. Abgesehen davon, wäre es Sache der Trachtentruppe gewesen das Verfahren in ihrem Bereich abzuhandeln und nicht weiterzugeben, wie im SPG gefordert. Die Conclusio, entweder zu faul, nicht kompetent diese Lappalie selbst zu erledigen oder eben einfach nur präpotent.

Egal wie auch immer wir haben das verjähren lassen.

 

adimb260E

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