Melvin 0 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Hallo, ich bin auf der BAB 8 Salzburg-München von einer festen Anlage geblitzt worden. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranz -5 km/h)= 131 km/h Soweit so gut dachte ich: EUR 75,00 Bußgeld + Gebühren + 3 Punkte Jetzt kam der Bescheid: EUR 150,00 Bußgeld + Gebühren + 3 Punkte = EUR 173,50 Hinweis: Die Geldbuße wurde wegen 02 Eintragung/en im Verkehrszentralregister erhöht. Bei erneutem Verstoß drohtFahrverbot. Meinen die, ich habe schon zwei Eintragungen gehabt und jetzt aktuell die Dritte? Oder ist der aktuelle Verstoß nun der zweite Eintrag? Ich kann mich nur an einen Eintrag wegen Handybenutzung vor 1 1/2 Jahren erinnern. Alles andere müßte lange (über 5 Jahre) her sein. Können die einfach das Bußgeld verdoppeln wegen einem vorhandenen Punkt in Flensburg??Kann doch nicht sein! Soll ich zum Anwalt gehen? Würde ein Einspruch durch einen Anwalt irgendwas bringen? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Sie können die Geldbuße erhöhn wegen Voreineintragungen, wenn du dir nicht sicher bist ob du mehr hast www.kba.de die geben dir gerne eine Auskunft. Ein Anwalt wird dir wenig bringen außer das er mehr kosten wird als ein Betrag. So wie es dort steht gibt es einen 2. Eintrag. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Laß dir mal einen Flensburg-Auszug zusenden (kostet nichts), wenn du sicher bist, nur eine Eintragung zu haben, denn sie werfen dir 2 vor. Außerdem wüßte ich nicht, wieso ein einzelnes Telefonieren am Steuer mit einer einzelnen Geschwingkeitsüberschreitung eine Erhöhung rechtfertigt; es läge weder Beharrlichkeit noch eine Wiederholung vor. Die spinnen doch. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Außerdem wüßte ich nicht, wieso ein einzelnes Telefonieren am Steuer mit einer einzelnen Geschwingkeitsüberschreitung eine Erhöhung rechtfertigt; es läge weder Beharrlichkeit noch eine Wiederholung vor. Die spinnen doch.Genau. Also nur eine Eintragung mit nur 1 Punkt und das auch noch wegen einem artverschiedenen Verstoß; das ist dann doch stark überzogen. Quote Link to post Share on other sites
Melvin 0 Posted April 26, 2008 Author Report Share Posted April 26, 2008 Mist, jetzt ist es mir eingefallen. Ich wurde mal in einer 30er Zone gelasert. Und das ist ca. 18 Monate her.Da waren es auch 3 Punkte mit 26 zu viel. Dann der eine Punkt wegen dem Handy vor ca. 12 Monten und nun wieder 3 Punkte. Da hab ich ja nu 7 Punkte. Mist, dann werd ich nix mehr machen können? Einspruch wird dann nix bringen? Find das mit der doppelten Strafe immer noch überzogen. Ist das normal? Bleiben nun die vollen 7 Punkte 2 Jahre bestehen? Und wenn ich in den nächsten 2 Jahren noch mal ein Punkt wegen Geschwindigkeit bekomme, können die mir ein ein Führerschein entziehen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Mist, dann werd ich nix mehr machen können? Einspruch wird dann nix bringen? Find das mit der doppelten Strafe immer noch überzogen. Ist das normal? ist normal. Bleiben nun die vollen 7 Punkte 2 Jahre bestehen?Ja, maximal 5Jahre lang Und wenn ich in den nächsten 2 Jahren noch mal ein Punkt wegen Geschwindigkeit bekomme, können die mir ein ein Führerschein entziehen?Nein, entziehen nicht, aber Du bekommst evt. ein Fahrverbot von einem Momat. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Melvin 0 Posted April 27, 2008 Author Report Share Posted April 27, 2008 Also, dann wird ich wohl zahlen müssen und Anwalt wird auch nix bringen, oder würde einer von Euch was versuchen zu Unternehmen? Ich habe ne Rechtsschutzversicherung. Mit den Punkten: Nach 5 Jahren werden alte Punkte in jedem Fall gelöscht, auch wenn neue dazugekommen sind? Wie würde jetzt in meinem Fall mein Punktekonto am 01.05.2010 aussehen, wenn ich keine neuen Punkte dazu bekomme. Ist dann wieder alles getilgt? Mensch, 7 Punkte. Ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 27, 2008 Report Share Posted April 27, 2008 Mit den Punkten: Nach 5 Jahren werden alte Punkte in jedem Fall gelöscht, auch wenn neue dazugekommen sind?Diese Punkte ja. Wie würde jetzt in meinem Fall mein Punktekonto am 01.05.2010 aussehen, wenn ich keine neuen Punkte dazu bekomme. Ist dann wieder alles getilgt?Zwei Jahre nach Rechtskraft, kann also einige Tage später sein. Mensch, 7 Punkte. Ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher Bist Du denn keiner scnr. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted April 27, 2008 Report Share Posted April 27, 2008 Und wenn ich in den nächsten 2 Jahren noch mal ein Punkt wegen Geschwindigkeit bekomme, können die mir ein ein Führerschein entziehen?Nein, entziehen nicht, aber Du bekommst evt. ein Fahrverbot von einem Momat. hmm, also dass bei einem erneuten geschwindigkeitsverstoß (bis max. 25 km/h = 1 punkt) ein fahrverbot droht glaubeich eher nicht. falls diese überschreitung allerdings > 25 km/h sein sollte, und innerhalb von 12 monaten nach demletzten verstoß begangen wurde, ist ein fahrverbot die regel. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 28, 2008 Report Share Posted April 28, 2008 Hmm, auf den Glauben kommt es hier leider nicht an.Es gibt Behörden, die machen das so, dass beim dritten Geschwindigkeitsverstoß ein FV angeordnet wird. und innerhalb von 12 monaten nach demletzten verstoß begangen wurde, ist ein fahrverbot die regel.Richtigerweise heißt das: nach der rechtskräftigen Ahndung des ersten Verstoßes Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted April 28, 2008 Report Share Posted April 28, 2008 Hmm, auf den Glauben kommt es hier leider nicht an.Es gibt Behörden, die machen das so, dass beim dritten Geschwindigkeitsverstoß ein FV angeordnet wird. es mag behörden geben die dies tun. aber da dies nicht bei allen bussgeldbehörden die regel ist, würde ich als betroffener dies so nicht akzeptieren. und innerhalb von 12 monaten nach demletzten verstoß begangen wurde, ist ein fahrverbot die regel.Richtigerweise heißt das: nach der rechtskräftigen Ahndung des ersten Verstoßes ja, sorry habs etwas unpräzise formuliert Quote Link to post Share on other sites
Melvin 0 Posted April 28, 2008 Author Report Share Posted April 28, 2008 Ich hab mit einem Freund gesprochen. Der hat 12 Punkte und noch nie diese doppelte Geldstrafe bekommen.Hängt das mit der doppelten Geldstrafe nicht auch von Zeitraum ab, wie lange der letzte Geschwindigkeitsverstoss zurückliegt?Ich denke, die ersten 3 Punkte wg. Geschwindigkeit sind länger als 12 Monate her.In den letzten 12 Monaten dürfte nur der eine Punkt wegen Handy dazu gekommen sein. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted April 28, 2008 Report Share Posted April 28, 2008 Ich denke, die ersten 3 Punkte wg. Geschwindigkeit sind länger als 12 Monate her.In den letzten 12 Monaten dürfte nur der eine Punkt wegen Handy dazu gekommen sein.was den nun im Eingangsposts sind esAlles andere müßte lange (über 5 Jahre) her sein.dann waren die wohl doch nicht so lange her, Punkte bleiben 2 bestehen sofern keine neuen dazu kommen.und wenn dein Freund der schon mehrer Punkte hat und nie die doppelte Strafe zahlen musste hat er halt Glück gehabt. Wenn Punkte vorhanden sind ist eine Verdopplung möglich, die Punkte sollen auch dazu dienen über sein Fehlverhalten nach zudenken und etwas vorsichtiger durch die Gegend fahren. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 28, 2008 Report Share Posted April 28, 2008 Ich hab mit einem Freund gesprochen. Der hat 12 Punkte und noch nie diese doppelte Geldstrafe bekommen.Hängt das mit der doppelten Geldstrafe nicht auch von Zeitraum ab, wie lange der letzte Geschwindigkeitsverstoss zurückliegt?Ich denke, die ersten 3 Punkte wg. Geschwindigkeit sind länger als 12 Monate her.In den letzten 12 Monaten dürfte nur der eine Punkt wegen Handy dazu gekommen sein.Gerne nochmal: das ist in das Ermessen der Behörde gestellt, ob und wie sie die Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen vornimmt. Quote Link to post Share on other sites
Melvin 0 Posted April 28, 2008 Author Report Share Posted April 28, 2008 Ich hab mit einem Freund gesprochen. Der hat 12 Punkte und noch nie diese doppelte Geldstrafe bekommen.Hängt das mit der doppelten Geldstrafe nicht auch von Zeitraum ab, wie lange der letzte Geschwindigkeitsverstoss zurückliegt?Ich denke, die ersten 3 Punkte wg. Geschwindigkeit sind länger als 12 Monate her.In den letzten 12 Monaten dürfte nur der eine Punkt wegen Handy dazu gekommen sein.Gerne nochmal: das ist in das Ermessen der Behörde gestellt, ob und wie sie die Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen vornimmt. O.k. Danke. Habe das verstanden, obwohl ich das fast nicht glauben kann. Dann kann ja jede Behörde machen was sie möchte. Die eine Behörde verdoppelt, die andere halt nicht. Vielleicht nimmt auch eine das 4fache. Ich habe immer gedacht, für sowas gib es einheitliche Regeln. Wo ist denn da die Gleichbehandlung? Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted April 28, 2008 Report Share Posted April 28, 2008 ... die Punkte sollen auch dazu dienen über sein Fehlverhalten nach zudenken und etwas vorsichtiger durch die Gegend fahren.Nö, denn dazu wird das Bußgeld verhängt. Die Punkte dienen dazu, VT's die des öfteren Übertretungen begehen, zu ertappen. Wenn das dann der Fall ist, werden halt andere Sanktionen als nur das Bußgeld verhängt. Hawk Quote Link to post Share on other sites
Melvin 0 Posted May 3, 2008 Author Report Share Posted May 3, 2008 Heute kam der Auszug aus Flensburg 13.03.07 ein Punkt wegen Geschwindigkeit und am 29.08.07 noch ein Punkt wegen Handynutzung. Und dann doppelte Strafe beim 2. Geschwindkeitsverstoss > als 1 Jahr her. Unglaublich! Wenigstens hab ich jetzt nur insgesamt 5 punkte. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted May 4, 2008 Report Share Posted May 4, 2008 der andere Punkt könnte auch dazu beigetragen haben Nö, denn dazu wird das Bußgeld verhängt. Die Punkte dienen dazu, VT's die des öfteren Übertretungen begehen, zu ertappen.das Geld ist den meisten egal, wenn dann zu viele Punkte da ist das groß sobald sich die 18er Grenze erreicht wird bzw. überschritten wird. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 4, 2008 Report Share Posted May 4, 2008 Wenn der "Handy"-Punkt zur Erhöhung beigetragen hat, sollte hier Einspruch eingelegt werden. Die bayerischen Rechts-Eskapaden sollte man sich nicht gefallen lassen! Wenn es nur der Geschwindigkeitspunkt wäre, kann man allerdings wenig dagegen sagen, obwohl es unüblich ist. Quote Link to post Share on other sites
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