Fragender2008 0 Posted April 11, 2008 Report Share Posted April 11, 2008 Hallo, ich schreibe hier für einen Bekannten. Dieser Bekannte hat am vergangenen Dienstag (10.04.08) einen Verkehrsunfall gehabt. Dieser spielte sich wie folgt ab. Auf einer Kreuzung die gut einsehbar ist, wollte er links abbiegen. Die Gegenrichtung zeigt einen leichten "Hubbel" Ca. 100m or der Kreuzung, die mit Ampeln geregelt ist, steht für den "Gegenverkehr" (Unfallgegner) ein Ortseingangsschild. Bei Beginn des Abbiegevorgangs war für meinen Bekannten kein PKW zu sehen. Er selbst fuhr einen Ford Maverik (Geländewagen, mit erheblich höherer Sitzposition). Kurz vor der Beendigung des Abbiegevorgangs wurde der Ford von einem tornadoroten Golf 3 direkt auf der Hinterachse getroffen. Dadurch wurde der Ford (ca 2 Tonnen Gewicht) auf die linke Seite gestoßen, wo er dann ca 6m in eine Böschung rutschte. Bei dem VU wurde für den Moment niemand verletzt.Es wurde die Polizei hinzugezogen die den Unfall dann aufgenommen hat. Für die Beamten war klar dass mein Bekannter der Verursache ist, da Wortlaut Beamter "Autos ja nicht vom Himmel fallen". Ein Belehrung oder eine Verwarnung die dann eine Zahlung eines Verwanrungsgeldes vor Ort nach sich zieht ist nicht erfolgt. Heute (11.04.08) traf bei meinem Bekannten ein Schreiben des Polizeipräsidiums mit dem folgenden Wortlaut ein. Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Sehr geehrte Herr XYZ Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftaten begangen zu haben: (1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (§229 StGB)(2) Straßenverkehrsordnung (§49 StVO) Ihnen wird hiermit nach §163a Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit gegeben, sich zu den Beschuldigungen zu äußern. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Meine Frage: Was bedeutet dies nun im Klartext, und was ist nun zu erwarten? MfG Fragender 2008 Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 11, 2008 Report Share Posted April 11, 2008 Das bedeutet, daß ein Strafverfahren eingeleitet wurde, weil der Unfallgegner sich augenscheinlich noch als verletzt gemeldet hat. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted April 11, 2008 Report Share Posted April 11, 2008 Vermutlich hat der Golffahrer (oder einer der Insassen, falls vorhanden) Nacken- und/oder Kopfschmerzen bekommen (ein HWS macht sich erst nach 2-3 Tagen bemerkbar) und ist zum Anwalt marschiert. Vermutlich wird es, wenn festgestellt wird, dass der Bekannte den Unfall verschuldet hat, zu einer Verurteilung mit Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe kommen. Tipp: Sofort einen Anwalt nehmen!!! Ein HWS kann zu lebenslangen gesundheitlichen Problemen führen, so dass mit Schmerzensgeld etc. der Versicherungshöchstbetrag für Personenschäden u.U schnell aufgebraucht ist. Das bedeutet: die weitere ärztliche Behandlung wäre dann aus der eigenen Tasche zu berappen! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 12, 2008 Report Share Posted April 12, 2008 Tipp: Sofort einen Anwalt nehmen!!! Ein HWS kann zu lebenslangen gesundheitlichen Problemen führen, so dass mit Schmerzensgeld etc. der Versicherungshöchstbetrag für Personenschäden u.U schnell aufgebraucht ist. Das bedeutet: die weitere ärztliche Behandlung wäre dann aus der eigenen Tasche zu berappen!Echt? 50 Millionen Euro für ein HWS ? Den Tipp mit dem Anwalt würde ich auch geben. Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted April 12, 2008 Report Share Posted April 12, 2008 Hmmm, weiß ja nicht wie hoch der gute Mann gegen Personenschäden versichert ist. Imho stehen die 50/100 Mio doch für Sachschäden?! Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist sollte ein Anwalt jedoch nicht schaden. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 13, 2008 Report Share Posted April 13, 2008 Gesetzliche Mindestdeckungssummen: 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bei drei oder mehr Geschädigten 7,5 Millionen Euro) und 500.000 Euro für SachschädenÜblich: 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und VermögensschädenWikipedia Quote Link to post Share on other sites
Fragender2008 0 Posted April 13, 2008 Author Report Share Posted April 13, 2008 Hallo, vielen Dank erst mal für eure Antworten. Der vorige Dienstag war übrigens der 8.4.! Entschuldigung dafür. Das mit den 2-3 Tagen bis der Unfallgegner den (evtl.) HWS bemerkt hat, kann nicht hinkommen, da der Brief des Polizeipräsidiums am 9.4. verfasst wurde - also direkt am nächsten Tag! Der Unfallgegner rief meinen Bekannten auch von seiner Arbeit (Installateur) aus an, da er noch Fragen zur Versicherung hatte. Das heißt also, er war arbeiten und gleichzeitig wurde auf dem Präsidium schon das Schreiben aufgesetzt. Was ebenso nicht stimmt ist, dass auf der Straße laut Angabe der Polizei noch am Unfallort 70 km/h erlaubt war. 100 m vor der Kreuzung befindet sich aus Richtung des Unfallgegners ein Ortseingangsschild (Fotos liegen vor). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Golf mit 50 km/h ein 2 Tonnen Fahrzeug auf die Seite dreht und mehrere Meter über den Asphalt rutschen lässt. Doch das sind natürlich Vermutungen und wir werden sehen. Das mit dem Anwalt ist sicherlich das Allerbeste, leider liegt keine Rechtschutzvers. vor GrußFragender 2008 Quote Link to post Share on other sites
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