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Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht


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Hallo, PedroK.

 

gerade, weil das ganze so hochgekocht wird und viel Blödsinn zu diesem Unfall geschrieben wird, habe ich mich ziemlich zurückgehalten und mich mit dem Unfall nicht besonders beschäftigt.

 

Deshalb kann ich nicht viel dazu sagen, ob aus polizeilicher Sicht etwas falsch gemacht wurde.

 

Es gibt da ein Bild von der Unfallstelle, an der ein Kleinbus mit aufgeklappter Heckklappe steht.

 

Mir ist noch nicht klar, ob es sich um ein Fahrzeug der Unfallaufnahme oder den Bus der Messbeamten handelt.

 

Sollte letzteres zutreffen, halte ich diese Stelle für ziemlich gefährlich und ich hätte mich da ganz sicher nicht zum Messen oder Anhalten hinter, bzw. vor dem Heck des Fahrzeugs (je nach Sichtweise) hingestellt.

 

Das ist aber auch so ziemlich alles, was ich dazu sagen kann, denn ich weiß nicht, ob der Kollege auf der Fahrbahn stand, um die Kräder anzuhalten oder ob er schlicht und ergreifend zur Seite springen musste, um einem Krad auszuweichen und ob er dabei vom zweiten getroffen wurde.

 

Das ist etwas, was die Kollegen und die Sachverständigen herausfinden müssen und jede Spekulation ist müssig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ein selten dämlicher Kommentar, wie ich meine.

uns allen diese Seite zu ersparen - insbesondere den Angehörigen des getöteten Polizisten. Vor allem der Text (der ja wohl kaum aus einer journalistischen Quelle stammen kann, allein schon wegen der Ü

@m3_   Ich weiß, warum ich immer wieder an Deinem Verstand zweifeln muß. Du stellst es immer und immer wieder unter Beweis.

Posted Images

Vielleicht hat er auch gehofft, durch seinen Fang vom Kommissar (A9) zum Oberkommissar (A10) befördert zu werden (falls gehobener Dienst). In dem Fall ist die Sache halt leider einfach nur dumm gelaufen :(

kannst du eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen, ohne über deine Unverschämtheiten zu k......?

Selten, eigentlich noch nie, so einen hahnebüchenden Blödsinn gelesen

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@hawethie: Leider gibt es aber in der Tat Beförderungen über Quotendruck, siehe z. B. den Skandal bei der Polizei Ansbach. Desweiteren gibt es bei der Polizei allgemein den Spitzenreiterpräsentationsdruck, siehe z. B. den unsäglichen Blitzmarathon. Es kann auch Stammtischdruck geben, also der Schützenkönig bzw. der Jagdkönig sein zu wollen. Es ist meßbedingter Druck da (kurze Meßdistanz)! Und es ist noch hoher Fischfangdruck da, wenn man mal einen "großen" schon an der Angel hat!

 

 

...halte ich diese Stelle für ziemlich gefährlich und ich hätte mich da ganz sicher nicht zum Messen oder Anhalten hinter, bzw. vor dem Heck des Fahrzeugs (je nach Sichtweise) hingestellt.

 

 

@nachteule: Danke für die Bestätigung.

 

...denn ich weiß nicht, ob der Kollege auf der Fahrbahn stand, um die Kräder anzuhalten oder ob er schlicht und ergreifend zur Seite springen musste, um einem Krad auszuweichen und ob er dabei vom zweiten getroffen wurde.

 

Wir wissen es derzeit nicht. Er kann auch ganz banal beim Wegspringen-/hechten ausgerutscht oder gestolpert sein. Mit geringer Wahrscheinlichkeit kann es auch ein technisches Gebrechen am Mopped gewesen sein. Beide Zeugen sind befangen. Eventuell noch Onboard-Kamera. Wie auch immer, was an die Öffentlichkeit nach der Analyse kommen sollen, ist zu überlegen, laut Polizei-Presse-Sprecher :whistle: .

:nolimit:

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Dass Mopped- und Rollerfahrer durch "Draufhalten" durchbrechen wollen, erlebe ich nämlich regelmässig...

@dirtyolli: Ja, aber auch komplettes Übersehen des Anhaltecops durch Biedermann-VTs....also immer beweglich bleiben. Solange nur die Anhaltekelle zerschellt...siehe damaligen Thread....da hat damals ein NRW-Cop rumgedruckst, wie konkret nun die Anhalteausbildung aussieht, ob drillmäßig Hechtsprünge nach links oder rechts trainiert werden usw. Laut Pressesprecherin der Polizei Halle werden Lasercops diesbezüglich "penibel" ausgebildet und "kurzfristige Änderungen" beim bisherigen Meßgebaren seien nicht nötig...Ohne Comment!

:nolimit:

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Ohne Comment!

Bei einem dermaßen hohen Quatschpotential wie in Deinen letzten beiden Beiträgen kann man sich in der Tat diesen beiden Worten nur noch anschließen. Wie kann ein Mensch nur dermaßen viel Blödsinn auf einen Haufen und in relativ wenigen Worten verpacken.... unfaßbar!!!! Aber darin, @m3_, bist Du wahrlich meisterhaft.
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Leider gibt es aber in der Tat Beförderungen über Quotendruck,

 

tztztz - da war ich acht Jahre Polizeibeamter und hab davon nix mitbekommen - was hätte aus mir werden können, wo mir doch die örtlichen Schnellfahrstellen damals durchaus bekannt waren.

Ich werde mal ein paar Bekannte, die jetzt immer noch bei dem Verein sind, informieren - die können sicher durchaus ein paar EUR mehr gebrauchen.

 

 

Mal kurz zur Sache:

Wenn ich hier lese, dass der Motorradfahrer noch "absichtlich draufgehalten" haben soll oder besser "hätte ausweichen sollen" - diese Äußerungen können eigentlich nur von Leuten kommen, die noch nie in Ihrem Leben ein Motorrad mit mehr als 50 km/h bewegt haben. Beides ist "auf die Schnelle" mit nem Motorrad gar nicht möglich, vor allem nicht, wenn das in einer Kurve der Fall ist.

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Das sollte nicht gelten und gilt ja auch nicht.

Dann also doch Nagelbrett und Tieflader...

 

Soweit ich weiß, wird bei jemandem, der "abhaut", doch einiges an Aufwand getrieben, um seiner habhaft zu werden - damit beginnend, dass man sehr flott Kollegen zum "Wohnort" des Fahrzeugs schickt, bis zur Hausdurchsuchung, um die Kombi und den Helm zu finden, die fotografiert wurden.

Der Aufwand dürfte wohl abhängig sein von der Personalsituation und der Einsatzbereitschaft des Verantwortlichen. Grundvoraussetzung ist aber das Kennzeichen, und ob das in jedem Fall abgelesen wird, wage ich zu bezweifeln. Mal abgesehen davon, daß es immer wieder Motorradfahrer gibt, die ihr Kennzeichen äußerst kreativ befestigen. Und zu guter Letzt: wenn ich mit solchen Maßnahmen auch nur rechnen würde, würde ich entsprechende Maßnahmen ergreifen (Kombi vernichten, Krad als gestohlen melden und auf jeden Fall erstmal nicht nach Hause fahren). Unabhängig davon: warum soviel Aufwand betreiben, wenn es doch auch einfacher geht?

 

Der Staat kann doch nicht auf das Setzen einer abstrakten Gefahr im OWi-Bereich mit dem Setzen einer konkreten Gefahr für Leib und Leben des ordnungswidrig Handelnden reagieren. Das widerspricht IMO vollständig dem Gedanken der Verhältnismäßigkeit.

Das dürfte wahrscheinlich richtig sein. Allerdings könnte man natürlich darüber diskutieren, ob das bei einer entsprechenden Ankündigung (also mit Vorlauf wie z.B. bei einer korrekt abgesicherten Unfallstelle o.ä.) noch zutreffen würde.

 

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip.

Das ist unbestritten. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß sich der Anhalteposten nicht wirklich Gedanken darum macht, ab welcher ihm genannten Geschwindigkeit er noch einen Anhalteversuch startet oder eben nicht. Und vor allem kann man es ihm nicht vorwerfen, wenn er sich zum einschreiten entscheidet.

 

Leider gibt es aber in der Tat (...)

Zwei Tote. Reicht Dir das eigentlich nicht, um Deine Klappe zu halten und nicht Deine blödsinnigen Verschwörungsschwurbeltheorien in die Welt zu blasen?

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Kombi vernichten, Krad als gestohlen melden

 

Das erste ist toll: eine Kombi im wert von 300-1000 EUR vernichten um ein Bußgeld i.H.v. EUR 250 zu sparen - Und ob der Punkt mir das wert wäre......

Besser ist das zweite: Wir begehen eine Straftat (Vortäuschung einer Straftat ist nämlich eine).... - und die immerhin wg. einer OWi.

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Du hast ja Recht. Allerdings setzt Du logisches Denken voraus. Ich (in solchen Fällen zumindest) nicht.http://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/wink.png

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Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip.

Das ist unbestritten. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß sich der Anhalteposten nicht wirklich Gedanken darum macht, ab welcher ihm genannten Geschwindigkeit er noch einen Anhalteversuch startet oder eben nicht. Und vor allem kann man es ihm nicht vorwerfen, wenn er sich zum einschreiten entscheidet.

 

 

Aus der Presseabteilung hieß es, dass die Beamten ja so gut ausgebildet wären - da wäre es wohl nicht zu viel erwartet, wenn man unterstellt, dass bei einer fundierten Ausbildung auch des Aspekt des "bis wann noch versuchen den VT anzuhalten, ab wann eher nicht mehr" eine Rolle spielt bzw. dass jeder Beamte dazu ermutigt wird, sich bei Stellen, die nicht absolut 0815 sind, vor der Messung entsprechende Gedanken zu machen, zumal die Strecke ja für höhere Geschwindigkeiten bekannt ist.

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Aus der Presseabteilung hieß es, dass die Beamten ja so gut ausgebildet wären - da wäre es wohl nicht zu viel erwartet, wenn man unterstellt, dass bei einer fundierten Ausbildung auch des Aspekt des "bis wann noch versuchen den VT anzuhalten, ab wann eher nicht mehr" eine Rolle spielt bzw. dass jeder Beamte dazu ermutigt wird, sich bei Stellen, die nicht absolut 0815 sind, vor der Messung entsprechende Gedanken zu machen, zumal die Strecke ja für höhere Geschwindigkeiten bekannt ist.

Täusche ich mich oder behaupten die sich selbst gern als KSF bezeichnenden Regeln-gelten-für-andere-Fahrer regelmäßig, sie hätten die Lage im allgemeinen und besonderen jederzeit im Griff? Da wäre es doch wohl nicht zu viel erwartet, wenn man erwartet, daß sie sich auch mit dem Aspekt Was mache ich, wenn ein Hindernis vor mir auftaucht? auseinandersetzen und beim vor dem Gas geben entsprechende Gedanken machen, zumal die Strecke ja für Geschwindigkeitskontrollen bekannt ist (von einer Unfallstelle mal ganz zu schweigen) und wir davon ausgehen dürfen (ja, ich spekuliere), daß der Todesfahrer (dort) nicht zum ersten Mal mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

 

Aber nehmen wir einfach mal an, die zuständige Dienststelle macht sich Gedanken und kommt zu dem Schluß, es sei nicht sinnvoll, oberhalb einer zu definierenden Geschwindigkeit einen Anhalteversuch zu starten. Was schlägst Du als Alternative vor? Fahren lassen, also das Recht des Unverschämteren gelten lassen? Nicht messen, also den Unverschämten das Feld überlassen?

 

Wie wäre es denn mit ein paar Warnbaken, die die Straße begrenzen und über 100 Meter an einen Kontrollposten führen, der durch geeignete Maßnahmen abgesichert wird, die sicherstellen, daß die Fahrt nicht oberhalb einer zu definierenden Geschwindigkeit fortgesetzt werden kann?

 

 

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Lässt man die Möglichkeiten einer abgesetzten Anhaltung oder eines Abfangjägereinsatzes mal außer Acht, wäre es wohl ohne viel Aufwand möglich gewesen, das Kennzeichen des nicht herausgewinkten und deshalb vorbeifahrenden Krads abzulesen (ja, natürlich nur, wenn es nicht zu stark hochgebogen, verdreckt und nicht abmontiert ist... der Regelfall dürfte sein, dass die Kennzeichen noch lesbar sind; von der Helligkeit her dürfte es auch kein Problem darstellen, war ja noch recht früh am Abend). Sofern es in der Vorbeifahrt zu schnell geht, kann der Polizist noch ganz entspannt durch sein Lasergerät dem Motorrad hinterher schauen und das Kennzeichen auf diese Weise erfassen.

Wie es jetzt weitergeht hängt dann vom Ergebnis des Ablesens ab:

- örtliches Kennzeichen im eigenen Zuständigkeitsbereich: Geräteendtest, abbauen, Beschilderung überprüfen / Halteradresse aufsuchen.

- auswärtiges Kennzeichen: dort zuständige Polizei zur Halteradresse schicken.

Denkbar ist zusätzlich noch ein Funkruf an benachbarte Streifenwagen, die Augen nach dem Fahrzeug offen zu halten.

Bei der Halteradresse bzw. in der Nachbarschaft kann ich dann normal mit dem Ermitteln anfangen: wer benutzt denn das Motorrad im Allgemeinen so, wer ist momentan damit unterwegs, wann kommt er zurück, ...

 

Freilich, ziemlich aufwändig, aber das Lasergerät sollte eben auch grade dafür genutzt werden, hohe Übertretungen feststellen und verfolgen zu können. Hierfür lohnt sich dann das Mehr an Ermittlungstätigkeit.

 

 

Das Leben ist nicht schwarz weiß, so dass die Frage nicht pauschal ist "Messen ja oder nein" bzw. "Anhalten ja oder nein" sondern man das ganze entsprechend kombinieren kann. Fragwürdig an der Stelle ist ja wahrscheinlich nicht nur das Anhalten sondern vielleicht auch schon das Messen von der Sperrfläche aus; evtl wäre es denkbar, von der Brücke herab zu lasern und dann im weiteren Verlauf gezielt abgesetzt anzuhalten ....

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wäre es wohl ohne viel Aufwand möglich gewesen, das Kennzeichen des nicht herausgewinkten und deshalb vorbeifahrenden Krads abzulesen

Das ist natürlich Spekulation. Wie oft hast Du denn schon bei einem Motorrad, das gerade mit irgendwas zwischen 140 und 180 km/h von Dir wegfährt, das Kennzeichen abgelesen?

 

der Regelfall dürfte sein, dass die Kennzeichen noch lesbar sind

Und die Nicht-Regelfälle sind dann die Unverschämten hoch zwei?

 

Sofern es in der Vorbeifahrt zu schnell geht, kann der Polizist noch ganz entspannt durch sein Lasergerät dem Motorrad hinterher schauen und das Kennzeichen auf diese Weise erfassen.

Lasergerät und Anhalter stehen an unterschiedlichen Punkten.

 

Geräteendtest, abbauen, Beschilderung überprüfen / Halteradresse aufsuchen.

Und dort was tun und dafür ggf. wie lange warten?

 

auswärtiges Kennzeichen: dort zuständige Polizei zur Halteradresse schicken.

S.o.

 

Bei der Halteradresse bzw. in der Nachbarschaft kann ich dann normal mit dem Ermitteln anfangen: wer benutzt denn das Motorrad im Allgemeinen so, wer ist momentan damit unterwegs, wann kommt er zurück, ...

Ja nee, schon klar. Die Personalsituation der Polizei lässt das sicher ohne Probleme zu. Vom wahrscheinlichen Ergebnis mal ganz zu schweigen.

 

Freilich, ziemlich aufwändig, aber das Lasergerät sollte eben auch grade dafür genutzt werden, hohe Übertretungen feststellen und verfolgen zu können.

Das wußte ich nicht. Die Lasercops sollen also erstmal schätzen, wie schnell das Fahrzeug ist, bevor sie lasern? Und wer gibt ihnen die Mindestgeschwindigkeit vor, bei der sie lasern dürfen?

 

Hierfür lohnt sich dann das Mehr an Ermittlungstätigkeit.

Dann lohnt sich doch auch das Mehr an Anhalteaufwand.

 

Fragwürdig an der Stelle ist ja wahrscheinlich nicht nur das Anhalten sondern vielleicht auch schon das Messen von der Sperrfläche aus

Nö. Warum auch?

 

dann im weiteren Verlauf gezielt abgesetzt anzuhalten ....

Ich habe nicht den Eindruck, daß der tote Polizist ungezielt neben seinemlasernden Kollegen gestanden hat. Also was habe ich mir unter im weiteren Verlauf und gezielt vorzustellen?

 

Ziemlich Aufwand, den Du da vorschlägst. Wenn man mal über Aufwand und Ertrag nachdenkt, ist man ziemlich schnell wieder bei der Variante Situation schaffen, die ihn zum anhalten zwingt.

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Lässt man die Möglichkeiten einer abgesetzten Anhaltung oder eines Abfangjägereinsatzes mal außer Acht, wäre es wohl ohne viel Aufwand möglich gewesen, das Kennzeichen des nicht herausgewinkten und deshalb vorbeifahrenden Krads abzulesen

 

Was ist wenn sich der Motorradfahrer mit dem "Abfangjäger" ein Rennen liefert? Wer verantwortet das Risiko für die Allgemeinheit?

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Wie schnell das Motorrad am Messposten vorbei fährt ist das eine (die Geschwindigkeit steht ja auch wohl noch nicht fest sondern nur der Messwert in x Metern Entfernung), deshalb ja die Option des Hinterherschauns durch das Laservisier. Dass Lasergerät und Anhalter an verschiedenen Punkten stehen, steht dem auch nicht entgegen...

Auch ein Motorrad etwa ohne Kennzeichen lässt sich per Funk durchgeben, grade dieses Merkmal dürfte auffallen zumal die Motoraddichte an dem Abend wohl deutlich geringer war als zB an Sonntagen mit Ausflugsverkehr.

Was die Polizei an der Halteradresse machen soll? Vll können das die RF-Cops besser beschreiben, aber ich würde mal so was schätzen wie den Halter bzw. die Familie oder eben die Nachbarschaft befragen. Freilich bindet das Personal, aber (um es mal plakativ zu sagen) wenn die Polizei Zeit zum lasern hat, ... Und hier kommt es ja auch nicht auf 20 Minuten an, man kann vorher noch einen anderen Einsatz bearbeiten, der dringend ist. Ich kenne solche Nachermittlungen als Standart, wenn der Fahrer auf den Verstoßbildern nicht erkennbar ist bzw. der Halter angibt, den Fahrer nicht zu kennen. Und hier geht es dann nicht um Geldbeträge im dreistelligen Bereich und Punkte sondern auch mal um 10 oder 15 Eur.

Und sooo viel mehr Aufwand ist es jetzt auch nicht ob ich wegen eines schlechten Bildes nachermittel oder einer Lasermessung...

 

Die Lasercops sollen also erstmal schätzen, wie schnell das Fahrzeug ist, bevor sie lasern? Und wer gibt ihnen die Mindestgeschwindigkeit vor, bei der sie lasern dürfen?

 

 

Warum denn gleich wieder so kompliziert; ich sehe doch anhand des Messwertes ob ich den Verstoß für mich selbst als "ausreichend" einschätze. Die Frage, ab welcher Überschreitung angehalten werden soll, ist ja wieder was anderes und wurde ja auch schon oft genug im RF diskutiert ....

 

Es geht hier auch nicht um den Anhalteaufwand als solchen, sondern um die Frage, was eine Alternative zu einer doch recht gefährlichen Anhaltung wäre. Und gezielt abgesetzt anhalten kann ich doch dadurch, dass etwa am Streckenende bei einer Ampel oder an einem Kreisverkehr oder wo auch immer Personal bereitgestellt wird, das unabhängig von der Messung lediglich zum Rauswinken und zur Personalienfeststellung vorgehalten wird.

 

Auch wenn der Polizist, der nur das Messgerät bedient, auf der Sperrfläche steht, besteht hier auch die Gefahr, dass er leichter übersehen wird bzw. sich Verkehrsteilnehmer erschrecken. Und wenn ich ohnehin abgesetzt messe, kann ich ja auch bequem auf eine Brücke gehen und von dort aus sehr ungefährdet herab lasern...


 

Lässt man die Möglichkeiten einer abgesetzten Anhaltung oder eines Abfangjägereinsatzes mal außer Acht, wäre es wohl ohne viel Aufwand möglich gewesen, das Kennzeichen des nicht herausgewinkten und deshalb vorbeifahrenden Krads abzulesen

 

Was ist wenn sich der Motorradfahrer mit dem "Abfangjäger" ein Rennen liefert? Wer verantwortet das Risiko für die Allgemeinheit?

 

 

sry, das wird jetzt glaub ich wirklich OT ...

wie weit die Polizisten bei einer Verfolgungsfahrt gehen, ist wirklich ein vollkommen eigenes Thema für sich (und natürlich deren umsichtige Einzelfallentscheidung) ...

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Lässt man die Möglichkeiten einer abgesetzten Anhaltung oder eines Abfangjägereinsatzes mal außer Acht, wäre es wohl ohne viel Aufwand möglich gewesen, das Kennzeichen des nicht herausgewinkten und deshalb vorbeifahrenden Krads abzulesen

 

Was ist wenn sich der Motorradfahrer mit dem "Abfangjäger" ein Rennen liefert? Wer verantwortet das Risiko für die Allgemeinheit?

 

 

sry, das wird jetzt glaub ich wirklich OT ...

wie weit die Polizisten bei einer Verfolgungsfahrt gehen, ist wirklich ein vollkommen eigenes Thema für sich (und natürlich deren umsichtige Einzelfallentscheidung) ...

 

Wie so OT: Wenn wegen der Rücksichtlosigkeit des Verkehrsteilnehmers ein Anhalten per Kelle zu gefährlich ist, warum soll er auf die Signale eines Verfolgers anhalten wenn er glaubt schnell genug zu sein um entkommen zu können. Man muss nur verantwortungslos genug sein.

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Darf ich mal etwas in Erinnerung rufen? Eine Ordnungswidrigkeit ist ein leichter Gesetzesverstoß, der - im Gegensatz zu Straftaten - nicht mit einer Strafe sondern idR mit einer Geldbuße geahndet wird.

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Bei einem dermaßen hohen Quatschpotential wie in Deinen letzten beiden Beiträgen kann man sich in der Tat diesen beiden Worten nur noch anschließen. Wie kann ein Mensch nur dermaßen viel Blödsinn auf einen Haufen und in relativ wenigen Worten verpacken.... unfaßbar!!!! Aber darin, @m3_, bist Du wahrlich meisterhaft.

 

@bluey: Du bist derzeit meisterhaft mit "Thema verfehlt" und nichts zu Sache beitragenden Postings. Dir steht es doch gerade jetzt frei, was @goose damals nicht wollte/konne, doch mal explizit die Ausbildung zum Anhaltecop darzustellen. Wo wird es "penibel " gelernt, sicherlich nicht bei der 1-Tages-Riegl-Laserpistolen-Ausbildung. In der Bereitschaftspolizei? Ich sage Dir, es liegt hier einiges im argen. Ich verstehe auch nicht die Polizei Halle, die blubbert, es sind keine kurzfristigen Änderungen nötig. Aber mal sehen, vielleicht kommen sie auf mittelfristige Änderungen...

 

@hawethie: Du warst halt im falschen Bezirk tätig. Und es gibt doch mehrere Vorgehensweise, um ein Anhaltesignal zu ignorieren. Das kann auch ein Antäuschen einer Anhaltung sein und dann doch die Sporen geben. Meine wir hatten auch diesen Fall hier im Forum, Mopped gegen noch Cop-Knie.

 

@biber schrieb:

Zwei Tote. Reicht Dir das eigentlich nicht, um Deine Klappe zu halten und nicht Deine blödsinnigen Verschwörungsschwurbeltheorien in die Welt zu blasen?

@biber: Du brauchst hier nicht rumzuflennen. Wenn Du mal weiter kommen willst, dann solltest Du doch einfach mal Emotionen von Sachverhalten trennen können. Und die Verkehrsüberwachung hat schon immer Blutzoll gefordert, auf beiden Seiten.

:nolimit:

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....

@biber: Ein komplett laienhaftes Posting von Dir. @xander hat es doch geschrieben, es gibt z. B. abgesetzte Anhaltestellen. Damit entfällt erstmal viel Druck und die Anhaltestelle kann sicher gewählt (z. B. Tempotrichter Polizeikontrolle, siehe auch Anhaltecop bei BAB-Kontrollen). Klar ist, dass die Cops mit dem unsäglichen Handlasermeßfahren, welches für eine hohen Murksquote bekannt ist, in einer Zwickmühle sitzen, da sie dem angehaltenen VT aus Akzeptanzgründen das Meßergebnis auf der Pistole zeigen wollen und dem Übertragungsfehler aus dem Weg gehen wollen. Bei höheren Geschwindigkeitsstraßen kann der Streifenwagen auch dem VT hinterherfahren und dann ihm die Meßpistole zeigen, siehe @nachteule mit seinen BAB-Messung. Auch ich wurde so mal auf :100: -Landstraße gelasert und die Cops sind mir im Bulli dann nachgeheizt und haben mir die Riegl in die Flosse gedrückt. Desweiteren ist die Laserpistole im Digitalmesszeitalter doch überholt und schon als fossil zu bezeichnen. Die Cops sehen doch mit PSS und eso 3.0 direkt die Bilder, können Heckaufnahmen machen und Abfangjäger starten.

Fazit: Die Handlasermessung hat ausgedient. Dauermurks, keine Bild-/Videodokumentation und hohes Gefährlichkeitspotential.

:nolimit:

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Lässt man die Möglichkeiten einer abgesetzten Anhaltung oder eines Abfangjägereinsatzes mal außer Acht, wäre es wohl ohne viel Aufwand möglich gewesen, das Kennzeichen des nicht herausgewinkten und deshalb vorbeifahrenden Krads abzulesen (ja, natürlich nur, wenn es nicht zu stark hochgebogen, verdreckt und nicht abmontiert ist... der Regelfall dürfte sein, dass die Kennzeichen noch lesbar sind; von der Helligkeit her dürfte es auch kein Problem darstellen, war ja noch recht früh am Abend). Sofern es in der Vorbeifahrt zu schnell geht, kann der Polizist noch ganz entspannt durch sein Lasergerät dem Motorrad hinterher schauen und das Kennzeichen auf diese Weise erfassen.

1. versuche doch mal, ein Kennzeichen eines Krades abzulesen, das mit >150 km/h an Dir vorbei schmettert. Viel Spaß. Aus eigenen Erfahrungen: nicht möglich. Du erkennst lediglich - wenn Du Glück hast - ein Fragment.

2. der Regelfall bei der Schnellfahrerfraktion schaut denn doch eher so aus, daß das Kennzeichen zumindest gern hochgebogen wird. Ach.... tssss... natürlich nicht selbst hochgebogen, sondern vom Fahrtwind.

3. Wie weit glaubst Du kann man durch die Laseroptik das Kennzeichen noch erkennen? Und wie schnell dürfte das Krad aus diesem Bereich bei entsprechender Geschwindigkeit herausgefahren sein?

 

Theorie:

Wie es jetzt weitergeht hängt dann vom Ergebnis des Ablesens ab:

- örtliches Kennzeichen im eigenen Zuständigkeitsbereich: Geräteendtest, abbauen, Beschilderung überprüfen / Halteradresse aufsuchen.

- auswärtiges Kennzeichen: dort zuständige Polizei zur Halteradresse schicken.

Denkbar ist zusätzlich noch ein Funkruf an benachbarte Streifenwagen, die Augen nach dem Fahrzeug offen zu halten.

Bei der Halteradresse bzw. in der Nachbarschaft kann ich dann normal mit dem Ermitteln anfangen: wer benutzt denn das Motorrad im Allgemeinen so, wer ist momentan damit unterwegs, wann kommt er zurück, ...

Von der Praxis und den realistischen bzw. erfolgversprechenden Möglichkeiten hast Du offenkundig keine Ahnung.

 

Freilich, ziemlich aufwändig, aber das Lasergerät sollte eben auch grade dafür genutzt werden, hohe Übertretungen feststellen und verfolgen zu können. Hierfür lohnt sich dann das Mehr an Ermittlungstätigkeit.

Freilich, sehr theoretisch, vom zu betreibenden Aufwand ganz zu schweigen. Und sehr fraglich, inwieweit überhaupt erfolgversprechend!

 

evtl wäre es denkbar, von der Brücke herab zu lasern und dann im weiteren Verlauf gezielt abgesetzt anzuhalten ....

Eine denkbare Möglichkeit, die auch durchaus praktiziert wird. Nur: das verhindert nicht, daß der gemessene Kradfahrer mit vergleichbarer Geschwindigkeit an der Kontrollstelle ankommt und durchzubrechen versucht.

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Wie schnell das Motorrad am Messposten vorbei fährt ist das eine

aber sehr entscheidende Kriterium, um das Kennzeichen ablesen zu können.

 

deshalb ja die Option des Hinterherschauns durch das Laservisier.

Wenn das Krad so in ca. 300-400m Entfernung gemessen wird, hat es sich mit dem Hinterherschauen erledigt.

 

Dass Lasergerät und Anhalter an verschiedenen Punkten stehen, steht dem auch nicht entgegen...

Nö, besagt nur, daß wenn der Kradfahrer den Haltezeichen des abgesetzt stehenden Beamten nicht Folge leistet, es sich der Meßbeamte erst recht sparen kann, duch die Laseroptik hinterher zu schauen.

 

Auch ein Motorrad etwa ohne Kennzeichen lässt sich per Funk durchgeben

Ja klar. Und dann?

 

grade dieses Merkmal dürfte auffallen

das Anhalten des Kradfahrers jedoch auch nicht erleichtern.

 

Was die Polizei an der Halteradresse machen soll? Vll können das die RF-Cops besser beschreiben, aber ich würde mal so was schätzen wie den Halter bzw. die Familie oder eben die Nachbarschaft befragen.

Jap. Und was Familie und Nachbarschaft tunlichst aussagen soll(t)en, wenn die Polizei zwecks Befragung vor der Tür steht, kann man ja immer wieder hier im Forum lesen. Erfolgsaussichten?

 

Freilich bindet das Personal, aber (um es mal plakativ zu sagen) wenn die Polizei Zeit zum lasern hat, ... Und hier kommt es ja auch nicht auf 20 Minuten an, man kann vorher noch einen anderen Einsatz bearbeiten, der dringend ist. Ich kenne solche Nachermittlungen als Standart, wenn der Fahrer auf den Verstoßbildern nicht erkennbar ist bzw. der Halter angibt, den Fahrer nicht zu kennen. Und hier geht es dann nicht um Geldbeträge im dreistelligen Bereich und Punkte sondern auch mal um 10 oder 15 Eur.

Eieieieiei..... Du solltest Dich denn doch lieber mit Dingen beschäftigen, von denen Du wenigstens halbwegs Ahnung hast.

1. es bindet Personal, welches oftmals gar nicht zur Verfügung steht. Ergo: es wird nicht durchgeführt, weil es nicht durchgeführt werden kann. Jedenfalls nicht zeitnah!!!

2. "zeitnah" ist der wesentliche Aspekt. Es kommt sehr wohl auf 20 Minuten an. Oder wieviel Zeit möchtest Du dem Deppen geben, seine Maschine, seine Kombi usw. zu verstecken? Freunde aufzusuchen, um Rat und Unterstützung zu fragen uvm.?

3. vergleichbare Nachermittlungen laufen wann? Eben: wenn man insbes. ein verwertbares Foto hat, welches aber Regelmäßig und insbes. bei Lasermessungen fehlt.

 

Und sooo viel mehr Aufwand ist es jetzt auch nicht ob ich wegen eines schlechten Bildes nachermittel oder einer Lasermessung...

Hmhm.... soso.... hast Du schon einmal solche oder vergleichbare Ermittlungen durchgeführt?

 

ich sehe doch anhand des Messwertes ob ich den Verstoß für mich selbst als "ausreichend" einschätze.

Wohl wahr. IdR macht man sich vorab darüber Gedanken und stellt das Gerät entsprechend auf einen Schwellenwert ein. Und im vorliegenden Fall hat man den Meßwert offenbar auch für "ausreichend" erachtet. Also?

 

Die Frage, ab welcher Überschreitung angehalten werden soll, ist ja wieder was anderes und wurde ja auch schon oft genug im RF diskutiert ....

Joh. Darüber kann hier noch so oft und lang und breit diskutiert werden. Letztlich entscheiden tun und werden es die jeweiligen Beamten, ganz sicher aber nicht der einzelne VT, der sehr gern deutlich schneller fahren möchte, als es das Limit vorgibt.

 

Und gezielt abgesetzt anhalten kann ich doch dadurch, dass etwa am Streckenende bei einer Ampel oder an einem Kreisverkehr oder wo auch immer Personal bereitgestellt wird, das unabhängig von der Messung lediglich zum Rauswinken und zur Personalienfeststellung vorgehalten wird.

Nun stell Dir mal vor: genau das wird auch sehr oft praktiziert. Nur: Kradfahrer sind nicht selten eine ganz besondere Spezies der Kfz-Führer, die sich nicht an erwartete Verhaltensmuster zu halten pflegen. Auch ist man mit einem Krad sehr wendig und flexibel, im Gegensatz zum Auto, was dem Kradfahrer etliche Möglichkeiten eröffnet. Es ist also nicht so einfach, wie Du Dir das hier theoretisch vorstellst.

 

Auch wenn der Polizist, der nur das Messgerät bedient, auf der Sperrfläche steht, besteht hier auch die Gefahr, dass er leichter übersehen wird bzw. sich Verkehrsteilnehmer erschrecken.

Au ja, das kann natürlich passieren, wenn ein mit Signalfarben versehener Polizist auf einer Sperrfläche steht und weithin sichtbar ist. Da ist das Überraschungsmoment natürlich konkret vorhanden.

 

Und wenn ich ohnehin abgesetzt messe, kann ich ja auch bequem auf eine Brücke gehen und von dort aus sehr ungefährdet herab lasern...

Was ändert das an der Problematik des Anhaltens?

 

sry, das wird jetzt glaub ich wirklich OT ...

wie weit die Polizisten bei einer Verfolgungsfahrt gehen, ist wirklich ein vollkommen eigenes Thema für sich (und natürlich deren umsichtige Einzelfallentscheidung) ...

Nö, das ist ganz und gar nicht OT. Wenn man schon mit einem Abfangjäger agiert, muß man sich auch Gedanken über mögliche und durchaus realistisch zu erwartende Folgeszenarien machen. Und dazu gehört insbes jenes, daß sich der Kradfahrer der Kontrolle durch Flucht zu entziehen versucht, sonst hätte er ja zuvor schon angehalten.
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Darf ich mal etwas in Erinnerung rufen? Eine Ordnungswidrigkeit ist ein leichter Gesetzesverstoß, der - im Gegensatz zu Straftaten - nicht mit einer Strafe sondern idR mit einer Geldbuße geahndet wird.

Stimmt. Aber nicht selten ist diese Geldbuße höher als die Geldstrafe nach einer Straftat. Und aus einer erheblichen Owi kann sich auch recht schnell eine Straftat (315c StGB) ergeben!
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@bluey: Du bist derzeit meisterhaft mit "Thema verfehlt" und nichts zu Sache beitragenden Postings. Dir steht es doch gerade jetzt frei, was @goose damals nicht wollte/konne, doch mal explizit die Ausbildung zum Anhaltecop darzustellen. Wo wird es "penibel " gelernt, sicherlich nicht bei der 1-Tages-Riegl-Laserpistolen-Ausbildung. In der Bereitschaftspolizei? Ich sage Dir, es liegt hier einiges im argen. Ich verstehe auch nicht die Polizei Halle, die blubbert, es sind keine kurzfristigen Änderungen nötig. Aber mal sehen, vielleicht kommen sie auf mittelfristige Änderungen...

Ich habe Dir schon vor langer Zeit und mehrfach gesagt: Du bist ein Dummschwätzer vor dem Herrn!!! Und das bestätigt sich auch immer wieder!
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Stimmt. Aber nicht selten ist diese Geldbuße höher als die Geldstrafe nach einer Straftat. Und aus einer erheblichen Owi kann sich auch recht schnell eine Straftat (315c StGB) ergeben!

Korrekt. Aber die Regel ist doch IMO eher die, dass die OWi eine OWi bleibt. Kannst Du in etwa einschätzen, wie viele Motorradfahrer, die sich davonmachen, später doch noch "erwischt" werden? Ich frage nicht nach belegbaren Zahlen, sondern nur nach einem ungefähren Wert.

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Klingt ja durchaus danach, als hätte ich in NRW bzw. in deinem Tätigkeitsbereich als Motoradfahrer ziemlich gute Karten - vielleicht sollte ich umziehen und dann kann ganz beruhigt aufdrehen; wenn auch die Erfolgsquoten bei Nachermittlungen dort so gering sind, wäre das schon echt fast zu überlegen ...

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Korrekt. Aber die Regel ist doch IMO eher die, dass die OWi eine OWi bleibt. Kannst Du in etwa einschätzen, wie viele Motorradfahrer, die sich davonmachen, später doch noch "erwischt" werden? Ich frage nicht nach belegbaren Zahlen, sondern nur nach einem ungefähren Wert.

Ich persönlich kenne nur einen einzigen Fall (aus dem hiesigen Bereich). Und da wurde erheblicher Aufwand betrieben!! Etliche andere Fälle wurden nicht verfolgt, da die Erfolgsaussichten gegen Null tendierten.

 

Eigene Erfahrungen:

 

a) Krad wird mit ca. 180 km/h in einer 70er agO gemessen. Ich als Anhaltender stehe ca. 500 m weiter, gehe sofort seitlich auf die Straße und schwenke die Kelle. Krad fährt (hörbar) mit mit unverminderter Geschwindigkeit auf mich zu und an mir vorbei. Im Glauben, ich könne vllt das Kennzeichen ablesen, drehe ich mich kurz vor dem Passieren um, konnte jedoch nur die ersten beiden Buchstaben erkennen. Danach war das Krad schon zu weit weg.

b) Krad wird gemessen in einer 70er agO, ich sitze im Radarwagen, Anhaltetrupp ca. 300 m weiter, unmittelbar hinter einer Ampelkreuzung. Krad wirft (wahrscheinlich bei Erkennen des Anhaltetrupps) den Anker und dreht. Ich derweil auf die Straße, stehe mittig des Fahrstreifens. Krad wendet und Fahrer reißt (hörbar) den Hahn auf. Was folgte, ging dermaßen schnell, daß ich wie angewurzelt stehen blieb und einfach nur hoffte, daß es gut geht: es machte "wusch", ich spürte den Luftzug und das Krad schmetterte unmittelbar an mir vorbei, obwohl der Fahrer mich sehen mußte! Der hatte voll beschleunigt und draufgehalten.

 

Kennzeichen hatten wir in beiden Fällen nicht.

 

So. Und nun möge mir @xander doch einmal erklären, wie man in diesen beiden Fällen den Fahrer hätte ermitteln sollen.

 

 

Klingt ja durchaus danach, als hätte ich in NRW bzw. in deinem Tätigkeitsbereich als Motoradfahrer ziemlich gute Karten - vielleicht sollte ich umziehen und dann kann ganz beruhigt aufdrehen; wenn auch die Erfolgsquoten bei Nachermittlungen dort so gering sind, wäre das schon echt fast zu überlegen ...

Könntest Du tun. Allerdings haben wir seit Einführung des Providakrades sehr viele Kräder abgefischt. Insbes. solche, die >160 km/h und auch >200 km/h auf unseren Land- und Bundesstraßen fuhren. Du darfst es also gern versuchen.

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Ich persönlich kenne nur einen einzigen Fall (aus dem hiesigen Bereich). Und da wurde erheblicher Aufwand betrieben!! Etliche andere Fälle wurden nicht verfolgt, da die Erfolgsaussichten gegen Null tendierten.

 

Eigene Erfahrungen: [...]

Vielen Dank.

 

Eigene Erfahrung mit dem Auto (habe ich vielleicht schon mal erzählt):

 

Ich komme mitten in der Nacht mit ca. 160 aus einem auf :90: limitierten Tunnel und mir springt ein vorher gut getarnter, todesmutiger Cop kellenwedelnd vor die Nase. Zum Glück ging alles gut, aber so habe ich noch nie bremsen müssen. Keine Ahnung, was den geritten hat; war eigentlich ein ganz netter Kerl.

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Du bist derzeit meisterhaft mit "Thema verfehlt"

Das hat nichts mit meisterhaft zu tun, sondern mit Deinen Beiträgen. Die wenigen Ausnahmefälle, in denen das nicht zutrifft, kann man an - naja, Du weißt schon.

 

Du brauchst hier nicht rumzuflennen.

Red' nicht so einen Müll. Selbst Du solltest ohne fremde Hilfe erkennen können, worum es geht.

 

Wenn Du mal weiter kommen willst, dann solltest Du doch einfach mal Emotionen von Sachverhalten trennen können.

Danke für den Hinweis. Wenn ich mir allerdings überlege, wo der hingekommen ist, der ihn gibt, ignoriere ich ihn doch lieber.

 

Und die Verkehrsüberwachung hat schon immer Blutzoll gefordert, auf beiden Seiten.

Was für ein dämlichesr Argument Spruch.

 

Ein komplett laienhaftes Posting von Dir.

Du hast sicher recht. Deshalb hast Du wohl auch inhaltlich nichts dazu zu sagen.

 

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@biber: Dein Posting ist wiedermal ohne jeglichen Mehrwert. Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst, es gab im Rahmen der Verkehrsüberwachung "Geschwindigkeit" schon tote Messbeamte sowie tote VT, also Blutzoll.

 

@bluey: Deine aufgeführten Anhaltebeispiele erschrecken :schreck: mich gerade bei Dir als sogar erfahrener Lasercop wirklich :schreck: und bestätigen doch exakt meine Aussagen.

 

Kann denn nicht mal jemand die exakten Ausbildungsinhalte "Anhaltung" reinstellen/verlinken? Falls Staatsgeheimnis :shutup: , dann bei wikileak, yik yak, whisper, usw. :geheim:

:nolimit:

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Dein Posting ist wiedermal ohne jeglichen Mehrwert.

Auf Dich bezogen: völlig zutreffend!!!

 

Deine aufgeführten Anhaltebeispiele erschrecken :schreck: mich gerade bei Dir als sogar erfahrener Lasercop wirklich :schreck: und bestätigen doch exakt meine Aussagen.

1. schön, denn wenn sie Dich erschrecken, läßt es ja vllt doch noch hoffen. Man sieht deutlich, wie rücksichtslos der ein oder andere VT vorgeht.

2. welche Aussagen von Dir werden denn hier bestätigt?

 

Du kannst aber gern mal versuchen zu erklären, wie man denn solche RSF (=rücksichtslose Schnellfahrer) anhalten könnte. Bin sehr gespannt auf Deine Ausführungen.

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(...)

Wie wäre es, wenn Du einfach die Schnauze hältst und Dir und allen anderen Deine dämlichen, Anteilnahme heuchelnden Kommentare ersparst?

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Das alles, um einen verantwortungslosen Raser an der vorsätzlichen Gefährdung seiner Mitmenschen zu hindern... Traurig, traurig......

Alternative: Das alles, um eine in großen Teilen nicht mehr nachvollziehbare Entschleunigungshysterie durchzusetzen:

 

"Die Stelle wird bei uns ausdrücklich nicht als Unfallschwerpunkt geführt", sagte Polizeisprecherin Lisa Wirth auf MZ-Nachfrage. Das liegt daran, dass die Unfallzahlen auf der Europa-Chaussee seit Jahren auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau liegen - trotz Temposündern

(MZ, hatten wir schon)
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Das alles, um einen verantwortungslosen Raser an der vorsätzlichen Gefährdung seiner Mitmenschen zu hindern... Traurig, traurig......

Alternative: Das alles, um eine in großen Teilen nicht mehr nachvollziehbare Entschleunigungshysterie durchzusetzen:

Hallo Pedro, nichts gegen dich, ich wollte nur einen Stop gegen @ AH 77 setzen. Wir wissen zu wenig.

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Guest ah77

 

(...)

Wie wäre es, wenn Du einfach die Schnauze hältst und Dir und allen anderen Deine dämlichen, Anteilnahme heuchelnden Kommentare ersparst?

 

Oder du hältst einfach die Schnauze und mir und allen anderen Deine dämlichen, Beleidigenden Kommentare ersparst?

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Oder du hältst einfach die Schnauze und mir und allen anderen Deine dämlichen, Beleidigenden Kommentare ersparst?

Ge*****t geschragt. Respekt!

 

Ich habe jetzt auch konduliert.

Was hast Du getan? Gute Güte!

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Oder du hältst einfach die Schnauze und mir und allen anderen Deine dämlichen, Beleidigenden Kommentare ersparst?

Lieber Himmel. Du kriegst ja noch nicht mal einfaches kopieren geschissen.

 

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Na komm, bei vier Unfällen kann man wohl kaum von Unfallschwerpunkt sprechen.

Und das der Motorradfahrer mit der Polizei Ärger hatte wg. Verkehrsverstößen und z.Z. keine gültige FE: da ist sicher auch die Polizei schuld - hätte sie ihn nie kontrolliert, hätte er zumind. eine FE gehabt und auch keinen Ärger mit der Pol.

Er wäre hier ein stinknormaler KSF.#

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  • 2 weeks later...

 

(...)

Wie wäre es, wenn Du einfach die Schnauze hältst ...

und

 

m3_, on 30 Apr 2015 - 03:24, said:

 

Dein Stichwort: halt einfach die Klappe.

 

@biber: Bisher hielt ich Dich für psychisch stabil, nun hast Du jedoch die Contenance verloren.

 

@lonestar: Aus dem Bericht der MZ geht erwartungsgemäß nicht hervor, ob die Polizei Halle sowie die Polizei bundesweit bei Handlaserkontrollen wie bisher zur Tagesordnung zurückkehren wollen. Es bleibt spannend, ob da mal etwas von der Polizei kommt.

 

Nun weiter mit der "Tagesordnung Radarfallenunfälle":

 

Schwäbisch Hall: Geschwindigkeitsmessung erfolgreich ausgewichen

Weil er eine Geschwindigkeitsmessung entlang der Westumgehung erkannte, bremste ein 21-jähriger BMW-Fahrer am Donnerstagnachmittag sein Fahrzeug auf Höhe der Abzweigung Gottwollshausen ab. Tatsächlich wurde er dann auch nicht geblitzt. Allerdings fuhr ihm gegen 18.15 Uhr die nachfolgende 25-jährige Opel-Fahrerin ins Heck, wobei an beiden Fahrzeugen ein Schaden entstand, der auf rund 4000 Euro geschätzt wurde.
:nolimit:
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Interessant wäre es zu erfahren, welche Konsequenzen der Unfall für die beiden beteiligten Parteien hat. Hat die Auffahrende womöglich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder der Abbremsende womöglich in den Straßenverkehr eingegriffen?

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Bisher hielt ich Dich für psychisch stabil, nun hast Du jedoch die Contenance verloren.

Ich versuch' gar nicht erst, Dir begreiflich zu machen, daß psychische Stabilität (die Du per se nicht beurteilen kannst) und Contenance bewahren (wer hat Dir den Begriff erklärt?) nichts miteinander zu tun haben. Unabhängig davon: wenn jemand solchen Dreck absondert wie ihr beide in den zitierten Beiträgen, sind solche Antworten wie meine ein sehr gutes Beispiel für ein Höchstmaß an Contenance.

 

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