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Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht


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Ein selten dämlicher Kommentar, wie ich meine.

uns allen diese Seite zu ersparen - insbesondere den Angehörigen des getöteten Polizisten. Vor allem der Text (der ja wohl kaum aus einer journalistischen Quelle stammen kann, allein schon wegen der Ü

@m3_   Ich weiß, warum ich immer wieder an Deinem Verstand zweifeln muß. Du stellst es immer und immer wieder unter Beweis.

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Immerhin liegt hier investigativer Journalismus vor

Ich hoffe mal zu Deinen Gunsten, Du meinst das nicht ernst.

 

Ich bin zwar nicht Gerre, aber der fiel mir ad hoc ein

Tröste Dich: Du bist dichter dran an gerre, als Dir lieb sein sollte. Aber vielleicht irre ich mich ja und Du kannst ad hoc noch mitteilen, wo da die Absolution von nachteule zu finden ist.

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Hallo, Daniel,

 

ad hoc wüsste ich nicht genau, nach welchem Tatbestand der Beamte, der den Blitzer dort aufgestellt hat, zu sanktionieren wäre, da hier die Bahn beteiligt ist, aber Du kannst Dir sicher sein, dass es Folgen für den/die Beamten hatte, dass sie sich die falsche Stelle ausgesucht haben.

 

Somit passt Dein Beispiel nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

§ 64 Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen
Es ist verboten, Bahnanlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu beschädigen oder zu verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungseinrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen.

 

§ 64b Ordnungswidrigkeiten
.
.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
2. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,
.

.

.

(3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 wird im Bereich der Eisenbahnen des Bundes auf die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde übertragen.

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wenn Polizeibeamte oder Messdienste beim Aufstellen der Geräte, bei der Messung selber (Videofahrzeuge) nachweislich Fehler machen, die zu einem Unfall führen, bin ich der Letzte, der den Beamten Absolution erteilt.

Beamte sollen bei der Aufstellung von Radarfallen Fehler gemacht und gegen Vorschriften verstoßen haben? Gegen welche Vorschriften?

zorro69 schreibt, daß es dazu gar keine Vorschriften gibt. Die Beamten bekommen deine Absolution also für lau, auch wenn sich infolge der Messung Unfälle ereignen.

 

Kannst Du mir aber einen einzigen Fall nennen, bei dem es so war?

Erst neulich wurden im Forum zwei Fälle diskutiert - Ampelblitzer und abrupte Senkung des Limits - bei denen es infolge von polizeilichen Maßnahmen zu Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen kam. Auch wenn den Beamten kein Verstoß gegen irgendwelche Vorschriften angelastet werden kann waren ihre Maßnahmen doch die Ursache für panische Bremsmanöver, die weitere Folgen nach sich zogen.

 

Und komm mir bitte nicht mit so einem Unsinn, dass allein der Blitzer, der am Straßenrand stand, als Unfallursache herhalten muss und dass man den Beamten deshalb einen Vorwurf machen kann oder gar muss.

Du solltest mal einen Unterschied machen zwischen einer wertfreien Tatsache, die nützliche oder schädliche Folgen haben kann und einem Regelverstoß, der einem anderen angelastet und sanktioniert werden kann. Anscheinend bist Du völlig auf die zweite Möglichkeit fixiert, die dir ermöglicht, gegen andere Schuldzuweisungen auszusprechen.

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Wie sollte man denn Deiner Ansicht nach einen Unfall kategorisieren, wenn nicht Bambi, sondern eine hübsche Frau am Straßenrand steht und Du gaffenderweise so stark abbremst, dass Dein Hintermann, dem die Zunge ebenso heraus hängt und der ebenso abgelenkt ist, Dir in Dein Heck fährt?

Das wäre der Wunschtraum der Bürokratur: Eine gesetzliche Begrenzung der Damenoberweite, deren Einhaltung von Beamten zu kontrollieren und deren Überschreitung von ihnen zu sanktionieren ist. :dribble::nuts:

SCNR

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Wie sollte man denn Deiner Ansicht nach einen Unfall kategorisieren, wenn nicht Bambi, sondern eine hübsche Frau am Straßenrand steht und Du gaffenderweise so stark abbremst, dass Dein Hintermann, dem die Zunge ebenso heraus hängt und der ebenso abgelenkt ist, Dir in Dein Heck fährt?

Das wäre der Wunschtraum der Bürokratur: Eine gesetzliche Begrenzung der Damenoberweite, deren Einhaltung von Beamten zu kontrollieren und deren Überschreitung von ihnen zu sanktionieren ist. :dribble::nuts: SCNR

 

Ich verstehe die Diskussion nicht. Solche Probleme löst man doch idR durch eine simple Steinigung. Und gut is.

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Hallo, Gerre,

 

Du hast zwar gelesen, was Zorro69 geschrieben hat, aber Du hast Dir offensichtlich weder die Mühe gemacht, darüber nachzudenken, noch hast Du es, wenn Du darüber nachgedacht haben solltest, verstanden.

 

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, ob das Messfahrzeug auf einem Parkplatz oder im Grünstreifen stehen muss, ob es einen oder zwei Meter von der Fahrbahn aufgebaut wird usw.

 

Es gibt allerdings ganz eindeutige Vorschriften, die besagen, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr für andere ausgehen darf und genauso ist es bei dem Unfall mit der Bahn.

 

Es gibt bei der Messung keine Vorschrift, die besagt, dass das Messergebnis nur gültig ist, wenn das Gerät eine bestimmte Entfernung von den Gleisen hat, aber es gibt Vorschriften, die besagen, dass man das Gerät nicht auf den Gleisen aufstellen darf, wenn die Strecke nicht stillgelegt ist.

 

Kapiert, um was es geht?

 

Zu den Blitzern:

 

Es kann sein, dass man nach einer Häufung von Unfällen Blitzer wieder abbaut, weil man sieht, dass der gewöhnliche Fahrzeuglenker mit dieser Situation überfordert ist, aber das heißt nicht, dass die Aufstellung des Gerätes rechtswidrig war oder dass man die Kommune für die Unfälle verantwortlich machen kann, sondern nur, dass man immer mit der Dummheit der Autofahrer rechnen und dieses einkalkulieren muss.

 

Unzählige Fahrer schaffen es, ohne Unfall an diesen Blitzern vorbei zu kommen und es sind, wenn man es genau beobachtet, immer die gleichen, bei denen es nicht funktioniert.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Erst neulich wurden im Forum zwei Fälle diskutiert - Ampelblitzer und abrupte Senkung des Limits - bei denen es infolge von polizeilichen Maßnahmen zu Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen kam. Auch wenn den Beamten kein Verstoß gegen irgendwelche Vorschriften angelastet werden kann waren ihre Maßnahmen doch die Ursache für panische Bremsmanöver, die weitere Folgen nach sich zogen.

 

 

Hallo,

Widerspruch, Unfallursache war dann und AUSSCHLIESSLICH die Dummheit und Unfähigkeit der Verunfallten mit der Standardsituation umzugehen. Die bewiesen mit der Verunfallung schlicht ihre Ungeeignetkeit als Kraftfahrzeugführer, Fahrerlaubniss einziehen, Fußgänger werden.

 

Das Führen eines KFZ ist eine verantwortungsfolle Tätigkeit, im Prinzip sollten und müssten da die gleichen Forderungen wie für Berufskraftfahrer gelten, inkl. Ruhezeiten.

 

PS:.

Solche Regelungen gibt es zumidestens z.B. im Baubereich, Bei Eisenbahnbaustellen im Raum Hannover mit Schachtgruppen die Kabeltrassen buddelten machte der Fahrer der Gruppe immer ca. eine Stunde Pause bevor er die Kollegen mit dem Firmenbulli in die Lüneburger Heide karrte, 8h arbeiten mit Hacke und Schaufel und dann Personentransport noch, das war zumindestens von der Berufsgenoossenschaft her untersagt.

 

 

Verdacht, viel zu oft sind Kraftfahrer übermüdet.

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Du hast zwar gelesen, was Zorro69 geschrieben hat, aber Du hast Dir offensichtlich weder die Mühe gemacht, darüber nachzudenken, noch hast Du es, wenn Du darüber nachgedacht haben solltest, verstanden.

Ich gebe ja zu, daß ich die sehr umfangreichen Ausführungen von zorro69 nicht in voller Länge durchgearbeitet habe. ;) Was ist denn daran mißverständlich? :blink:

Es gibt allerdings ganz eindeutige Vorschriften, die besagen, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr für andere ausgehen darf

Das muß ein Gummiparagraph oder ein sehr globales Bündel von Vorschriften sein. Bei ihrer konsequenten Anwendung wäre gar keine für VT sichtbare Geschwindigkeitsmessung zulässig.

Um auch VT, denen kein Regelverstoß nachgewiesen werden kann, noch eine Schuld zuweisen zu können, hat eine sozialdemokratische Justizministerin den Begriff der Betriebsgefahr erfunden. (Jedes Auto oder andere Objekt, das sich bewegt, kann irgendwo anstoßen und stellt deshalb eine Gefahr dar.) Wenn denn solch ein Konstrukt existiert ist es auch auf Radarfallen anwendbar; auch von ihnen geht eine Betriebsgefahr aus. Schließlich enthält jede Geschwindigkeitsmessung eine Drohung an den gemessenen VT, die manchmal zu panischen Schreckreaktionen führt.

 

Kapiert, um was es geht?

Anscheinend hast Du nicht kapiert, daß der Beitrag über die Messung von Bahngleisen aus nicht von mir stammt.

 

dass man immer mit der Dummheit der Autofahrer rechnen und dieses einkalkulieren muss.

Behördensicht. Untertanen werden so beschimpft, wenn sie den Weisungen der Obrigkeit nicht gehorsamst Folge leisten und sich sogar noch erdreisten, diese zu kritisieren.

 

Unzählige Fahrer schaffen es, ohne Unfall an diesen Blitzern vorbei zu kommen

Unzählige Fahrer schaffen es auch, ohne Unfall, aber mit zum Teil erheblicher Überschreitung des Tempolimits, die limitierten Strecken zu befahren. :victory:

Blitzer, wo ist dein Nutzen?

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Moin Moin

 

 

Unzählige Fahrer schaffen es auch, ohne Unfall, aber mit zum Teil erheblicher Überschreitung des Tempolimits, die limitierten Strecken zu befahren. :victory:

Blitzer, wo ist dein Nutzen?

 

Soll man die zu limitierenden Strecken jetzt am fahrerischen Talent beurteilen?

 

Gruß

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Soll man die zu limitierenden Strecken jetzt am fahrerischen Talent beurteilen?

Geschieht das nicht schon, derart, daß die Strecken mit weniger als den generellen :100: limitiert werden?

Es fragt sich nur noch nach welchem Talent die Limits festgesetzt werden. Nach dem fahrerischen Talent des unfähigsten Promille aller VT oder nach dem Talent der unachtsamsten 1000 VT, 20 ppm von 50 Millionen Führerscheininhabern in D?

Offenbar ist die Beurteilung von Land zu Land verschieden, weshalb in Frankreich, Belgien und Luxemburg sehr viel weniger Schilder mit :70: , :50: und :30: an den Landstraßen stehen.

Deutsche Behörden verhalten sich gegenüber ihren Bürgern, sofern sie am Verkehr teilnehmen, dagegen wie Hubschraubereltern.

Du wirst nicht verhindern können, daß Fahrer mit eher durchschnittlichem fahrerischem Talent ihrerseits die limitierten Strecken beurteilen, wobei sie dann allerdings von ihrem eigenen Talent ausgehen.

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...Um auch VT, denen kein Regelverstoß nachgewiesen werden kann, noch eine Schuld zuweisen zu können, hat eine sozialdemokratische Justizministerin den Begriff der Betriebsgefahr erfunden. (Jedes Auto oder andere Objekt, das sich bewegt, kann irgendwo anstoßen und stellt deshalb eine Gefahr dar.)

 

 

Hallo gerre, welche sozialdemokratische Justizministerin hat den Begriff Betriebsgefahr erfunden?

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^ Es war Frau Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin von 1998 bis 2002. Die Umstände, unter denen sie aus dem Amt geschieden ist dürften noch bekannt sein.

Es mag wohl sein, daß der Begriff Betriebsgefahr schon vorher in Fachkreisen diskutiert worden ist. Frau Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin war jedoch die erste, die ihn in die öffentliche Diskussion um Fragen der Verkehrssicherheit einführte.

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Offenbar ist die Beurteilung von Land zu Land verschieden, weshalb in Frankreich, Belgien und Luxemburg sehr viel weniger Schilder mit :70: , :50: und :30: an den Landstraßen stehen.

Deutsche Behörden verhalten sich gegenüber ihren Bürgern, sofern sie am Verkehr teilnehmen, dagegen wie Hubschraubereltern.

 

 

Hallo,

und warum, weil es wohl genügend auch Alleinverunfallte oder deren Angehörige nach Tod gibt die nach einem Abflug mit 90km/h klagen weil die Verwaltung kein Schild für Limit 70km/h aufstellte, nicht Leitplanken montierte oder die da "plötzlich rumstehenden 250-Jahre-Eichen absägten. ( Die Bäumem waren wohl gestern morgen noch nicht da, so hört sich das wohl oft an.... .

 

Und es gibt Richter die solche Klagen annehmen....

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Hallo, Gerr,

Um auch VT, denen kein Regelverstoß nachgewiesen werden kann, noch eine Schuld zuweisen zu können, hat eine sozialdemokratische Justizministerin den Begriff der Betriebsgefahr erfunden. (Jedes Auto oder andere Objekt, das sich bewegt, kann irgendwo anstoßen und stellt deshalb eine Gefahr dar.) Wenn denn solch ein Konstrukt existiert ist es auch auf Radarfallen anwendbar; auch von ihnen geht eine Betriebsgefahr aus.

stimmt: Wenn der Blitzer sich bewegt und auf die Straße rennt, stellt er eindeutig eine Gefahr dar.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Um auch VT, denen kein Regelverstoß nachgewiesen werden kann, noch eine Schuld zuweisen zu können, hat eine sozialdemokratische Justizministerin den Begriff der Betriebsgefahr erfunden. (Jedes Auto oder andere Objekt, das sich bewegt, kann irgendwo anstoßen und stellt deshalb eine Gefahr dar.)

Sie hat ihn nicht erfunden und Du bist nicht mal in der Lage, ihn richtig zu erklären.

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...weil es wohl genügend auch Alleinverunfallte oder deren Angehörige nach Tod gibt die nach einem Abflug mit 90km/h klagen weil die Verwaltung kein Schild für Limit 70km/h aufstellte, ...

Auch diese Unfallstellen haben Tausende unfallfrei mit 100 km/h und Hunderte mit 120 km/h oder mehr passiert, sofern die Strecke nicht erst vor einer Woche neu eröffnet worden ist. Zur Not kann man das mit Geschwindigkeitsmessungen ohne Blitzer oder mit Testfahrten nachprüfen.

Die von Dir beschriebenen Übertreibungen des Schadensersatzrechtes sind ein weiterer Nachteil Deutschlands gegenüber anderen Staaten.

 

Auf Autobahnen in NRW sind häufig Geschwindigkeitstrichter bis herunter auf :80: zu finden. Darauf folgt ein Warnschild für Rollsplit, und nach kurzer Strecke wird das Limit wieder aufgehoben. Anscheinend will sich die Verwaltung damit gegen Schadensersatzklagen von Fahrern absichern, die durch ein aufgewirbeltes Splitkorn einen Kratzer an der Stoßstange davongetragen haben.

Diese Abschnitte der BAB in NRW sind keine Unfallhäufungsstellen und müßten deshalb nicht mit Radarfallen überwacht werden, jedoch ist nach den Angaben von Bluey soviel Fairneß von den Behörden in NRW nicht zu erwarten.

 

@nachteule: Danke für die Bestätigung meiner letzten Postings! :D

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... jedoch ist nach den Angaben von Bluey soviel Fairneß von den Behörden in NRW nicht zu erwarten....

Das hat nichts mit Fairness zu tun. Fair ist es auch nicht, wenn jemand ignoranter und egoistischer Weise dort zu schnell fährt und anderen den Split gegen das Auto und den Lack ballert. Oder gibst Du Dich später zu erkennen und kommst für den Schaden auf? Ich denke mal nicht.
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@bluey: Du solltest halt mehr Abstand halten ;) oder eine Steinschlagmatte über die Front hängen ;) ! Der Split ist aber meistens auf BAB eh schon weg! Nachweis: ProViDa-Jagd in der vox-Soap auf "verliebten Alfa-Fahrer" in einem Billigjagdrevier, A3 NRW, :80: wegen Rollsplit ohne Rollsplit.

 

 

Immerhin liegt hier investigativer Journalismus vor

Ich hoffe mal zu Deinen Gunsten, Du meinst das nicht ernst.

@biber: Doch doch. Es ist zwar noch nicht in Vollendung, die ersten Schritte sind ja mal schon die richtigen Fragen und die richtige Beleuchtung. Und guck, nicht nur bei BILD:

 

Ein weißer Nissan unterwegs auf der linken Spur Richtung Stadtmitte. Aufgrund des Stau-Endes muss er abbremsen.

Ein nachfolgender Seat-Fahrer sieht dies zu spät, kracht ihm ins Heck. Durch die Wucht schleudert der Seat auf die rechte Spur und kippt auf die Seite.

Auffällig: Der Unfall geschieht direkt am Blitzer – und beide Unfallbeteiligte haben ortsfremde Kennzeichen...

 

Aus "Blitzer schuld? Zwei Verletzte nach Unfall auf B31", www.heidelberg24.de; 1.03.2015: http://www.heidelberg24.de/heidelberg/fotos-heidelberg-schwerer-unfall-zwei-verletzten-kurz-vorm-ortseingang-heidelberg-4832506.html ; Hervorhebung nicht durch mich!

:nolimit:

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Hallo, m3,

Aufgrund des Stau-Endes muss er abbremsen.

Ein nachfolgender Seat-Fahrer sieht dies zu spät, kracht ihm ins Heck.

es dürfte selbst Dir klar sein, bei wem einzig und allein der Fehler liegt, aber Du bist so verbohrt, dass Du es gar nicht mehr merkst.

 

Nehmen wir mal diesen Stau an einer Ampel - Kreuzung.

 

Ist dann die rote Ampel Schuld und muss man denjenigen zur Verantwortung ziehen, der die Kreuzung geplant und mit funktionstüchtigen Ampeln ausgestattet hat?

 

Wenn ich mich recht entsinne, habe ich Dir auch schon mal die Frage gestellt, ob dann auch der Stauverursacher bei einem Unfall für alle Folgeunfälle am Stau verantwortlich gemacht werden müsste und Du konntest keine vernünftige Antwort darauf geben.

 

Jeden Tag gibt es unzählige Staus durch den Feierabendverkehr.

 

Muss man nun die Firmenbosse verantwortlich machen, dass viele von ihnen ihren Arbeitnehmern zur gleichen Uhrzeit freigeben und somit zur Staubildung beitragen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Fair ist es auch nicht, wenn jemand ignoranter und egoistischer Weise dort zu schnell fährt und anderen den Split gegen das Auto und den Lack ballert. Oder gibst Du Dich später zu erkennen und kommst für den Schaden auf?

Ich hatte selbst mehrere kleine Schäden an meinen Autos. Einen Teil davon habe ich auf eigene Kosten beheben lassen, der Rest blieb als Gebrauchsspuren stehen. Zu gering schien mir die Chance, die Verursacher der Schäden beweiskräftig zu ermitteln und zu groß der Aufwand für eine wahrscheinlich fruchtlose Anzeige. (Was würdest denn Du tun, wenn Dir jemand berichtet, aus dem Reifenprofil des vorausfahrenden Lkw habe sich ein Stein gelöst und sei auf seinem Wagen eingeschlagen - und als "Beweis" eine Kfz-Nummer und eine kleine Macke in der Frontscheibe präsentiert?)

So what - shit happens. :notworthy:

Durch Schadensersatzprozesse wegen solch kleinen Kratzern wird nur die schädliche Vollkasko-Mentalität in Deutschland unterstützt. Wenn solche Minimalschäden ersetzt werden könnte man ja auch Schadensersatz für den Zeitverlust durch ein eingehaltenes Tempolimit oder für die Langeweile während der Fahrt hinter einem LSB verlangen. Schließlich ist der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot eine Owi und sollte von der Polizei verfolgt werden. :sneaky:

 

@m3_

Der Split ist aber meistens auf BAB eh schon weg!

Wenn der Grund für ein Limit entfallen ist kann man das Limit noch eine Zeit lang stehen lassen und VT damit schikanieren oder abzocken. Es wäre doch eine unerträgliche Frustration für unsere :cop01: s, wenn sie extra ausrücken um Schnellfahrer zu blitzen und statt dessen die Schilder für das Limit wieder abmontieren müßten. :heul:

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Hallo, m3,

Aufgrund des Stau-Endes muss er abbremsen.

Ein nachfolgender Seat-Fahrer sieht dies zu spät, kracht ihm ins Heck.

es dürfte selbst Dir klar sein, bei wem einzig und allein der Fehler liegt, aber Du bist so verbohrt, dass Du es gar nicht mehr merkst.

 

Nehmen wir mal diesen Stau an einer Ampel - Kreuzung.

 

Ist dann die rote Ampel Schuld und muss man denjenigen zur Verantwortung ziehen, der die Kreuzung geplant und mit funktionstüchtigen Ampeln ausgestattet hat?

 

Wenn ich mich recht entsinne, habe ich Dir auch schon mal die Frage gestellt, ob dann auch der Stauverursacher bei einem Unfall für alle Folgeunfälle am Stau verantwortlich gemacht werden müsste und Du konntest keine vernünftige Antwort darauf geben.

 

Jeden Tag gibt es unzählige Staus durch den Feierabendverkehr.

 

Muss man nun die Firmenbosse verantwortlich machen, dass viele von ihnen ihren Arbeitnehmern zur gleichen Uhrzeit freigeben und somit zur Staubildung beitragen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

Ja, dann ist die rote Ampel Schuld, allerdings: Ohne Sie gäbe es höchstwahrscheinlich noch mehr Schäden.

 

Ja, daran sind die Chefs bzw. die Firmen Schuld, allerdings: Würde das Personal zu unterschiedlichsten Zeiten arbeiten, wäre der volkswirtschaftl. Schaden wohl höher als durch die Staus.

 

 

An diesem Unfall ist dann eben (lt. Meldung) der Blitzer Schuld. Welche Vorteile bringt er nun außer für die Stadtkasse? Da es eine klassische Lärmschutzabzocke über 1km vor dem eventuell kritischen Ende der Schnellstraße ist, sonst bestimmt keine.

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An diesem Unfall ist dann eben (lt. Meldung) der Blitzer Schuld. Welche Vorteile bringt er nun außer für die Stadtkasse? Da es eine klassische Lärmschutzabzocke über 1km vor dem eventuell kritischen Ende der Schnellstraße ist, sonst bestimmt keine.

 

Würde aus dem Bericht eher schliessen das der Blitzer ganz zufällig am Unfallort stand.

Wenn der Unfall wenige Minuten früher oder später stattgefunden hätte wäre das Stauende möglicherweise so weit vor oder hinter dem Blitzer gewesen das nicht mal ein paranoider Schreiberling einen Zusammenhang gesehen hätte.

 

Wie wahrscheinlich ist es das Jemand am Stauende wegen einem Blitzer bremst? Ist doch eher anzunehmen das gebremst wird um nicht in den Stau zu rauschen.

 

Wieder mal ein Beispiel das die Verknüfung zweier Tatsachen - Auffahrunfall und Blitzer - nicht unbedingt die Lösung sein müssen da der Stau ausgeschlossen wurde.

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Wie wahrscheinlich ist es das Jemand am Stauende wegen einem Blitzer bremst? Ist doch eher anzunehmen das gebremst wird um nicht in den Stau zu rauschen.

 

Oder aber, dass jemand vom Blitzer abgelenkt ist und deshalb das Stauende übersieht.

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@bluey: Du solltest halt mehr Abstand halten ;) oder eine Steinschlagmatte über die Front hängen ;) ! Der Split ist aber meistens auf BAB eh schon weg! Nachweis: ProViDa-Jagd in der vox-Soap auf "verliebten Alfa-Fahrer" in einem Billigjagdrevier, A3 NRW, :80: wegen Rollsplit ohne Rollsplit.

Wenn mich so ein Vollhonk überholt, möchtest Du mir dann mal zeigen, wie ich da Abstand halten soll?!

 

Du wirst mir sicherlich ein Foto Deines Autos schicken können, welches Du mit einer solchen Matte ausgestattet hast, oder?

 

Meißtens bedeutet: nicht immer und nichts genaues weißt Du (mal wieder). Auf den Videos ist nicht zwingend erkennbar, ob bzw. wieviel Split noch vorhanden ist.

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Hallo, Xander,

Oder aber, dass jemand vom Blitzer abgelenkt ist und deshalb das Stauende übersieht.

auch dann liegt der Fehler beim Fahrer und nicht beim Blitzer bzw. bei dem, der den Blitzer dort aufstellen lassen hat.

 

Würde jeder einen ausreichenden Abstand einhalten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren, wären starke Bremsmanöver kaum notwendig und wenn ein Vordermann dann doch mal stärker abbremst, könnte man dies wesentlich leichter und unproblematischer kompensieren.

 

Eigenartigerweise kommt hier kaum mal jemand auf die Idee, die Fahrzeuglenker als Verursacher zu beschuldigen, die grundlos abbremsen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es heißt doch überhaupt nicht, dass den Fahrzeugführer nicht die absolut großteilige Hauptschuld für's auffahren trifft. Es gibt aber gewisse "Begleitumstände", die die Ablenkung der Fahrzeugführer begünstigen. Manche davon werden verboten, manche werden ignoriert und manche lässt man vielleicht auch gerne mal unter den Tisch fallen.

 

Und selbst mit angepasster Geschwindigkeit und Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands ist es bei Ablenkung immer noch möglich, dass es zu Auffahrunfällen kommt, grade an Stauenden.

 

Und ob die Fahrzeuglenker wirklich soo (vermeintlich) grundlos abbremsen, wenn se einen Blitzer sehen ....

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Oder aber, dass jemand vom Blitzer abgelenkt ist und deshalb das Stauende übersieht.

 

Wer sich davon bis zur Verunfallung ablenken lässt ist als Kraftfahrer untauglich, wer die Ausrede vorbringt dem ist die Fahrerlaubniss abzusprechen und diese einzuziehen.

 

Analogie:

 

Für Militär- und Polizeistreifen wurden Pferde auf Schußgeräuschunempfindlichkeit geprüft.

 

Nur die diese Prüfung bestanden kamen zur "Verbeamtung"!

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Hallo, Xander,

Und ob die Fahrzeuglenker wirklich soo (vermeintlich) grundlos abbremsen, wenn se einen Blitzer sehen ....

eine vom abbremsenden Fahrzeuglenker zuvor begangene Geschwindigkeitsüberschreitung ist ganz sicher kein Grund, so stark abzubremsen, dass es anderen Fahrzeuglenkern nicht mehr zum Anhalten reicht.

 

Zum Stauende:

 

Dass man abgelenkt ist, ist ein alltäglicher Grund, warum VT am Stauende auffahren und dafür werden sie in aller Regel mit einer gebührendpflichtigen Verwarnung sanktioniert.

 

Kaum jemand würde aber in so einem Fall auf die Idee kommen, dem Staverursacher eine Mitschuld zu geben.

 

Wenn man nun durch den Blitzer abgelenkt ist, ist das nichts anderes.

 

Auch hier liegt der Fehler einzig und allein beim Fahrzeuglenker, nicht beim Blitzeraufsteller,

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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eine vom abbremsenden Fahrzeuglenker zuvor begangene Geschwindigkeitsüberschreitung ist ganz sicher kein Grund, so stark abzubremsen, dass es anderen Fahrzeuglenkern nicht mehr zum Anhalten reicht.

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Abbremsen auf die vorgegebende maximal zulässige Geschwindigkeit ist ein guter Grund.

 

Wer dann auffährt hat dann ja ZWEI unfallverursachende Fehler gemacht:

 

1. Schneller als die Polizei erlaubt zu fahren.

2. Dichter auffahrenals für diese Geschwindigkeit zuträglich.

 

Vereinfacht, wer mit speed jenseits von Vzul. aufährt ist immer schuld.

 

Steuergeräte/Fahrtenschreiber beider Unfallfahrzeuge können das künftig zur Entlastung des Geschädigten aufzeigen, und über die Weg-Zeit-Diagramme samt Unfallzeitpiunktdokumentation auch recht gut den Abstand der letzten 1000m Fahrtrecke aufzeigen.

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  • 2 weeks later...

off-topic

Wenn mich so ein Vollhonk überholt, möchtest Du mir dann mal zeigen, wie ich da Abstand halten soll?!

@bluey: Es gehört zum Betriebsrisiko deines Fahrzeuges, dass also die Front nutzungsbedingt verschleißt, sprich über die Zeit Einschläge kriegt, sei es durch Streusalz, Split, Sand, Steine und auch Insekten, wenn Du mal schneller fahren solltest. Entweder Du lebst damit oder Du betreibst Carkosmetik/Smart-Repair, folierst oder holst Dir eine Matte. Oder dein Pkw-Hersteller verwendet Qualitätsmaterialen. Oder Du läßt dein Auto nur in der Garage stehen.

 

Du wirst mir sicherlich ein Foto Deines Autos schicken können, welches Du mit einer solchen Matte ausgestattet hast, oder?

 

Ich fahre doch mit keiner Matte. Im Amiland fahren sie damit massig rum. Außerdem ist eine sandgestrahlte Front inkl. Glas (Frontscheibe u. Scheinwerfer) ein Gütesiegel für vielfahrende KSF.

 

 

Meißtens

Ich hätte doch Cop werden können. ;)

 

 

Auf den Videos ist nicht zwingend erkennbar, ob bzw. wieviel Split noch vorhanden ist.

Ein Video hat auch einen Ton. Wenn Du über Rollsplit fährst, der vorhandenen wäre, würdest Du es hören. Genauso wenn Du von einem Überholer etwas abbekommen würdest. Wenn aber visuell schon kein Rollsplit zu erkennen ist, weil auch keiner mehr da ist, klar, dann kann man ihn auch nicht hören.

:nolimit:

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@bluey: Es gehört zum Betriebsrisiko deines Fahrzeuges, dass also die Front nutzungsbedingt verschleißt, sprich über die Zeit Einschläge kriegt, sei es durch Streusalz, Split, Sand, Steine und auch Insekten, wenn Du mal schneller fahren solltest. Entweder Du lebst damit oder Du betreibst Carkosmetik/Smart-Repair, folierst oder holst Dir eine Matte. Oder dein Pkw-Hersteller verwendet Qualitätsmaterialen. Oder Du läßt dein Auto nur in der Garage stehen.

Das ist ja wohl der selten dämlichste Einwand, den ich je gelesen habe. Falls es Deiner scheinbar fast schon nicht mehr vorhandenen Aufmerksamkeit entgangen sein sollte: hierbei geht es nicht um mich oder den betroffenen Fahrzeugführer, sondern um den Vollpfosten, der an den anderen vorbei kachelt und durch SEINE Geschwindigkeit den anderen eine kleine Mondlandschaft auf ihrer Motorhaube beschert. Und das, mein kleiner @m3_, gehört ganz sicher nicht zum Betriebsrisiko meines oder eines anderen Fahrzeugs.

 

Außerdem ist eine sandgestrahlte Front inkl. Glas (Frontscheibe u. Scheinwerfer) ein Gütesiegel für vielfahrende KSF.

Gute Güte! Ich glaube denn doch, daß die allermeisten Fahrzeugbesitzer auf dieses "Gütesiegel" verzichten möchten und können.

 

Ich hätte doch Cop werden können. ;)

Eines kann ich an dieser Stelle mit absoluter Bestimmtheit sagen: NEIN! :P
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Eines kann ich an dieser Stelle mit absoluter Bestimmtheit sagen: NEIN! :P

Bei den anderen Punkten stimme ich Dir zu. In diesem Fall muß ich aber leider sagen: warum sollte es nur einen geben?

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@bluey: Es gehört zum Betriebsrisiko deines Fahrzeuges, dass also die Front nutzungsbedingt verschleißt, sprich über die Zeit Einschläge kriegt, sei es durch Streusalz, Split, Sand, Steine und auch Insekten, wenn Du mal schneller fahren solltest. Entweder Du lebst damit oder Du betreibst Carkosmetik/Smart-Repair, folierst oder holst Dir eine Matte. Oder dein Pkw-Hersteller verwendet Qualitätsmaterialen. Oder Du läßt dein Auto nur in der Garage stehen.

Das ist ja wohl der selten dämlichste Einwand, den ich je gelesen habe. Falls es Deiner scheinbar fast schon nicht mehr vorhandenen Aufmerksamkeit entgangen sein sollte: hierbei geht es nicht um mich oder den betroffenen Fahrzeugführer, sondern um den Vollpfosten, der an den anderen vorbei kachelt und durch SEINE Geschwindigkeit den anderen eine kleine Mondlandschaft auf ihrer Motorhaube beschert. Und das, mein kleiner @m3_, gehört ganz sicher nicht zum Betriebsrisiko meines oder eines anderen Fahrzeugs.

 

Die Betriebsgefahr besteht natürlich grundsätzlich immer, egal wie (vermeintlich) falsch sich der andere verhält - das ist ja der Witz dran ... Betriebsgefahr ist halt erstmal auch, dass man man die Vorfahrt genommen bekommt, oder dass vom LKW was runterfällt oder dass etwas aufgewirbelt wird.

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Die Betriebsgefahr besteht natürlich grundsätzlich immer, egal wie (vermeintlich) falsch sich der andere verhält - das ist ja der Witz dran ... Betriebsgefahr ist halt erstmal auch, dass man man die Vorfahrt genommen bekommt, oder dass vom LKW was runterfällt oder dass etwas aufgewirbelt wird.

Satz 1 stimmt grundsätzlich. Satz 2 nicht. Und mit dem von dem erfreulicherweise-dann-doch-nicht-Polizisten zusammenphantasierten Gedöns hat die Betriebsgefahr nichts zu tun.

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Bei den anderen Punkten stimme ich Dir zu. In diesem Fall muß ich aber leider sagen: warum sollte es nur einen geben?

Weil einer schon einer zuviel ist!
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Bei den anderen Punkten stimme ich Dir zu. In diesem Fall muß ich aber leider sagen: warum sollte es nur einen geben?

Weil einer schon einer zuviel ist!

 

Stimmt auch wieder. :whistle:

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Am Donnerstag hat sich bei einer Messung der Stadtverwaltung Jena auf der B 88 am gewerbegebiet Maua auch ein Motorradfahrer hingelegt. Zumindest dem Fahrer scheint aber nichts passiert zu sein.

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Kann ich nicht sagen, habe nur gesehen, dass der Motorradfahrer betröppelt da stand und ihm Autofahrer zu Hilfe kamen.

 

Bei der zweiten Durchfahrt waren alle Pkw weg und der Motorradfahrer diskutierte mit dem Messpersonal.

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Am Donnerstag hat sich bei einer Messung der Stadtverwaltung Jena auf der B 88 am gewerbegebiet Maua auch ein Motorradfahrer hingelegt. Zumindest dem Fahrer scheint aber nichts passiert zu sein.

Tja - das kommt zu Saisonanfang halt häufiger vor: ein halbes Jahr nicht auf dem Bock gesessen und dann den großen Zampano heraushängen lassen. Dabei weder Bremsen noch Gucken auf der ersten Ausfahrt geübt haben. Und dann, bei der ersten Bremsung, die mal was stärker ist, das Mopped auf die Seite legen - klar dass dann die Messung schuld ist.

Sicherheitstraining? Wozu?

Geschwindigkeitsbegrenzung? wen interessiert die?

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