fiestad 0 Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 32 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft. Behörde schickt einen Fragenogen da der Fahrzeughalter auf Grund der Feststellungen als Fahrzeugführer nicht in Betracht kommt. Fahrzeughalterin ist meine Frau. Gefahren bin ich. zu erwartende Strafe. 100 Euro / 1 Monat Fahrverbot. Meine Idee: Meine Frau gibt Ihren Vater als Fahrer an. Der ist wohnhaft in Russland.Die Behörde "hätte" theoretisch einen Schuldigen. Wenn die das wollten. Ich denke aberdie werden mit Polizei und Foto in der Nachbarschaft ermitteln. Die Frage ist ob Sie das#machen wenn Sie einen möglichen Schuldigen hätten. Hat hier jemand mit solchen Angeben Erfahrung oder darüber gelesen?Wie wird sich die Behörde voraussichtlich verhalten?Was passiert wenn meine Frau faktisch eine falsche Angabe macht? Danke für Antwort. (Auch wenn alles noich theoretisch ist) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 Meine Idee: Meine Frau gibt Ihren Vater als Fahrer an.und begeht somit eine klare Straftat. Wie wird sich die Behörde voraussichtlich verhalten?1. Ermitteln 2. Strafanzeige bei der StA Quote Link to post Share on other sites
fiestad 0 Posted April 2, 2008 Author Report Share Posted April 2, 2008 Ich weiß aber nun noch nicht ob die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Fahrer in Russland schicken würde oder das überhaupt darf und kann. Würden ein Ausländer bußgeldfrei bleiben weil es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt bei ihm Geld einzufordenwürden die meiner Ansicht nach vor Ort ermitteln. Hat jemand Kenntniss wie bei Bußgeldern mit Ausländern bzw. nicht EU Ländern von den Behörden verfahren wird??? Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 Eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsverstößen gibt es nur zwischen D und Österreich. Ende des Jahres soll das "Europäische Geldsanktionsgesetz" verabschiedet werden, was dann voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft tritt. Dann ist das europaweit möglich.Allerdings sollen damit einhergehend Verstöße die bisher 40 EUR kosteten auf 70 EUR erhöht werden, da erst ab 70 EUR europaweit vollstreckt werden darf. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 Ich weiß aber nun noch nicht ob die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Fahrer in Russland schicken würde oder das überhaupt darf und kann. Dem Onkel eines Kollegen haben sie zumindest einen Anhörungsbogen nach Kasachstan geschickt als dieser Onkel von einem Familienmitglied als Fahrer angegeben wurde.Dummerweise konnten die Behörden ermitteln das diese Person zur fraglichen Zeit weder offiziell noch inoffiziell In Deutschland war.Zum Einen wurde von ihm kein Visum beantragt und zum anderen hatte er ein wasserdichtes Alibi.Der Onkel saß zu fraglichen Zeit im örtlichen Knast da er im Suff etwas unfreundlich zu anderen Personen war.Im Ergebnis gab es ein schönes Strafverfahren für denjenigen der den kasachischen Onkel angab in dessen Verlauf auch noch weitere Verkehrsverstöße dazukamen bei denen die Verwandschaft im Ausland funktioniert hatte.Leider hat er sich mit diesem Familienteil zerstritten weswegen unbekannt ist wie hoch die Strafe war.Er hörte nur das gemunkelt wurde das er gerade noch auf Bewährung verurteilt wurde. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 Ich weiß aber nun noch nicht ob die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Fahrer in Russland schicken würde oder das überhaupt darf und kann. Würden ein Ausländer bußgeldfrei bleiben weil es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt bei ihm Geld einzufordenwürden die meiner Ansicht nach vor Ort ermitteln. Hat jemand Kenntniss wie bei Bußgeldern mit Ausländern bzw. nicht EU Ländern von den Behörden verfahren wird???Also,es wird ganz normal ermittelt (anhörung etc.), dann gibt es einen BG, der öffentlich zugestellt wird und in Kopie an den Betr. geschickt wird. Danach darf drei jahre vollstreckt werden.und ich glaube, die Verjährungsfrist für die Straftat ist..... Quote Link to post Share on other sites
Riwan 0 Posted April 3, 2008 Report Share Posted April 3, 2008 Hey, Personen aus Russland anzugeben kannst du natürlich machen (aber Straftat) und ob du davon verschonst wirst, kann ich mir nicht vorstellen.... Mein Fall: Habe den Verstoß (zu dicht auffahren) nicht zugegeben (Foto ist zu schlecht gewesen), kann mich nicht drauf erkennen. Polizei hat in der Nachbarschaft nachgefragt. Mein netter Nachbar hat aber niemanden erkannt. Ich musste mich bei der Polizei melden.... etc. Nach viel hin und her habe ich mein Bruder angegeben, weil er es wirklich war (hat sich aber erst nach 3 Monaten herausgestellt. Ich wurde aber trotzdem von Gericht zitiert. Nach meiner Frage an den Richter, warum ich auch kommen musste. hat er gesagt, dass sehr viele Leute Personen aus Russland oder anderen Ländern angeben mit der Hoffnung da raus zu kommen. Vorschlag: Zögere es so weit raus wie möglich. Deine Frau kann keinen erkennen. Bildvergrößerung anfordern.Wieder nicht zu erkennen. Es können viele Leute gefahren sein. Nach drei Monaten ist das Ding verjährt. Firsten der Antworten möglichst ausnutzen.. viel Glück Gruß Riwan Quote Link to post Share on other sites
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