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Verkehrsunfall Am 2.12.07 - Frage Nach Verjährung


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Guten Tag,

 

ich bin mein googeln auf das Forum gestoßen konnte aber leider keine Antwort auf mein Frage finden. Das liegt wohl aber auch daran, dass ich bei den ganzen Zusätzen der Verjährung nicht durchblicke. Also die Sachlage ist Folgende:

 

Ich hatte am 2.12.07 einen Unfall. Ich habe an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung einer Verkehrsteilnehmerin die Vorfahrt genommen. Sie ist mit 50km/h in mich reingefahren und leider haben ihre Airbags nicht ausgelöst. Unfall ist passiert, Polizei kommt, Fahrerin und Beifahrerin kommen ins Krankenhaus, glücklicherweise aber "nur" HWS und bald dann ach wieder raus ausm Krankenhaus. Ich habe natürlich alles zugegeben und mich bei den Opfern entschuldigt. Beide haben mich glücklicherweise nicht angezeigt und so wurde ich nur "vom Staat angezeigt" und die Akte ging an den Staatsanwalt weiter. Da ich das Glück habe und mein Vater Rechtsanwalt ist, hat dieser mit dem Staatsanwalt Kontakt aufgenommen und ich bin besser informiert als man es normalerweise wäre. Der Staatsanwalt meinte er müsse noch die ärtzlichen Protokolle einsehen, die damals noch nicht gekommen waren, und er entscheide dann ob das Verfahren fallen gelassen werde und der Bußgeldstelle übermittelt werde. Er sagte auch, dass er sobald er die Unterlagen vom Arzt erhalte meinem Vater noch einmal bescheid sagen würde. Seit dem ist Nichts mehr passiert. Keine Nachricht vom Staatsanwalt und auch kein Brief von der Bußgeldstelle. Da der Staatsanwalt zuverlässig ist, kann man davon ausgegen dass er meinem Vater bei Neuigkeiten informiert hätte.

 

Jetzt frage ich mich ab welcher Frist bei mir die Verjährung angesetzt wird und eben ab wann dann der Verstoß verjährt ist. Es wäre äußerst nett wenn mir jemand von euch das beantworten könnte. Die Vernehmung bei der Polizei war ca. eine Woche nach dem Unfall und die Übergabe an den Staatsanwalt war auch nochmal ca. eine Woche später. Also inzwischen gut 3 Monate her.

 

Pikantes Detail: Einen Tag vor dem Unfall war die letzte Sitzung meines FSF-Seminars das meine Probezeit um ein Jahr verkürzt. Ohne Vorfall wäre die Probezeit dann am 24.1.07 vorbei gewesen. <_<

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Jetzt frage ich mich ab welcher Frist bei mir die Verjährung angesetzt wird und eben ab wann dann der Verstoß verjährt ist. Es wäre äußerst nett wenn mir jemand von euch das beantworten könnte. Die Vernehmung bei der Polizei war ca. eine Woche nach dem Unfall und die Übergabe an den Staatsanwalt war auch nochmal ca. eine Woche später. Also inzwischen gut 3 Monate her.

Fahrlässige Körperverletzung ist eben eine Straftat, und da ist die Verjährungsfrist wenn ich es richtig weiß 3 Jahre, also Zeit genug.

 

Beim Blick in die Murmel, die Unfallgegner haben auf eine Anzeige verzichtet, die Verletzungen waren nicht schwerwiegend, öffentliches Interesse auf eine Anklage besteht dann nicht, Du wirst einen Bußgeldbescheid bekommen.

 

Bußgeld, Punkte, verlängerte Probezeit auf insgesamt 3Jahre wegen der Verkürzung.

 

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn dein Vater Rechtsanwalt ist sollte er dir die Frage doch am besten beantworten können.

 

Ob verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen wurden, wird dir hier ohne Akteneinsicht niemand sagen können.

 

Gruß

Goose

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strafmaß ist mir klar. Hat mein Vater mir ja auch alles schon erklärt. Nur ist die Frage jetzt nach den Verjährung. Fallengelassen wird/wurde es relativ sicher (gehn wir mal davon aus). Zählt das erst ab der Übergabe an die Bußgeldstelle als OWi? Wenn es nochgarnicht weitergegeben wurde (angenommen die Unterlagen vom Arzt sind immernochnicht da) wird das dann noch als Straftat angesehen? Versteht ihr mein Problem? Angenommen es wär gleich "nur" als OWi an die Bußgeldstelle und ich hätte nochnichts bekommen wäre ich inwischen ja davongekommen.

 

EDIT: Ich will mein Vater nicht dauernd damit nerven, getrennte Eltern --> Anrufen und ihn bei der Arbeit stören...

Ham uns darauf geeinigt erstmal einfach nicht nachzufragen, weil schlafende Hunde weckt man ja nicht oder so... <_<

 

Also solche Maßnahmen wären ja, dass es an die Bußgeldstelle weiter geleitet wird oder? Das schließ ich einfach mal aus weil er sich ja end gemeldet hat. Falls es doch so wäre bin ich ja eh dran^^ Sonst irgendwelche naheliegenden Optionen?

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fahrlässige Körperverletzung als Straftat hat eine lange Verjährungsfrist. Entscheidet der Staatsanwalt, dass er die Akte an die Bußgeldstelle zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgibt, so kriegst du von dort nur einen Bußgeldbescheid. Hier ist die Verjährungsfrist 3 Monate, d.h. die Behörde hat ab Abgabe der Akte noch 3 Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu erlassen.

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heute kam der brief vom staatsanwalt. Das verfahren wird beendet, falls ich 200Euro zahle und son Wisch unterschreib. Dann wirds einfach vernichtet, kein Verkehrszentralregistereintrag keine Bundeszentralregistereintrag, also keine Vorstrafe, keine Punkte, keine Probezeitverlängerung, kein EIntrag ins Führungszeugnis.

Achja Tatbestand war fahrlässige Körperverletzung.

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  • 2 weeks later...

hey. ich hab ein ähnliches problem. ich wollte deswegen jetzt aber keinen extra thread aufmachen-ich hoff das geht in ordnung.

ich hab im oktober ganz schönen bockmist verzapft u n anderes auto von der straße geschubst. es war "zum glück" nur ein vorfahrt beachten und kein stopschild.

 

meine beifahrerin hat immer noch mit einigen wehwechen zu kämpfen. die im anderen auto weiß ich net. ich hab mich bei allen noch am unfallort entschuldigt, aber trotzdem von den 3 im anderen auto je eine strafanzeige bekommen.

 

kann mir jemand von euch sagen, wie lange so ein verfahren dauert und was da auf mich zukommen kann?

 

ich hatte in meiner probezeit mal fahrerflucht gemacht, das aber net mit absicht, weil ich das net richtig mitbekommen hab. naja, das is ein paar jahre her. meine probezeit wurde verlängert und ein aufbauseminar musste ich auch machen. dies ist aber alles lange her. nach informationen weiß ich, dass ich im juni oder juli punktefrei war, also mein punktekonto nach 2 jahren halt gelöscht wurde, weil nix böses mehr dazukam.

 

gestern meinte meine freundin, die die beifahrerin war, dass das doch net alles vorbei is u das net vergessen is, dh es wieder rausgekramt wird.

als ich bei der vernehmung damals war, hab ich den polizisten gefragt - ihm das auch geschildert - und er meinte, wenns weg is, isses weg.

 

kann mir jemand helfen?

weiß jemand, wie lange das dauert? meine versicherung meinte auch, ich bekomm das geld für den restwert auch erst, wenn das verfahren abgeschlossen is.

 

meine freundin jammert, weil sie meint, dass meine versicherung wohl weigert, irgendwas zu zahlen u wenn die das net tut, meldet sich ihr anwalt bei mir. außerdem solle ich mich um ihre fahrkosten u sonst anfallende kosten kümmern. im schreiben der versicherung hieß es damals, wenn was is, dann muss das alles über die versicherung laufen.

 

nen anwalt hab ich jetz net. der mann meiner cousine is aber nen anwalt, aber so nen draht hab ich leider auch nich zu denen u ich will die net immer nerven...

 

bitte helft mir.

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