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Stau In Autobahnausfahrt/auf Standstreifen


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Guten Abend zusammen erstmal!

 

ich habe seit längerem mitgelesen und finde das Forum sehr interessant!

 

Nun zu meiner ersten eigenen Frage:

 

In meiner "Heimatausfahrt" einer normalen BAB gibt es des Öfteren Stau (bedingt durch die Situation die an die Ausfahrt angrenzt).

Meine Frage ist: Wie verhalte ich mich richtig?

 

Reihe ich mich bereits vor der eigentlichen Ausfahrt aus dem fließenden Verkehr heraus hinten in die Schlange auf dem Standstreifen ein? Ist bestimmt nicht erlaubt, da Benutzung des Standstreifens und so... Das Problem ist meine Alternative, nämlich

 

Dort, wo die eigentliche Ausfahrt anfängt, versuchen, im Stau auf der Ausfahrt eine Lücke zu finden (man wird nur sehr schwer "reingelassen"), und ggfalls stark bremsen müssen, was den rollenden Verkehr hinter mir doch stark behindert (vor allem wenn das mehrere Leute so machen)

 

 

Wie mans macht ists verkehrt, meine Frage ist: Was wäre gesetzlich/lt. STVO zu tun und was ist praktikabel bzw. hab ich theoretisch eine Strafe zu erwarten?

 

Danke im Voraus, dieses Thema bereitet mir seit langem Kopfzerbrechen...

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rechtlich weiß ich nicht, aber ich stelle mich in solchen fällen auf der standspur an. da ist eben mal wieder hirn statt regelkunde gefragt <_<

 

1. weitaus ungefährlicher

2. wird die autobahn nicht verstopft

3. kann der verkehr auch schneller abfließen, wenn sich nicht ständig einer reindrücken muss.

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ich stell mich auch hinten an, keine Frage, mein Leben ist mir auch lieber als die STVO...

 

aber mich würd einfach interessieren wie sich der Gesetzgeber so ne Situation vorstellt...

 

gibt genug Leute die trotzdem versuchen "vorne reinzukommen" und das gibt regelmäßig heikle Situationen, Unfälle hab ich aber noch nicht beobachtet...

 

und ich rede nicht von 1-2 mal sondern diese Situation kommt hier nach meiner Erfahrung bestimmt 1-2 mal DIE WOCHE vor, eben weil gleich nach der Ausfahrt eine Baustelle ist (die wohl auch noch ne Weile andauern wird)...

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Ich behaupte, dass das einzig regelkonforme Verhalten darin besteht, sich auf der rechten Spur zu stauen. Die Benutzung des Standstreifens ist nur zulässing, wenn man eine Panne hat oder durch ein Zusatzschild darauf hingewiesen wird.

 

Die Fahrzeuge, die vom Standstreifen auf die Verzögerungsspur fahren, vollziehen verbotenerweise einen Spurwechsel über eine durchgezogene Linie, so dass der Verkehr, der regelkonform vom Hauptfahrstreifen auf den Verzögerungsstreifen wechselt, Vorfahrt hat.

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gibt genug Leute die trotzdem versuchen "vorne reinzukommen" und das gibt regelmäßig heikle Situationen, Unfälle hab ich aber noch nicht beobachtet...
Dort, wo die eigentliche Ausfahrt anfängt, versuchen, im Stau auf der Ausfahrt eine Lücke zu finden (man wird nur sehr schwer "reingelassen"), und ggfalls stark bremsen müssen, was den rollenden Verkehr hinter mir doch stark behindert (vor allem wenn das mehrere Leute so machen)
Und das machst du deshalb, weil du dich unbedingt an die StVO halten willst? <_< Und das man nur schwer reingelassen wird, wundert mich nicht, wüsste auch nicht, ob ich da eine großzügige Lücke freihalten würde.
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Je nachdem wie lang der Rückstau auf dem Standstreifen schon ist, kann auch die absurde Situation entstehen, dass man feststellt "hier muss ich raus" und dann erst realisiert, dass der Stau schon für die Ausfahrt ist. Also einfach hinten anstellen ist nicht immer so einfach. Werde auch keine Vollbremsung hinlegen, wenn ich am 1000m Schild eine Schlange auf dem Standstreifen sehe, nur um mich hinten anzustellen.

 

Konform kann man hier wirklich nur durch langsames Fahren eine Verkehrsstockung auf der rechten Spur verursachen.

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kann auch die absurde Situation entstehen, dass man feststellt "hier muss ich raus" und dann erst realisiert, dass der Stau schon für die Ausfahrt ist. Also einfach hinten anstellen ist nicht immer so einfach.

So isses. In der Regel findet sich eine "fließende Lücke". Viele tagtägliche Pendler stellen sich aus "Sicherheitsgründen" auf der Standspur an.

Die Gesamtsituation ist einfach nicht befriedigend, egal wie man es macht. Gefragt sind hier meines Erachtens die Verkehrsplaner und Ampelschalter, also die Wurzel des Übels. Es kann nicht sein, daß wegen einer unsensiblen Ampelschaltung solch kritische Stausituationen auf der Autobahn entstehen.

<_<

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Gefragt sind hier meines Erachtens die Verkehrsplaner und Ampelschalter, also die Wurzel des Übels. Es kann nicht sein, daß wegen einer unsensiblen Ampelschaltung solch kritische Stausituationen auf der Autobahn entstehen.

Genau so ist es! Bis dahin wird man aber wohl in den sauren Apfel beissen und sich auf der rechten Fahrbahn - nicht der Standspur - stauen muessen. Ist man letzter im Stau, muss man hat entsprechende Sicherungsmassnahmen vornehmen.

 

rechtlich weiß ich nicht, aber ich stelle mich in solchen fällen auf der standspur an. da ist eben mal wieder hirn statt regelkunde gefragt <_<

 

1. weitaus ungefährlicher

2. wird die autobahn nicht verstopft

3. kann der verkehr auch schneller abfließen, wenn sich nicht ständig einer reindrücken muss.

Gut, dann lass uns doch mal das Hirn benutzen - und ein wenig weiter denken.....

  1. Durchaus nicht, denn es werden weiter vorne unklare Situationen erzeugt, weil sich immer wieder einer findet, der die Ausfahrt von der rechten Spur aus nutzen will/muss
  2. Voellig falsch, siehe 1.
  3. Wenn das Woertchen "wenn" nicht waer'...... Da ist immer einer, das ist beinahe so sicher wie das Amen in der Kirche! Siehe 1.

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mit deiner meinung stehst du hier aber recht alleine da.

Mir scheint, Du irrst - aber das liegt eben an deiner selektiven Auffassungsgabe.... <_<

 

wer nicht mehr in die ausfahrt reinkommt, der muss eben bis zur nächsten fahren.

Ich wuerde mal eher sagen, dass eine solche Meinung recht alleinstehend ist. Sie ist auch durch nichts zu rechtfertigen, wenn die, die da anstehen, illegal in der Standspur anstehen.

Mich verwundert es aber gar nicht, wenn da einer solches macht, woanders aber Ruecksicht im Strassenverkehr einfordert und irgendwo von Doppelmoral schwafelt, die er so gar nicht leiden kann. :wacko:

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jemand der vorzieht, künstlich einen unnötigen stau mit all seinen gefahren zu verursachen, über so jemanden muss man glaub nicht mehr reden.

 

wägen wir mal ab:

der meinung: rechte fahrbahn sind:

 

du,

dagegen,

m3 (dessen fahrweise du zu 100% ablehnst :wacko:)

 

der meinung standspur:

 

tekko

zitrone

wbb

rudi

nudel

stuka

 

wenn das nicht eindeutig ist, deine auffassungsgabe scheint schon äußerst stark geschädigt sein.

 

 

Ich wuerde mal eher sagen, dass eine solche Meinung recht alleinstehend ist. Sie ist auch durch nichts zu rechtfertigen, wenn die, die da anstehen, illegal in der Standspur anstehen.

Mich verwundert es aber gar nicht, wenn da einer solches macht, woanders aber Ruecksicht im Strassenverkehr einfordert und irgendwo von Doppelmoral schwafelt, die er so gar nicht leiden kann. <_<

hallo? das ist rücksicht. wenn man nicht mehr reinkommt, dann muss man eben mit der niederlage leben und weiterfahren.

wer "sich vorne reinquetschen und den gesamten verkehr hinter sich blockieren" als rücksichtsvoll bezeichnet, der kann nicht mehr ganz dicht sein

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Also zaehlen kannst Du auch nicht..... :unsure:

 

m3 (dessen fahrweise du zu 100% ablehnst :blink: )

Wie kommst Du auf dieses aeusserst duenne Brett, Bohr aeehh, 'Waschbaerbauch'? Ich kenne die Fahrweise des 'm3_' gar nicht, wie kann ich sie da ablehnen - und gar zu 100 %? :D

Ist aber schon toll zu sehen, was Du alles so zu wissen meinst..... <_<

 

hallo? das ist rücksicht. wenn man nicht mehr reinkommt, dann muss man eben mit der niederlage leben und weiterfahren.

wer "sich vorne reinquetschen und den gesamten verkehr hinter sich blockieren" als rücksichtsvoll bezeichnet, der kann nicht mehr ganz dicht sein

Manchmal muss man sich schon fragen, was in deinem Kopfe so vor geht.... :nolimit: Gemaess Deiner Argumentation haben zwei Geisterfahrer, denen ein Autofahrer in der richtigen Spur entgegen kommt auch recht, und der, der gemaess der Regel faehrt, muss halt mit der Niederlage leben? Nochmals: :wacko:

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Also zaehlen kannst Du auch nicht..... :D
hallo? das ist rücksicht. wenn man nicht mehr reinkommt, dann muss man eben mit der niederlage leben und weiterfahren.

wer "sich vorne reinquetschen und den gesamten verkehr hinter sich blockieren" als rücksichtsvoll bezeichnet, der kann nicht mehr ganz dicht sein

Manchmal muss man sich schon fragen, was in deinem Kopfe so vor geht.... :wacko: Gemaess Deiner Argumentation haben zwei Geisterfahrer, denen ein Autofahrer in der richtigen Spur entgegen kommt auch recht, und der, der gemaess der Regel faehrt, muss halt mit der Niederlage leben? Nochmals: <_<

1. dann zähl doch mal besser

2. ich denke, wir können gottfroh sein, dass du nur äußerst selten auf den deutschen straßen unterwegs bist. du scheinst eine tickende zeitbombe im auto zu sein.

aber du beweist hier genau eins. stur nach regeln fahren ohne nachzudenken, ob dieses nach regeln fahren in diesem fall vllt. zu gefährlichen situationen führt.

 

 

gemäß deiner argumentation hältst du also voll auf die zwei geisterfahrer zu, weil du ja im recht bist?

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1. dann zähl doch mal besser

Nun, ich wuerde 'Nudel' z.B. der anderen Seite zuschlagen, als Du es getan hast, 'stuka9' uebrigens auch. Das liegt aber sehr hoechstwahrscheinlich daran, dass meine Auffassungsgabe weniger selektiv ist als die deinige. Das ist an sich keine Kunst, da deine Auffassungsgabe in Sachen Flexibilitaet gegen 0 tendiert.

 

2. ich denke, wir können gottfroh sein, dass du nur äußerst selten auf den deutschen straßen unterwegs bist. du scheinst eine tickende zeitbombe im auto zu sein.

aber du beweist hier genau eins. stur nach regeln fahren ohne nachzudenken, ob dieses nach regeln fahren in diesem fall vllt. zu gefährlichen situationen führt.

Mit dem Denken ist es bei Dir offensichtlich aehnlich schlecht bestellt wie mit der Auffassungsgabe. Obendrein kommt bei Dir noch eine beinahe krankhaft zu nennende Falschinterpretationsmanie hinzu, Du interpretierst in andere Beitraege ausschliesslich das hinein, was Du mit deiner selektiven Auffassung wahrnimmst.

 

gemäß deiner argumentation hältst du also voll auf die zwei geisterfahrer zu, weil du ja im recht bist?

Das steht wo? <_<

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stimmt... nudel äußert sich gar nicht zu dem thema, was besser ist. stuka im übrigen eindeutig. aber du liest bekanntermaßen nur das, was dir in den kram passt. deswegen ist ein diskutieren mit dir eigentlich eh sinnlos, da du selbst niemals argumente bringst, stattdessen aber blödsinnige beispiele, die deine eigene beschränktheit offenbaren, was du aber nicht mal nach einer anregung nachzudenken kapierst.

 

wie man bei nudel eine wertende tendenz rauslesen will ist mir schleierhaft, während stuka die rechtliche lösung sogar eindeutig als nicht sinnvoll bezeichnet. ich fürchte deine maßlose selbstüberschätzung steigt in letzter zeit ins unermessliche.

 

, Du interpretierst in andere Beitraege ausschliesslich das hinein, was Du mit deiner selektiven Auffassung wahrnimmst.
:wacko::D:nolimit::unsure:

sagt ausgerechnet ein harryb :blink: :blink: :wacko:

 

 

Das steht wo?

lerne zusammenhänge zu verstehen.. obwohl in deinem alter wird das nichts mehr. aber dann schweige besser, ehe du dich hier noch mehr lächerlich machst. <_<

 

aber ich bin ein freundlicher mensch, der auch menschen mit alterstarrsinn und recht beschränkter intelligenz auf die reihe hilft:

 

fall 1: standspur-problematik:

im recht wäre der, der auf der rechten spur ansteht. da aber die meisten VT so intelligent waren, dass sie eine gefährdung des fließenden verkehrs minimieren wollen, stellen sie sich auf der standspur an. jetzt kommt harryb und will sich vorne reinquetschen, denn er ist ja im recht und besteht auf dieses.

 

fall 2: geisterfahrer-problematik:

im recht ist selbstverständlich der, der in die richtige richtung fährt. doch ist dieser so intelligent und weicht aus oder besteht wie harry auf sein recht auf die spur?

 

angepasst fahren bedeutet auch, sich den situationen anzupassen... eine eigenschaft, die dir anscheinend vollkommen fremd ist.

 

 

 

btw. was soll dieses dämliche "das steht wo?" ... eigentlich ist das recht deutlich als frage deklariert und nicht als aussage ... auch recht deutlich an dem fragezeichen am ende des satzes zu erkennen.

 

daher ist diese (für harryb typische) unproduktive gegenfrage völlig fürn arsch.

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Mal ohne Umfrage:

 

1. Wenn die Ausfahrt voll ist, darf niemand auf dem Standstreifen oder gar auf dem Fahrstreifen anhalten (Weiterfahrt bis zur nächsten AS )

 

Sollte es durch das Verhalten zu einem Unfall kommen, ist bder Haltende der Adressat für Gericht und Versicherung!

 

2. Fast alle halten auf dem Standstreifen ( nicht regelkonform aber geduldet ).

 

3. Kommt es durch langsam Fahrende, weil sie sich in die Ausfahrt drängeln wollen, zum Rückstau auf dem Fahrstreifen, haben wir wieder die Gefährdung!

 

4. Die Fzg.-Führer, die in die Ausfahrt einfahren wollen, haben grundsätzlich Vorfahrt vor denen, die rechtswidrig über den Standstreifen daherkommen!

 

5. Lasst uns hier ruhig diskutieren, da muss aber vor Ort etwas passieren! Wenn das regelmäßig ist, wird sich bestimmt die Presse pp. der Sache annehmen wollen, wenn sie es wüssten!

 

 

dete

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@WBB:

Ich weiss gar nicht, warum Du dich immer so ausnahmslos bloed anstellst in der Diskussion, und alles auf mich persoenlich fokussierst. Die Praxis zeigt es, dass an einer Ausfahrt, an der sich ortskundige vielleicht auf dem Standstreifen zur Ausfahrt anstellen, immer wieder ortsunkundige bis zur Ausfahrtspur vorfahren - hier wird dann der Stau verursacht. Die Praxis zeigt auch, dass Staus an Ausfahrten gar nicht einmal so selten sind und sich die Mehrheit der Autofahrer dort einreiht, wo sie sich einreihen sollen, naemlich in der rechten Spur und erst weg von dieser, wenn der vormalige Standstreifen zur Verzoegerungsspur wird. Dann gibt es natuerlich auch immer wieder die, die rechts auf der Standspur an dem Stau vorbei fahren.

Tatsache ist, dass deine Behauptung, es sei ungefaehrlicher und wuerde den fliessenden Verkehr beguenstigen in der Praxis nicht richtig ist. Sie waere allerhoechstens richtig, wenn sich alle regelwidrig verhalten wuerden. Das wird in der Praxis aber wohl auch nie geschehen....

Ob das regelrechte Verhalten sinnvoll ist oder nicht, das sei einmal dahin gestellt. Tatsache ist naemlich auch, dass es eine Regelung geben muss, egal wie diese aussieht. Sei es die Regel, dass man sich auf der Standspur anstellen muss, dann muessen die ortsunkundigen eben eine Ausfahrt weiter fahren, wenn sie nicht von der rechten Spur direkt und zuegig in die Ausfahrt hinein kommen. Die Regel ist aber nun mal, dass man sich nicht auf der Standspur anstellt. Und genau da springst Du hier nun wie ein Derwisch herum und erklaerst alle fuer bloed, die regelkonform fahren und dann aber auch in die Ausfahrt wollen. Vielmehr verlangst Du von denen obendrein noch, dass sie sich gefaelligst in der Niederlage zu fuegen und eine Ausfahrt weiter zu fahren haben. Das nenne ich nun mal voellig eigennuetzig und obendrein voellig bescheuert. Es muss schon mit einem gehoerigen Mass an Weltfremdheit zu tun haben, wenn man dieses, objektiv gesehen, absolut daemliche Verhalten obendrein auch noch als ruecksichtsvoll bezeichnet.

 

im recht wäre der, der auf der rechten spur ansteht. da aber die meisten VT so intelligent waren, dass sie eine gefährdung des fließenden verkehrs minimieren wollen, stellen sie sich auf der standspur an. jetzt kommt harryb und will sich vorne reinquetschen, denn er ist ja im recht und besteht auf dieses.

Wenn diese meisten VT wirklich so intelligent sind, wie von Dir propagiert, dann braeuchte es gar nicht zu einem Reinquetschen kommen, weil sie dem, der da regelkonform von der rechten Spur kommt, die ihm gebuehrende Vorfahrt gewaehren wuerden. Da sie es in aller Regel aber nicht tun, kann man ihnen die Intelligenz ruhigen Gewissens absprechen. Es verwundert mich uebrigens ueberhaupt nicht, dass ausgerechnet Du auf der Standspur anstehen wuerdest.... <_<

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Die Regel ist aber nun mal, dass man sich nicht auf der Standspur anstellt. Und genau da springst Du hier nun wie ein Derwisch herum und erklaerst alle fuer bloed, die regelkonform fahren und dann aber auch in die Ausfahrt wollen. Vielmehr verlangst Du von denen obendrein noch, dass sie sich gefaelligst in der Niederlage zu fuegen und eine Ausfahrt weiter zu fahren haben. Das nenne ich nun mal voellig eigennuetzig und obendrein voellig bescheuert. Es muss schon mit einem gehoerigen Mass an Weltfremdheit zu tun haben, wenn man dieses, objektiv gesehen, absolut daemliche Verhalten obendrein auch noch als ruecksichtsvoll bezeichnet.

hättest du detes posting verstanden, wüsstest du, dass ich hier richtiger als du liege :wacko: ich erkläre alle für blöd, die auf der rechten spur anhalten und diese sind es auch

 

 

aber nochmal langsam für dich: wenn man nicht in die ausfahrt reinfahren kann, muss man weiterfahren!

 

warum ist dies eigennützig, wenn ich einen umweg fahren muss, kannst du mir das erklären?

 

. Es verwundert mich uebrigens ueberhaupt nicht, dass ausgerechnet Du auf der Standspur anstehen wuerdest.... <_<

ja, weil ich eben als intelligenter fahrer bekannt bin, der sein hirn einsetzt. warum wird es wohl geduldet sein, sich auf der standspur anzustellen?

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Ich habe auch so eine Ausfahrt.

 

Wenn da dann wieder so ein Vollidiot mitten auf einer tempolimitfreien Autobahn anhält, wünsche ich mir immer, dass Darwin in einem LKW daherkommt, während er gerade die Bildzeitung liest und sich einen runterholt.

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Ich schließe mich der Ansicht von nudel & Co. eindeutig an; eine Staufläche auf dem Standstreifen ist nicht vorgesehen, d.h die rechte Spur dient als Auffang des abbiegenden Verkehrs, und die linken sollten unbedingt für den Durchgangsverkehr frei bleiben. Wenn die Situation so oft vorkommt, ist es aber Aufgabe der Verkehrsplaner, die Ausfahrt so umzugestalten, daß der Verkehr in der Regel immer abfließen kann, bzw. die Ausfahrtspurmarkierung ausreichend weit nach hinten zu verlängern.

 

Im umgekehrten Fall (Stau AB, Ausfahrt frei) habe ich in Hessen schon beobachtet, wie jemand, der sich den Weg zur Ausfahrt über den Standstreifen abkürzen wollte, prompt von der Polizei gestoppt wurde. So sollte es sein.

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Tatsache ist, dass recht bald nach Bildung des Rückstaus auf der Verzögerungsspur jemand halb auf der rechten Spur zu stehen kommt, der nächste zu 3/4, und der dritte bleibt ganz drauf und stellt sich hinten an, weil er zum Vorbeifahren ja schon auf die zweite Spur ausweichen müsste - und seinen etwas ungemütlichen Platz braucht er ja nur für wenige Sekunden, weil der Verkehr ja meist doch langsam weiter fließt. Die Bereitschaft, zur nächsten Abfahrt weiterzufahren, ist dann verständlicherweise eher gering.

 

Nach wenigen Minuten haben wir allerdings auf der gesamten Bahn einen ordentlichen Stau, und wenn der erst einmal etwas länger ist, kann man nicht mehr wissen, ob er nur durch die verstopfte Ausfahrt bedingt ist oder noch weiter reicht. Da geht doch jeder, der raus will, auf die rechte Spur und schleicht sich nach vorn auf die Ausfahrt. Die Sache mit dem rücksichtsvollen Weiterfahren (wieviele km sind zumutbar, wieviel extra Terminversäumnis?) ist also einfach etwas lebensfremd - wir sehen ja, dass es nicht funktioniert, und man kann auch verstehen, warum das so ist.

 

Die Benutzung der Standspur zum "Anstellen" halte ich allerdings für hirnrissig, denn die ist nicht zum Fahren gedacht. Habe das mal selbst beobachtet: Als man noch nicht genau wissen konnte, was die Ursache des Staus ist, haben die Ortskundigen gut drei Kilometer vor der Ausfahrt angefangen, recht zügig die Standspur zu nutzen. Ich bin auf der rechten Spur geblieben. Nach einiger Zeit war auch auf der Standspur Stillstand - bis sie dann weiter vorn anfingen, sich von dort wieder in die rechte Spur einzufädeln, Stop-and-Go-mäßig. Grund: Auffahrunfall auf der Standspur wenige Meter vor Beginn der Verzögerungsspur. Diese Ausweichmanöver hatten sich schließlich über alle vier Spuren fortgesetzt, so dass die Autobahn durch die Standspurexperten de facto voll gesperrt war. Na bravo...

.

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1. Wenn die Ausfahrt voll ist, darf niemand auf dem Standstreifen oder gar auf dem Fahrstreifen anhalten (Weiterfahrt bis zur nächsten AS )

Da dete ein <_< ist, kann er diese Aussage sicher auch belegen, hoffe ich.

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@dete:

 

Ich kann leider nicht eindeutig erkennen, auf welchen Absatz des §18 Du Dich beziehst, ich nehme aber an es ist Absatz 8:

 

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

 

Dieser bezieht sich auf das Halten. Im Falles eines Staus in der Abfahrt hält man aber nicht, sondern wartet verkehrsbedingt. Sonst wäre das Stillstehen (ich schreibe jetzt bewusst weder Halten noch Warten) im Stau auch verboten.

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@nudel

 

Das sehe ich auch so.

 

@dete

 

1. Wenn die Ausfahrt voll ist, darf niemand auf dem Standstreifen oder gar auf dem Fahrstreifen anhalten (Weiterfahrt bis zur nächsten AS )

Das ist ja wohl nicht dein Ernst! <_<

 

Ich kenne auch so eine Abfahrt wo es allabendlich staut: Esslingen an der A8 S->UL. Da wird sowohl auf dem Standstreifen gestaut als auch dran vorbei gefahren und noch reingedrückt. Teils verursacht das auf der dreispurigen A8 weit nach hinten zäh fließenden Verkehr. Deshalb muss es aber noch lange keine Unfälle geben, das ist im Berufsverkehr doch Alltag.

 

Da ich da nicht runter fahre betrifft es mich nicht, dennoch sehe ich das auch so: Da wo die Ausfahrt beginnt darf man von der rechten Spur auf die Ausfahrt raus fahren, da darf einem keiner der vom Standstreifen kommt den Weg abschneiden und das wird da auch kaum einer versuchen. Sollte einer sich hier mit Gewalt von Standstreifen aus reindrängen dann macht man es eben wie beim Reißverschluß: Cool bleiben und hinter dem Deppen rein fahren.

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Die Benutzung der Standspur zum "Anstellen" halte ich allerdings für hirnrissig, denn die ist nicht zum Fahren gedacht. Habe das mal selbst beobachtet: Als man noch nicht genau wissen konnte, was die Ursache des Staus ist, haben die Ortskundigen gut drei Kilometer vor der Ausfahrt angefangen, recht zügig die Standspur zu nutzen. Ich bin auf der rechten Spur geblieben. Nach einiger Zeit war auch auf der Standspur Stillstand - bis sie dann weiter vorn anfingen, sich von dort wieder in die rechte Spur einzufädeln, Stop-and-Go-mäßig. Grund: Auffahrunfall auf der Standspur wenige Meter vor Beginn der Verzögerungsspur. Diese Ausweichmanöver hatten sich schließlich über alle vier Spuren fortgesetzt, so dass die Autobahn durch die Standspurexperten de facto voll gesperrt war. Na bravo...

.

diese situation hat nur rein gar nichts mit dem fall hier zu tun <_<

 

 

 

Dieser bezieht sich auf das Halten. Im Falles eines Staus in der Abfahrt hält man aber nicht, sondern wartet verkehrsbedingt. Sonst wäre das Stillstehen (ich schreibe jetzt bewusst weder Halten noch Warten) im Stau auch verboten.

nur befindest du dich ja noch auf der rechten spur, auf der kein stau herrscht... also ist es dort auch verboten.

 

ich finde sowieso, dass dete hier klipp und klar alles gesagt hat und ich muss sagen, dass die ganze sache doch eigentlich recht sinnvoll gelöst ist.

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Cool bleiben und hinter dem Deppen rein fahren.

Cool bleiben und hinter dem Deppen rein fahren.

 

Hab ich zunächst gelesen, geht aber auch gut, wenn man sowieso gerade ein neues Auto will. :rolleyes:

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GM,

 

das meine ich Ernst!!!

 

Das ist die rechtliche Seite, ein Anhalten ist hier nicht erforderlich und muss unterbleiben!

 

Wir haben teilweise Hunderte von Anzeigen geschrieben und sie sind alle durchgegangen!

 

Es gibt jedoch Situationen, in denen man das geflissentlich übersieht, hier schreibe ich regelmäßig an die Straßenverkehrsbehörde und es wird daran gearbeitet!

 

dete

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Hallo, Dete,

 

Das ist die rechtliche Seite, ein Anhalten ist hier nicht erforderlich und muss unterbleiben!

 

Wir haben teilweise Hunderte von Anzeigen geschrieben und sie sind alle durchgegangen!

wie Du solche Anzeigen begründen willst, solltest Du mir mal erklären.

 

Nehmen wir mal ein Beispiel aus meinem Revierbereich.

 

Dort ist Montag morgens aufgrund des Berufsverkehrs in fast jeder Ausfahrt Stau, der bis auf die Autobahn zurückgeht.

 

Soll jetzt ein Verkehrsteilnehmer, der sieht, dass der Verzögerungsstreifen der Ausfahrt "A" schon voll ist, und er deshalb auf dem rechten Fahrstreifen halten müsste, einfach weiterfahren, um bei der Ausfahrt "B" das gleiche zu erleben und auch an den nächsten Ausfahrten?

 

Ich stimme Dir eindeutig zu, dass der Standstreifen absolut tabu ist, aber wenn die Ausfahrt voll ist, geht es nicht anders und man muss sich halt hinten anstellen (nennt sich nicht halten, sondern verkehrsbedingtes Warten, wie es oben schon richtig geschrieben wurde).

 

Sinnvoll ist es allerdings, wenn man vorausschauend fährt und sich schon mit langsamerer Geschwindigkeit und mit Blinker rechts der Ausfahrt nähert, wenn man sieht, dass es sich dort staut, denn dadurch bremst man den Verkehr hinter sich ein wenig ab und kann wesentlich gefahrloser halten.

 

Das soll jetzt nicht heißen, dass es falsch ist, ggf. bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren, weil man nicht auf dem rechten Fahrstreifen halten möchte, aber verboten ist dies ganz eindeutig nicht.

 

Mal davon abgesehen: Wie habt ihr das eigentlich angestellt mit diesen Anzeigen?

 

Habt ihr auf dem Standstreifen, kurz vor Beginn des Beschleunigungsstreifens, gestanden, und jeden, der direkt neben euch angehalten hat, angezeigt, oder wie soll ich das verstehen? :rolleyes:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wir haben teilweise Hunderte von Anzeigen geschrieben und sie sind alle durchgegangen!

Das wundert mich nicht wirklich, weil die dumme Masse das mit sich machen läßt, genauso wie sie kritiklos jeden Geschwindigkeitsverstoß zahlt, egal ob er wiirklich nachweisbar ist oder nicht.

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Also erst einmal ist es verboten den Standstreifen zu befahren ( 50 Euro )!

 

Wenn jetzt ein Stau auf den Fahrstreifen ist, begehen die, die stehen, warten, dann weiterfahren diesen Verstoß!

 

Wer auf dem Fahrstreifen anhält ( abgesehen von den ihm eigenen suizidalen Gelüsten ) hat sofortige Verkehrssicherung zu betreiben ( OLG Köln ).

 

 

"Wer auf der Autobahn schuldhaft bewirkt ( Halten auf der Fahrbahn ), dass ein anderes Fahrzeug Halten muss, haftet für den Schaden ( BGH ).

 

Halten ist immer eine gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung gebotene Fahrtunterbrechung (OLG Köln ).

Und, wer bei uns auf dem fahrstreifen anhält, weil er dann irgendwann abbiegen will und einen VU verursacht, hat ein echtes Problem!!

 

Somit ist die Rechtslage eindeutig:

 

Halten auf dem Standstreifen und dem rechten Fahrstreifen ( natürlich auch auf den anderen ) ist verboten!

 

Ich habe hier nur die Rechtslage dargestellt, wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist wieder eine andere Sache!

 

 

dete

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Halten ist immer eine gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung gebotene Fahrtunterbrechung (OLG Köln ).

Und, wer bei uns auf dem fahrstreifen anhält, weil er dann irgendwann abbiegen will und einen VU verursacht, hat ein echtes Problem!!

Richtig ist, dass Halten eine gewollte Handlung ist. Verkehrsbedingtes Warten dagegen nicht. Nehmen wir doch mal den folgenden Fall an:

 

Irgendwo gibt es eine Ampel mit einer Geradeausspur und einer Rechtsabbiegerspur. 300 Meter vor der Ampel gilt ein uneingeschränktes Halteverbot für alle Spuren. Ich möchte jetzt rechts abbiegen, die Geradeaus-Ampel ist grün, die Rechtsabbiegerampel rot. Deiner Logik folgend müsste ich jetzt geradeaus fahren, damit ich nicht im Halteverbot vor der roten Ampel warte. :rolleyes:

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@nudel: Sehr gute Analogie! Kann detes Ausführungen hier auch nicht folgen. Eindeutig liegt hier warten und nicht halten vor. Außerdem dauert es max. 20 Sekunden, dann weiß sowieso keiner der von hinten kommenden mehr weswegen nun Stau ist.

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Im BKat gibt es nur die zwei... (Suche mit ´hielten auf der Autobahn´)

 

118012 Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) und behinderten +)

dadurch andere. B 1 35,00€

§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

 

 

118178 Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *). B 1 30,00€

§ 18 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 StVG; 84 BKat

 

 

dürfte aber nur zutreffen, wenn einer an 3 bis 6 vorbeifährt und sich versucht bei 2 reinzuschieben.

 

Mich würde interessieren was das BAG dazu meint wenn ich da mit meinem Lkw (ohne OBU) Mehrkilometer fahre...

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Hallo, Dete,

 

Also erst einmal ist es verboten den Standstreifen zu befahren ( 50 Euro )!

 

hat niemand abgestritten.

 

Wer auf dem Fahrstreifen anhält ( abgesehen von den ihm eigenen suizidalen Gelüsten ) hat sofortige Verkehrssicherung zu betreiben ( OLG Köln ).

Richtig, aber das gilt dann, wenn jemand hält, weil er einen Unfall oder eine Panne hat und den Fahrstreifen nicht sofort räumen kann.

 

Ich stelle mir gerade vor, wie jemand verkehrsbedingt am Stauende hält, aus dem Fahrzeug springt, das Warndreieck aufstellt und dieses gleich wieder einräumt, weil hinter ihm schon der nächste hält, der das gleiche Spielchen treibt.

 

Das wäre doch der absolute Schwachsinn, richtig?

 

Genauso ist es vor einer Ausfahrt, denn auch hier habe ich ein verkehrsbedingtes Halten.

 

"Wer auf der Autobahn schuldhaft bewirkt ( Halten auf der Fahrbahn ), dass ein anderes Fahrzeug Halten muss, haftet für den Schaden ( BGH ).

Auch richtig.

 

Hält jemand an, weil er nicht weiß, ob er an dieser oder der nächsten Ausfahrt abfahren muss und studiert erst einmal die Karte, wird er sicher eine gravierende Mitschuld bekommen (die rechtliche Würdigung spare ich mir).

 

Das ist aber wieder kein verkehrsbedingtes Halten.

 

Halten ist immer eine gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung gebotene Fahrtunterbrechung (OLG Köln ).

Auch richtig, aber der VT, der an der Ausfahrt abfahren will, hält ja nicht, weil er dort halten will, sondern weil er nicht in die Ausfahrt einfahren kann.

 

Und, wer bei uns auf dem fahrstreifen anhält, weil er dann irgendwann abbiegen will und einen VU verursacht, hat ein echtes Problem!!

Wenn dieser VT die Absicht, abzufahren, nicht rechtzeitig ankündigt, sondern einfach ohne jeden Warnhinweis für den nachfolgenden Verkehr den Anker wirft, ist es in Ordnung.

 

Blinkt er aber ordnungsgemäß und hält ganz normal an, weil er schon von weitem erkannt hat, dass die Ausfahrt schon zu ist, hat sein Hintermann das nachsehen, wenn dieser auffährt.

 

Ich habe hier nur die Rechtslage dargestellt, wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist wieder eine andere Sache!

Weiter oben hast Du noch geschrieben, dass ihr schon hunderte von Anzeigen geschrieben habt.

 

Wie ihr dies macht, hast Du allerdings noch nicht geschrieben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wieso, das Befahren des Standstreifens ist verboten, so machen wir das!

 

Es hat sich bei uns noch niemand gefunden, der auf dem Fahrstreifen anhält!

 

dete

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der muss wenigstens nicht nach china ziehen, um dummes zeug in der öffentlichkeit abzulassen können :rolleyes:

Du ja auch nicht..... :unsure:

 

Waere uebrigens mal ganz interessant, zu hoeren, was Du so zum weiteren Verlauf der Diskussion sagst, in dem dir, wie mir scheint, die Felle davon schwimmen.... :unsure:

 

Also erst einmal ist es verboten den Standstreifen zu befahren ( 50 Euro )!

 

Wenn jetzt ein Stau auf den Fahrstreifen ist, begehen die, die stehen, warten, dann weiterfahren diesen Verstoß!

 

Wer auf dem Fahrstreifen anhält ( abgesehen von den ihm eigenen suizidalen Gelüsten ) hat sofortige Verkehrssicherung zu betreiben ( OLG Köln ).

 

 

"Wer auf der Autobahn schuldhaft bewirkt ( Halten auf der Fahrbahn ), dass ein anderes Fahrzeug Halten muss, haftet für den Schaden ( BGH ).

 

Halten ist immer eine gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung gebotene Fahrtunterbrechung (OLG Köln ).

Und, wer bei uns auf dem fahrstreifen anhält, weil er dann irgendwann abbiegen will und einen VU verursacht, hat ein echtes Problem!!

 

Somit ist die Rechtslage eindeutig:

 

Halten auf dem Standstreifen und dem rechten Fahrstreifen ( natürlich auch auf den anderen ) ist verboten!

 

Ich habe hier nur die Rechtslage dargestellt, wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist wieder eine andere Sache!

 

 

dete

Das kann irgendwie nicht so richtig hinhauen, denn ansonsten waere ja jeder, aber auch jeder Stau bussgeldbewehrt..... :( Wenn es die Verkehrssituation bedingt, ist ein Anhalten unumgaenglich, jedenfalls solange, bis der Dematerialisierungsknopf im Fahrzeug erfunden wird....

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Wieso, das Befahren des Standstreifens ist verboten, so machen wir das!

 

Es hat sich bei uns noch niemand gefunden, der auf dem Fahrstreifen anhält!

1.) Dann sind wir uns also einig dass das Warten auf dem Fahrstreifen - wie von mir gezeichnet - zulässig ist.

 

2.) Was das Einordnen auf dem Standstreifen angeht: BKat 88 paßt hier nicht wirklich:

Seitenstreifen von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

Von schnellerem Vorwärtskommen kann ja wohl keine Rede sein. Man ist doch auf dem Standstreifen beim Warten vor einer Ausfahrt nicht schneller. Schneller als was oder wer?

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Schneller als was oder wer?

Schneller als die, die sich auf der rechten Spur hinten an den Stau angestellt haben. Ist ein häufig zu beobachtendes Verhalten, dass bei vielen Leuten Aggressionen fördert (nicht bei mir, ich find's nur lustig, wenn dann auf der Standspur ein Auffahrunfall passiert).

.

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Irgendwie finde ich diese Standstreifen-Phobie ziemlich bescheuert. Mittlerweile darf der Standstreifen ja einigermaßen flexibel benutzt werden (z.B. A7 oder bei Baustellen), auch wenn das (mal wieder) den Durchschnittsfahrer überfordert...

 

Wenn ein Stau auf der Ausfahrt ist, sollte man diese verlängern. Könnte z.B. die Polizei oder die Autobahnmeisterei machen, die ein Schild aufbauen: "Stau in AS xyz, zum Ausfahren bitte Standstreifen mitbenutzen!" Damit sollte die Situation eigentlich jedem klar sein.

 

Bei Stau auf dem Hauptfahrstreifen ist ein Benutzen des (bis zur Ausfahrt freien) Standstreifens doch sinnvoll?! Man stelle sich vor 1 Stunde im Stau zu stehen, oibwohl man nur 500m vor der heimischen Ausfahrt ist...

 

Grobi

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Hallo, Grobi,

 

Irgendwie finde ich diese Standstreifen-Phobie ziemlich bescheuert. Mittlerweile darf der Standstreifen ja einigermaßen flexibel benutzt werden (z.B. A7 oder bei Baustellen), auch wenn das (mal wieder) den Durchschnittsfahrer überfordert...

in Baustellen ist der Standstreifen als Ersatzfahrstreifen ausgeschildert, bei einem Stau allerdings (bis auf wenige Ausnahmen) nicht.

 

Wenn ein Stau auf der Ausfahrt ist, sollte man diese verlängern. Könnte z.B. die Polizei oder die Autobahnmeisterei machen, die ein Schild aufbauen: "Stau in AS xyz, zum Ausfahren bitte Standstreifen mitbenutzen!" Damit sollte die Situation eigentlich jedem klar sein.

Übernimmst Du die Verantwortung für den Pannen - PKW, der vor der Ausfahrt auf dem Standstreifen steht, und auf den der Sattelzug auffährt, weil der Fahrer nicht rechtzeitig sieht, dass der PKW steht und nicht fährt?

 

Die Hauptschuld wird sicher beim LKW - Fahrer liegen, aber er oder seine Versicherung werden mit Sicherheit sagen, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Standstreifen nicht freigegeben worden wäre.

 

Genauso wird es auch der Geschädigte, also der PKW - Lenker, begründen, wenn er extra die Fahrbahn verlassen und sich auf den vermeintlich sicheren Standstreifen gerettet hat.

 

Um den Standstreifen im Stau frei zu geben sind etliche Vorschriften zu beachten, die man nicht einfach mal aus Lust und Laune umgehen kann.

 

Dazu kommt, dass die meisten Standstreifen so schmal sind, dass ein LKW oder Sattelzug so gerade eben in der Breite auf diesen passt.

 

Sattelzüge, die sich auf dem rechten Fahrstreifen befinden, können somit nicht mehr nach rechts ausweichen, um eine Gasse zu bilden.

 

Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie viel Platz ein großer LKW der Feuerwehr braucht, wenn er sich durch einen Stau kämpfen muss?

 

Willst Du die Verantwortung dafür übernehmen, dass an der Unfallstelle Menschen verbrennen, weil Du den Standstreifen freigegeben hast, um ein paar Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, schneller die Autobahn zu verlassen?

 

Hast Du Dir einmal angeschaut, wie es im Winter aussieht, wenn unvernünftige Verkehrsteilnehmer bei starkem Schnee auch den Standstreifen zumachen und wenn die Räumfahrzeuge dann keine Möglichkeit mehr haben, auch nur einen Meter durch den Stau zu kommen?

 

Du solltest nicht nur alles aus der Warte eines Autofahrers sehen, der möglichst schnell aus dem Stau heraus will, sondern auch, welche Folgen so kurzfristiges Denken haben kann.

 

Aber tröste Dich: Du bist damit nicht allein, denn auf solche Ideen sind auch schon hochrangige Politiker gekommen, die dadurch gezeigt haben, dass sie keine Ahnung von der Materie haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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sorry, aber das ist doch größtenteils nahe am unsinn und ich halte ja eigentlich viel von deiner meinung.

 

Übernimmst Du die Verantwortung für den Pannen - PKW, der vor der Ausfahrt auf dem Standstreifen steht, und auf den der Sattelzug auffährt, weil der Fahrer nicht rechtzeitig sieht, dass der PKW steht und nicht fährt?

 

lösung: tempo :think: auf standstreifen

 

Dazu kommt, dass die meisten Standstreifen so schmal sind, dass ein LKW oder Sattelzug so gerade eben in der Breite auf diesen passt.

 

es handelt sich hierbei ja um ausnahmesituationen. bei stau auf der standspur können dies die fahrzeuge auf der rechten fahrbahn problemlos kompensieren. bei stau auf der fahrbahn ist es lkws eben verboten die standspur zu benutzen.

 

Sattelzüge, die sich auf dem rechten Fahrstreifen befinden, können somit nicht mehr nach rechts ausweichen, um eine Gasse zu bilden.

 

Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie viel Platz ein großer LKW der Feuerwehr braucht, wenn er sich durch einen Stau kämpfen muss?

 

dieses argument ist allerdings richtig und überzeugend.

 

Hast Du Dir einmal angeschaut, wie es im Winter aussieht, wenn unvernünftige Verkehrsteilnehmer bei starkem Schnee auch den Standstreifen zumachen und wenn die Räumfahrzeuge dann keine Möglichkeit mehr haben, auch nur einen Meter durch den Stau zu kommen?

 

also wenn eine standspur für ein fahrzeug nicht ausreichend ist, dann wohl für einen schneepflug...

 

Du bist damit nicht allein, denn auf solche Ideen sind auch schon hochrangige Politiker gekommen, die dadurch gezeigt haben, dass sie keine Ahnung von der Materie haben.

mir kommts eher so vor, als gäbe es doch noch ein paar die nicht mit unserer starren verkehrsregelung zufrieden sind... vielleicht sogar welche, die manchmal selbst hinterm steuer sitzen :mecker:

 

dazu gehört eben auch, dass man so flexibel ist und man - sofern möglich - die standspur freigibt.

im falle eines staus in einer abfahrt finde ich es persönlich immer noch bescheuert die durchgehende fahrbahn dicht zu machen.

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Hallo, Waschbaerbauch,

 

ich glaube, Du hast ein paar meiner Begründungen nicht verstanden (vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt).

Übernimmst Du die Verantwortung für den Pannen - PKW, der vor der Ausfahrt auf dem Standstreifen steht, und auf den der Sattelzug auffährt, weil der Fahrer nicht rechtzeitig sieht, dass der PKW steht und nicht fährt?

 

lösung: tempo :think: auf standstreifen

Wenn sich jeder daran halten würde, wäre die Gefahr, dass jemand auf diesen Pannen - PKW auffährt, sicher wesentlich geringer.

 

Ein Problem bei dieser Sache habe ich aber vergessen, anzusprechen: Wenn so ein Pannen - PKW oder aber auch Verkehrsteilnehmer, die zuvor einen Unfall hatten, auf dem Standstreifen stehen, was bei solchen Staus sehr oft vorkommt, müssen die Fahrzeuge, die auf dem Standstreifen an diese Stelle heranfahren, wieder auf die rechte Fahrspur wechseln.

 

Bleiben wir bei der von einigen geforderten Situation, dass bei einer überfüllten Ausfahrt nur der Standstreifen benutzt werden soll, und die Durchgangsfahrbahn bleibt von dem Stau unberührt, kannst Du Dir sicher vorstellen, wie gefährlich es ist, wenn die Fahrzeuge quasi aus dem Stand oder mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 20 km/h auf den rechten Fahrstreifen wechseln müssen, um dann wieder kurz danach auf die Standspur zu fahren.

 

Ein PKW mag die notwendige Beschleunigung haben, ein Sattelzug, der auch auf dem Standstreifen fährt, weil er an dieser Ausfahrt abfahren will, schafft das sicher nicht.

 

Wie das Bremsmanöver der Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen aussieht, kannst Du Dir leicht vorstellen (von den möglichen Auffahrunfallen ganz zu schweigen).

Dazu kommt, dass die meisten Standstreifen so schmal sind, dass ein LKW oder Sattelzug so gerade eben in der Breite auf diesen passt.

 

es handelt sich hierbei ja um ausnahmesituationen. bei stau auf der standspur können dies die fahrzeuge auf der rechten fahrbahn problemlos kompensieren. bei stau auf der fahrbahn ist es lkws eben verboten die standspur zu benutzen.

Du schilderst in Deiner Antwort zwei verschiedene Situationen:

 

1.) Stau auf der Standspur (s.o., wegen Stau in der Ausfahrt): Es sind nicht nur PKW -, sondern auch LKW - Fahrer, die von der BAB abfahren wollen oder müssen.

Willst Du den LKW - Fahrern nun verbieten, die Ausfahrt zu benutzen, nur, weil sich dort ein Stau gebildet hat?

 

Das wird nicht funktionieren, und selbst, wenn es verboten wäre, würden viele Trucker sich nicht daran halten, denn das sieht man ja auch jetzt schon, wenn sie, wie auch die PKW - Lenker, am Stau vorbei über den Standstreifen brettern.

 

2.) Bei Stau auf der Durchgangsfahrbahn: Es ist ja jetzt schon verboten, den Standstreifen zu benutzen, egal, ob für PKW oder LKW, und trotzdem fahren die LKW fröhlich über den Standstreifen.

 

Wenn man jetzt den PKW - Fahrern das Benutzen des Standstreifen erlaubt und den LKW - Fahrern nicht, würde das die Trucker herzlich wenig scheren, und wir wären bei dem Szenario, das ich oben mit dem Beispiel Feuerwehrfahrzeug beschrieben habe.

 

Hast Du Dir einmal angeschaut, wie es im Winter aussieht, wenn unvernünftige Verkehrsteilnehmer bei starkem Schnee auch den Standstreifen zumachen und wenn die Räumfahrzeuge dann keine Möglichkeit mehr haben, auch nur einen Meter durch den Stau zu kommen?

 

also wenn eine standspur für ein fahrzeug nicht ausreichend ist, dann wohl für einen schneepflug...

Hier hast Du mich nicht verstanden.

 

Der Schneepflug mit seinem ausgeklappten Räumschild passt nie und nimmer über den Standstreifen; das ist ganz klar.

 

Hast Du aber schon mal beobachtet, wie die unterschiedlichen Szenarien beim Räumen sind?

 

Fließt der Verkehr, wird nach Möglichkeit zunächst der rechte Fahrstreifen und auch der Standstreifen geräumt.

 

Im nächsten Durchgang kommt dann der linke (bei dreispurigen Fahrbahnen der mittlere und linke Fahrstreifen) an die Reihe.

 

Dies läuft meistens recht reibungslos.

 

Problematischer wird es im Stau (und deshalb muss der Standstreifen einfach frei bleiben):

 

Im Stau müssen sich die Fahrzeuge, wenn das Räumfahrzeug kommt, alle möglichst weit nach links einordnen, um den Standstreifen und möglichst viel vom rechten Fahrstreifen frei zu machen, damit das Räumfahrzeug hier durchfahren und den Schnee zur Seite schieben und seine Lauge streuen kann.

 

Bevor jetzt Einwände kommen: Dies ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern, zumindest bei uns, gängige und bewährte Praxis.

 

Wenn das Räumfahrzeug vorbei ist, können sich die Fahrzeuge wieder rechts auf die geräumte rechte Fahrspur einordnen und, sobald das nächste Räumfahrzeug kommt, die linke Seite in der gleichen Form frei machen (für diese Zeit ist es auch in Ordnung, wenn kurzfristig der Standstreifen mit benutzt wird).

 

Ich habe hier jetzt den Idealfall beschrieben, um zu erklären, warum für die Räumfahrzeuge der Standstreifen frei bleiben muss.

 

Dass dies leider nicht funktioniert, habe ich oft genug feststellen müssen (genauso, wie viele Verkehrsteilnehmer, die durch diesen Fehler stundenlang im Stau stehen mussten), weil eben grundsätzlich der Standstreifen zugemacht wird.

 

Du bist damit nicht allein, denn auf solche Ideen sind auch schon hochrangige Politiker gekommen, die dadurch gezeigt haben, dass sie keine Ahnung von der Materie haben.

mir kommts eher so vor, als gäbe es doch noch ein paar die nicht mit unserer starren verkehrsregelung zufrieden sind... vielleicht sogar welche, die manchmal selbst hinterm steuer sitzen :mecker:

Eben nicht, und ganz gewiss nicht hinter dem Steuer eines LKW und noch weniger haben sie die Erfahrungen gemacht, die meine Kollegen und ich tagtäglich machen müssen.

 

Du wirst sicher nur ganz wenige Geradeauspolizisten finden, die dafür sind, den Standstreifen im Falle eines Staus frei zu geben.

 

Einen ganz gravierenden Aspekt, der allerdings nicht das Ausgangsthema, sondern die generelle Freigabe des Standstreifens bei Stau, betrifft, habe ich noch vergessen:

 

Würde bei einem Stau, der ja oft aufgrund eines Unfalls oder einer Panne, verursacht wird, der Standstreifen frei gegeben, wäre es sowohl für die Pannenhilfsdienste, die Pannenfahrzeuge im Stau versorgen müssen, als auch für die Abschleppfahrzeuge fast unmöglich, an die Unfall - oder Pannenstelle zu kommen.

 

Hast Du schon einmal gesehen, wie groß so ein Masterlift ist, der einen LKW an den Haken nimmt?

 

Wenn im zweispurigen Bereich auch noch der Standstreifen befahren wird, kann er sich nur hinten einreihen und hoffen, dass er nach ein paar Stunden endlich bei dem Pannen - LKW ist, um mit der eigentlichen Bergung, die oftmals auch noch einige Zeit in Anspruch nimmt, zu beginnen.

 

dazu gehört eben auch, dass man so flexibel ist und man - sofern möglich - die standspur freigibt.

im falle eines staus in einer abfahrt finde ich es persönlich immer noch bescheuert die durchgehende fahrbahn dicht zu machen.

Eins dürfte ja auch klar sein: Kaum ein vernünftiger BAB - Polizist wird eine Anzeige schreiben, wenn ein Autofahrer sich bei einem überfüllten Verzögerungsstreifen am Ende einreiht, auch, wenn er jetzt ein paar Meter auf dem Standstreifen steht, auch, wenn der Standstreifen eigentlich zum Befahren absolut tabu ist.

 

Es darf aber nicht sein, dass sich jetzt alle VT auf dem Standstreifen einreihen und womöglich einen Autofahrer, der sich ordnungsgemäß am Beginn des Verzögerungsstreifens vom rechten Fahrstreifen auf diesen einordnen will, nicht abbiegen lassen.

 

Grundsätzlich ist die BAB von der Durchgangsfahrbahn heraus zu verlassen, und nicht vom Standstreifen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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