SchilderVerwirrung 0 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 Ich bin als Deutscher in Österreich (Steiermark) in einer sehr merkwürdigen Situation geblitzt worden: -> Bundesstrasse Überland-> Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h -> ca. 300 Meter-> Ortsschild auf der rechten Fahrbahnseite-> ca. 1 Meter weiter AUFHEBUNG 80 km/h linke Fahrbahnseite (80 "durchgestrichen")-> ca. 50 Meter weiter stationärer Blitz von hinten Ich wurde hier mit 72 anstatt den angeblich vorgeschriebenen 50 geblitztMuss dazu anmerken, dass die Strasse an der betreffenden Stelle nicht durch bebautes Gebiet führt, sondern eher den Charakter einer Ortsumgehung hatBin mir keiner Schuld bewusst, da ich die Auffassung vertrete, wenn da "80 durchgestrichen" steht kann ich auch schneller fahren, selbst wenn es innerhalb des Ortsgebietes istUnd meine tatsächliche Geschwindigkeit war mit 72 ja noch im Rahmen Nun meine Frage: Mir kommt die Beschilderung etwas abenteuerlich vorWäre an der betreffenden Stelle entweder KEIN Schild gestanden (NUR Orstsschild) oder , dann wäre ich auch nicht so schnell gefahrenFühle mich verarscht !Sofern es berechtig ist, kann ich mich mit den 80 Euro ja abfinden.Gibt es dazu von Euch Erfahrungen ? PS. Zum Verfahrensstand. Hab zuerst eine Lenkerhebung bekommen, diese bestätigt, dann eine Strafverfügung gegen die ich Einspruch erhoben habe mit einem Schreiben wo ich meine Sicht der Dinge geschildert habedie Antwort ist noch offen Quote Link to post Share on other sites
60seconds 1 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 Alles den Einspruch hätte man sich sparen können. Das stimmt schon so! Ab dem Ortsschild gilt eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h, weil die vorher gültige höchstzulässige Geschwindigkeit von 80 km/h durch das linke Verkehrszeichen beendet wurde. Allgemein gilt:§ 20. Fahrgeschwindigkeit. (2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.In Österreich gilt eine vorgeschriebene Geschwindigkeit solange, bis sie wieder aufgehoben wird: Also durch ein neues Geschwindigkeitslimit oder Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung. Würde in deinem Fall das linke "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" - Schild nicht stehen, würde weiterhin Tempo 80 gelten, obwohl du dich in einem Ortsgebiet befindest. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted March 4, 2008 Report Share Posted March 4, 2008 Mir kommt die Beschilderung etwas abenteuerlich vorWäre an der betreffenden Stelle entweder KEIN Schild gestanden (NUR Orstsschild) oder , dann wäre ich auch nicht so schnell gefahren@schilderverwirrung: Die Beschilderung ist so üblich in Österreich und weicht vom deutschen Standard ab. Deswegen kann so eine "Irritation" von Unklarheit durchaus entstehen: Aufhebung = eigentlich Feuer frei, aber Ortstafel legt neues Limit fest. Witzig ist auch auch oft mit Zusatz im Kleingedruckten "nicht Hauptstraßen". Ansonsten gibt es zig Threads zur Behandlung "eines Blitzes von hinten in Ö". Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 4, 2008 Report Share Posted March 4, 2008 Da steht ja noch ein Ortseingangsschild. In D ist in den Verwaltungsvorschriften geregelt, dass innerorts bei von den üblichen 50 abweichenden Geschwindikeitsbeschränkungen kein Aufhebungszeichen montiert werden soll sondern , damit sich der Autofahrer nicht fälschlicherweise außerorts wähnt. Ausnahmen bestätigen aber die Regel, so gibt's in Flensburg innerorts ein Ende-30 Schild. Quote Link to post Share on other sites
SchilderVerwirrung 0 Posted March 4, 2008 Author Report Share Posted March 4, 2008 Danke Euch für die AntwortenScheint also seine Richtigkeit zu haben, wenn ich auch dabei bleibe, dass mir diese Art der Beschilderung etwas "unglücklich" vorkommt...da find ich die von "dagegen" genannte Verwaltungsvorschrift schon recht sinnvoll (was man ja nciht von allen Verwaltungsvorschriften sagen kann) Werd also die Antwort auf meinen Einspruch abwarten und dann brav zahlen... Quote Link to post Share on other sites
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