kalli 0 Posted February 15, 2008 Report Share Posted February 15, 2008 Hallo, weiss, das Thema war ähnlich schon mal drin- aber leider ohne Ergebnisse- Vielleicht gibt's jetzt neueres. Fall: Überholverbot ca. 600 m vor Ortsschild- Ortschild wurde passiert- gilt weiterhin das Überholverbot ??? Aufhebung von Streckenverbote ist mir schon klar- danach müsste Überholverbot nach Ortseingang extra aufgehoben werden, aber leider gibt es noch einen Abs V der VwV zur StVO: Die Zeichen dürfen nicht in Höhe der Ortstafel (Zeichen 310) oder kurz hinter ihr angebracht werden. Darf eine Geschwin- digkeitsbeschränkung unter 50 km/h oder ein Überholverbot nicht am Beginn der geschlossenen Ortschaften enden, so ist zu erwägen, ob die Ortstafel erst am Ende der Verbotsstrecke aufgestellt werden kann; dabei ist aber eingehend zu prüfen, ob sich das im Hinblick darauf verantworten läßt, daß eine Reihe von Vorschriften nur innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften gelten (z. B. § 5 Abs. 5 Satz 1, § 25 Abs. 1 Satz 3). Dieser Abs. V sagt doch eindeutig, dass auch Überholverbotszeichen grundsätzlich am Ortseingangsschild enden - oder sehe ich da was falsch ? Kalli Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 15, 2008 Report Share Posted February 15, 2008 Dieser Abs. V sagt doch eindeutig, dass auch Überholverbotszeichen grundsätzlich am Ortseingangsschild enden - oder sehe ich da was falsch ?Das wuerde ich wohl auch so verstehen wollen..... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 15, 2008 Report Share Posted February 15, 2008 Diese Frage habe ich letztes Jahr auch hier gestellt, sie wurde definitiv mit nein beantwortet und das Verkehrsportal hat seine FAQ dazu aktualisiert ( ) http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=28866 http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...amp;#entry20056 Streckenverbot enden unter vier Bedingungen: * durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier * durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" * durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). * Geschwindigkeitsbegrenzungen zusätzlich an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO) Quote Link to post Share on other sites
kalli 0 Posted February 16, 2008 Author Report Share Posted February 16, 2008 Hallo, damals wurde aber nirgends der der Abs.V der VwV zitiert, der leider eindeutig besagt, dass Überholverbote nach dem Ortseingangsschild enden - und jetzt ? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.